0840/2025
Beantwortung der gemeinsamen Anfrage nach § 4 (Bündnis90/Grüne/CDU) betreffend "Netzfehler bei NetCologne am 12.02.2025 (AN/0315/2025) vom 12.03.2025"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3696 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 29.04.2025 0840/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 12.05.2025 Beantwortung der gemeinsamen Anfrage nach § 4 (Bündnis90/Grüne/CDU) betreffend "Netzfehler bei NetCologne am 12.02.2025" (AN/0315/2025) vom 12.03.2025 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat, sowie die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zum Netzfehler der NetCologne am 12.02.2025: 1) Welche Angebote der Stadt Köln waren für wie lange nicht erreichbar? 2) Welche – grob geschätzten – Kosten kämen auf die Stadt Köln zu, wenn die Erreich- barkeit der oben genannten Angebote redundant ausgelegt wird? 3) Welche Erreichbarkeit (in Prozent) hatten die Angebote der Stadt Köln im Jahr 2024? 4) Welche Maßnahmen zur Sicherung der Erreichbarkeit der Notfallnummern 110/112 sind der Stadt Köln bekannt? 5) Wie wirkte sich der Ausfall bei NetCologne auf die Erreichbarkeit des städtischen VPNs aus? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Website der Stadt Köln (www.stadt.koeln) war durchgängig erreichbar und nicht vom Netz-Ausfall bei NetCologne betroffen. Die Website wurde für die Information über den Ausfall genutzt. Alle städtischen Internetangebote, die ganz oder teilweise in den städtischen Rechenzentren betrieben werden waren im Zeitraum von 09:00 bis 17:15 Uhr nicht erreichbar. Beispiele: iKFZ Fundbüro-Deutschland (PC Klaus) eMRA eID Antrag online Bewohnerparken Baulast Negativauskunft Online Hundeanmeldung Online Flurkarten 2 Führerschein-Pflichtumtausch Elektronische Wohnsitzanmeldung Führerscheinerstantrag ePR/Autista Urkundenservice eAuskunft (Gewerbefachverfahren) Kitaplatzanmeldung Terminvereinbarung Wahlscheintrag Online Wahlhelferanmeldung Bauauskunft Online Zu 2): Das städtische Netz verfügt bereits über eine redundante Provider Anbindungals cold- Standby. Allerdings erfordert die Aktivierung dieser Redundanz eine umfangreiche, personal- intensive Umkonfiguration vieler Systeme. Diese wird voraussichtlich bis zum Ende 2025 teilautomatisiert. Weitere Kosten werden nicht erwartet. Da die Ursache eine Störung des Border Gateway Protokolls (BGP) bei NetCologne war, hätte die Nicht-Erreichbarkeit voraussichtlich auch nicht durch eine Automatisierung vollstän- dig verhindert werden können. Eine Post-Mortem Analyse mit NetCologne ist bereits terminiert um zukünftige Nicht-Erreich- barkeiten zu vermeiden. Zu 3): Die oben genannten Online-Angebote der Stadt Köln erreichten eine Verfügbarkeit von über 99,5%, ausgenommen geplante Wartungsfenster. Zu 4): Die Feuerwehr Köln unterhält eine hochverfügbare IT-Infrastruktur mit mehreren technischen Rückfallebenen, um den Notruf 112 jederzeit entgegen nehmen zu können. Laut Telekommunikationsgesetz in Verbindung mit der TR Notruf 2.0 liegt die Verantwortung für die Zustellung des Notrufs bis zur Übergabestelle im Gebäude der Feuerwehr Köln bei den Netzbetreibern, sowie der Telekom als Betreiber des Notrufes. Ergänzend zu umfangreichen technischen Redundanzen bei der Feuerwehr Köln zur Sicher- stellung des Notrufes 112 werden vorgeplante Katastrophenschutz- und Warnkonzepte für die Stadt Köln vorgehalten, um bei Störungen des Notrufes, unabhängig von technischen Zustän- digkeiten und Ursachen, die Kommunikationsfähigkeit für Hilfeersuchen zu gewährleisten. Zu 5): Während des NetCologne Ausfalls waren alle städtischen VPN Server aus dem Internet nicht erreichbar. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0840/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 18.03.2025 11:10