Mandari Insight

0942/2025

Finanzielle Förderung von Migrantischen Organisationen in 2025 und 2026, Förderrichtlinie

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.05.2025

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Anlage Förderrichtlinie Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage Förderrichtlinie Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln

27609 Zeichen

Richtlinie  
 
Förderung von Migrantischen Organisationen 
Förderschwerpunkt: Kultursensible Senior*innenberatung 
 
Förderrichtlinie 
 
„Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln“ 
Förderprogramm mit den Schwerpunkten:  
- Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen 
- Professionalisierung und Organisationsberatung 
- Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit 
- Projekte

2 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Präambel 
 
2. Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? 
 
3. Was kann gefördert werden? 
 
3.1. Fördergegenstand 
3.2. Welche Kriterien muss eine Maßnahme/ein Projekt erfüllen, um 
gefördert werden zu können? 
3.3. Welche Ziele können gefördert werden? 
 
4. Wer kann eine Förderung erhalten? 
 
5. Für welche Geltungsdauer und bis zu welcher maximalen Höhe 
kann eine Förderung erfolgen?  
 
6. Wie ist das Förderverfahren? 
 
6.1. Allgemeine Förderbedingungen 
6.2. Was muss der Antrag enthalten? 
6.3. Wie erfolgt die Bewilligung? 
6.4. Welche Fristen müssen eingehalten werden? 
6.5. Wie muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden? 
 
7. Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit 
 
8. Schlussbestimmungen 
 
9. Kontakt

3 
1. Präambel 
Migrantische Organisationen (MO) leisten einen wichtigen Beitrag für die Kölner 
Stadtgesellschaft, denn sie setzen sich nicht nur für die Belange von Kölner*innen 
mit internationaler Familiengeschichte ein (mindestens 40 % der Kölner 
Einwohner*innen), sondern auch für ein friedliches Zusammenleben. 
Ihr Unterstützungsbedarf ist groß – es fehlt beispielsweise an Räumlichkeiten und 
finanzieller Unterstützung. 
Dieses Förderprogramm will einen Beitrag zur Unterstützung dieser Organisationen 
leisten und besteht aus vier Säulen mit unterschiedlichen thematischen 
Schwerpunkten: 
1. Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen 
2. Professionalisierung/Organisationsberatung 
3. Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit 
4. Projekte 
 
2. Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung 
Die MO-Förderung verfolgt die nachstehend aufgeführten Ziele: 
 Beitrag zur verbesserten Teilhabe und Chancengerechtigkeit (z.B. Zugänge 
zur Zielgruppe), 
 Förderung durch Professionalisierung der MO,  
 Aufgreifen von Diversitätsaspekten (Intersektionalität), 
 Verstärkung der Multiplikator*innenfunktion von MO, um Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte besser zu erreichen, 
 Empowerment, insbesondere der kleinen MO, 
 Beitrag zur Interkulturellen Öffnung der Angebote und Leistungen der 
Verwaltung, 
 Sichtbarwerden von MO, ihrer Potenziale und ihrer Expertisen, 
 Sichtbarmachung der Ressourcen und Potenziale von Kölner*innen mit 
internationaler Familiengeschichte.

4 
3. Was kann gefördert werden? 
 
3.1. Fördergegenstand 
Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ 
Es ist vorgesehen, das Angebot der Kultursensiblen Beratung der Kölner 
Senior*innen als Pilotprojekt bis Ende 2026 zu fördern. 
Konkret soll die Beratung primär jeweils in den Räumlichkeiten einer MO als 
Anlaufstelle rechtsrheinisch sowie einer MO als Anlaufstelle linksrheinisch angeboten 
werden. Die Förderung ist damit auf insgesamt zwei MO beschränkt. 
Es handelt sich hierbei um eine Projektförderung zur Finanzierung von insgesamt je 
einer Vollzeit-Stelle bei zwei Trägern (MO) für 2025 und 2026. Aufgrund des 
Ratsbeschlusses im Mai 2025 und der daher nur unterjährig möglichen 
Arbeitsverträge bei den Trägern verringert sich die max. Fördersumme für das Jahr 
2025 entsprechend.  
 
Förderschwerpunkt „Professionalisierung und Organisationsberatung“ 
MO, die besonders qualifiziert sind in den Bereichen Organisationsentwicklung, 
Projektmanagement oder Finanzmanagement, können Fördermittel abrufen, um 
andere MO in diesen Bereichen zu qualifizieren oder zu beraten. Ebenfalls können 
Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerken für die Förderung 
von Synergien oder Selbstschutz/Selfcare Fördergegenstand sein. 
 
Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“ 
Fördergegenstand sind Maßnahmen zur Förderung des ehrenamtlichen 
Engagements für geflüchtete Menschen, um deren Integration und Teilhabe zu 
verbessern und das Ankommen und die Orientierung in Köln zu unterstützen. 
Zielgruppe der Maßnahmen der MO sind Menschen mit Fluchtgeschichte. 
Mit den Mitteln dieses Schwerpunkts können Sachkosten aus den folgenden 
Bereichen finanziert werden: 
 Renovierung, Ausstattung oder Miete von Räumlichkeiten, die bspw. für 
ehrenamtliche Beratungen oder ehrenamtliche Maßnahmen der Orientierung 
und des Zusammenkommens genutzt werden, 
 Erwerb von digitaler Ausstattung (z.B. Laptop, Tablet, Drucker) für die 
ehrenamtliche Arbeit, 
 Auslagenerstattung im Zusammenhang mit Begleitungen durch Ehrenamtliche 
(z.B. Parkgebühren, Fahrtkosten, Eintrittsgelder), 
 Ausgaben für ehrenamtliche Maßnahmen des Zusammenkommens und der 
Orientierung (z.B. Sprach- und Lesegruppen, Angebote zur 
Freizeitbeschäftigung, Spielgruppen, Kreativangebote, gemeinsame Ausflüge, 
Sommerfeste), 
 Erstellung von Materialien, die ehrenamtliche Maßnahmen bewerben oder 
darüber informieren (z.B. Flyer, Plakate), 
 Pflege und Aktualisierung von Websites, die ehrenamtliche Maßnahmen 
bewerben oder darüber informieren, 
 Ehrenamtsakquise (z.B. Roll-Ups),

5 
 Übersetzung von Informationsmaterialien, 
 Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche und 
 Austauschformate von Ehrenamtlichen. 
 
Förderschwerpunkt „Projekte“ 
Projekte, die von MO durchgeführt werden, können gefördert werden.  
Die antragstellende MO muss ihren Sitz in Köln haben.  
Das Projekt hat einen Köln-Bezug (und wird in Köln durchgeführt).  
Das Projekt kommt insbesondere Menschen mit internationaler Geschichte zu Gute.  
Wenn die MO bereits Vereinsstatus hat, muss die Gemeinnützigkeit nachgewiesen 
werden. Ist die MO (noch) kein Verein, muss Erfahrung in der Durchführung von 
Projekten nachgewiesen werden. 
 
3.2. Welche Kriterien muss eine Maßnahme/ein Projekt erfüllen, um gefördert 
werden zu können? 
Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ 
Die zu erbringende Beratungsleistung muss vorrangig die Zielgruppe der 
Senior*innen mit internationaler Familiengeschichte und der Geflüchteten im 
Senior*innenalter sowie (z.B. pflegende) Angehörige erreichen. Der 
Beratungsprozess ist im Dialog mit den Ratsuchenden und ihren Angehörigen zu 
gestalten, vor dem Hintergrund der jeweiligen Lebenssituation, Lebensleistung und 
Selbstdefinition. 
Über 40 Prozent aller Kölner*innen haben eine internationale Familiengeschichte 
(Statistisches Jahrbuch Köln 2023). Der Anteil der älteren Generation ist mit ca. 30 % 
hoch (65 bis 80 Jahre), da immer mehr sogenannte Gastarbeiter*innen das 
Rentenalter erreicht haben. Ebenfalls zur Zielgruppe gehört die auch nicht geringe 
Zahl der älteren geflüchteten Menschen mit schlechtem Gesundheitszustand 
und/oder Pflegebedarf. 
Besondere Bedarfe der Zielgruppe ergeben sich durch ihre Heterogenität, ihre 
Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen, die oftmals niedrigen 
Haushaltseinkommen in Folge einer geringeren Qualifikation bzw. fehlender 
Anerkennung im Herkunftsland erworbener Abschlüsse, strukturelle Benachteiligung 
und ungünstigen Stellung am Arbeitsmarkt, einen oft vergleichsweise schlechteren 
Gesundheitszustand als bei älteren Menschen ohne internationale 
Familiengeschichte und einen früheren und gegebenenfalls größeren Pflegebedarf. 
Hinzu kommt eine vergleichsweise geringere Auseinandersetzung mit dem Thema 
„Alt werden in Deutschland“, die u.a. auf den eingeschränkten Zugang zu 
kultursensiblen Informationen und Angeboten zur Lebensgestaltung im Alter 
zurückzuführen ist. 
Gleichzeitig ergeben sich aus der Verschiedenartigkeit der Zielgruppe oftmals 
unterschiedlichste Barrieren der sogenannten Regelangebote für die ältere 
Generation in Köln (Beratungs- und Freizeitangebote der Wohlfahrtsverbände, der 
Kirchen, der Kranken- und Pflegekassen u.v.m.). Fehlende oder wenig Kenntnisse

6 
der deutschen Sprache, der bürokratischen Strukturen und/oder der Ansprüche, die 
sich z.B. aus dem Sozialgesetzbuch ergeben, bilden nur einige Hindernisse ab. 
Um die beschriebene Zielgruppe bestmöglich zu erreichen, soll die Kultursensible 
Beratung der Kölner Senior*innen neben der vorauszusetzenden Professionalität in 
der Beratung auch Kriterien erfüllen, die das Angebot niederschwellig und 
mehrsprachig mit Blick auf die oben beschriebenen Barrieren zugänglich machen. 
Folgende Kriterien sind daher als Musskriterien zu erfüllen: 
 Die hauptamtlichen Vollzeit-Stellen werden mit fachlich qualifiziertem Personal 
mit abgeschlossenem Studium in Sozialer Arbeit oder vergleichbarer 
Qualifikation besetzt. Eine Aufteilung z.B. in zwei 0,5 Stellen ist möglich. 
 Mehrsprachigkeit und migrationsgesellschaftliche Kompetenzen (Offenheit, 
Empathie und die Fähigkeit, unterschiedliche Lebensrealitäten zu verstehen) 
finden bei der Beratung gleichermaßen Berücksichtigung. 
 Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe flankieren sie. 
 Nachgewiesene Expertise in der Senior*innenarbeit bzw. Beratung der Kölner 
Senior*innen muss vorhanden sein. 
 Die Träger (MO) sorgen für die ggfs. nötigen Fortbildungen und bei Bedarf für 
Supervision. 
 Die Träger (MO) sind strukturell/dauerhaft fachlich und institutionell vernetzt im 
Sozialraum und darüber hinaus. Sie kooperieren z.B. durch verbindliche 
Mitarbeit in Netzwerken mit den relevanten Akteur*innen. 
 Bei Bedarf soll in Ausnahmefällen auch aufsuchende Beratung ermöglicht 
werden. 
 
Förderschwerpunkt Professionalisierung und Organisationsberatung 
 Durchführende Organisation ist eine MO, deren Gemeinnützigkeit anerkannt 
ist und deren Sitz in Köln ist. 
 Antragstellende Träger müssen ihre Expertise, insb. in den Bereichen 
Organisationsentwicklung, Projektmanagement (Antragstellung, Monitoring, 
Finanzen, Verwendungsnachweise) oder Finanzmanagement nachweisen. Als 
Nachweis gilt beispielsweise, dass der Verein bereits eine Partnerprojekt-
Förderung der MSO-Landesförderung oder ähnliches erhält oder in der 
Vergangenheit erhalten hat.  
 Der antragstellende Träger sollte durch Vernetzung beziehungsweise durch 
seine Aktivitäten bei der Verwaltung bekannt sein.  
 
Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“ 
 Die Angebote müssen in Köln stattfinden und ehrenamtlich durchgeführt  
werden.

7 
 Die ehrenamtlichen Angebote müssen schwerpunktmäßig die Zielgruppe der 
Geflüchteten erreichen oder ihr zugutekommen. 
 Ein Bezug zu mindestens einem der nachfolgend unter Punkt 3.3 genannten 
Ziele muss gegeben sein. 
 Die geförderten Maßnahmen dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen. 
 
Förderschwerpunkt „Projekte“ 
Grundsätzlich können alle Projekte gefördert werden, die nicht bereits durch 
bestehende Programme, wie z.B. Antirassismusmittel gefördert werden. 
Beispielsweise können das Projekte sein in den Themenfeldern:  
 Intersektionalität (z. B. für queere Zugewanderte, Zugewanderte mit einer 
Behinderung, etc.), 
 Ausbau/Aufbau ehrenamtliches Engagement in den MO, 
 Förderung des Zusammenlebens im Veedel, (migrationsgesellschaftliche 
Öffnung der Stadtgesellschaft), 
 Förderung der (politischen) Partizipation auch bei nichtmigrantischen  
Themen, z.B. durch Gremienarbeit, Durchführung einer Veranstaltung im 
Rahmen der Veranstaltungsreihe „Mehr als du siehst“ des 
Landesintegrationsrates, 
 Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Unterstützung bei Erstellung von Newslettern  
(Bewerbung, Kontakte). 
 
3.3. Welche Ziele können gefördert werden? 
 
Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ 
 Das neue Angebot soll insbesondere ältere Kölner*innen (in der Regel 60 
Jahre und älter) mit internationaler Familiengeschichte, Geflüchtete sowie 
(z.B. pflegende) Angehörige erreichen. 
 Zu konkreten altersbedingten Hilfebedarfen soll das Angebot informieren und 
beraten, bei der Beantragung von Leistungen unterstützen (wie z.B. 
Grundsicherungsleistungen, Wohngeld, Leistungen der Kranken- und 
Pflegeversicherung, Schwerbehindertenausweis) und geeignete Dienste (wie 
z.B. Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste, Hausnotrufsysteme, häusliche Alten- 
und Krankenpflege, Kurzzeitpflege- und Tagespflegeplätze) vermitteln. Damit 
soll eine gleichberechtigte Teilhabe der Zielgruppe an allen Angeboten für 
ältere Menschen in Köln gewährleistet werden. 
 Ziel ist es, die Selbständigkeit alter, kranker und behinderter Menschen in der 
eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten, ihr Leben in 
Gemeinschaft zu fördern und Einsamkeit vorzubeugen. 
 Die digitale Teilhabe soll unterstützt werden. 
 Ziel muss es ebenfalls sein, die besonderen Bedarfe der Zielgruppe und 
strukturelle Hürden in diesem Zusammenhang aufzuzeigen und abzubauen. 
 Das Angebot ist – gerade zu Beginn – mit bereits bestehenden Angeboten 
gut zu vernetzen (beispielsweise mit der Senior*innenkoordination im 
Stadtbezirk, der Senior*innenvertretung oder den Senior*innen-Netzwerken).

8 
 Die Förderung der Kultursensiblen Beratung der Kölner Senior*innen als 
Pilotangebot ist zeitlich begrenzt bis Ende 2026. Ziel muss es daher ebenfalls 
sein, die Angebotslaufzeit so zu nutzen, dass bereits vorhandene 
Qualitätsstandards in der Beratung weiterentwickelt werden und die 
quantitative und qualitative Wirksamkeit des Angebots dokumentiert wird. 
 
Förderschwerpunkt „Professionalisierung und Organisationsberatung“ 
Ziele: 
 Verbesserung der Organisationsstrukturen der MO, 
 Professionalisierung von Arbeitsabläufen und Projektarbeit, 
 Stärkung von Potentialen und Expertisen von MO, 
 Weiterentwicklung der Organisation,   
 Öffnen von Regelstrukturen für MO (z.B. Anerkennung als Träger von  
  Jugendhilfe), 
 Kooperationen zwischen stadtnahen Gesellschaften, Stiftungen, Fach-  
Hochschulen, Universitäten und MO fördern, 
 Vernetzung von MO zur Erzeugen von Synergien, 
 Empowerment von insbesondere kleinen und/oder neuen MO, 
 Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit und Kenntnisse über Fundraising und 
Sponsoring verbessern. 
Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele sind beispielsweise: 
 Qualifizierungen mit Bedarfsorientierung von MO, 
 Empowermentangebote, 
 Workshops, Kursangebote, 
 Netzwerkveranstaltungen, 
 Informationsveranstaltungen, beispielsweise zu den Themen „Wie werde ich 
ein gemeinnütziger Verein?“ oder  „Wie gewinne ich ehrenamtliche 
Unterstützer*innen?“. 
 
Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenhilfe“ 
Ziele: 
 Unterstützung der Infrastruktur der MO zur  
 Förderung des Ankommens und der Orientierung, 
 Förderung der verbesserten Teilhabe,  
 Sichtbarmachung ihrer Ressourcen und Potenziale,  
 Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung,  
 Empowerment,

9 
 Schaffung von „Safer Spaces“,  
 Stärkung und Sichtbarmachung von bürgerschaftlichem Engagement im 
Miteinander. 
Förderschwerpunkt „Projekte“ 
Projektziele können sein (Auflistung nicht abschließend): 
 Förderung von verbesserter Teilhabe und Chancengerechtigkeit von MO und 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte, 
 Demokratiebildung,  
 Miteinander in friedlicher und demokratischer Weise, 
 Abbau aller Formen von Diskriminierung, Rassismus und Ausgrenzung von 
MO und Menschen mit internationaler Familiengeschichte, 
 Sichtbarmachung der Ressourcen und Potenziale der Kölner MO und  
Menschen mit internationaler Familiengeschichte, 
 Empowerment der MO, 
 Schaffung von Safer Spaces für Mitarbeitende von MO. 
 
Für alle Förderschwerpunkte gilt: 
Mit den Fördermitteln können keine Aufwandsentschädigungen für den geleisteten 
Zeit- und Arbeitsaufwand, wie z. B. Übungsleiterpauschalen und 
Ehrenamtspauschalen finanziert werden. Honorarkosten von externen 
Dienstleister*innen (z.B. für Bildungsangebote, freizeitpädagogische Aktivitäten etc.) 
können nach vorheriger Absprache geltend gemacht werden und müssen bei der 
Antragsstellung konkret benannt werden. 
Eine Maßnahmenförderung auf Grundlage der vorliegenden Förderrichtlinie führt 
nicht zu einem Ausschluss einer Förderung von anderen Schwerpunktthemen des 
Förderprogramms. Je nach Verfügbarkeit der Fördermittel können 
Mehrfachförderungen ggf. aber nicht oder nicht vollumfänglich berücksichtigt werden. 
 
4. Wer kann eine Förderung erhalten? 
Zuwendungsempfänger*innen sind in Köln ansässige MO. Oftmals definieren sich 
MO auch als Neue deutsche Organisationen (NDO). Unterschiede zwischen MO und 
NDO liegenbeispielsweise in der Zielsetzung. Sofern NDO die nachfolgenden 
Kriterien erfüllen, können auch sie einen Antrag auf die MO-Förderung stellen.

10 
MO können gefördert werden, wenn sie: 
 als Vereine (eingetragene Vereine und Vereine, die als gemeinnützig 
anerkannt sind), Initiativen, Gruppen oder gemeinnützige Gesellschaften mit 
beschränkter Haftung (gGmbH) tätig sind, 
 ihren Sitz in Köln haben und im Kölner Stadtgebiet aktiv sind, 
 gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für 
Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten des Landes NRW“ als 
solche zu bezeichnen sind (mindestens die Hälfte des Vorstandes und der 
Mitglieder haben eine internationale Familiengeschichte). Zu der Bestimmung 
des Merkmals internationale Familiengeschichte ist die Definition nach § 4 des 
Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW maßgeblich, 
 seit mindestens einem Jahr bestehen (maßgeblich ist das Datum der 
Veröffentlichung dieses Förderverfahrens), 
 eine aussagekräftige, aktuelle Webseite oder Social-Media-Seite unterhalten 
und durch Vernetzung beziehungsweise durch ihre Aktivitäten bei der 
Verwaltung bekannt sind, und 
 die Inhalte der zu unterzeichnenden Selbstverpflichtungserklärung 
(Bestandteil Förderantrag) mittragen. 
 
5. Für welche Geltungsdauer und bis zu welcher maximalen Höhe 
kann eine Förderung erfolgen?  
 
Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ 
Grundsätzlich ist die Förderphase für das Angebot der Kultursensiblen Beratung der 
Kölner Senior*innen auf 2025 und 2026 ausgerichtet. Der Aufruf zur Trägersuche 
beginnt unmittelbar nach dem positiven Beschluss des Rates. 
Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 € je Träger (MO) bezogen auf 12 Monate, 
für das Jahr 2025 anteilig ab Einstellung des Personals bis zum Ende des Jahres. 
Förderschwerpunkt „Professionalisierung und Organisationsberatung“ 
Grundsätzlich ist eine Förderphase für Maßnahmen des antragstellenden Trägers zur 
Professionalisierung/Organisationsberatung anderer MO auf 12 Monate begrenzt 
und müssen im Kalenderjahr der Bewilligung begonnen werden. Die maximale 
Förderhöhe für einzelne Maßnahmen ergibt sich aus den eingehenden 
Förderanträgen und wird nicht im Vorhinein begrenzt. 
Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“ 
Grundsätzlich ist eine Förderphase für die geförderten ehrenamtlichen Maßnahmen 
auf 12 Monate begrenzt. Diese müssen im Kalenderjahr der Bewilligung begonnen 
werden. Eine Förderung unter 500€ erfolgt nicht. Die maximale Förderhöhe beträgt 
5.000€ und erfolgt als einmaliger Zuschuss.

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Förderschwerpunkt „Projekte“ 
Die Geltungsdauer dieses Schwerpunktes ist zunächst auf das Jahr 2025 begrenzt. 
Die minimale Förderhöhe pro Projektantrag beträgt 1.000 Euro, die maximale 
Förderhöhe beträgt 10.000 Euro. 
 
6. Wie ist das Förderverfahren? 
 
6.1. Allgemeine Förderbedingungen 
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Förderung 
ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die 
Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.  
Förderfähig sind grundsätzlich die im direkten Zusammenhang mit dem 
Fördergegenstand stehenden notwendigen Sachausgaben (beispielsweise Material-, 
Honorarkosten) und Personalkosten (nur bei dem Schwerpunkt „Kultursensible 
Beratung der Kölner Senior*innen“). 
Ausgezahlte, aber nicht für das Projekt genutzte Mittel, sind zurückzuerstatten.  
Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame 
Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse 
oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind, sind nicht 
förderfähig.  
Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein angemessener Eigenanteil, mindestens 10 
Prozent, durch die/den Antragstellende*n geleistet wird. Der Eigenanteil kann durch 
Drittmittel, Eigenmittel oder ehrenamtliche Tätigkeit (Berücksichtigung von 
grundsätzlich 10 Euro je Stunde und gegebenenfalls bis höchstens 20 Euro pro 
Stunde je nach erforderlicher, besonderer Qualifikation) geleistet werden. Der 
Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit muss nachgewiesen werden. 
Eine Doppelfinanzierung durch andere Förderprogramme, insbesondere der Stadt 
Köln, ist nicht zulässig. Bei einem Verstoß wird die Förderung zurückgefordert.  
Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie ist subsidiär zu anderen Förderungen. 
Eine Förderung durch komplementäre Drittmittel (also Mittel von zum Beispiel 
Stiftungen oder Privatpersonen) ist möglich. Eine Doppelförderung für denselben 
Sachmittelaufwand ist ausgeschlossen. 
Nicht verausgabte Mittel der einzelnen Förderschwerpunkte stehen grundsätzlich 
zum Abruf bei den anderen Förderschwerpunkten des Förderprogramms für 
Migrantische Organisationen zur Verfügung. Die Verwaltung wird in dem Fall 
ermächtigt, hierzu bedarfsgerecht Verschiebungen zwischen den einzelnen 
Förderschwerpunkten vorzunehmen. 
 
6.2. Was muss der Antrag enthalten? 
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind beim Kommunalen 
Integrationszentrum (KI) der Stadt Köln im Amt für Integration und Vielfalt zu stellen.

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Das Antragsformular erhalten Sie über das Kommunale Integrationszentrum (KI); es 
ist Bestandteil des Förderaufrufes. Anträge können nur in elektronischer Form 
eingereicht werden (E-Mail: MO-Foerderung@stadt-koeln.de). In begründeten 
Einzelfällen kann von dem Erfordernis einer digitalen Antragstellung abgewichen 
werden. 
Mindestens sind von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller die folgenden 
Unterlagen vorzulegen: 
 Förderantrag ausgefüllt 
 Kosten- und Finanzierungsplan 
 Erklärung, dass mit dem Projekt/der Maßnahme noch nicht begonnen wurde 
(gilt nicht für Schwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen) 
 Selbstverpflichtungserklärung (Bestandteil des Antragsformulars) 
Darüber hinaus sind von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller die folgenden 
Unterlagen vorzulegen beim: 
 
 
Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ 
 Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt 
 Konzept mit Aussagekraft für das Pilotprojekt Kultursensible Beratung der 
Kölner Senior*innen linksrheinisch bzw. rechtsrheinisch mit folgenden 
Inhalten: 
 Trägerdarstellung in Kurzform 
 Zugang zur beschriebenen Zielgruppe 
 Qualität des Angebots (Fachpersonal, Beratungsstandards 
Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenzen) 
 Expertise in der Senior*innenarbeit bzw. –beratung) 
 Sozialraumorientierung 
 Vernetzung/Synergien 
 Vorgesehene Dokumentation zur Zielerreichung bzw. zur Wirksamkeit 
des Pilotprojekts 
Förderschwerpunkt „Professionalisierung und Organisationsberatung“ 
 Konzeptentwurf für Professionalisierung-/Organisationsberatungsmaßnahmen 
 Nachweise über Expertise des Trägers

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6.3. Wie erfolgt die Bewilligung? 
Das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt 
Köln prüft den Förderantrag inhaltlich, bewertet diesen aus fachlicher Sicht und unter 
Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 
Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, förderfähigen Anträge erstellt die 
Fachverwaltung zu jedem Förderschwerpunkt eine Übersichtsliste mit einer Auswahl 
von Fördermittelempfänger*innen einschließlich der beantragten 
Zuwendungsbeträge im Sinne des Förderprogramms. 
Die endgültige Entscheidung über die Trägerauswahl und Förderzusagen 
(Empfänger*innen, Förderbeträge) trifft eine Jury bestehend aus 2 Vertreter*innen 
der Fachverwaltung, 2 Vertreter*innen des Integrationsrates und 1 Vertreter*in aus 
dem AK Politik der Willkommensinitiativen. 
Die Bewilligung beziehungsweise Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen 
elektronischen oder schriftlichen Bescheid. 
Die Fördermittel werden als Festbetrag ausgezahlt. Dies geschieht, sobald der 
Bescheid Rechtskraft erlangt hat. 
Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag (Beim Förderschwerpunkt 
Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen je Haushaltsjahr). 
 
 
6.4. Welche Fristen müssen eingehalten werden. 
Die Anträge auf Förderung müssen innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung 
des Förderaufrufs gestellt werden. 
Der Verwendungsnachweis muss spätestens 3 Monate nach Beendigung des 
Haushaltsjahres beziehungsweise des Projekts/der Maßnahme vorgelegt werden. 
Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“: 
Die Verwendung der Mittel muss im laufenden Haushaltsjahr erfolgen. 
Bei allen anderen Förderschwerpunkten: 
Die Verwendung der Mittel muss im laufenden Haushaltsjahr, frühestens ab dem 
Datum des Bewilligungsbescheides und spätestens 12 Monate nach Beginn der 
Maßnahme erfolgen. 
Je nach Verfügbarkeit der Fördermittel kann im gleichen Haushaltsjahr ein weiterer 
Förderaufruf erfolgen. 
 
6.5. Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? 
Die Förderungsberechtigten bieten Gewähr für eine zweckentsprechende, 
wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel. 
Es ist eine sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die Belege 
müssen für zehn Jahre nach Ende der Maßnahme aufbewahrt werden. Die

14 
Verwaltung prüft die entsprechenden Originalbelege (Quittungen) stichprobenhaft. 
Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben 
und sind Grundlage für eine mögliche Rückforderung von Mitteln. 
Fördermittelempfangende müssen mit dem Verwendungsnachweis auch einen 
Sachbericht über die Maßnahmen einreichen. Dieser muss das Ziel der Maßnahme 
aufführen und darstellen, ob und wie dieses gegebenenfalls erreicht wurde. 
Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit muss nachgewiesen werden. Im 
Verwendungsnachweis müssen Name der Ehrenamtlerin/des Ehrenamtlers, Datum, 
Dauer und Art der Leistung festgehalten werden. Bei Geltendmachung von mehr als 
10 Euro pro geleisteter Stunde aufgrund besonderer Qualifikation, ist die 
Qualifikation der Ehrenamtlerin/des Ehrenamtlers mit anzugeben. Der Eigenanteil 
durch ehrenamtliche Arbeit darf maximal 20 Prozent des gesamten Eigenanteils (10 
Prozent der zuwendungsfähigen Kosten) nicht überschreiten (gilt nicht beim 
Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenhilfe“). Der konkrete Eigenanteil wird 
im Zuge der Bearbeitung des Verwendungsnachweises geprüft und festgelegt. 
 
7. Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit  
 
Von der Stadt Köln geförderte Maßnahmen müssen auf Plakaten, Flyern, Postern, 
Webseiten und Vergleichbarem einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch 
die Stadt Köln enthalten. Hierzu sind das Logo der Stadt Köln und das Logo des 
Kommunalen Integrationszentrums zu verwenden, die bei Bewilligung zur Verfügung 
gestellt werden können. 
 
8. Schlussbestimmungen 
 
Diese Förderrichtlinie tritt mit Entscheidung des Rates der Stadt Köln in Kraft. 
 
9. Kontakt 
 
Interessierte können sich für weitere Informationen und für die Zusendung der für 
einen Förderantrag notwendigen Unterlagen an das Kommunale Integrationszentrum 
wenden: 
 
Stadt Köln 
Amt für Integration und Vielfalt 
Kommunales Integrationszentrum 
E-Mail: MO-Foerderung@stadt-koeln.de  
 
Hinweis: Bitte das Stichwort „MO-Förderung – Bezeichnung des 
Förderschwerpunktes“ im Betreff verwenden.

Beschlussvorlage Rat

17521 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
162-4 
Vorlagen-Nummer 
 0942/2025 
Freigabedatum 
 16.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Finanzielle Förderung von Migrantischen Organisationen in 2025 und 2026, 
Förderrichtlinie  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt:  
1. Migrantische Organisationen werden auf Grundlage der als Anlage beigefügten 
Förderrichtlinie in folgenden Schwerpunkten gefördert: 
a) Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen 
max. Förderhöhe für Personalkosten für 12 Monate   160.000 € 
(Geltungsdauer 2025 – 2026) 
b) Professionalisierung und Organisationsberatung  
max. Förderhöhe        100.000 €  
(Geltungsdauer 2025 – 2026) 
c) Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit 
max. Förderhöhe        130.000 €  
(Geltungsdauer 2025 – 2026) 
d) Projekte 
max. Förderhöhe        160.000 €  
(Geltungsdauer 2025) 
 
2. Die Förderrichtlinie „Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln“ 
(Anlage) tritt mit der Entscheidung des Rates am 27.05.2025 in Kraft, wobei die 
Geltungsdauer des Förderschwerpunktes d) Projekte zunächst auf das Haushalts-
jahr 2025 beschränkt ist .  
 
3. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von je 
550.000 € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 steht im Teilergebnisplan des 
Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozial-
leistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haus-
haltsplan 2025/2026 zur Verfügung. 
 
 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  550.000 p.a. 
2025/2026 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
Viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte engagieren sich in Vereinen. 
Diese Vereine werden oft als Migrantische Organisationen bezeichnet. Sie leisten 
wichtige Arbeit für die Chancengerechtigkeit aller Kölner*innen. Die Migrantischen Or-
ganisationen sollen in den Jahren 2025 und 2026 Geld dafür bekommen, dass sie in 
Zukunft noch besser arbeiten können und allen Kölnerinnen und Kölner weiter mit ih-
ren vielen Angeboten zur Verfügung stehen. Die Förderung berücksichtigt dabei ver-
schiedene Schwerpunkte. Diese sind 
a) Kultursensible Beratung für Kölner Senior*innen  160.000 € 
b) Professionalisierung und Organisationsberatung   100.000 € 
c) Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit    130.000 € 
d) Projekte         160.000 €

3 
Ausgangslage 
Ca. 40 Prozent aller Kölnerinnen und Kölner haben eine internationale Familienge-
schichte. Bei den unter 18-Jährigen haben knapp 60 % der Kölner*innen das statisti-
sche Merkmal „Migrationshintergrund“. Es ist für die Gesellschaft und die Verwaltung 
zunehmend von Bedeutung, die besonderen Potentiale von Menschen mit internatio-
naler Familiengeschichte anzuerkennen und zu stärken, und gleichzeitig deren Be-
darfe in den Blick zu nehmen und in das Verwaltungshandeln einzubeziehen. Viele 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Köln suchen gezielt den An-
schluss zu Communities aus ihren Herkunftsländern und nehmen Kontakt zu den ent-
sprechenden Migrantischen Organisationen auf, die insbesondere als Informations- 
und Kommunikationsnetzwerke dienen und identitätsstützend wirken. 
 
Dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) im Amt für Integration und Vielfalt sind un-
gefähr 180 Migrantische Organisationen in Köln bekannt. Die Landschaft der Migranti-
schen Organisationen hat sich in den letzten Jahren verändert: Von rein ehrenamtli-
chen Strukturen hin zu größeren Organisationen mit hauptamtlichen und teils drittmit-
telgeförderten Personalressourcen und vielseitigen Tätigkeitsfeldern der sozialen Ar-
beit und Angeboten, wie beispielsweise bei den Verbundträgern des House of Re-
sources, ist die Bandbreite inzwischen groß. Auch kleine Gruppen oder Initiativen 
ohne (Vereins-)Rechtsform sind als Migrantische Organisationen tätig.  
 
Bisher gibt es nur wenige explizite strukturunterstützende Förderprogramme für Mig-
rantische Organisationen. Punktuelle Fördermöglichkeiten auf kommunaler, Landes- 
oder Bundesebene sind begrenzt und die teilweise komplexen Fördervoraussetzun-
gen können oftmals gerade von kleinen Initiativen und Vereinen nicht erfüllt werden. 
Der überwiegende Teil der Migrantischen Organisationen ist von öffentlichen Projekt-
mitteln abhängig, da nur diese eine halbwegs kontinuierliche Arbeit gewährleisten. Die 
Kenntnisse von fördernden Institutionen und Programmen, die formale Antragstellung 
und das Projektmanagement erfordern fachliche Ressourcen und sind nur von Verei-
nen und Organisationen zu leisten, die bereits Erfahrungen und entsprechende Perso-
nalressourcen aufbauen konnten. Nur wenigen Migrantischen Organisationen ist es 
gelungen, in eine Regelfinanzierung zu kommen - sei es als Träger der freien Jugend-
hilfe oder in der Senior*innen-Arbeit sowie in Programmen wie beispielsweise d em 
Kommunalen Integrationsmanagement (KIM).  
 
 
Aktuelle Finanzsituation 
Im Haushaltsplan 2025/2026 des Amtes für Integration und Vielfalt steht für die beiden 
Haushaltsjahre jeweils ein Betrag in Höhe von 600.000 € für die Position „Fördertopf 
Träger Migration“ zur Verfügung. 
Von dieser Fördersumme entfallen gemäß politischem Willen jeweils 50.000 € in 2025 
und 2026 auf einen Mietkostenzuschuss an den Verein „Blau-Gelbes Kreuz e.V. 
(BGK)“. 
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 stehen für die Förderung von Migrantischen 
Organisationen somit Mittel in Höhe von jeweils 550.000 € zur Verfügung. 
Diese Mittel sollen zielgerichtet zur Stärkung der Migrantischen Organisationen in 
Köln eingesetzt werden. Die Förderung soll dem Erhalt bestehender Strukturen mit 
dem Ziel der Professionalisierung und Stärkung der vorhandenen Expertise dienen 
und einen Beitrag zur Verstetigung der Wirkung des Engagements dieser Vereine und 
Initiativen leisten.

4 
Förderprogramm 
Die finanzielle Förderung von Migrantischen Organisationen berücksichtigt vier unter-
schiedliche Förderschwerpunkte. Aus fachlicher Einschätzung der Verwaltung (Hier 
Amt für Integration und Vielfalt) und in Kenntnis der schon lange kommunizierten Be-
darfe aus dem Kreis der Migrantischen Organisationen wurde diese Aufteilung der zur 
Verfügung stehenden Mittel vorgenommen. Mit unterschiedlichen Teil-Fördersummen 
können so unterstützt werden: 
a) Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen 
max. Förderhöhe für Personalkosten für 12 Monate   160.000 €  
(Geltungsdauer 2025 – 2026) 
b) Professionalisierung und Organisationsberatung  
max. Förderhöhe        100.000 €  
(Geltungsdauer 2025 – 2026) 
c) Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit 
max. Förderhöhe        130.000 €  
(Geltungsdauer 2025 – 2026) 
d) Projekte 
max. Förderhöhe        160.000 €  
(Geltungsdauer 2025) 
 
 
Grundsätzlich gelten bei allen Förderschwerpunkten, verbindlich aufgeführt in der För-
derrichtlinie (s. Anlage), bestimmte allgemeine Fördervoraussetzungen. 
Migrantische Organisationen können hiernach nur finanziell unterstützt werden, wenn 
sie:  
 als Vereine (eingetragene Vereine und Vereine, die als gemeinnützig anerkannt 
sind), Initiativen, Gruppen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter 
Haftung (gGmbH) tätig sind, 
 ihren Sitz in Köln haben und im Kölner Stadtgebiet aktiv sind, 
 gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorgani-
sationen von Migrantinnen und Migranten des Landes NRW“ als solche zu be-
zeichnen sind (mindestens die Hälfte des Vorstandes und der Mitglieder haben 
eine internationale Familiengeschichte). Zu der Bestimmung des Merkmals in-
ternationale Familiengeschichte ist die Definition nach § 4 des Teilhabe- und 
Integrationsgesetzes des Landes NRW maßgeblich, 
 seit mindestens einem Jahr bestehen (maßgeblich ist das Datum der Veröffent-
lichung dieses Förderverfahrens), 
 eine aussagekräftige, aktuelle Webseite oder Social-Media-Seite unterhalten 
und durch Vernetzung beziehungsweise durch ihre Aktivitäten bei der Verwal-
tung bekannt sind und 
 die Inhalte der zu unterzeichnenden Selbstverpflichtungserklärung (Bestandteil 
Förderantrag) mittragen. 
Der Förderantrag enthält den nachfolgenden Passus:  
„Hiermit bestätige ich als Vertreter*in der oben genannten Initiative / des Trägers, dass 
wir uns zu Integration, Inklusion und Akzeptanz der gesellschaftlichen Vielfalt durch 
Gleichwertigkeit der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörig-
keit, der Weltanschauung, der sexueller Orientierung und der geschlechtlichen Identi-
tät verpflichtet fühlen.  
Als Initiative bzw. Träger distanzieren wir uns von Menschen, von denen bekannt ist 
oder bekannt wird, dass sie sich öffentlich religionsfeindlich, rassistisch, altersdiskrimi-

5 
nierend, behindertenfeindlich, queerfeindlich, antisemitisch, oder sonst gruppenbezo-
gen menschenfeindlich äußern oder verhalten. Ein Engagement dieser Menschen bei 
uns schließen wir aus.“ 
 
Darüber hinaus umfasst die Förderrichtlinie je nach Schwerpunktthema auch zu erfül-
lende Kriterien, wie z.B. minimale und maximale Förderhöhe, Nachweise zu Experti-
sen, Abgrenzungen zu bestehenden Programmen. Diese Kriterien sind im Kapitel 3 
(„Was kann gefördert werden?“) der Förderrichtlinie (s. Anlage) aufgeführt.  
 
 
Förderschwerpunkt 1 – Kultursensible Beratung für Kölner Senior*innen 
Der Anteil der 65 bis 80 jährigen Kölner*innen mit dem statistischem Merkmal „Migrati-
onshintergrund“ betrug 2023 30,4 Prozent und bei den über 80 jährigen 28,9 Prozent 
(Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Jahrbuch Köln 2023 
- Gesamtdokument, Seite 46). 
Der Bedarf nach einer kultursensiblen, mehrsprachigen Beratung für Kölner Senior*in-
nen ist also erkennbar hoch und besteht seit vielen Jahren. Mit der Teilfördersumme 
von max. 160.000 Euro können für zwei Beratungsorte (1 x linksrheinisch, 1 x rechts-
rheinisch) bei zwei Trägern jeweils Personalkosten bis max. 80.000 Euro (bezogen 
auf Personalkosten für 12 Monate) bezuschusst werden. Aufgrund des Ratsbeschlus-
ses im Mai 2025 und der daher nur unterjährig möglichen Arbeitsverträge bei den Trä-
gern verringert sich die Fördersumme entsprechend. Über den Förderaufruf werden 2 
geeignete Träger gesucht, die selbst eine Migrantische Organisation sein müssen. Die 
Träger müssen vorweisen können, im Bereich Beratung für Kölner Senior*innen be-
reits Expertise zu haben. Ebenfalls von Bedeutung ist die Einhaltung von Qualitäts-
standards. Kriterien und Ergebnisse aus dem Projekt „Guter Lebensabend NRW“ flie-
ßen in die Förderrichtlinie ein. 
 
Die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes bezieht sich auf 2025 – 2026, um die 
Beratungsangebote mit qualifiziertem Personal bei den zwei Trägern etablieren und 
entsprechende Strukturen aufbauen zu können.  
 
Förderschwerpunkt 2 - Professionalisierung und Organisationsberatung 
Durch regelmäßigen Austausch zwischen Migrantischen Organisationen und dem 
Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln ist 
bekannt, dass es insbesondere Beratungsbedarfe in den Bereichen Organisationsent-
wicklung, Projektmanagement (Antragstellung, Monitoring, Finanzen, Verwendungs-
nachweise), Aufbau professioneller (Vereins)-Strukturen, Managementkompetenzen, 
Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerken für die Förderung von Synergien sowie immer häufi-
ger bei Maßnahmen zum Selbstschutz/Selfcare gibt.  
Träger, die nachweislich Expertise darin aufgebaut haben, Migrantische Organisatio-
nen in diesen Bereichen zu beraten und zu empowern, können einen Förderantrag 
stellen. Der Förderanteil für die Professionalisierung und Organisationsberatung um-
fasst max. 100.000 Euro. Geeignete Träger (ausschließlich Migrantische Organisatio-
nen) können für dieses Schwerpunktthema Leistungen abrufen, um andere Migranti-
sche Organisationen zu qualifizieren, zu beraten und je nach Schulungsbedarfen in-
haltlich zu stärken.

6 
Die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes bezieht sich auf 2025 – 2026, um mög-
lichst nachhaltige Organisationsentwicklungsprozesse anstoßen und entsprechende 
professionelle Strukturen aufbauen zu können.  
 
Förderschwerpunkt 3 – Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit 
Mit der Teilfördersumme in Höhe von max. 130.000 Euro sollen Migrantische Organi-
sationen gefördert werden, die im Schwerpunkt in der ehrenamtlichen Geflüchtetenar-
beit aktiv sind. Insbesondere in diesem Feld sind viele der MO aufgrund eigener bio-
grafischer Bezüge ihrer Mitglieder rein ehrenamtlich und mit intrinsischer Motivation 
tätig. Nicht selten werden auch private Geldmittel und Unterstützungsleistungen der 
Mitglieder eingesetzt, um akuten Notlagen Geflüchteter zu begegnen und Alltagsbe-
darfe zu decken. Mit den Fördermitteln sollen daher ausschließlich Sachkostenausga-
ben für Maßnahmen (mind. 500 Euro, max. 5.000 Euro je Maßnahme) für die ehren-
amtliche Geflüchtetenarbeit erstattet werden.  
 
Die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes bezieht sich auf 2025 – 2026, um auch 
länger laufende Maßnahmen und Angebote der MO in der Geflüchtetenarbeit sicher-
stellen zu können.  
 
Förderschwerpunkt 4 - Projekte 
Mit einer Teilfördersumme in Höhe von max. 160.000 Euro können Projekte von Mig-
rantischen Organisationen in einer Bandbreite von mindestens 1.000 Euro bis maxi-
mal 10.000 Euro gefördert werden. In klarer Abgrenzung zu bestehenden Förderpro-
grammen, wie z.B. Förderprogramm Antirassismus/Antidiskriminierung, LSBTI-Förder-
programm, NRWeltoffen, können Anträge auf Projektförderung von den Migrantischen 
Organisationen gestellt werden.  
Aufgrund der in 2025 anstehenden Wahl des Integrationsrates können auch gezielt 
Projekte und Kampagnen zur Stärkung der politischen Teilhabe von Kölner*innen mit 
Internationaler Familiengeschichte gefördert werden, wie z. B. die Veranstaltungsreihe 
des Landesintegrationsrates zur Sichtbarmachung der Potenziale von Menschen mit 
Internationaler Familiengeschichte (https://landesintegrationsrat.nrw/mehr-als-du-
siehst/). Interessierte Migrantische Organisationen können beispielsweise auch für die 
Durchführung dieses Veranstaltungsformates in Köln Projektfördergelder beantragen. 
 
Die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes bezieht sich auf das Jahr 2025. 
 
 
Grundsätzlich gilt bei allen Förderschwerpunkten: 
Detailliertere Informationen sind der als Anlage beigefügten Förderrichtlinie „Förde-
rung von Migrantischen Organisationen in Köln“ zu entnehmen. 
 
Die Fachverwaltung prüft alle Förderanträge der vier Schwerpunktthemen inhaltlich, 
bewertet diese aus fachlicher Sicht anhand der vorgegebenen Kriterien und einge-
reichten Unterlagen unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 
Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, förderfähigen Anträge erstellt die 
Fachverwaltung zu jedem Förderschwerpunkt eine Übersichtsliste mit einer Auswahl 
von Fördermittelempfänger*innen einschließlich der beantragten Zuwendungsbeträge 
im Sinne des Förderprogramms.

7 
Die endgültige Entscheidung über die Trägerauswahl und Förderzusagen (Empfän-
ger*innen, Förderbeträge) trifft eine Jury bestehend aus 2 Vertreter*innen der Fach-
verwaltung, 2 Vertreter*innen des Integrationsrates und 1 Vertreter*in aus dem AK Po-
litik der Willkommensinitiativen. 
Über die Auswahlentscheidung der Jury werden der Integrationsrat und der Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer Mitteilung informiert. 
Nachträgliche Änderungen der Förderrichtlinie formaler oder redaktioneller Art, z.B. 
Verlängerung Antragsfrist, werden dem Rat nicht erneut zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der einzelnen Förderschwerpunkte benötigte Aufwandsermächti-
gung in Höhe von je 550.000 € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 ist im Teiler-
gebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwil-
lige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im 
Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt. 
 
 
Begründung Dringlichkeit 
Um möglichst bald Mittel für die Förderung von Migrantischen Organisationen an die 
Zuwendungsempfänger auszahlen zu können, ist eine Beschlussfassung des Rates 
noch vor der langen Sommerpause erforderlich. Erst im Anschluss daran kann die 
Verwaltung mit der operativen Umsetzung (Förderaufrufe und Auswahlverfahren,) be-
ginnen. Ein früheres Einbringen in den Rat war auf Grund der Komplexität der Förder-
konzeption und den damit verbundenen verwaltungsinternen Abstimmungen nicht 
möglich. 
Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wer-
den im Nachgang informiert. 
 
Anlage: Förderrichtlinie: „Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln“

Beratungsverlauf (2)

26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 6.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0942/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.05.2025
Erstellt
26.03.2025 09:40