0942/2025
Finanzielle Förderung von Migrantischen Organisationen in 2025 und 2026, Förderrichtlinie
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Anlage Förderrichtlinie Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln
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Richtlinie Förderung von Migrantischen Organisationen Förderschwerpunkt: Kultursensible Senior*innenberatung Förderrichtlinie „Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln“ Förderprogramm mit den Schwerpunkten: - Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen - Professionalisierung und Organisationsberatung - Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit - Projekte 2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? 3. Was kann gefördert werden? 3.1. Fördergegenstand 3.2. Welche Kriterien muss eine Maßnahme/ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? 3.3. Welche Ziele können gefördert werden? 4. Wer kann eine Förderung erhalten? 5. Für welche Geltungsdauer und bis zu welcher maximalen Höhe kann eine Förderung erfolgen? 6. Wie ist das Förderverfahren? 6.1. Allgemeine Förderbedingungen 6.2. Was muss der Antrag enthalten? 6.3. Wie erfolgt die Bewilligung? 6.4. Welche Fristen müssen eingehalten werden? 6.5. Wie muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden? 7. Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit 8. Schlussbestimmungen 9. Kontakt 3 1. Präambel Migrantische Organisationen (MO) leisten einen wichtigen Beitrag für die Kölner Stadtgesellschaft, denn sie setzen sich nicht nur für die Belange von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte ein (mindestens 40 % der Kölner Einwohner*innen), sondern auch für ein friedliches Zusammenleben. Ihr Unterstützungsbedarf ist groß – es fehlt beispielsweise an Räumlichkeiten und finanzieller Unterstützung. Dieses Förderprogramm will einen Beitrag zur Unterstützung dieser Organisationen leisten und besteht aus vier Säulen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten: 1. Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen 2. Professionalisierung/Organisationsberatung 3. Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit 4. Projekte 2. Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung Die MO-Förderung verfolgt die nachstehend aufgeführten Ziele: Beitrag zur verbesserten Teilhabe und Chancengerechtigkeit (z.B. Zugänge zur Zielgruppe), Förderung durch Professionalisierung der MO, Aufgreifen von Diversitätsaspekten (Intersektionalität), Verstärkung der Multiplikator*innenfunktion von MO, um Menschen mit internationaler Familiengeschichte besser zu erreichen, Empowerment, insbesondere der kleinen MO, Beitrag zur Interkulturellen Öffnung der Angebote und Leistungen der Verwaltung, Sichtbarwerden von MO, ihrer Potenziale und ihrer Expertisen, Sichtbarmachung der Ressourcen und Potenziale von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte. 4 3. Was kann gefördert werden? 3.1. Fördergegenstand Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ Es ist vorgesehen, das Angebot der Kultursensiblen Beratung der Kölner Senior*innen als Pilotprojekt bis Ende 2026 zu fördern. Konkret soll die Beratung primär jeweils in den Räumlichkeiten einer MO als Anlaufstelle rechtsrheinisch sowie einer MO als Anlaufstelle linksrheinisch angeboten werden. Die Förderung ist damit auf insgesamt zwei MO beschränkt. Es handelt sich hierbei um eine Projektförderung zur Finanzierung von insgesamt je einer Vollzeit-Stelle bei zwei Trägern (MO) für 2025 und 2026. Aufgrund des Ratsbeschlusses im Mai 2025 und der daher nur unterjährig möglichen Arbeitsverträge bei den Trägern verringert sich die max. Fördersumme für das Jahr 2025 entsprechend. Förderschwerpunkt „Professionalisierung und Organisationsberatung“ MO, die besonders qualifiziert sind in den Bereichen Organisationsentwicklung, Projektmanagement oder Finanzmanagement, können Fördermittel abrufen, um andere MO in diesen Bereichen zu qualifizieren oder zu beraten. Ebenfalls können Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerken für die Förderung von Synergien oder Selbstschutz/Selfcare Fördergegenstand sein. Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“ Fördergegenstand sind Maßnahmen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements für geflüchtete Menschen, um deren Integration und Teilhabe zu verbessern und das Ankommen und die Orientierung in Köln zu unterstützen. Zielgruppe der Maßnahmen der MO sind Menschen mit Fluchtgeschichte. Mit den Mitteln dieses Schwerpunkts können Sachkosten aus den folgenden Bereichen finanziert werden: Renovierung, Ausstattung oder Miete von Räumlichkeiten, die bspw. für ehrenamtliche Beratungen oder ehrenamtliche Maßnahmen der Orientierung und des Zusammenkommens genutzt werden, Erwerb von digitaler Ausstattung (z.B. Laptop, Tablet, Drucker) für die ehrenamtliche Arbeit, Auslagenerstattung im Zusammenhang mit Begleitungen durch Ehrenamtliche (z.B. Parkgebühren, Fahrtkosten, Eintrittsgelder), Ausgaben für ehrenamtliche Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung (z.B. Sprach- und Lesegruppen, Angebote zur Freizeitbeschäftigung, Spielgruppen, Kreativangebote, gemeinsame Ausflüge, Sommerfeste), Erstellung von Materialien, die ehrenamtliche Maßnahmen bewerben oder darüber informieren (z.B. Flyer, Plakate), Pflege und Aktualisierung von Websites, die ehrenamtliche Maßnahmen bewerben oder darüber informieren, Ehrenamtsakquise (z.B. Roll-Ups), 5 Übersetzung von Informationsmaterialien, Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche und Austauschformate von Ehrenamtlichen. Förderschwerpunkt „Projekte“ Projekte, die von MO durchgeführt werden, können gefördert werden. Die antragstellende MO muss ihren Sitz in Köln haben. Das Projekt hat einen Köln-Bezug (und wird in Köln durchgeführt). Das Projekt kommt insbesondere Menschen mit internationaler Geschichte zu Gute. Wenn die MO bereits Vereinsstatus hat, muss die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden. Ist die MO (noch) kein Verein, muss Erfahrung in der Durchführung von Projekten nachgewiesen werden. 3.2. Welche Kriterien muss eine Maßnahme/ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ Die zu erbringende Beratungsleistung muss vorrangig die Zielgruppe der Senior*innen mit internationaler Familiengeschichte und der Geflüchteten im Senior*innenalter sowie (z.B. pflegende) Angehörige erreichen. Der Beratungsprozess ist im Dialog mit den Ratsuchenden und ihren Angehörigen zu gestalten, vor dem Hintergrund der jeweiligen Lebenssituation, Lebensleistung und Selbstdefinition. Über 40 Prozent aller Kölner*innen haben eine internationale Familiengeschichte (Statistisches Jahrbuch Köln 2023). Der Anteil der älteren Generation ist mit ca. 30 % hoch (65 bis 80 Jahre), da immer mehr sogenannte Gastarbeiter*innen das Rentenalter erreicht haben. Ebenfalls zur Zielgruppe gehört die auch nicht geringe Zahl der älteren geflüchteten Menschen mit schlechtem Gesundheitszustand und/oder Pflegebedarf. Besondere Bedarfe der Zielgruppe ergeben sich durch ihre Heterogenität, ihre Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen, die oftmals niedrigen Haushaltseinkommen in Folge einer geringeren Qualifikation bzw. fehlender Anerkennung im Herkunftsland erworbener Abschlüsse, strukturelle Benachteiligung und ungünstigen Stellung am Arbeitsmarkt, einen oft vergleichsweise schlechteren Gesundheitszustand als bei älteren Menschen ohne internationale Familiengeschichte und einen früheren und gegebenenfalls größeren Pflegebedarf. Hinzu kommt eine vergleichsweise geringere Auseinandersetzung mit dem Thema „Alt werden in Deutschland“, die u.a. auf den eingeschränkten Zugang zu kultursensiblen Informationen und Angeboten zur Lebensgestaltung im Alter zurückzuführen ist. Gleichzeitig ergeben sich aus der Verschiedenartigkeit der Zielgruppe oftmals unterschiedlichste Barrieren der sogenannten Regelangebote für die ältere Generation in Köln (Beratungs- und Freizeitangebote der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, der Kranken- und Pflegekassen u.v.m.). Fehlende oder wenig Kenntnisse 6 der deutschen Sprache, der bürokratischen Strukturen und/oder der Ansprüche, die sich z.B. aus dem Sozialgesetzbuch ergeben, bilden nur einige Hindernisse ab. Um die beschriebene Zielgruppe bestmöglich zu erreichen, soll die Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen neben der vorauszusetzenden Professionalität in der Beratung auch Kriterien erfüllen, die das Angebot niederschwellig und mehrsprachig mit Blick auf die oben beschriebenen Barrieren zugänglich machen. Folgende Kriterien sind daher als Musskriterien zu erfüllen: Die hauptamtlichen Vollzeit-Stellen werden mit fachlich qualifiziertem Personal mit abgeschlossenem Studium in Sozialer Arbeit oder vergleichbarer Qualifikation besetzt. Eine Aufteilung z.B. in zwei 0,5 Stellen ist möglich. Mehrsprachigkeit und migrationsgesellschaftliche Kompetenzen (Offenheit, Empathie und die Fähigkeit, unterschiedliche Lebensrealitäten zu verstehen) finden bei der Beratung gleichermaßen Berücksichtigung. Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe flankieren sie. Nachgewiesene Expertise in der Senior*innenarbeit bzw. Beratung der Kölner Senior*innen muss vorhanden sein. Die Träger (MO) sorgen für die ggfs. nötigen Fortbildungen und bei Bedarf für Supervision. Die Träger (MO) sind strukturell/dauerhaft fachlich und institutionell vernetzt im Sozialraum und darüber hinaus. Sie kooperieren z.B. durch verbindliche Mitarbeit in Netzwerken mit den relevanten Akteur*innen. Bei Bedarf soll in Ausnahmefällen auch aufsuchende Beratung ermöglicht werden. Förderschwerpunkt Professionalisierung und Organisationsberatung Durchführende Organisation ist eine MO, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist und deren Sitz in Köln ist. Antragstellende Träger müssen ihre Expertise, insb. in den Bereichen Organisationsentwicklung, Projektmanagement (Antragstellung, Monitoring, Finanzen, Verwendungsnachweise) oder Finanzmanagement nachweisen. Als Nachweis gilt beispielsweise, dass der Verein bereits eine Partnerprojekt- Förderung der MSO-Landesförderung oder ähnliches erhält oder in der Vergangenheit erhalten hat. Der antragstellende Träger sollte durch Vernetzung beziehungsweise durch seine Aktivitäten bei der Verwaltung bekannt sein. Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“ Die Angebote müssen in Köln stattfinden und ehrenamtlich durchgeführt werden. 7 Die ehrenamtlichen Angebote müssen schwerpunktmäßig die Zielgruppe der Geflüchteten erreichen oder ihr zugutekommen. Ein Bezug zu mindestens einem der nachfolgend unter Punkt 3.3 genannten Ziele muss gegeben sein. Die geförderten Maßnahmen dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen. Förderschwerpunkt „Projekte“ Grundsätzlich können alle Projekte gefördert werden, die nicht bereits durch bestehende Programme, wie z.B. Antirassismusmittel gefördert werden. Beispielsweise können das Projekte sein in den Themenfeldern: Intersektionalität (z. B. für queere Zugewanderte, Zugewanderte mit einer Behinderung, etc.), Ausbau/Aufbau ehrenamtliches Engagement in den MO, Förderung des Zusammenlebens im Veedel, (migrationsgesellschaftliche Öffnung der Stadtgesellschaft), Förderung der (politischen) Partizipation auch bei nichtmigrantischen Themen, z.B. durch Gremienarbeit, Durchführung einer Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Mehr als du siehst“ des Landesintegrationsrates, Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Unterstützung bei Erstellung von Newslettern (Bewerbung, Kontakte). 3.3. Welche Ziele können gefördert werden? Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ Das neue Angebot soll insbesondere ältere Kölner*innen (in der Regel 60 Jahre und älter) mit internationaler Familiengeschichte, Geflüchtete sowie (z.B. pflegende) Angehörige erreichen. Zu konkreten altersbedingten Hilfebedarfen soll das Angebot informieren und beraten, bei der Beantragung von Leistungen unterstützen (wie z.B. Grundsicherungsleistungen, Wohngeld, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenausweis) und geeignete Dienste (wie z.B. Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste, Hausnotrufsysteme, häusliche Alten- und Krankenpflege, Kurzzeitpflege- und Tagespflegeplätze) vermitteln. Damit soll eine gleichberechtigte Teilhabe der Zielgruppe an allen Angeboten für ältere Menschen in Köln gewährleistet werden. Ziel ist es, die Selbständigkeit alter, kranker und behinderter Menschen in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten, ihr Leben in Gemeinschaft zu fördern und Einsamkeit vorzubeugen. Die digitale Teilhabe soll unterstützt werden. Ziel muss es ebenfalls sein, die besonderen Bedarfe der Zielgruppe und strukturelle Hürden in diesem Zusammenhang aufzuzeigen und abzubauen. Das Angebot ist – gerade zu Beginn – mit bereits bestehenden Angeboten gut zu vernetzen (beispielsweise mit der Senior*innenkoordination im Stadtbezirk, der Senior*innenvertretung oder den Senior*innen-Netzwerken). 8 Die Förderung der Kultursensiblen Beratung der Kölner Senior*innen als Pilotangebot ist zeitlich begrenzt bis Ende 2026. Ziel muss es daher ebenfalls sein, die Angebotslaufzeit so zu nutzen, dass bereits vorhandene Qualitätsstandards in der Beratung weiterentwickelt werden und die quantitative und qualitative Wirksamkeit des Angebots dokumentiert wird. Förderschwerpunkt „Professionalisierung und Organisationsberatung“ Ziele: Verbesserung der Organisationsstrukturen der MO, Professionalisierung von Arbeitsabläufen und Projektarbeit, Stärkung von Potentialen und Expertisen von MO, Weiterentwicklung der Organisation, Öffnen von Regelstrukturen für MO (z.B. Anerkennung als Träger von Jugendhilfe), Kooperationen zwischen stadtnahen Gesellschaften, Stiftungen, Fach- Hochschulen, Universitäten und MO fördern, Vernetzung von MO zur Erzeugen von Synergien, Empowerment von insbesondere kleinen und/oder neuen MO, Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit und Kenntnisse über Fundraising und Sponsoring verbessern. Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele sind beispielsweise: Qualifizierungen mit Bedarfsorientierung von MO, Empowermentangebote, Workshops, Kursangebote, Netzwerkveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, beispielsweise zu den Themen „Wie werde ich ein gemeinnütziger Verein?“ oder „Wie gewinne ich ehrenamtliche Unterstützer*innen?“. Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenhilfe“ Ziele: Unterstützung der Infrastruktur der MO zur Förderung des Ankommens und der Orientierung, Förderung der verbesserten Teilhabe, Sichtbarmachung ihrer Ressourcen und Potenziale, Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung, Empowerment, 9 Schaffung von „Safer Spaces“, Stärkung und Sichtbarmachung von bürgerschaftlichem Engagement im Miteinander. Förderschwerpunkt „Projekte“ Projektziele können sein (Auflistung nicht abschließend): Förderung von verbesserter Teilhabe und Chancengerechtigkeit von MO und Menschen mit internationaler Familiengeschichte, Demokratiebildung, Miteinander in friedlicher und demokratischer Weise, Abbau aller Formen von Diskriminierung, Rassismus und Ausgrenzung von MO und Menschen mit internationaler Familiengeschichte, Sichtbarmachung der Ressourcen und Potenziale der Kölner MO und Menschen mit internationaler Familiengeschichte, Empowerment der MO, Schaffung von Safer Spaces für Mitarbeitende von MO. Für alle Förderschwerpunkte gilt: Mit den Fördermitteln können keine Aufwandsentschädigungen für den geleisteten Zeit- und Arbeitsaufwand, wie z. B. Übungsleiterpauschalen und Ehrenamtspauschalen finanziert werden. Honorarkosten von externen Dienstleister*innen (z.B. für Bildungsangebote, freizeitpädagogische Aktivitäten etc.) können nach vorheriger Absprache geltend gemacht werden und müssen bei der Antragsstellung konkret benannt werden. Eine Maßnahmenförderung auf Grundlage der vorliegenden Förderrichtlinie führt nicht zu einem Ausschluss einer Förderung von anderen Schwerpunktthemen des Förderprogramms. Je nach Verfügbarkeit der Fördermittel können Mehrfachförderungen ggf. aber nicht oder nicht vollumfänglich berücksichtigt werden. 4. Wer kann eine Förderung erhalten? Zuwendungsempfänger*innen sind in Köln ansässige MO. Oftmals definieren sich MO auch als Neue deutsche Organisationen (NDO). Unterschiede zwischen MO und NDO liegenbeispielsweise in der Zielsetzung. Sofern NDO die nachfolgenden Kriterien erfüllen, können auch sie einen Antrag auf die MO-Förderung stellen. 10 MO können gefördert werden, wenn sie: als Vereine (eingetragene Vereine und Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind), Initiativen, Gruppen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) tätig sind, ihren Sitz in Köln haben und im Kölner Stadtgebiet aktiv sind, gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten des Landes NRW“ als solche zu bezeichnen sind (mindestens die Hälfte des Vorstandes und der Mitglieder haben eine internationale Familiengeschichte). Zu der Bestimmung des Merkmals internationale Familiengeschichte ist die Definition nach § 4 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW maßgeblich, seit mindestens einem Jahr bestehen (maßgeblich ist das Datum der Veröffentlichung dieses Förderverfahrens), eine aussagekräftige, aktuelle Webseite oder Social-Media-Seite unterhalten und durch Vernetzung beziehungsweise durch ihre Aktivitäten bei der Verwaltung bekannt sind, und die Inhalte der zu unterzeichnenden Selbstverpflichtungserklärung (Bestandteil Förderantrag) mittragen. 5. Für welche Geltungsdauer und bis zu welcher maximalen Höhe kann eine Förderung erfolgen? Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ Grundsätzlich ist die Förderphase für das Angebot der Kultursensiblen Beratung der Kölner Senior*innen auf 2025 und 2026 ausgerichtet. Der Aufruf zur Trägersuche beginnt unmittelbar nach dem positiven Beschluss des Rates. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 € je Träger (MO) bezogen auf 12 Monate, für das Jahr 2025 anteilig ab Einstellung des Personals bis zum Ende des Jahres. Förderschwerpunkt „Professionalisierung und Organisationsberatung“ Grundsätzlich ist eine Förderphase für Maßnahmen des antragstellenden Trägers zur Professionalisierung/Organisationsberatung anderer MO auf 12 Monate begrenzt und müssen im Kalenderjahr der Bewilligung begonnen werden. Die maximale Förderhöhe für einzelne Maßnahmen ergibt sich aus den eingehenden Förderanträgen und wird nicht im Vorhinein begrenzt. Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“ Grundsätzlich ist eine Förderphase für die geförderten ehrenamtlichen Maßnahmen auf 12 Monate begrenzt. Diese müssen im Kalenderjahr der Bewilligung begonnen werden. Eine Förderung unter 500€ erfolgt nicht. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000€ und erfolgt als einmaliger Zuschuss. 11 Förderschwerpunkt „Projekte“ Die Geltungsdauer dieses Schwerpunktes ist zunächst auf das Jahr 2025 begrenzt. Die minimale Förderhöhe pro Projektantrag beträgt 1.000 Euro, die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro. 6. Wie ist das Förderverfahren? 6.1. Allgemeine Förderbedingungen Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Förderfähig sind grundsätzlich die im direkten Zusammenhang mit dem Fördergegenstand stehenden notwendigen Sachausgaben (beispielsweise Material-, Honorarkosten) und Personalkosten (nur bei dem Schwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“). Ausgezahlte, aber nicht für das Projekt genutzte Mittel, sind zurückzuerstatten. Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind, sind nicht förderfähig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein angemessener Eigenanteil, mindestens 10 Prozent, durch die/den Antragstellende*n geleistet wird. Der Eigenanteil kann durch Drittmittel, Eigenmittel oder ehrenamtliche Tätigkeit (Berücksichtigung von grundsätzlich 10 Euro je Stunde und gegebenenfalls bis höchstens 20 Euro pro Stunde je nach erforderlicher, besonderer Qualifikation) geleistet werden. Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit muss nachgewiesen werden. Eine Doppelfinanzierung durch andere Förderprogramme, insbesondere der Stadt Köln, ist nicht zulässig. Bei einem Verstoß wird die Förderung zurückgefordert. Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie ist subsidiär zu anderen Förderungen. Eine Förderung durch komplementäre Drittmittel (also Mittel von zum Beispiel Stiftungen oder Privatpersonen) ist möglich. Eine Doppelförderung für denselben Sachmittelaufwand ist ausgeschlossen. Nicht verausgabte Mittel der einzelnen Förderschwerpunkte stehen grundsätzlich zum Abruf bei den anderen Förderschwerpunkten des Förderprogramms für Migrantische Organisationen zur Verfügung. Die Verwaltung wird in dem Fall ermächtigt, hierzu bedarfsgerecht Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderschwerpunkten vorzunehmen. 6.2. Was muss der Antrag enthalten? Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind beim Kommunalen Integrationszentrum (KI) der Stadt Köln im Amt für Integration und Vielfalt zu stellen. 12 Das Antragsformular erhalten Sie über das Kommunale Integrationszentrum (KI); es ist Bestandteil des Förderaufrufes. Anträge können nur in elektronischer Form eingereicht werden (E-Mail: MO-Foerderung@stadt-koeln.de). In begründeten Einzelfällen kann von dem Erfordernis einer digitalen Antragstellung abgewichen werden. Mindestens sind von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller die folgenden Unterlagen vorzulegen: Förderantrag ausgefüllt Kosten- und Finanzierungsplan Erklärung, dass mit dem Projekt/der Maßnahme noch nicht begonnen wurde (gilt nicht für Schwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen) Selbstverpflichtungserklärung (Bestandteil des Antragsformulars) Darüber hinaus sind von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller die folgenden Unterlagen vorzulegen beim: Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“ Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Konzept mit Aussagekraft für das Pilotprojekt Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen linksrheinisch bzw. rechtsrheinisch mit folgenden Inhalten: Trägerdarstellung in Kurzform Zugang zur beschriebenen Zielgruppe Qualität des Angebots (Fachpersonal, Beratungsstandards Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenzen) Expertise in der Senior*innenarbeit bzw. –beratung) Sozialraumorientierung Vernetzung/Synergien Vorgesehene Dokumentation zur Zielerreichung bzw. zur Wirksamkeit des Pilotprojekts Förderschwerpunkt „Professionalisierung und Organisationsberatung“ Konzeptentwurf für Professionalisierung-/Organisationsberatungsmaßnahmen Nachweise über Expertise des Trägers 13 6.3. Wie erfolgt die Bewilligung? Das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln prüft den Förderantrag inhaltlich, bewertet diesen aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, förderfähigen Anträge erstellt die Fachverwaltung zu jedem Förderschwerpunkt eine Übersichtsliste mit einer Auswahl von Fördermittelempfänger*innen einschließlich der beantragten Zuwendungsbeträge im Sinne des Förderprogramms. Die endgültige Entscheidung über die Trägerauswahl und Förderzusagen (Empfänger*innen, Förderbeträge) trifft eine Jury bestehend aus 2 Vertreter*innen der Fachverwaltung, 2 Vertreter*innen des Integrationsrates und 1 Vertreter*in aus dem AK Politik der Willkommensinitiativen. Die Bewilligung beziehungsweise Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder schriftlichen Bescheid. Die Fördermittel werden als Festbetrag ausgezahlt. Dies geschieht, sobald der Bescheid Rechtskraft erlangt hat. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag (Beim Förderschwerpunkt Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen je Haushaltsjahr). 6.4. Welche Fristen müssen eingehalten werden. Die Anträge auf Förderung müssen innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des Förderaufrufs gestellt werden. Der Verwendungsnachweis muss spätestens 3 Monate nach Beendigung des Haushaltsjahres beziehungsweise des Projekts/der Maßnahme vorgelegt werden. Förderschwerpunkt „Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen“: Die Verwendung der Mittel muss im laufenden Haushaltsjahr erfolgen. Bei allen anderen Förderschwerpunkten: Die Verwendung der Mittel muss im laufenden Haushaltsjahr, frühestens ab dem Datum des Bewilligungsbescheides und spätestens 12 Monate nach Beginn der Maßnahme erfolgen. Je nach Verfügbarkeit der Fördermittel kann im gleichen Haushaltsjahr ein weiterer Förderaufruf erfolgen. 6.5. Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? Die Förderungsberechtigten bieten Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel. Es ist eine sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die Belege müssen für zehn Jahre nach Ende der Maßnahme aufbewahrt werden. Die 14 Verwaltung prüft die entsprechenden Originalbelege (Quittungen) stichprobenhaft. Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben und sind Grundlage für eine mögliche Rückforderung von Mitteln. Fördermittelempfangende müssen mit dem Verwendungsnachweis auch einen Sachbericht über die Maßnahmen einreichen. Dieser muss das Ziel der Maßnahme aufführen und darstellen, ob und wie dieses gegebenenfalls erreicht wurde. Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit muss nachgewiesen werden. Im Verwendungsnachweis müssen Name der Ehrenamtlerin/des Ehrenamtlers, Datum, Dauer und Art der Leistung festgehalten werden. Bei Geltendmachung von mehr als 10 Euro pro geleisteter Stunde aufgrund besonderer Qualifikation, ist die Qualifikation der Ehrenamtlerin/des Ehrenamtlers mit anzugeben. Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit darf maximal 20 Prozent des gesamten Eigenanteils (10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten) nicht überschreiten (gilt nicht beim Förderschwerpunkt „Ehrenamtliche Geflüchtetenhilfe“). Der konkrete Eigenanteil wird im Zuge der Bearbeitung des Verwendungsnachweises geprüft und festgelegt. 7. Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit Von der Stadt Köln geförderte Maßnahmen müssen auf Plakaten, Flyern, Postern, Webseiten und Vergleichbarem einen deutlichen Hinweis auf die Förderung durch die Stadt Köln enthalten. Hierzu sind das Logo der Stadt Köln und das Logo des Kommunalen Integrationszentrums zu verwenden, die bei Bewilligung zur Verfügung gestellt werden können. 8. Schlussbestimmungen Diese Förderrichtlinie tritt mit Entscheidung des Rates der Stadt Köln in Kraft. 9. Kontakt Interessierte können sich für weitere Informationen und für die Zusendung der für einen Förderantrag notwendigen Unterlagen an das Kommunale Integrationszentrum wenden: Stadt Köln Amt für Integration und Vielfalt Kommunales Integrationszentrum E-Mail: MO-Foerderung@stadt-koeln.de Hinweis: Bitte das Stichwort „MO-Förderung – Bezeichnung des Förderschwerpunktes“ im Betreff verwenden.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 162-4 Vorlagen-Nummer 0942/2025 Freigabedatum 16.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Finanzielle Förderung von Migrantischen Organisationen in 2025 und 2026, Förderrichtlinie Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt: 1. Migrantische Organisationen werden auf Grundlage der als Anlage beigefügten Förderrichtlinie in folgenden Schwerpunkten gefördert: a) Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen max. Förderhöhe für Personalkosten für 12 Monate 160.000 € (Geltungsdauer 2025 – 2026) b) Professionalisierung und Organisationsberatung max. Förderhöhe 100.000 € (Geltungsdauer 2025 – 2026) c) Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit max. Förderhöhe 130.000 € (Geltungsdauer 2025 – 2026) d) Projekte max. Förderhöhe 160.000 € (Geltungsdauer 2025) 2. Die Förderrichtlinie „Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln“ (Anlage) tritt mit der Entscheidung des Rates am 27.05.2025 in Kraft, wobei die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes d) Projekte zunächst auf das Haushalts- jahr 2025 beschränkt ist . 3. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von je 550.000 € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozial- leistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haus- haltsplan 2025/2026 zur Verfügung. Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 550.000 p.a. 2025/2026 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache: Viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte engagieren sich in Vereinen. Diese Vereine werden oft als Migrantische Organisationen bezeichnet. Sie leisten wichtige Arbeit für die Chancengerechtigkeit aller Kölner*innen. Die Migrantischen Or- ganisationen sollen in den Jahren 2025 und 2026 Geld dafür bekommen, dass sie in Zukunft noch besser arbeiten können und allen Kölnerinnen und Kölner weiter mit ih- ren vielen Angeboten zur Verfügung stehen. Die Förderung berücksichtigt dabei ver- schiedene Schwerpunkte. Diese sind a) Kultursensible Beratung für Kölner Senior*innen 160.000 € b) Professionalisierung und Organisationsberatung 100.000 € c) Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit 130.000 € d) Projekte 160.000 € 3 Ausgangslage Ca. 40 Prozent aller Kölnerinnen und Kölner haben eine internationale Familienge- schichte. Bei den unter 18-Jährigen haben knapp 60 % der Kölner*innen das statisti- sche Merkmal „Migrationshintergrund“. Es ist für die Gesellschaft und die Verwaltung zunehmend von Bedeutung, die besonderen Potentiale von Menschen mit internatio- naler Familiengeschichte anzuerkennen und zu stärken, und gleichzeitig deren Be- darfe in den Blick zu nehmen und in das Verwaltungshandeln einzubeziehen. Viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Köln suchen gezielt den An- schluss zu Communities aus ihren Herkunftsländern und nehmen Kontakt zu den ent- sprechenden Migrantischen Organisationen auf, die insbesondere als Informations- und Kommunikationsnetzwerke dienen und identitätsstützend wirken. Dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) im Amt für Integration und Vielfalt sind un- gefähr 180 Migrantische Organisationen in Köln bekannt. Die Landschaft der Migranti- schen Organisationen hat sich in den letzten Jahren verändert: Von rein ehrenamtli- chen Strukturen hin zu größeren Organisationen mit hauptamtlichen und teils drittmit- telgeförderten Personalressourcen und vielseitigen Tätigkeitsfeldern der sozialen Ar- beit und Angeboten, wie beispielsweise bei den Verbundträgern des House of Re- sources, ist die Bandbreite inzwischen groß. Auch kleine Gruppen oder Initiativen ohne (Vereins-)Rechtsform sind als Migrantische Organisationen tätig. Bisher gibt es nur wenige explizite strukturunterstützende Förderprogramme für Mig- rantische Organisationen. Punktuelle Fördermöglichkeiten auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene sind begrenzt und die teilweise komplexen Fördervoraussetzun- gen können oftmals gerade von kleinen Initiativen und Vereinen nicht erfüllt werden. Der überwiegende Teil der Migrantischen Organisationen ist von öffentlichen Projekt- mitteln abhängig, da nur diese eine halbwegs kontinuierliche Arbeit gewährleisten. Die Kenntnisse von fördernden Institutionen und Programmen, die formale Antragstellung und das Projektmanagement erfordern fachliche Ressourcen und sind nur von Verei- nen und Organisationen zu leisten, die bereits Erfahrungen und entsprechende Perso- nalressourcen aufbauen konnten. Nur wenigen Migrantischen Organisationen ist es gelungen, in eine Regelfinanzierung zu kommen - sei es als Träger der freien Jugend- hilfe oder in der Senior*innen-Arbeit sowie in Programmen wie beispielsweise d em Kommunalen Integrationsmanagement (KIM). Aktuelle Finanzsituation Im Haushaltsplan 2025/2026 des Amtes für Integration und Vielfalt steht für die beiden Haushaltsjahre jeweils ein Betrag in Höhe von 600.000 € für die Position „Fördertopf Träger Migration“ zur Verfügung. Von dieser Fördersumme entfallen gemäß politischem Willen jeweils 50.000 € in 2025 und 2026 auf einen Mietkostenzuschuss an den Verein „Blau-Gelbes Kreuz e.V. (BGK)“. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 stehen für die Förderung von Migrantischen Organisationen somit Mittel in Höhe von jeweils 550.000 € zur Verfügung. Diese Mittel sollen zielgerichtet zur Stärkung der Migrantischen Organisationen in Köln eingesetzt werden. Die Förderung soll dem Erhalt bestehender Strukturen mit dem Ziel der Professionalisierung und Stärkung der vorhandenen Expertise dienen und einen Beitrag zur Verstetigung der Wirkung des Engagements dieser Vereine und Initiativen leisten. 4 Förderprogramm Die finanzielle Förderung von Migrantischen Organisationen berücksichtigt vier unter- schiedliche Förderschwerpunkte. Aus fachlicher Einschätzung der Verwaltung (Hier Amt für Integration und Vielfalt) und in Kenntnis der schon lange kommunizierten Be- darfe aus dem Kreis der Migrantischen Organisationen wurde diese Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgenommen. Mit unterschiedlichen Teil-Fördersummen können so unterstützt werden: a) Kultursensible Beratung der Kölner Senior*innen max. Förderhöhe für Personalkosten für 12 Monate 160.000 € (Geltungsdauer 2025 – 2026) b) Professionalisierung und Organisationsberatung max. Förderhöhe 100.000 € (Geltungsdauer 2025 – 2026) c) Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit max. Förderhöhe 130.000 € (Geltungsdauer 2025 – 2026) d) Projekte max. Förderhöhe 160.000 € (Geltungsdauer 2025) Grundsätzlich gelten bei allen Förderschwerpunkten, verbindlich aufgeführt in der För- derrichtlinie (s. Anlage), bestimmte allgemeine Fördervoraussetzungen. Migrantische Organisationen können hiernach nur finanziell unterstützt werden, wenn sie: als Vereine (eingetragene Vereine und Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind), Initiativen, Gruppen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) tätig sind, ihren Sitz in Köln haben und im Kölner Stadtgebiet aktiv sind, gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorgani- sationen von Migrantinnen und Migranten des Landes NRW“ als solche zu be- zeichnen sind (mindestens die Hälfte des Vorstandes und der Mitglieder haben eine internationale Familiengeschichte). Zu der Bestimmung des Merkmals in- ternationale Familiengeschichte ist die Definition nach § 4 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW maßgeblich, seit mindestens einem Jahr bestehen (maßgeblich ist das Datum der Veröffent- lichung dieses Förderverfahrens), eine aussagekräftige, aktuelle Webseite oder Social-Media-Seite unterhalten und durch Vernetzung beziehungsweise durch ihre Aktivitäten bei der Verwal- tung bekannt sind und die Inhalte der zu unterzeichnenden Selbstverpflichtungserklärung (Bestandteil Förderantrag) mittragen. Der Förderantrag enthält den nachfolgenden Passus: „Hiermit bestätige ich als Vertreter*in der oben genannten Initiative / des Trägers, dass wir uns zu Integration, Inklusion und Akzeptanz der gesellschaftlichen Vielfalt durch Gleichwertigkeit der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörig- keit, der Weltanschauung, der sexueller Orientierung und der geschlechtlichen Identi- tät verpflichtet fühlen. Als Initiative bzw. Träger distanzieren wir uns von Menschen, von denen bekannt ist oder bekannt wird, dass sie sich öffentlich religionsfeindlich, rassistisch, altersdiskrimi- 5 nierend, behindertenfeindlich, queerfeindlich, antisemitisch, oder sonst gruppenbezo- gen menschenfeindlich äußern oder verhalten. Ein Engagement dieser Menschen bei uns schließen wir aus.“ Darüber hinaus umfasst die Förderrichtlinie je nach Schwerpunktthema auch zu erfül- lende Kriterien, wie z.B. minimale und maximale Förderhöhe, Nachweise zu Experti- sen, Abgrenzungen zu bestehenden Programmen. Diese Kriterien sind im Kapitel 3 („Was kann gefördert werden?“) der Förderrichtlinie (s. Anlage) aufgeführt. Förderschwerpunkt 1 – Kultursensible Beratung für Kölner Senior*innen Der Anteil der 65 bis 80 jährigen Kölner*innen mit dem statistischem Merkmal „Migrati- onshintergrund“ betrug 2023 30,4 Prozent und bei den über 80 jährigen 28,9 Prozent (Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Jahrbuch Köln 2023 - Gesamtdokument, Seite 46). Der Bedarf nach einer kultursensiblen, mehrsprachigen Beratung für Kölner Senior*in- nen ist also erkennbar hoch und besteht seit vielen Jahren. Mit der Teilfördersumme von max. 160.000 Euro können für zwei Beratungsorte (1 x linksrheinisch, 1 x rechts- rheinisch) bei zwei Trägern jeweils Personalkosten bis max. 80.000 Euro (bezogen auf Personalkosten für 12 Monate) bezuschusst werden. Aufgrund des Ratsbeschlus- ses im Mai 2025 und der daher nur unterjährig möglichen Arbeitsverträge bei den Trä- gern verringert sich die Fördersumme entsprechend. Über den Förderaufruf werden 2 geeignete Träger gesucht, die selbst eine Migrantische Organisation sein müssen. Die Träger müssen vorweisen können, im Bereich Beratung für Kölner Senior*innen be- reits Expertise zu haben. Ebenfalls von Bedeutung ist die Einhaltung von Qualitäts- standards. Kriterien und Ergebnisse aus dem Projekt „Guter Lebensabend NRW“ flie- ßen in die Förderrichtlinie ein. Die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes bezieht sich auf 2025 – 2026, um die Beratungsangebote mit qualifiziertem Personal bei den zwei Trägern etablieren und entsprechende Strukturen aufbauen zu können. Förderschwerpunkt 2 - Professionalisierung und Organisationsberatung Durch regelmäßigen Austausch zwischen Migrantischen Organisationen und dem Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln ist bekannt, dass es insbesondere Beratungsbedarfe in den Bereichen Organisationsent- wicklung, Projektmanagement (Antragstellung, Monitoring, Finanzen, Verwendungs- nachweise), Aufbau professioneller (Vereins)-Strukturen, Managementkompetenzen, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerken für die Förderung von Synergien sowie immer häufi- ger bei Maßnahmen zum Selbstschutz/Selfcare gibt. Träger, die nachweislich Expertise darin aufgebaut haben, Migrantische Organisatio- nen in diesen Bereichen zu beraten und zu empowern, können einen Förderantrag stellen. Der Förderanteil für die Professionalisierung und Organisationsberatung um- fasst max. 100.000 Euro. Geeignete Träger (ausschließlich Migrantische Organisatio- nen) können für dieses Schwerpunktthema Leistungen abrufen, um andere Migranti- sche Organisationen zu qualifizieren, zu beraten und je nach Schulungsbedarfen in- haltlich zu stärken. 6 Die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes bezieht sich auf 2025 – 2026, um mög- lichst nachhaltige Organisationsentwicklungsprozesse anstoßen und entsprechende professionelle Strukturen aufbauen zu können. Förderschwerpunkt 3 – Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit Mit der Teilfördersumme in Höhe von max. 130.000 Euro sollen Migrantische Organi- sationen gefördert werden, die im Schwerpunkt in der ehrenamtlichen Geflüchtetenar- beit aktiv sind. Insbesondere in diesem Feld sind viele der MO aufgrund eigener bio- grafischer Bezüge ihrer Mitglieder rein ehrenamtlich und mit intrinsischer Motivation tätig. Nicht selten werden auch private Geldmittel und Unterstützungsleistungen der Mitglieder eingesetzt, um akuten Notlagen Geflüchteter zu begegnen und Alltagsbe- darfe zu decken. Mit den Fördermitteln sollen daher ausschließlich Sachkostenausga- ben für Maßnahmen (mind. 500 Euro, max. 5.000 Euro je Maßnahme) für die ehren- amtliche Geflüchtetenarbeit erstattet werden. Die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes bezieht sich auf 2025 – 2026, um auch länger laufende Maßnahmen und Angebote der MO in der Geflüchtetenarbeit sicher- stellen zu können. Förderschwerpunkt 4 - Projekte Mit einer Teilfördersumme in Höhe von max. 160.000 Euro können Projekte von Mig- rantischen Organisationen in einer Bandbreite von mindestens 1.000 Euro bis maxi- mal 10.000 Euro gefördert werden. In klarer Abgrenzung zu bestehenden Förderpro- grammen, wie z.B. Förderprogramm Antirassismus/Antidiskriminierung, LSBTI-Förder- programm, NRWeltoffen, können Anträge auf Projektförderung von den Migrantischen Organisationen gestellt werden. Aufgrund der in 2025 anstehenden Wahl des Integrationsrates können auch gezielt Projekte und Kampagnen zur Stärkung der politischen Teilhabe von Kölner*innen mit Internationaler Familiengeschichte gefördert werden, wie z. B. die Veranstaltungsreihe des Landesintegrationsrates zur Sichtbarmachung der Potenziale von Menschen mit Internationaler Familiengeschichte (https://landesintegrationsrat.nrw/mehr-als-du- siehst/). Interessierte Migrantische Organisationen können beispielsweise auch für die Durchführung dieses Veranstaltungsformates in Köln Projektfördergelder beantragen. Die Geltungsdauer des Förderschwerpunktes bezieht sich auf das Jahr 2025. Grundsätzlich gilt bei allen Förderschwerpunkten: Detailliertere Informationen sind der als Anlage beigefügten Förderrichtlinie „Förde- rung von Migrantischen Organisationen in Köln“ zu entnehmen. Die Fachverwaltung prüft alle Förderanträge der vier Schwerpunktthemen inhaltlich, bewertet diese aus fachlicher Sicht anhand der vorgegebenen Kriterien und einge- reichten Unterlagen unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, förderfähigen Anträge erstellt die Fachverwaltung zu jedem Förderschwerpunkt eine Übersichtsliste mit einer Auswahl von Fördermittelempfänger*innen einschließlich der beantragten Zuwendungsbeträge im Sinne des Förderprogramms. 7 Die endgültige Entscheidung über die Trägerauswahl und Förderzusagen (Empfän- ger*innen, Förderbeträge) trifft eine Jury bestehend aus 2 Vertreter*innen der Fach- verwaltung, 2 Vertreter*innen des Integrationsrates und 1 Vertreter*in aus dem AK Po- litik der Willkommensinitiativen. Über die Auswahlentscheidung der Jury werden der Integrationsrat und der Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer Mitteilung informiert. Nachträgliche Änderungen der Förderrichtlinie formaler oder redaktioneller Art, z.B. Verlängerung Antragsfrist, werden dem Rat nicht erneut zur Entscheidung vorgelegt. Finanzierung: Die zur Finanzierung der einzelnen Förderschwerpunkte benötigte Aufwandsermächti- gung in Höhe von je 550.000 € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 ist im Teiler- gebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwil- lige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt. Begründung Dringlichkeit Um möglichst bald Mittel für die Förderung von Migrantischen Organisationen an die Zuwendungsempfänger auszahlen zu können, ist eine Beschlussfassung des Rates noch vor der langen Sommerpause erforderlich. Erst im Anschluss daran kann die Verwaltung mit der operativen Umsetzung (Förderaufrufe und Auswahlverfahren,) be- ginnen. Ein früheres Einbringen in den Rat war auf Grund der Komplexität der Förder- konzeption und den damit verbundenen verwaltungsinternen Abstimmungen nicht möglich. Der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wer- den im Nachgang informiert. Anlage: Förderrichtlinie: „Förderung von Migrantischen Organisationen in Köln“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0942/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 26.03.2025 09:40