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0370/2020

Brüsseler Platz - Gerichtlicher Vergleich vor dem OVG NRW am 20. November 2019

Mitteilung Ausschuss 27.02.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.03.2020, TOP 4.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4847 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer  27.02.2020 
 0370/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.03.2020 
 
Brüsseler Platz - Gerichtlicher Vergleich vor dem OVG NRW am 20. November 2019 
Wie bereits durch Vorlage 2003/2018 mitgeteilt, hat das Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2018 die 
Stadt Köln in fünf Verfahren verurteilt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nachts 
(22.00 bis 06.00 Uhr) keine die einschlägigen Lärmschutzvorschriften überschreitenden Ge-
räuscheinwirkungen an der Wohnungen der Kläger am Brüsseler Platz entstehen. Die Berufung wur-
de zugelassen und der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les hat am 18.06.2018 beschlossen, dass die Stadt Köln Berufung einlegt. 
Daraufhin hat ein Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, der am 
20.11.2019 vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mündlich erörtert wur-
de. 
Das Gericht befand in diesem vorläufigen Verfahren, dass die bisherigen Maßnahmen der Ordnungs-
verwaltung zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner des Brüsseler Platzes 
nicht ausreichend sind. Auf Anregung der Kammer schlossen die Beteiligten einen gerichtlichen Ver-
gleich der sechs Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Brüsseler Platz enthält:  
1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, insbesondere an trockenen Wochenenden mit warmen 
Temperaturen die Einhaltung der Regeln für die Außen- und Innengastronomie engmaschig 
zu kontrollieren. Zu den zu beachtenden Regeln gehört insbesondere auch die rechtzeitige 
Schließung der Außengastronomie. „Engmaschig“ in diesem Sinne bedeutet, dass mindestens 
über einen Zeitraum von 4 Wochen an den Wochenenden (Freitag und Samstag) sowie an 
den Tagen vor Feiertagen ausnahmslos kontrolliert wird und Verstöße in der Folge geahndet 
werden; Verstöße werden in der zugehörigen Gaststättenakte festgehalten. 
2. Die Antragsgegnerin wird - insbesondere durch Auflagen zu den Gaststättenerlaubnissen so 
schnell wie möglich darauf hinwirken, dass Fenster und Türen der Gaststätten geschlossen 
gehalten werden. 
3. Die Antragsgegnerin wird - soweit rechtlich zulässig - das Ende der Außengastronomie auf 
23.30 Uhr vorverlegen. 
4. Die Antragsgegnerin wird - zusätzlich zu den allgemein bestehenden Telefonnummern der 
Leitstelle des Ordnungsamtes - eine weitere Telefonnummer eines Ansprechpartners speziell 
für den Brüsseler Platz an den Wochenenden (Freitag und Samstag) sowie an den Tagen vor 
Feiertagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 01.30 Uhr zur Verfügung stellen Diese Regelung gilt 
zunächst für das Jahr 2020. 
5. Die Antragsgegnerin wird Lärmmessungen an der Wohnung der Eheleute Reichenbach durch-
führen. Die Lärmmessungen werden mindestens über den Zeitraum eines voraussichtlich be-
sucherstarken Wochenendes (Donnerstag, Freitag, Samstag) sowie an mindestens einem 
weniger besucherstarken Tag durchgeführt. Die Messungen werden in Absprache mit den 
Eheleuten Reichenbach durchgeführt werden. Die Antragsgegnerin wird prüfen, ob Dauer-
messungen sinnvoll und ökonomisch angemessen sind.

2 
 
6. Die Antragsgegnerin wird prüfen, auf den vorhandenen Rabatten, insbesondere den Hochbee-
ten, „stachelige“ Sträucher zu pflanzen, die einen Aufenthalt auf den Rabatten verhindern sol-
len. 
7. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 1/3 und die Antragsgegnerin zu 2/3. 
 
Der Senat regt an, die Lärmmessungen auch bei weiteren Berufungsklägern durchzuführen. 
 
Damit ist das Eilverfahren beendet. Über das noch anhängige Hauptsacheverfahren wird voraussicht-
lich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 entschieden. 
Das Amt für öffentliche Ordnung setzt derzeit in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und 
Familie, dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen die Maßnahmen um.  
Der Senat hat auch erkennen lassen, dass die im Vergleich festgelegten Maßnahmen nicht abschlie-
ßend sind. Er hat angeregt, dass die Stadt Köln weitere Maßnahmen prüft.  
Im Erörterungstermin wurden insbesondere die zwei nördlich der Kirche St. Michael stehenden Tisch-
tennisplatten angesprochen. Sie sind Anlass für viele Beschwerden, da sie bis tief in die Nacht grö-
lende Personen anziehen. Das Amt für öffentliche Ordnung hat zum Schutz der Gesundheit der be-
troffenen Anwohnerinnen und Anwohner als ordnungsbehördliche Maßnahme der Gefahrenabwehr 
beschlossen, die Tischtennisplatten abzubauen. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend 
und Familie wird erarbeitet, wo neue Standorte in fußläufiger Entfernung zum Belgischen Viertel ge-
funden werden können. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
16.03.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0370/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.02.2020
Erstellt
31.01.2020 11:57