4445/2019
Buchheimer Ring: Einrichtung von Parkplätzen für die Nutzer des Fußballfeldes in der Merheimer Heide (Ecke Schlagbaumsweg/Buchheimer Ring)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3943 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 4445/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Buchheimer Ring: Einrichtung von Parkplätzen für die Nutzer des Fußballfeldes in der Merheimer Heide (Ecke Schlagbaumsweg/Buchheimer Ring) hier: Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 09.12.2019 (Anfrage AN/1574/2019) Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Fragestellung: Frage 1: „Welche Möglichkeiten bestehen, entlang des Buchheimer Rings Stellplätze einzurichten?“ Frage 2: „Kann eine veränderte Parkraumsituation eine verkehrsberuhigende Maßnahme darstellen?“ Frage 3: „Wie kann der Fußgänger- und Radweg von parkenden Autos freigehalten werden?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Der Buchheimer Ring ist in dem hier maßgebenden Abschnitt eine anbaufreie Hauptverkehrsstraße, die die Stadtteilzentren Buchheim/Holweide und Höhenberg/Kalk miteinander verbindet sowie als Anbindung an die Bundesstraße 55a dient. Des Weiteren befindet sich der Buchheimer Ring im mobilitätsrelevanten Verkehrsnetz sowie im Vor- behaltsnetz der Stadt Köln. Mobilitätsrelevantes Verkehrsnetz Das mobilitätsrelevante Verkehrsnetz (MRV) ist ein Netz von Straßen, die eine hohe Verkehrsbedeutung für Köln besitzen. Vorbehaltsnetz der Stadt Köln Im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln sind Vorfahrtstraßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrli- chen Bedeutung nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird die Fahrge- schwindigkeit von 50 Km/h (oder mehr) zugelassen bzw. gegebenenfalls mittels Einzelbe- 2 schilderung punktuell auf 30 Km/h (z. B. vor Schulen) beschränkt. Der Buchheimer Ring sowie die angrenzenden Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet, wodurch die Platzierung von Parkplätzen insbesondere auf den zum Buchheimer Ring angrenzenden Freiflä- chen durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erschwert wäre bzw. nicht umgesetzt werden kann. Aufgrund der geschilderten Bedeutung sowie der Lage des Buchheimer Rings ist die Bereitstellung von öffentlichen Stellplätzen aus Verkehrssicherheitsgründen, aus Gründen der Verkehrsabwicklung sowie aus Gründen des Landschaftsschutzes aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. Zu Frage 2 Eine veränderte Parkraumsituation kann in einer Straße die verkehrliche Situation grundlegend än- dern. Ob eine Veränderung der Parkraumsituation eine positive oder negative Auswirkung auf die Straße bzw. auf das Verkehrsnetz hat, ist abhängig von der Bedeutung sowie der Lage der Straße und der Anordnung der Stellplätze. Der Buchheimer Ring würde durch die Bereitstellung von öffentlichen Stellplätzen zwar eine ver- kehrsberuhigende Wirkung erhalten, diese würde jedoch eine negative Auswirkung auf die Verkehrs- sicherheit sowie auf das Verkehrsnetz insbesondere auf die Leistungsfähigkeit des Buchheimer Rings verursachen. Durch die Bereitstellung von öffentlichen Stellplätzen würde die Verbindungsfunktion der Straße stark eingeschränkt werden. Zusätzlich würde ein erhöhter Parksuchverkehr speziell bei Spielen des Fußballclubs Viktoria Köln in den Bereich des Buchheimer Rings hineingetragen, der die Verkehrssicherheit der Hauptverkehrs- straße durch z. B. Wendefahrten negativ beeinflussen würde. Die Verkehrssicherheit ist im Bereich des Buchheimer Rings mit dem heute bestehenden Straßen- querschnitt grundsätzlich gewährleistet. Zu Frage 3 Das Parken auf Geh- und Radwegen ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung nicht erlaubt. Das Amt für öffentliche Ordnung kontrolliert die Einhaltung der Regeln des ruhenden Verkehrs. Bauliche Anpassungen im Bereich des Buchheimer Rings sind aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4445/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.01.2020
- Erstellt
- 20.12.2019 10:13