1079/2017
Akteneinsicht gem. § 55 Absatz 4 GO NRW zum Vergabeverfahren "Optimierung und Neustrukturierung der städtischen Wirtschaftsförderung"
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 13.04.2017 1079/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 24.04.2017 Akteneinsicht gem. § 55 Absatz 4 GO NRW zum Vergabeverfahren "Optimierung und Neustrukturierung der städtischen Wirtschaftsförderung" Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über Akteneinsichten. Mit Schreiben vom 28.03.2017 (s. Anlage) hat die SPD-Fraktion gemäß § 55 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW Akteneinsicht in alle relevanten Unterlagen zum Vergabeverfahren „Optimie- rung und Neustrukturierung der städtischen Wirtschaftsförderung beantragt. Dem Antrag wurde von der Verwaltung entsprochen. Die Einsicht in entsprechenden Unterlagen wur- de für die SPD-Fraktion am 03.04.2017 von Herrn Gerrit Krupp wahrgenommen. gez. i.V. StD Dr. Keller Anlage
Antrag SPD-Fraktion
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XII u“ 40270 0° Rathaus, Spanischer Bau Frau Oberbürgermeisterin ” \ 50667 Köln Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 —— Eingang‘ 2 8, März 2017 mail fraktion@koelnspd.de f N Y web www.koelnspd.de [ he UP 28/ 2 Die Oberbürgermeisterin” Köln, den 28.03.2017 Vergabeverfahren „Optimierung und Neustrukturierung der städtischen Wirtschaftsförderung“ Antrag auf Akteneinsicht nach $ 55 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 ist die Verwaltung u.a. beauftragt worden eine vergleichende Analyse zu Organisation und Arbeitsweise der kommunalen Wirtschaftsförderung in den zehn größten Städten Deutschlands mit externer Unterstützung durchzuführen und die Ergebnisse bis zum Ende des ersten Quartals 2017 den zuständigen Ratsgremien vorzulegen. Sie hatten zwischenzeitlich verlautbaren lassen, dass der Termin „1. Quartal 2017“ nicht zu halten ist. Mangels konkreterer Informationen zum Verfahrensstand hat die SPD-Fraktion im AVR am 27.03.2017 eine entsprechende Anfrage gestellt. Die Beantwortung dieser Anfrage hat weitere Fragen - insbesondere zur Einhaltung der städtischen Vergaberichtlinien und des zwingenden Vergaberechts - aufgeworfen. Vor diesem Hintergrund beantragt die SPD-Fraktion Akteneinsicht in alle relevanten Unterlagen zu dem vorgenannten Vorgang. Im Hinblick auf eine mögliche Initiative für die kommende Ratssitzung zu diesem Thema, bitten wir darum, die Akten so zeitnah zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, dass eine Auswertung zur Vorbereitung der Sitzung am 04.04.2017 noch möglich ist. M SPD Mit freundlichen Grüßen \_ Martin Börschel Dr. Barbara Lübbecke "Fraktionsvorsitzender raktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1079/2017
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 13.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27