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1079/2017

Akteneinsicht gem. § 55 Absatz 4 GO NRW zum Vergabeverfahren "Optimierung und Neustrukturierung der städtischen Wirtschaftsförderung"

Mitteilung Hauptausschuss 13.04.2017

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Mitteilung Hauptausschuss

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Antrag SPD-Fraktion

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Mitteilung Hauptausschuss

966 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 13.04.2017 
 1079/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 24.04.2017 
 
Akteneinsicht gem. § 55 Absatz 4 GO NRW zum Vergabeverfahren "Optimierung und 
Neustrukturierung der städtischen Wirtschaftsförderung" 
Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die 
Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über Akteneinsichten. 
Mit Schreiben vom 28.03.2017 (s. Anlage) hat die SPD-Fraktion gemäß § 55 Absatz 4 Satz 1 der 
Gemeindeordnung NRW Akteneinsicht in alle relevanten Unterlagen zum Vergabeverfahren „Optimie-
rung und Neustrukturierung der städtischen Wirtschaftsförderung beantragt.  
Dem Antrag wurde von der Verwaltung entsprochen. Die Einsicht in entsprechenden Unterlagen wur-
de für die SPD-Fraktion am 03.04.2017 von Herrn Gerrit Krupp wahrgenommen. 
 
 
 
 
 
 
gez. i.V. StD Dr. Keller 
 
 
 
 
Anlage

Antrag SPD-Fraktion

1763 Zeichen

XII
u“ 40270 0° Rathaus, Spanischer Bau
Frau Oberbürgermeisterin ” \ 50667 Köln

Henriette Reker
Historisches Rathaus
50667 Köln

fon 0221. 221 259 50
fax 0221. 221 246 57

—— Eingang‘ 2 8, März 2017 mail fraktion@koelnspd.de
f N Y web www.koelnspd.de

[ he
UP 28/ 2

Die Oberbürgermeisterin”

Köln, den 28.03.2017

Vergabeverfahren „Optimierung und Neustrukturierung der städtischen
Wirtschaftsförderung“
Antrag auf Akteneinsicht nach $ 55 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 ist die Verwaltung u.a. beauftragt worden eine
vergleichende Analyse zu Organisation und Arbeitsweise der kommunalen
Wirtschaftsförderung in den zehn größten Städten Deutschlands mit externer Unterstützung
durchzuführen und die Ergebnisse bis zum Ende des ersten Quartals 2017 den zuständigen
Ratsgremien vorzulegen.

Sie hatten zwischenzeitlich verlautbaren lassen, dass der Termin „1. Quartal 2017“ nicht zu
halten ist. Mangels konkreterer Informationen zum Verfahrensstand hat die SPD-Fraktion im
AVR am 27.03.2017 eine entsprechende Anfrage gestellt.

Die Beantwortung dieser Anfrage hat weitere Fragen - insbesondere zur Einhaltung der
städtischen Vergaberichtlinien und des zwingenden Vergaberechts - aufgeworfen.

Vor diesem Hintergrund beantragt die SPD-Fraktion Akteneinsicht in alle relevanten
Unterlagen zu dem vorgenannten Vorgang. Im Hinblick auf eine mögliche Initiative für die
kommende Ratssitzung zu diesem Thema, bitten wir darum, die Akten so zeitnah zur
Einsicht zur Verfügung zu stellen, dass eine Auswertung zur Vorbereitung der Sitzung am
04.04.2017 noch möglich ist.

M
SPD

Mit freundlichen Grüßen

\_ Martin Börschel Dr. Barbara Lübbecke
"Fraktionsvorsitzender raktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

24.04.2017 Hauptausschuss
TOP 2.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1079/2017
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
13.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27