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3746/2021

Wasserspielplätze im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Antrag von FDP und Klima-Freunden - AN/1244/2021

Mitteilung BV 07.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.01.2022, TOP 10.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2487 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3746/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 
 
Wasserspielplätze im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Antrag von FDP und Klima-Freunden 
- AN/1244/2021 
Die BV Nippes bittet die Verwaltung nach geeigneten Standorten für Wasserspielplätze im Bezirk 
Nippes zu suchen. Priorität haben die Stadtteile (1) Bilderstöckchen und (2) Longerich. Die Verwal-
tung wird beauftragt zu prüfen, welche Spielplätze in diesen Stadtteilen am besten zeitnah in Wasser-
spielplätze umgestaltet werden können. Die Gestaltung der neuen Wasserspielplätze soll naturnah, 
klimaresistent (u.a. mit vielen Bäumen) barrierefrei und in Teilen rollstuhlgerecht (insbesondere bei 
Wasserelementen) sein. Mittelfristig ist es unser Ziel, dass jeder Stadtteil im Bezirk Nippes einen 
Wasserspielplatz bekommt. 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Geeignete Stadtorte für Wasserspielplätze sind in Longerich der Spielplatz Bielefelder Straße und in 
Bilderstöckchen der Spielplatz Geldernstraße. 
 
Beide Spielplätze sind von der Ausstattung her in die Jahre gekommen und müssen kurz- bis mittel-
fristig komplett oder in Teilen neu gestaltet werden. Eine Aufwertung durch Wasserspielelemente eig-
net sich bei beiden Spielplätzen besonders. n. 
 
Darüber hinaus könnte man das Wasserspielangebot auf dem Spielplatz Nippeser Tälchen in Nippes 
erweitern. Hier ist ebenfalls eine Umgestaltung erforderlich. 
 
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung dieser Spielplätze könnte deren Wün-
sche und Anregungen konkretisieren 
 
Für die Herrichtung eines Wasserspielplatzes entstehen neben den Baukosten, auch jährliche Be-
triebskosten. Diese Kosten sind abhängig von der Größe und der technischen Ausstattung des zu 
planenden Wasserspielplatzes. Primär entstehen Verbrauchkosten wie zum Beispiel Wasser und 
möglicherweise Strom.  
 
Je nach technischen Anforderungen kommen Wartungs- und Pflegekosten hinzu. Für große, tech-
nisch anspruchsvolle Wasserspielanlagen ist die Beauftragung von externen Firmen für die Wartung 
und Pflege notwendig. Zum Beispiel können Aufgaben wie die Bodenreinigung, die Wartung der Bo-
dendüsen oder die Entnahme von Wasserproben nicht von Seiten der Verwaltung geleistet werden. 
Diese laufenden Kosten müssen bei der Planung einkalkuliert und im Haushalt auch für die Folgejah-
re zur Verfügung gestellt werden.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bielefelder Straße
  • Nippeser Tälchen
  • Geldernstraße

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Details

Aktenzeichen
3746/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.12.2021
Erstellt
25.10.2021 10:55