Wasserspielplätze im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Antrag von FDP und Klima-Freunden - AN/1244/2021
Mitteilung BV 3746/2021 vom 07.12.2021
Stand: Am 27.01.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3746/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 Wasserspielplätze im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Antrag von FDP und Klima-Freunden - AN/1244/2021 Die BV Nippes bittet die Verwaltung nach geeigneten Standorten für Wasserspielplätze im Bezirk Nippes zu suchen. Priorität haben die Stadtteile (1) Bilderstöckchen und (2) Longerich. Die Verwal- tung wird beauftragt zu prüfen, welche Spielplätze in diesen Stadtteilen am besten zeitnah in Wasser- spielplätze umgestaltet werden können. Die Gestaltung der neuen Wasserspielplätze soll naturnah, klimaresistent (u.a. mit vielen Bäumen) barrierefrei und in Teilen rollstuhlgerecht (insbesondere bei Wasserelementen) sein. Mittelfristig ist es unser Ziel, dass jeder Stadtteil im Bezirk Nippes einen Wasserspielplatz bekommt. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Geeignete Stadtorte für Wasserspielplätze sind in Longerich der Spielplatz Bielefelder Straße und in Bilderstöckchen der Spielplatz Geldernstraße. Beide Spielplätze sind von der Ausstattung her in die Jahre gekommen und müssen kurz- bis mittel- fristig komplett oder in Teilen neu gestaltet werden. Eine Aufwertung durch Wasserspielelemente eig- net sich bei beiden Spielplätzen besonders. n. Darüber hinaus könnte man das Wasserspielangebot auf dem Spielplatz Nippeser Tälchen in Nippes erweitern. Hier ist ebenfalls eine Umgestaltung erforderlich. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung dieser Spielplätze könnte deren Wün- sche und Anregungen konkretisieren Für die Herrichtung eines Wasserspielplatzes entstehen neben den Baukosten, auch jährliche Be- triebskosten. Diese Kosten sind abhängig von der Größe und der technischen Ausstattung des zu planenden Wasserspielplatzes. Primär entstehen Verbrauchkosten wie zum Beispiel Wasser und möglicherweise Strom. Je nach technischen Anforderungen kommen Wartungs- und Pflegekosten hinzu. Für große, tech- nisch anspruchsvolle Wasserspielanlagen ist die Beauftragung von externen Firmen für die Wartung und Pflege notwendig. Zum Beispiel können Aufgaben wie die Bodenreinigung, die Wartung der Bo- dendüsen oder die Entnahme von Wasserproben nicht von Seiten der Verwaltung geleistet werden. Diese laufenden Kosten müssen bei der Planung einkalkuliert und im Haushalt auch für die Folgejah- re zur Verfügung gestellt werden.
Beratungsverlauf
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27.01.2022
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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