V/0936/2020
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
3716 Zeichen
V/0936/2020 V/0936/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 12.11.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs - und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2020-00123 Es wird angeregt, für alle in der Planung befindlichen und zukünftigen Neubaugebiete eine Obergrenze für Rasenflächen in Höhe von 60% der nicht überbauten/befestigten Flächen festzulegen. Auf den verbleibenden 40% soll eine gärtnerische Nutzung in Form von insektenfreundlichen Pflanzen erfolgen. Verwaltung zur Vorprüfung 2020-00124 Es wird angeregt, die Errichtung eines 2. oder 3. Stellplatzes für KFZ im Vorgartenbereich zu untersagen. Auch die Stellfläche für Fahrräder und Mülltonnen inklusive der Zuwegung soll nicht mehr als die Hälfte des Vorgartens einnehmen. Die verbleibende Fläche sollte (insektenfreundlich) begrünt werden. Verwaltung zur Vorprüfung 2020-00142 Es wird angeregt, am Arnheimweg im Bereich der Eisdiele und der Apotheke einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzulegen. Verwaltung Amt für Bürger- und Ratsservice 29.10.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg Telefon: 492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0936/2020 2020-00162 Es wird angeregt, in den beiden Naturschutzgebieten zwischen Meckelbach und Haus Kump sowie zwischen Haus Kum p und Aasee Hinweisschilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass Hunde während der Brutzeit vom 01. März bis 31. Juli angeleint werden müssen. Verwaltung 2020-00168 Es wird angeregt, am Nottulner Landweg zwischen Welsingheide und Am Rohrbusch eine Tempo-30-Zone, zumindest jedoch eine Querungshilfe einzurichten. Verwaltung Die Anregungen Nr. 2020 -00123 und Nr. 2020 -00124 wurden sowohl an die Bezirksvertretung Münster-West als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wurden den Mitgliedern des Rates bereits in der Sitzung am 26.08.2020 bekannt gegeben. Die Anregung Nr. 2020 -00142 wurde sowohl an die Bezirksvertretung Münster -West als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 11.11.2020 bekannt gegeben. Erläuterungen zum Verfahren: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anregung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die in die Entscheidu ngszu- ständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die Entscheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entsche idung darf die Bezirksvertretung aber nicht geben. Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen g e- mäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürgermei ster oder bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Abs. 4 der Haupt- satzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Arnheimweg
- Nottulner Landweg
- Am Rohrbusch
- Welsingheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0936/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2020
- Erstellt
- 15.10.2020 09:21