Mandari Insight

V/0936/2020

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 15.10.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 12.11.2020, TOP 5.1

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

3716 Zeichen

V/0936/2020 
V/0936/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind 
eingegangen: 
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs - und Beratungsrecht 
weiterer Gremien bleibt unberührt.) 
2020-00123 Es wird angeregt, für alle in der Planung 
befindlichen und zukünftigen Neubaugebiete 
eine Obergrenze für Rasenflächen in Höhe 
von 60% der nicht überbauten/befestigten 
Flächen festzulegen. Auf den verbleibenden 
40% soll eine gärtnerische Nutzung in Form 
von insektenfreundlichen Pflanzen erfolgen. 
Verwaltung zur Vorprüfung   
2020-00124 Es wird angeregt, die Errichtung eines 2. oder 
3. Stellplatzes für KFZ im Vorgartenbereich zu 
untersagen. Auch die Stellfläche für Fahrräder 
und Mülltonnen inklusive der Zuwegung soll 
nicht mehr als die Hälfte des Vorgartens 
einnehmen. Die verbleibende Fläche sollte 
(insektenfreundlich) begrünt werden. 
Verwaltung zur Vorprüfung   
2020-00142 Es wird angeregt, am Arnheimweg im Bereich 
der Eisdiele und der Apotheke einen 
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) 
anzulegen. 
Verwaltung   
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
29.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dautzenberg 
Telefon: 492-3365 
Dautzenberg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0936/2020 
2020-00162 Es wird angeregt, in den beiden 
Naturschutzgebieten zwischen Meckelbach 
und Haus Kump sowie zwischen Haus Kum p 
und Aasee Hinweisschilder aufzustellen, die 
darauf hinweisen, dass Hunde während der 
Brutzeit vom 01. März bis 31. Juli angeleint 
werden müssen.  
Verwaltung   
2020-00168 Es wird angeregt, am Nottulner Landweg 
zwischen Welsingheide und Am Rohrbusch 
eine Tempo-30-Zone, zumindest jedoch eine 
Querungshilfe einzurichten.  
Verwaltung   
 
Die Anregungen Nr. 2020 -00123 und Nr. 2020 -00124 wurden sowohl an die Bezirksvertretung 
Münster-West als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wurden den Mitgliedern  des 
Rates bereits in der Sitzung am 26.08.2020 bekannt gegeben. 
 
Die Anregung Nr. 2020 -00142 wurde sowohl an die Bezirksvertretung Münster -West als auch an 
den Rat der Stadt Münster gerichtet und wird den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 
11.11.2020 bekannt gegeben.  
 
 
Erläuterungen zum Verfahren: 
 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) 
hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein 
Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anregung 
befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 
2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die in die Entscheidu ngszu-
ständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige 
Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die Entscheidung 
möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entsche idung darf die Bezirksvertretung 
aber nicht geben.  
Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen g e-
mäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürgermei ster 
oder bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Abs. 4 der Haupt-
satzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der 
festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

12.11.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Arnheimweg
  • Nottulner Landweg
  • Am Rohrbusch
  • Welsingheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0936/2020
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2020
Erstellt
15.10.2020 09:21