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V/0250/2006

Baugebiet Roxel-Nord, Öffentliches Grün mit Spielplatz "Im Seihof"

Vorlage 31.05.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 14.06.2006, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

13824 Zeichen

V/0250/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baugebiet Roxel-Nord, Öffentliches Grün mit Spielplatz "Im Seihof" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Planung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz und der Bauausführung für das  
Baugebiet Roxel -Nord, Öffentliches Grün ( Plan Nr. G 228/1) wird zugestimmt.  
2. Der Planung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz und der Bauausführung für den 
Neubau des Spielplatzes „Im Seihof“ (Plan Nr. K 273/1) wird zugestimmt. 
3. Den Prioritäten lt. Bauabschnittsplan (Plan Nr. K 273/3) wird zugestimmt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten für das Öffentliche Grün (einschl. Wegebau) ca. 
285.000,-- € und für den Kinderspielplatz „Im Seihof“ ca. 110.000,-- € betragen. 
Die jährlichen Kosten für die Unterhaltung des Öffentlichen Grüns einschl. der Wege und des 
Feuchtbereiches betragen ca. 15.700,-- € und für den Kinderspielplatz ca. 5.500,-- € (2006). 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben (Doppischer Haushalt.- Finanzplan 67) 
Zuordnung im 
Haushalt 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
Produktgruppe 
1301 
Maßnahmenziffer 
4340 
Grün- und Freiflächen 
ÖG./ KSP Roxel- Nord  
Bp. 416 
2006  80.000,-- € 
(100.000,-- €)
 
Verpfl.-Erm. 
„ „ 2007 100.000,-- €  
„ „ 2008 100.000,-- €  
„ „ 2009 100.000,-- €  
„ „ Spätere 
Jahre 
 15.000,-- € 
(nachrichtlich)
Vorbehaltlich der 
Mittelbereitstellung
Insgesamt:  (ohne. ÖG / Ballspielplatz lt.Bp. Teil Nord) 395.000,-- €  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0250/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Sachse 
Ruf: 
492 67 32 
E-Mail: 
umwelt@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0250/2006 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Öffentliches Grün (siehe Plan G 288/1) 
 
Allgemein 
Die Struktur des Öffentlichen Grüns im Baugebiet  Roxel- Nord ist durch den rechtsgültigen Bebau-
ungsplan 461 weitgehend festgelegt. Der große Anteil von Geh- und Radwegen ergibt sich aus 7 
Wegeeinmündungen, die in den öffentlichen Grünanlagen fortgesetzt werden müssen. 
 
Wegesystem
 
Ein an der Roxeler Straße beginnender und in Richtung Norden führender Geh- und Radweg, der 
das gesamte Baugebiet durchzieht und nördlich des Regenrückhaltebeckens künftig bis zum 
Stadtbrockweg verlängert werden soll, hat eine wichtige Erschließungsfunktion. Ein weiterer Geh- 
und Radweg, der ebenfalls zur Erschließung für die Bebauung zwischen Stiegkamp im Norden und 
Deermanmnskamp / Zum Schultenhof im Süden dient, und zwei in Ost / West -Richtung führende 
Verbindungswege vervollständigen das System. 
Wegen der zu erwartenden starken Nutzung dieser Wege als kurze Verbindung zur Ortsmitte, als 
Schulweg und als Weg zur Kindertagesstätte, zum öffentlichen Kinderspielplatz und zu den ge-
planten Jugendeinrichtungen sollen sie in 3 m Breite und mit bitumengebundener „Allwetterdecke“ 
angelegt werden. Lediglich der Weg nördlich des heutigen Teiches, der als reiner Gehweg geplant 
ist und 2 Sitzplätze am Feuchtbiotop erschließt, soll eine wassergebundenen Decke in 2,5 m Breite 
erhalten. 
 
Umgestaltung des Teiches
 
Inmitten des Baugebietes befindet sich hinter einer dichten Eingrünung ein provisorisch eingezäun-
ter Teich mit sehr steilen Ufern, der von einem früheren Besitzer als Fischteich angelegt wurde. Er 
ist ca. 55 m lang, 12 m breit und bis 2 m tief. Da er nicht von Grundwasser oder Zuflüssen gespeist 
wird, kann er bei ausbleibenden Niederschlägen austrocknen. Der ökologische Wert des Gewäs-
sers ist gering, es kann jedoch wegen der stei len Ufer, Wassertiefe und unübersichtlichen Rand-
zone für spielende Kinder zur Gefahr werden. In vielen Anrufen beim Fachamt haben Eltern hierzu 
Bedenken wegen der Sicherheit Ihrer Kinder geäußert.  
Hinweis: Es handelt sich bei diesem Gewässer nicht
 um den Seihofteich ! 
Basis für die Umgestaltung des Teiches sind die Festssetzungen des Bebauungsplanes Nr. 461 
mit dem dazugehörigen Umweltbericht. Schon hier ist die kostengünstigste, funktionalste und er-
lebnisreichste Form der Ausgestaltung vorgegeben worden. Sie erhält die Entwässerungsfunktio-
nen des Gebietes, bei kostengünstigster Bauweise und nachhaltiger, wirtschaftlicher Unterhaltung. 
Die Planung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz sieht vor, das Gewässer in eine wech-
selfeuchte Riedzone mit max. 35 cm Wasserstand umzugestalten, die Ufer abzuflachen und die 
dichte Umpflanzung bis auf einige gewässertypische, starke Einzelgehölze zu entfernen.  
Dadurch erhalten die hier anzusiedelnden, lichtbedürftigen Sumpfpflanzen (z.B. Schilf, Rohrkolben, 
Flechtbinse, Wasserschwertlilie) die notwendigen Wachstumsbedingungen.  
Die Riedzone wird über die Fläche des heutigen Teiches hinaus vergrößert. Da auch der tiefer 
liegende, dauernd vernässte Bereich zwischen dem Teich und der Straße Brockkamp in die Ges-
taltung der Riedzone einbezogen werden soll, entsteht nicht nur eine großzügige landschaftliche 
Wirkung der Grünflächen, sondern auch ein weiträumiges, vernetztes Feuchtbiotop, dessen ökolo-
gischer Wert deutlich höher als der des heutigen Teiches sein wird. 
Wegen der geringen Wassertiefe ist trotz der direkten Nachbarschaft des Spielplatzes aus Sicher-
heitsgründen kein Zaun erforderlich, es ist jedoch beabsichtigt, für die ersten Jahre, bis sich eine 
geschlossene Riedfläche gebildet hat, eine provisorische Einzäunung zum Schutz des Biotops 
vorzunehmen.  
Vorbehalt zum Beschluss zur Planung des Feuchtbereiches
 
Für die Umwandlung des Teiches in eine wechselfeuchte Riedzone ist ein Wasserrechtliches Ge-
nehmigungsverfahren erforderlich. Die Planung ist mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. 
Bei dem wasserrechtlichen Verfahren werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es kann

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V/0250/2006 
nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sich daraus Veränderungen für die Planung ergeben. 
Die Bezirksvertretung wird dann darüber vom Fachamt informiert bzw. bei erheblichen Änderungen 
für diesen Teilbereich um Zustimmung gebeten. Daher kann der parlamentarische Beschluss zu 
diesem Abschnitt nur unter Vorbehalt erfolgen. So ist es möglich, den öffentlichen Spielplatz, das 
Umfeld der im Bau befindlichen Kindertagesstätte und die wichtigsten Wegeverbindungen noch in 
diesem Haushaltsjahr anzulegen. 
Gestaltung des Öffentlichen Grüns
 
Ziel der Grünplanung ist ein naturnaher und großzügig wirkender Freiraum als Kontrast zur inten-
siven Bebauung. Vorhandene Gehölzbestände entlang eines Vorflutgrabens (Nr. 8 lt. Legende im 
Plan) und eine Wallhecke mit Altbaumbestand (Nr. 12) werden erhalten, mit Flurgehölzen ergänzt 
und mit einem einfachen Biotop-Schutzzaun (Nr. 9) geschützt. Besonders vernässte Bereiche am 
Rande der Bebauung erhalten ein Graben / Muldensystem mit Vorflutanschluss (Nr. 7). Östlich der 
Straße Bockkamp, zwischen Bebauung und Wallhecke (12), ist aus ökologischen Gründen eine 
Mähwiese mit Extensivpflege (11) vorgesehen. Westlich der Riedzone führt ein 1,5 m breiter Jog-
ging-Pfad (6) in nördliche Richtung, der später durch ein vorhandenes Waldstück bis zum Stadt-
brockweg und um das Regenrückhaltebecken fortgesetzt werden kann.  
Die Begrünung erfolgt weitgehend mit heimischen Gehölzen. 
 
Der Baubeginn
 ist für das III. Quartal 2006 geplant. 
Die Fertigstellung ist für das II. Quartal 2007 vorgesehen, daran schließt die mehrjährige Fertigstel-
lungs- und Entwicklungspflege an. 
 
 
Zu 2. Öffentlicher Kinderspielplatz „Am Seihof“ (siehe Pla
 n K 273/1) 
 
Kinderbeteiligung  
Die vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien durchgeführte Kinderbeteiligung fand am 
05.04.2006 als „Ideenbörse“ unter reger Beteiligung von 37 Kindern, 26 Erwachsenen (meist Eltern 
der anwesenden Kinder), Mitgliedern der Bezirksvertretung und Vertretern der lokalen Presse statt. 
Dabei wurde deutlich, dass Eltern und Kinder sehr daran interessiert sind, dass hier kurzfristig ein 
Spielplatz geschaffen wird, dass keine Gefahren für Kinder vom benachbarten Teich ausgehen 
und dass Verunreinigungen durch Hunde am Spielplatz vermieden werden.  
Die wichtigsten Wünsche zum Spielplatz waren: 
• Schutzzaun gegen frei laufende Hunde 
• Modellierte Rasenflächen im eingezäunten Randbereich mit integrierten Steinen 
• Schattenspendende Bäume, besonders am Kleinkinder- und Sitzbereich 
• Spielflächen mit „Silbersand“ 
• Große multifunktionale Spiel- und Kletterkombination 
• Seilpyramide zum Klettern (alternativ: Korbkarussell) 
• für Jüngere: Federgeräte, Segel-Spielschiff und Spielhäuschen mit Mini-Rutsche 
• Doppelschaukel und 
Nestschaukel 
• Hangrutsche, möglichst als Tunnelrutsche 
• Gurtsteg, Reckstangen, Spielgerät in Form eines Pferdes 
• „Wasserbaustelle“ 
• Für Ältere: Seilbahn, Streetballkorb und Ballspielfläche  
Die Fraktionen erhalten das vollständige Protokoll der Ideenbörse.  
Erläuterung der Planung: (Buchstaben siehe Legende im Plan KSP Seihof) 
Der lt. Bebauungsplan 461 mittig in das Spielplatzgrundstück führende öffentliche Geh- und Rad-
weg wird südlich herumgeführt. Ein 68 cm hoher Metallgitterzaun (D)schützt die Kinder vor Hunden 
und Zusammenstößen mit Radfahrern. Die Randzone wird als umlaufender, bespielbarer Rasen-
streifen teilweise hügelig (M) angelegt. Die Mitte der Fläche besteht aus einer zusammenhängen-
den, aber durch „Spielbuchten“ gegliederten Sandfläche. Der zentrale Spielbereich, an dessen 
Rand 5 Bänke (C) angeordnet sind, erhält eine freie Spielfläche zum „Buddeln“ mit hellem Quarz-
sand (F). Einzeln angeordnete, hochstämmige und starkwüchsige Bäume an den Sitzecken und 
am Rande der Spielflächen werden bald Schatten spenden. Da es zwischen dem Spielplatz und

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V/0250/2006 
der angrenzenden Grünfläche nur vereinzelte Strauchpflanzungen geben wird, ist die soziale Kon-
trolle gewährleistet. Lediglich die Ostseite des Spielplatzes, wo die Bebauung angrenzt und sich 
auch die Bänke befinden, wird mit einer dichten Randpflanzung abgeschirmt.  
Der Spielplatz verfügt über 2 Eingänge: Einer befindet sich auf der Ostseite zum Deermannskamp, 
an dem eine Abstellfläche für Fahrräder angeordnet wurde (A) und ein weiterer auf der Nordseite 
zur Grünfläche. Beide Eingänge sind mit behindertengerechten Wegesperren (B) versehen. Auf 
einen Eingang an der Westseite Richtung Seihof / KiTa wurde verzichtet, weil sonst die Fläche zur 
Durchlaufzone würde. 
 
Ausstattung der Spielflächen
 
Bei der Objektplanung konnte ein großer Teil der Kinderwünsche berücksichtigt werden. Darüber 
hinaus wurden Möglichkeiten für integratives Spielen (gemeinsames Spielen für Kinder mit und 
ohne Behinderungen) eingeplant. 
Folgende Ausstattung ist vorgesehen: 
• Große Spielkombination (G)  
• Dreifachreck (H) in 3 verschiedenen Höhen 
• Federwippe „Vogelschar“ (I) mit Fußrasten-Zusatz für integratives Spielen 
• 2 Federgeräte (K) „Pferd“ und “Schwan“ (integrativ) 
• Kleine Hangrutsche (L) ,100 cm hoch (integrativ) 
• Sandspielgerät „Brummi“ (O) in Form eines Sattelschlepper- LKW 
• Korbschaukel (P) für Kleinkinder (integrativ) 
• „Kletterwirbel“ (Q) : ein an einem Stahlmast drehbares Kletternetz, zugleich Rundlauf 
• „Gurtsteg“ (R) ,ein trampolinartiges Gerät zum Hüpfen (integrativ) 
• Große Doppelschaukel (S), 3 m hoch. 
Auf eine „Wasserbaustelle“ muss aus Kostengründen verzichtet werden, sie ist jedoch bei der be-
nachbarten KiTa vorgesehen. Eine Seilbahn ist wegen der Nähe zur Bebauung nicht sinnvoll..  
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2006 geplant. 
 
Die Fertigstellung
 ist für das IV. Quartal 2006  vorgesehen, daran schließt die mehrjährige Fer-
tigstellungs- und Entwicklungspflege  der Vegetationsflächen an. 
 
 
 
3. Bauabschnitte / Kosten  (siehe Bauabschnittsplan G 228/3) 
Da in den Haushaltsjahren 2006 bis 2007 lediglich 180.000,-- € zur Verfügung stehen, kann die 
Baumaßnahme nur über Teilabschnitte realisiert werden. Nach Auffassung des Amtes für Grünflä-
chen und Umweltschutz soll der Spielplatz vorrangig angelegt werden. Die Baugenehmigung wur-
de bereits erteilt. 
Priorität I : (Baukosten: 110.000,-- € ) 
Bau des Spielplatzes und dessen Anbindung an vorhandene Wege.  
 
Priorität II : (Baukosten: 70.000,-- €.)  
Die Umfeldgestaltung der im Bau befindlichen Kindertagesstätte nebst Jugendeinrichtung soll zur 
Eröffnung im Herbst 2006 erfolgen, außerdem sollen die wichtigsten Geh- und Radwege des Bau-
gebietes zur Roxeler Straße und nördlich des Spielplatzes zur Anbindung der Wohngebiete 
am.Buschkamp, Stiegkamp und Deermannskamp kurzfristig gebaut werden. 
 
Priorität III : (Baukosten: 35.000,-- €) 
Für die Bewohner des Neubaugebietes wäre es sinnvoll, wenn auch die Ost/ West-Verbindung 
südlich der geplanten Riedzone und die Nord/ Süd-Verbindung vom Stiegkamp zum Deer-
mannskamp durch die öffentliche Grünfläche kurzfristig angelegt werden könnten. Diese Wege 
haben ebenfalls wichtige Erschließungsfunktionen abseits der Fahrstraßen.

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V/0250/2006 
Priorität IV : (Baukosten 180.000,-- €) 
Dieser Bauabschnitt beinhaltet die wechselfeuchten Riedzonen, für die eine Wasserrechtliche Ge-
nehmigung erforderlich ist, einschl. der sie umgebenden Grünflächen, der Gehwege und der restli-
chen Vegetationsflächen des Baugebietes mit Ausnahme des nördlichen Teils. 
 
Hinweis: 
Weitere Baukosten werden für die Öffentlichen Grünflächen nebst Ballspielplatz im Nord-
teil des Bebauungsplanes Roxel- Nord, dessen Änderung beabsichtigt ist, entstehen.  
Diese Grünflächen und der dort vorgesehene Ballspielplatz können erst geplant werden, wenn die 
Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes erfolgt ist. Somit ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich, die Baukosten für den künftigen Nordteil zu ermitteln. 
 
i.V. 
 
 
 
gez. 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

14.06.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Roxeler Straße
  • Stiegkamp
  • Deermannskamp
  • Buschkamp
  • Zum Schultenhof
  • Im Seihof
  • Brockkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0250/2006
Typ
Vorlage
Datum
31.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37