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V/0240/2009

Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2008

Vorlagen 26.03.2009

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Anlage_Geschaeftsbericht_2008

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Anlage_Geschaeftsbericht_2008

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Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
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Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
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Vorwort  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit diesem Geschäftsbericht  informieren wir Sie üb er 
wesentliche Arbeitsergebnisse, Leistungsdaten, Ziel e und 
Kennzahlen des Jahres 2008, die die 
Aufgabenentwicklungen und Arbeitsschwerpunkte 
verdeutlichen. Erstmals haben wir in diesem Bericht  die 
Ziele und Kennzahlen aus dem Haushaltsplan 
aufgenommen. Sie stehen als Indikatoren beispielhaf t für 
verschiedene Arbeitsfelder des Gesundheitsamtes. 
 
Besondere Einflussfaktoren auf unsere Arbeit waren in diesem Jahr:  
• Im Rahmen der Kommunalisierung der Versorgungsverw altung wurde 
deren medizinischer Dienst vom Gesundheitsamt übern ommen und im 
amtsärztlichen Dienst integriert.  
• Im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gab es umfa ngreiche personelle 
Änderungen. In diesem Zusammenhang haben wir empfin dlich gespürt, 
dass es im öffentlichen Dienst bereits jetzt schon schwierig ist, unter den 
Einkommensbedingungen des TVÖD noch junge, gut ausg ebildete Mit- 
arbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. 
• Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt wurde erstellt und disku- 
tiert: Das Gesundheitsamt Münster lag im Städtevergleich  - wie erwartet 
– im guten Mittelbereich. Es ist nicht das „billigste“, aber mit seiner Qua- 
lität und seinem Angebot durchaus preiswert.  
 
Von unseren inhaltlichen Schwerpunkten möchte ich a n dieser Stelle beispiel- 
haft aufführen:  
• Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern werden häufi ger beobachtet und 
fordern zunehmend fachärztliche Beratung, Diagnosti k und Unterstüt- 
zung sowie Vermittlung. Hierzu wurde Ihnen bereits der ausführliche Be- 
richt „Psychiatrische, psychotherapeutische und psy chosoziale Versor- 
gung von Kindern und Jugendlichen in Münster“ (Gesu ndheitsbericht 
Band 14) vorgelegt. Dieses Thema wird weiterhin ein  Arbeitsschwer- 
punkt sein und eine enge Kooperation mit dem Amt fü r Schule und Wei- 
terbildung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien, Lehrern und 
Fachärzten u. a. erfordern. 
• Psychische Erkrankungen, insbesondere Depressionen  führen häufig zu 
vorzeitiger Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit, zu erh eblicher Einschrän- 
kung der Lebensqualität und Folgeerkrankungen. Aus diesem Grund 
haben wir das „Bündnis gegen Depressionen“ zum Thema der Gesund- 
heitskonferenz gemacht mit dem Ziel, Handlungsempfe hlungen zu erar- 
beiten. 
• Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels er halten gerade 
Prävention und Gesundheitsförderung eine wachsende Bedeutung – 
dieser Herausforderung wollen wir uns mit Ihrer Unterstützung stellen. 
                             
Dr. Christiane Kappenstein      
Leiterin des Gesundheitsamtes

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
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Inhalt 
 
I. Vorbemerkungen   
 
1. Hinweise zum Geschäftsbericht      6  
    
2. Produkte des Gesundheitsamtes     7 
 
 
II. Rückblick auf die Produkte 
 
1. Übergreifende Gesundheitsförderung     
 
1.1 Kommunale Gesundheitsberichtserstattung    11  
  
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz     12  
 
1.3 Psychiatriekoordination        14 
 
1.4 Gesundheitshaus        15 
1.4.1 Betriebsträgerschaft und Geschäftsführung   1 5 
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen  16  
 
1.5 Sonstige übergreifende Projekte     16 
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in … Berg Fi del 16 
1.5.2 Weitere Aktivitäten und Projekte     17  
 
2. Kinder- und Jugendgesundheit  
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst     19 
 2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratu ngen in  
  und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder  19  
 2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte   21 
 2.1.3 Epidemiologische Auswertungen    22 
 2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Bera tungen 
  des KJGD       23 
 2.1.5 Sprachheilambulanz      25 
 
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst    25 
 
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und  
 Jugendalter – Beratung und Frühförderung –  (BfE)  27 
 
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen    28  
 
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst 
 
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten   30 
 
3.2 Betriebsärztlicher Dienst      32

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4. Gesundheitsschutz 
 
4.1 Infektionsschutz         34 
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten  34  
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge     36 
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und  
 anderen sexuell übertragbaren Krankheiten   38 
 
4.2 Hygieneüberwachungen      40 
 
4.3 Umweltmedizin       43 
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d  
 Planungsverfahren      43 
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men 43 
 
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe     44 
 
4.5 Gesundheitsfachberufe      45 
 
5. Gesundheitshilfen 
 
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen      48 
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst     48  
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort     48 
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden    49 
 
5.2 Die Familienhebamme am Gesundheitsamt    50 
 
5.3 Weitere sozialkompensatorische Hilfen    52 
 
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen 
(produktübergreifende Darstellung)      53 
 
 
III. Das Gesundheitsamt im Überblick   
 
1. Personal und Organisation      54 
  
2. Budgetübersicht       56 
 
3. Öffentlichkeitsarbeit in 2008     59 
 
4. Standorte des Gesundheitsamtes     60  
 
 
 Impressum        61

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
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I. Vorbemerkungen 
 
 
1. Hinweise zum Geschäftsbericht 
 
Mit dem Geschäftsbericht 2008 erscheint der vierte Bericht dieser Reihe im 
gleichen Layout. Er liefert wie die Vorgängerberich te einen Überblick über den 
gesamten Aufgabenbestand des Gesundheitsamtes, der um aktuelle Entwick- 
lungen aus dem Berichtsjahr ergänzt ist. 
 
Der I. Teil enthält eine Darstellung der Produkte d es Gesundheitsamtes anhand 
der Produktbeschreibungen sowie der produktspezifis chen Ziele und Zielkenn- 
zahlen aus dem Haushaltsplan 2008. Außerdem sind di e „Ergebniswerte“ (Ist-
Werte) der jeweiligen Zielkennzahlen für 2008 aufgeführt.  
 
Im Hauptteil (II. Teil) vermittelt der Bericht grun dlegende Informationen zu den 
einzelnen Aufgabenfeldern  des Gesundheitsamtes. Di e Gliederung orientiert 
sich zum zweiten Mal an der im Zuge der Umstellung des städtischen Haus- 
halts auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)  für das Gesund- 
heitsamt gebildeten Produktstruktur.   
 
Die einzelnen Tätigkeitsfelder werden zur besseren Information der Leserinnen 
und Leser wie in den Vorberichten jeweils kurz besc hrieben. Die allgemeinen 
Beschreibungen werden ergänzt um Aktivitäten und Be sonderheiten aus dem 
Jahr 2008 (in der Regel gekennzeichnet mit einem 
) sowie um ausgewählte 
Daten zum Leistungsumfang für die Jahre 2006 bis 2008 (in Tabellenform).  
 
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Persona l- und Organisationsstrukturen 
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des Am- 
tes in 2008.  
 
Der Geschäftsbericht ist kein Gesundheitsbericht im  Sinne der Kommunalen 
Gesundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 1 .1). Er ersetzt auch nicht the- 
menspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonder publikationen, die das 
Gesundheitsamt selbstverständlich weiterhin erstellen wird.   
 
Anmerkung: 
 
Für die Zukunft ist vorgesehen, das „Kennzahlenset“ des Gesundheitsamtes zu 
überarbeiten. Es geht u.a. darum, die Ziele und Zie lkennzahlen des NKF-
Haushalts mit der Datenstruktur im Geschäftsbericht  abzustimmen und dabei 
die Informationsbedürfnisse der Entscheidungsträger  zu berücksichtigen. Dem 
Geschäftsbericht soll stärker die Funktion eines „C ontrollinginstruments“ zu- 
kommen.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
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2. Produkte des Gesundheitsamtes  
 
Folgende Produktsstruktur wurde mit der Umstellung des Haushalts des Ge- 
sundheitsamtes zum Jahr 2008 auf das Neue Kommunale  Finanzmanagement 
(NKF) festgelegt: 
 
Produktbereich: Gesundheitsdienste 
 
 Produktgruppe:  Gesundheitsdienste 
 
  Produkte: Übergreifende Gesundheitsförderung 
 
  Kinder- und Jugendgesundheit 
 
  Ärztlicher Untersuchungs- u. Gutachtendienst 
 
  Gesundheitsschutz 
 
  Gesundheitshilfen 
 
  Krankenhausumlage  
 
 
Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“ 
 
Die gesundheitlichen Verhältnisse einschließlich de r psychiatrischen und der 
Suchtkrankenversorgung in der Stadt Münster werden beobachtet, erfasst und 
bewertet. Die gesundheitliche Versorgung wird in Zu sammenarbeit mit der 
kommunalen Gesundheitskonferenz und dem Arbeitskrei s Psychiatrie ortsnah 
koordiniert und weiterentwickelt. 
Maßnahmen und Projekte zur Prävention und Gesundhei tsförderung werden im 
Gesundheitshaus und in den Stadtteilen initiiert und durchgeführt. 
 
Ziel zum Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“ im Haushaltsplan 200 8: 
 
Unterstützung und Förderung von gesundheitsfördernde n Lebensbedingungen und 
Lebensweisen durch Erfassung und Analyse des Ist-Zus tandes sowie Entwicklung von 
Maßnahmen. Hierzu dient beispielhaft folgendes Indikatorziel:  
 
Ziel:  Durch systematisches Controlling der Umsetzun gsmaßnahmen soll 
erreicht werden, dass die von der Gesundheitskonfer enz beschlosse- 
nen Handlungsempfehlungen zu mindestens 60 % innerh alb eines Jah- 
res umgesetzt werden. 
Zielkennzahl Anzahl umgesetzter Handlungsempfehlunge n innerhalb eines Jahres 
nach Beschlussfassung (in %) 
Ergebnis 2008:  67 % 
 
 
Produkt „Kinder- und Jugendgesundheit“ 
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schützt Kin der und Jugendliche vor 
Gesundheitsgefahren und fördert ihre Gesundheit. Er  nimmt betriebsmedizini- 
sche Aufgaben in Kindertageseinrichtungen und Schul en wahr, führt ärztliche

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
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Untersuchungen und Beratungen zur Früherkennung von  Krankheiten, Behin- 
derungen und Entwicklungsstörungen durch und vermit telt die notwendigen 
Behandlungs- und Betreuungsangebote.  
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst führt z ahnärztliche Untersu- 
chungen und Beratungen zur Verhütung von Krankheite n und Fehlentwicklun- 
gen sowie Maßnahmen der Gruppenprophylaxe durch.  
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter berät 
und betreut Familien mit entwicklungsauffälligen od er behinderten Kindern und 
Jugendlichen und führt heilpädagogische Frühfördermaßnahmen durch.   
 
Ziele zum Produkt „Kinder- und Jugendgesundheit“ im Haushaltsplan 2008 : 
 
Frühzeitige Identifizierung von Krankheiten, Behinde rungen, Entwicklungs- und Verhal- 
tensauffälligkeiten und deren positive Beeinflussun g durch Beratung und Vermittlung 
adäquater Förder- und Behandlungsmaßnahmen sowie Sch utz vor vermeidbaren 
Krankheiten (z.B. durch Impfung) und optimale Einbi ndung aller Kinder in das Regel- 
versorgungssystem des Gesundheitswesens. Hierzu die nen beispielhaft folgende Indi- 
katorziele: 
 
1. Ziel: Bei Schulanfängern soll ein Masern-Durchimp fungsgrad von mind. 95 
% durch Impfstatusanalyse und Impfberatung bei jede r Untersuchung 
sowie durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. 
Zielkennzahl: Masern-Durchimpfungsgrad (in %) 
Ergebnis 2008: 95%  
 
 
2. Ziel: Bei den kinderärztlichen Früherkennungsunte rsuchungen soll eine Teil- 
nahmequote von mind. 95% durch Analyse der Vorsorge daten und Be- 
ratung bei jeder Untersuchung sowie durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht 
werden. 
Zielkennzahl: Teilnahmequote an kinderärztlichen Frühe rkennungsuntersuchungen  
                  (mind. 8 von 9 Vorsorgeuntersuchu ngen, in %) 
Ergebnis 2008: 90% 
 
 
3. Ziel:  Die Zahngesundheitsquote von höchstens 20 %  behandlungsbedürfti- 
ger Gebisse soll bei der Gesamtzahl der untersuchte n Kinder in Kinder- 
gärten, Grund- und Förderschulen durch Erhebung des Ist-Zustandes, 
Durchführung von Prophylaxe-Maßnahmen und Informati on der Eltern 
sowie Multiplikatoren erhalten werden. 
Zielkennzahl: Quote von behandlungsbedürftigen Gebis sen bei der Gesamtzahl der  
                 untersuchten Kinder (in %) 
Ergebnis 2008: 21% 
 
 
Produkt „Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst“ 
 
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag ärztliche Ze ugnisse und Gutachten auf 
der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften als  Entscheidungshilfe für 
externe Behörden und die Stadtverwaltung. 
Es werden (unter Verantwortung des Personal- und Or ganisationsdezernates) 
betriebsärztliche Aufgaben für die Beschäftigten de r Stadtverwaltung wahrge- 
nommen.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
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Ziel zum Produkt „Ärztlicher Untersuchungs- und Guta chtendienst“ im Haushaltsplan 
2008 : 
 
Erstellen einer zeitnahen und aussagekräftigen Ents cheidungshilfe für den Auftragge- 
ber; hierzu dient beispielhaft folgendes Indikatorziel:  
 
Ziel:  Mindestens 90 % der Gutachtenaufträge sollen jeweils innerhalb von 6 
Wochen ohne Zusatzbegutachtung) abgewickelt werden. 
Zielkennzahl:  Anteil der innerhalb von 6 Wochen dur chgeführten Gutachten-                    
aufträge (in %) 
Ergebnis 2008:  85 % 
 
 
Produkt „Gesundheitsschutz“ 
 
Übertragbare Krankheiten werden durch Aufklärung, B eratung, Untersuchung 
und Aufdeckung von Infektionsketten verhütet bzw. bekämpft.  
Die Einhaltung der Hygienestandards z.B. bei Trinkw asserversorgungsanlagen, 
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaf tseinrichtungen wird 
überwacht. 
Das Gesundheitsamt klärt die Bevölkerung und Behörd en über gesundheitsge- 
fährdende und gesundheitsschädigende Einflüsse aus der Umwelt auf und trägt 
zu ihrer Verringerung bei.  
Der Arzneimittelverkehr auf örtlicher Ebene wird üb erwacht und die Bevölke- 
rung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufgeklärt.  
Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über die Gesundheitsfachberufe. 
 
Ziele zum Produkt „Gesundheitsschutz“ im Haushaltsplan 2008 : 
 
Verringerung der Gesundheitsrisiken für die Bevölke rung durch Prävention, Aufklärung 
und qualitätssichernde Überwachungsmaßnahmen. Hierzu dienen beispielhaft folgende 
Indikatorziele: 
 
1. Ziel:  Die durchschnittliche Ausbruchdauer von No rovirusinfektionen in Kran- 
kenhäusern soll durch Beratungen, Hygieneüberwachun gen etc. ver- 
kürzt werden. 
Zielkennzahl: Durchschnittliche Ausbruchdauer von No rovirusinfektionen (in Tagen) 
Ergebnis 2008: 8 (Planwert für 2008 war: 16) 
 
2. Ziel:  Die Beanstandungsquote bei  Wasserversorgu ngsanlagen -
,Kleinanlagen - (Trinkwasserbrunnen) soll durch Bera tungen und Orts- 
besichtigungen auf unter 10% reduziert werden. 
Zielkennzahl: Gravierende Mängel bei Kleinanlagen (i n %) 
Ergebnis 2008: 10 % 
 
3. Ziel: Jährlich sollen mindestens 20 klinische Prü fungen überwacht werden.  
Zielkennzahl: Anzahl überwachter klinischer Prüfunge n 
Ergebnis 2008: 14  (Hinweis: Die Aufgabe wurde im November 2008 durch  landesrecht- 
liche Regelung zur Stadt Düsseldorf verlagert.)

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
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Produkt „Gesundheitshilfen“ 
 
Das Gesundheitsamt leistet sozialkompensatorische M aßnahmen für unzurei- 
chend versorgte Bevölkerungsgruppen und vermittelt bedarfsgerechte medizini- 
sche und soziale Hilfen.  
Für Menschen mit psychischen Störungen und Behinder ungen, Abhängigkeits- 
kranke und ihre Angehörigen bietet der Sozialpsychi atrische Dienst vor- und 
nachsorgende Hilfen sowie Unterstützung in Krisensituationen. 
 
Ziele zum Produkt „Gesundheitshilfen“ im Haushaltsplan 2008 : 
 
Psychisch kranke und suchtkranke Menschen sollen du rch rechtzeitige und angemes- 
sene Unterstützung befähigt werden, ein eigenverant wortliches und selbstbestimmtes 
Leben in der Gemeinschaft zu führen.  
Menschen in besonderen Problemlagen (u.a. Menschen mit Migrationsvorgeschichte, 
Obdachlose, sozial benachteiligte Familien, schwangere Frauen) sollen adäquate medi- 
zinische und soziale Hilfen angeboten werden.  
Hierzu dienen beispielhaft folgende Indikatorziele:  
 
1. Ziel: Bei Krisenmeldungen soll in allen Fällen ei ne unmittelbare Intervention 
noch am selben Tag erfolgen. 
Zielkennzahl: Kriseninterventionen am Tag der Meldun g (in %) 
Ergebnis 2008: 100 % 
 
2. Ziel:  Die persönlichen - auch aufsuchenden - Ber atungsgespräche des sozi- 
alpsychiatrischen Dienstes sollen mindestens im bis herigen Umfang im 
Rahmen der vor- und nachsorgenden Hilfen aufrechterhalten werden. 
Zielkennzahl: Persönliche Beratungsgespräche pro Kli ent (Durchschnittswert) 
Ergebnis 2008: 1,0 (Planwert für 2008 war: 1,0)  
Zielkennzahl: Hausbesuche pro Klient (Durchschnittsw ert) 
Ergebnis 2008: 0,5 (Planwert für 2008 war: 0,6)   
 
3. Ziel:  Die Inanspruchnahme des Hilfeangebotes der  Familienhebamme soll 
durch offene Hebammensprechstunden in Kitas in Stad tteilen mit be- 
sonderen Bedarfen gesteigert werden. 
Zielkennzahl: Hebammensprechstunden in den Kitas/Jah r 
Ergebnis 2008: 361  (Planwert für 2008 war: 250)  
 
 
Produkt „Krankenhausumlage“
 
 
Die Städte und Gemeinden beteiligen sich über eine Krankenhausumlage an 
der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen. Die Bemessung der Umlagen- 
höhe orientiert sich an der Einwohnerzahl. Rechtsgr undlage ist das Kranken- 
hausgesetz NRW. 
 
Dieses Produkt beinhaltet keine kommunalen Gestaltu ngsspielräume und wird 
in diesem Bericht nicht näher erläutert.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
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II. Rückblick auf die Produkte 
 
1. Übergreifende Gesundheitsförderung 
 
 
Prävention und Gesundheitsförderung erhalten auf un terschiedlichen gesund- 
heitspolitischen Ebenen eine stetig wachsende Bedeu tung. Dies gilt insbeson- 
dere für die kommunale Ebene, da sich dort die Lebe nsräume der Menschen 
befinden, in denen sie aufwachsen, lernen, arbeiten  oder auch den Lebens- 
abend verbringen.  
 
Seit fünf Jahren leistet das Gesundheitsamt die Ges chäftsführung des deut- 
schen Gesunde Städte-Netzwerkes  -GSN-,  ein Zusammenschluss von der- 
zeit 67 Städten, Kreisen und Regionen bundesweit. D as GSN hat sich im ver- 
gangenen Jahr schwerpunktmäßig mit dem Thema Gesund heit im Alter und mit 
der Gesundheit sozial benachteiligter Menschen, ins besondere junger Men- 
schen, auseinander gesetzt. Zum Thema Gesundheit im  Alter wurde in Koope- 
ration mit der Bundeszentrale für Gesundheit eine A rbeitshilfe zur Sturzpräven- 
tion erstellt, die allen Mitgliedsstädten zur Verfü gung  gestellt werden soll. Zur 
sozialen und damit auch gesundheitlichen Benachteil igung wird derzeit die Um- 
setzung der „Kölner Erklärung“ forciert. Darin hat das Netzwerk bereits 1999 
beschrieben, das sich die Unterschiede zwischen Arm en und Reichen, Privile- 
gierten und Benachteiligten verschärfen und die Stä dte in „gute“ und „belastete“ 
Teile zu zerfallen drohen. Die Gesunden Städte woll en hier unterstützend ent- 
gegenwirken. Die Herausgabe der Gesunden Städte-Nac hrichten, die Pflege 
des Newsletters und der Homepage www.gesunde-staedt e-netzwerk.de 
 gehö- 
ren mit zu den laufenden Schwerpunktaufgaben des Sekretariates. 
 
 
1.1  Kommunale Gesundheitsberichtserstattung (GBE) 
 
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung nach § 2 1 ÖGDG hat als Analy- 
se- und Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum G esundheitszustand der 
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit Gesund- 
heitsleistungen systematisch zur Verfügung zu stell en und Handlungsbedarfe 
aufzuzeigen. Damit liefert die Gesundheitsberichter stattung für die Politik, die 
Fachöffentlichkeit und für die Bevölkerung wichtige  Grundlagen, vor allem auch 
für kommunale Planungs- und Steuerungsprozesse.  
 
 Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit ist die Fo rtschreibung des 
Gesundheitsrahmenberichtes, der im Herbst 2009 fert ig gestellt sein 
wird. Der Rahmenbericht dient sozusagen als „Gemein dediagnose“ und 
greift unterschiedliche gesundheitliche Themenspekt ren auf. Dem Ge- 
sundheitsamt ist es gelungen, das Institut für Epid emiologie und Sozial- 
medizin der Universität als wissenschaftliche Begle itinstitution mit einzu- 
binden.  
 
 Daneben wurden 2008 folgende Fachberichte im Rahmen  der Gesund- 
heitsberichterstattung vorgelegt:

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 12  
- Kinder- und Jugendpsychiatrie: Stationäre und tei lstationäre Versor- 
gung in Münster und anderen Städten und Kreisen in NRW (Vorlage 
0154/2008) 
-  „Psychiatrische, psychotherapeutische und psycho soziale Versor- 
gung von Kindern und Jugendlichen in Münster“ (Vorl age 
0955/2008)  
 
 
1.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheitskonfe- 
renz  ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der Gesund- 
heitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung der Jahr esthemen und Handlungs- 
empfehlungen regelmäßig eingerichtet werden (§§ 23, 24 ÖGDG)..   
 
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2008  insgesamt 41 Mitglie- 
der (Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenka ssen, Krankenhäusern, 
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen, 
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an.  
 
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und Informati- 
onsaustausch sowie eine bessere Kooperation der im Gesundheitswesen täti- 
gen Organisationen und Gruppen. Damit soll die Gesu ndheitsförderung ge- 
stärkt, die Gesundheitsleistungen sollen besser auf einander abgestimmt und 
etwaige Defizite aufgespürt werden.  
 
Die Gesundheitskonferenz tagt 2 x jährlich, die von  ihr eingerichteten themen- 
spezifischen Arbeitskreise nach Bedarf. 
 
Zu folgenden Themen hat die Gesundheitskonferenz im  Jahr 2008 Hand- 
lungsempfehlungen verabschiedet bzw. vorbereitet: 
 
 Schädel-Hirn-Trauma in der Fahrradstadt Münster 
 Trotz überdurchschnittlich guter Versorgung und ei ner guten Kranken- 
hauslandschaft in Münster gibt es Schnittstellenpro bleme von der Akut- 
behandlung bis zur Langzeitversorgung von Menschen,  die ein Schädel-
Hirn-Trauma erlitten haben. Obwohl umfassende Resso urcen im Be- 
reich medizinischer und therapeutischer Versorgung vorhanden sind, ist 
es für die Betroffenen oft nur schwer möglich, in d as für sie passgenaue 
Versorgungssystem zu gelangen. Der Arbeitskreis häl t ein Case Mana- 
gement von Beginn der Verletzung an und während des  gesamten Be- 
handlungs-/Rehabilitationsverlaufs für erforderlich . Er wird Gespräche 
mit den Kostenträgern aufnehmen. Behandlungskonfere nzen, wie sie in 
einigen Kliniken bereits durchgeführt werden, sollt en in allen Kranken- 
häusern regelmäßig etabliert werden, damit die weit ere Behandlung, 
Rehabilitation und die Wiedereingliederung von Mens chen mit einem 
schweren Schädel-Hirn-Trauma mit allen beteiligten Professionen be- 
sprochen werden. Spezielle Fortbildungen für alle b eteiligten Berufs- 
gruppen werden als notwendig erachtet. Stärkung der  Prävention, Öf- 
fentlichkeitsarbeit und Vernetzung sind ein weitere s Ziel. Die Hand- 
lungsempfehlungen wurden einvernehmlich verabschiedet.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 13  
 Gesund älter werden in Münster – Bewegt und mittendrin 
 Der hierfür eingerichtete Arbeitskreis hatte von d er Gesundheitskonfe- 
renz den Auftrag bekommen, das große Thema des „ges unden Älter- 
werdens“ einzugrenzen. So hat er sich zunächst mit der Bewegungs- 
förderung  für weitgehend gesunde Menschen im Alter von 60+ beschäf- 
tigt. Bewegung hat positive Einflüsse auf das Herz- Kreislauf-System, 
den Stoffwechsel, die Muskulatur, das Nervensystem,  das Gehirn sowie 
auf Knochen und Gelenke, kann also als grundlegende  Prävention aller 
möglichen Beschwerden und Krankheiten angesehen wer den. Als Ziele 
wurden formuliert: 
1. Alle Bürgerinnen und Bürger Münsters fördern ihr e Gesundheit von 
der Jugend bis ins Alter.  
2. In allen Stadtteilen gibt es frei zugängliche, m öglichst kostenlose, le- 
bensumfeldnahe  
Angebote zur Bewegungsförderung. 
3. Vernetzung 
4. Evaluation 
 
Der Arbeitskreis wird längerfristig arbeiten und we itere Themen aufgrei- 
fen. Die Handlungsempfehlungen wurden einvernehmlich verabschiedet. 
 
 Gesund aufwachsen in Münster 
  Der bereits länger existierende Arbeitskreis „Gesun d aufwachsen“ hat 
2008 die Vorbereitungen für das 2. Gesundheitsziel für Münster  „Ge- 
sund aufwachsen in Münster “ mit der Absicht aufgenommen, der Ge- 
sundheitskonferenz bis zum Herbst 2009 entsprechend e Handlungs- 
empfehlungen vorzulegen. 
  
 Bündnis gegen Depression in Münster 
Die Gesundheitskonferenz hat in ihrer Sitzung am 09 .04.2008 den Ar- 
beitskreis „Bündnis gegen Depression“ eingesetzt. Zahlreiche Mitglieder 
der Gesundheitskonferenz haben an den 4 Arbeitstref fen teilgenommen 
und sich mit den folgenden Themen beschäftigt: 
 
• Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Verbesser ung der 
Situation von Menschen mit einer depressiven Erkran kung in 
Münster 
 
• Vorbereitung des Anschlusses an das bundesweite „Bü ndnis 
gegen Depression“  
 Der gemeinnützige Verein "Deutsches Bündnis gegen D epression 
e.V." verfolgt das Ziel, die gesundheitliche Situat ion depressiver Men- 
schen zu verbessern und das Wissen über die Krankhe it in der Be- 
völkerung zu erweitern. Nachdem das Bündnis in Nürn berg sehr er- 
folgreich gestartet ist, haben sich über 50 Städte und Regionen dem 
Bündnis angeschlossen und engagieren sich auf lokal er Ebene. Die 
Gesundheitskonferenz wird sich in 2009 mit einem mö glichen Beitritt 
von Münster zum „Bündnis gegen Depression“ befassen.  
 
• Weiterentwicklung des Konzeptes für den Krisennotdi enst an 
Wochenenden 
Die Aktivitäten der kommunalen Psychiatriekoordination zur Sicherung

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 14  
und Weiterentwicklung des Krisennotdienstes in Müns ter wurden in- 
tensiv unterstützt und fanden sowohl in der Fachöff entlichkeit als auch 
bei den Mitarbeitern erfreulichen Rückhalt und Best ätigung. Die Stadt- 
verwaltung und die psychiatrischen Kliniken arbeiten an einem Koope- 
rationsmodell, das den Fortbestand des Krisennotdie nstes sichern 
soll. 
 
• Information und Fortbildungen für  unterschiedliche Zielgruppen  
 
 
1.3 Psychiatriekoordination  
 
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über Hil- 
fen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten  verpflichten die 
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung. 
Ziel ist es, die psychosoziale und psychiatrische V ersorgung vorausschauend, 
bedarfsgerecht und ressourcenschonend zu planen und  zu steuern. Die Psy- 
chiatriekoordination wird maßgeblich vom Arbeitskre is Psychiatrie mit seinen 
verschiedenen Arbeitsgruppen unterstützt. 
In 2008 wurden insbesondere folgende Themen bearbeitet:  
 
 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen zum Wohn en für schwerst 
sucht- und psychisch kranke Menschen in Obdachlosig keit sowie die 
Entwicklung tagesstrukturierender Maßnahmen für psy chisch und sucht- 
kranke Menschen 
 
 Beteiligung am Forschungsprojekt „IH NRW - selbstän diges Wohnen 
behinderter Menschen – individuelle Hilfe aus einer  Hand“ des ZPE der 
Universität Siegen (Abschlussbericht der wissenscha ftlichen Begleitfor- 
schung im August 2008) 
 
 „Bündnis gegen Depressionen“: Vorbereitung von Hand lungsempfeh- 
lungen für die Gesundheitskonferenz  
 
  Zwangseinweisungen: Neuauflage der städtischen Br oschüre „Hand- 
lungsleitlinien für Unterbringungen“ und Vorbereitu ng einer Fortbildung 
zusammen mit der Akademie für ärztliche Fortbildung  der Ärztekammer 
Westfalen-Lippe 
 
  Zwangseinweisungen: Vorbereitung des Berichts zum  Unterbringungs- 
geschehen in Münster (wird Anfang 2009 vorgelegt) 
 
 Planung der zukünftigen Sicherstellung des Krisenn otdienstes am Wo- 
chenende 
 
 
Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatriekoordin ation wurden 2008 folgen- 
de Themen aufgegriffen: 
 
 Vorlage des Gesundheitsberichts Band 14 „Psychiatri sche, psychothe- 
rapeutische und psychosoziale Versorgung von Kinder n und Jugendli- 
chen in Münster“

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 15  
 Pflicht- und Notfallversorgung in der Kinder- und J ugendpsychiatrie: 
2008 wurden vom MAGS – mit Unterstützung der politi schen Gremien 
der Stadt Münster - am UKM 12 Tagesklinikplätze für  Schulkinder bis 
zum 18. Lebensjahr bewilligt. Es bleibt abzuwarten,  ob durch dieses An- 
gebot die bislang langen Wartezeiten für eine stati onäre Behandlung re- 
duziert werden können.  
 
 Hohe Inanspruchnahme des Jugendhauses zur Eingliede rung seelisch 
behinderter Jugendlicher (Erhöhung der Platzzahl)  
 
 Einführung von  Präventionsgruppen für „Kinder psychisch kranker El - 
tern“ in Kooperation mit dem Förderkreis Sozialpsychiatrie und der Bera- 
tungsstelle Südviertel  
 
 Einrichtung einer multiprofessionellen Beratung für  Kinder und Jugendli- 
che, deren weiterer Schulbesuch durch schwere Verha ltensstörungen in 
Frage gestellt ist 
 
 Planung der Entwicklung eines Schutzkonzepts für Ki nder drogenab- 
hängiger Eltern in Kooperation mit dem Amt für Kind er, Jugendliche und 
Familien und der Ärztekammer Westfalen-Lippe  
 
 
1.4 Gesundheitshaus 
 
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen Gesundheits- 
dienst die Planung und Umsetzung von Gesundheitsför derung und Prävention 
zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Aktivitäten d er hier tätigen Institutionen, 
Organisationen und Gruppen hinzuwirken und die Selb sthilfe zu unterstützen. 
Seit Eröffnung des Gesundheitshauses im August 1999  wird in Münster ein 
wichtiger Beitrag zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags erbracht. 
 
Inzwischen hat sich das Gesundheitshaus in Münster als allgemein bekanntes 
und anerkanntes Informations-, Beratungs- und Servi ce-Center zu den Themen 
„Gesundheit, Soziales, Selbsthilfe und Ehrenamt“ etabliert.  
 
 Durch Aus- und Umzüge hat es 2008 Veränderungen in  der Mieterschaft 
gegeben. Die Kontaktstelle für Selbsthilfe ist ausg ezogen, ein Projekt 
der Krebsberatungsstelle, die Stiftung * Bürger für  Münster, der Verein 
Anti Rost und die Landesstelle der Angehörigen psyc hisch Kranker 
konnten so in das Gesundheitshaus einziehen. Durch die ausschließli- 
che Vermietung eines multifunktionalen Raumes im Ab endbereich konn- 
te dem Wunsch vieler Selbsthilfegruppen entsprochen  werden, sich im 
Gesundheitshaus zu treffen. Damit hat die Selbsthil fe ein stabiles und 
verlässliches Standbein im Gesundheitshaus. 
 
 
1.4.1 Betriebsträgerschaft und Geschäftsführung 
 
Die kommunalen Stiftungen Magdalenenhospital und Si verdes teilen sich die 
Eigentümerschaft des Gesundheitshauses im Verhältnis 60 zu 40.

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 16  
Das Gesundheitsamt ist für die Geschäftsführung sow ie für die konzeptionellen 
und fachlichen Schwerpunkte verantwortlich.  
 
Die Rechnungslegung des Zweckbetriebes „Gesundheits haus“ erfolgt im Rah- 
men des kaufmännischen Rechnungswesens mit jährlich en Wirtschaftsplänen 
und geprüften Jahresabschlüssen. Das Gesundheitsamt  beteiligt sich mit Zu- 
schüssen von zuletzt rd. 35.000 € pro Jahr an den „ Programm- und Betriebs- 
kosten“ des Hauses. Außerdem finanziert der städtis che Haushalt die Perso- 
nalkosten für eine Teilzeitkraft. 
 
Der Wirtschaftsplan für 2008 wies einen durch die b eiden beteiligten Stiftungen 
zu tragenden Zuschuss für das Gesundheitshaus in Hö he von insgesamt 
131.310 € auf.  
 
 
1.4.2 Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen 
 
Die Geschäftsführung des Gesundheitshauses initiier t bzw  organisiert – häufig 
in Kooperation mit Dritten – verschiedene gesundhei tsbezogene Projekte, Pati- 
ententage und Sonderveranstaltungen. Sie haben alle samt das Ziel, die Eigen- 
verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre G esundheit zu stärken, ihr 
Gesundheitsverhalten positiv zu beeinflussen und ih nen die dafür notwendigen 
Informationen zu geben. Dabei werden Zielgruppen an gesprochen (Männer, 
Menschen mit Behinderungen, Kranke), die z.B. einen  erschwerten Zugang 
zum Gesundheitssystem haben. 
 
Zu den Leistungen des Gesundheitshauses zählen die Bereitstellung, Herrich- 
tung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die Organi sation der Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. weitere finanziell e und / oder personelle Unter- 
stützungsleistungen. 
 
 
Zum 10-jährigen Bestehen des Gesundheitshauses wird  im September 2009 
eine Sonderveröffentlichung mit weiter gehenden Inf ormationen und Daten er- 
stellt. 
 
 
1.5 Sonstige übergreifende Projekte 
 
1.5.1 Modellprojekt: Gesund aufwachsen in … Berg Fi del  
 
Die Notwendigkeit verstärkter Aktivitäten in den Be reichen Bewegung und ge- 
sunde Ernährung, insbesondere für Kinder benachteil igter Familien, hat das 
Gesundheitsamt Münster dazu bewegt, gemeinsam mit P artnern und Akteuren 
vor Ort,  für die Lebensbereiche Familie, Kindertag esstätten, Schule und Frei- 
zeit ein stadtteilorientiertes Projekt zu entwickel n. Gesundheitsförderung und 
pädagogisches Konzept gehen dabei Hand in Hand. In Familie und Freizeit 
werden ein gesunder Lebensstil gefördert und das Ve rantwortungsbewusstsein 
der Eltern geschärft. Bewegungsangebote werden unte rstützt und geeignete 
Zugangswege für schwer erreichbare Familien geschaffen. 
 
Seit Dezember 2006 ist das Gesundheitsamt gemeinsam  mit Partnern und Ak- 
teuren vor Ort für die Lebensbereiche Familie, Kind ertagesstätten, Schule und 
Freizeit mit dem Stadteilprojekt „Gesund aufwachsen in … Berg Fidel“ gestartet,

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Seite 17  
welches im Rahmen des  Wettbewerbes „Besser essen. Mehr bewegen.“ Kin- 
derleicht-Regionen des Bundesministeriums für Ernäh rung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz (BMELV) bis November 2009 finanziell gefördert wird. 
 
Es kann festgehalten werden, dass das Projekt selbs t, besser gesagt die bis zu 
20 Maßnahmen des Projektes, bei den Bewohnerinnen u nd Bewohnern im 
Stadtteil Berg Fidel sehr gut angenommen werden. Da s setzt natürlich voraus, 
dass es gelungen ist, die einzelnen Angebote entspr echend bekannt zu ma- 
chen und eine Reihe von Einrichtungen und Akteuren vor Ort für dieses Projekt 
zu gewinnen. Insbesondere als erfolgreich hervorzuh eben sind die Maßnahmen 
Familienhebamme, die vielen unterschiedlichen Beweg ungsangebote, „Mit 
Migranten für Migranten“ (MiMi) und die Ernährungsberatung.  
 
Die Betreuung der Mütter und Neugeborenen durch das  Angebot der Familien- 
hebamme sorgt dafür, dass sich das Gesundheitsnivea u in der gesamten Fami- 
lie verbessert.  Mit der Maßnahme „Familienhebamme“ , aber auch die Durch- 
führung der vielen anderen Module und Maßnahmen sin d seit 2007 wesentliche 
Hilfen implementiert worden, die es gilt auszubauen , inhaltlich zu optimieren 
und nachhaltig (über das Ende des Projekts im Novem ber 2009 hinaus) zu si- 
chern.  
 
 Im Mai 2008 wurde ein Zwischenbericht zum Projektve rlauf vorgelegt 
(vgl. Vorlage V/0155/2008). 
 
 Seit Ende 2008 werden einzelne Maßnahmen und Modul e des Projektes 
in den Stadtteil Hiltrup implementiert. Die Entsche idung für den Stadtteil 
Hiltrup resultiert zum einem aus den vorhandenen so zialmedizinischen 
Daten des Gesundheitsamtes, aus denen deutlich wird , dass Bereiche 
im Stadtteil Hiltrup im Sinne des Projektes einen e rhöhten Bedarf auf- 
weisen und zum anderen daraus, dass eine stärkere A nbindung Berg 
Fidels an Hiltrup gewünscht wird 
 
Weitere Informationen zum Projekt sind im Internet zu finden: 
www.muenster.de/stadt/gesundheitsamt/berg-fidel.html 
  
 
1.5.2 Weitere Aktivitäten und  Projekte   
 
Neben dem Engagement im oben genannten Projekt sind  für 2008 noch folgen- 
de Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Bereich der Gesundheitsförderung zu 
nennen: 
 
• Mitwirkung beim Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus“  mit Bausteinen der 
Gesundheitsförderung 
 
• Mitwirkung bei „Mit Migranten für Migranten“ (MIMI ), dem interkulturellen 
Gesundheitsprojekt, das im Auftrag des Ministeriums  für Arbeit, Ge- 
sundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW, des BK K Bundesver- 
bandes und Landesverbandes NRW vom Ethno-Medizinisc hen Zentrum 
e.V. in NRW durchgeführt wird

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 18  
• Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien beim 
Projekt „Frühe Hilfen für Familien“ 
 
• Beteiligung an der Umsetzung des Präventionskonzep tes Coerde unter 
Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
• Gesundheitsinformationen im Rahmen von Sprach- und  Integrationskur- 
sen in Kooperation mit der Volkshochschule, dem Hau s der Familie und 
dem Bildungsinstitut Münster e.V. (BIMS)

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Seite 19  
2. Kinder- und Jugendgesundheit 
 
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor Gesund- 
heitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fö rdern. Für die vielfältigen 
Aufgaben hält das Gesundheitsamt den Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst, 
die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter – Bera- 
tung und Frühförderung -, die Sprachheilambulanz so wie den Kinder- und Ju- 
gendzahngesundheitsdienst vor.  
 
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst   (KJGD) ist ein aufsuchender und 
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte 
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen  zusätzlichen Qualifikatio- 
nen oder Weiterbildungen und aus- und weitergebilde tem Assistenzpersonal). 
Er richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder, Jug endliche und Heranwach- 
sende, deren Eltern, die sie betreuenden Pädagoginn en und Pädagogen und 
die Träger der Einrichtungen. 
Ein wesentlicher und zunehmender Schwerpunkt der Au srichtung der Abteilung 
liegt in der Vernetzung mit anderen Abteilungen sow ie Ämtern der Stadtverwal- 
tung.  
 
Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat es in 20 08 gravierende personelle 
Veränderungen gegeben. Von fünf Ärzten / Ärztinnen sind drei ausgeschieden, 
darunter der langjährige Abteilungsleiter.  Der dam it unweigerlich verbundene 
Verlust von Erfahrungswissen ist für die Beteiligte n mit erheblichen Anstren- 
gungen und Mehraufwand verbunden. 
 
 
2.1.1 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratun gen in und für 
Gemeinschafseinrichtungen für Kinder 
 
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das 
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin  / 
einen Schularzt  bestellt. Jedem Schularzt / jeder Schulärztin ist je eine Arzthel- 
ferin zugeordnet. Die schulärztlichen Teams sind au ch Ansprechpartner/-innen 
bei Entwicklungsbeurteilungen im Vorschul- und Schu lalter (Schullaufbahnbera- 
tung).  
 
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige 
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der  Grundschule befindlichen 
Kindertageseinrichtungen und für die weiterführende n Schulen als Ansprech- 
partnerin / Ansprechpartner zur Verfügung. 
 
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die 
Schuleingangsuntersuchungen , die in Münster ganzjährig in Gemeinschafts- 
einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Es ha ndelt sich dabei um stan- 
dardisierte Screeninguntersuchungen, in denen schul relevante Kriterien unter 
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfas st werden. Ziel ist es, 
Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzei tig zu identifizieren und die- 
se durch Beratung und Vermittlung adäquater Förder-  und Behandlungsmaß-

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 20  
nahmen möglichst positiv zu beeinflussen. In Kindertageseinrichtungen  wer- 
den den Schulärztinnen und -ärzten auch Kinder jüng erer Altersgruppen mit 
Gesundheits- und Entwicklungsproblemen vorgestellt.  In den neunten Klassen 
von Sonder-, Haupt und Realschulen werden Schulentlassuntersuchungen  
mit berufsspezifischer Gesundheitsberatung durchgeführt.   
 
 Im Jahr 2008 wurden 59% der Schulanfänger und Schul anfängerinnen 
(=1.382 Kinder) bereits vor oder kurz nach der Schu lanmeldung in der 
besuchten Kindertagesstätte schulärztlich untersucht. 
 
 
Sozialpädiatrische Untersuchungen und Beratungen in und für Gemeinschaftsein- 
richtungen für Kinder 
Als Kennzahlen zu diesem Bereich zählen Schuleingangsu ntersuchungen, Schulentlass- 
untersuchungen, Schulsprechstunden und sonstige Unte rsuchungen und Beratungen von 
Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder 
 
 
 
2006 2007 2008 
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen in 
und für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder 
davon  
- Schuleingangsuntersuchungen 
- Schulentlassuntersuchungen 
- Schulsprechstunden 
 
4.460 
 
 
2.531 
477 
1.292 
4.021 
 
 
2.462 
398 
1.105 
3.277 
 
 
2.358 
233 
682 
 
Bedingt durch das Ausscheiden von MitarbeiterInnen sowie die personelle 
Neubesetzung in der Abteilung KJGD konnten Schulspr echstunden und Schul- 
entlassuntersuchungen 2008 nicht im gleichen Maß wi e in den Vorjahren ange- 
boten werden. 
 
Folgende Ergebnisse aus den Schuleingangsuntersuchu ngen geben Hinweise 
auf Gesundheit, Lebenssituation und Entwicklungsstand der Schulanfänger. 
(Angegeben wird jeweils die absolute Zahl der Kinde r sowie in Klammern der 
prozentuale Anteil an der gesamten Einschulkohorte): 
 
Schulärztliche Empfehlung  2006 
 
2007 2008 
Sonderpädagogische Überprüfung des Kindes 
 
 
[davon Anteil Jungen] 
117 
(4,7%) 
 
[68,4%] 
125 
(5,1%) 
 
[61,6%] 
110 
(4,7%) 
 
[63,6%] 
Zurückstellung des Kindes aus Gesundheitsgründen 5 
(0,2%) 
16 
(0,6%) 
8 
(0,3%) 
 
Epidemiologische Ergebnisse 2006 
 
2007 2008 
Kinder mit Migrationsvorgeschichte 
(wenigstens ein Elternteil des Kindes stammt nicht aus Deutsch- 
land.)  
783 
(31,1%) 
749 
(30,6%) 
780 
(33,4%) 
Kinder mit Übergewicht / Fettleibigkeit 146 / 88 
(6,0% / 3,6%) 
133 / 85 
(5,5% / 3,5%) 
177 / 81 
(6% / 3,5%)

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 21  
Kinder mit lückenhaften  Vorsorgeuntersuchungen 
(zwei oder mehr fehlende Früherkennungsuntersuchung en im 
„gelben Heft“.)   
[Vorlagequote des Vorsorgeheftes] 
 
210 
(9,1%) 
 
[91,4%] 
 
218 
(9,4%) 
 
[94,3%] 
203 
(9,1%) 
 
[94,4%] 
 
Kinder mit vollständigem 
 Impfschutz 
(vollständig geimpft für Tetanus, Diphtherie, Pertu ssis, HiB, 
Polio, Hep. B, Masern, Mumps, Röteln)  
 
[Vorlagequote des Impfheftes] 
 
 
1.676 
(73,1%) 
 
[90,6%] 
 
1.762 
(77,7%) 
 
[92,6%] 
1.930 
(83,4%) 
 
[98,1%] 
Kinder mit Seepferdchen im Vorschulalter 813 
(32,8%) 
905 
(37,4%) 
814 
(35,2%) 
 
Kinder mit geringen Sozialressourcen 
(Der Auswertung dieses Indikators liegt der ‚Münste raner Sozi- 
alressourcenscore’ zugrunde. Dieser verwendet Angab en zu 
Migration und Deutschkenntnisse, zu elterlicher För derung, zur 
Familienstruktur und zum Wohnbezirk des Kindes.)  
391 
(16,4%) 
354 
(15,4%) 
366 
(16,5%) 
 
 
 
2.1.2 Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte 
 
Eine besondere Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben des 
KJGD gemäß § 12 ÖGDG zu. Der Kinder- und Jugendgesu ndheitsdienst be- 
treut Kinder am „Arbeitsplatz Kindertagesstätte“ bzw. am "Arbeitsplatz Schule" 
und wirkt mit an einer gesunden Gestaltung dieses Lebensraums der Kinder.  
 
Für Meldungen und Anfragen nach dem Infektionsschut zgesetz besteht beim 
KJGD eine Telefonhotline , die von den Gemeinschaftseinrichtungen sehr gut 
angenommen wird. So wird die Hotline nicht nur für die meldepflichtigen Krank- 
heiten, sondern regelmäßig auch für Anfragen zum Im pf- und Infektionsschutz 
und zur Hygiene sowie für medizinische Beratungen g enutzt. Durch eine statis- 
tische Erfassung der Meldungen und Themen ist die H otline ein wichtiges 
kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-/Überwachungs-
Instrument) im Infektionsschutz. 
 
 
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte  
Als Kennzahlen für betriebsmedizinische Betreuung nach § 12 ÖGDG zählen schulärztli- 
che Termine vor Ort, sowie schulärztliche Beratungen  der Einrichtungen einschließlich 
Beratungen zu Infektionsschutz und Hygiene 
 
 
 
2006 2007 2008 
Betriebsmedizinische Beratungen und Kontakte 
(in/ für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder) 
 
1.680 
 
2.216 
 
1.603 
 
Die auffallend hohe Zahl in 2007 war auf die notwen digen Maßnahmen im Zu- 
sammenhang mit dem Masernausbruch an zwei Schulen zurückzuführen.

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 22  
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen 
 
Der KJGD dokumentiert fortlaufend die relevanten ge sundheitlichen Daten aus 
den sozialpädiatrischen Untersuchungen (Vorsorgesta tus, Sinnesstörungen, 
Behinderungen, Durchimpfungsgrad etc.) nach aktuali sierten, standardisierten 
Qualitätsmerkmalen analog dem „Bielefelder Modell“ des Landesinstituts für 
Gesundheit und Arbeit (LIGA). Der Datensatz enthält  neben den jährlich an das 
LIGA übermittelten Informationen umfassende Daten z ur Gesundheit der 
Schulanfänger in Münster. Der Stadt Münster steht d amit ein jährlich fortge- 
schriebener und aktueller Datensatz zur Verfügung, der für planerische Aktivitä- 
ten weit über das Gesundheitsamt von Bedeutung ist. Die Daten werden fortlau- 
fend und bedarfsangepasst einer umfassenden Analyse unterzogen.  
 
Der 2004 aus der Abteilung entwickelte "Münsteraner  Sozialressourcenscore" 
zur Beschreibung sozialer Ressourcen von Schulanfän gern ist aus der Ge- 
sundheitsberichterstattung des Kinder- und Jugendge sundheitsdienstes nicht 
mehr wegzudenken. Er ist ein wesentlicher Baustein,  Problemlagen von Schul- 
anfängern und ihren Familien in Münster kleinräumig  abzubilden. Die Ergebnis- 
se dieser Analysen sind mittlerweile Bestandteil vo n planendem Verwaltungs- 
handeln weit über das Gesundheitsamt hinaus. 
 
 Ausgehend von den Erfahrungen und Erkenntnissen mit  dem "Münste- 
raner Sozialressourcenscore" hat der Kinder- und Ju gendgesundheits- 
dienst 2007 gemeinsam mit dem Fachbereich Sozialwes en der staatli- 
chen Fachhochschule Münster begleitend zur Schulein gangsuntersu- 
chung eine Befragung von Eltern zu Erziehungsbeding ungen und Erzie- 
hungsfragen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Frühjahr 2008 ei- 
ner Fachöffentlichkeit vorgestellt. Eine wesentlich e Erkenntnis ist, dass 
sich das angewendete Studiendesign gut dazu eignet,  mit einem gerin- 
gen Mehraufwand für das Gesundheitsamt und auf frei williger Basis für 
die Eltern Erkenntnisse zu gesundheits- und entwick lungsrelevanten 
Fragestellungen bei Kindern in Münster zu erzielen.  Diese Kooperation 
mit der Hochschule ist ein gutes Modell für eine Ve rknüpfung von öffent- 
lichen Aufgaben des Amtes mit Forschung und Lehre d er Hochschule, 
welches für die Stadt Münster zu keinen zusätzlichen Kosten führt. 
 Die Ergebnisse der Untersuchung konnten die Releva nz des Münstera- 
ner Sozialressourcenscores eindrucksvoll belegen un d wertvolle Er- 
kenntnisse zu den Bedingungen des Aufwachsens von K indern in Müns- 
ter liefern. 
. 
 Wesentliche Informationen zum Infektions- und Impf schutz bei Kindern 
ergeben sich aus der Durchsicht der Impfbücher der Schulanfänger. 
Durch die Kooperation mit der niedergelassenen Ärzt eschaft konnten 
2008 Impfdaten von 98,1% (Vorjahr 92,6%) ausgewerte t werden. Damit 
sind erstmals Aussagen zum Impfschutz ohne Unsicher heitsberechnun- 
gen möglich. Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich erneu t ein Anstieg der 
Impfquoten bei allen Impfungen. 
 Das qualitativ wichtigste Ergebnis ist dabei, dass  in Münster erstmals 
nur noch weniger als 5% der Schulanfänger keinen Im pfschutz gegen 
Masern aufweisen. Die Stadt Münster ist damit dem w eltweiten Ziel, die 
Masern gänzlich zurückzudrängen, einen guten Schritt vorangekommen.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 23  
Für die Datenerfassung und Auswertung pflegt der KJ GD seit Jahren ein eige- 
nes, umfangreiches Softwarepaket. Seit Ende 2008 wi rd dieses Paket einer 
umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die Entwicklu ng und Betreuung der 
Software durch die Ärzte des KJGD ermöglicht eine s tets optimale Anpassung 
zwischen sozialpädiatrischer und epidemiologischer Fachkompetenz und den 
erforderlichen Programmalgorithmen. Die Effektivitä t und Effizienz der Daten- 
aufbereitung hat damit ein hohes Niveau erreicht. K osten durch Softwarefremd- 
firmen werden eingespart. 
 
 
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD 
 
2.1.4.1 Untersuchungen und Beratungen zum spezielle n Hilfe- und För- 
derbedarf 
 
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und Unter- 
suchungen zur  Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und Behandlungs- 
bedarf . Für den Schuleingang in eine Förderschule, die Teil nahme am  Ge- 
meinsamen Unterricht oder für die Förderung in inte grativen Lerngruppen im 
Primar- oder Sekundarbereich ist ein schulärztliche s Gutachten erforderlich. 
Auch bei Unterbringung von Vorschulkindern im Schwe rpunkt-, Sonder- und 
Sonderschulkindergarten, in einer Additiven oder Integrativen Einrichtung nimmt 
der KJGD sozialpädiatrisch Stellung. Für die Aufnah me sinnesbehinderter Kin- 
der in die sonderpädagogische Frühförderung durch d ie Förderschulen mit den 
Förderschwerpunkten Sehen sowie Hören und Kommunika tion ist ein schulärzt- 
liches Gutachten aufgrund des Schulgesetzes erforde rlich. Das gilt ebenso für 
die Aufnahme sinnesbehinderter Kinder in jede Form von Kindergarten. 
 
Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u .a. gehören ebenfalls zum 
hier dargestellten Aufgabenspektrum. 
 
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen Hilfe- und Förderbedarf 
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen schulärztlich e Gutachten bei sonderpädagogi- 
schem Förderbedarf, sowie sozialpädiatrische Gutach ten bei Behinderten und von Be- 
hinderung bedrohten Kindern. In diese Kategorie gehen  Gutachten aus den Schularzt- 
bezirken ein sowie sozialpädiatrische Gutachten, di e für die Beratungsstelle für Entwick- 
lungsfragen im Kindesalter erstellt werden. 
 
 2006 2007 2008 
Untersuchungen und Beratungen zum speziellen 
Hilfe-/Förderbedarf  
 davon 
 Gutachten bei sonderpädagogischem Förder-
 bedarf 
 (davon Anteil Jungen)  
 
1.778 
 
248 
 
(64,9%) 
 
2.188 
 
285 
 
(63,2%) 
 
1.880 
 
252 
 
(68,4%) 
 
 
2.1.4.2 Sozialkompensatorische Maßnahmen 
 
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus unterschiedlichs- 
ten Gründen nicht selbst in der Lage sind, die best ehenden Angebote der Re- 
gelversorgung in Anspruch zu nehmen, wird der KJGD auch aufsuchend  tätig. 
Zu den sozialkompensatorischen Maßnahmen zählen bes ondere Beratungen 
von Eltern, Impfungen sowie sozialpädiatrische Unte rsuchungen bei Sprachför-

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 24  
derbedarf und die Förderung durch das Psychomotorik -Projekt „Pfiff“ in ausge- 
suchten Kindertagesstätten. 
 
 Das vom KJGD entwickelte psychomotorische Präventio nsprojekt Pfiff 
(Psychomotoriknetzwerk für integrierte Frühpräventi on und Förderung), 
welches gemeinsam vom Gesundheitsamt, dem Amt für Kinder, Jugend- 
liche und Familien sowie dem ‚Verein für Mototherapie und Psychomoto- 
rische Entwicklungsförderung e.V.’ durchgeführt wird, wurde weiter aus- 
gebaut und stellt für die beteiligen Kindertagesein richtungen eine wert- 
volle Bereicherung dar.  
 Auch wenn Pfiff bei der Verleihung des deutschen P räventionspreises 
2008 nicht berücksichtigt wurde, hat das Projekt du rch das Bewer- 
bungsverfahren in einer bundesweiten Fachöffentlich keit Aufmerksam- 
keit erfahren. 
  
 Zu den besonderen Aufgaben im Bereich sozialkompens atorischer 
Maßnahmen zählt die Durchführung der Landesimpfkamp agne Masern 
2008, die insbesondere im Kinder- und Jugendgesundh eitsdienst erheb- 
liche zeitliche und personelle Ressourcen gebunden hat (s. auch Kapitel 
4.1.1). 
  
 Sozialkompensatorische Maßnahmen 
Als Kennzahlen für diesen Bereich zählen aufsuchende Untersuchungen, Beratungen 
und Impfungen, die sich speziell an Familien mit Kin dern in besonderen sozialen Pro-
blemlagen richten bzw. an Kinder, die noch nicht aus reichend an das Regelversor- 
gungssystem angebunden sind; zusätzlich sozialpädia trische Untersuchungen bei 
Sprachförderbedarf sowie durch das Pfiff-Projekt geförderte Kinder. 
 
 2006 2007 2008 
Sozialkompensatorische Maßnahmen 
 
 
482 
 
577 
 
946 
 
 
2.1.4.3 Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen 
 
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen, Ämter und Be- 
hörden Gutachten zu sozialpädiatrischen Fragestellungen und  zur Rehabili- 
tation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugend hilfeträger  im Rah- 
men der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Ge richte u.a. zum Sorgerecht 
und zur Betreuung behinderter Menschen, für das Woh nungsamt in Fragen 
einer angemessenen Wohnraumversorgung usw. Diese St ellungnahmen um- 
fassen sowohl umfangreiche verschriftlichte Gutacht en sowie ausführliche sozi- 
alpädiatrische Beratungen anfragender Stellen ohne ausführliche Schriftform (= 
„Beratungen“). 
 
 Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Beratungen 
Als Kennzahlen für diese Kategorie zählen sozialpädiat rische Gutachten und Beratun- 
gen, die für andere Ämter, aber auch für Behörden au ßerhalb der Stadtverwaltung, er- 
stellt werden. 
 
 
2006 2007 2008 
Sonstige sozialpädiatrische Gutachten und Bera- 
tungen  
 - davon Beratungen 
 
606  
286 
 
744  
449 
 
782 
422

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 25  
2.1.5 Sprachheilambulanz 
 
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die Förderung und Dia- 
gnostik bei sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschulkindern . Die 
ambulante Behandlung erfolgt nach einer eingehenden  sprachlichen und sozi- 
alpädiatrischen diagnostischen Abklärung und wird i n den Kindertageseinrich- 
tungen, zum Teil auch in den Räumen des  Gesundheitsamtes (Stolbergstraße 
2a), durchgeführt. Ziel ist es, die diagnostizierte n Sprachstörungen möglichst 
noch vor der Einschulung zu beheben, um negativen A uswirkungen im Bereich 
des schulischen Lernens und der Persönlichkeitsentw icklung und damit auch 
sozialen Folgekosten vorzubeugen.  
  
 Durch die umfangreiche Sprachdiagnostik und Datenau swertung der 
Schuleingangsuntersuchung konnte die Sprachheilambu lanz bereits in 
den vergangenen Jahren an die sich ändernden Bedarf e angepasst wer- 
den. Nach der Etablierung der 4-jährigen Sprachtest ung durch die Schu- 
len (Delfin-4) sowie eines mittlerweile flächendeck endem Angebotes ver- 
schiedener kompensatorischer Sprachförderangebote i n Kindertagesstät- 
ten und Schulen wurde eine weitere Anpassung der Sp rachheilambulanz 
begonnen. Schwerpunkte dieser Umstrukturierung sind , die durch die 
Landesinitiativen noch nicht optimal gelösten Schni ttstellen zwischen 
Sprachförderung und -therapie für Münster besser be obachten und ver- 
sorgen zu können, sowie in Bereichen mit besonders hohem Bedarf an 
kompensatorischer Sprachförderung auch zukünftig ei n Maximum an 
Sprachförderung anbieten zu können (z.B. neuer Standort in Coerde) 
 
 Sprachheilambulanz   
 
 
 
2006 2007 2008 
neu vorgestellte Kinder 
 
140 125 127 
Kinder in Förderung 
 
119 111 117 
 
 
2.2 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst  (Dr. N och) 
 
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und 
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und 
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kieferbereiches. 
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen Kinderta- 
geseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sondersc hulen durch, um Krank- 
heiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.  
 
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig aus- 
gewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster ze igen eine bessere Zahn- 
gesundheit als der Landesdurchschnitt auf. Die ange führten Daten sind aber 
Durchschnittswerte: Bezogen auf soziale Brennpunkte  ergeben sich erhebliche 
Differenzen, so dass auch in Münster gezielte Proph ylaxemaßnahmen unbe- 
dingt erforderlich sind.

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 26  
 Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen  
 
2006 2007 2008  
 Anzahl 
 % Anzahl % Anzahl  % 
Naturgesunde Gebisse   
(keine Karies, Zahnfüllungen) 
 
8.570 
 
50,1 
 
7.796 
 
48,6 
 
7.094 
 
44,0 
 
Behandlungsbedürftige Karies 
 
3.342 
 
19,6 
 
3.364 
 
21,0 
 
3.330 
 
20,6 
 
kein Behandlungsbedarf 
 
5.179 
 
30,3 
 
4.882 
 
30,4 
 
5.702 
 
35,4 
 
Summe 
 
17.091 
 
100 
 
16.042 
 
100 
 
16.126 
 
100 
  
           
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgrund persönlicher oder sozia- 
ler Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung find en, führt der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnärztliche Beha ndlungen bzw. Behand- 
lungsvorbereitungen durch. 
 
 Zahnärztliche Behandlungen  
 
 
 
2006 2007 2008 
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs- 
vorbereitungen   
 
24 
 
15 
 
33 
 
 
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe  in Kindertageseinrichtungen und 
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12. Lebens- 
jahr ist eine gemeinsame gesetzliche Aufgabe von Kr ankenkassen, Zahnärzten 
und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. 
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, 60 niedergelassene Zahn- 
ärzte und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahngesundheit“  zusam- 
mengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt der Kind er- und Jugendzahn- 
ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wahr. Der Arb eitskreis finanziert u. a.  
Personalkosten für eine Prophylaxe-Fachkraft sowie eine Honorarkraft für Er- 
nährungsberatung. Betreut werden Kindergartengruppe n  und  Grundschulklas- 
sen.  
 
 
Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe 
     
 
 
2006 2007 2008 
Kindertageseinrichtungen  
38 
 
39 
 
36 
Schulklassen  
78 
 
85 
 
108 
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
29 
 
30 
 
24 
 
Elternnachmittage mit Kindern 
 
4 
 
11 
 
9 
Teambesprechungen  
Erzieher/-innen bzw. Lehrer/-innen 
 
0 
 
6 
 
10 
 
Vorschulgruppen in den Kindergärten 
 
11 
 
8 
 
11

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 27  
  
Veranstaltungen zur Ernährungsberatung 
 
 
 
2006 2007 2008 
 
Kindertageseinrichtungen 
 
10 
 
14 
 
16 
 
Schulklassen 
 
25 
 
34 
 
35 
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
12 
 
13 
 
11 
   
 
 Der Tag der Zahngesundheit 2008 wurde als mehrtägig e Veranstaltung 
in der Ludgerusschule Münster-Hiltrup unter Beteili gung der benachbar- 
ten Kindergärten mit 560 Kindern vom 22.9 - 26.9. 2 008 begangen (Ka- 
riestunnel, Zahnputzbrunnen, gesundes Frühstück). 
 
 
2.3 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und  
 Jugendalter – Beratung und Frühförderung –  (BfE) 
 
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und Jugendli- 
chen können sich mit ihren vielfältigen Fragestellu ngen und Problemen an die 
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter  (BfE) 
wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst frühen und rechtzeitigen Beratung 
von Eltern über stützende, fördernde und entlastend e familienbezogene Hilfen, 
damit eine optimale Integration des entwicklungsauf fälligen oder behinderten 
Kindes / Jugendlichen in das jeweilige soziale Umfeld erreicht wird.  
 
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen ist die einzige Frühförderstelle in 
der Stadt Münster integriert mit den Aufgabenbereic hen Früherkennung (Dia- 
gnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder ab der Geburt bis zum Schul- 
eintritt.  
 
Mit der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- u nd Jugendal- 
ter  besteht bereits seit 1970 ein qualitativ gutes Ber atungs-, Früherkennungs- 
und Frühförderangebot.  
 
 Beratung und Frühförderung 
  
 
 
2006 2007 2008 
 
Vorstellungen / Beratungen 
davon:  
• Neuvorstellungen  
• Wiedervorstellungen 
 
Kinder in Frühförderun g 
 
716 
 
 
320 
396 
 
129 
 
716 
 
 
309 
407 
 
126 
 
766 
 
 
317 
449  
 
124 
 
 
Die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung 
bedrohter Vorschulkinder ist im SGB IX geregelt und  mit der Frühförderungs-

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 28  
verordnung konkretisiert worden. Der Gesetzgeber ha t die erforderlichen Leis- 
tungen zur medizinischen Rehabilitation und die hei lpädagogischen Leistungen 
zu einer Komplexleistung  zusammengefasst, die künftig durch anerkannte 
interdisziplinäre Frühförderstellen oder sozialpädi atrische Zentren erbracht wer- 
den kann.  
 
Nach intensiven Beratungen und Verhandlungen wird d ie Anerkennung der BfE 
als interdisziplinäre Frühförderstelle nicht mehr a ngestrebt. Ein von der Stadt 
favorisiertes Modell wurde von den Krankenkassen nicht mitgetragen. 
 
Das bisherige offene, niederschwellige und mobil aufsuchende  Angebot 
unserer Beratungs- und Frühförderstelle soll besteh en bleiben, konzeptionell 
weiterentwickelt werden und insbesondere eine Ergänzung für die Kinder anbie- 
ten, die im Regelsystem nur unzureichend berücksichtigt werden. 
 
Eine stärkere Vernetzung mit den sozialpädiatrische n Aufgaben vor Ort und 
anderen Maßnahmen in der Stadt im Bereich  früher Hilfen wird entwickelt. 
 
  
2.4 Kinder- und Jugendpsychiatrische Hilfen  
 
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt im Sozialpsy- 
chiatrischen Dienst mit bei der Diagnostik, Beratung, Unterstützung und 
Vermittlung von  psychisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und jun gen Voll- 
jährigen sowie deren Familien. Seit August 2008 wir d durch die Erweiterung 
des kinder- und jugendpsychiatrischen Bereiches um eine halbe Sozialpädago- 
genstelle eine qualitative und quantitative Verbess erung in der Versorgung er- 
reicht. 
 
Bei psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer emotio- 
nalen oder sozialen Bedingungen aktuell oder dauerh aft nicht in der Lage sind, 
die erforderlichen Hilfen selbst einzuleiten, werden Hausbesuche  durchgeführt.  
Bei Kindern psychisch kranker Eltern wird mit allen  beteiligten Helfern das Fa- 
miliensystem frühzeitig in den Blick genommen, dami t notwendige Hilfen recht- 
zeitig und umfassend installiert werden.  
 
Monatliche  Sprechstunden  in allen Bezirken des Kommunalen Sozialdienstes 
ermöglichen Fallberatungen und direkte Patienten- u nd Angehörigenkontakte. 
Dabei kommt die enge Vernetzung mit der Bezirkssozi alarbeit im Amt für Kin- 
der, Jugendliche und Familien vor allem Familien mi t komplexem Hilfebedarf 
zugute. Die Inanspruchnahme der Sprechstunden ist k onstant hoch. Im Jahr 
2008 wurden bei 52 Sprechstunden 144 Fallberatungen durchgeführt. 
 
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin wirkt außerdem i n der Clearingstelle der 
„Kinderschutzambulanz “ des Deutschen Roten Kreuzes mit und arbeitet zu- 
sätzlich  (gegen Kostenerstattung an das Gesundheit samt) neun Stunden pro 
Monat als beratende Ärztin in dieser ambulanten Ber atungs- und Therapieein- 
richtung.  
 
Schließlich gehören Gutachten für Gerichte, Jugend- und Sozialämter etc. so- 
wie Krisenintervention  und die Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren  von 
Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu ihrem Aufgabenfeld.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 29  
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist in verschiede nen Arbeitskreisen  vertre- 
ten. Die Fachärztin beteiligt sich auch regelmäßig an Informations- und Fortbil- 
dungsveranstaltungen für Beschäftigte anderer Ämter  und Institutionen mit dem 
Ziel, den Kolleginnen und Kollegen durch konkrete H andlungsempfehlungen 
mehr Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit psychis ch auffälligen Minder- 
jährigen zu vermitteln.  
 
Aktuelle Daten zur Versorgung in der Stadt Münster können dem Gesund- 
heitsbericht Band 14 „Psychiatrische, psychotherape utische und psycho- 
soziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster“  entnom- 
men werden.  Der Bericht wurde Ende 2008 vorgelegt und Anfang 2009 von 
den politischen Gremien beraten und beschlossen (vgl. Vorlage V/09552008).

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 30  
3. Ärztlicher Untersuchungs- und Gutachtendienst 
 
3.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten 
 
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und 
erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellunge n aufgrund bundes- oder 
landesrechtlicher Vorschriften. 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Vielschichtigkeit der 
Begutachtungen: 
 
Art Auftraggeber  
 
1. Gutachten nach Beamtenrecht etc. (einschl. Richt er, Versorgungsempfänger, 
 Bezirksschornsteinfegermeister, Soldaten etc.)  
 
- Berufung in das Beamtenverhältnis oder die Ernen- 
nung zum Beamten auf Lebenszeit 
- Dienstfähigkeit 
- Dienstunfälle, Unfallausgleich 
- Reha-Maßnahmen im Rahmen der Beihilfegewäh- 
rung 
- Notwendigkeit und Angemessenheit von Maßnah- 
men im Rahmen der Beihilfegewärung (einschl. 
zahnärztliche Leistungen) 
  
 
Personal- und Organisations- 
amt, 
Bundes-, Landes- und Kom- 
munalbehörden,  
kirchl. Behörden 
2. Gutachten nach Tarifrecht  
 
- Einstellungsuntersuchungen  
- Dienst-/ Arbeitsfähigkeitsuntersuchungen  
- Reha-Maßnahmen 
 
Personal- und Organisations- 
amt, 
Sparkasse Münsterland-Ost 
(nur Einstellungsuntersuch.), 
Bundes-, Landes- und Kom- 
munalbehörden,  
kirchl. Behörden 
 
3. Gerichtsärztliche Gutachten  
 
- Beurteilung der Prozess-, Verhandlungs- und Haft- 
fähigkeit in allen Fällen der ordentlichen Gerichts - 
barkeit und der arbeits- und Erwerbsfähigkeit einer 
Partei in Unterhaltssachen 
 
 
Gerichte und Staatsanwalt- 
schaften 
4. Gutachten im Rahmen der Gewährung von Sozialleist ungen  
 
- Gutachten nach SGB II und SGB XII (z.B. Erwerbs- 
fähigkeit, kostenaufwändige Ernährung, sonstige 
besondere Bedarfe, Eingliederungshilfen) 
- Gutachten nach Asylbewerberleistungsgesetz (z.B.  
Notwendigkeit amb./stat. ärztl. Behandlung, Heil- 
und Hilfsmittel, kostenaufwändige Ernährung, Woh- 
nungswechsel,  zahnärztliche Behandlungen) 
 
 
Sozialamt, Arbeitsgemein- 
schaft Münster 
sowie 
andere Sozialleistungsträger 
5. Gutachten im Rahmen des Ordnungsrechts  
 
- Gutachten zu Gesundheitsstörungen als Ausreise- 
oder Abschiebungshindernis 
- Ärztliches Zeugnis zur Erteilung oder  
Verlängerung einer Fahrerlaubnis 
- Beurteilung der gesundheitlichen Eignung / persönli - 
chen Zuverlässigkeit für Waffenscheine, Jagdschei- 
ne etc. 
 
Ausländeramt  
bzw. jeweilige Antragsteller 
auf Veranlassung der Ord- 
nungsbehörde

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 31  
 
6. Sonstige Bescheinigungen, Gutachten  
 
- Bescheinigungen für Steuerpflichtige  
(außergewöhnliche Belastungen, Kuraufwendungen 
etc.)  
- Prüfungsatteste 
(z.B. Prüfungsverhinderung wegen Krankheit) 
- Zeugnis bei Auswanderung, Auslandsaufenthalt, 
Auslandsschuldienst 
- Attest zum Gesundheitszustand im Rahmen der 
Kindergeldgewährung 
- sonstige vertrauensärztliche Gutachten, Zeugnisse   
 
 
Steuerpflichtige, Prüfungsan- 
wärter/-innen, Auswanderer, 
Botschaften, Bundesverwal- 
tungsamt, Bezieher von Kin- 
dergeldleistungen etc. (auf 
Veranlassung der jeweiligen 
Behörde) 
 
7. Arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Stadtv erwaltung einschl. freiwilli-
 ge Feuerwehr  
 
- Vielzahl von in Unfallverhütungsvorschriften und  
Rechtsverordnungen angeordneten Untersuchungen 
wegen besonderer Gefährdungen am Arbeitsplatz   
 
 
Personal- und Organisations- 
amt, 
Feuerwehr (freiw. Feuerwehr) 
 
 
Die Entwicklung der Fallzahlen war wie folgt: 
 
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten * 
 
Auftraggeber 
 
2006 2007 2008 
Stadtverwaltung 
(ohne Schwerbehindertengutachten) 
davon 
ärztliche Gutachten  
zahnärztliche Gutachten  
1.431 
 
 
1.331 
   100 
1.313 
 
 
1.251 
     62 
1.168 
 
 
1.108 
     60 
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.354 1.318 1 .296 
Sonstige öff. Institutionen 208 176    256 
Summe 2.993 2.807 2.720 
 * Anmerkung:  Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Bet riebsmedizin (vgl. Ziff. 
3.2), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl . Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatri- 
schen Dienstes (vgl. Ziff. 5.1) erstellt . 
 
 
 Im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Versor gungsverwal- 
tung erfolgen seit Anfang 2008, nach Beauftragung d urch die Fachstelle 
„Schwerbehindertenrecht“ des Sozialamtes, gutachtli che Stellungnah- 
men und Untersuchungen zur Feststellung des Grades der Behinderung 
incl. der Beteiligung bei entsprechenden Widersprüc hen und Klagever- 
fahren vor dem Sozialgericht. Zur Gewährleistung di eser Aufgabe wurde 
im Gesundheitsamt eine 0,66 Arztstelle neu eingerichtet. Die eingestellte 
Ärztin erstellt selbst Gutachten und ist für die Qu alitätssicherung der 
durch Außengutachter durchgeführten Begutachtungen zuständig. 
  
 Im ersten Jahr der Kommunalisierung der Aufgabe wu rden durch Ärzte 
des Gesundheitsamtes Münster 3.987 und durch beauft ragte Außengut- 
achter 4.818 Begutachtungen von Erst- und Änderungs anträgen (incl. 
Nachprüfungen) durchgeführt. Die Zahl der  Begutach tungen in Wider- 
spruchs- und Klageverfahren lag bei insgesamt 1.351  (davon 902 durch 
eigene Ärzte und 449 durch Außengutachter).

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 32  
3.2 Betriebsärztlicher Dienst 
 
Hiermit übernimmt das Gesundheitsamt eine in der Ar beitsschutzgesetzgebung 
verankerte Pflichtaufgabe des Arbeitgebers „Stadt M ünster“. Ein Arzt und eine 
Ärztin sind als Betriebsärzte bestellt und nehmen f olgende betriebsmedizini- 
schen Aufgaben neben anderen Aufgaben wahr: 
 
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen im Auftrag des  Personal- und Or- 
ganisationsamtes nach berufsgenossenschaftlichen Gr undsätzen und 
staatlichen Vorschriften 
- Impfprävention 
- Gefährdungsbeurteilungen für städtische Arbeitspl ätze nach dem Ar- 
beitsschutzgesetz 
- Betrachtung und Auswertung des Arbeits- bzw. Dien stunfallgeschehens 
- Beratung und Handlungsempfehlungen für Arbeitgebe r bzw. verantwort- 
liche Vorgesetzte 
- Arbeitsmedizinische Vorsorge und Prävention 
- Angebot einer betriebsmedizinischen Sprechstunde 
 
 
 
Arbeitsmedizinische Vorsorge 
 
 
  
2006 2007 2008 
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen  564 602 696 
Impfungen städt. Mitarbeiter/-innen  1.146 911 814 
 
 
 
Betriebsmedizinische Sprechstunde  
 
  
 
 Am 24.12.2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizin ischen Vorsorge in 
Kraft getreten. Diese Verordnung stellt einen Beitr ag zur Rechtsverein- 
fachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorso rge dar und unter- 
streicht die Bedeutung der Prävention für den Erhal t und Förderung der 
Gesundheit. Vorschläge für gezielte Präventionsarbe it werden von den 
Betriebsärzten für das Personal- und Organisationsa mt entwickelt. Sie 
sind ausgerichtet nach den Vorgaben der Gemeinsamen  Arbeitsschutz- 
strategie.  
 Im Rahmen der gezielten Präventionsarbeit sie hier  beispielhaft eine 
Informationsveranstaltung im Januar 2008 zum Thema „Lärm und Ge- 
hörschutz“ für die städtischen Orchestermusiker benannt. Hierbei wurde 
den Orchestermusikern gleichzeitig ein individuell angepasster Gehör- 
schutz (Otoplastik) zur Verfügung gestellt.  


 
  
2006 2007 2008 
Beratungen, Aufklärungen 192 226 359 
Zusätzliche Ortstermine 26 35  51

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 33  
Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der arbe itsschutzrechtlichen Vor- 
gaben liegt beim Personal- und Organisationsdezerna t. Es gibt einen (innerbe- 
trieblichen) Arbeitsschutzausschuss , der die Arbeitsschutz- und betrieblichen 
Gesundheitsfördermaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung koordiniert .

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 34  
4. Gesundheitsschutz 
 
4.1 Infektionsschutz  
 
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und 
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.  
Auf der Grundlage des seit 2001 geltenden Infektion sschutzgesetzes und des 
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst er bringt das Gesundheits- 
amt Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten 
mit der Zielsetzung, Infektionskrankheiten beim Men schen vorzubeugen, Infek- 
tionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.  
 
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender 
Krankheiten. Dies betrifft alle meldepflichtigen Kr ankheiten und Erreger, welche 
nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind  oder eine besondere Ge- 
sundheitsgefährdung (zum Beispiel in Krankenhäusern  oder anderen Gemein- 
schaftseinrichtungen) darstellen.  
 
 
4.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten 
 
 Auch in der Wintersaison 2008/2009 ist es wieder z u gravierenden Häu- 
fungen von Norovirusinfektionen gekommen. Durch die  kontinuierliche 
Aufklärungsarbeit des Gesundheitsamtes gerade in Ge meinschaftsein- 
richtungen wie Altenheimen, Krankenhäusern, Kinderg ärten und Schu- 
len konnte die Dauer von Ausbrüchen in den genannte n Gemein- 
schaftseinrichtungen reduziert werden. 
 Da eine Vorbeugung gegen die Erkrankung nicht mögl ich ist, kommt den 
persönlichen Hygienemaßnahmen eine besondere Bedeut ung zu. Die 
Standardhygienemaßnahmen in den Einrichtungen wurde n nochmals 
überwacht und bei Bedarf intensiviert. Gezielte Sch ulungen des Pflege- 
personals, der Erzieherinnen und Lehrkräfte wurden angeboten und in 
Anspruch genommen. 
 
 Als besondere Aufgabe für den Infektionsschutz mit bevölkerungsmedi- 
zinischer Relevanz hat das Gesundheitsamt 2008 die Landesimpfkam- 
pagne Masern umgesetzt.  Ziel war es, die Empfehlungen und Vorgaben 
des Landesgesundheitsministeriums optimal für die M ünsteraner Bevöl- 
kerung umzusetzen und damit größtmögliche Informati onen zum Ma- 
sernschutz der Schülerinnen und Schüler zu erhalten . Zugleich wurden 
insbesondere durch eine umfassende begleitende Öffe ntlichkeitsarbeit 
die Eltern ermuntert, fehlende Impfungen insbesonde re gegen Masern 
kurzfristig nachholen zu lassen. Die durch die Kamp agne entstehende 
deutliche Impfnachfrage in der Bevölkerung würde üb erwiegend durch 
die niedergelassenen Ärzte, zum geringen Teil auch durch Ärzte des 
Gesundheitsamtes bedient. 
 Insgesamt wurden im Rahmen der Kampagne rund 15.00 0 Impfauswei- 
se durchgesehen und bei Impflücken Impfempfehlungen gegeben.  
 Wesentliche Erkenntnis der Kampagne ist, dass in ü ber 95% der durch- 
gesehenen Impfausweise ein Masernimpfschutz nachgew iesen war. 
Damit ist belegt, dass die meisten Eltern Impfungen , die bei der Schul- 
eingangsuntersuchung noch gefehlt hatten, nachgehol t haben. Bei der 
Auswertung der Impfzeitpunkte konnte auch ein posit iver Einfluss des

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 35  
Masernausbruchs 2006 an zwei Münsterschen Gymnasien  auf das ge- 
samtstädtische Impfgeschehen registriert werden. Di fferenzierte Aus- 
wertungen und Hochrechnungen lassen vermuten, dass der Impfschutz 
bei denjenigen Kindern, deren Impfhefte nicht vorge legt wurden, nicht 
wesentlich geringer ist als bei den Kindern mit vor gelegtem Impfbuch. 
Der Masernimpfschutz der Schülerinnen und Schüler i n Münster ist da- 
mit als gut zu bezeichnen. In einzelnen Schulen bzw . Schulklassen fin- 
den sich aber nach wie vor Gruppen von Schülerinnen  und Schülern oh- 
ne ausreichenden Masernimpfschutz, so dass in Münst er weiterhin An- 
strengungen erforderlich sein werden, um zukünftige  Masernerkrankun- 
gen sicher und nachhaltig ausschließen zu können. 
 
 Als Nebenerkenntnis der Landesimpfkampagne konnte r egistriert wer- 
den, dass der Impfschutz auch bei den übrigen Impfu ngen grundsätzlich 
als gut zu bewerten ist. Deutlich zu registrieren w ar insbesondere eine 
sehr positive Resonanz auf die erst relativ „junge“  Impfung gegen Ge- 
bärmutterhalskrebs bei Schülerinnen ab 12 Jahren. E s kann geschätzt 
werden, dass diese Impfung bereits von rund 50% der  Schülerinnen der 
entsprechenden Altersgruppen in Anspruch genommen wurde. 
  
       
  Daten  im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten *   
       
 
 
 
2006 2007 2008 
Infektionsermittlungen insgesamt 
davon 
3.264 4.634 4.749 
- Meldungen nach § 6 IfSG  
  (Meldepflichtige Krankheiten) 
   905 1.680 1.955 
- Meldungen nach § 7 IfSG 
  (Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)  
   693    766    736 
- Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG 
  (meldepflichtige ansteckende Krankheiten in Ge-              
meinschaftseinrichtungen für Kinder)  
1.104 1.381 1.359 
-  Ermittlung  von auswärtigen Infektionsfällen 
 
   562    807    699 
 
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen  
 
915 
 
1.937 
 
1.600 
 * nicht enthalten sind die Daten für Tbc – vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 4.1.2 
 
 
Die Anzahl der Krankheits- und Erregermeldungen nac h §§ 6 und 7 IfSG weist 
eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren a uf. Hier schlägt sich die 
epidemische Verbreitung des Norovirus mit seinen we llenförmigen Erkran- 
kungsgipfeln nieder. Es muss sogar unterstellt werd en, dass die Dunkelziffer 
der Erkrankten noch zu einem höheren Wert führen wü rde. Nicht jede Durch- 
fallerkrankung wird mikrobiologisch diagnostiziert.  Häufig werden klinische Di- 
agnosen gestellt und einer Therapie zugeführt, ohne  dass es zu einem Keim- 
nachweis kommt.  
 
Auch die Meldezahl nach § 34, 6 IfSG weist über die  Jahre eine deutliche Stei- 
gerung auf. Dies ist im Wesentlichen auf eine umfas sendere Nutzung der spe- 
ziell für diesen Meldeweg eingerichteten telefonisc hen Meldehotline zurückzu- 
führen. Meldepflichtige Einrichtungen nutzen dieses  Instrument auch verstärkt 
für Beratungen außerhalb von Meldepflichten.

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 36  
 
Im Bedarfsfall  ist das Gesundheitsamt gesetzlich m it Eingriffsbefugnissen zur 
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die 
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche 
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungsuntersu- 
chungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Täti gkeitsverboten oder der 
Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, dur ch Aufklärung, Beratung und 
Unterstützung ordnungsrechtliche Maßnahmen auf das notwendige Minimum 
zu beschränken.  
 
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann  eine Tätigkeit im Le- 
bensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmaliger  Aufnahme ihrer Tätigkeit 
durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachg ewiesen haben, dass 
bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind und sie über 
Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln  "belehrt" worden sind. 
Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt  2 x wöchentlich, bei Gru ppen 
auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. 
 
 
 Belehrungen nach § 43 IfSG 
 
 
  
2006 2007 2008 
 
Anzahl belehrte Personen  
 
 
3.123 
 
3.131 
 
3.212 
 
 
 
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet  das Gesundheitsamt 
eine umfassende Reiseimpfberatung  für Reisende an. Ziel dieser Beratung ist 
es, die Gefahr zu mindern, dass die Reisenden sich mit ansteckenden Krank- 
heiten infizieren, die nicht nur sie selbst, sondern auch andere gefährden.  
 
Alle Todesbescheinigungen  werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität, 
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die 
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) ü berprüft. In unklaren Fäl- 
len wird ein Todesermittlungsverfahren durch die Kriminalpolizei eingeleitet. 
 
 
4.1.2 Tuberkulose-Fürsorge 
 
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung sind eine rasche, aktive Entdeckung von 
Neuerkrankungen  und eine schnell einsetzende konsequente Therapie  der 
Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt ermitte lt die Kontaktpersonen  
von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anstec kungsquelle festzustellen 
und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. A lle Personen, die mit ei- 
nem an offener Tbc Erkrankten Kontakt hatten, werde n je nach Intensität des 
Kontaktes im Abstand von mehreren Monaten mehrmals vorsorglich untersucht 
(Tuberkulin-Hauttest, ggf. immunologischer Bluttest  und / oder Röntgenauf- 
nahme). Jede Tbc-Neuerkrankung zieht somit eine unt erschiedlich große Zahl 
von Vorladungen zu Umgebungsuntersuchungen  nach sich, je nach privater 
und beruflicher Aktivität der / des Erkrankten (z. B. in Schule, Universität, Be-

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 37  
trieb, Heim, etc.). Tbc-Erkrankte werden so lange überwacht, bis eine Reaktivie- 
rung der Krankheit als nicht mehr wahrscheinlich gilt.  
 
Externe Kontaktpersonen werden an die zuständigen G esundheitsämter mitge- 
teilt. Bei Meldungen von externen Tbc-Patienten aus  Krankenhäusern in Müns- 
ter wird die Notwendigkeit von Umgebungsuntersuchun gen bei Mitpatienten 
und Personal geprüft, da die Diagnose oft erst im N achhinein gestellt werden 
kann. 
 
Für jeden Erkrankungsfall werden umfangreiche mediz inische Befunde anony- 
misiert für die bundesweite Auswertung elektronisch übermittelt. 
 
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und Gefähr- 
dete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen. Beso nders wichtig ist dabei die 
Überwachung der Therapie mit mehreren antibiotische n Chemotherapeutika 
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten.   Die Mitarbeit über einen 
so langen Zeitraum ist oft problematisch, insbesond ere, wenn keine subjektiven 
Beschwerden mehr bestehen. Durch den zunehmenden An teil von im Ausland 
geborenen Patienten entstehen zusätzliche Aufwände. 
 
 Die Zahl der Tbc-Neuerkrankungen lag 2008 im Rahmen  der Vorjahre. 
Dabei wurden 3 ansteckungsfähige Lungentuberkulosee rkrankungen im 
Rahmen der Umgebungsuntersuchungen des Gesundheitsa mtes fest- 
gestellt.  
 
 Aufgrund des neu eingeführten, immunologischen Blu ttestverfahrens ist 
die Zahl der im Gesundheitsamt bei Kontaktpersonen festgestellten Tbc-
Infektionen deutlich angestiegen. Diesen wird eine vorbeugende Be- 
handlung  mit einem Antibiotikum über 9 Monate empfohlen, da mit es 
nicht zu einer Tbc-Erkrankung kommt.  
  
 
 
Tbc-Fürsorge 
 
 
 
2006 2007 2008 
Tbc- Neuerkrankungen 14 25 20 
Tbc-Infektionen*  4 17 38 
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlungen  0 11  9 
Neue Tbc-Verdachtsfälle  10 5 3 
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen  Tbc-
Fälle  am 31.12. ....  
 
531 
 
520 
 
513 
Vorladungen 1.375 1.249 1523 
Sprechstundenbesucher 415 426 719 
Befundeingänge  1.306 1.232 1381 
Röntgenaufträge an radiologische Institute 490 423 420 
Tuberkulintestungen   182 155 210 
Interferongamma-Blutteste (ab Oktober 2007)  - 6 116 
 * im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen im Gesundheitsamt festgestellt

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 38  
Das Gesundheitsamt Münster praktiziert weiterhin ei ne „aktive TBC-Fürsorge“ 
und verfolgt damit unverändert das Ziel, bei Kontak tpersonen durch Tuberkulin- 
testung und die neue Blutuntersuchung möglichst sch on Tbc-Infektionen zu 
diagnostizieren, um dann eine vorbeugende Behandlung zu veranlassen,  
bevor es zu einer Tbc-Erkrankung kommt. Hierdurch ist eine gute Präventi- 
onsarbeit gewährleistet. Die Rate der Tbc-Neuerkran kungen bezogen auf die 
Einwohnerzahl lag in Münster bisher in der Regel un terhalb des Mittelwertes 
von Nordrhein-Westfalen. 
 
 
4.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und anderen  
 sexuell übertragbaren Krankheiten 
 
Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen ( STDs) stellen weltweit 
immer noch  ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem dar.  
 
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aids-Beratung a ls besonderes Beratungs- 
angebot , anonyme HIV-Untersuchungen  und die Koordination  von Präventi- 
on, Beratung und Versorgung zu Aids und anderen sex uell übertragbaren Er- 
krankungen als Pflichtaufgaben der unteren Gesundhe itsbehörde finden sich im 
Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG  §§ 9,15(2), 23) und im 
Infektionsschutzgesetz (IfSG §§ 19,20(1) sowie §§3,16,17(4) 
 
  Die epidemiologische Entwicklung in Münster, die Arbeitsfelder der 
Aids/STD-Beratung und die künftigen Herausforderung en wurden an- 
lässlich der Einrichtung der AIDS-Beratungsstelle i m März 1988 in der 
Berichtsvorlage V0683/2008 „1988 – 2008: 20 Jahre Aids-Prävention am 
Gesundheitsamt Münster“ dargestellt. 
 
Im Rahmen der Einzelfallberatung , die sich an die Allgemeinbevölkerung, aber 
auch an spezielle Zielgruppen richtet, berät und be treut das Gesundheitsamt 
die Ratsuchenden, gibt Hilfestellung bei persönlich en Problemen und klärt über 
gesundheitliche Risiken auf. Erkrankte, Infizierte oder vermeintlich/tatsächlich 
gefährdete Personen werden im Hinblick auf Infektio nswege, Symptome, sozia- 
le Folgen und bestehende Hilfsangebote beraten.  Ziel ist die Stärkung der per- 
sönlichen Kompetenz im Umgang mit der Thematik.  Be i Bedarf werden Hilfe 
zur Verbesserung und Stabilisierung der jeweiligen Lebenssituation angeboten 
                                               
Bei HIV-positiven Untersuchungsbefunden werden die Patienten/-innen zur 
weiteren Diagnostik und Therapie an die in Münster ansässigen Schwerpunkt- 
praxen für HIV und Aids oder an die UNI-Klinik verm ittelt und erhalten auf 
Wunsch weitere soziale Beratung. Die soziale Betreu ung wird von der Diplom-
Sozialpädagogin der Beratungsstelle angeboten, die enge Kooperation mit der 
Aids-Hilfe Münster e.V. ermöglicht eine Erweiterung des Angebots. 
 
Zur Behandlung von anderen STDs  besteht eine gute Kooperation mit Fach- 
arztpraxen und der Dermatologischen Klinik des UKM  Wenn aufgrund man- 
gelnder Compliance  eine zeitnahe Behandlung nicht sichergestellt werden 
kann, können unkomplizierte Erkrankungen im Gesundh eitsamt behandelt wer- 
den

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 39  
  Notwendige medizinische Hilfen insbesondere für S exarbeiterInnen oh- 
ne Krankenversicherung werden durch die Kooperation  mit dem Projekt 
MMM (Malteser Migranten Medizin) sichergestellt  
 
 
    Aids-/STD-Beratung in Zahlen  
   
  
 
2006 2007 2008 
Aids-/STD-Beratungsgespräche 
davon 
persönliche Beratungsgespräche 
 telefonische Beratungsgespräche 
 
2.187 
 
1.228 
   959 
1.969 
 
1.242 
   634 
 
1.930 
 
1.222 
   708 
 
HIV- Antikörpertests 
davon 
 positiv 
 Frauen 
 Männer  
 
590 
 
     3 
 275 
 315  
595 
 
      2 
  285 
  310  
        561 
 
      3 
  261 
  300  
TPPA-Tests 
davon 
 positiv 
 Frauen 
 Männer  
 
59 
 
     2 
   18 
   41  
81 
 
     3 
   27 
   54 
 
87 
 
    4 
  25 
  62  
weitere Untersuchungen 
(Go, Clamydien, Pilze, körperl. Unters…..) 
71 49 55 
Therapien 14 11 3 
Weiterleitung an Facharztpraxen 
(Wert ab 2007) 
 7 9 
 
 
Die Inanspruchnahme der Aids/STD-Beratungsstelle bewegt sich auf kontinuier- 
lich hohem Niveau. Der Zugangsweg erfolgt hauptsäch lich über Informationen 
aus dem Internet oder auf Empfehlung von Bekannten.  Es zeichnet sich ein 
Trend ab, dass bei Diagnosen immer öfter die Weiter vermittlung zu Facharzt- 
praxen erforderlich ist. 
 
  Von Juni bis Dezember 2008 wurde eine Kundenbefra gung zur Zufrie- 
denheit mit dem AidsSTD-Angebot des Gesundheitsamte s durchgeführt. 
Die Auswertung wird Mitte des Jahres vorliegen. 
 
Ein weiterer Schwerpunkt in der Aids-/STD-Beratung ist die Primärprävention.  
 
Präventionsaktivitäten in 2008 :                             
 
 Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen,  
 Multiplikatorenfortbildungen etc.  
 - 44 Veranstaltungen, davon 19 in Schulen 
 
 Impfangebot gegen Hepatitis für Personen mit erhöh tem Infektionsrisiko 
ohne Anbindung an das Gesundheitsregelversorgungssystem 
 
 Aktivitäten zum Weltaidstag in Kooperation mit der  Aids-Hilfe Münster

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 40  
 Aids-Prävention zu Karneval in Kooperation mit der  Aids-Hilfe Münster 
und der Taxizentrale 
 
 Aids-Prävention für Menschen mit Migrationsvorgesc hichte 
o in Stadtteilgruppen 
o in Sprachkursen 
o bei Frauenfrühstücksrunden 
 
Erfolgreiche Aids-Prävention muss einen Bezug zur L ebenswirklichkeit der Ad- 
ressaten haben. In Schulen, aber auch bei Menschen mit Migrationsvorge- 
schichte hat es sich bewährt, vorhandene Strukturen  wie Gesundheitstage, 
Stadtteilgruppen, Sprachkurse etc.  zu nutzen und I nformation zu Aids/STD in 
den Kontext allgemeiner Gesundheitserziehung zu setzen.  
 
Das  „Saunaprojekt“: 
 
Das Saunaprojekt ist als Reaktion auf die epidemiol ogische Entwicklung ein 
zielgruppenspezifisches Präventionsprojekt für Männ er mit Mann-Mann-
Kontakten. In Kooperation mit der Aids-Hilfe Münste r und einem Saunabetrieb 
bietet das Gesundheitsamt seit September 2008 einma l im Monat ein 2-
stündiges  Beratungs- und Untersuchungsangebot vor Ort an. Die Akzeptanz ist 
bisher ausgesprochen gut. Pro Termin wurden im Durc hschnitt 3,5 Beratun- 
gen/Untersuchungen nachgefragt. Die Ergebnismitteil ung erfolgt ausnahmslos 
im Gesundheitsamt. 
 
Kooperation und Koordination: 
 
Aids-Prävention ist im wesentlichen Aufgabe der Kom munen und Kreise. Das 
Land NRW hat 2007 über den Weg der Kommunalisierung  von Landesmitteln 
beschlossen, die Landesförderung für die Aids-Hilfe n und für die Youthworker 
den Kommunen als pauschale Zuwendung zur Verfügung zu stellen. Die Höhe 
der Pauschale ist noch nicht abschließend geklärt. Für die Jahre 2007 und 2008 
ist keine Kürzung der Mittel gegenüber den Vorjahren erfolgt. 
 
  Im Rahmen des Kommunalisierungsprozesses war das Gesundheitsamt 
Münster in der vom Ministerium für Arbeit, Gesundhe it und Soziales ein- 
berufenen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung fachlicher Standards für die 
Aids-Prävention NRW vertreten. 
 
Ein wichtiger Kooperationspartner im Präventionsber eich ist die Aids-Hilfe 
Münster e.V.  Auch die psychosoziale Betreuung HIV- Infizierter und Aids-
Kranker wird schwerpunktmäßig von der Aids-Hilfe e.V.  geleistet. Die Stadt 
Münster fördert die Aids-Hilfe Münster e.V. mit ein em jährlichen Pauschalzu- 
schuss von 147.820 €, nachdem dieser im Zuge der Ha ushaltsberatungen 2008 
um 20.000 € erhöht wurde.  
 
 
4.2 Hygieneüberwachungen 
 
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher Vor- 
schriften bei verschiedenen Einrichtungen die Einha ltung der rechtlich vorge- 
schriebenen Anforderungen an die Hygiene zu überwac hen mit dem Ziel, die 
Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbe sondere vor Infektionen zu

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 41  
schützen. Die Arbeit des Gesundheitsamtes findet in  regelmäßigen Begehun- 
gen der Einrichtungen statt. Im Zuge dieser Ortster mine werden die Räumlich- 
keiten besichtigt, Hygienepläne überprüft und eine gezielte Beratung und Auf- 
klärung  der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der notw endigen Hygiene- 
standards und geeigneter präventiver Maßnahmen durchgeführt. 
 
Der Überwachung durch das Gesundheitsamt obliegen zahlreiche  Einrichtun- 
gen , z.B. 
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinri chtungen, Einrichtun- 
gen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, 
Arztpraxen 
- sonstige Praxen und Gewerbebetriebe (Fußpflege, A kupunktur, Pier- 
cing-Studios, Tätowierer etc.) 
- Alten- und Pflegeheime 
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendl iche 
- Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten 
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens 
- Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauch wasser 
- Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen 
- Badeeinrichtungen 
 
 
 Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung  
 (einschl. Vor- und Wiederholungsbesichtigungen)   
 
 2006 2007 2008 
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, 
sonstige Behandlungs- und Betreuungseinrichtun- 
gen, Gemeinschaftsunterkünfte 
 
 
85 
 
 
116 
 
 
96 
Sonstige Einrichtungen 
(Schulen, Kindergärten, Tageskliniken, Behinderten- 
heime, etc. ) 
 
99 
 
139 
 
122 
 
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Brauchwas- 
ser 
- zentrale Wasserversorgungsanlagen 
- Kleinanlagen 
- Hausinstallationen  
- Regenwasserversorgung 
 
 
9 
688 
124 
14 
 
 
9 
874 
150 
- 
 
 
9 
370 
191 
- 
Schwimmbäder und Saunabetriebe 13 28 36 
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit Krank- 
heitserregern (Labore) 
 
6 
 
11 
 
7 
 
 
Einen Schwerpunkt der Hygieneüberwachung bilden auf grund des erhöhten 
Infektionsrisikos regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens, 
Alten- und Pflegeheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Men- 
schen, deren Widerstandskraft alters- oder krankhei tsbedingt vermindert ist, 
sind infektionspräventive Maßnahmen und die Einhalt ung der notwendigen Hy- 
gienevorschriften besonders wichtig.  
 
 Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsamt ein N etzwerk zur Ver- 
hinderung der Weiterverbreitung von MRSA (Methicill in resistenter 
Staphylokokkus aureus) mit der EUREGIO Twen- 
te/Achterhoek/Münsterland gegründet. Die Krankenhäu ser in Münster

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 42  
sowie auch die Altenheime haben sich mit großem Erf olg engagiert und 
die vereinbarten Qualitätsziele erreicht. Die Quali tätskriterien werden 
vom Gesundheitsamt jährlich überprüft. Bei unveränd ert guter Umset- 
zung der Qualitätsanforderungen werden die Qualitätssiegel verlängert. 
 
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Hygieneüberwachung ist die 
Überwachung der  Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster.  Alle Wasser- 
versorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Do kumentation der Was- 
serqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflichte t. Abweichungen sind dem 
Gesundheitsamt anzuzeigen.  
 
 Das in den Vorjahren erarbeitete Beratungs- und Übe rwachungspro- 
gramm auf der Grundlage geeigneter stichprobenartig er Kontrollen für 
die Überwachung von Anlagen der Hausinstallation , aus denen Was- 
ser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, wurde int ensiv umgesetzt. 
Dies lässt sich auch an einem Anstieg der Fallzahle n auf 191 (2008) im 
Vergleich zu 150 (2007) ablesen . Bei der Überwachung der Hausinstal- 
lationen war in den bisherigen Untersuchungen nicht selten ein vermehr- 
tes Legionellenwachstum und/oder Pseudomonadenwachs tum festzu- 
stellen. Diese Keime stammen weit überwiegend von B iofilmen auf 
Werkstoffen, die mikrobielles Wachstum unterstützen . Gesamtziel der 
Überprüfung und Überwachung durch das Gesundheitsam t bleibt, durch 
gesicherte Kontrolle der Trinkwasser-Hausinstallati on präventiven Ge- 
sundheitsschutz zu betreiben. 
 
Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen  der Trinkwasserver- 
sorgungsanlagen stehen die Mitarbeiter/ Innen des G esundheitsamtes den An- 
lagenbetreibern beratend zur Seite. Dies gilt sowoh l für die Betreiber von Klein- 
anlagen und Anlagen der Hausinstallation als auch f ür die Stadtwerke Münster 
GmbH, die ihre Probenahmen- und Maßnahmepläne mit d em Gesundheitsamt 
abgestimmt haben.  
 
 Die jahreszeitlichen Differenzen bei den Besichtig ungen der Kranken- 
häuser, Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten etc. lassen sich mit der 
unterschiedlichen Zahl der anlassbezogenen zusätzli chen Besichtigun- 
gen (z. B. Überprüfungen von Beschwerden, Auffällig keiten) durch das 
Gesundheitsamt erklären. Dies gilt ebenfalls für Be gehungen von 
Schwimmbädern und Saunabetrieben. 
 Der Rückgang der Fallzahlen bei der Besichtigung d er Kleinanlagen zur 
Versorgung mit Trinkwasser ist in Personalreduzieru ngen und Arbeits- 
schwerpunktverschiebungen begründet. Deshalb konnte n im Jahr 2008 
nur 370 Trinkwasser-Kleinanlagen besichtigt werden.  In den nächsten 
Jahren sind hier durch weitere Verlagerung von Kern punkten deutlich 
höhere Zahlen zu erwarten. 
 Der Ausfall der Fördermaßnahmen von Regenwassernut zungsanlagen 
(RWNA) durch das Land NRW ab Ende 2006 hat zur Folg e, dass kaum 
noch RWNA gebaut werden. Dem Gesundheitsamt wurden keine neuen 
Regenwassernutzungsanlagen angezeigt.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 43  
4.3 Umweltmedizin 
 
4.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d  
  Planungsverfahren 
 
Das Gesundheitsamt prüft und beurteilt in Zusammena rbeit mit dem Bauord- 
nungsamt  Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen  von  Krankenhäu- 
sern, Heimen, Schulen, Kindergärten, Lüftungsanlage n usw. unter unwelthygie- 
nischen, gesundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene und der Gesund- 
heitsvorsorge bereits bei der Planung derartiger Ei nrichtungen Rechnung ge- 
tragen werden.  
 
Das Gesundheitsamt erstellt Stellungnahmen aus gesu ndheitlicher (gesund- 
heitsvorsorglicher) Sicht, die die Stadt Münster im  Rahmen von Genehmi- 
gungs- und Sanierungsverfahren  abzugeben hat, wenn durch das Vorhaben 
gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt wer den. In diesen Fällen be- 
gutachtet das Gesundheitsamt die gesundheitliche Ve rträglichkeit des Vorha- 
bens, z.B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach  dem Bundesimmissi- 
onsschutzgesetz, nach dem Gesetz über Umweltverträg lichkeitsprüfung oder 
auch in Genehmigungsverfahren für Labore nach  dem Gesetz zur Regelung 
der Gentechnik.  
 
 
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren  
 
 
 
2006 2007 2008 
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht 122 134 120 
Genehmigungen nach BImSchG 23 22 16 
Genehmigungen nach GenTG 6 1 3 
Genehmigungen nach sonstigen Rechtsvorschrif- 
ten 
 
32 
 
39 
 
36 
   
 
Eine Prüfung auf Gesundheitsverträglichkeit (GVP) e ines Vorhabens kann als 
Verfahrenselement innerhalb der Umweltverträglichke itsprüfung (UVP) alle As- 
pekte des Gesundheitsschutzes bündeln. Im Zusammens piel mit anderen städ- 
tischen Ämtern werden seit 2007 Stellungnahmen vom Gesundheitsamt erar- 
beitet, um die große Bedeutung der menschlichen Ges undheit bei Planungs- 
vorhaben zu berücksichtigen und den Stellenwert des  “Schutzgutes Mensch“ zu 
erhöhen.  
 
 
4.3.2 Umweltmedizinische Beratungen und Stellungnah men 
 
Das Gesundheitsamt beurteilt z.B. mögliche Gesundhe itsgefahren durch akute 
Schadstoffbelastungen der Innen- und Außenluft, dur ch Schimmelpilze in In- 
nenräumen oder durch Lärm, Strahlenbelastungen durc h Mobilfunk, Gesund- 
heitsbelastungen durch wilde Müllkippen. Beraten we rden städtische Ämter und 
andere öffentliche Institutionen, aber auch Bauherren,  Ingenieure und Architek- 
ten sowie andere ratsuchende Einzelpersonen. 




Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 44  
 
 
Umweltmedizinische / umwelthygienische Beratungen u. Stellungnahmen  
 
 2006 2007 2008 
 
Umweltmedizinische Beratungen (meist telefo- 
nisch) 
2.144 2.290 2.205 
Stellungnahmen zur Technik in Krankenhäusern 79 71 57 
Stellungnahmen zur Schulhygiene 95 102 56 
Stellungnahmen zur Wohnungshygiene und 
Hygiene in öffentlichen Gebäuden 
34 66 64 
Stellungnahmen zu aktuellen Umweltbelastun- 
gen 
13 14 6 
Stellungnahmen zur Problematik von Altlasten 5 14 6 
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem 
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 
 
23 
 
26 
 
38 
 
Die Stellungnahmen/ Beratungen erfolgen persönlich oder schriftlich, oft nach 
vorhergehender Ortsbesichtigung. Das telefonische B eratungsangebot ( Um- 
weltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich in 
Anspruch genommen. 
 
 Die Verschiebungen bei den Fallzahlen der Stellung nahmen zur Technik 
in Krankenhäusern oder auch zur Schulhygiene hängen  z. B. mit durch- 
aus divergierenden Neu- und Umbaumaßnahmen in den E inrichtungen 
(Förderungen, Sanierungsplanungen) zusammen. 
 
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der  Bevölkerung durch regel- 
mäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2008 waren u. a.  
 
 Schulhygiene (Innenraumluft) 
 
 Schimmelpilz-Ratgeber 
 
 Informationsbroschüre Trinkwasser-Hausinstallation  
 
 Schwimmbadhygiene 
 
 
 
4.4 Arzneimittel und Gefahrstoffe 
 
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit gefächer- 
tes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Arzneimitt eln, Betäubungsmitteln 
und Gefahrstoffen. Die Überwachung der einschlägige n Regelungen, deren 
Umfang sich in den vergangenen Jahren durch EU-Einf lüsse und die Internatio- 
nalisierung des Arznei- und Heilmittelverkehrs stet ig ausgeweitet hat, dienen 
vorrangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen  Bestandszahlen und 
der begrenzten Personalressourcen muss auch in dies em Aufgabenbereich die 
Kontrollintensität verstärkt risikoangepasst sein.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 45  
 
 Überwachung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Gefahrstoffverkehrs 
 
 
 
2006 2007 2008 
Gutachten zu Apothekenbauplänen 14 12 9 
Apothekenbetriebserlaubnisse 5 4 5 
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken  50 23 31 
Erlaubniserteilungen Versandhandel 0 3 5 
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen 10 4 7 
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in Alten- 
heimen 
4 2 - 
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von Arznei-
mitteln 
18 72 9 
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe  19 3 44 
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von pharmazeuti- 
schen Produkten 
35 10 5 
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen  121 137 127 
Überwachung klinischer Prüfungen 22 20 14 
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei 
Ärzten und auf Krankenhausstationen 
1 5 5 
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen) 3 - - 
Ordnungsrechtliche Maßnahmen  28 72 2 
 
 
 Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziale s des Landes NRW 
hat 2007 beschlossen, die Aufgaben der Klinischen Prüfungen  auf 
kommunaler Ebene zu zentralisieren. Neuer Standort ist die Stadt Düs- 
seldorf. Sie hat diese Aufgabe am 27.11.2008 überno mmen. 
 
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln  gehören, gelten zum Schutz 
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und Doku- 
mentation bei Ärzten und Apotheken. Hierzu zählen a uch die Substitutionsmittel 
für Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimm t der Amtsapotheker die 
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.  
 
Schließlich werden  Erlaubnisse zum Einzelhandel  mit Gefahrstoffen  erteilt 
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.   
 
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.  
 
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit 
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch sozi- 
alpharmazeutische Aufgaben  wahr. Hierzu zählen unter anderem Aufklärung, 
Information und Beratung der Bevölkerung über einen  verantwortlichen Um- 
gang mit Arzneimitteln.  
 
 
4.5 Gesundheitsfachberufe 
 
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die 
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die Verantwortlich- 
keit für die Durchführung der  staatlichen Prüfungen in den nichtärztlichen Heil- 
berufen oder auch sog. Gesundheitsfachberufen und d ie Erteilung von Erlaub- 
nissen zur Führung der Berufsbezeichnung ist durch Zuständigkeitsregelung

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 46  
der Landesregierung den Gesundheitsämtern übertrage n worden. Im Vorder- 
grund der Arbeit steht nicht die hoheitliche Überwachungs- und Kontrollfunktion, 
sondern der Gedanke der Qualitätssicherung in der Berufsausübung.   
 
In der Medizinaldatei  werden die Angehörigen der verschiedenen Berufsgru p- 
pen erfasst; in Münster tätige Ärzte, Zahnärzte und  Apotheker werden dem Ge- 
sundheitsamt durch die Kammern gemeldet und die hie r tätigen Angehörigen 
der Gesundheitsfachberufe müssen sich nach dem Gese tz über den öffentliche 
Gesundheitsdienst eigenständig beim Gesundheitsamt an- und abmelden.  
 
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen  in den 
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit ver- 
gleichsweise hohen Niveau, was mit der Vielzahl der  in der Stadt angesiedelten 
26 Ausbildungseinrichtungen für die verschiedenen B erufsgruppen zusammen- 
hängt. 
 
   
 Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung 
 
 2006 2007 
 
2008 
Diätassistent/-in 30 36 16 
Gesundheits- und Kinder-, Krankenschwester/-pfleger 223 239 217 
Krankenpflegehelfer/-in 14 13 17 
Physiotherapeut/-in 182 179 153 
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in 58 46 59 
Logopäde/-in 16 14 14 
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in 51 36 40 
Ergotherapeut/-in 129 120 86 
Rettungsassistent/-in 116 129 104 
Orthoptist/-in 1 0 8 
Hebamme/Entbindungspfleger 11 14 1 
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-i n 
Psychiatrie 
0 5 0 
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 0 0 1 
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger 
Intensivpflege und Anästhesie 
20 34 24 
Podologe/in 5 0 0 
Hygienekontrolleur/-in  0 0 0 
Summe  856 865 740 
                                                
 
 Neben der Berufserlaubniserteilung für die Personen , die die Ausbil- 
dungseinrichtungen regulär durchlaufen haben, werde n auch Erlaubnis- 
se erteilt für Angehörige aus EU- oder Drittstaaten , die dort einen Ge- 
sundheitsfachberuf erlernt haben und hier ausüben w ollen. Seit 2008 
wird die Überprüfung der Gleichwertigkeit solcher A usbildungen in Nord- 
rhein-Westfalen zentral vom Landesprüfungsamt für M edizin, Psycho- 
therapie und Pharmazie in Düsseldorf übernommen. Di e Gesundheits- 
ämter prüfen abschließend die Fachsprachkenntnisse sowie die ge- 
sundheitliche Eignung und persönliche Zuverlässigke it für die Be- 
rufsausübung. 
  
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des Infektions- 
schutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krank- 
heitserregern .

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 47  
 
 
Erlaubnisse nach § 44  IfSG 
 
  2006 2007 2008 
 
Erlaubnisse  für Tätigkeiten  mit Krankheitserregern  
 
7 
 
7 
 
3 
 
 
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich 
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das Gesund- 
heitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Prüfungs ausschussmitglieder, wählt 
z. T. die schriftlichen Prüfungsaufgaben aus, kümme rt sich um die rechtsgültige 
Durchführung der Prüfung und stellt den Prüfungsaus schussvorsitzenden, der 
auch an Prüfungen teilnimmt. Dies ist in der Regel eine Ärztin / ein Arzt des 
Gesundheitsamtes oder der Amtsapotheker für die PTA -Ausbildungen. Soweit 
es nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen m öglich ist, werden hier- 
für auch ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  im Rahmen eines freien 
Dienstvertrages eingesetzt.  
 
 Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in der  Zuständigkeit  
 des Gesundheitsamtes 
 2006 2007 2008 
Anzahl Schulen 29 25* 26 
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung  
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer) 
37 38 38 
Anzahl Prüflinge 
davon 
1.385 1.474 1.313 
Diätassistent/-in  25 43 16 
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger  227 276 280 
Krankenpflegehelfer/-in  15 14 17 
Physiotherapeut/-in  210 201 146 
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-in  64 54 65 
Logopäde/-in  15 14 14 
Ergotherapeut/-in  137 124 92 
Orthoptist/-in** 0 0 8 
Rettungsassistent/-in  174 123 103 
Rettungssanitäter/-in  344 351 370 
Rettungshelfer/-in  90 181 139 
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in  51 39 39 
Hebamme/Entbindungspfleger**  13 15 0 
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in 
Psychiatrie**   
0 5 0 
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst**   0 0 1 
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und A- 
nästhesie  
20 34 23 
                                                                                     
  *    Es wurden 4 Münsteraner und eine externe Schule zu einer gem. Schule mit Sitz in 
        Münster (Zentralschule für Gesundheitsfachberufe St. Hildegard) zusammengefasst.  
   ** Lehrgänge finden nicht jährlich, sondern in größeren Zeitabständen statt

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 48  
5. Gesundheitshilfen 
 
5.1 Sozialpsychiatrische Hilfen 
 
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und 
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten 
hält die Stadt Münster den sozialpsychiatrischen Di enst vor. Für psychisch auf- 
fällige Kinder und Jugendliche sowie für Konsumente n illegaler Drogen mit psy- 
chischen Auffälligkeiten bietet er besondere zielgr uppenspezifische Hilfen an. 
Für Krisen an Wochenenden steht der mit städtischen  Mitteln finanzierte koope- 
rative Krisennotdienst zur Verfügung.  
 
Die Aufgaben der Psychiatriekoordination sind unter  Ziffer 1.3 (zum Produkt 
„Übergreifende Gesundheitsförderung“) und die „Kinder- und Jugendpsychiatri- 
schen Hilfen“ unter Ziffer 2.4 (zum Produkt „Kinder - und Jugendgesundheit“) 
dargestellt. 
 
 
5.1.1 Sozialpsychiatrischer Dienst  
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die weiterhin hohe I nanspruchnahme des Sozi- 
alpsychiatrischen Dienstes:  
 
 Daten Sozialpsychiatrischer Dienst* 
 
 
  
 
2006 2007 2008 
Klienten insgesamt  
davon  
    Frauen 
    Männer  
     
  
1.754 
 
844 
856 
  54 
1.753 
 
840 
889 
  24 
1.778 
 
871 
905 
    2 
Erstkontakte 
davon 
    Frauen 
    Männer  
     
 
728 
361 
345 
  22 
836 
347 
361 
128 
 
905 
423 
403 
  79  
Hausbesuche 
 
1.022 1.149 949 
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt 
 
793 862 849 
Betreuungsanregungen / Gutachten /  
Stellungnahmen 
 
100 88 285 
Kriseninterventionen 
 
89 90 73 
Mitwirkung bei Anträgen auf Eingliederungshilfe 
Wohnen (Hilfeplanverfahren / Clearingstelle) 
152 403 
 
293 
 * einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie  
 
 
5.1.2 Therapie und Hilfe sofort 
 
Das Gesundheitsamt hält weiterhin ein Abstinenz-ori entiertes Hilfsangebot für 
Konsumenten illegaler Drogen vor, jetzt eingebunden  in den Sozialpsychiatri-

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 49  
schen Dienst. Im Rahmen von  „Therapie und Hilfe sofort“  werden behand- 
lungswillige Klienten in den qualifizierten Entzug,  ggf. mit nachfolgender Ent- 
wöhnungsbehandlung vermittelt oder ihnen werden son stige Unterstützungen 
und Hilfen angeboten. Das Angebot richtet sich vor allem an junge Drogenab- 
hängige, deren Motivation noch sehr labil ist, die durch lange Warte- und Ver- 
mittlungszeiten abgeschreckt würden und die bisher keinen Kontakt zu den 
klassischen Drogenhilfeeinrichtungen gefunden haben.  
  
 
 Therapie und Hilfe sofort   
 
 
 
2006 2007 2008 
Soforthilfe-Sprechstunden 
 
84 49 52 
Hilfesuchende  (Interessierte Personen) 
davon  
- Frauen 
- Männer 
 
31 
 
19 
12 
24 
 
19 
  5 
21 
 
17 
  4 
Ergebnis der Beratungen 
- Vermittlung in qualifizierten Entzug mit anschlie- 
ßender Entwöhnung 
- Vermittlung in den qualifizierten Entzug 
- Vermittlung in die ambulante Therapie 
- Vermittlung in die Substitution 
- Kontaktherstellung zu anderen Einrichtungen  
- Beratungsgespräch  
 
 
10 
 
  4 
  0 
  0 
  4 
13 
 
  3 
 
  6 
  1 
  0 
  5 
  9 
 
  4 
 
  2 
  0 
  0 
  0 
15 
 
 
5.1.3 Krisennotdienst an Wochenenden 
 
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und psy- 
chosoziale  Krisennotdienst  zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam besteht 
aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtlich im K risennotdienst mitarbeiten. 
Die Belange des Krisennotdienstes werden in der Arbeitsgruppe Krisennot- 
dienst des  AK Psychiatrie geregelt, die Dienstplangestaltung u nd Finanzierung  
obliegen dem Gesundheitsamt.  
 
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den  Notdienst jeweils von 
Freitag 20.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr telefonisch ü ber die Telefonseelsorge 
oder über die LWL-Klinik Münster erreichen. Je eine  Ärztin oder ein Arzt sowie 
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen  oder klinischen Bereich 
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre Bera- 
tung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen in Anspruch genommen 
werden kann.

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 50  
 
 
Krisennotdiensteinsätze an Wochenenden  
 
  
 
2006 2007 2008 
Anzahl Einsätze 
davon  
   	
	

 
    Frauen 
    Männer  
     
  
462 
 
178 
 
269 
187 
    6 
535 
 
233 
 
359 
175 
    1 
535 
 
189 
 
374 
156 
    5 
 
Seit 2004 zeigt sich eine deutliche Zunahme der Ina nspruchnahme des Krisen- 
notdienstes, die inzwischen zu einer Verdopplung de r durchschnittlichen Inan- 
spruchnahme geführt hat. Die Bewältigung der Folgen  dieser Entwicklung so- 
wohl für die notdiensttuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für den 
städtischen Haushalt sind weiterhin Gegenstand inte nsiver Bemühungen der 
Verwaltung und des Arbeitskreises Psychiatrie. 
 
Der städtische Zuschuss lag in den letzten Jahren z wischen 41.000 € und 
48.000 €. 
                                       
 
 
5.2 Die Familienhebamme am Gesundheitsamt 
  
Im Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst we rden die unteren Gesund- 
heitsbehörden verpflichtet, aufsuchende Gesundheits hilfen für Menschen anzu- 
bieten, die wegen ihres körperlichen, geistigen ode r seelischen Zustandes oder 
aufgrund sozialer Umstände besonderer gesundheitlicher Fürsorge bedürfen. 
Auf dieser Grundlage wurden die aufsuchenden Gesund heitshilfen durch das 
Gesundheitsamt der Stadt Münster kontinuierlich aus gebaut. Basierend auf den 
gemachten Erfahrungen wurde ein Schwerpunkt dabei a uf die Unterstützung 
von Schwangeren, jungen Müttern, Säuglingen und Fam ilien gelegt. Dahinter 
steht die feste Überzeugung, dass die Grundlagen fü r ein gesundes Leben be- 
reits in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr gelegt werden müssen. 
 
Unter dem Dach „Gesund Aufwachsen in Münster“ werde n so verschiedene 
Projekte gebündelt,  die allen Kindern in Münster e ine solche Entwicklung er- 
möglichen sollen. 
 
Nachdem zunächst im Projekt „Familienhebamme“ schwe rpunktmäßig Frauen 
mit Migrationsvorgeschichte in den Übergangsheimen der Stadt Münster be- 
treut wurden, erfolgte schnell die Ausweitung auf d ie Stadtteile. Hier sind es 
sowohl Familien mit Migrationsvorgeschichte als auc h deutsche Familien mit 
besonderem Förderbedarf, die die besondere Unterstü tzung benötigen. Die 
Kontaktherstellung erfolgt über die Sozialarbeiter des Kommunalen Sozialdiens- 
tes, aber auch über die MitarbeiterInnen von freien  Trägern und niedergelasse- 
ne Ärzte/Innen. Inzwischen ist das Projekt so bekan nt, dass viele Institutionen, 
wie beispielsweise die Schwangerschaftsberatungsste llen und die Krankenhäu- 
ser in die Vermittlung eingebunden sind. 
So gelingt es immer besser, Schwangere möglichst fr üh zu erreichen und je 
nach Bedarf über einen Zeitraum bis zum ersten Gebu rtstag des Kindes zu be- 
gleiten. Hier müssen die Hebammensprechstunden in d en Kindertagestätten

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 51  
genannt werden, die inzwischen in Kinderhaus, Coerd e, Berg Fidel und Hiltrup-
West angeboten werden. Durch diese Maßnahme ist es noch einmal gelungen, 
auch die Frauen zu erreichen, die sonst im öffentli chen Raum kaum auftau- 
chen. Hierfür stehen die Familienhebammen und freib erufliche Hebammen als 
Honorarkräfte zur Verfügung. Die Finanzierung diese r Sprechstunden ist noch 
über Sponsorenmittel (Wyeth Pharma in Coerde), Bund esmittel (Gesund auf- 
wachsen in Berg Fidel und Hiltrup-West) und Landesm ittel (Soziale Stadt Kin- 
derhaus) gesichert. Mitte 2009 muss aber überlegt w erden, wie diese Sprech- 
stunden, die auch von den Mitarbeiterinnen der Kita s als wichtiger Baustein in 
ihrer Arbeit geschätzt werden, auch weiter gesichert werden können. 
 
Seit 2007 wird die kontinuierliche Betreuung der Sc hwangeren und jungen Müt- 
ter durch zwei Familienhebammen geleistet. Im Jahr 2008 wurden so 95 Frauen 
betreut. Viele Fälle wurden durch das Amt für Kinde r, Jugendliche und Familien 
vermittelt. Diese Kooperation ist für beide Seiten sehr positiv und ermöglicht 
neue Möglichkeiten in der Unterstützung der Familien. 
 
Einige Fälle im vergangenen Jahr waren und sind noc h sehr betreuungs- und 
zeitintensiv. Hier standen Probleme wie Drogenmissb rauch, Gewalt in der Fa- 
milie, Missbrauch u.a. im Vordergrund. Regelmäßige Fallbesprechungen im 
Gesundheitsamt und die Teilnahme an zahlreichen Hil feplangesprächen mit 
dem Kommunalem Sozialdienst waren für eine gute Betreuung notwendig. 
 
Ein zentrales Thema nach der Geburt ist immer die Familienplanung. Hier konn- 
ten viele Frauen an die Schwangerschaftsberatungsst ellen vermittelt werden, 
die dann die Anträge auf Unterstützung an die Stift ungsverwaltung stellten. So 
konnte eine langfristige Familienplanung ermöglicht werden. 
 
Alle Frauen werden so lange begleitet, bis sicherge stellt ist, dass sie selbstän- 
dig die Versorgung ihres Kindes bewältigen können. Ziel ist es auch immer, 
soziale Kontakte zu Beratungsstellen, Sprachkursen,  Krabbelgruppen u.a. zu 
vermitteln. Die Hebammen bleiben für die Frauen fes te Ansprech- und Vertrau- 
enspersonen. Sie werden häufig auch nach Ablauf der  Betreuung bei Proble- 
men angerufen und werden auch bei erneuten Schwange rschaften wieder kon- 
taktiert. 
 
Insgesamt hat sich das Projekt in den letzten Jahre n kontinuierlich weiterentwi- 
ckelt. Die gestellten Erwartungen wurden sicher erfüllt. Frauen und Kindern wird 
ein gesunder, sicherer Start in ein gemeinsames Leb en ermöglicht. Die Nach- 
frage nach Betreuung ist gestiegen. 
 
Das Projekt in ausgewählten Zahlen: 
 
  
 
2006 2007 2008 
Erstkontakte  58 80 
Zahl der betreuten Frauen   90 95 
Hausbesuche (Finanzierung über Gesundheitsamt)  319 633* 
durchschnittliche Zahl der  Hausbesuche pro betreut er 
Frau (nach der 8. Lebenswoche des Kindes) 
 8 14 
 * hohe Steigerung durch „Soziale Stadt“ in Kinderhaus,  Sprechstd. In Coerde (Finanzierung 
Wyeth) und Gesund aufwachsen Berg Fidel

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 52  
 
 Sehr erfreulich ist, dass die Franz Broecker-Stift ung sich Ende 2008 
bereit erklärt hat, bei der Weiterführung und Auswe itung auch weiterhin 
als fester Kooperationspartner zur Verfügung zu ste hen. So konnte eine 
Verlängerung bis 2012 sichergestellt werden mit gle ichzeitiger Erhöhung 
der finanziellen Mittel. Dadurch können in Zukunft bis zu 140 Frau- 
en/Jahr begleitet werden (vgl. Vorlage V/0682/2008 „Die Familienhe- 
bamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster - Weiterf ührung des Mo- 
dellprojekts“). 
 
 
5.3 Weitere sozialkompensatorische Hilfen   
 
Auch im Jahr 2008 wurde die Förderung von gruppenbe zogenen und lebens- 
raumbezogenen Ansätzen im Rahmen der Gesundheitshil fen schwerpunktmä- 
ßig verfolgt. 
 
Gemeinsame Projekte mit städtischen und anderen Koo perationspartnern wur- 
den in den Stadtteilen initiiert und umgesetzt. Menschen, die keinen Zugang zur 
gesundheitliche Regelversorgung fanden, wurden aufg esucht und mit dem Ziel 
unterstützt, sie an das Regelversorgungssystem anzu binden und gesundheits- 
förderndes Verhalten nachhaltig in den Alltag einzu binden. Eine enge Koopera- 
tion mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter n vor Ort und den niederge- 
lassenen Ärztinnen und Ärzten bildet die Basis für diese Arbeit. Insgesamt wur- 
den in 295 Fällen aufsuchende Hilfen angeboten. 
 
 195 Hausbesuche/Beratungen bei Familien bzw. Person en mit gesund- 
heitlichen Problemstellungen 
 
 Ein regelmäßiges Sprechstundenangebot für Mädchen u nd junge Frau- 
en in der Streetwork ( Jugendeinrichtung des Amtes für Kinder, Jugend- 
liche und Familien) 
 
 Sprechstunde im Stadtteil Coerde (14-tägig) zu Frag en der Gesundheit, 
Ernährung und Hygiene 
 
 Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“ für Kinder und Ju- 
gendliche in den städtischen Übergangseinrichtungen 
 
 Beratung der MitarbeiterInnen der Stadtteilwerkstat t Nord bei gesund- 
heitlichen Problemen von dort betreuten Jugendlichen

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 53  
6. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen  
 
(produktübergreifende Darstellung) 
 
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit ande- 
ren im Rahmen der  Gesundheitsförderung, Prävention  und Gesundheitshilfe 
tätigen Vereinen und Initiativen soll  – wie bereit s an verschiedenen Stellen die- 
ses Berichtes erwähnt und beschrieben – zu einer Ve rbesserung der gesund- 
heitlichen Situation in Münster beitragen. In diese m Kontext steht auch die fi- 
nanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit ihren Präventions- und 
Hilfsangeboten Menschen in gesundheitlichen Notlage n, Menschen mit chroni- 
schen Krankheiten und Behinderungen sowie in Schwan gerschaftskonfliktfällen 
unterstützen: 
 
Zuschüsse an Freie Träger in den Haushaltsjahren 2006 – 2008 
 
Träger 
 
Förderungsart Zuschuss 
2006 in € 
Zuschuss 
2007 in € 
Zuschuss  
2008 in € 
Diakonisches Werk Münster e.V.   Personal- und 
Sachkostenzu- 
schuss für Psycho- 
soz. Zentrum 
198.680 198.680 198.680 
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. 
 
Sachkostenzu- 
schuss 
3.580 3.580 3.580 
Krisenhilfe e.V. 
 
Pauschalzuschuss 92.030 92.030 92.030 
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet-  
und Sachkostenzu- 
schuss 
58.060 58.060 58.060 
Beratungsstellen für Suchtgefährdete 
- Diakonisches Werk Münster 
- Caritasverband für die Diözöse Münster 
e.V. 
-  
Pauschalzuschuss 215.240 215.240 215.240 
AidsHilfe Münster e.V. 
 
Pauschalzuschuss 127.820 127.820 147.820 
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. 
 
Pauschalzuschuss 30.680 30.680 30.680 
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft  
Ortsvereinigung für Münster und Umgebung 
e.V. 
 
Personalkostenzu- 
schuss 
19.980 19.980 19.980 
Verein für Mototherapie und psycho-
motorische Entwicklungsförderung e.V. 
Leistungsvereinba- 
rung (seit 2006) 
 
 
46.020 
 
46.020 
 
46.020 
  
Fördersumme  
 
792.090 
 
792.090 
 
812.090 
 
Aufgrund der 2006 vom Rat beschlossenen Haushaltsko nsolidierung (Ratsvorlage Nr. 
V/0025/2006)    erfolgt keine Steigerung der Zuschussbeträge bis einschließlich 2009.  
 
 Der Zuschuss an die Aids-Hilfe wurde jedoch zum Ha ushalt 2008 um 20.000 € 
erhöht

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 54  
 
.III. Das Gesundheitsamt im Überblick 
 
1. Personal und Organisation 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster wies für das Gesu ndheitsamt im Haushalts- 
jahr 2008 insgesamt 64,27 Stellen  aus. Dies ist ggü. dem Jahr 2007 eine Stei- 
gerung um 0,78 Stelle . Hintergrund sind Vermehrungen im Umfang von 0,66 
Stelle für die neue Aufgabe  der ärztlichen Begutachtung nach dem Schwerbe- 
hindertenrecht im Zuge der Kommunalisierung der Ver sorgungsverwaltung und 
eine Verstärkung im Umfang einer 0,5 Sozialarbeiter In-Stelle für den Sozialpsy- 
chiatrischen Dienst. Eingespart wurde eine 0,38 Logopäde/-in-Stelle.    
 
Damit hat sich die Zahl der Planstellen im Gesundhe itsamt seit dem Jahr 2000  
von damals 71,83 Stellen insgesamt um 7,56 Stellen reduziert.  
 
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.08 insge samt 81 Mitarbeiterin- 
nen und Mitarbeiter tätig, wobei der Frauenanteil 77 v.H . und der Anteil der 
Teilzeitbeschäftigten 45 v.H.  betrug.  
 
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch  Multiprofessionalität . 
rund 15  verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundhe itsamt vorzufinden 
und bilden ein hohes fachliches Potential:     
 
1 Apotheker   4 Diplom-Heilpädagogin 
2 Facharzt/Fachärztin für    5 Diplom-Oecotrophologe /-in 
 Allgemeinmedizin 
 Innere Medizin   
  6 Diplom-Psychologin 
Psychotherapeutin 
 Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 
 Kinder- und Jugendmedizin  
  7 Diplom-Sozialarbeiter/in 
Diplom-Sozialpädagoge/in 
 Kinder- und Jugendpsychiatrie    8 Erzieherin  
 Neurologie, Psychiatrie    9 Hygienekontrolleur/-in 
 Öffentliches Gesundheitswesen 10 Gesundheitsingenieur/in 
 Zusatzbezeichnungen  11 Gesundheitswissenschaftler  
 Betriebsmedizin 12 Med.-technische Assistentin 
 Rehabilitationswesen 13 Verwaltungsberufe 
 Sozialmedizin 14 Zahnarzt 
 Umweltmedizin 15 Zahnarzthelferin 
 Psychotherapie   
3 Arzthelferin   
 
 
 
Die Organisationsstruktur mit Stand v. 31.12.2008 ist auf der folgenden Seite  
abgebildet.

Umweltbezogener 
Gesundheitsschutz 
Dorothee Schumacher-
Boysen 
Kirsten Schenck-de Boer  
Dr. Rainer Neumann  
Fachstelle Hygiene und 
Gesundheitsaufsicht 
Ruth Rentelmann*  
Udo Hansel 
Jutta Fiege 
Edmund Wilp 
Antje Klemann 
Ingo Bärens 
 
Arzneimittelüber-
wachung,  Sozial-
pharmazie 
Jochen Hendrichs  
Fachstelle Vorsorgen- 
de, begleitende und 
nachsorgende Hilfen 
für psychisch Kranke 
und Suchtkranke  
Mechthild Imhorst 
Andreas Korn 
Anke Querfurth 
Frank Weber 
Lydia Hackmann 
Roswitha Sterz 
Oliver Faust  
Kinder- und Jugend- 
psychiatrie 
Dr. Annette Siemer-
Eikelmann 
(anteilig zudem: 
Lydie Hackmann, Roswi- 
tha Sterz) 
Verwaltungsangele-
genheiten,   
DV-Kordination, 
Haushalts-, Kassen- 
und  Rechnungswesen 
Christian Conze 
Ines Pietsch 
Bernd Dreyer 
Sabine Heße 
Agnes Zumvenne -Koch  
Abteilung 53.2 
Kinder- und Jugend- 
gesundheitspflege 
 
Dr. Rebekka Busch 
Tel. 492 5410 
 
Abteilung 53.3 
Infektionsschutz und 
Umwelthygiene 
 
Dr. Michael Lürwer* 
Tel. 492 5330 
 
Abteilung 53.4 
Sozialpsychiatrischer  
Dienst 
 
Dr. Eckhard Gollmer 
Tel. 492 5350 
 
Sekretariat/Arzthelferin  
Sybille Dreher-Meusch 
Sabine Wies  
Kinder- und  Jugend-
gesundheitsdienst 
Dr. Axel Iseke 
Dr. G. Schulze Dieckhoff 
Dr. Marianne Guggenmos 
Dr. Barbara Becker 
Dr. Sabine Zühlsdorf 
Ute Hochschulz 
Hedwig Kock 
Cornelia Kortenjann 
	

	
	
 
Sekretariat/Arzthelferin 
Heike Schaper  
Sekretariat  
Yvonne Benda  
Abteilung 53.5 
Gesundheitsplanung und –
förderung, Verwaltung  
 
Dr. Claus Weth 
Tel. 492 5302 
 
Ortsnahe Koordinie- 
rung, Sekretariat Ge- 
sunde Städte-Netzwerk 
Christine Menke 
Brigitte Kempe  
Gesundheitshaus  
Jörg Espei 
Angela Osthues  
Fachstelle Sozialmedi- 
zinische Beratung und 
Hilfen 
Dr. Dagmar Schwarte 
Monika Brosda 
Abdolkarim Mashkoori 
Hiltrud Noll 
Anke Haroska  
Amtsleiterin 
Dr. Christiane Kappenstein 
Tel. 492 5300 
Vertreter: Dr. Joachim Alexewicz 
 
Sekretariat 
Gabriele Growe 
 
Abteilung 53.1 
Ärztl. Beratungs- und Unter- 
suchungsdienst, Tbc-
Fürsorge 
Dr. Joachim Alexewicz 
(Betriebsmediziner) 
Tel. 492 5310  
Sekretariat/Arzthelferin 
Gabriele Rosing  
Ärztlicher Untersu- 
chungsdienst 
Dr. Elisabeth Drerup  
(Betriebsmedizinerin) 
 
Schwerbehindertengut- 
achten 
Bettina Rinne 
Hildegard Hankmann  
Tbc-Beratung und 
 -untersuchung  
Dr. Christoph Cassier* 
Angelika Stegemann  
Elfriede Schweifer 
 
Funktionsdiagnostik, 
Labor etc. 
Elisabeth Böckermann 
Ingeborg Rüsing  
 
Amtsarztbüro 
Marie-Theres Stotter 
Mechthild Eversmann 
Petra Kemper  Kinder- und Jugend- 
zahnpflege 
Dr.  Peter Noch 
Veronika Eli 
Vera van Essen 
Birgit Mense  Stand: 31.12.08 * auch im Ärztlichen Untersuchungsdienst tätig 
Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen 
Maria-M. Ziemen-Pittino 
Cita Reuter 
Gabriele Aretz 
Claudia Brückerhoff 
Stefanie Kaltmeyer 
Inge Osterhaus 
Renate Winter 
Sabine Böhm-Heidemann 
Reinhild Ender 
Marion Kamp 
Rosmarie Nieters 
Brigitte Franke-Lohmöller 
NN

2. Budgetübersicht  
 
Zum Haushaltsjahr 2008 wurde der Haushalt des Gesun dheitsamtes erstmals 
nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanageme nts aufgestellt und 
bewirtschaftet.  Die nachfolgende Darstellung berücksichtigt die neue Systematik. 
 
 
Produktgruppe „Gesundheitsdienste“ (entspricht dem Gesundheitsamt) 
nach Erträgen und Aufwendungen insgesamt:  
 
 
Haushaltsjahr 2008 
 
 
 Teilergebnis Gesundheitsdienste (Ordentliches Ergebnis) 
*   
 
 Ordentliche Erträge Gesundheitsdienste 
 Ordentliche Aufwendungen  Gesundheitsdienste 
 
 
-7.691.525,08 € 
 
1.096.659,21 € 
-8.788.184,29 € 
 
          
           * beinhaltet keine internen Leistungsbeziehungen 
 
 
 
Erträge und Aufwendungen nach Teilergebnisplan-Positionen: 
 
 
ERTRÄGE  nach Teilergebnisplan -Positionen  in € 
 
Position  
Bezeichnung 
Rechnungs- 
ergebnis 
in € 
Anteil  an 
Erträgen 
in %  
02 Zuwendungen und allg. Umlagen  607.243  55,4 
04 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte  256.640  23,4 
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte  3.323  0,3 
06 Kostenerstattungen und -umlagen  228.015  20,8 
07  Sonstige ordentliche Erträge (Bußgelder)  1.438  0,1 
 
 Summe Erträge: 
 
1.096.659  
 
100 
 
 Prozentualer Aufwandsdeckungsgrad der Erträge:     
 
12,5 % 
 
  
 
AUFWENDUNGEN  nach Teilergebnisplan -Positionen  in € 
 
Position  
 
Bezeichnung 
Rechnungs- 
ergebnis 
in € 
Anteil  an 
Aufwendungen  
in % 
11 Personalaufwendungen 3.631.739  41,3 
12 Versorgungsaufwendungen (lt. Ansatz)* 262.640  3,0 
13 Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 279.561  3,2 
14 Bilanzielle Abschreibungen (lt. Ansatz)* 63.800  0,7 
15 Transferaufwendungen 4.069.669  46,3 
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 480.775  5,5 
 
Summe Aufwendungen: 
 
8.788.184  
 
100 
  
          * zum Auswertungszeitpunkt lag das Rechnungsergebnis noch nicht vor 
 
Seite 56  
  
Geschäftsbericht 2008

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 57  
 
Erträge und Aufwendungen nach Produkten: 
                
 
ERT RÄGE und AUFWENDUNGEN  nach Produkten  
 
 Ertrag 
in € 
 
in % 
Aufwand 
in € 
 
in % 
Übergreifende Gesundheitsförderung 173.730 16,7 538.822 6,9 
Kinder- und Jugendgesundheit 97.069 9,3 1.112.680 14,2 
Ärztl. Untersuchungs- u. Gutachtendienst 371.728 35,8 802.528 10,3 
Gesundheitsschutz 344.253 33,1 1.085.547 13,9 
Gesundheitshilfen 52.440 5,1 1.194.344 15,3 
Krankenhausumlage 0 0 3.078.951 39,4 
 
Gesamt 
 
1.039.220 
 
100 
 
7.812.872 
 
100 
 
  
             
Erträge 2008 nach Produkten 
 Übergreifende 
Gesundheitsförderung 
Kinder- und 
Jugendgesundheit 
Ärztl. Untersuchungs- u. 
Gutachtendienst 
Gesundheitsschutz 
Gesundheitshilfen 
 
              
Erträge durch Gebühreneinnahmen werden nur bei den Produkten „Ärztli- 
cher Untersuchungs- und Gutachtendienst“ sowie „Gesundheitsschutz“ er- 
zielt. Weitere nennenswerte Ertragspositionen (jew.  mind. über 100.000 €) 
liegen bei folgende Produkten vor:  
 
- Bundesmittel für das Projekt „Besser essen - gesun d aufwachsen“      
(Produkt „Übergreifende Gesundheitsförderung“) 
-     Landeszuwendung für die Gutachtenerstellung in  Schwerbehinderten- 
angelegenheiten (Produkt „Ärztlicher Untersuchungs-  und Gutachten- 
dienst“)  
-  Landesmittel für die Aids-Bekämpfung  (Produkt „G esundheitsschutz“)

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
Seite 58  
            
Aufwendungen 2008 nach Produkten 
 Übergreifende 
Gesundheitsförderung 
Kinder- und 
Jugendgesundheit 
Ärztl. Untersuchungs- u. 
Gutachtendienst 
Gesundheitsschutz 
Gesundheitshilfen 
Krankenhausumlage 
 
 
Nur zwei der sechs Produkte des Gesundheitsamtes be inhalten keine Trans- 
ferleistungen an freie Träger („Kinder- und Jugendg esundheit“ und „Ärztli- 
cher Untersuchungs- und Gutachtendienst“).  
 
Die Krankenhausumlage, bei der es sich lediglich um  eine kommunale Fi- 
nanzierungsleistung handelt, ist als einzelnes Produkt ausgewiesen. 
 
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich noch eine Diff erenz in der Darstellung 
zwischen dem Gesamtergebnis der Produktgruppe „Gesu ndheitsdienste“ 
 (s. 
die Tabellen „Aufwendungen nach Teilergebnisplanpos itionen“ sowie „Erträ- 
ge nach Teilergebnisplanpositionen“) und den zugehö rigen Produktsummen  
(s. Tabelle „Erträge und Aufwendungen nach Produkte n“) ergibt. Die Ursa- 
che dafür ist, dass in 2008 systemtechnisch noch ni cht alle Erträge und Auf- 
wendungen konkret einem Produkt zugeordnet werden konnten.

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
Seite 59  
3. Öffentlichkeitsarbeit  in 2008  
 
Die Beratung und Aufklärung  der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragestel- 
lungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des G esundheitsamtes. Dies ge- 
schieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontakte n zu Bürgerinnen und Bür- 
gern und Institutionen und im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 
 
Das Gesundheitsamt hat eine Internet-Seite aufgebau t, die über die Angebote 
des Amtes und über aktuelle Veranstaltungen oder wi chtige Entwicklungen in der 
Gesundheitspolitik informiert: www.muenster.de/stadt/gesundheitsamt 
. 
 
In 2008 hat das Gesundheitsamt folgende Broschüren und Faltblätter  publiziert 
oder neu aufgelegt: 
 
 Handlungsleitlinien für Unterbringungen 
Informationen für Ärzte 
 
 Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoz iale Versorgung von 
Kindern und Jugendlichen in Münster, Gesundheitsberichte Band 14 
 
 Programmhefte des Gesundheitshauses für jedes Halb jahr 
 
 Schimmelpilze in Wohnungen (überarbeitete Neuaufla ge) 
 
 Auch eine Frage der Leitung: Gesundes Trinkwasser (überarbeitete Neu- 
auflage) 
 
Außerdem gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presseinf or- 
mationen  (vgl. hierzu die Beschreibungen der Einzelaktivitä ten in den verschie- 
denen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes).

Geschäftsbericht 2008 
 
 
 
 
 
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4. Standorte des Gesundheitsamtes 
 
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes 
befindet sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seit  Dezember 1999  ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege im 
Gebäude der  Franz Bröcker - Stiftung  an der Stolb ergstraße 2a untergebracht. 
Hier finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheit sdienst, der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfra- 
gen im Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundhei tshaus an der Gasselstiege 
10. Hier haben die Geschäftsführung des Gesundheits hauses und zwei weitere 
Mitarbeiterinnen der Abteilung „Gesundheitsplanung und -förderung, Verwaltung“ 
ihren Arbeitsplatz. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte  Zugänge, Aufzüge und 
Toilettenanlagen.  
 
 
Gesundheitsamt  
Gebäude Stühmerweg 8 
 
 
Abteilung Kinder- und Jugend- 
gesundheitspflege  
Gebäude Stolbergstraße 2a 
 
 
Gesundheitshaus  
Gasselstiege 13

Geschäftsbericht 2008  
 
 
 
 
 
     
                                                                                                                                                              
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Impressum 
 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
    Gesundheitsamt 
 
Bearbeitung:   Christian Conze 
 
 
 
Münster, März 2009

Berichtsvorlage

1425 Zeichen

V/0240/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2009 Kommission zur Förderung der Integration von  
 Menschen mit Behinderungen Bericht
29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
10.06.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Das Gesundheitsamt legt hiermit seinen vierten Geschäftsbericht vor. Er vermittelt einen Über-
blick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesundheitsamtes im vergangenen Jahr. 
 
Der Geschäftsbericht enthält 
 
¾ im I. Teil  eine kurze Beschreibung der Produkte des Gesundheitsamtes incl. der im 
Haushalt abgebildeten Ziele und Zielkennzahlen, 
 
¾ im II. Teil einen Rückblick auf die einzelnen Produkte / Arbeitsfelder im Jahr 2008, 
 
¾ im III. Teil einen Überblick über die Organisationsstrukturen sowie das Budget.  
 
Der Geschäftsbericht ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe-
richterstattung. Er ersetzt auch nicht die anlassbezogen erstellten themenspezifischen Einzelbe-
richte, Vorlagen oder Sonderpublikationen des Gesundheitsamtes.   
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: Geschäftsbericht 2008 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0240/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Conze 
Ruf: 
492-5375 
E-Mail: 
Conze@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.04.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (3)

29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht
Zur Sitzung
09.06.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Stühmerweg 8
  • Stolbergstraße 2a
  • Gasselstiege 10
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0240/2009
Typ
Vorlagen
Datum
26.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37