V/0419/2019
Baugebiet Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp
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AQ Blatt 2
60 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0419/2019 Ausbauquerschnitt Blatt 2(4)
Beschlussvorlage
8575 Zeichen
V/0419/2019
V/0419/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Baugebiet Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp
(Bebauungsplan Nr. 536) Baubeschluss Straßenbau
Beratungsfolge
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Reg.Nr. 10799, LP Blätter 1, 1a, 2, 3;
Reg.Nr.: 10800, AQ Blätter 1-4) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die verkehrstechnische Erschließung Kosten in Höhe von
ca. 2.800.000,-- € entstehen. Gemäß des städtebaulichen Vertrages entfallen hiervon ca.
2.000.000,-- € auf die Stadt Münster und ca. 800.000,-- € auf den Investor. Dem gegenüber stehen
Einnahmen in Höhe von 627.780 €. Die Anteile Investor/Stadt Münster ermitteln sich nach den tat-
sächlichen Abrechnungskosten.
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 70.000 € und Unterhaltungskosten
von rd. 28.000 € an.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Amt für Mobilität und Tiefbau
06.06.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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V/0419/2019
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4209 Weseler Straße/ Meckmannweg
B-Plan 536
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
bis einschl. 2019
2020
2021
400.000
1.000.000
600.000
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2021 627.780
Saldo 1.372.220
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g Pr o-
duktgruppe teilweise veranschlagt. Die in 2019 über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel
werden aus dem investiven Gesamtbudget der Produktgruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Hau s-
haltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. Die Haushaltsansätze der Folgejahre we r-
den zum Haushaltsplan 2020 angepasst.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die Bezirksvertretung Münster -West hat mit der Beschlussvorlage V/0521/2017 in ihrer Sitzung am
29.06.2017 der Erschließung des Baugebietes Mecklenbeck –Weseler Straße / Meckmannweg
/Schwarzer Kamp (B-Plan 536) zugestimmt.
Im Verlauf der Ausschreibungen ist aufgefallen, dass die Kosten in der Baubeschlussvorlage 2017
auf Grund des Zeitdruckes deutlich zu grob und zu niedrig veranschlagt worden sind. Die aktuelle und
detaillierte Kostenberechnung ist 1.300.000 € (städtischer Anteil 1.100.000 €) höher. Daher wird ein
neuer Baubeschluss für d ie Erschließung des Baugebietes Mecklenbeck –Weseler Straße / Mec k-
mannweg /Schwarzer Kamp (B-Plan 536) eingeholt. Die veranschlagten Kostenanteile des Investors,
die sich nach den tatsächlic hen Abrechnungskosten bestimmen, wurden entsprechend um rd. 30%
(200.000 €) angehoben.
Die neuen Kosten für die Stadt Münster begründen sich wie folgt:
Fehlerhafte und zu grobe Kostenschätzung auf Basis zu geringer m²-Preise (720.000 €)
Kostensteigerungen seit 2017 und konjunkturell bedingte Situation (20%, 180.000 €)
Nicht berücksichtigte Kosten für Kontaminationen im Schwarzen Kamp, da Baugrunduntersuchung
noch nicht vorlag (200.000 €).
Anhand der aktuellen Kostenberechnung für den Schwarzen Kamp ergeb en sich nunmehr Kosten in
Höhe von:
Fahrbahn 3.300 m² x 175 €/m² = rd. 580.000 €
Nebenanlagen 3.100 m² x 125 €/m² = rd. 390.000 €.
Kontaminationen 6.400 m² x 30 €/m² = rd. 200.000 €
Diese Kostenansätze sind unter Berücksichtigung der kleinteiligen Arbeiten (Die Maßnahme unterteilt
sich in 8 Bauabschnitte, Rettungswege ständig frei) als wirtschaftlich zu bewerten.
Die Einnahmen aus KAG wurden auf die aktualisierten Kosten angepasst.
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V/0419/2019
Übersicht: Stadt Münster Stadt Münster
Einnahmen aus
KAG
Stadt Münster
Saldo
Kostenbeteili-
gung Investor
Gesamt-
maßnahme
Alte Vorlage 900.000,00 € 404.000,00 € 496.000,00 € 600.000,00 € 1.500.000,00 €
Korrektur Kosten-
steigerung seit
2017 20% 180.000,00 € 120.000,00 €
Korrektur Konta-
minationen
Schwarzer Kamp 200.000,00 €
Korrektur der
Kostenermittlung
insbesondere
Schwarzer Kamp
+ Baugebiet
720.000,00 € 80.000,00 €
Neue Vorlage 2.000.000,00 € 627.780,00 € 1.372.220,00 € 800.000,00 € 2.800.000,00 €
Differenz 1.100.000,00 € 200.000,00 € 1.300.000,00 €
2. Ausschreibung und Bau
Die Baumaßnahme für die innere Erschließung wurde seit Herbst 2017 in zwei Abschnitten herg e-
stellt.
Die Arbeiten werden voraussichtlich im Mai abgeschlossen sein. Die Baudurchführung des Teils des
Investors wurde bereits im Mai 2018 beendet.
Der Endausbau der Wohnstraßen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach dem die Hochbauarbeiten
weitestgehend abgeschlossen sind.
Die Ausschreibung für die Sanierung der Fahrbahn und der Kanalisation in der Straße Schwarzer
Kamp ist für Anfang Mai 2019 geplant. Der Baubeginn ist für August 2019 vorgesehen.
Bauende soll im August 2021 sein.
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Der vorhandene Ausbauquerschnitt der Straße Schwarzer Kamp (ca. 8,00 m bis 8,50 m) ist für seine
künftige Verkehrsfunktion als Haupterschließungsstraße nicht ausreichend. Daher ist eine Verbreit e-
rung nach städtischen Standards mit einem Querschnitt von 11,50 m erforderlich.
Die Straße Schwarzer Kamp wurde 1964 erstmalig hergestellt und ist damit ca. 55 Jahre alt.
Ein vorliegendes Bodengutachten belegt, dass weder die Fahrbahn noch die Gehwege au sreichend
frostsicher ausgebaut sind. Durch die vorliegende Baumaßnahme werden die Fahrbahn und die
Gehwege erstmals einen den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden durchgehend frosts i-
cheren Oberbau erhalten. Zudem werden erstmalig Parkstreifen angelegt.
Der verbreiterte, frostsichere Ausbau und das erstmalige Anlegen von Parkstreifen stellen im Verhäl t-
nis zum jetzigen Ausbau eine wesentliche Verbesserung dar und sind deshalb beitragsauslösend im
Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).
Die Straße Schwarzer Kamp ist gem. § 3 Abs. 3b des KAG NRW als Haupterschließungsstraße ei n-
zustufen. Aufgrund der Bestimmungen der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster, in der z.
Zt. gültigen Fassung, beteiligen sich die Grundstückseigentümer bz w. Erbbauberechtigten, bei einer
Einstufung als Haupterschließungsstraße an den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn mit 60%, der
Gehwege mit 70%, des Parkstreifens mit 80% und des Straßenbegleitgrüns mit 65%.
Die beitragsfähigen Kosten betragen aufgrund einer vorläufigen Berechnung insgesamt rd.
956.800,00 €. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. 627.780,00 €. Der Verte i-
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lerwert beträgt nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ca. 13,39 € pro m² vervielfältigter Grun d-
stücksfläche.
Ein durch schnittliches Wohngrundstück, mit einer Grundstücksgröße von 300 m², zweigeschossig
bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von 5.220,00 € rechnen, bei einer dreige-
schossigen Bauweise mit 6.025,00 €.
Die Beitragshöhen bei den erschlosse nen Grundstück en liegen zwischen rd. 2.520,00 € und
179.460,00 € je selbstständig bewertbarem Grundstück. Auf ein separates Garagengrundstück entfal-
len ca. 230,00 €. Allein ca. 55 % der umlagefähigen Kosten entfallen auf die Grundstücke von priv a-
ten Wohnungsbaugesellschaften, der Wohn- und Stadtbau und der Stadt Münster.
Im Rahmen des Service-Versprechens des Amtes für Mobilität und Tiefbau werden sämtliche Grun d-
stückseigentümer / Erbbauberechtigte voraussichtlich im Ju li 2019 persönlich angeschrieben und
über die voraussichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert.
Das Erschließungsgebiet mit den Bauabschnitten 1 und 2 wird nach BauGB abgerechnet.
4. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme Schwarzer Kamp sind keine Genehmigungen erforderlich.
5. Liegenschaftliche Regelungen
Liegenschaftliche Regelungen wurden im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages geschlossen.
6. Sonstiges
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
i. V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Anlage A
1509 Zeichen
Anlage A zur V/0419/2019 Kurzüberblick Baugebiet Mecklenbeck –Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Bebauungsplan Nr. 536) Baubeschluss Straßenbau Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes“ Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 2.000.000 € zu kalkulie- ren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Lageplan Blatt 2
51 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0419/2019 Lageplan Blatt 2(3)
AQ Blatt 4
60 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0419/2019 Ausbauquerschnitt Blatt 4(4)
AQ Blatt 3
60 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0419/2019 Ausbauquerschnitt Blatt 3(4)
Lageplan Blatt 3
51 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0419/2019 Lageplan Blatt 3(3)
Lageplan Blatt 1a
49 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0419/2019 Lageplan Blatt 1a
AQ Blatt 1
60 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0419/2019 Ausbauquerschnitt Blatt 1(4)
Lageplan Blatt 1
51 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0419/2019 Lageplan Blatt 1(3)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Weseler Straße
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp 200
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Details
- Aktenzeichen
- V/0419/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37