Mandari Insight

V/0419/2019

Baugebiet Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp

Vorlagen 06.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.06.2019, TOP 6.3

AQ Blatt 2

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Lageplan Blatt 2

· application/pdf

Ansehen

AQ Blatt 4

· application/pdf

Ansehen

AQ Blatt 3

· application/pdf

Ansehen

Lageplan Blatt 3

· application/pdf

Ansehen

Lageplan Blatt 1a

· application/pdf

Ansehen

AQ Blatt 1

· application/pdf

Ansehen

Lageplan Blatt 1

· application/pdf

Ansehen

AQ Blatt 2

60 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0419/2019 
Ausbauquerschnitt Blatt 2(4)

Beschlussvorlage

8575 Zeichen

V/0419/2019 
V/0419/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baugebiet Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp  
(Bebauungsplan Nr. 536) Baubeschluss Straßenbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Reg.Nr. 10799, LP Blätter 1, 1a, 2, 3; 
Reg.Nr.: 10800, AQ Blätter 1-4) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die verkehrstechnische Erschließung Kosten in Höhe von 
ca. 2.800.000,-- € entstehen. Gemäß des städtebaulichen Vertrages entfallen hiervon ca. 
2.000.000,-- € auf die Stadt Münster und ca. 800.000,-- € auf den Investor. Dem gegenüber stehen 
Einnahmen in Höhe von 627.780 €. Die Anteile Investor/Stadt Münster ermitteln sich nach den tat-
sächlichen Abrechnungskosten. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 70.000 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 28.000 € an.  
 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
06.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0419/2019 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und  -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4209 Weseler Straße/ Meckmannweg 
B-Plan 536 
   
Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
 
 bis einschl.  2019 
2020 
2021 
400.000 
1.000.000 
600.000 
 
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2021 627.780  
Saldo 1.372.220  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.  g Pr o-
duktgruppe teilweise veranschlagt. Die in 2019 über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel 
werden aus dem  investiven Gesamtbudget der Produktgruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Hau s-
haltsführung nach §  9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. Die Haushaltsansätze der Folgejahre we r-
den zum Haushaltsplan 2020 angepasst. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Bezirksvertretung Münster -West hat mit der Beschlussvorlage V/0521/2017 in ihrer Sitzung am 
29.06.2017 der Erschließung des Baugebietes Mecklenbeck –Weseler Straße / Meckmannweg 
/Schwarzer Kamp (B-Plan 536)   zugestimmt.  
 
Im Verlauf der Ausschreibungen ist aufgefallen, dass die Kosten in der Baubeschlussvorlage 2017 
auf Grund des Zeitdruckes deutlich zu grob und zu niedrig veranschlagt worden sind. Die aktuelle und 
detaillierte Kostenberechnung ist 1.300.000 € (städtischer Anteil 1.100.000 €) höher. Daher wird ein 
neuer Baubeschluss für d ie Erschließung des Baugebietes Mecklenbeck –Weseler Straße / Mec k-
mannweg /Schwarzer Kamp (B-Plan 536)  eingeholt. Die veranschlagten Kostenanteile des Investors, 
die sich nach den tatsächlic hen Abrechnungskosten bestimmen, wurden entsprechend um rd. 30% 
(200.000 €) angehoben. 
 
Die neuen Kosten für die Stadt Münster begründen sich wie folgt: 
Fehlerhafte und zu grobe Kostenschätzung auf Basis zu geringer m²-Preise (720.000 €) 
Kostensteigerungen seit 2017 und konjunkturell bedingte Situation (20%, 180.000 €) 
Nicht berücksichtigte Kosten für Kontaminationen im Schwarzen Kamp, da Baugrunduntersuchung 
noch nicht vorlag (200.000 €).  
 
Anhand der aktuellen Kostenberechnung für den Schwarzen Kamp ergeb en sich nunmehr Kosten in 
Höhe von: 
Fahrbahn     3.300 m² x 175 €/m² = rd. 580.000 €  
Nebenanlagen    3.100 m² x 125 €/m² = rd. 390.000 €.  
Kontaminationen   6.400 m² x 30 €/m² = rd. 200.000 € 
 
Diese Kostenansätze sind unter Berücksichtigung der kleinteiligen Arbeiten (Die Maßnahme unterteilt 
sich in 8 Bauabschnitte, Rettungswege ständig frei) als wirtschaftlich zu bewerten. 
 
Die Einnahmen aus KAG wurden auf die aktualisierten Kosten angepasst.

- 3 - 
V/0419/2019 
 Übersicht:    Stadt Münster  Stadt Münster 
Einnahmen aus 
KAG 
Stadt Münster 
Saldo 
 Kostenbeteili-
gung Investor  
 Gesamt-
maßnahme  
Alte Vorlage         900.000,00 €         404.000,00 €        496.000,00 €          600.000,00 €    1.500.000,00 €  
Korrektur Kosten-
steigerung  seit 
2017 20%         180.000,00 €              120.000,00 €    
Korrektur Konta-
minationen 
Schwarzer Kamp         200.000,00 €          
Korrektur der 
Kostenermittlung 
insbesondere 
Schwarzer Kamp  
+ Baugebiet 
        720.000,00 €                80.000,00 €    
            
Neue Vorlage      2.000.000,00 €         627.780,00 €     1.372.220,00 €          800.000,00 €    2.800.000,00 €  
Differenz      1.100.000,00 €              200.000,00 €    1.300.000,00 €  
 
 
2. Ausschreibung und Bau 
 
Die Baumaßnahme für die innere Erschließung wurde seit Herbst 2017 in zwei Abschnitten herg e-
stellt. 
Die Arbeiten werden voraussichtlich im Mai abgeschlossen sein. Die Baudurchführung des Teils des 
Investors wurde bereits im Mai 2018 beendet. 
Der Endausbau der Wohnstraßen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach dem die Hochbauarbeiten 
weitestgehend abgeschlossen sind.   
Die Ausschreibung für die Sanierung der Fahrbahn und der Kanalisation in der Straße Schwarzer 
Kamp ist für Anfang Mai 2019 geplant. Der Baubeginn ist für August 2019 vorgesehen. 
Bauende soll im August 2021 sein. 
 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Der vorhandene Ausbauquerschnitt der Straße Schwarzer Kamp (ca. 8,00 m bis 8,50 m) ist für seine 
künftige Verkehrsfunktion als Haupterschließungsstraße nicht ausreichend. Daher ist eine  Verbreit e-
rung nach städtischen Standards mit einem Querschnitt von 11,50 m erforderlich.  
 
Die Straße Schwarzer Kamp wurde 1964 erstmalig hergestellt und ist damit ca. 55 Jahre alt. 
Ein vorliegendes Bodengutachten belegt, dass weder die Fahrbahn noch die Gehwege au sreichend 
frostsicher ausgebaut sind. Durch die vorliegende Baumaßnahme werden die Fahrbahn und die 
Gehwege erstmals einen den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden durchgehend frosts i-
cheren Oberbau erhalten. Zudem werden erstmalig Parkstreifen angelegt. 
 
Der verbreiterte, frostsichere Ausbau und das erstmalige Anlegen von Parkstreifen stellen im Verhäl t-
nis zum jetzigen Ausbau eine wesentliche Verbesserung dar und sind deshalb beitragsauslösend im 
Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).  
 
Die Straße Schwarzer Kamp ist gem. § 3 Abs. 3b des KAG NRW als Haupterschließungsstraße ei n-
zustufen. Aufgrund der Bestimmungen der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster, in der z. 
Zt. gültigen Fassung, beteiligen sich die Grundstückseigentümer bz w. Erbbauberechtigten, bei einer 
Einstufung als Haupterschließungsstraße an den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn mit 60%, der 
Gehwege mit 70%, des Parkstreifens mit 80% und des Straßenbegleitgrüns mit 65%. 
 
Die beitragsfähigen Kosten betragen aufgrund einer  vorläufigen Berechnung insgesamt rd. 
956.800,00 €. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf insgesamt rd. 627.780,00 €. Der Verte i-

- 4 - 
V/0419/2019 
lerwert beträgt nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ca. 13,39  € pro m² vervielfältigter Grun d-
stücksfläche. 
 
Ein durch schnittliches Wohngrundstück, mit einer Grundstücksgröße von 300 m², zweigeschossig 
bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von 5.220,00 € rechnen, bei einer dreige-
schossigen Bauweise mit 6.025,00 €. 
 
Die Beitragshöhen bei den erschlosse nen Grundstück en liegen zwischen rd. 2.520,00  € und  
179.460,00 € je selbstständig bewertbarem Grundstück. Auf ein separates Garagengrundstück entfal-
len ca. 230,00 €. Allein ca. 55  % der umlagefähigen Kosten entfallen auf die Grundstücke von priv a-
ten Wohnungsbaugesellschaften, der Wohn- und Stadtbau und der Stadt Münster. 
 
Im Rahmen des Service-Versprechens des Amtes für Mobilität und Tiefbau werden sämtliche Grun d-
stückseigentümer / Erbbauberechtigte voraussichtlich im Ju li 2019 persönlich angeschrieben und  
über die voraussichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert. 
 
 
Das Erschließungsgebiet mit den Bauabschnitten 1 und 2 wird nach BauGB abgerechnet. 
 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme Schwarzer Kamp sind keine Genehmigungen erforderlich. 
  
 
 
5.  Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen wurden im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages geschlossen.  
 
 
6. Sonstiges 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

Anlage A

1509 Zeichen

Anlage A zur V/0419/2019 
Kurzüberblick 
Baugebiet Mecklenbeck –Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
(Bebauungsplan Nr. 536) Baubeschluss Straßenbau 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes“ 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2021 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 2.000.000 € zu kalkulie-
ren. 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Rechtliche Grundlagen:  
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes 
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Lageplan Blatt 2

51 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0419/2019 
Lageplan Blatt 2(3)

AQ Blatt 4

60 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0419/2019 
Ausbauquerschnitt Blatt 4(4)

AQ Blatt 3

60 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0419/2019 
Ausbauquerschnitt Blatt 3(4)

Lageplan Blatt 3

51 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0419/2019 
Lageplan Blatt 3(3)

Lageplan Blatt 1a

49 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0419/2019 
Lageplan Blatt 1a

AQ Blatt 1

60 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0419/2019 
Ausbauquerschnitt Blatt 1(4)

Lageplan Blatt 1

51 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0419/2019 
Lageplan Blatt 1(3)

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weseler Straße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp 200

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0419/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37