1763/2021
Entwurf zum Haushalt 2022 | Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/2 Vorlagen-Nummer 1763/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf zum Haushalt 2022 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Be- zirksvertretungen alleine entscheiden, für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.427.100 € festzusetzen. Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Teilbeträge: 1 Innenstadt 165.700 € 2 Rodenkirchen 147.900 € 3 Lindenthal 193.000 € 4 Ehrenfeld 147.200 € 5 Nippes 155.400 € 6 Chorweiler 118.000 € 7 Porz 151.400 € 8 Kalk 159.100 € 9 Mülheim 189.400 € Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Be- zirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend konkret sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.427.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren prak- tizierten Vorgehensweise. Zum Entwurf des Haushaltes 2022 werden die bezirksorientierten Mittel zunächst noch zentral im Teilergebnisplan 1801, Bezirksorientierte Mittel, Teilplanzeile 15, Trans- feraufwendungen vorgesehen. Im Beratungsverfahren der Bezirksvertretungen werden die Mittel ihrer Zweckbestimmung zugeführt, sodass sie im endgültigen Haushaltsplan in den vorgesehenen Teilplä- nen veranschlagt werden. Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 1.427.100 € hat die Verwaltung auf Basis der Beschlüsse des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016) und vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 3619/2019), je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,07 € sowie die Einwohnerstatistik der mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldeten Personen zum 31.12.2020 zugrunde gelegt. 3 Danach ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 die folgende Aufteilung auf die Stadtbezirke: Bezirk Einwohner je Einwoh- ner Einwohner- anteil Sockel- betrag Gesamt- betrag auf- gerundet 1 Innenstadt 126.817 1,07 € 135.694 € 30.000 € 165.694 € 165.700 € 2 Rodenkirchen 110.158 1,07 € 117.869 € 30.000 € 147.869 € 147.900 € 3 Lindenthal 152.286 1,07 € 162.946 € 30.000 € 192.946 € 193.000 € 4 Ehrenfeld 109.498 1,07 € 117.163 € 30.000 € 147.163 € 147.200 € 5 Nippes 117.130 1,07 € 125.329 € 30.000 € 155.329 € 155.400 € 6 Chorweiler 82.217 1,07 € 87.972 € 30.000 € 117.972 € 118.000 € 7 Kalk 113.415 1,07 € 121.354 € 30.000 € 151.354 € 151.400 € 8 Porz 120.610 1,07 € 129.053 € 30.000 € 159.053 € 159.100 € 9 Mülheim 148.956 1,07 € 159.383 € 30.000 € 189.383 € 189.400 € Summe 1.081.087 1.156.763 € 1.426.763 € 1.427.100 €
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1763/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.06.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 08:46