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1763/2021

Entwurf zum Haushalt 2022 | Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.06.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4019 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/202/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1763/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf zum Haushalt 2022 
Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Be-
zirksvertretungen alleine entscheiden, für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.427.100 € festzusetzen. 
 
Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Teilbeträge: 
 
1 Innenstadt 165.700 € 
   
2 Rodenkirchen 147.900 € 
   
3 Lindenthal 193.000 € 
   
4 Ehrenfeld 147.200 € 
   
5 Nippes 155.400 € 
   
6 Chorweiler 118.000 € 
   
7 Porz 151.400 € 
   
8 Kalk 159.100 € 
   
9 Mülheim 189.400 € 
 
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Be-
zirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend 
konkret sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. 
 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.427.100 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im 
Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck 
eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.  
Das Verfahren zur Festsetzung und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren prak-
tizierten Vorgehensweise. Zum Entwurf des Haushaltes 2022 werden die bezirksorientierten Mittel 
zunächst noch zentral im Teilergebnisplan 1801, Bezirksorientierte Mittel, Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen vorgesehen. Im Beratungsverfahren der Bezirksvertretungen werden die Mittel ihrer 
Zweckbestimmung zugeführt, sodass sie im endgültigen Haushaltsplan in den vorgesehenen Teilplä-
nen veranschlagt werden. 
Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 1.427.100 € hat die Verwaltung auf Basis der Beschlüsse 
des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016) und vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 3619/2019), 
 je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € 
 je Einwohner einen Kopfbetrag in Höhe von 1,07 € sowie 
 die Einwohnerstatistik der mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldeten Personen zum 31.12.2020 
 
zugrunde gelegt.

3 
 
Danach ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 die folgende Aufteilung auf die Stadtbezirke: 
 
Bezirk Einwohner je Einwoh-
ner 
Einwohner-
anteil 
Sockel-
betrag 
Gesamt-
betrag 
auf-
gerundet 
1 Innenstadt 126.817 1,07 € 135.694 € 30.000 € 165.694 € 165.700 € 
2 Rodenkirchen 110.158 1,07 € 117.869 € 30.000 € 147.869 € 147.900 € 
3 Lindenthal 152.286 1,07 € 162.946 € 30.000 € 192.946 € 193.000 € 
4 Ehrenfeld 109.498 1,07 € 117.163 € 30.000 € 147.163 € 147.200 € 
5 Nippes 117.130 1,07 € 125.329 € 30.000 € 155.329 € 155.400 € 
6 Chorweiler 82.217 1,07 € 87.972 € 30.000 € 117.972 € 118.000 € 
7 Kalk 113.415 1,07 € 121.354 € 30.000 € 151.354 € 151.400 € 
8 Porz 120.610 1,07 € 129.053 € 30.000 € 159.053 € 159.100 € 
9 Mülheim 148.956 1,07 € 159.383 € 30.000 € 189.383 € 189.400 € 
Summe 1.081.087  1.156.763 €  1.426.763 € 1.427.100 €

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
TOP 10.42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1763/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.06.2021
Erstellt
11.05.2021 08:46