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V/0201/2023

Errichtung einer Papierumschlaghalle auf dem Gelände der MRA (Entsorgungszentrum)

Vorlagen 03.04.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 19.04.2023, TOP 8

Anlage 2: Grundriss Umschlaghalle Papier

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Anlage 1: Lageplan Umschlaghalle Papier

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2: Grundriss Umschlaghalle Papier

1242 Zeichen

Kestering

mail@baldauf-architekten.com
www.baldauf-architekten.com

Wettringer Straße 45
48565 Steinfurt

T 02551-933720
F 02551 - 933 7229

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Bauherr

AWM

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10, 48155 Münster

Zeichnungsinhalt

Geundriss

Planungsphase

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Genehmigungsplanung

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Anlage 1: Lageplan Umschlaghalle Papier

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Beschlussvorlage

4357 Zeichen

V/0201/2023 
V/0201/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung einer Papierumschlaghalle auf dem Gelände der MRA (Entsorgungszentrum) 
- Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.04.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Betriebsausschuss der AWM stimmt der Errichtung einer Halle zum Papierumschlag auf dem 
Betriebsgelände Zum Heidehof 52 (Entsorgungszentrum) zu (Anlagen 1 und 2). 
 
2. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden beauftragt, die notwendigen Bauleistungen auszu-
schreiben.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Von der Verwaltung geschätzter Auftragswert: 850.000 € 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2023 bereit. 
 
 
Begründung: 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) planen den Neubau einer Halle zum Papierumschlag 
auf dem Betriebsgelände der MRA, Zum Heidehof 52.  
 
Die AWM sammeln im Stadtgebiet Münster über die „Blaue Tonne“ Altpapier ein. Eine Teilmenge wird 
derzeit auf dem Gelände des EZM, Zum Heidehof 81, in der ehemaligen Gewerbeabfallsortieranlage 
gesammelt, verladen und anschließend einer stofflichen Verwertung zugeführt. Im Jahr 2022 belief 
sich die umgeschlagene Menge auf ca. 11.100 t. Die Umschlaghalle ist seit dem 01.07.2021 im Besitz 
der AWM.  
 
Die Verladung des Papiers wurde bis zum 01.07.2021 durch die Fa. Reiling und nach Verkauf des 
Betriebes an die Fa. Remondis durch diese durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass der Umschlag ab 
dem 01.05.2023 durch die AWM erfolgt. 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
05.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lüke 
Telefon: 6052-560 
Lueke@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0201/2023 
 
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erfolgt eine Übergabe von ca. 5.600 t der eingesammelten 
Papiermenge an die dualen Systeme. Die restlichen 5.500 t werden durch die AWM vermarktet. Die 
Vermarktung wurde öffentlich ausgeschrieben und erzielte 2022 einen Erlös von ca. 1.063.000 €.  
 
Zentraler Umschlag an der MRA, Zum Heidehof 52 
 
Die in der mechanischen Restabfallsortierungsanlage anfallenden Reststoffe werden von den AWM in 
Eigenregie einer energetischen Verwertung in den Niederlanden, Fa. Twence, zugeführt. Hierzu ist es 
erforderlich, die Sortierreste bis zum Abtransport in Walking Floor Fahrzeugen kurzfristig zu lagern. 
Für die Zwischenlagerung der Sortierreste wird eine Umschlaghalle der AWM an der MRA genutzt. 
Neben den Sortierresten werden hier auch Krankenhausabfälle, Altmetall, Wertstoffe und Gewerbe-
abfälle zwischengelagert und umgeschlagen.  
 
Die AWM planen, nun den Umschlag des Papiers zu verlagern. Es ist vorgesehen, die bestehende 
Umschlaghalle um eine weitere Einheit zu erweitern. Für de n vorgesehenen Umschlag wird eine 
überdachte Fläche von ca. 1.200 m² benötigt. Neben dem Papierumschlag ist vorgesehen, Altholz 
A IV und nicht Eisenmetalle NE zu lagern und umzuschlagen. Im Außenbereich ist weiterhin vorgese-
hen, Altkabel, Altreifen, Altholz A I - A II sowie Hartkunststoffe zu lagern und umzuschlagen (Anlage 
1). Somit würde am Standort MRA ein zentraler Umschlag entstehen.  
 
Weitere Nutzung der Umschlaghalle, Zum Heidehof 81 
 
Aufgrund der sehr beengten Verhältnisse am Standort Rösnerstraße w urden die Planungen aufge-
nommen, einzelne Betriebszweige zum EZM zu verlagern. Der Containerdienst wurde 2019 als erster 
Betriebszweig dem EZM zugeordnet. Im Jahr 2023 sollen das Behältermanagement (Auslieferung, 
Lagerung und Reparatur der MGB) am Standort Entsorgungszentrum angesiedelt werden. 
 
Durch die mit der geplanten Verlagerung des Papierumschlags freiwerdende Halle besteht die Mög-
lichkeit, das Problemabfallzwischenlager sowie den Betriebszweig „Recyclinghöfe“ von der Rösner-
straße zum EZM zu verlagern. Erste Planungen sehen vor, einzelne, je nach Problemabfall zugelas-
sene Containermodule zur Annahme und Lagerung der Problemabfälle in der Halle zu errichten.    
 
Durch den Kauf der Umschlaghalle ist es de r AWM zudem möglich, der FH Münster einen neuen 
Standort zur Unterbringung des Technikums anzubieten. Der Mietvertrag mit der FH Münster für eine 
Fläche von ca. 250 m² wurde am 31.08.2021 geschlossen.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: Anlage 1: Lageplan Umschlaghalle Papier 
  Anlage 2: Grundriss Umschlaghalle Papier

Anlage A

1468 Zeichen

Anlage A zur V/0201/2023 
Kurzüberblick 
Baubeschluss für eine neue Halle zum Umschlag (lagern, verladen) von Altpapier auf dem Ge-
lände des Entsorgungszentrums in Münster-Coerde 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Zur hochwertigen Verwertung des gesammelten Altpapiers ist es zwingend erforderlich, die Alt-
papiermengen für den Transport in externe Verwertungsanlagen umzuschlagen. Dies muss zum 
Schutz vor Niederschlägen in einer überdachten Halle erfolgen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die geplante Maßnahme betrifft ausschließlich den Wirtschaftsplan der AWM und nicht den städti-
schen Haushalt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Sammlung verwertbarer Abfälle aus privaten Haushaltungen ist eine Pflichtaufgabe der öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bei der Sammlung von Altpapier aus dem sonstigen Bereich 
(Gewerbe, Verwaltungen etc.) handelt es sich um eine freiwillige Leistung, deren Angebot aber 
zur Dämpfung der Abfallgebühren aus finanziellen Gründen geboten ist. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
entfällt.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zum Heidehof 52
  • Rösnerstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0201/2023
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2023
Erstellt
03.04.2023 11:15