V/0911/2010
Anregung Nr. 212/2010 nach § 24 GO NRW, betr. Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp für die gesamte Straße
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Ergänzungsvorlage V/0911/2010/1 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0911/2010/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: Betrifft Anregung Nr. 212/2010 nach § 24 GO NRW; betr. Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp für die gesamte Straße Meßkamp Beratungsfolge 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der bestehende Abschnitt der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp nicht für die gesamte Straße Meßkamp erweitert werden kann. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine geringfügige Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp in beide Richtungen möglich ist. 3. Für eine Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp werden zusätzlich Be- tonkegel im Straßenraum aufgestellt. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass als Vorfahrtregel die in Tempo-30-Zonen übliche Rechts-vor-Links-Regelung auch im Kreuzungsbereich Meßkamp / Salzmannstraße einge- führt wird. 5. Zur Verdeutlichung und zur besseren Einsehbarkeit der Rechts-vor-Links-Regelung im Kreuzungsbereich Meßkamp / Salzmannstraße werden Markierungen mit Betonkegeln in allen Einmündungen ausgeführt. 6. Die Anregung Nr. 212/2010 gemäß §24 GO NRW ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die vorgeschlagenen Maßnahme Kosten in Höhe von 9.000,00 Euro und keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 12.04.2011 V/0911/2010/1 - 2 - V/0911/2010/1 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2011 49.846,39 Inkl. Ermächti- gungsübertra- gung (davon verfügbar: 46.846,39 €) Begründung: Die Verwaltung ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 18.01.2011 gebeten worden, zu prüfen, ob im Abschnitt auf der Straße Meßkamp beiderseits des Einmündungsberei- ches Salzmannstraße ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone möglich sind (Anlage 3). Zunächst ist noch einmal die vorhandene Zonenabgrenzung auf der Straße Meßkamp überprüft worden (Anlage 1). In der Vorlage V/0911/2010 ist bereits erläutert worden, dass dem Wunsch des Antragstellers, die Straße Meßkamp komplett als Tempo-30-Zone auszuweisen, wegen der vor- handenen Gewerbebetriebe nicht nachgekommen werden kann. Die erneute Besichtigung vor Ort hat ergeben, dass eine geringfügige Erweiterung der Tempo-30-Zone in beiden Richtungen mög- lich ist. Dazu müssten allerdings die Zonenschilder versetzt werden. Für die Erweiterung der Zone wird vorgeschlagen, zusätzlich Betonkegel aufzustellen, da der Straßenraum sehr breit ausgebaut ist (Anlage 2). Im Kreuzungsbereich Meßkamp / Salzmannstraße is t heute die Vorfahrt der Straße Meßkamp zu beachten. Es ist angebracht, als Vorfahrtregel die in Tempo-30-Zonen übliche Rechts-vor-Links- Regelung auch hier einzuführen. Zur Verdeutlichung und zur besseren Einsehbarkeit wird vorge- schlagen in Ergänzung der bereits vorhandenen beiden Betonkegel vor Haus Nr.25 (Anlage 2), Markierungen mit Betonkegeln in allen weiteren Einmündungen im Kreuzungsbereich anzubringen. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Detailplan Anlage 3: Niederschrift Münster-Mitte Tempo-30-Zone Meßkamp / Salzmannstraße Anlage 1 zur Vorlage V/0911/2010/1.Erg. Erweiterung der Zone im Bereich Meßkamp Erweiterung der Zone im Bereich Meßkamp Meßkamp Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung Abteilung Verkehrsplanung Bearb. / gez. Willmeroth 24.03.2011 Anlage 3 zur Vorlage V/0911/2010/1.Erg. Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 24.03.2011 492 60 45 Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung (öffentliche r Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 18.01.2011 Punkt 4.2 der Tagesordnung V/0911/2010 Anregung Nr. 212/2010 nach § 24 GO NRW; betr. Er- weiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meß- kamp für die gesamte Straße Meßkamp Frau Rommel schlug bereits vor Eintritt in die Tagesordnung vor, den Beschluss über die Vorlage zu vertagen (siehe Hinweise vor Eintritt in die Tagesordnung). Herr Böhme erläuterte kurz die Vorlage und beantwortete Fragen. Auf Nachfrage legte er die Vor- aussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone dar. Frau Rommel bat die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen für eine kostengünstige Verdeut- lichung der bestehenden Tempo-30-Zone möglich sind und der Bezirksvertretung Münster-Mitte vorzulegen. Herr Kiekenbeck bat ergänzend zu prüfen, ob die Einrichtung der Tempo-30-Zone von der Kin- derhauser Straße bis zur Salzmannstraße oder alternativ der komplette Wegfall der Tempo-30- Zone möglich bzw. rechtlich erforderlich sei. Sodann wurde die Vorlage vertagt. gez. Andreas Lembeck Schriftführung Verteiler: III/61, III/1
Beschlussvorlage
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V/0911/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Anregung Nr. 212/2010 nach § 24 GO NRW; betr. Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp für die gesamte Straße Meßkamp Beratungsfolge 18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der bestehende Abschnitt der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp wird nicht für die gesamte Straße Meßkamp erweitert. 2. Die Anregung Nr. 212/2010 gemäß § 24 GO NRW ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Im o. g. Antrag (Anlage 1) wird vorgeschlagen, die bereits vorhandene Tempo-30-Zone Meßkamp auf die gesamte Straßenlänge auszudehnen. Der Anwohner bemängelt, dass die Geschwindig- keitsbeschränkung in der Zone auf dem Meßkamp nicht eingehalten wird und vermutet, dass dies möglicherweise daran liegt, dass die Tempo-30-Zone hier nur für einen kurzen Abschnitt ausge- wiesen ist. Die Straße Meßkamp liegt zwischen Grevener Straße und Wienburgstraße. Der kurze Abschnitt mit Wohnbebauung auf der Nordseite (Meßkamp Nr.19-25 und Salzmannstraße Nr. 48) im Bereich der Einmündung der Salzmannstraße (Anlage 2) ist als Tempo-30-Zone eingerichtet worden. Die Südseite und alle anderen Straßenabschnitte sind ohne Wohnbebauung. Hier stehen entweder keine Gebäude oder ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude und Anlagen. Insgesamt hat die Straße überwiegend den Charakter und die Funktion einer Gewerbeerschließungsstraße. Dement- sprechend fahren hier nicht nur Pkw sondern auch vermehrt Lieferfahrzeuge und Lkw. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist für Wohngebiete vorgesehen; sie soll möglichst eine städtebauliche Einheit aufweisen. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommt sie laut Straßenver- kehrsordnung grundsätzlich nicht in Betracht. Die Wohnbebauung findet sich nur in dem heute Vorlagen-Nr.: V/0911/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 09.12.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0911/2010 schon eingerichteten Bereich. Eine Ausdehnung der Tempo-30-Zone auf den gesamten Bereich Meßkamp ist daher nicht möglich. Zur besseren Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone sind bei der Einrichtung auf beiden Straßenseiten Tempo-30-Zonenschilder aufgestellt worden. Für den Kfz-Verkehr ist damit trotz des nur kurzen Abschnittes die Tempo-30-Zone deutlich wahrnehmbar. Ob die Tempo-30-Regelung eingehalten wird, kann aktuell nicht beurteilt werden. Das Ordnungsamt der Stadt Münster wird daher der jähr- lich zweimal tagenden Messstellenkonferenz mitteilen, dass hier Beschwerden vorliegen. Diese Einrichtung wird unter Berücksichtigung der Unfalllage über eine Einrichtung einer Messstelle in dem genannten Straßenabschnitt entscheiden. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Anregung Nr. 212/2010 gem. § 24 GO NRW Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 1, Anregung
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Anlage 1
Anlage 2, Übersichtsplan
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Anlage 2 Gewerbe Tempo-30-Zone MeßkampTempo-30-Zone Meßkamp Beginn und Ende der Tempo-30-Zone Meßkamp Beginn der Tempo-30-Zone Gewerbegebiet östlich der Tempo-30-Zone
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (4)
- Salzmannstraße
- Grevener Straße
- Wienburgstraße
- Meßkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0911/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37