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V/0911/2010

Anregung Nr. 212/2010 nach § 24 GO NRW, betr. Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp für die gesamte Straße

Vorlagen 10.12.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.01.2011, TOP 4.2

Ergänzungsvorlage V/0911/2010/1 mit Anlagen

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Beschlussvorlage

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Anlage 1, Anregung

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Anlage 2, Übersichtsplan

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Ergänzungsvorlage V/0911/2010/1 mit Anlagen

5213 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0911/2010/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung Nr. 212/2010 nach § 24 GO NRW; betr. Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der 
Straße Meßkamp für die gesamte Straße Meßkamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der bestehende Abschnitt der Tempo-30-Zone auf 
der Straße Meßkamp nicht für die gesamte Straße Meßkamp erweitert werden kann. 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine geringfügige Erweiterung der Tempo-30-Zone 
auf der Straße Meßkamp in beide Richtungen möglich ist. 
3. Für eine Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp werden zusätzlich Be-
tonkegel im Straßenraum aufgestellt. 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass als Vorfahrtregel die in Tempo-30-Zonen übliche 
Rechts-vor-Links-Regelung auch im Kreuzungsbereich Meßkamp / Salzmannstraße einge-
führt wird. 
5. Zur Verdeutlichung und zur besseren Einsehbarkeit der Rechts-vor-Links-Regelung im 
Kreuzungsbereich Meßkamp / Salzmannstraße werden Markierungen mit Betonkegeln in 
allen Einmündungen ausgeführt. 
6. Die Anregung Nr. 212/2010 gemäß §24 GO NRW ist damit erledigt. 
  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die vorgeschlagenen Maßnahme Kosten in Höhe von 
9.000,00 Euro und keine Folgekosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
  
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 
(frei verfügbare Mittel) 
   
492 61 56 
 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.04.2011 
V/0911/2010/1

- 2 - 
V/0911/2010/1 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2011 49.846,39 Inkl. Ermächti-
gungsübertra-
gung (davon 
verfügbar: 
46.846,39 €) 
 
 
 
 
Begründung: 
Die Verwaltung ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 18.01.2011 gebeten 
worden, zu prüfen, ob im Abschnitt auf der Straße Meßkamp beiderseits des Einmündungsberei-
ches Salzmannstraße ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone möglich 
sind (Anlage 3). 
 
Zunächst ist noch einmal die vorhandene Zonenabgrenzung auf der Straße Meßkamp überprüft 
worden (Anlage 1). In der Vorlage V/0911/2010 ist bereits erläutert worden, dass dem Wunsch des 
Antragstellers, die Straße Meßkamp komplett als Tempo-30-Zone auszuweisen, wegen der vor-
handenen Gewerbebetriebe nicht nachgekommen werden kann. Die erneute Besichtigung vor Ort 
hat ergeben, dass eine geringfügige Erweiterung der Tempo-30-Zone in beiden Richtungen mög-
lich ist. Dazu müssten allerdings die Zonenschilder versetzt werden. Für die Erweiterung der Zone 
wird vorgeschlagen, zusätzlich Betonkegel aufzustellen, da der Straßenraum sehr breit ausgebaut 
ist (Anlage 2). 
 
Im Kreuzungsbereich Meßkamp / Salzmannstraße is t heute die Vorfahrt der Straße Meßkamp zu 
beachten. Es ist angebracht, als Vorfahrtregel die in Tempo-30-Zonen übliche Rechts-vor-Links-
Regelung auch hier einzuführen. Zur Verdeutlichung und zur besseren Einsehbarkeit wird vorge-
schlagen in Ergänzung der bereits vorhandenen beiden Betonkegel vor Haus Nr.25 (Anlage 2), 
Markierungen mit Betonkegeln in allen weiteren Einmündungen im Kreuzungsbereich anzubringen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Schultheiß 
 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1: Übersichtsplan 
Anlage 2: Detailplan 
Anlage 3: Niederschrift

Münster-Mitte
Tempo-30-Zone Meßkamp / Salzmannstraße
Anlage 1 zur Vorlage V/0911/2010/1.Erg.
Erweiterung
der Zone im
Bereich
Meßkamp
Erweiterung
der
Zone im
Bereich
Meßkamp
Meßkamp
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung Abteilung Verkehrsplanung
Bearb. / gez. Willmeroth 24.03.2011

Anlage 3 zur Vorlage V/0911/2010/1.Erg. 
 
 
 
 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 24.03.2011 
492 60 45 
 
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 13.  Sitzung (öffentliche r Sitzungsteil) der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte am 18.01.2011 
 
 
 
 
Punkt 4.2 der Tagesordnung 
V/0911/2010 
Anregung Nr. 212/2010 nach § 24 GO NRW; betr. Er-
weiterung der Tempo-30-Zone auf der Straße Meß-
kamp für die gesamte Straße Meßkamp 
 
Frau Rommel schlug bereits vor Eintritt in die Tagesordnung vor, den Beschluss über die Vorlage 
zu vertagen (siehe Hinweise vor Eintritt in die Tagesordnung).  
 
Herr Böhme erläuterte kurz die Vorlage und beantwortete Fragen. Auf Nachfrage legte er die Vor-
aussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone dar.  
 
Frau Rommel bat die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen für eine kostengünstige Verdeut-
lichung der bestehenden Tempo-30-Zone möglich sind und der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
vorzulegen.  
 
Herr Kiekenbeck bat ergänzend zu prüfen, ob die Einrichtung der Tempo-30-Zone von der Kin-
derhauser Straße bis zur Salzmannstraße oder alternativ der komplette Wegfall der Tempo-30-
Zone möglich bzw. rechtlich erforderlich sei.  
 
Sodann wurde die Vorlage vertagt.  
 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Andreas Lembeck 
Schriftführung 
 
 
Verteiler: III/61, III/1

Beschlussvorlage

3076 Zeichen

V/0911/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung Nr. 212/2010 nach § 24 GO NRW; betr. Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der 
Straße Meßkamp für die gesamte Straße Meßkamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der bestehende Abschnitt der Tempo-30-Zone auf der Straße Meßkamp wird nicht für die 
gesamte Straße Meßkamp erweitert. 
2. Die Anregung Nr. 212/2010 gemäß § 24 GO NRW ist damit erledigt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Im o. g. Antrag (Anlage 1) wird vorgeschlagen, die bereits vorhandene Tempo-30-Zone Meßkamp 
auf die gesamte Straßenlänge auszudehnen. Der Anwohner bemängelt, dass die Geschwindig-
keitsbeschränkung in der Zone auf dem Meßkamp nicht eingehalten wird und vermutet, dass dies 
möglicherweise daran liegt, dass die Tempo-30-Zone hier nur für einen kurzen Abschnitt ausge-
wiesen ist. 
 
Die Straße Meßkamp liegt zwischen Grevener  Straße und Wienburgstraße. Der kurze Abschnitt 
mit Wohnbebauung auf der Nordseite (Meßkamp Nr.19-25 und Salzmannstraße Nr. 48) im Bereich 
der Einmündung der Salzmannstraße (Anlage 2) ist als Tempo-30-Zone eingerichtet worden. Die 
Südseite und alle anderen Straßenabschnitte sind ohne Wohnbebauung. Hier stehen entweder 
keine Gebäude oder ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude und Anlagen. Insgesamt hat die 
Straße überwiegend den Charakter und die Funktion einer Gewerbeerschließungsstraße. Dement-
sprechend fahren hier nicht nur Pkw sondern auch vermehrt Lieferfahrzeuge und Lkw.  
 
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist für Wohngebiete vorgesehen; sie soll möglichst eine 
städtebauliche Einheit aufweisen. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommt sie laut Straßenver-
kehrsordnung grundsätzlich nicht in Betracht. Die Wohnbebauung findet sich nur in dem heute 
Vorlagen-Nr.: 
V/0911/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.12.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0911/2010 
schon eingerichteten Bereich. Eine Ausdehnung der Tempo-30-Zone auf den gesamten Bereich 
Meßkamp ist daher nicht möglich. 
 
Zur besseren Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone sind bei der Einrichtung auf beiden Straßenseiten 
Tempo-30-Zonenschilder aufgestellt worden. Für den Kfz-Verkehr ist damit trotz des nur kurzen 
Abschnittes die Tempo-30-Zone deutlich wahrnehmbar. Ob die Tempo-30-Regelung eingehalten 
wird, kann aktuell nicht beurteilt werden. Das Ordnungsamt der Stadt Münster wird daher der jähr-
lich zweimal tagenden Messstellenkonferenz mitteilen, dass hier Beschwerden vorliegen. Diese 
Einrichtung wird unter Berücksichtigung der Unfalllage über eine Einrichtung einer Messstelle in 
dem genannten Straßenabschnitt entscheiden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1: Anregung Nr. 212/2010 gem. § 24 GO NRW 
Anlage 2: Übersichtsplan

Anlage 1, Anregung

8 Zeichen

Anlage 1

Anlage 2, Übersichtsplan

166 Zeichen

Anlage 2
Gewerbe
Tempo-30-Zone MeßkampTempo-30-Zone Meßkamp
Beginn und Ende der
Tempo-30-Zone Meßkamp
Beginn der Tempo-30-Zone Gewerbegebiet östlich der Tempo-30-Zone

Beratungsverlauf (1)

18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Salzmannstraße
  • Grevener Straße
  • Wienburgstraße
  • Meßkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0911/2010
Typ
Vorlagen
Datum
10.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37