0440/2021
Veranstaltungen 1. Halbjahr auf dem Neumarkt
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
3652 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 0440/2021 Freigabedatum 10.02.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Veranstaltungen 1. Halbjahr auf dem Neumarkt Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist geboten, weil der Veranstalter Planungssicherheit insbesondere für die Verpflich- tung von Ausstellern benötigt. In diesem Jahr wird mit einer erhöhten Inanspruchnahme des öffentli- chen Raums – nicht nur in Köln – gerechnet, da davon auszugehen ist, dass nicht die komplette Sai- son zur Verfügung steht. Dies wird zwangsläufig zur Notwendigkeit einer noch früheren Verpflichtung von Ausstellern führen. Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen / Vergabe / Internationales die Verwaltung zu beauftragen, den Neumarkt (Platzinnenfläche) antragsgemäß für den Antik- und Designmarkt vom 28.-30.05.2021 der Fa. Coelln-Concept zur Ver- fügung zu stellen. Die Planung und Durchführung der Marktveranstaltung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die dann gültigen Einschränkungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie die Durchführung eines Spezial- marktes zulassen. Datum 10.02.2021 Abstimmungsergebnis zugestimmt Unterschrift gez. Hupke Bezirksbürgermeister Unterschrift gez. Leitner 3. stellv. Bezirksbürgermeister 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In seiner Sitzung am 24.01.2021 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschlossen, der von der Verwaltung vorgeschlagene Nutzung des Neu- marktes vom 26. – 28.03.2021 in Form eines Antik- und Designmarktes (Session Nr. 3229/2020) nicht zuzustimmen. Vorangegangen war eine mündliche Aussprache darüber, ob zu diesem Zeitpunkt be- reits wieder Marktveranstaltungen in Einklang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) mög- lich sein könnten. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen sind Spezialmärkte gem. § 69 GewO durch die CoronaSchVO bis einschließlich 14.02.2021 nicht zulässig und es wird bereits auf Bundes- und Landesebene öffentliche über eine Verlängerung der Corona-bedingten Beschränkungen disku- tiert. Daher wurde die Wahrscheinlichkeit nicht gesehen und dem Verwaltungsvorschlag nicht zuge- stimmt. Durch den fehlenden Beschluss für diesen Zeitraum ist eine Verlegung auf ein späteres Datum ohne eine weitere Entscheidung des Ausschusses und Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt nicht möglich. Da der Beschluss sich gegen das Datum und nicht gegen die Veranstaltung als solche richtete, hat die Verwaltung mit dem Veranstalter Gespräche über eine Verlegung des Termins geführt. Dieser wünscht eine Verlegung auf den Zeitraum 28. – 30.05.2021. Sollte auch zu diesem Zeitpunkt kein Antik- und Designmarkt möglich sein, ist ein erneuter Beschluss durch die zuständigen Gremien im Falle einer weiteren Terminverlegung nicht notwendig. Diese kann die Verwaltung mit dem Veranstal- ter in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Platzfläche auf Basis dieses Beschlusses vereinbaren. Da zwischenzeitlich feststeht, dass keine Karnevalsveranstaltungen auf dem Neumarkt stattfinden können, verbleibt unter Anrechnung der in der Vorlage 3229/2020 genannten Veranstaltungen ein Restkontingent von 1 Veranstaltung auf dem Neumarkt für 2021.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 0440/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.02.2021
- Erstellt
- 08.02.2021 18:21