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0562/2026

Sicherung des Bolzplatzes in Blumenberg-Süd, Installation Ballfangzaun, Beantwortung zu AN/1452/2025

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 12.03.2026, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4460 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 0562/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
 
Sicherung des Bolzplatzes in Blumenberg-Süd, Installation Ballfangzaun, 
Beantwortung zu AN/1452/2025 
 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 11.12.2025 fragte die AfD-Fraktion in Bezug 
auf die Sicherung des Bolzplatzes in Blumenberg-Süd bzw. zur Installation eines Ballfangzau-
nes / Netzes am öffentlichen Bolzplatz neben der dortigen Skateanlage (Zitat):  
 
1. Liegen der Stadt bzw. dem Bezirksamt Daten zur Größe (Flächenausdehnung) des 
Bolzplatzes in Blumenberg-Süd vor?  
2. Wurde jemals geprüft oder diskutiert, dort einen Ballfangzaun und/oder eine Netzüber-
dachung zu errichten?  
3. Für die Anlage Soccer-Cage in Chorweiler: a) Wie hoch waren die Kosten nur für Zaun 
und Netzüberdachung (ohne Bodenbelag, Tore und andere Ausstattung)? b) Gibt es öffentli-
che Projektdokumente (z. B. Ausschreibungen, spezifizierte Kostenaufstellungen), aus denen 
diese Kosten hervorgehen?  
4. Welche Gremien, Ämter oder Träger wären zuständig, falls eine ähnliche Sicherung in 
Blumenberg-Süd geplant werden sollte?  
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu Frage 1: Liegen der Stadt bzw. dem Bezirksamt Daten zur Größe (Flächenaus-deh-
nung) des Bolzplatzes in Blumenberg-Süd vor?  
Die Größe der Bolzplatzfläche Weichselring/Langenbergstraße in Köln-Blumberg beträgt 800 m². 
 
Zu Frage 2: Wurde jemals geprüft oder diskutiert, dort einen Ballfangzaun und/oder 
eine Netzüberdachung zu errichten?  
Grundsätzlich baut die Stadt Köln neue Bolzplatzanlagen immer mit entsprechenden Schutz-
zäunen, jedoch gibt es noch zahlreiche Bestands-Anlagen, insbesondere in Parkanlagen, die 
nicht über Ballfang-Zäune hinter den Toren verfügen. Zum Teil befinden sich diese im Land-
schaftsschutzgebiet, wo der Bau eines Zauns nicht im Bauantragsverfahren genehmigungsfä-
hig wäre.  
Bei Neubauten wird auf die Netzkonstruktion im Stil einer vollständigen Überdachung verzich-
tet, da diese sehr wartungsintensiv ist und aus wirtschaftlichen Gründen nicht dauerhaft ge-
pflegt und gewartet werden kann. Die Netzkonstruktion der Anlage am Liverpooler Platz ist 
bereits seit geraumer Zeit defekt. Die hohe Anfälligkeit der Netze für Defekte bindet in hohem 
Maße Personal- und Finanzressourcen für den Austausch, so dass diese aus Gründen der 
Wirtschaftlichkeit nicht mehr verbaut werden.

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Die Anlage in Köln-Blumberg unterliegt dem Bestandsschutz, weshalb hierfür bislang keine 
Planungen vorgenommen wurden, einen Ballfangzaun nachträglich zu errichten.  
Die Fachverwaltung bewertet einen Zaun in dieser Parkanlage nicht als notwendig, da sich 
keine kritische Infrastruktur (Straßen, Bahntrassen, Privatgelände) in direkter Nachbarschaft 
bzw. „in Ball-Schussweite“ befinden. Der Wall im Süden der Anlage verhindert ein Abdriften 
von Bällen in diese Richtung. Die Bepflanzung nördlich der Anlage verhindert ein Eindringen 
von Bällen auf private Grundstücke, und die Schutzzäune hinter den Toren fangen Fehl-
schüsse ab.  
 
Zu Frage 3: Für die Anlage Soccer-Cage in Chorweiler: a) Wie hoch waren die Kosten 
nur für Zaun und Netzüberdachung (ohne Bodenbelag, Tore und andere Ausstattung)? 
b) Gibt es öffentliche Projektdokumente  (z. B. Ausschreibungen, spezifizierte Kosten-
aufstellungen), aus denen diese Kosten hervorgehen?  
Der sogenannte „Soccer-Court“ am Liverpooler Platz befindet sich im Eigentum der GAG und 
wird von der GAG auch unterhalten. Die angefragten Angaben liegen der Verwaltung nicht 
vor.   
 
Zu Frage 4: Welche Gremien, Ämter oder Träger wären zuständig, falls eine ähnliche Si-
cherung in Blumenberg-Süd geplant werden sollte?  
Die Zuständigkeiten sind vom jeweiligen Standort abhängig. Die Anlagen werden vom Amt für 
Kinder, Jugend und Familie gebaut und vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen un-
terhalten. Beschlussvorlagen werden der Bezirksvertretung zur Entscheidung nach Vorbera-
tung durch den Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Abhängig von den baulichen Grundvoraus-
setzungen sind weitere Ämter und Stellen zu involvieren (bspw. das Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt bei Vorhaben, die in einem Landschafts-schutzgebiet liegen oder das Amt für 
Denkmalschutz, falls eine bestehende Grünanlage, in der ein Spielplatz, Bolzplatz o.ä. gebaut 
werden soll, denkmalpflegerisch geschützt ist).

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0562/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.02.2026
Erstellt
25.02.2026 22:48