1614/2018
Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord
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Anlage 6 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018
1662 Zeichen
Anlage 6 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 35. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 öffentlich 6.4 Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Stadtbahnanbin- dung Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanz- planes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 1614/2018 Geänderter Beschluss (entsprechend der Beschlussfassung des Verkehrsaus- schusses): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistun- gen fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung der Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt inklusive eines P+R-Platzes zu- nächst bis zur Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (Leistungs- phase 3 HOAI) vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Aus- zahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV - in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-2-5103, Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2018. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Verlängerung der Stadt- bahnanbindung bis Meschenich-Süd (Grundlagenermittlung) in die Prüfung mit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
17461 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/690/1
Vorlagen-Nummer
1614/2018
Freigabedatum
31.08.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Stadtbahnanbindung
Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt mit gleichzeitiger Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen fest und beauf-
tragt die Verwaltung, die Planung der Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bau-
abschnitt inklusive eines P+R-Platzes zunächst bis zur Entwurfsplanung einschließlich Kos-
tenberechnung (Leistungsphase 3 HOAI) vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbe-
teiligung durchzuführen.
2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Höhe von
100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-2-5103, Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich,
Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2018.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen und
der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen.
ja / nein
Alternative
Da es sich um eine Teilmaßnahme der Roadmap handelt, besteht zur Umsetzung der Maßnahme
keine Alternative.
Verkehrsausschuss 11.09.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018
Verkehrsausschuss
Finanzausschuss 24.09.2018
Rat 27.09.2018
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 10,7 Mio €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 90% zwf. Kosten
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 174.930 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018
a) Personalaufwendungen 320.900 €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Historie
Bereits am 14.05.1992 hat der Rat die Verwaltung mit der langfristigen Planung sowie der Sicherung
einer Stadtbahntrasse als Verlängerung der geplanten Nord-Süd Stadtbahn vom Verteilerkreis Köln
über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich beauftragt.
Am 10.12.1996 wurden dem Stadtentwicklungsausschuss im Zuge einer integrierten Raumanalyse
für das Gebiet Rondorf/Meschenich/Immendorf drei verschiedene Stadtbahntrassen-Varianten vorge-
stellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat darauf basierend am 26.10.2000 den Beschluss gefasst,
die Planung der Variante 1a (Stadtbahnstrecke außerhalb des Ortskerns Rondorf) weiter zu verfol-
gen.
Aufgrund der geringen Erschließungswirkung der beschlossenen Variante 1a durch die Trasse am
Ortsrand von Rondorf haben sich Verwaltung und KVB AG im Zuge der Anmeldung zum ÖPNV-
Bedarfsplan 2017 des Landes NRW darüber verständigt, Trassenalternativen zu prüfen.
Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) hat am 04.07.2016 einen Antrag beschlossen (Vorlagen-Nr.:
AN/1172/2016), wonach der Rat die Verwaltung beauftragen soll, mit der konkreten Planung zur
Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich zu beginnen. Hierzu soll die genaue Trassierung erarbeitet
werden. Insbesondere soll die Querung des Verteilerkreises Bonner Straße/Militärring, die Durch-
schneidung des Wasserschutzgebietes und die Kreuzung der Bundesautobahn (BAB) 4 entwickelt
werden. Ebenfalls soll eine detaillierte Planung der Endhaltestelle in Meschenich vorgenommen wer-
den.
Am 20.02.2017 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) einen weiteren Antrag beschlossen (Vor-
lagen-Nr.: AN/0240/2017), wonach der Rat die Verwaltung beauftragen soll, bei den anstehenden
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Planungen zur Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich, die Endhaltestelle am südwestlichen
Ortsende von Meschenich vorzusehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 09.11.2017 die Aufstellung eines Bebauungs-
plans für das Plangebiet Rondorf Nord-West beschlossen (Vorlagen-Nr.: 2956/2017). Die Planung
beinhaltet auch eine Verlängerung der Stadtbahnstrecke vom Verteilerkreis Köln kommend über
Rondorf bis nach Meschenich-Nord.
Der Verkehrsausschuss, der Stadtentwicklungsausschuss sowie alle Bezirksvertretungen wurden ab
dem 05.03.2018 über die „ÖPNV-Roadmap: Maßnahmen für den Stadtbahnausbau und -neubau“
informiert (Vorlagen-Nr.: 0606/2018).
Variantenuntersuchung
Die Verwaltung hat bereits Voruntersuchungen zur Stadtbahnanbindung durchgeführt und unter-
schiedliche Varianten zur Trassenführung betrachtet, die sich insbesondere im Bereich zwischen dem
Verteilerkreis Köln und der BAB 4 und im Bereich Rondorf unterscheiden. Ebenfalls wurden unter-
schiedliche Varianten der Querung des Verteilerkreises erarbeitet.
Als mögliche Querung des Verteilerkreises wurden bisher drei Varianten untersucht. Hierzu zählen
eine Überführung (Teilabschnitte 1a, 2 und 3), eine Unterführung (Teilabschnitte 1b, 2 und 3) und
eine vom Verteilerkreis räumlich versetzte ebenerdige Führung der Trasse (Teilabschnitt 1c). Bei der
versetzten Trassenführung verläuft die Stadtbahn zukünftig etwa 300 m westlich der BAB 555 durch
das Landschafts- und Wasserschutzgebiet bis zur Querung der BAB 4. Bei den beiden anderen Vari-
anten verläuft die Stadtbahn unmittelbar westlich der BAB 555 bis zum bestehenden Brückenbauwerk
über die BAB 4 ebenfalls im Landschafts- und Wasserschutzgebiet.
Im Anschluss daran ergibt sich aus den Planungen für die Siedlungserweiterung Rondorf Nord-West
nur eine Trasse, welche bis zur Straße „Am Höfchen“ verläuft (Teilabschnitt 4).
Innerhalb des Plangebietes wurden zwei Varianten zum weiteren Trassenverlauf untersucht: Eine
Variante verläuft westlich des Stadtteils Rondorf bis zur Bödinger Straße und von dort bis nach
Meschenich-Nord (Teilabschnitte 5a bis 6). Die andere Variante verläuft durch Rondorf, in dem die
Trasse südlich von Rondorf in Richtung der Bödinger Straße verschwenkt und von dort bis nach
Meschenich-Nord verläuft (Teilabschnitte 5b bis 6). Bei der Potenzialabschätzung hat sich gezeigt,
dass die zentral verlaufende Trasse eine wesentlich höhere Erschließungswirkung hat und deshalb
von der Verwaltung und der KVB AG favorisiert wird.
Bei jeder möglichen Trassenführung der Stadtbahn werden die evtl. notwendigen Straßenumbauten
ganzheitlich mitbetrachtet und sind integraler Bestandteil der Planung.
Alle möglichen Varianten bzw. Teilabschnitte sind in der Anlage 1 (Lageplan Gesamtübersicht) dar-
gestellt.
Angrenzende Maßnahmen
Es handelt sich im Bereich von Rondorf um eine komplexe und sehr umfangreiche Gesamtmaßnah-
me, da Maßnahmen des Städtebaus, des Straßenbaus, des Gewässerumbaus und des Stadtbahn-
baus zeitlich eng verknüpft zueinander umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen neben der Stadt-
bahnanbindung im Einzelnen folgende Projekte:
Neubaugebiet Rondorf Nord-West (1.300 Wohneinheiten, 1 Grundschule, 1 weiterführende
Schule, 3-4 Kindertagesstätten, Jugend- und Senioreneinrichtungen, 1 Vollsortimenter, ein
zentraler Quartiers- und Dorfplatz, öffentliche Grünflächen mit Spielplätzen)
Neubau einer Entflechtungsstraße im Norden von Rondorf
Teilverfüllung einer offenen Wasserfläche für die Bebauung und die Entflechtungsstraße
Durch eine geeignete dezernats- und ämterübergreifende Projektorganisationsstruktur wird die Ver-
waltung die Umsetzung des Projekts sicherstellen.
Die Bezirksregierung Köln hat in diesem Zusammenhang bereits daraufhin gewiesen, dass die durch-
zuführenden Genehmigungsverfahren seitens der Verwaltung eng miteinander zu koordinieren und
mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen sind.
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Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung
Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang geplant, die Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls gemeinsam
mit den beteiligten Fachämtern (Stadtplanungsamt und Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung)
durchzuführen. Die erste öffentliche Informationsveranstaltung für Bürger/-innen wurde vom Stadtpla-
nungsamt Ende Juni 2018 durchgeführt. Weitere Veranstaltungen sind im anstehenden Planungspro-
zess vorgesehen. Eine Festlegung um welche Art der Veranstaltung es sich handelt, z. B. Ortsbege-
hung, Workshop mit Thementischen, reine Informationsveranstaltung etc. wird zu einem späteren
Zeitpunkt festgelegt.
.
Geplante Abwicklung des Stadtbahnprojektes
Aus Sicht der Verwaltung ist nach der Ausschreibungsphase ein Planungsbeginn im zweiten Quartal
2019 erreichbar. Das Genehmigungsverfahren soll ab 2021 beginnen, so dass ein Baubeginn frühes-
tens ab 2024 möglich wäre.
Externe Vergaben
Auf Grund der Größe und Dringlichkeit des Projekts ist geplant, Ingenieurleistungen an einen exter-
nen Dienstleister als Generalplaner (Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fach-
planungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) sowie weitere Gutachten und Beratungs-
leistungen an Einzelauftragnehmer zu vergeben. Die Beauftragungen erfolgen zunächst bis zur Leis-
tungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Zusätzlicher Personalbedarf
Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stel-
len/Personalkapazitäten sind beim federführenden Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau nicht
vorhanden.
Der ermittelte Kapazitätsbedarf für die Planungs- und Umsetzungsphase zur Wahrnehmung der nicht
delegierbaren bauherrenseitigen Aufgaben durch die Stadt Köln ergibt für die Straßen- und Stadt-
baumaßnahmen folgenden Stellenmehrbedarf:
1 Stelle Gesamtprojektleitung für das Stadtbahnprojekt, Bauingenieur/in, EG 14 TVöD,
1 Stelle Projektkoordinierung für das Stadtbahnprojekt, Stellvertretung Projektleitung, Bauin-
genieur/in EG 12 TVöD
1 Stelle Grundlagenermittlung, Vorbereitung + Durchführung der Vergabe für Gutach-
ter/Planer, Bauingenieur/in EG 11 TVöD
1/2 Stelle Projektassistenz, Gremienarbeit/Öffentlichkeitsarbeit/Genehmigungsverfahren, EG
9c TVöD/ A 10 LBesG
Die Stellen für das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wurden bereits im Rahmen des Stel-
lenplanverfahrens 2019 angemeldet.
In Anbetracht des bestehenden Fachkräftemangels an Ingenieuren/innen und unter Berücksichtigung
der absehbaren Fluktuation aufgrund der Altersstruktur in den technischen Ämtern ist es mit Blick auf
die enge Zeitplanung des Projektes notwendig, die beantragten Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan
2019 zur sofortigen unbefristeten Besetzung freizugeben. Entsprechende unterjährige Verrech-
nungsmöglichkeiten stehen verwaltungsseitig zur Verfügung.
RPA
Das Rechnungsprüfungsamt hat für die Vergabe zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
174.930 € brutto unter der RPA-Nr.: 141/15/03/17 vom 18.08.2017 als Planungsmittel anerkannt (sie-
he Anlage 2).
Zusätzlich hat das Rechnungsprüfungsamt für die Vergabe der weiteren o.g. Dienstleistungen ca.
10,7 Mio. € brutto unter der RPA-Nr.: 2018/0561 vom 14.05.2018 als Planungsmittel anerkannt (siehe
Anlage 3).
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Die Anmerkungen des RPA werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.
Kosten
Für die ÖPNV-Bedarfsplananmeldung wurden Gesamtkosten (Stand 2016) von 77,35 Mio. € brutto
grob geschätzt. Dabei handelt es sich um eine Kostengrößenordnung vor Aufnahme der Planung. In
diesen Kosten waren keine Grunderwerbs- und Entschädigungskosten und keine Kosten für Maß-
nahmen für Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz enthalten.
Im Rahmen der bereits durchgeführten überschlägigen Nutzen-Kosten-Voruntersuchung wurden die-
se grob angenommenen Kosten für die Varianten „ebenerdige Querung Verteilerkreis“ und „Unterfüh-
rung Verteilerkreis“ weiter fortgeschrieben. Die Investitionskosten liegen derzeit (Stand 07/2017) bei
ca. 90,50 Mio. € brutto für die Variante „ebenerdige Querung Verteilerkreis“ und bei ca. 113,05 Mio. €
brutto für die Variante „Unterführung Verteilerkreis“ als Summe aus Bau- und Planungskosten (inkl.
Ansätzen für Grunderwerb, Entschädigung und Risikozuschlägen).
Die Gesamtkosten von ca. 113,05 Mio. € brutto der Variante „Unterführung Verteilerkreis“ teilen sich
auf in den Anteil der KVB AG für die betriebstechnische Ausrüstung in Höhe von ca. 19,04 Mio. €
brutto und den städtischen Anteil in Höhe von ca. 94,01 Mio. € brutto.
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen.
Die zuvor genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Aufgrund der Kostenqualität
„Kostenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40 % ergeben.
Finanzierung
Die im Rahmen der Planung in 2018 erforderlichen investiven Haushaltsmittel von 100.000 € stehen
im Haushaltsplan 2018 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-2-5103, Stadtbahnanbindung Ron-
dorf/Meschenich zur Verfügung.
Die darüber hinaus benötigten investiven Planungsmittel von 10,6 Mio. € wurden im HPL-Entwurf
2019 inklusive der Finanzplanung 2020 bis 2022 an gleicher Stelle berücksichtigt.
Die zur Finanzierung der ergebniswirksamen Bestandteile der Maßnahme benötigten Haushaltsmittel
in Höhe von 174.930 € stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2018 bereit.
Förderung
Der Verkehrsausschuss hat am 26.04.2016 die Kategorisierung aller angemeldeten ÖPNV-
Maßnahmen mit Bezug zum Kölner Stadtgebiet für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW in
Maßnahmen mit vordringlichem und weiterem Bedarf beschlossen. Die Maßnahme Verlängerung
nach Rondorf/Meschenich ist im ÖPNV-Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf angemeldet. Fördermit-
tel werden vom Fördergeber jedoch nur dann in Aussicht gestellt, wenn im Rahmen einer Nutzen-
Kosten-Untersuchung ein Faktor ≥1,0 erreicht wird.
Die Abschätzung der Förderfähigkeit ist mit einer sogenannten Sensitivitätsbetrachtung in Form einer
vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt worden. Hierbei wurde sowohl die Variante
in Form einer ebenerdigen Querung der Militärringstraße (kostengünstigste Variante) als auch die
Variante mit einer Unterführung (teuerste Variante) betrachtet. Ergebnis der Untersuchung ist, dass
die kostengünstigste Variante (ebenerdige Querung) einen Nutzen-Kosten-Wert von circa 1,4 und die
teuerste Variante (Untertunnelung) einen Nutzen-Kosten-Wert von circa 1,0 erreicht.
Um im weiteren Verfahren die Förderfähigkeit sicherzustellen, ist es erforderlich, die Anzahl der ge-
planten Wohneinheiten (WE) bei der Realisierung des Neubaugebietes von bisher circa 1.000 WE auf
circa 1.300 WE zu erhöhen. Hierbei soll der bekannte städtebauliche Entwurf im Wesentlichen beibe-
6
halten werden und lediglich das Verhältnis zwischen Einfamilienhausbau und Geschosswohnungsbau
verschoben werden. Durch eine Erhöhung der Wohneinheiten können im Plangebiet mehr Miet- und
Eigentumswohnungen entstehen. Die notwendige technische und soziale Infrastruktur ist entspre-
chend anzupassen. Die Erhöhung der Wohneinheiten auf 1.300 WE wurde bereits im Rahmen einer
Mitteilung (1486/2018) dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Rodenkirchen
erläutert.
Hierdurch kann sichergestellt werden, dass alle Stadtbahntrassen-Varianten im Planungsprozess
weiter betrachtet werden können, da sie die Mindestanforderungen der Förderfähigkeit erfüllen.
Derzeit wird die Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste
Bauabschnitt endet im nördlichen Bereich des Stadtteils Meschenich. In einem zweiten Bauabschnitt
soll die Stadtbahn bis ans südwestliche Ortsende von Meschenich verlängert werden. Die Stadtbahn
muss in Meschenich auf einem straßenbündigen Bahnkörper geführt werden. Dies ist jedoch derzeit,
zumindest nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), nicht förderfähig.
Der erste Bauabschnitt für die Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord ist nach dem GVFG in
Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Eine entsprechende Programmanmel-
dung wurde Ende März 2018 beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) zur Prüfung und
Weiterleitung an das Land NRW und den Bund eingereicht.
Für den zweiten Bauabschnitt - der nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist - könnte eine För-
derung nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) möglich
sein. Eine Klärung der Fördermöglichkeit für den zweiten Bauabschnitt kann jedoch erst erfolgen,
wenn für die Maßnahme die Planung begonnen und eine Kostenermittlung vorgenommen wird.
IVC
Im Rahmen des IVC-Verfahrens wurde der Bedarf für die Stadtbahnanbindung nach Rondorf/
Meschenich anerkannt.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2 und 3: Stellungnahmen RPA
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023
1540 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/690/1
Vorlagen-Nummer
1614/2018
Stand: 11.07.2023
Sachstandsbericht
Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Stadtbahnanbindung
Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt mit gleichzeitiger Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV
Beschluss :
Der Rat stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen fest und beauftragt
die Verwaltung, die Planung der Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich -Nord 1. Bauabschnitt
inklusive eines P+R-Platzes zunächst bis zur Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung
(Leistungsphase 3 HOAI) vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzufüh-
ren.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Verlängerung der Stadtbahnanbindung bis
Meschenich-Süd (Grundlagenermittlung) in die Prüfung mit einzubeziehen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die von einer Anwohner-Initiative in einem Workshop am
13.09.2018 vorgeschlagene zusätzliche Planungsvariante 3 zu prüfen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zwischenzeitlich wurde in der Sitzung des Rates am 23.03.2023 ein Beschluss zur „Trassenfestle-
gung und Entscheidung zur weiteren Planung“ gefasst, vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 3065/2022. Der
Beschluss ist daher erledigt; die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Beschlusses
3065/2022.
Nächste Schritte:
--
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
--
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 11.09.2018
1743 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 14.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.09.2018 öffentlich 4.13 Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - sowie Anerkennung von zusätz- lichem Personal 1614/2018 Beschluss: Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertre- tung Rodenkirchen und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zu- stimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistun- gen fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung der Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt inklusive eines P+R-Platzes zu- nächst bis zur Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (Leistungs- phase 3 HOAI) vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Aus- zahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV - in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-2-5103, Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2018. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Verlängerung der Stadt- bahnanbindung bis Meschenich-Süd (Grundlagenermittlung) in die Prüfung mit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5 - Auszug BV Rodenkirchen 17.09.2018
2750 Zeichen
1
Anlage 5
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Frau Paßmann
Telefon: (0221) 221-92313
Fax : (0221) 221-92318
E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de
Datum: 18.09.2018
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen vom 17.09.2018
öffentlich
9.2.6 Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Stadtbahnanbin-
dung Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt mit gleichzeitiger
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanz-
planes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
1614/2018
1. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen schließt sich dem Beschluss des Ver-
kehrsausschusses vom 11.09.2018 an und bittet den Verkehrsausschuss und
den Rat die Vorlage wie folgt ergänzt zu beschließen:
Die Bezirksvertretung begrüßt die Beschlussvorlage für den Planungs- und
Bedarfsfeststellungsbeschluss der Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich
1. Bauabschnitt.
Die Bezirksvertretung beschließt folgende Änderung:
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Verlängerung der
Stadtbahnanbindung bis Meschenich-Süd (Grundlagenermittlung) in die
Prüfung mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend Frau Ramrath, Herr Ilg und Herrn Bronisz)
So dann lässt Herr Homann über ergänzte Vorlage beschließen.
2
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen schließt sich dem Beschluss des Ver-
kehrsausschusses vom 11.09.2018 an und bittet den Verkehrsausschuss
und den Rat die Vorlage wie folgt ergänzt zu beschließen:
1. Der Rat stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistun-
gen fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung der Stadtbahnanbindung
Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt inklusive eines P+R-Platzes zu-
nächst bis zur Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (Leistungs-
phase 3 HOAI) vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen.
2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Aus-
zahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV - in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-2-5103,
Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Hj. 2018.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Verlängerung der Stadt-
bahnanbindung bis Meschenich-Süd (Grundlagenermittlung) in die Prüfung mit
einzubeziehen.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung
Rodenkirchen und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen.
ja / nein
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend Frau Ramrath, Herr Ilg und Herrn Bronisz)
Anlage 7 - Auszug Finanzausschuss 24.09.2018
1796 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 25.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.09.2018 öffentlich 12.33 Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Stadtbahnanbin- dung Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanz- planes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 1614/2018 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden ergänzten Be- schlussvorschlages: 1. Der Rat stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistun- gen fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung der Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord 1. Bauabschnitt inklusive eines P+R-Platzes zu- nächst bis zur Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (Leistungs- phase 3 HOAI) vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Aus- zahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV - in Höhe von 100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-2-5103, Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2018. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Verlängerung der Stadtbahnan- bindung bis Meschenich-Süd (Grundlagenermittlung) in die Prüfung mit einzubezie- hen. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, im Rahmen einer frühzeitigen Bürger- beteiligung die von einer Anwohner-Initiative in einem Workshop am 13.09.2018 vorgeschlagene zusätzliche Planungsvariante 3 zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Zustimmung von 14 - Planungs- und Gutachterleistungen
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14 7.05.2018 143 ” r Pi \3$ Stadt Köln Eingang 1 Mai 2018 al A wer | Yr- HN |Ametoren / Tunnelund adtbahnbau 69 über Dez. VIll _— AwrAS Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn bis Köln Meschenich Hr z Hier: Bedarfsprüfung für Planungs- und Gutachterleistungen 2), RPA-Nr. BD 2018/0561 Kosten eingereicht: ca. 8,8 Mio. € (Netto) ca. 10,7 Mio. € (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 19.03.2018, letztmalig am 27.04.2018 ergänzt, legt 69 erneut die Bedarfsprü- fung für Gutachter-, Sachverständigen- und Planungsleistungen zur Verlängerung der Nord- Süd-Stadtbahn bis Köln-Meschenich dem RPA zur Prüfung vor. Grundlage der Bedarfsprüfung ist eine zweigleisige Strecke vom derzeitigen Endhaltepunkt der 3. Baustufe nördlich des Bonner Verteilerkreis bis zum nördlichen Ortseingang von Köln Meschenich. Ein optional vorgesehener zweiter Bauabschnitt durch die Ortslage bis zum südlichen Ortsausgang von Köln-Meschenich ist in der Bedarfsprüfung bisher nicht berück- sichtigt. Die Bedarfsprüfung beschreibt insgesamt drei Varianten, welche auf zwei verschiedenen Trassen verlaufen. 69 beziffert die Gesamtkosten der Maßnahme aktuell mit ca. 96,5 Mio. € (Netto) bzw. ca. 114,8 Mio. € (Brutto). Kosten für Ausstattung und Offentlichkeitsbeteiligung sind noch nicht berücksichtigt. Für Planer, Gutachter, Sachverständige und Rechtsberatung sind in der Bedarfsprüfung Kosten in Höhe von ca. 8,8 Mio. € (Netto) bzw. 10,7 Mio. € (Brutto) berücksichtigt. Einer Mitteilung des Dez. VIII (Vorlagen-Nr. 0606/2018) ist zu entnehmen, dass die Öffent- lichkeitsbeteiligung bereits läuft, mit den Planungen in 2019 begonnen werden soll und das Genehmigungsverfahren ab 2021 eröffnet werden soll. Der Baubeginn ist für 2024 vorgese- hen. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortführung der Maßnahme keine grundsätzlichen Bedenken. Eine für den öffentlichen Auftraggeber üblicherweise verpflichtende Bedarfsplanung, z. B. in Anlehnung an die DIN 18205, wird künftig empfohlen. Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen. Die der Honorarberechnung zu Grunde liegende Kostenermittlung und deren rechnerische Ansätze sind nicht näher erläutert. Eine ordnungsgemäße Trennung der Objekte i. s. der HOAL ist, trotz einer qualitätiven Verbesserung gegenüber der Erstvorlage, noch nicht gege- ben. Eine ausreichende Differenzierung der Anlagengruppen innerhalb der Planung der technischen Ausrüstung liegt nicht vor. Rechnerische Annahmen für die gewählte Form der Honorarberechnung können daher nicht bestätigt werden. 12 5 Leistungsansätze und Leistungsziele für Gutachter- und Beratungsleistungen in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. € (Netto) bzw. 1.8 Mio. € (Brutto) liegen nur pauschaliert vor. Aus den vorgenannten Punkten ergibt sich erhebliches Potential für kostenerhöhende Auf- tragserweiterungen. Auch kann dies zu Verzögerungen im Projekt führen. Hinzuweisen ist auch darauf, dass ein aktueller ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW, der dieses Projekt einschließt, bisher nicht abschließend vorliegt. Ein vorzeitiger Planungsbeginn sollte daher vorab mit dem Land NRW geklärt werden. Mit freundlichen Grüßen N
Anlage 2 - Zustimmung von 14 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Ss $saaon N Aka: 14 I nen una 23. Aug. 2017 | Amt für E Brücken, Tunnel und an, 28. 2 z Der RR AN zußs ni Ein Vrıss Bürgerbeteiligung zur Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich-Nord Voraussichtliche Auftragssumme: 174.930 € brutto / 147.000 € netto Hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom 16.08.2017; RPA Nr. 141/15/03/17 Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Schreiben teilen Sie mit, dass für die Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn eine frühzeitige Bürgerinformation und -beteiligung beabsichtigt wird mit dem Ziel, die Belange, Vorschläge und Ideen der betroffenen Anwohner mit in die weitere Planung der noch mögli- chen Varianten im Trassenverlauf aufnehmen zu können. Ferner wird erwartet, dass die An- zahl eventueller Einwände aus der Bevölkerung gegen die Vorhabenpläne durch die frühzei- tige Information und Beteiligung minimiert werden und somit ein zügiger Verlauf im Planfest- stellungsverfahren erlangt werden kann. Aufgrund der fehlenden Fachkompetenz und der mangelnden Personalausstattung planen Sie einen externen Moderator zu beauftragen. Die Organisation durch einen externen Mode- rator soll außerdem zu Experten-Anregungen von außen führen und eine offene Kommuni- kation mit den Bürgern erleichtern. Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf erkenne ich an. Für ein optimales Planungsergebnis empfehle ich vor Einleitung der Ausschreibung die kon- krete Ausschreibungsinhalte in Bezug auf die benötigte Leistung, die bestehenden Rahmen- bedingungen und die fachlichen Qualifikationen mit 27-Zentrales Vergabeamt abzustimmen und die zu beauftragende Leistung in der Ausschreibung so ausführlich wie möglich zu be- schreiben.
Anlage 1 - Lageplan Gesamtübersicht
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Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1614/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.08.2018
- Erstellt
- 15.05.2018 10:00