0597/2018
Bilanz nach Orkan Friederike
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 0597/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Bilanz nach Orkan Friederike TOP 11.2.1 in der Sitzung vom 01.02.2018 Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Schott Anfrage: Am 18. Januar 2018 wütete der Orkan Friederike. Dieser Orkan richtete verschiedenste Schäden nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland an. Die CDU-Fraktion fragt speziell nach den angerichte- ten Schäden im Stadtbezirk Chorweiler. Die Verwaltung möge eine Aufstellung der Schäden im Bereich der öffentlichen Gebäude, dem städti- schen Forstgebieten und dem sonstigen öffentlichen Raum der Bezirksvertretung Chorweiler zur Ver- fügung stellen. Antwort der Verwaltung: Zu den Gebäudeschäden muss die Gebäudewirtschaft Auskunft geben. Das Amt für Landschaftspfle- ge und Grünflächen hatte folgende Schäden zu verzeichnen: Der Kölner Norden war weniger als andere Stadtgebiete betroffen, weil Friederike von Süd West nach Nord Ost über Köln hinweggezogen ist. - Im Bezirk 6 ist ein Straßenbaum umgestürzt, zwei weitere mussten auf Grund von Sturmschäden gefällt werden. - In den Grünanlagen sind zehn Einzelbäume umgestürzt, in den dortigen waldartigen Beständen sind weitere zwanzig Bäume umgefallen. - Auf den Friedhöfen im Stadtbezirk Chorweiler sind insgesamt dreizehn Bäume umgestürzt (sechs im Stadtteil Chorweiler, vier in Worringen und jeweils einer in Merkenich, Rheinkassel und Fühlin- gen). - Die Schadensbilanz der Orkanschäden in den Forstflächen fällt relativ positiv aus. Es sind zwar in vielen Waldbeständen einzelne Bäume geworfen oder gebrochen worden, flächige Würfe, die Nachpflanzungen erforderlich machen, sind jedoch nicht aufgetreten. Bis auf wenige Restflächen im Worringer Bruch und im Rheinvorland, die wegen des hohen Wasserstandes noch nicht be- fahrbar sind, konnten in allen Flächen die Wege und Waldränder gesichert werden. Innerhalb der Bestände werden die Schäden im Rahmen der nächsten Durchforstungen aufgearbeitet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0597/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 06.03.2018
- Erstellt
- 22.02.2018 09:57