0227/2020
"Vorbild Berlin: Eigene Abschleppfahrzeuge für die KVB?"- Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 16.01.2020 (AN/0086/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3491 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 25.02.2020 0227/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 12.03.2020 "Vorbild Berlin: Eigene Abschleppfahrzeuge für die KVB?"- Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 16.01.2020 (AN/0086/2020) Die o.g. Anfrage der Fraktion der Linken beantwortet die Verwaltung nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wie folgt: Zur besseren Lesbarkeit sind die Fragen nochmals abgedruckt, die Antworten der Verwaltung sind in Kursivschrift gedruckt. 1) Wie häufig wurden in den letzten Jahren Fahrzeuge der KVB durch falsch parkende oder hal- tende Fahrzeuge an der Weiterfahrt gehindert oder in ihrem Betriebsablauf behindert? In den letzten fünf Jahren wurden in 1767 Fällen Abschleppfahrzeuge aufgrund von Behinde- rungen des ÖPNV angefordert. Dieses entspricht etwas weniger als einem Fall täglich. 2) Welche Formen der Behinderung kommen dabei in welcher Häufigkeit vor? In der Regel handelt es sich um falsch abgestellte Fahrzeuge im Gleisbereich oder in engen Straßen mit Busverkehren. Eine detaillierte Auswertung müsste manuell erfolgen und wurde daher seitens der KVB nicht durchgeführt. 3) Wie verfahren KVB, Ordnungsamt und Polizei, um solche Behinderungen zu beenden und wie lange dauert dies? Die Dauer einer Betriebsstörung, die durch einen Falschparker verursacht wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt primär davon ab, wie schnell das Abschleppfahrzeug vor Ort ist. Gerade in der Hauptverkehrszeit sind die Anrückzeiten spürbar höher. Um den Vorgang grundsätzlich so schnell wie möglich abzuwickeln, hat die KVB folgende Vereinbarung mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln getroffen. Steht ein Fahrzeug so behindernd, dass der Li- nienverkehr getrennt oder umgeleitet werden muss, bestellt die Leitstelle der KVB ein Ab- schleppfahrzeug und informiert parallel den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln. Sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln vor Beginn des Abschleppvorgangs vor Ort, so wird der Abschleppvorgang durch die Stadt Köln abgewickelt. Hat der Abschlepp- vorgang vor dem Eintreffen der städtischen Mitarbeiter bereits begonnen, wird er durch die KVB abgewickelt. Diese Vorgehensweise praktiziert die KVB seit Anfang 2018 und hat damit gute Erfahrungen gemacht, da durch die parallele Information an die Stadt und den Ab- schleppdienst die Strecken verhältnismäßig schnell wieder frei werden. 2 4) Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG betreiben seit diesem Jahr eigene Abschleppfahrzeuge, um schnell auf Behinderungen abstellen zu können. Wie schätzen Verwaltung und KVB ein solches Vorgehen für Köln ein und gibt es eventuell rechtliche Hindernisse? Die Berliner Verkehrsgesellschaft setzt 8 Abschleppfahrzeuge und mehr als 100 Mitarbeiter ein, um möglichst schnell reagieren zu können. Bei einem Bedarf von weniger als einem Fall täglich wäre selbst ein deutlich reduziertes Konzept sehr teuer im Vergleich zum erzielbaren Nutzen. So bleibt beispielsweise das zeitliche Problem der Anfahrt bestehen. Aufgrund der Fallzahlen und dem ungewissen zeitlichen Vorteil durch die Nutzung eines eigenen Ab- schleppdienstes ist das bisherige Verfahren aus Sicht der Verwaltung und der KVB ausrei- chend und hat sich bewährt, so dass auf die erforderliche rechtliche Prüfung zunächst verzich- tet wurde. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0227/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.02.2020
- Erstellt
- 22.01.2020 15:07