0437/2018
Besetzung der Stelle der/des Beigeordneten Dezernat VI - Stadtentwicklung, Planen und Bauen
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Beschlussvorlage Rat
2683 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/5 Vorlagen-Nummer 0437/2018 Freigabedatum 14.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung der Stelle der/des Beigeordneten Dezernat VI - Stadtentwicklung, Planen und Bauen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt Herrn Markus Greitemann zum Beigeordneten für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Köln für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird ihm das Dezernat VI (Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadtplanungsamt, Bauverwaltungsamt, Bauaufsichtsamt, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Wohnungsbauleitstelle, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) über- tragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 7 Landesbesoldungsgesetz für das Land Nord- rhein-Westfalen (LBesG NRW) gezahlt. Rat 26.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stelle der Beigeordneten / des Beigeordneten für das Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen ist seit dem 01.11.2017 vakant. Der Rat hat am 28.09.2017 beschlossen, die Stelle unter Be- teiligung eines Personalberatungsunternehmens auszuschreiben. Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord- neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO NRW festgelegt. Die Stelle wurde gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW öffentlich ausgeschrieben. Zusätzlich ist das Perso- nalberatungsunternehmen zfm - Zentrum für Management- und Personalberatung - mit der Personal- suche beauftragt worden. Herr Greitemann stellte sich als bestgeeignetster Bewerber heraus. Er leitet seit 2010 als Dezernent das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Universität zu Köln und verantwortet damit den Bau- und Immobilienbestand sowie die Weiterentwicklung einer der größten Universitäten der Bun- desrepublik. Nach dem Studium der Architektur war Herr Greitemann in verschiedenen Unternehmen tätig, u. a. von März 1995 bis Januar 2010 als Leiter Gebäudemanagement international und Be- triebsleiter bei einem international tätigen Unternehmen im Bereich Sanitär- und Heizungstechnik. Die Mitglieder des Rates erhielten einen Abschlussbericht über das Verfahren. Die Bewerbungsunter- lagen lagen zur Einsichtnahme aus. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0437/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.02.2018
- Erstellt
- 05.02.2018 18:55