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V/0545/2020

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2020

Vorlagen 04.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 23.06.2020, TOP 4.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2588 Zeichen

Anlage A zur V/0545/2020 
Kurzüberblick 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf Grund-
lage der Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 05.12.2017. Im Jahr 2020 wird ein Zu-
schuss in Höhe von 700 Euro gewährt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Über die Möglichkeit unterjähriger An-
tragstellungen bzw. die Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat 
der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Im Jahr 2020 wurde ein Budget in Höhe von 6.000 € durch 
die Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsat-
zung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche 
Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte. Über 
die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte im 
Rahmen der Haushaltsberatungen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von 
Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, 
insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.

Beschlussvorlage

2399 Zeichen

V/0545/2020 
V/0545/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das Theater Don Kidschote erhält einen Zuschuss in Höhe von 700,- Euro für das Projekt „Corona 
Sondereinsatz - Raus ins Grüne - Kindertheater auf der Wiese“. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0101 Transferaufwendungen    
Zeile 15  20 700 € verfügbar 
6.000 € 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an örtliche Vereine, Verbän-
de und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte sind die in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte am 09.06.2015 beschlossenen Richtlinien in der Fassung des Be-
schlusses vom 05.12.2017.  
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
16.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0545/2020 
Laut Ziffer 2 der Richtlinien sind die Projekte förderfähig, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchge-
führt werden und sich ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner dieses Bezirks richten. Vorran-
gig werden gemäß Ziffer 3 der Richtlinien die Projekte gefördert, die Vorbildcharakter haben und/oder 
in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sind oder thematisch, methodisch, in ihrer Art oder Um-
setzung besonders sind. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung 
und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen 
und Migranten, insbesondere Flüchtlingen und intergenerativen Projekten befassen oder die einen 
intergenerativen Schwerpunkt haben. Besonderer Wert wird auf den Mitmach-Charakter der Projekte 
gelegt. 
 
Der vorgelegte Antrag erfüllt die Voraussetzungen und kann daher gefördert werden. Die Zuschuss-
höhe orientiert sich am angegebenen Fehlbetrag. Die Mitglieder des Ältestenrates sind im Vorfeld 
beteiligt worden.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0545/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37