V/0545/2020
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2020
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Anlage A
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Anlage A zur V/0545/2020 Kurzüberblick Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf Grund- lage der Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 05.12.2017. Im Jahr 2020 wird ein Zu- schuss in Höhe von 700 Euro gewährt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Über die Möglichkeit unterjähriger An- tragstellungen bzw. die Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Im Jahr 2020 wurde ein Budget in Höhe von 6.000 € durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsat- zung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte im Rahmen der Haushaltsberatungen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.
Beschlussvorlage
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V/0545/2020 V/0545/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2020 Beratungsfolge 23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das Theater Don Kidschote erhält einen Zuschuss in Höhe von 700,- Euro für das Projekt „Corona Sondereinsatz - Raus ins Grüne - Kindertheater auf der Wiese“. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0101 Transferaufwendungen Zeile 15 20 700 € verfügbar 6.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Begründung: Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an örtliche Vereine, Verbän- de und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte sind die in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 09.06.2015 beschlossenen Richtlinien in der Fassung des Be- schlusses vom 05.12.2017. Amt für Bürger- und Ratsservice 16.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0545/2020 Laut Ziffer 2 der Richtlinien sind die Projekte förderfähig, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchge- führt werden und sich ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner dieses Bezirks richten. Vorran- gig werden gemäß Ziffer 3 der Richtlinien die Projekte gefördert, die Vorbildcharakter haben und/oder in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sind oder thematisch, methodisch, in ihrer Art oder Um- setzung besonders sind. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen und intergenerativen Projekten befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben. Besonderer Wert wird auf den Mitmach-Charakter der Projekte gelegt. Der vorgelegte Antrag erfüllt die Voraussetzungen und kann daher gefördert werden. Die Zuschuss- höhe orientiert sich am angegebenen Fehlbetrag. Die Mitglieder des Ältestenrates sind im Vorfeld beteiligt worden. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0545/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37