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3432/2019

Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg in einen Kreisverkehr

Beschlussvorlage Ausschuss 28.10.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 09.12.2019, TOP 7.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Lageplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

6415 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3432/2019 
Freigabedatum  28.10.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder 
Straße/Rather Kirchweg in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von einer investiven 
Auszahlungsermächtigung -  
hier: Finanzstelle 6601-1201-8-1083, Kreisverkehr Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung zur Errichtung eines Kreisverkehrs 
an der Kreuzung Hans-Schulten Str./Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg zu und beauftragt 
die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 598.728,80 € (davon 
46.125,95 € Beleuchtungskosten) umzusetzen. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 10.000 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Hans-Schulten-
Straße/Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg in einen Kreisverkehr im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-8-1083, Kreisverkehr Hans-Schulten-
Straße/Dattenfelder Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 
2019. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   552.602,85 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  46.125,95      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   11.052,06     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Aktuell sind der Rather Kirchweg und die westliche Hans-Schulten-Straße als Vorfahrtsstraße be-
schildert. Die im Jahr 2016 durchgeführte Verkehrszählung zeigt, dass diese Verbindung den Großteil 
des Verkehrs an dieser Kreuzung ausmacht. Hierdurch kommt es insbesondere bei hohem Verkehrs-
aufkommen zu einer erhöhten Wartezeit für Linksabbieger in die östliche Hans-Schulten-Straße und 
die Dattenfelder Straße sowie für Linksabbieger aus der Dattenfelder Straße in den Rather Kirchweg.  
Für zu Fuß Gehende und Radfahrende besteht derzeit keine Möglichkeit, die Fahrbahn im Bereich 
der Kreuzung Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße an einer gesicherten Stelle zu überqueren. 
Die nächste sichere Querungsmöglichkeit befindet sich an der Kreuzung Hans-Schulten-
Straße/Wiehler Straße ca. 100 m weiter westlich. 
Planung: 
Die Planung sieht die Errichtung eines einstreifigen Kreisverkehrs mit einem Außendurchmesser von 
28 m vor. Die Kreisfahrbahn hat eine Breite von 5 m, die Breite des befahrbaren Innenkreises beträgt 
2 m. Die Mittelinsel wird durch ein Flachbord von der Kreisfahrbahn getrennt. Glasmarker auf dem 
Flachbord erhöhen die Sichtbarkeit. Die Mittelinsel soll begrünt werden. Entsprechend den Entwurfs-
grundsätzen für Kreisverkehre werden die Straßen möglichst senkrecht an den Kreisverkehr herange-
führt. Durch die deutliche Umlenkung der Fahrzeuge wird eine geschwindigkeitsreduzierende Wir-
kung erreicht.  
Um den zu Fuß Gehenden eine sichere Querung zu ermöglichen, sieht die Planung die Errichtung 
von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs vor. Diese werden mit takti-
len Elementen ausgerüstet und ermöglichen ein barrierefreies Queren der Fahrbahn. Der gemeinsa-
me Geh- und Radweg bis zum Fußgängerüberweg an der Dattenfelder Straße wird verbreitert.  
Die Radfahrenden werden weiterhin auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen geführt. An den

3 
Fußgängerüberwegen werden rot markierte Radfahrerfurten angelegt, um den Radfahrenden eine 
sichere Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. 
Um die Planung umsetzen zu können, ist die Fällung von zwei Bäumen im südlichen Bereich notwen-
dig. Die Ersatzpflanzungen sind in der südlich davon liegenden Grünfläche geplant. Die Bäume zwi-
schen Dattenfelder Straße und der Hans-Schulten-Straße können voraussichtlich erhalten bleiben. 
Die Beleuchtung an dem Kreisverkehr wird in Abstimmung mit der RheinEnergie AG angepasst. 
Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 598.728,80 €. Diese setzen sich zusammen 
aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 552.602,85 € und konsumtiven Aufwendungen für die Be-
leuchtung in Höhe von ca. 46.125,95 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsver-
trages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung 
gestellt werden. 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist ab dem Haushaltsjahr 2021 geplant. Für die vorbereiten-
den Arbeiten wie Baugrund- und Sinkkastenuntersuchungen in Höhe von rd. 10.000 € steht im Haus-
haltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-8-1083, 
Kreisverkehr Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, eine entsprechende Auszahlungsermächtigung bereit. Für die Umsetzung der Baumaßnah-
me wurden im Rahmen des Hpl.-Anmeldeverfahrens 2020/2021 Mittel in Höhe von 430.000 € 
(100.000 € für 2020 und 330.000 € für 2021) veranschlagt. Die noch notwendigen weiteren Auszah-
lungsermächtigungen zur Finanzierung der Maßnahme werden im Rahmen des Hpl.-
Anmeldeverfahrens 2022 berücksichtigt. 
Im gleichen Teilergebnisplan wurde zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanz-
planung ab dem Haushaltsjahr 2022 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle 
Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 11.052,06 € berücksichtigt. 
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl.-Entwurf 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanz-
planung ab 2022 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten 
eingeplant. 
Anlage 
Lageplan Knotenpunkt Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg

Anlage 1 - Lageplan

2489 Zeichen

Amtsleiter (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiterin (661/4) Bezirksingenieur/-in (661/4)
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
A
B
C
D
Übersichtsplan
250
8-Hans Schulten Str
8/Brück
Hans Schulten Straße / Dattenfelderstr
Kreisverkehr (R=14m)
Lageplan Kühns/05.02.2018
05.02.2018
gez.
Hr. Kühns
22.02.2018
gez.
Fr. Scheper
27.02.2018
gez.
Hr. Harzendorf
28.02.2018
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
20/10 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 20/10/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
20/10 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt
Gussasphalt
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
grau/ anthrazit-Schachbrett
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS
Bank
30/50 50/50
Bügel
fest-
stehend
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
h
eraus-
nehmbar
Fahrrad-
ständer
Zaun
Bügel
Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3432/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.10.2019
Erstellt
01.10.2019 09:15