3432/2019
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg in einen Kreisverkehr
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 3432/2019 Freigabedatum 28.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-8-1083, Kreisverkehr Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hans-Schulten Str./Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 598.728,80 € (davon 46.125,95 € Beleuchtungskosten) umzusetzen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 10.000 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Hans-Schulten- Straße/Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg in einen Kreisverkehr im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-8-1083, Kreisverkehr Hans-Schulten- Straße/Dattenfelder Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2019. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 552.602,85 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 46.125,95 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.052,06 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Aktuell sind der Rather Kirchweg und die westliche Hans-Schulten-Straße als Vorfahrtsstraße be- schildert. Die im Jahr 2016 durchgeführte Verkehrszählung zeigt, dass diese Verbindung den Großteil des Verkehrs an dieser Kreuzung ausmacht. Hierdurch kommt es insbesondere bei hohem Verkehrs- aufkommen zu einer erhöhten Wartezeit für Linksabbieger in die östliche Hans-Schulten-Straße und die Dattenfelder Straße sowie für Linksabbieger aus der Dattenfelder Straße in den Rather Kirchweg. Für zu Fuß Gehende und Radfahrende besteht derzeit keine Möglichkeit, die Fahrbahn im Bereich der Kreuzung Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße an einer gesicherten Stelle zu überqueren. Die nächste sichere Querungsmöglichkeit befindet sich an der Kreuzung Hans-Schulten- Straße/Wiehler Straße ca. 100 m weiter westlich. Planung: Die Planung sieht die Errichtung eines einstreifigen Kreisverkehrs mit einem Außendurchmesser von 28 m vor. Die Kreisfahrbahn hat eine Breite von 5 m, die Breite des befahrbaren Innenkreises beträgt 2 m. Die Mittelinsel wird durch ein Flachbord von der Kreisfahrbahn getrennt. Glasmarker auf dem Flachbord erhöhen die Sichtbarkeit. Die Mittelinsel soll begrünt werden. Entsprechend den Entwurfs- grundsätzen für Kreisverkehre werden die Straßen möglichst senkrecht an den Kreisverkehr herange- führt. Durch die deutliche Umlenkung der Fahrzeuge wird eine geschwindigkeitsreduzierende Wir- kung erreicht. Um den zu Fuß Gehenden eine sichere Querung zu ermöglichen, sieht die Planung die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs vor. Diese werden mit takti- len Elementen ausgerüstet und ermöglichen ein barrierefreies Queren der Fahrbahn. Der gemeinsa- me Geh- und Radweg bis zum Fußgängerüberweg an der Dattenfelder Straße wird verbreitert. Die Radfahrenden werden weiterhin auf den gemeinsamen Geh- und Radwegen geführt. An den 3 Fußgängerüberwegen werden rot markierte Radfahrerfurten angelegt, um den Radfahrenden eine sichere Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Um die Planung umsetzen zu können, ist die Fällung von zwei Bäumen im südlichen Bereich notwen- dig. Die Ersatzpflanzungen sind in der südlich davon liegenden Grünfläche geplant. Die Bäume zwi- schen Dattenfelder Straße und der Hans-Schulten-Straße können voraussichtlich erhalten bleiben. Die Beleuchtung an dem Kreisverkehr wird in Abstimmung mit der RheinEnergie AG angepasst. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 598.728,80 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 552.602,85 € und konsumtiven Aufwendungen für die Be- leuchtung in Höhe von ca. 46.125,95 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsver- trages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist ab dem Haushaltsjahr 2021 geplant. Für die vorbereiten- den Arbeiten wie Baugrund- und Sinkkastenuntersuchungen in Höhe von rd. 10.000 € steht im Haus- haltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-8-1083, Kreisverkehr Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen, eine entsprechende Auszahlungsermächtigung bereit. Für die Umsetzung der Baumaßnah- me wurden im Rahmen des Hpl.-Anmeldeverfahrens 2020/2021 Mittel in Höhe von 430.000 € (100.000 € für 2020 und 330.000 € für 2021) veranschlagt. Die noch notwendigen weiteren Auszah- lungsermächtigungen zur Finanzierung der Maßnahme werden im Rahmen des Hpl.- Anmeldeverfahrens 2022 berücksichtigt. Im gleichen Teilergebnisplan wurde zum Hpl.-Entwurf 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanz- planung ab dem Haushaltsjahr 2022 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 11.052,06 € berücksichtigt. Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl.-Entwurf 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanz- planung ab 2022 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. Anlage Lageplan Knotenpunkt Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg
Anlage 1 - Lageplan
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Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiterin (661/4) Bezirksingenieur/-in (661/4) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 250 8-Hans Schulten Str 8/Brück Hans Schulten Straße / Dattenfelderstr Kreisverkehr (R=14m) Lageplan Kühns/05.02.2018 05.02.2018 gez. Hr. Kühns 22.02.2018 gez. Fr. Scheper 27.02.2018 gez. Hr. Harzendorf 28.02.2018 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 20/10/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 20/10 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt Gussasphalt Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 grau/ anthrazit-Schachbrett baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 Bügel fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan h eraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Bügel Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3432/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.10.2019
- Erstellt
- 01.10.2019 09:15