0404/2021
S-Bahnumfahrungen des Stadtbezirks Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0404/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 S-Bahnumfahrungen des Stadtbezirks Chorweiler Hier: Gemeinsame Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Chorweiler in der Sitzung am 28.01.2021 (AN/0082/2021) Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Chorweiler bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wie oft wurde in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2020 der Stadtbezirk von der S-Bahn umfahren?“ Antwort der Verwaltung: Der Nahverkehr Rheinland (NVR) teilte hierzu mit, dass die Chorweiler Schleife im Jahr 2020 in 507 Fällen (Vorjahr: 616), bedingt durch infrastrukturelle Störungen, Probleme auf Seiten des Eisenbahn- verkehrsunternehmens, wie z. B. Verspätungen aus Vorleistungen und Dispositionsentscheidungen zum Verspätungsabbau oder Verschulden Dritter, von der S 11 umfahren wurde. Die Fahrtrichtung Bergisch Gladbach war etwas häufiger betroffen als Fahrten in Richtung Düsseldorf. 57 % der Umfah- rungen betrafen die Fahrtrichtung Bergisch Gladbach. In etwa 80 % der Fälle lag das Verschulden bei Externen und nicht bei der DB Regio AG. Frage 2: „Welche weiteren Ausfälle der S-Bahnen gab es in diesem Zeitraum, die den Stadtbezirk betrafen?“ Antwort der Verwaltung: Nach Angaben des NVR sind die detaillierten Ausfall-Auswertungen -im Gegensatz zu den Auswer- tungen in Frage 1- für das Jahr 2020 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Monat Dezember liegt noch nicht in auswertbarer Form vor. Daher sind die folgenden Werte als vorläufig zu betrachten. Im Jahr 2020 (Januar bis November) sind bei der Linie S 11 insgesamt 9,56 % der Fahrten (ohne Ersatz) ausgefallen. Der hohe Wert liegt insbesondere am Sonderfahrplan, der während des ersten Lockdowns abgestimmt wurde. Bei der Linie S 6 liegt dieser Wert bei 9,93 %. Der NVR weist darauf hin, dass die Qualitätskennwerte von 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht mit den Vorjahren vergleichbar sind. Frage 3: „Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Umfahrungen und Ausfälle zu minimieren?“ Antwort der Verwaltung: Der NVR befindet sich im stetigen Austausch mit der DB Regio AG, um die Qualität auf der S-Bahn- Linie 11 zu verbessern. Dazu gehört auch die Vermeidung von ausgelassenen Haltepunkten auf der 2 Chorweiler-Schleife. Zusatzfrage: „Während des Lockdowns im Frühjahr 2020 hat die DB den Fahrplan eingeschränkt. Wie viele Fahr- ten in den Stadtbezirk haben deswegen nicht stattgefunden?“ Antwort der Verwaltung: Nach Angaben des NVR wurde im Rahmen des abgestimmten „Corona-Fahrplans“ sowohl der Fahr- plan der S 6 als auch der Fahrplan der S 11 angepasst. Während des ersten Fahrplankonzeptes vom Beginn des Lockdowns im März bis zum 20. April 2020 wurde das Angebot im NVR auf etwa 50 Pro- zent heruntergefahren. Das daran anschließende Fahrplankonzept (21. April bis 3. Mai) beinhaltete eine Reduktion auf etwa 80 % des Angebots. Ab dem 4. Mai wurde wieder nach und nach auf das volle Angebot umgestellt. Corona-bedingt ausgefallen sind im Zeitraum von März bis Mai 2020 bei der Linie S 6 etwa 20 % der Fahrten und bei der S 11 etwa 27 % der Fahrten. Frage 4: „Sind Zahlungen an die DB gekürzt worden, die im Zusammenhang mit den Leistungen der Deut- schen Bahn und den Umfahrungen zusammenhingen? a) Wenn ja, wie hoch waren diese Zahlungen? b) Wenn nein, wurde geprüft ob entsprechende Kürzungen möglich sind?“ Antwort der Verwaltung: Der NVR teilte mit, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen vertraglich dazu verpflichtet ist, dem Aufgabenträger alle Nicht- und Schlechtleistungen in den monatlichen Liefernachweisen zu melden. Nicht- und Schlechtleistungen werden sanktioniert. Im Sinne der Qualitätssicherung wertet der NVR die Daten des Eisenbahnverkehrsunternehmens in regelmäßigen Abständen aus, um im Bedarfsfall gezielt nachsteuern zu können. Auch der NVR als Aufgabenträger ist keinesfalls zufrieden, wenn die Züge ausfallen oder verspätet unterwegs sind. Es besteht ein großer finanzieller Anreiz, das vertrags- konforme Leistungsangebot in vollem Maße zu erbringen. Die genaue Höhe der Sanktionierung kann jedoch aus vertraglichen Gründen nicht genannt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0404/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.02.2021
- Erstellt
- 04.02.2021 13:58