2628/2017
Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die GGS Kopernikusstr. 40-42, 51065 Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 2628/2017 Freigabedatum 17.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die GGS Kopernikusstr. 40-42, 51065 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Gemeinschaftsgrundschule Kopernikusstr. 40-42, 51065 Köln-Buchforst, zur Erfüllung des Raumprogramms für eine 4-zügige Grundschule inkl. Mensa. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der Planung ist das in der Anlage beigefügte Raumprogramm zu Grunde gelegt (Anlage 1). Dabei sind entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen zulässig. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten gemäß vorläufiger Kosten- schätzungen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI, werden im Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 54.912,25 € ergebniswirksam. Die Mittel i. H. v. 54.912,25 € sind im Haushaltsjahr 2018 im Teiler- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzelle 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen bereits veranschlagt. Alternativen: Alternativen zu einem Erweiterungsbau bestehen nicht. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 Rat 06.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 54.912,25 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Aufgrund der baulichen Situation musste die OGTS-Küche/Mensa 2016 geschlossen werden und in einem Küchen- und Mensacontainer auf dem Schulhof untergebracht werden. Diese derzeit genutzten mobilen Küchen-und Mensacontainer haben eine Baugenehmigung für zwei Jahre mit Option auf eine Verlängerung. Eine dauerhafte Nutzung ist nicht genehmigungsfähig. Darüber hinaus besteht für die 4-zügige Grundschule ein Raumbedarf von zwei Klassenräumen. Der- zeit werden provisorisch zwei Kellerräume als Klassenräume genutzt, die nicht den gesetzlichen Vor- gaben (z. B. Deckenhöhe) entsprechen. Die Fläche des Schulgrundstücks reicht für die Errichtung eines entsprechenden Erweiterungsbaus aus. Finanzierung: Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten gemäß vorläufiger Kosten- schätzungen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI, werden im Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 54.912,25 € ergebniswirksam. Die Mittel i. H. v. 54.912,25 € sind im Haushaltsjahr 2018 im Teiler- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzelle 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen bereits veranschlagt. Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender Personal- ressourcen realisierbar. Hierfür muss die Maßnahme priorisiert werden. Dies gilt auch für die spätere Unterhaltung der Gebäude. Weiterer Verlauf: 3 Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis dem Rat im Rahmen eines Baube- schlusses vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe aufgrund der Kostenbe- rechnung nach der Leistungsphase 3 HOAI, inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sein. Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender Personal- ressourcen realisierbar. Hierfür muss die Maßnahme priorisiert werden. Dies gilt auch für die spätere Unterhaltung der Gebäude. Hinweis zur Beschlussalternative: Da keine geeigneten standortnahe Räume zur dauerhaften Anmietung vorhanden sind, scheiden Al- ternativen zu einem Erweiterungsbau aus. Der derzeit auf dem Schulhof aufgestellte Mensa-Container ist nicht dauerhaft genehmigungsfähig. Für den Betrieb einer 4- zügigen Grundschule fehlen zwei Klassenräume. Gemäß §79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flächen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die beabsichtigte Erweiterung die erforderlichen Räumlichkeiten für die Durchführung des Ganztages und des allgemeinen Unterrichts nicht vorhanden sind. Anlagen: 0 – Begründung der Dringlichkeit 1 - Raumliste 2 – Luftbild
Anlage 0 zum Planungsbeschluss - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Baugenehmigung für den Mensacontainer an der GGS Kopernikusstr. läuft aus. Daher muss zügig mit dem Bau des Neubaus begonnen werden. Um die Planungsbeauftragung nicht zu gefährden ist eine umgehende Entscheidung notwendig. Die Berechnung der Planungskosten konnte erst in der ersten Januarwoche abgeschlossen werden, daher konnte die Vorlage nicht früher gefertigt werden.
1 - Raumliste
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Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die GGS Kopernikusstr. 40-42, 51065 Köln Anlage 1 - Raumliste: - OGTS-Küche (36 qm) - OGTS-Speiseraum (2 x 72qm) - OGTS-Personaltoilette mit Vorraum (nach DIN) zzgl. Personalumkleide - OGTS-Büro für das Betreuungspersonal (16qm) - OGTS-Lagerraum (18qm) - Klassenraum (2 x 72qm)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2628/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.01.2018
- Erstellt
- 23.08.2017 13:08