2006/0052
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 25.417,34 Euro bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 für das Haushaltsjahr 2005
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2006/0052
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II Amt: Kämmerei zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat II Vorlage-Nr. 2006/0052 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 25.417,34 Euro bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 für das Haushaltsjahr 2005 Vorlage vom: 09.01.2006 Beschlussvorschlag: Bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 „Sachverständigen- und Gerichtskosten“ werden über- planmäßige Mittel in Höhe von 25.417,34 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese über- planmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen bei der Haushaltstelle 01.9000.001000 „Grundsteuer B“ gedeckt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.01.2006 Bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 waren im Haushaltsjahr 2005 Haushaltsmittel in Höhe von 200 Euro eingestellt. Im Haushaltsjahr 2005 fielen zusätzliche Notar- und Anwaltskosten für die Erarbeitung und Protokollierung des Tausch- und Abtretungsvertrages Wissenschaftsstadt Darmstadt/HEAG AG bezüglich von Anteilen an der HEAG Wohnbau GmbH bzw. Bauverein AG an, durch die der verfügbare Haushaltsansatz um 25.417,34 Euro überschritten wurde. Die Notarrechnung ging erst zum Jahresende bei der Stadt ein. Diese Überschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Zur Deckung der Mehrausga- ben werden überplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe des oben genannten Betrages erforderlich. Zur Deckung der Mehrausgabe können Mehreinnahmen bei der Haushaltstelle 01.9000.001000 „Grundsteuer B“ herangezogen wer- den. Darmstadt, 09.01.2006 Der Dezernent II: Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0052
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.01.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00