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2006/0052

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 25.417,34 Euro bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 für das Haushaltsjahr 2005

Magistratsvorlage 09.01.2006

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2006/0052

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2006/0052

2251 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II 
Amt: Kämmerei 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II  
Vorlage-Nr. 2006/0052 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH 
in Höhe von 25.417,34 Euro bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 für das 
Haushaltsjahr 2005 
 
Vorlage vom: 09.01.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 „Sachverständigen- und Gerichtskosten“ werden über-
planmäßige Mittel in Höhe von 25.417,34 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese über-
planmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, 
gemäß § 100 HGO. 
 
Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen bei der Haushaltstelle 01.9000.001000 
„Grundsteuer B“ gedeckt. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.01.2006 
 
Bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 waren im Haushaltsjahr 2005 Haushaltsmittel in 
Höhe von 200 Euro eingestellt. 
 
Im Haushaltsjahr 2005 fielen zusätzliche Notar- und Anwaltskosten für die Erarbeitung und 
Protokollierung des Tausch- und Abtretungsvertrages Wissenschaftsstadt Darmstadt/HEAG 
AG bezüglich von Anteilen an der HEAG Wohnbau GmbH bzw. Bauverein AG an, durch die 
der verfügbare Haushaltsansatz um 25.417,34 Euro überschritten wurde. 
 
Die Notarrechnung ging erst zum Jahresende bei der Stadt ein. 
 
Diese Überschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Zur Deckung der Mehrausga-
ben werden überplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in 
Höhe des oben genannten Betrages erforderlich. Zur Deckung der Mehrausgabe können 
Mehreinnahmen bei der Haushaltstelle 01.9000.001000 „Grundsteuer B“ herangezogen wer-
den. 
 
Darmstadt, 09.01.2006 
 
Der Dezernent II: 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0052
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00