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AN/0463/2021

Erste Protected-Bike-Lane in Nippes – Fahrrad(r)evolution auf der Scheibenstraße

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 04.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 18.03.2021, TOP 8.1.12

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

5485 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.03.2021 
AN/0463/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Erste Protected-Bike-Lane in Nippes – Fahrrad(r)evolution auf der Scheibenstraße 
- Antrag der Grünen - 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
weltweit fördern Städte und Regionen zunehmend den Radverkehr, um die Lebens- und 
Aufenthaltsqualität zu verbessern. Sie räumen dem Fahrrad deutlich mehr Platz im 
Straßenraum ein und errichten neuartige, qualitativ hochwertige Radverkehrsanlagen, die 
Menschen aller Altersgruppen zum bequemen, stressarmen Radeln einladen. In 
Weidenpesch fahren immer mehr Menschen mit dem Rad, doch es fehlen weiterhin sichere 
Radwege. Der Scheibenstraße kommt eine besondere Rolle in der V erbindung zwischen 
Weidenpesch und Niehl zu, die für den Radverkehr, durch einen fehlenden durchgängigen 
Radweg, noch kaum nutzbar ist. 
V or diesem Hintergrund bittet die antragstellende Fraktion, die Bezirksvertretung wie folgt zu 
beschließen: 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

1. Die Einrichtung eines durchgängigen Geschützen Radfahrstreifen durch eine 
„Protektion“ mit Blumenkübeln oder eine bauliche Trennung auf der gesamten 
Scheibenstraße einzurichten. 
2. Dabei soll auf dem zweispurigen Bereich zwischen Neusser Straße und Parkplatz der 
Pferderennbahn eine MIV-Spur dem Fahrradverkehr zugeordnet werden und durch 
eine Absicherung mit Blumenkübeln die Fahrspuren des Kfz- und Radverkehrs klar 
getrennt werden. 
3. Ab dem Bereich nach dem Parkplatz, wo es nur noch eine Spur und ein Parkstreifen 
gibt, soll auf beiden Seiten die komplette Reihe kaum genutzter Parkplätze, in eine 
Fahrradspur mit „Protektion“ durch Blumenkübel, umgewidmet werden. 
4. Ab der Hausnummer Scheibenstraße 149 soll der Fahrradweg in Richtung Niehl 
verbreitert und instandgesetzt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite soll die 
Lücke des Radweges geschlossen und sicher auf das zwischen Stück geführt 
werden. Dabei soll vor dem Holzfachmarkt der Bordstein abgesenkt werden und ein 
durchgängiger baulich getrennter Fahrradweg sowie roter Markierung bei Ein- und 
Ausfahrten sowie Einmündungen eingerichtet werden. 
 
Begründung: 
 
Nippes will die Verkehrswende. Dafür bedarf es Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige 
Fahrradinfrastruktur, die zudem schnell umgesetzt werden kann. Dies ist mit diesem Antrag 
möglich. Deutschland hat bei der Schaffung einer nutzergerechten sicheren Radverkehrsinf-
rastruktur massiven Nachholbedarf. Ein Weiter-so in der Radverkehrsförderung reicht schon 
lange nicht mehr aus, weder beim Ausbaufortschritt noch bei der Gestaltung der Radver-
kehrsinfrastruktur. 
Vielerorts werden dringend Radverkehrsanlagen benötigt, die es ermöglichen, dass dort 
Menschen von 8- 80 Jahren sicher und komfortabel Rad fahren können. Dies gilt insbeson-
dere an hochbelasteten Hauptverkehrsstraßen, an denen zurzeit oftmals gar keine Radver-
kehrsinfrastruktur vorhanden ist. Die Scheibenstraße ist für viele Menschen mit dem Rad 
kaum befahrbar, da keinen durchgehenden Radweg gibt u nd die Autos meistens mit über-
höhter Geschwindigkeit fahren. Gleichzeitig ist die wichtigste Radverkehrsverbindung zwi-
schen Weidenpesch und Niehl. 
 
Geschützte Radfahrstreifen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im Optimalfall die Breite 
einer ganzen Fahrspur einer Straße einnehmen und durch vertikale Elemente (z.B. Baken, 
Poller, Blumenkübel) sowie durch markierte Schutzzonen (breite Sperrflächen) von den 
Fahr- und Parkspuren des Kfz -Verkehrs klar getrennt sind (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-
Club e.V. 2018, S. 8). Auf diese Weise erhalten die Radfahrenden einen eigenen geschütz-
ten Raum, der den Komfort und das Sicherheitsempfinden verbessern soll. Geschützte Rad-
fahrstreifen werden direkt auf der Fahrbahn auf gleichem Niveau angelegt. Vom Fußverkehr 
sind sie in der Regel durch die Bordsteinkante oder ähnlichem getrennt. Eine Evaluation von 
Geschützten Radfahrstreifen im Jahr 2014 hat diesen eine hohe Verkehrssicherheit festge-
stellt. Befragungen von Anwohner*innen, Autofahrer*innen und Radfahrenden ergaben fe r-
ner eine hohe Akzeptanz. Zudem bestätigte eine Evaluation der Geschützten Radfahrstreifen 
/ Protected Bike Lanes im Rahmen des Green Lane Projects in den USA im Jahr 2014 eine 
hohe Verkehrssicherheit: Bei den untersuchten Varianten wurden bei Video-Beobachtungen 
keine Kollisionen und kaum gefährliche Situationen festgestellt. Befragungen von Anwoh-

ner*innen, Autofahrer*innen und Radfahrenden ergaben ferner eine hohe Akzeptanz. Das 
Design wurde als selbsterklärend wahrgenommen (Monsere et al. 2014) 
 
 
 
gez: Max Beckhaus  Deniz Ertin 
 
 
 
Literatur 
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V . (ADFC). 2018. Geschützte Radfahrstreifen. ADFC-
Positionspapier. Berlin. 
Monsere, Christopher, Jennifer Dill, Nathan McNeil, Kelly Clifton, Nick Foster, Tara 
Goddard, Matthew Berkow, Joe Gilpin, Kim V oros, Drusilla van Hengel und Jamie Parks. 
2014. Lessons from the Green Lanes. Evaluating Protected Bike Lanes in the U.S: Portland 
State University Library . 
 
 
Gez: Max Beckhaus  Deniz Ertin

Sachstandsbericht BV

1785 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0463/2021
Stand: 15.04.2025 
Sachstandsbericht  
Erste Protected-Bike-Lane in Nippes – Fahrrad(r)evolution auf der Scheibenstraße 
- Antrag der Grünen - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Die Einrichtung eines durchgängigen Geschützen Radfahrstreifen durch eine „Protektion“ 
mit Blumenkübeln oder eine bauliche Trennung auf der gesamten Scheibenstraße einzu-
richten. 
2. Dabei soll auf dem zweispurigen Bereich zwischen Neusser Straße und Parkplatz der 
Pferderennbahn eine MIV-Spur dem Fahrradverkehr zugeordnet werden und durch eine 
Absicherung mit Blumenkübeln die Fahrspuren des Kfz- und Radverkehrs klar getrennt 
werden. 
3. Ab dem Bereich nach dem Parkplatz, wo es nur noch eine Spur und ein Parkstreifen gibt, 
soll auf beiden Seiten die komplette Reihe kaum genutzter Parkplätze, in eine Fahrradspur 
mit „Protektion“ durch Blumenkübel, umgewidmet werden. 
4. Ab der Hausnummer Scheibenstraße 149 soll der Fahrradweg in Richtung Niehl verbrei-
tert und instandgesetzt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite soll die Lücke des Rad-
weges geschlossen und sicher auf das zwischen Stück geführt werden. Dabei soll vor 
dem Holzfachmarkt der Bordstein abgesenkt und ein durchgängiger baulich getrennter 
Fahrradweg sowie roter Markierung bei Ein- und Ausfahrten sowie Einmündungen einge-
richtet werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Bisher fand keine Bearbeitung statt, diese ist für das Jahr 2025 vorgesehen. 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer Radinfrastruktur auf der Scheibenstraße und nimmt 
hierfür notwendige Planungen und Abstimmungen vor.

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Februar 2026

Beratungsverlauf (1)

18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Scheibenstraße 149
  • Neusser Straße 450
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0463/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
04.03.2021
Erstellt
04.03.2021 10:37