2175/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion der Grünen, der CDU-Fraktion sowie der VOLT-Fraktion vom 16.05.2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3348 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 02.08.2023 2175/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 21.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion der Grünen, der CDU-Fraktion sowie der VOLT-Fraktion vom 16.05.2023 betreffend „Nachverfolgung des Treibhausgas-Fußabdrucks der IT der Kölner Stadtverwaltung" Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und VOLT stellen folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0931/2023: Der Rat der Stadt Köln hat am 24. Juni 2021 beschlossen, dass die Stadtverwaltung bis 2035 klimaneutral werden will. Mit der Veröffentlichung des Gutachtens zur Klimaneutralität 2035 hat sie auch einen Handlungsrahmen für die Umsetzung des Klimaneutralitätsziels in der Ratssitzung vom 08. Dezember 2022 festgelegt. Ein wichtiger Schritt zur Klimaneutralität, insbesondere um geeignete Maßnahmen zur Reduk- tion ermitteln zu können, ist die Kenntnis, wie und wo der Energieverbrauch entsteht. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen bezogen sowohl auf die internen IT-gestützten Verfahren der Stadtverwaltung als auch auf die für Externe bereitge- stellten elektr. Dienstleistungen: 1) Wird der Treibhausgas-Fußabdruck der IT der Kölner Stadtverwaltung bereits gemes- sen? 2) Wenn ja, welche Maßnahmen für das Monitoring welcher Messparameter wurden er- griffen? 3) Gibt es einen Zeitplan, wann welche Messwerte erhoben werden sollten? 4) Nach welchen Standards wurde das Monitoring etabliert? (Zum Beispiel Greenhouse- gas Protocol) Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1) Wird der Treibhausgas-Fußabdruck der IT der Kölner Stadtverwaltung bereits ge- messen? Der Treibhausgas-Fußabdruck der IT, welcher auf Stromverbräuche der Infrastruktur und sonstiger Hardware zurückzuführen ist, wird aktuell nur indirekt und subsumiert unter dem jährlichen Stromverbrauch der Verwaltung erfasst. 2 Zu 2) Wenn ja, welche Maßnahmen für das Monitoring welcher Messparameter wurden ergriffen? Für alle Gebäude der Stadt werden Stromverbräuche erfasst, teilweise mit intelligenten Strom- zählern, worüber viertelstündige Verbrauchswerte erhoben werden können. Das Monitoring ist aktuell im Austausch mit den Ämtern um die räumliche Zuordnung und die Frequenz der Aus- wertung weiter zu verbessern. Zu 3) Gibt es einen Zeitplan, wann welche Messwerte erhoben werden sollten? Im Zuge des Ausrollens des Aktionsplans sollen bis 2025 Daten zu Stromverbräuchen der ge- samten Verwaltung durch das Klimaschutz Monitoring erfasst und ausgewertet werden. Zu 4) Nach welchen Standards wurde das Monitoring etabliert? (Zum Beispiel Green- housegas Protocol) Die Treibhausgasbilanzierung erfolgte in der Vergangenheit (ab 2008) gemäß der BISKO Me- thode. Angelehnt an die entsprechend erhobenen Werte ist die Strategie zum Erreichen der Klimaneutralität Kölns. Daher wird die Bilanzierung gemäß BISKO vorerst fortgeführt. Daneben untersucht das Klimaschutz Monitoring Möglichkeiten der Bilanzierung gemäß Glo- bal Protocol for Community-Scale Greenhouse Gas Emission Inventories (GPC). Beide Me- thoden sind grundsätzlich kompatibel, wobei GPC über die Anforderungen von BISKO hinaus- geht. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2175/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.08.2023
- Erstellt
- 06.07.2023 12:27