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3162/2017

Bürgerantrag auf Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße in Köln-Dellbrück AZ.: 02-1600-105/17

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.12.2017, TOP 2.1

Anlage 1 Eingabe des Petenten

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe des Petenten

4544 Zeichen

Bürgerverein Köln-Dellbrück e.V. | An der Ölmühle 18 | 51069 Köln

Stadt Köln

Geschäftsstelle für j
Anregungen und Beschwerden vw Fr [ + / AF
Bürgeramt Innenstadt _

Ludwigstr.8

50667 Köln 19.7.2017

Bürgerantrag auf Umbenennung einer neuen Strasse im Ortsteil Dellbrück
durch den Bürgerverein Köln-Dellbrück und den Heimatverein Köln-Dellbrück

Sehr geehrter Herr Droske,

wir nehmen Bezug auf den bereits vorliegenden Schriftverkehr in der vorg.
Angelegenheit.

Als Anlage senden wir Ihnen heute den formellen Bürgerantrag für die
Umbenennung der Planstrasse im Baugebiet der ehemaligen belg. Schule

in der von-Quadt-Strasse in Köln-Dellbrück.

Für diese Planstrasse wurde in der BV-Sitzung Köln-Mülheim vom 13.3.2017
unter TOP 9.1.1 auf Vorschlag der Verwaltung der Name
„Elisabeth-Moses-Strasse" festgelegt.

Eine irgendwie geartete Rücksprache mit den vor Ort tätigen Vereinen und
Institutionen, die sich mit der Ortsgeschichte Dellbrücks befassen, fand nach
unserer Kenntnis leider vorher nicht statt.

Da das Gebiet, in das die neue Strasse hineinführen soll,eine nicht
unerhebliche, historisch belegte, Bedeutung für unseren Stadteil hat, sollte die
Strassenbezeichnung nach unserer Meinung und auch nach Meinung
zahlreicher Dellbrücker Bürgerinnen und Bürger einen Bezug zur historischen
Entwicklung dieses Ortsbereiches haben und geändert werden.

Dieser Meinung schliesst sich nach unserer Kenntnis auch der dort tätige
Bauträger an.

Wir bitten Sie um Unterstützung unseres Antrages und würden uns freuen,
wenn die erbetene Änderung schon in der Septembersitzung der BV-Köln-
Mülheim erfolgen könnte.

Sollten sich noch Fragen ergeben bitten wir um telef. Rücksprache.

Mit freundlichen Grüessen Ihr

Prager Köln-Dellbrück e.V. Anlage Bürgerantrag
f
A A Bürgertelefon (0221) 68089981
N a\ Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn

} } Iban: DE62370501980001882166 BIC: COLSDE33
| F Kölner Bank BIC: GENODEDICGN
a | | Iban: DE 10371600877401389010
| IN buergerverein.dellbrueck@koeln.de
Ka www.buergervereindellbrueck.de

Bürgerverein Köln-Dellbrück e.V. | An der Ölmühle 18 | 51069 Köln

Bürgerantrag
des Bürgervereins Köln-Dellbrück und des Heimatvereins Köln-Dellbrück

An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden im Bürgeramt
Innenstadt.

Die beiden obengenannten Vereine stellen den Antrag auf Umbenennung
der geplanten Stichstrasse im Baugebiet von Quadt-Strasse in Köln-Dellbrück.

Das vorg. Gelände war bis 2017 mit der ehemaligen Schule für die belgischen
Streitkräfte bebaut. Vorher wurde das Gebiet im Zusammenhang mit dem
angrenzenden Gehöft landwirtschaftlich genutzt.

Die im März 2017 seitens der Stadt Köln festgelegte Bezeichnung „Elisabeth
Moses Strasse „hat keinerlei Bezug zur Geschichte unseres Ortes, sondern
hat , wenn überhaupt, überregionale Bedeutung, die den Bürgern nur schwer
zu vermitteln ist und sicher eher in der Innenstadt ihren Platz finden sollte.

In Dellbrück sollte nach unserer Meinung, besonders an einem so geschichts-
trächtigen Ort, ein Strassennamen Verwendung finden, der hierauf Bezug
nimmt.

Schon im Jahre 1529 verpachtete der Komtur Nikolaus Stolz in diesem Gebiet
12 Morgen Land an die Eheleute Linweber und Christine von Schef,
verbunden mit dem Recht einen Hofrecht anzulegen und ein Haus zu erbauen.
Die vorhandenen Flurnamen Seels Kamp und Seels Heide stammen aus
dieser Zeit. Die heute noch in ihren Grundzügen dort vorhandene Hofanlage
wird im Volksmund Seel genannt.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir für die noch anzulegende
Stichstrasse, die von der von-Quadt-Strasse aus in das Baugebiet hineinführt,
die Bezeichnung Seelsheide festzulegen.

Sollten zur Begründung unseres Antrages weitere Erläuterungen gewünscht
werden, bitten wir um Ihre Nachricht.

Dem Antrag ist zur Information ein Übersichtsplan beigefügt.(Anlage)

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Köln-Dellbrück deny19. D» 2017 Zu yA /
Bürgen rein Köln-Del DR e.V. Heimatverein Köln-Dellbrück e.V
Der Vorstand Der Vorstand
A Ä Bürgertelefon (0221) 68089981
\ Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn
| h Iban: DE62370501980001882166 BIC: COLSDE33
£ 1 IN_ Kölner Bank BIC: GENODED1CGN

X } { | S Iban: DE 10371600877401389010
| | buergerverein.dellbrueck@koeln.de
mr www,buergervereindellbrueck.de
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3029 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3162/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgerantrag auf Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße in Köln-Dellbrück AZ.: 02-1600-
105/17 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe des Petenten. 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt den Vorschlag der Bürgereingabe durch den Bürgerverein Köln-
Dellbrück und den Heimatverein Köln-Dellbrück auf Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße in 
Köln-Dellbrück ab. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017

2 
Begründung: 
Im Baugebiet Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück war eine Planstraße zu benennen. Der Geltungs-
bereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Dellbrück und umfasst das ehemalige Gelände der 
belgischen Schule im Eckbereich Von-Quadt-Straße/ Wiesenstraße.  
Die neue Planstraße geht von der Von-Quadt-Straße in südöstliche Richtung ab, und gabelt sich nach 
etwa 100 Metern in einen nach Süden abgehenden Arm und einen nach Nordosten als Sackgasse 
endenden Arm. Der nach Süden abgehende Arm ist bis auf Höhe der Kita zu befahren, ist dort abge-
pollert und verläuft dann als Fuß- und Radweg weiter und mündet in die Wiesenstraße. 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschloss am 13.03.2017 diese Planstraße in Elisabeth-Moses-
Straße zu benennen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln erfolgte am 07.06.2017, so-
dass die Benennung Rechtskraft erlangte. 
Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheiden die Bezirksvertretungen, soweit 
nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 ausschließlich zuständig ist unter Beachtung der Belange der gesam-
ten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, 
deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. 
Dem Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung unterliegen insbesondere die Benennung und Umbe-
nennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Friedhöfe, Bäder 
u.a.) in Abstimmung mit dem zentralen Namensarchiv (6.1). 
Das Zentrale Namensarchiv nimmt gerne im Voraus Namensvorschläge entgegen, die nach entspre-
chender Prüfung der Bezirksvertretung als Benennungsvorschlag unterbreitet werden können. 
Gemäß den Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und 
Plätzen werden Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt (Punkt 4.1). Besondere Aus-
nahmen liegen nach gängiger Praxis nur dann vor, wenn der Umbenennungsgrund im bisherigen 
Namen liegt (z.B. späte Kenntnis über negative Aspekte im Geschichtsbild) oder die Umbenennung 
aufgrund einer baulichen beziehungsweise verkehrlichen Veränderung (z.B. eine Unterbrechung in 
der Verkehrsführung) erforderlich ist. 
Entsprechende Gründe wurden durch den Bürgerverein Köln-Dellbrück nicht vorgetragen. 
Eine Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße muss daher abgelehnt werden. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3162/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.11.2017
Erstellt
12.10.2017 09:53