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Bürgerantrag auf Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße in Köln-Dellbrück AZ.: 02-1600-105/17

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3162/2017 vom 06.11.2017

Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 3162/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgerantrag auf Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße in Köln-Dellbrück AZ.: 02-1600- 105/17 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt den Vorschlag der Bürgereingabe durch den Bürgerverein Köln- Dellbrück und den Heimatverein Köln-Dellbrück auf Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße in Köln-Dellbrück ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 2 Begründung: Im Baugebiet Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück war eine Planstraße zu benennen. Der Geltungs- bereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Dellbrück und umfasst das ehemalige Gelände der belgischen Schule im Eckbereich Von-Quadt-Straße/ Wiesenstraße. Die neue Planstraße geht von der Von-Quadt-Straße in südöstliche Richtung ab, und gabelt sich nach etwa 100 Metern in einen nach Süden abgehenden Arm und einen nach Nordosten als Sackgasse endenden Arm. Der nach Süden abgehende Arm ist bis auf Höhe der Kita zu befahren, ist dort abge- pollert und verläuft dann als Fuß- und Radweg weiter und mündet in die Wiesenstraße. Die Bezirksvertretung Mülheim beschloss am 13.03.2017 diese Planstraße in Elisabeth-Moses- Straße zu benennen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln erfolgte am 07.06.2017, so- dass die Benennung Rechtskraft erlangte. Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheiden die Bezirksvertretungen, soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 ausschließlich zuständig ist unter Beachtung der Belange der gesam- ten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dem Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung unterliegen insbesondere die Benennung und Umbe- nennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Friedhöfe, Bäder u.a.) in Abstimmung mit dem zentralen Namensarchiv (6.1). Das Zentrale Namensarchiv nimmt gerne im Voraus Namensvorschläge entgegen, die nach entspre- chender Prüfung der Bezirksvertretung als Benennungsvorschlag unterbreitet werden können. Gemäß den Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen werden Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt (Punkt 4.1). Besondere Aus- nahmen liegen nach gängiger Praxis nur dann vor, wenn der Umbenennungsgrund im bisherigen Namen liegt (z.B. späte Kenntnis über negative Aspekte im Geschichtsbild) oder die Umbenennung aufgrund einer baulichen beziehungsweise verkehrlichen Veränderung (z.B. eine Unterbrechung in der Verkehrsführung) erforderlich ist. Entsprechende Gründe wurden durch den Bürgerverein Köln-Dellbrück nicht vorgetragen. Eine Umbenennung der Elisabeth-Moses-Straße muss daher abgelehnt werden. Anlagen
  • Anlage 1 Eingabe des Petenten

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    Bürgerverein Köln-Dellbrück e.V. | An der Ölmühle 18 | 51069 Köln Stadt Köln Geschäftsstelle für j Anregungen und Beschwerden vw Fr [ + / AF Bürgeramt Innenstadt _ Ludwigstr.8 50667 Köln 19.7.2017 Bürgerantrag auf Umbenennung einer neuen Strasse im Ortsteil Dellbrück durch den Bürgerverein Köln-Dellbrück und den Heimatverein Köln-Dellbrück Sehr geehrter Herr Droske, wir nehmen Bezug auf den bereits vorliegenden Schriftverkehr in der vorg. Angelegenheit. Als Anlage senden wir Ihnen heute den formellen Bürgerantrag für die Umbenennung der Planstrasse im Baugebiet der ehemaligen belg. Schule in der von-Quadt-Strasse in Köln-Dellbrück. Für diese Planstrasse wurde in der BV-Sitzung Köln-Mülheim vom 13.3.2017 unter TOP 9.1.1 auf Vorschlag der Verwaltung der Name „Elisabeth-Moses-Strasse" festgelegt. Eine irgendwie geartete Rücksprache mit den vor Ort tätigen Vereinen und Institutionen, die sich mit der Ortsgeschichte Dellbrücks befassen, fand nach unserer Kenntnis leider vorher nicht statt. Da das Gebiet, in das die neue Strasse hineinführen soll,eine nicht unerhebliche, historisch belegte, Bedeutung für unseren Stadteil hat, sollte die Strassenbezeichnung nach unserer Meinung und auch nach Meinung zahlreicher Dellbrücker Bürgerinnen und Bürger einen Bezug zur historischen Entwicklung dieses Ortsbereiches haben und geändert werden. Dieser Meinung schliesst sich nach unserer Kenntnis auch der dort tätige Bauträger an. Wir bitten Sie um Unterstützung unseres Antrages und würden uns freuen, wenn die erbetene Änderung schon in der Septembersitzung der BV-Köln- Mülheim erfolgen könnte. Sollten sich noch Fragen ergeben bitten wir um telef. Rücksprache. Mit freundlichen Grüessen Ihr Prager Köln-Dellbrück e.V. Anlage Bürgerantrag f A A Bürgertelefon (0221) 68089981 N a\ Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn } } Iban: DE62370501980001882166 BIC: COLSDE33 | F Kölner Bank BIC: GENODEDICGN a | | Iban: DE 10371600877401389010 | IN buergerverein.dellbrueck@koeln.de Ka www.buergervereindellbrueck.de Bürgerverein Köln-Dellbrück e.V. | An der Ölmühle 18 | 51069 Köln Bürgerantrag des Bürgervereins Köln-Dellbrück und des Heimatvereins Köln-Dellbrück An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden im Bürgeramt Innenstadt. Die beiden obengenannten Vereine stellen den Antrag auf Umbenennung der geplanten Stichstrasse im Baugebiet von Quadt-Strasse in Köln-Dellbrück. Das vorg. Gelände war bis 2017 mit der ehemaligen Schule für die belgischen Streitkräfte bebaut. Vorher wurde das Gebiet im Zusammenhang mit dem angrenzenden Gehöft landwirtschaftlich genutzt. Die im März 2017 seitens der Stadt Köln festgelegte Bezeichnung „Elisabeth Moses Strasse „hat keinerlei Bezug zur Geschichte unseres Ortes, sondern hat , wenn überhaupt, überregionale Bedeutung, die den Bürgern nur schwer zu vermitteln ist und sicher eher in der Innenstadt ihren Platz finden sollte. In Dellbrück sollte nach unserer Meinung, besonders an einem so geschichts- trächtigen Ort, ein Strassennamen Verwendung finden, der hierauf Bezug nimmt. Schon im Jahre 1529 verpachtete der Komtur Nikolaus Stolz in diesem Gebiet 12 Morgen Land an die Eheleute Linweber und Christine von Schef, verbunden mit dem Recht einen Hofrecht anzulegen und ein Haus zu erbauen. Die vorhandenen Flurnamen Seels Kamp und Seels Heide stammen aus dieser Zeit. Die heute noch in ihren Grundzügen dort vorhandene Hofanlage wird im Volksmund Seel genannt. Vor diesem Hintergrund beantragen wir für die noch anzulegende Stichstrasse, die von der von-Quadt-Strasse aus in das Baugebiet hineinführt, die Bezeichnung Seelsheide festzulegen. Sollten zur Begründung unseres Antrages weitere Erläuterungen gewünscht werden, bitten wir um Ihre Nachricht. Dem Antrag ist zur Information ein Übersichtsplan beigefügt.(Anlage) r Köln-Dellbrück deny19. D» 2017 Zu yA / Bürgen rein Köln-Del DR e.V. Heimatverein Köln-Dellbrück e.V Der Vorstand Der Vorstand A Ä Bürgertelefon (0221) 68089981 \ Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn | h Iban: DE62370501980001882166 BIC: COLSDE33 £ 1 IN_ Kölner Bank BIC: GENODED1CGN X } { | S Iban: DE 10371600877401389010 | | buergerverein.dellbrueck@koeln.de mr www,buergervereindellbrueck.de ml m Gemarkung Thurn-Strunden Klemme [u Emmen Br Yonemunshanistrn we trmgiirantahnne Yrkarde — Ev ET manorun EI tms ee rg Sengebundegn EZT Memo SZ page Venauust Suede” 0 Kö Deikrär) Vortaen-und Erschlleßungsplan, Bat2 Aoltge zum vorhaberösregunen Bersuungeslun RT EN) Mean 2:0 Stend: 20.04.3010 uejdsBunganyası3 pun usgqelloA

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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