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2396/2019

Beantwortung der Anfrage "Sind bei der KSV GmbH Sicherheit und Qualität der Kindertransporte sowie des Fachpersonals gesichert?" (AN/0672/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.07.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.07.2019, TOP 4.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2731 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer  05.07.2019 
 2396/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 08.07.2019 
 
Beantwortung der Anfrage der Freien Wähler Köln "Sind bei der KSV GmbH Sicherheit und 
Qualität der Kindertransporte sowie des Fachpersonals gesichert?" (AN/0672/2019) 
Auf die o. g. Anfrage teilt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(KVB) folgendes mit: 
 
 
1.) Sind bei der KSV GmbH Sicherheit und Qualität der Kindertransporte sowie des Fach-
personals gesichert? 
 
Die KSV GmbH erfüllt die von der Stadt Köln vorgegebenen Kriterien vollumfänglich. Die mit 
der Stadt vertraglich vereinbarten Vorgaben wurden 1:1 in die Verträge mit den einzelnen 
Busunternehmen, die die Leistungen erbringen, übernommen.  
 
In der Ausschreibung der Stadt Köln ist seinerzeit vorgegeben worden, dass es keine Preis-
anpassungen für die 4-jährige Laufzeit geben wird. Auch dies ist zwischen KSV und den Part-
nern der IG-Kölner Busunternehmen GmbH nachfolgend vereinbart worden. Es gab bislang 
keine Forderung nach einer Preisanpassung gegenüber der Geschäftsführung der KSV; inso-
weit gibt es auch keine Ablehnung entsprechender Forderungen. Vor Abgabe des Angebots 
wurden für den gesamten Zeitraum jeweils zum Schuljahreswechsel 2,5 % Vergütungssteige-
rungen einkalkuliert, die absprachegemäß auch gewährt werden.  
 
Nach Kontrollen in 2018, bei denen einzelne Fahrzeuge, die von Unternehmern im Auftrag der 
KSV eingesetzt wurden, bemängelt wurden, hat die KSV in Absprache mit der Stadt Köln und 
der Kölner Polizei technische und betriebliche Zusatzkontrollen eingeführt. In zwei Sonderver-
anstaltungen hat die Kölner Polizei in Absprache mit KSV und Stadt Köln allen eingesetzten 
Unternehmen die wesentlichen Kriterien und Sicherheitsstandards erläutert. Bei einer sponta-
nen Kontrolle durch die Polizei im Mai 2019 gab es keine nennenswerten Mängel.  
 
 
2.) Frage 1 – Welche Gewinne hat die KSV GmbH 2015 bis 2018 erwirtschaftet? 
 
2015:  279.893,30 € (+Vortrag 200.000,- aus 2014) 479.893,30 € 
2016:  340.128,60 € (+Vortrag 200.000,- aus 2015) 540.128,60 € 
2017:  547.879,09 € (+Vortrag 200.000,- aus 2016) 747.879,09 € 
2018:  802.361,20 €  
 
 
3.) Frage 2 - Wie hoch waren die Ausschüttungen an die Gesellschafter? 
 
Im jeweiligen Folgejahr wurden die Gewinne bis auf den Vortrag ausgeschüttet. Der Gewinn-
vortrag in Höhe von 200.000,00 € wurde im November 2018 ausgeschüttet.

2 
 
 
 
4.) Fragen 3 und 4 - Welche Rücklagen wurden gebildet und welchem Zweck sollen diese 
Rücklagen zugeführt werden? 
 
Es gibt keine Rücklagen. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 4.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2396/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.07.2019
Erstellt
04.07.2019 13:52