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Severinsbrücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3316/2019 vom 16.10.2019

Stand: Am 07.11.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2025

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    Dezernat, Dienststelle III/69/69/1 69-1-07-2019-23 Vorlagen-Nummer 3316/2019 Stand: 07.05.2025 Sachstandsbericht Severinsbrücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf für die Nachrechnung nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrech- nung von Straßenbrücken im Bestand in Höhe von 1.117.730 € (brutto) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 10.10.2023: Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie ist erfolgt; die Nachweise zeigen im Ergebnis für viele Bauwerksbereiche/Bauteile einen defizitären Zustand auf. Kurzinhalt Stufe 1: Durchführung sämtlicher Nachweise und Berechnungen nach den gültigen, anerkannten Regeln der Technik, die für einen heutigen Brückenneubau durchzuführen sind. 26.03.2025: Die Prüfung der Stufe 1 durch Sachverständige ist erfolgt; die Ergebnisse wurden bestätigt. Die Material- und Bauteilanalysen zur Reduzierung der defizitären Bereiche sind erfolgt und eingearbeitet. Die Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie ist in Arbeit und wird Ende des II. Quartal 2025, spä- testens bis zum 31.07.2025 abgeschlossen. Nächste Schritte: 10.10.2023: Prüfung der Stufe 1 durch die eingeschalteten Sachverständigen zur Verifizierung der Ergeb- nisse. 2 Verfeinerung der Systemmodellierung und der Eingangsdaten; Durchführung der Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie. Kurzinhalt Stufe 2: Die weiterführende Nachweisführung der Nachrechnungsrichtlinie sieht modifizierte Ansätze und Erleichterungen vor, um Bauwerken im Bestand, und ihren mutmaß- lich möglichen Tragverhalten, Rechnung zu tragen. 26.03.2025: Die Beurteilung und Neubewertung des Brückenzuges im Zuge der Stufe 2 der Nachrech- nungsrichtlinie für seine originäre Brückenklasse zur weiteren Reduzierung von nicht nach- weisbarer Bereiche. Hinsichtlich des Ermüdungsverhaltens und der Restnutzungsdauer der Strombrücke wird zu- sätzlich ein Langzeit-Monitoring zur Aufstellung von Belastungskollektiven durchgeführt, um mit Verstärkungsmaßnahmen im Zuge einer Gesamtinstandsetzung die Rheinquerung dauer- haft und adäquat belastbar unter Verkehr zu halten. Auf Grundlage der Ergebnisse erfolgt eine technische bzw. wirtschaftliche Gegenüberstellung von erforderlichen, zielführenden Maßnahmen incl. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dies dient der Entscheidungsfindung für die Festlegung der Gesamtinstandsetzung des nächsten Rheinbrückenzuges. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: II. Quartal 2026
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/69/1 69-1-07-2019-23 Vorlagen-Nummer 3316/2019 Freigabedatum 16.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Severinsbrücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf für die Nachrechnung nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand in Höhe von 1.117.730 € (brutto) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe. Verkehrsausschuss 28.10.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.117.730,11 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln obliegt nach dem Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die hoheitliche Aufgabe, Brückenbauwerke und sonstige Ingenieurbauwerke im öffentlichen Straßenland den anerkannten Regeln der Technik entsprechend (u. a. nach DIN 1076) instand zu halten ( § 9 und § 9a Abs.1 StrWG NRW) und die Verkehrssicherheit dieser Bauwerke zu gewährleisten. Die Gesamtinstandsetzung des Brückenzuges „Severinsbrücke“ bedarf einer Vielzahl von Grundla- gen. Eine, aus der aber auch Grundsätzliches hinsichtlich zukünftiger Einstufung, Machbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit mit abgeleitet werden wird, ist die Nachrechnung nach der o. a. Richtlinie des Bun- des zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) - Ausgabe 05/2011 mit 1. Ergänzung 2015 -. Aufgrund der besonderen Fragestellungen und komplexen Nachweisführungen benötigt die Verwal- tung hierbei externe Unterstützung. Diese Leistung soll deshalb nach einem der Kostenhöhe entsprechenden Vergabeverfahren an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden. Im Vorlauf zu der erforderlichen Nachrechnung wird durch die Fachdienststelle zurzeit die Bauwerks- hauptprüfung nach DIN 1076 durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse hieraus wiederum bilden ebenso eine wichtige Grundlage für die Nachrechnung, wie auch für die sich anschließende, eigentli- che Gesamtinstandsetzungsplanung. Die erforderliche Beschlusseinholung zur Bedarfsfeststellung und Vergabe hierfür wird mit einer separaten Vorlage dem Rechnungsprüfungsamt und den politi- schen Gremien zugetragen. Kosten und Vergabe Durch die Nachrechnung entstehende Kosten wurden auf Grundlage von vorab geschätzten anre- 3 chenbaren Kosten anhand der HOAI und der AHO-Schriftenreihe (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) ermittelt. Der prognostizierte Kostenorientierungswert beläuft sich dabei auf netto 939.269,-- € zzgl. MwSt. 178.461,-- € brutto 1.117.730,-- € Der prognostizierte Kostenorientierungswert wird sich aufgrund des erforderlichen Preiswettbewerbes im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens verändern und anschließend im Zuge der Auf- tragsabwicklung, nach Vorliegen der Ergebnisse und Kostenermittlung, angepasst. Die Verwaltung folgt hierbei, hinsichtlich des Preiswettbewerbs, dem höchstrichterlichen Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019), der bloße festgeschriebene Vereinbarungen von Min- dest- und Höchstsätzen nach dem Preisrecht der HOAI als nicht zulässig festgestellt hat. Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Datum vom 08.08.2019 unter der Nr.2019/1066 die Notwendig- keit dieser Leistungen bestätigt; die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. Die in der Kostenermittlung zur Bedarfsprüfung in Ansatz gebrachten mindernden Anteile infolge von Symmetrie und Längenausdehnungen lehnen sich hilfsweise an dem von der HOAI gesetzten Rah- men an. Solche Anteile werden - und somit das EuGH-Urteil berücksichtigend - von dem sich am Vergabeverfahren beteiligenden Dritten im Rahmen des Preiswettbewerbes angeboten. Insofern sind die seitens der Fachdienststelle festgelegten Anteile spätestens mit dem Vorliegen der Angebote im Vergabeverfahren überholt und dienen daher nur als Anhalt. Den Empfehlungen hinsichtlich der Berücksichtigung verkehrlicher Belange sowie entsprechender Einbindung betroffener städtischer und außerstädtischer Einrichtungen wird gefolgt. Finanzierung Die Aufwendungen in Höhe von 1,2 Mio. € (brutto) zur Realisierung der Maßnahme sind in der städti- schen Doppelhaushaltsplanung 2020/2021 incl. der Finanzplanung 2022 bis 2024 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021 berücksichtigt. Anlage RPA-Stellungnahme vom 08.08.2019
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023 (1)

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    Dezernat, Dienststelle III/69/69/1 69-1-07-2019-23 Vorlagen-Nummer 3316/2019 Stand: 10.10.2023 Sachstandsbericht Severinsbrücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf für die Nachrechnung nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrech- nung von Straßenbrücken im Bestand in Höhe von 1.117.730 € (brutto) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie ist erfolgt; die Nachweise zeigen im Ergebnis für viele Bauwerksbereiche/Bauteile einen defizitären Zustand auf. Kurzinhalt Stufe 1: Durchführung sämtlicher Nachweise und Berechnungen nach den gültigen, anerkannten Regeln der Technik, die für einen heutigen Brückenneubau durchzuführen sind. Nächste Schritte: Prüfung der Stufe 1 durch die eingeschalteten Sachverständigen zur Verifizierung der Ergeb- nisse. Verfeinerung der Systemmodellierung und der Eingangsdaten; Durchführung der Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie. Kurzinhalt Stufe 2: Die weiterführende Nachweisführung der Nachrechnungsrichtlinie sieht modifizierte Ansätze und Erleichterungen vor, um Bauwerken im Bestand, und ihren mutmaß- lich möglichen Tragverhalten, Rechnung zu tragen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: III. Quartal 2024
  • Anlage RPA-Stellungnahme vom 08.08.2019

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    Anlage

Beratungsverlauf

  1. 28.10.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 07.11.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.15, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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