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3316/2019

Severinsbrücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 10.15

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023 (1)

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Anlage RPA-Stellungnahme vom 08.08.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2025

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023 (1)

1460 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/69/1 
69-1-07-2019-23 
 
Vorlagen-Nummer 
3316/2019
Stand: 10.10.2023 
Sachstandsbericht  
Severinsbrücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung 
auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" 
Beschluss: 
 
Der Rat stellt den Bedarf für die Nachrechnung nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrech-
nung von Straßenbrücken im Bestand in Höhe von 1.117.730 € (brutto) fest und beauftragt die 
Verwaltung mit der Vergabe. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie ist erfolgt; die Nachweise zeigen im Ergebnis für viele 
Bauwerksbereiche/Bauteile einen defizitären Zustand auf. 
Kurzinhalt Stufe 1: Durchführung sämtlicher Nachweise und Berechnungen nach den gültigen, 
anerkannten Regeln der Technik, die für einen heutigen Brückenneubau durchzuführen sind. 
Nächste Schritte: 
Prüfung der Stufe 1 durch die eingeschalteten Sachverständigen zur Verifizierung der Ergeb-
nisse. 
Verfeinerung der Systemmodellierung und der Eingangsdaten; Durchführung der Stufe 2 der 
Nachrechnungsrichtlinie. 
Kurzinhalt Stufe 2: Die weiterführende Nachweisführung der Nachrechnungsrichtlinie sieht 
modifizierte Ansätze und Erleichterungen vor, um Bauwerken im Bestand, und ihren mutmaß-
lich möglichen Tragverhalten, Rechnung zu tragen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
III. Quartal 2024

Anlage RPA-Stellungnahme vom 08.08.2019

6 Zeichen

Anlage

Beschlussvorlage Rat

5394 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/69/1 
69-1-07-2019-23 
Vorlagen-Nummer 
 3316/2019 
Freigabedatum 
 16.10.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Severinsbrücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung auf 
Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Bedarf für die Nachrechnung nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrechnung 
von Straßenbrücken im Bestand in Höhe von 1.117.730 € (brutto) fest und beauftragt die Verwaltung 
mit der Vergabe. 
 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
Rat 07.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.117.730,11 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln obliegt nach dem Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die hoheitliche Aufgabe, Brückenbauwerke 
und sonstige Ingenieurbauwerke im öffentlichen Straßenland den anerkannten Regeln der Technik 
entsprechend (u. a. nach DIN 1076) instand zu halten ( § 9 und § 9a Abs.1 StrWG NRW) und die 
Verkehrssicherheit dieser Bauwerke zu gewährleisten.  
Die Gesamtinstandsetzung des Brückenzuges „Severinsbrücke“ bedarf einer Vielzahl von Grundla-
gen. Eine, aus der aber auch Grundsätzliches hinsichtlich zukünftiger Einstufung, Machbarkeit sowie 
Wirtschaftlichkeit mit abgeleitet werden wird, ist die Nachrechnung nach der o. a. Richtlinie des Bun-
des zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) - Ausgabe 05/2011 
mit 1. Ergänzung 2015 -.  
Aufgrund der besonderen Fragestellungen und komplexen Nachweisführungen benötigt die Verwal-
tung hierbei externe Unterstützung.  
Diese Leistung soll deshalb nach einem der Kostenhöhe entsprechenden Vergabeverfahren an ein 
externes Ingenieurbüro vergeben werden.  
Im Vorlauf zu der erforderlichen Nachrechnung wird durch die Fachdienststelle zurzeit die Bauwerks-
hauptprüfung nach DIN 1076 durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse hieraus wiederum bilden 
ebenso eine wichtige Grundlage für die Nachrechnung, wie auch für die sich anschließende, eigentli-
che Gesamtinstandsetzungsplanung. Die erforderliche Beschlusseinholung zur Bedarfsfeststellung 
und Vergabe hierfür wird mit einer separaten Vorlage dem Rechnungsprüfungsamt und den politi-
schen Gremien zugetragen.  
 
Kosten und Vergabe 
Durch die Nachrechnung entstehende Kosten wurden auf Grundlage von vorab geschätzten anre-

3 
chenbaren Kosten anhand der HOAI und der AHO-Schriftenreihe (Ausschuss der Verbände und 
Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) ermittelt. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert beläuft sich dabei auf  
 
 netto 939.269,-- €  
 zzgl. MwSt. 178.461,-- €  
 brutto             1.117.730,-- € 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert wird sich aufgrund des erforderlichen Preiswettbewerbes 
im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens verändern und anschließend im Zuge der Auf-
tragsabwicklung, nach Vorliegen der Ergebnisse und Kostenermittlung, angepasst. Die Verwaltung 
folgt hierbei, hinsichtlich des Preiswettbewerbs, dem höchstrichterlichen Spruch des Europäischen 
Gerichtshofes (EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019), der bloße festgeschriebene Vereinbarungen von Min-
dest- und Höchstsätzen nach dem Preisrecht der HOAI als nicht zulässig festgestellt hat.  
 
Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Datum vom 08.08.2019 unter der Nr.2019/1066 die Notwendig-
keit dieser Leistungen bestätigt; die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. 
Die in der Kostenermittlung zur Bedarfsprüfung in Ansatz gebrachten mindernden Anteile infolge von 
Symmetrie und Längenausdehnungen lehnen sich hilfsweise an dem von der HOAI gesetzten Rah-
men an. Solche Anteile werden - und somit das EuGH-Urteil berücksichtigend - von dem sich am 
Vergabeverfahren beteiligenden Dritten im Rahmen des Preiswettbewerbes angeboten. Insofern sind 
die seitens der Fachdienststelle festgelegten Anteile spätestens mit dem Vorliegen der Angebote im 
Vergabeverfahren überholt und dienen daher nur als Anhalt. 
Den Empfehlungen hinsichtlich der Berücksichtigung verkehrlicher Belange sowie entsprechender 
Einbindung betroffener städtischer und außerstädtischer Einrichtungen wird gefolgt. 
 
Finanzierung 
Die Aufwendungen in Höhe von 1,2 Mio. € (brutto) zur Realisierung der Maßnahme sind in der städti-
schen Doppelhaushaltsplanung 2020/2021 incl. der Finanzplanung 2022 bis 2024 im Teilergebnisplan 
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021  berücksichtigt. 
 
Anlage 
RPA-Stellungnahme vom 08.08.2019

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2025

2663 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/69/1 
69-1-07-2019-23 
 
Vorlagen-Nummer 
3316/2019
Stand: 07.05.2025 
Sachstandsbericht  
Severinsbrücke; Bedarfsfeststellungbeschluss zur Durchführung einer Nachrechnung 
auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" 
Beschluss: 
 
Der Rat stellt den Bedarf für die Nachrechnung nach der Richtlinie des Bundes zur Nachrech-
nung von Straßenbrücken im Bestand in Höhe von 1.117.730 € (brutto) fest und beauftragt die 
Verwaltung mit der Vergabe. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
10.10.2023: 
Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie ist erfolgt; die Nachweise zeigen im Ergebnis für viele 
Bauwerksbereiche/Bauteile einen defizitären Zustand auf. 
Kurzinhalt Stufe 1: Durchführung sämtlicher Nachweise und Berechnungen nach den gültigen, 
anerkannten Regeln der Technik, die für einen heutigen Brückenneubau durchzuführen sind. 
26.03.2025: 
Die Prüfung der Stufe 1 durch Sachverständige ist erfolgt; die Ergebnisse wurden bestätigt.  
Die Material- und Bauteilanalysen zur Reduzierung der defizitären Bereiche sind erfolgt und 
eingearbeitet. 
Die Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie ist in Arbeit und wird Ende des II. Quartal 2025, spä-
testens bis zum 31.07.2025 abgeschlossen. 
Nächste Schritte: 
10.10.2023: 
Prüfung der Stufe 1 durch die eingeschalteten Sachverständigen zur Verifizierung der Ergeb-
nisse.

2 
 
Verfeinerung der Systemmodellierung und der Eingangsdaten; Durchführung der Stufe 2 der 
Nachrechnungsrichtlinie. 
Kurzinhalt Stufe 2: Die weiterführende Nachweisführung der Nachrechnungsrichtlinie sieht 
modifizierte Ansätze und Erleichterungen vor, um Bauwerken im Bestand, und ihren mutmaß-
lich möglichen Tragverhalten, Rechnung zu tragen. 
26.03.2025: 
Die Beurteilung und Neubewertung des Brückenzuges im Zuge der Stufe 2 der Nachrech-
nungsrichtlinie für seine originäre Brückenklasse zur weiteren Reduzierung von nicht nach-
weisbarer Bereiche. 
Hinsichtlich des Ermüdungsverhaltens und der Restnutzungsdauer der Strombrücke wird zu-
sätzlich ein Langzeit-Monitoring zur Aufstellung von Belastungskollektiven durchgeführt, um 
mit Verstärkungsmaßnahmen im Zuge einer Gesamtinstandsetzung die Rheinquerung dauer-
haft und adäquat belastbar unter Verkehr zu halten. 
Auf Grundlage der Ergebnisse erfolgt eine technische bzw. wirtschaftliche Gegenüberstellung 
von erforderlichen, zielführenden Maßnahmen incl. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Dies 
dient der Entscheidungsfindung für die Festlegung der Gesamtinstandsetzung des nächsten 
Rheinbrückenzuges. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
II. Quartal 2026

Beratungsverlauf (2)

28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3316/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.10.2019
Erstellt
20.09.2019 10:10