1554/2019
Umwandlung Sportplatz zu Speedskatingbahn Scheibenstr. o. Nr. im LSG 8
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1554/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umwandlung Tennenfeld zu Speedskatingbahn Scheibenstr. o. Nr. im LSG 8, Hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Umwandlung des Tennenfußballfeldes in eine Speedskatingbahn einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahmen: Der gemeinnützige SSC Köln e.V. hat eine Tennenfläche auf der Sportanlage Scheibenstraße o. Nr. gepachtet, um diese zukünftig umzugestalten und dort eine Speedskatingbahn zu realisieren. Dafür sollen Teile der Tennenfläche (äußere Umlaufbahn) asphaltiert, der innere Bereich entsie- gelt und dort Rasenfläche angelegt werden. Aktuell wird die Tennenfläche noch gelegentlich als Fußballplatz genutzt. Laut Aussage des Sportamtes, ist die Fläche aber verzichtbar, da der Be- darf an Fußballplätzen im Bezirk gedeckt ist. Angrenzend befinden sich zwei weitere Fußballplät- ze. Die Anlage wäre die erste ihrer Art im Kölner Raum und soll den praktizierenden und zukünfti- gen Sportlern die Möglichkeit bieten, unter professionellen Bedingungen zu trainieren und Turnie- re auszutragen. Zur Debatte steht aktuell, dass die Sportart bei den olympischen Spielen 2024 in Paris zur Auswahl gehören wird. Nach Auswertung der Mitgliederzahlen besteht der Bedarf nach einer geeigneten Anlage, da den Sportlern andernorts im Kölner Raum keine guten Bedingungen geboten werden und die junge Sparte wieder an Mitgliedern und Interessierten verliert. Öffentliche Parkplatzflächen kommen für den professionellen Bereich laut Vereinsaussage nicht dauerhaft in Frage, da die erweiterten Öffnungszeiten und häufige Wochenendmärkte das regelmäßige Trai- ning nicht zulassen. Geplant ist, die Speedskatinganlage zu umzäunen, um die Sicherheit der Skater vor nicht ange- leinten Hunden und umherlaufenden Fußgängern (besonders Kinder) zu gewährleisten. Nachts soll die Anlage zum Schutz vor Vandalismus und zum Lärmschutz der nahen Wohnbevölkerung verschlossen bleiben. Der Zutritt soll Mitgliedern und Nutzern, die einen „Vertrag“ mit dem SSC Köln e.V. abgeschlossen haben, Schülern im Rahmen des Schulsports sowie Gästen bei ange- meldeten Veranstaltungen gewährt werden. Der gemeinnützige Verein ist zudem für die Ver- kehrssicherheit auf dem Gelände zuständig. Ein Verzicht auf den Zaun zur freien Zugänglichkeit der Anlage ist aufgrund der oben genannten Sicherheitsaspekte nicht möglich. Die Bereitstellung einer während der Öffnungszeit permanent anwesenden, bezahlten oder ehrenamtlichen Auf- sichtsperson kann laut Verein nicht gewährleistet werden. Aktuell ist der Tennenplatz nicht um- zäunt, wird aber laut Aussage des Sportamtes gelegentlich für Veranstaltungen „reserviert“ und nur dann genutzt. Die Sportart ist im Vergleich zu anderen Rollsportarten vergleichsweise geräuscharm, da hier nur gefahren wird und keine Sprünge ausgeführt werden. Eingriff / Kompensation: Ein Großteil der Tennenfläche (5050 m²) wird umgestaltet. Es findet eine Asphaltierung für die künftige Fahrbahn statt (2800 m²) sowie eine Entsiegelung und Anlegung von Rasenfläche (1700 m²). Die zugewachsenen Wege sollen von Vegetation befreit werden und eine 100 m² große Ra- senfläche soll gepflastert werden. Die Bilanzierung ist insgesamt positiv. Die geplanten Kompen- sationsmaßnahmen vor Ort gleichen also den Eingriff aus. Artenschutz: Seitens des Artenschutzes bestehen keine Bedenken. Befreiungsvoraussetzungen: Der Flächennutzungsplan legt an der Stelle „Grünfläche mit Sondernutzung Sportfläche“ fest. Die Umnutzung kann die kaum genutzte Sportfläche der aktiven Sportnutzung wieder zuführen. Der Eingriff kann vor Ort kompensiert werden und die Umnutzung der Fläche hat landschafts- rechtlich keine negativen Auswirkungen. Die junge Sportart hat bisher in Köln keine geeigneten Anlagen und die Mitgliederzahl sank 2018 3 erstmalig, seit der Gründung des Vereins, da entsprechende Trainingsmöglichkeiten nicht beste- hen. Der Bedarf am Tennenplatz ist nicht gegeben und direkt angrenzend befinden sich zwei nutzbare Fußballfelder. Daher besteht an der geplanten Stelle die Möglichkeit zur Nutzung für die aufstrebende Sportart Speedskating. Vertreter des Sportamts ebenso wie der Bezirksbürgermeister betonten die Bedeutung und das Potential des Vorhabens für den Stadtteil und den Nischensport. Der SSC Köln e.V. hat zudem eine besondere Bedeutung für den Nischensport (einer der 10 mitgliederstärksten Vereine in der BRD und Gewinn von deutschen Meistertiteln in der Eliteklasse sowie mehrere Titel in Altersklas- sen). Falls dem Verein auch zukünftig keine angemessenen Trainingsflächen zur Verfügung stehen, droht dem Spartensport in der Region und auch dem Verein auf längere Sicht das Aus. Eine Ablehnung der Befreiung wäre eine unzumutbare Belastung für die Sportrichtung, sodass aus Sicht der Naturschutzbehörde die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.2 BNatSchG gegeben sind. Anlage: Anlage 1 – Lageplan Anlage 2 – Maßnahmenplan
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1554/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.05.2019
- Erstellt
- 30.04.2019 15:43