1892/2019
Schall- und Lichtemissionen im Stadtbezirk Chorweiler, Anfrage der CDU-Fraktion, AN/0651/2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 1892/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 Schall- und Lichtemissionen im Stadtbezirk Chorweiler, Anfrage der CDU-Fraktion, AN/0651/2019 Anfrage der Bezirksvertretung Chorweiler vom 16.05.2019 betreffend Schall- und Lichtemissi- onen im Stadtbezirk Chorweiler – Anfrage der CDU-Fraktion – AN/0651/2019 Anfrage: Die beiden Themen Schall- und Lichtemissionen spielen im Stadtbezirk Chorweiler eine entscheiden- de Rolle. Licht- und Lärmemissionen werden verstärkt immer mehr durch die Bewohner der Orte wahrgenommen. Deshalb stellt die Bezirksvertretung Chorweiler die folgenden Fragen: 1. Wie sehen die aktuellen „Karten“ zu Licht- und Lärmemissionen aus? Von wann sind die erho- benen Daten? 2. Welche Pläne verfolgt die Verwaltung, die Bürger vor Licht- und Lärmemissionen besser zu schützen? 3. Welche Maßnahmen und Verfahren wurden in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die Licht- und Lärmemissionen zu reduzieren? Mitteilung der Verwaltung: Die Anfrage der Bezirksvertretung Chorweiler beinhaltet mit Schall- und Lichtemissionen zwei unter- schiedliche Umweltthemen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt daher themenbezogen. Lärm: Zu 1. Aktuelle Karten Im Rahmen der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG werden spätestens alle fünf Jahre Schallimmissionspläne für alle Straßen, Schienenstrecken, Industrieanlagen ein- schließlich Häfen und für Flugverkehr, sofern sie erheblichen Umgebungslärm hervorrufen, erstellt. Die aktuellen Schallimmissionspläne sind aus der 3. Stufe der Lärmkartierung und wurden 2017 be- rechnet. Das Datenbezugsjahr ist 2016. Diese Lärmkarten können auf dem Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ 2 Zu 2. Schutz vor Lärmemissionen Entsprechend dem Ratsbeschluss zum Lärmaktionsplan, 2. Stufe, vom 19.12.2017 werden in Köln alle im Lärmaktionsplan als sehr hohe und hohe Belastungsschwerpunkte (Handlungsbedarf 1 und 2) identifizierten Straßen bzw. Straßenabschnitte im Falle anstehender Straßensanierungen mit lärm- mindernden Belägen ausgestattet. Weitere Einzelmaßnahmen werden gemäß der mit dem Lärmakti- onsplan beschlossenen Maßnahmenliste umgesetzt (siehe Anlage 1_Einzelmaßnahmen LAP). Ne- ben diesen Einzelmaßnahmen stehen dabei auch langfristige Maßnahmen im Vordergrund wie z. B. Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr durch Attraktivierung, Aus- und Neubau sowie eine bessere Vernetzung des Umweltverbundes. Eine gesamtstädtische Liste der geplanten Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre und Aussagen zu langfristigen Strategien der Kölner Lärmaktionsplanung sind unter dem Link https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf57/Lärm/geplante_maßnahmen_zur_laermminderung.pdf einsehbar. Zu 3. Maßnahmen der letzten fünf Jahre Die folgenden baulichen Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung wurden in Chorweiler in den letz- ten fünf Jahren umgesetzt: Bau der Ortsumgehung Fühlingen (Verlängerung der Industriestraße) Lärmschutzwälle beidseitig der Industriestraße Höhe Fühlingen Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der DB-Schienenstrecke 2610 Köln – Neuss im Be- reich Heimersdorf und Lindweiler Licht: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung von Daten bzw. Erstellen von Plänen, um den Beitrag von Lichtemissionen zu erfassen. Eine Übersicht über die Lichtimmissionen gibt ein Weltatlas der Lichtverschmutzung, der von einem internationalen Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammengestellt wurde. Die- ser kann unter dem Internetlink www.lightpollutionmap.info aufgerufen werden und stellt die durch Satellitenaufnahmen erfasste weltweite künstliche Beleuchtung der nächtlichen Umwelt zu verschie- denen Jahren dar. Die Beurteilung von Lichtimmissionen ist im Bundesimmissionsschutzgesetz und in Nordrhein West- falen über einen Runderlass „Lichtimmissionen, Messungen, Beurteilung und Verminderung“ definiert. Belästigungen durch Lichtimmissionen von privaten oder gewerblichen Beleuchtungsanlagen werden in Einzelfällen durch die kommunale Immissionsschutzbehörde geprüft.
Anlage 1_Einzelmaßnahmen LAP
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LK®Argus Berlin • Hamburg • Kassel Einzelmaßnahmen zur nachrichtlichen Übernahme in den Lärmaktionsplan Bei den Stellungnahmen und Äußerungen zur öffentlichen Auslegung des Kölner Lärmaktionsplan wurden Einzelmaßnahmen genannt, die entsprechend der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan Lärmminderung in Köln bewirken, jedoch unabhängig vom Lärmaktionsplan bereits jetzt finanziell gesichert sind und in den Jahren 2017 bis 2018 bzw. zeitnah und mittelfristig umgesetzt werden. Diese Einzelmaßnahmen sind somit für eine nachrichtliche Übernah me im Lärmaktionsplan im Lärmaktionsplan geeignet. A Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln Nr. Handlungsebene bzw. Maßnahmen feld Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs zeitraum 1 Handlungsebene Fahrbahnsanierung 1.1 Klettenberggürtel von Luxemburger Straße bis Rhöndorfer Straße 2017 1.2 Gleueler Straße vom Mommsenstra- ße bis Lindenthalgürtel 2017 1.3 Äußere Kanalstraße von Vogelsan ger Starße bis Venloer Straße 2017 1.4 Vogelsanger Straße von Ehrenfeldgürtl bis Bismarckstraße 2017 2 Handlungsebene Geschwindigkeit 2.1 Ringe zwischen Zülpicher Straße und Hansaring: Reduzierung auf eine zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h auf der Grundlage des im Juni 2016 durch den Verkehrsausschuss beschlossenen Radverkehrskonzep tes Innenstadt 2017-2018 2.2 Bergisch Gladbacher Str. zwischen Paffrather Straße und Stadtgrenze: Eine verkehrstechnische Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist vorgesehen. Mittelfristig 2.3 Innenstadt Georgsviertel: Umset zung Tempo 30 Zone. Damit werden in Kölner Wohngebieten alle rechtlich zulässigen Tempo 30 Zonen umge setzt sein 2017 Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 1 Anlage 1_Einzelmaßnahmen LAP zur Vorlage 1892/2019 betr. Anfrage der CDU-Fraktion BV 6, AN/0651/2019 LK®Argus Berlin ♦ Hamburg • Kassel Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 C X Nr. Handlungsebene bzw. Maßnahmen feld Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs zeitraum 3 Ausbau Kreisver kehr / Abbau Licht signalanlagen in Handlungsebene Qualität des Ver kehrsflusses 3.1 Humboldstraße / Theodor-Heuss- Straße in Köln-Porz 2017- 2018 3.2 Bertoldistraße / Rensburger Platz in Köln-Mülheim 2017-2 0 1 8 3.3 Friedrich-Schmidt-Straße / Kitschburger Str. in Köln-Lindenthal 2 0 1 7 -2 0 1 8 3.4 Robert-Perthel-Straße / Longericher Str. in Köln-Nippes 2017-2018 3.5 Neusser Landstaße / Oranjehofstraße in Köln-Nippes 2017-2018 3.6 Hauptstraße / Barbarastraße in Köln-Rodenkirchen 2017-2018 4 Verbesserung Ampelsteuerung in Handlungsebene Qualität des Ver kehrsflusses 4.1 Ein neuer Verkehrsrechner für die Ampelsteuerung wird beschafft 2017 5 Parkraumanagement in Handlungsebene Kfz- Verkehrsvermei- dungsstrategie 6.1 Bewohnerparkgebiet Köln-Kalk 2017 6.2 Bewohnerparkgebiete Köln-Sülz Nord 1 und Nord II 2017 6.3 Bewohnerparkgebiete in Köln- Ehrenfeld 2017 6 Förderung des Radverkehrs in Handlungsebene Kfz- Verkehrsvermei- dungsstrategie 7.1 Umsetzung des im Juni 2016 beschlossenenRadverkehrskonzepts Innenstadt zeitnah 2 LK@Argus Berlin • Hamburg. Kassel B Kölner Verkehrs-Betriebe AG Nr. Handlungsebene bzw. Maßnahmen feld Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs zeitraum 1 Parkraum management in Handlungsebene Kfz-Verkehrs- vermeidungsstrategie 1.1 Parkpalette im Bereich des P+R Platzes am S-Bahnhof Köln-Porz- Wahn. Hierdurch Erhöhung des Angebotes um 200 Plätze auf ins gesamt 300 Stellplätze (ggf. mit Mobilitätshubs). innerhalb der nächsten 5 Jahre 1.2 Parkpalette im Bereich des P+R Platzes Weiden West: Hierdurch Erhöhung des Angebotes um ca. 570 Plätze auf nahezu das doppelte Stellplatzangebot (ggf. mit Ladeein richtungen für Elektroautos). innerhalb der nächsten 5 Jahre 2 Förderung des Radverkehrs in Handlungsebene Kfz-Verkehrs- vermeidungsstrategie 2.1 P+R-Anlage Weiden-West: 100 zusätzliche Abstellplätze für Fahrräder (ggf. inkl. Ladeeinrichtun gen für E-Bikes). Innerhalb der nächsten 5 Jahre 2.2 Ausbau des KVB-Leihradsystems: Aufstockung auf 1.640 Räder, Er weiterung fester Fahrradstationen und eine Erweiterung des Stadtge biets, in dem dieses Räder abgestellt werden können, auf 84 km 2. innerhalb der nächsten 5 Jahre 3 weitere Attraktivie- rung des ÖPNV in Handlungsebene Kfz-Verkehrs- vermeidungsstrategie 3.1 Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 in Bocklemünd / Mengenich von der jetzigen Endhaltestelle Ollenhauer- ring bis zur neuen Haltestelle Schu macherring im Ortsteil Mengenich. Innerhalb der nächsten 5 Jahre 3.2 Verlängerung des Rasengleises im Bereich der Gleise der Linien 1, 7 und 9 zwischen Nord-Süd Fahrt und Heumarkt bis in den Bereich der Halltestelle Heumarkt hinein. Innerhalb der nächsten 5 Jahre Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 3 LK0Argus Berlin • Hamburg • Kassel Stadt Köln Lärmaktionsplan Anlage 5 zum Abschlussbericht 28. Oktober 2016 aktualisiert am 11.Juli.2017 C Proiektqemeinschaft Stadt Köln. RheinEnergie AG. KVB AG. DEWOG, Cambio Köln. Ampido, AGT International. Urban Institut GmbH. Microsoft Nr. Handlungsebene bzw. Maßnahmen feld Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs zeitraum 1 Parkraum management/ weitere Attraktivie- rung ÖPNV / Förderung des Radverkehrs in Handlungsebene Kfz-Verkehrs- vermeidungsstrategie 1.1 Weitere Umsetzung bzw. Einrich tung der Mobilitätsstationen am Charles-de-Gaulle-Platz (Bahnhof fortlaufender Prozess in 2017/2018 Deutz), am Bahnhof Mülheim und in der Steaerwaldsiedluna im Rahmen des Projektes GrowSmarter. Die Mobilitätsstationen können grundsätzlich mit folgenden Angeboten ausgestattet werden: • (E-) Car-Sharing, • (E-) Bike-Sharing oder ähn liche Mikro-Fahrzeuge, ggf. auch Fahrradanhängerverleih, • (Online-) Parkraummanage ment und / oder Parkraumbe- wirtschaftung, • Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr. Es wird ein Angebot geschaffen, welches einen eigenen PKW überflüssig macht und auf diese Art und Weise auch zur Lärm minderung beiträgt. Das KVB- Leihradsystem gehört zum Basis angebot jeder Mobilitätsstation. Die Mobilitätsstationen am Charles-de-Gaulle-Platz (Bahnhof Deutz) und am Bahnhof Mülheim sind bereits in 2016 mit einigen Modulen in Betrieb gegangen und werden weiter entwickelt. Im Bereich der Stegerwaldsiedlung wird im März 2017 eine Mobili tätsstation mit ersten Modulen in Betrieb gehen. 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1892/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.06.2019
- Erstellt
- 28.05.2019 10:38