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1892/2019

Schall- und Lichtemissionen im Stadtbezirk Chorweiler, Anfrage der CDU-Fraktion, AN/0651/2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.06.2019, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1_Einzelmaßnahmen LAP

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4421 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 1892/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 
 
Schall- und Lichtemissionen im Stadtbezirk Chorweiler, Anfrage der CDU-Fraktion, 
AN/0651/2019 
Anfrage der Bezirksvertretung Chorweiler vom 16.05.2019 betreffend Schall- und Lichtemissi-
onen im Stadtbezirk Chorweiler – Anfrage der CDU-Fraktion – AN/0651/2019 
Anfrage: 
Die beiden Themen Schall- und Lichtemissionen spielen im Stadtbezirk Chorweiler eine entscheiden-
de Rolle. Licht- und Lärmemissionen werden verstärkt immer mehr durch die Bewohner der Orte 
wahrgenommen. Deshalb stellt die Bezirksvertretung Chorweiler die folgenden Fragen: 
1. Wie sehen die aktuellen „Karten“ zu Licht- und Lärmemissionen aus? Von wann sind die erho-
benen Daten? 
2. Welche Pläne verfolgt die Verwaltung, die Bürger vor Licht- und Lärmemissionen besser zu 
schützen? 
3. Welche Maßnahmen und Verfahren wurden in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die Licht- 
und Lärmemissionen zu reduzieren? 
Mitteilung der Verwaltung: 
Die Anfrage der Bezirksvertretung Chorweiler beinhaltet mit Schall- und Lichtemissionen zwei unter-
schiedliche Umweltthemen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt daher themenbezogen. 
Lärm: 
Zu 1. Aktuelle Karten  
Im Rahmen der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG werden spätestens 
alle fünf Jahre Schallimmissionspläne für alle Straßen, Schienenstrecken, Industrieanlagen ein-
schließlich Häfen und für Flugverkehr, sofern sie erheblichen Umgebungslärm hervorrufen, erstellt. 
Die aktuellen Schallimmissionspläne sind aus der 3. Stufe der Lärmkartierung und wurden 2017 be-
rechnet. Das Datenbezugsjahr ist 2016. Diese Lärmkarten können auf dem Umgebungslärmportal 
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-
Westfalen unter dem folgenden Link abgerufen werden:  
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

2 
 
Zu 2. Schutz vor Lärmemissionen 
Entsprechend dem Ratsbeschluss zum Lärmaktionsplan, 2. Stufe, vom 19.12.2017 werden in Köln 
alle im Lärmaktionsplan als sehr hohe und hohe Belastungsschwerpunkte (Handlungsbedarf 1 und 2) 
identifizierten Straßen bzw. Straßenabschnitte im Falle anstehender Straßensanierungen mit lärm-
mindernden Belägen ausgestattet. Weitere Einzelmaßnahmen werden gemäß der mit dem Lärmakti-
onsplan beschlossenen Maßnahmenliste umgesetzt (siehe Anlage 1_Einzelmaßnahmen LAP). Ne-
ben diesen Einzelmaßnahmen stehen dabei auch langfristige Maßnahmen im Vordergrund wie z. B. 
Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr durch Attraktivierung, Aus- und 
Neubau sowie eine bessere Vernetzung des Umweltverbundes.  
Eine gesamtstädtische Liste der geplanten Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre und Aussagen zu 
langfristigen Strategien der Kölner Lärmaktionsplanung sind unter dem Link  
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf57/Lärm/geplante_maßnahmen_zur_laermminderung.pdf 
einsehbar. 
Zu 3. Maßnahmen der letzten fünf Jahre 
Die folgenden baulichen Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung wurden in Chorweiler in den letz-
ten fünf Jahren umgesetzt: 
 Bau der Ortsumgehung Fühlingen (Verlängerung der Industriestraße) 
 Lärmschutzwälle beidseitig der Industriestraße Höhe Fühlingen  
 Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der DB-Schienenstrecke 2610 Köln – Neuss im Be-
reich Heimersdorf und Lindweiler  
Licht: 
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung von Daten bzw. Erstellen von Plänen, um 
den Beitrag von Lichtemissionen zu erfassen.  
Eine Übersicht über die Lichtimmissionen gibt ein Weltatlas der Lichtverschmutzung, der von einem 
internationalen Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammengestellt wurde. Die-
ser kann unter dem Internetlink www.lightpollutionmap.info aufgerufen werden und stellt die durch 
Satellitenaufnahmen erfasste weltweite künstliche Beleuchtung der nächtlichen Umwelt zu verschie-
denen Jahren dar. 
Die Beurteilung von Lichtimmissionen ist im Bundesimmissionsschutzgesetz und in Nordrhein West-
falen über einen Runderlass „Lichtimmissionen, Messungen, Beurteilung und Verminderung“ definiert. 
Belästigungen durch Lichtimmissionen von privaten oder gewerblichen Beleuchtungsanlagen werden 
in Einzelfällen durch die kommunale Immissionsschutzbehörde geprüft.

Anlage 1_Einzelmaßnahmen LAP

6522 Zeichen

LK®Argus
Berlin • Hamburg • Kassel
Einzelmaßnahmen zur nachrichtlichen Übernahme  
in den Lärmaktionsplan
Bei den Stellungnahmen und Äußerungen zur öffentlichen Auslegung des 
Kölner Lärmaktionsplan wurden Einzelmaßnahmen genannt, die entsprechend 
der Handlungsfelder zum Lärmaktionsplan Lärmminderung in Köln bewirken, 
jedoch unabhängig vom Lärmaktionsplan bereits jetzt finanziell gesichert sind 
und in den Jahren 2017 bis 2018 bzw. zeitnah und mittelfristig umgesetzt 
werden. Diese Einzelmaßnahmen sind somit für eine nachrichtliche Übernah­
me im Lärmaktionsplan im Lärmaktionsplan geeignet.
A Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln
Nr. Handlungsebene  
bzw. Maßnahmen­
feld
Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs­
zeitraum
1 Handlungsebene
Fahrbahnsanierung
1.1 Klettenberggürtel von Luxemburger 
Straße bis Rhöndorfer Straße
2017
1.2 Gleueler Straße vom Mommsenstra- 
ße bis Lindenthalgürtel
2017
1.3 Äußere Kanalstraße von Vogelsan­
ger Starße bis Venloer Straße
2017
1.4 Vogelsanger Straße von 
Ehrenfeldgürtl bis Bismarckstraße
2017
2 Handlungsebene
Geschwindigkeit
2.1 Ringe zwischen Zülpicher Straße und 
Hansaring: Reduzierung auf eine 
zulässige Geschwindigkeit von 30 
km/h auf der Grundlage des im Juni 
2016 durch den Verkehrsausschuss 
beschlossenen Radverkehrskonzep­
tes Innenstadt
2017-2018
2.2 Bergisch Gladbacher Str. zwischen 
Paffrather Straße und Stadtgrenze: 
Eine verkehrstechnische Anordnung 
einer Geschwindigkeitsbegrenzung 
auf 30 km/h ist vorgesehen.
Mittelfristig
2.3 Innenstadt Georgsviertel: Umset­
zung Tempo 30 Zone. Damit werden 
in Kölner Wohngebieten alle rechtlich 
zulässigen Tempo 30 Zonen umge­
setzt sein
2017
Stadt Köln 
Lärmaktionsplan
Anlage 5 
zum Abschlussbericht 
28. Oktober 2016 
aktualisiert am 
11.Juli.2017
1
Anlage 1_Einzelmaßnahmen LAP zur Vorlage 1892/2019
betr. Anfrage der CDU-Fraktion BV 6, AN/0651/2019

LK®Argus
Berlin ♦  Hamburg • Kassel
Stadt Köln 
Lärmaktionsplan
Anlage 5
zum Abschlussbericht 
28. Oktober 2016 
aktualisiert am 
11.Juli.2017
C
X
Nr. Handlungsebene  
bzw. Maßnahmen­
feld
Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs­
zeitraum
3 Ausbau Kreisver­
kehr / Abbau Licht­
signalanlagen
in
Handlungsebene 
Qualität des Ver­
kehrsflusses
3.1 Humboldstraße / Theodor-Heuss- 
Straße in Köln-Porz
2017- 2018
3.2 Bertoldistraße /
Rensburger Platz in Köln-Mülheim
2017-2 0 1 8
3.3 Friedrich-Schmidt-Straße / 
Kitschburger Str. in Köln-Lindenthal
2 0 1 7 -2 0 1 8
3.4 Robert-Perthel-Straße / 
Longericher Str. in Köln-Nippes
2017-2018
3.5 Neusser Landstaße / 
Oranjehofstraße in Köln-Nippes
2017-2018
3.6 Hauptstraße /
Barbarastraße in Köln-Rodenkirchen
2017-2018
4 Verbesserung
Ampelsteuerung
in
Handlungsebene 
Qualität des Ver­
kehrsflusses
4.1 Ein neuer Verkehrsrechner für die 
Ampelsteuerung wird beschafft
2017
5 Parkraumanagement
in
Handlungsebene Kfz-
Verkehrsvermei-
dungsstrategie
6.1 Bewohnerparkgebiet Köln-Kalk 2017
6.2 Bewohnerparkgebiete Köln-Sülz 
Nord 1  und Nord II
2017
6.3 Bewohnerparkgebiete in Köln- 
Ehrenfeld
2017
6 Förderung des 
Radverkehrs
in
Handlungsebene Kfz-
Verkehrsvermei-
dungsstrategie
7.1 Umsetzung des im Juni 2016
beschlossenenRadverkehrskonzepts
Innenstadt
zeitnah
2

LK@Argus
Berlin • Hamburg. Kassel
B Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Nr. Handlungsebene  
bzw. Maßnahmen­
feld
Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs­
zeitraum
1 Parkraum­
management
in
Handlungsebene
Kfz-Verkehrs-
vermeidungsstrategie
1.1 Parkpalette im Bereich des P+R 
Platzes am S-Bahnhof Köln-Porz- 
Wahn. Hierdurch Erhöhung des 
Angebotes um 200 Plätze auf ins­
gesamt 300 Stellplätze (ggf. mit 
Mobilitätshubs).
innerhalb 
der nächsten 
5 Jahre
1.2 Parkpalette im Bereich des P+R 
Platzes Weiden West: Hierdurch 
Erhöhung des Angebotes um ca. 570 
Plätze auf nahezu das doppelte 
Stellplatzangebot (ggf. mit Ladeein­
richtungen für Elektroautos).
innerhalb 
der nächsten 
5 Jahre
2 Förderung des 
Radverkehrs
in
Handlungsebene
Kfz-Verkehrs-
vermeidungsstrategie
2.1 P+R-Anlage Weiden-West:
100 zusätzliche Abstellplätze für 
Fahrräder (ggf. inkl. Ladeeinrichtun­
gen für E-Bikes).
Innerhalb 
der nächsten 
5 Jahre
2.2 Ausbau des KVB-Leihradsystems: 
Aufstockung auf 1.640 Räder, Er­
weiterung fester Fahrradstationen 
und eine Erweiterung des Stadtge­
biets, in dem dieses Räder abgestellt 
werden können, auf 84 km 2.
innerhalb 
der nächsten 
5 Jahre
3 weitere Attraktivie- 
rung des ÖPNV
in
Handlungsebene
Kfz-Verkehrs-
vermeidungsstrategie
3.1 Verlängerung der Stadtbahnlinie 3 in 
Bocklemünd / Mengenich von der 
jetzigen Endhaltestelle Ollenhauer- 
ring bis zur neuen Haltestelle Schu­
macherring im Ortsteil Mengenich.
Innerhalb 
der nächsten 
5 Jahre
3.2 Verlängerung des Rasengleises im 
Bereich der Gleise der Linien 1, 7 
und 9 zwischen Nord-Süd Fahrt und 
Heumarkt bis in den Bereich der 
Halltestelle Heumarkt hinein.
Innerhalb 
der nächsten 
5 Jahre
Stadt Köln 
Lärmaktionsplan
Anlage 5 
zum Abschlussbericht 
28. Oktober 2016 
aktualisiert am 
11.Juli.2017
3

LK0Argus
Berlin • Hamburg • Kassel
Stadt Köln 
Lärmaktionsplan
Anlage 5
zum Abschlussbericht 
28. Oktober 2016 
aktualisiert am 
11.Juli.2017
C Proiektqemeinschaft Stadt Köln. RheinEnergie AG. KVB AG. DEWOG, 
Cambio Köln. Ampido, AGT International. Urban Institut GmbH. Microsoft
Nr. Handlungsebene  
bzw. Maßnahmen­
feld
Nr. Einzelmaßnahmen Umsetzungs­
zeitraum
1 Parkraum­
management/ 
weitere Attraktivie- 
rung ÖPNV / 
Förderung des 
Radverkehrs
in
Handlungsebene
Kfz-Verkehrs-
vermeidungsstrategie
1.1 Weitere Umsetzung bzw. Einrich­
tung der Mobilitätsstationen am 
Charles-de-Gaulle-Platz (Bahnhof
fortlaufender 
Prozess in 
2017/2018
Deutz), am Bahnhof Mülheim und 
in der Steaerwaldsiedluna im 
Rahmen des Projektes 
GrowSmarter.
Die Mobilitätsstationen können 
grundsätzlich mit folgenden 
Angeboten ausgestattet werden:
• (E-) Car-Sharing,
• (E-) Bike-Sharing oder ähn­
liche Mikro-Fahrzeuge, ggf. 
auch Fahrradanhängerverleih,
• (Online-) Parkraummanage­
ment und / oder Parkraumbe- 
wirtschaftung,
• Anbindung zum öffentlichen 
Personennahverkehr.
Es wird ein Angebot geschaffen, 
welches einen eigenen PKW 
überflüssig macht und auf diese 
Art und Weise auch zur Lärm­
minderung beiträgt. Das KVB- 
Leihradsystem gehört zum Basis­
angebot jeder Mobilitätsstation.
Die Mobilitätsstationen am 
Charles-de-Gaulle-Platz (Bahnhof 
Deutz) und am Bahnhof Mülheim 
sind bereits in 2016 mit einigen 
Modulen in Betrieb gegangen und 
werden weiter entwickelt. Im 
Bereich der Stegerwaldsiedlung 
wird im März 2017 eine Mobili­
tätsstation mit ersten Modulen in 
Betrieb gehen.
4

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1892/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.06.2019
Erstellt
28.05.2019 10:38