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1605/2018

Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand Mai 2018

Mitteilung Ausschuss 29.05.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.06.2018, TOP 3.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5074 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 29.05.2018 
 1605/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.06.2018 
 
Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand Mai 2018 
Der Rat der Stadt Köln befürwortete in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Gründung einer Wirtschafts-
förderungs-GmbH in 100%-iger Eigentümerschaft der Stadt und beauftragte die Verwaltung mit der 
Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden ein Len-
kungskreis bestehend aus der Kämmerin, dem Stadtdirektor und einem Vertreter des OB-Büros so-
wie ein Arbeitskreis mit Vertretern verschiedener Fachbereiche eingerichtet. 
 
Der Lenkungskreis hat eine Aufgabenbeschreibung für die neue Gesellschaft verabschiedet, die die 
Grundlage für Personalplanungen und die Bearbeitung weiterer Fragen bildet. Die Aufgaben der Ge-
sellschaft sollen gemäß derzeitigem Stand folgende Schwerpunkte umfassen: Beratung/ Unterneh-
mensbetreuung und -ansiedlung; Startup Cologne und digitale Transformation; Stärkung und Entwick-
lung der Medien-, IT- und Kreativwirtschaft; Branchen-/ Netzwerk-/ Clusterpflege; Marketing; Grund-
stücks-/ Immobilienmanagement; Projektmanagement. 
 
Grundsätzlich decken sich die Aufgaben der Wirtschaftsförderungs-GmbH mit den bisherigen Aufga-
ben des Amtes für Wirtschaftsförderung (ohne Arbeitsmarktförderung) und der Stabsstelle für Medi-
en- und Internetwirtschaft. Letztere ist aktuell mit der Einrichtung der Startup-Unit auch für die The-
men Digitalisierung und Entwicklung/Stärkung des (digitalen) Gründungsgeschehens bzw. des Star-
tup Ökosystems deutlich gestärkt worden. Mit der Ausgliederung sollen die Aufgaben jedoch ausge-
weitet werden, um die Wirtschaftsförderung in diesem Zuge zu stärken. Es soll erreicht werden, dass 
Themen durch eine bessere Personal- und Ressourcenausstattung offensiv und nicht nur reaktiv an-
gegangen werden können. Die im Prognos-Gutachten „Standort Köln – Perspektive 2030“ aus dem 
Jahr 2016 identifizierten Kernmärkte sollen mit einer Stärkung der Personalausstattung konsequenter 
bearbeitet werden. 
 
Im Rahmen des Gründungsprozesses hat die Information der betroffenen Beschäftigten hohe Priori-
tät, auch um die Motivation der Mitarbeiter zu erhalten und sie für die Wahrnehmung von Aufgaben in 
der zukünftigen Wirtschaftsförderungs-GmbH zu gewinnen. Die Möglichkeiten der Überleitung von 
Personal auf die neue Gesellschaft wurden untersucht. Eine Überleitung sowohl der Angestellten als 
auch der Beamten ist personalrechtlich möglich. Im April führte das Personal- und Verwaltungsma-
nagement mit allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gespräche. Seit Mitte Mai wird der 
Personalüberleitungstarifvertrag mit den Gewerkschaften verhandelt. 
 
Es ist geplant, die Unternehmensleitung mit zwei Geschäftsführern zu besetzen: ein Geschäftsführer, 
der extern eingestellt werden soll und ein Geschäftsführer, der aus der Stadtverwaltung kommt und 
zugleich die herausgehobene Dienststelle leiten soll. Mit der Suche des hauptamtlichen Geschäfts-
führers wurde ein Personalberatungsunternehmen beauftragt. Eine Ausschreibung der Position in 
geeigneten Medien wird in Kürze erfolgen. 
 
Im Zuge des Gründungsprozesses werden mögliche Probleme und Risiken, die sich durch die Grün-
dung der Gesellschaft und deren Vorbereitung ergeben könnten, möglichst frühzeitig identifiziert und

2 
 
beleuchtet. Hierzu gehört unter anderem die veränderte steuerliche Situation. Die Frage der steuerli-
chen Mehrbelastung wird abschließend mit einem Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt 
geklärt, der dem Finanzamt in einer Entwurfsfassung vorliegt. 
 
Die Finanzierung der GmbH soll durch einen städtischen Betriebskostenzuschuss sichergestellt wer-
den. Die beihilferechtlichen Grundlagen werden derzeit geprüft, sodass voraussichtlich im Sommer 
ein Betrauungsakt vorbereitet werden kann. 
 
Der Rat befürwortete eine deutliche Stärkung der Gesellschaft mit aufgabenangemessenen Budgets. 
Der zukünftige Betriebskostenzuschuss soll somit über dem derzeitigen Budget liegen, um eine bes-
sere Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Die vorliegende finanzielle Planung wird in den nächs-
ten Wochen konkretisiert. 
 
Ziel der Arbeiten ist es, dem Rat ein Konzept zur Neuausrichtung der Kölner Wirtschaftsförderung mit 
dem Ziel der Gründung einer städtischen Wirtschaftsförderungs-GmbH, in dem u.a. die Personalaus-
stattung, die Leitung und das erforderliche Budget der zu gründenden Gesellschaft sowie die geplan-
te Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle geregelt werden sollen, vorzulegen. Unter Be-
rücksichtigung von Gesellschaftsvertrag sowie Wirtschaftsplan und mittelfristiger Finanzplanung wird 
der Rat dann final über die Gründung der Gesellschaft entscheiden können. Nach derzeitigem Stand 
wird eine Befassung des Rates in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause angestrebt.  
 
Über den weiteren Fortschritt wird der Finanzausschuss regelmäßig unterrichtet werden. 
 
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1605/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.05.2018
Erstellt
14.05.2018 18:36