1605/2018
Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand Mai 2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
5074 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 29.05.2018 1605/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.06.2018 Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand Mai 2018 Der Rat der Stadt Köln befürwortete in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Gründung einer Wirtschafts- förderungs-GmbH in 100%-iger Eigentümerschaft der Stadt und beauftragte die Verwaltung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden ein Len- kungskreis bestehend aus der Kämmerin, dem Stadtdirektor und einem Vertreter des OB-Büros so- wie ein Arbeitskreis mit Vertretern verschiedener Fachbereiche eingerichtet. Der Lenkungskreis hat eine Aufgabenbeschreibung für die neue Gesellschaft verabschiedet, die die Grundlage für Personalplanungen und die Bearbeitung weiterer Fragen bildet. Die Aufgaben der Ge- sellschaft sollen gemäß derzeitigem Stand folgende Schwerpunkte umfassen: Beratung/ Unterneh- mensbetreuung und -ansiedlung; Startup Cologne und digitale Transformation; Stärkung und Entwick- lung der Medien-, IT- und Kreativwirtschaft; Branchen-/ Netzwerk-/ Clusterpflege; Marketing; Grund- stücks-/ Immobilienmanagement; Projektmanagement. Grundsätzlich decken sich die Aufgaben der Wirtschaftsförderungs-GmbH mit den bisherigen Aufga- ben des Amtes für Wirtschaftsförderung (ohne Arbeitsmarktförderung) und der Stabsstelle für Medi- en- und Internetwirtschaft. Letztere ist aktuell mit der Einrichtung der Startup-Unit auch für die The- men Digitalisierung und Entwicklung/Stärkung des (digitalen) Gründungsgeschehens bzw. des Star- tup Ökosystems deutlich gestärkt worden. Mit der Ausgliederung sollen die Aufgaben jedoch ausge- weitet werden, um die Wirtschaftsförderung in diesem Zuge zu stärken. Es soll erreicht werden, dass Themen durch eine bessere Personal- und Ressourcenausstattung offensiv und nicht nur reaktiv an- gegangen werden können. Die im Prognos-Gutachten „Standort Köln – Perspektive 2030“ aus dem Jahr 2016 identifizierten Kernmärkte sollen mit einer Stärkung der Personalausstattung konsequenter bearbeitet werden. Im Rahmen des Gründungsprozesses hat die Information der betroffenen Beschäftigten hohe Priori- tät, auch um die Motivation der Mitarbeiter zu erhalten und sie für die Wahrnehmung von Aufgaben in der zukünftigen Wirtschaftsförderungs-GmbH zu gewinnen. Die Möglichkeiten der Überleitung von Personal auf die neue Gesellschaft wurden untersucht. Eine Überleitung sowohl der Angestellten als auch der Beamten ist personalrechtlich möglich. Im April führte das Personal- und Verwaltungsma- nagement mit allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gespräche. Seit Mitte Mai wird der Personalüberleitungstarifvertrag mit den Gewerkschaften verhandelt. Es ist geplant, die Unternehmensleitung mit zwei Geschäftsführern zu besetzen: ein Geschäftsführer, der extern eingestellt werden soll und ein Geschäftsführer, der aus der Stadtverwaltung kommt und zugleich die herausgehobene Dienststelle leiten soll. Mit der Suche des hauptamtlichen Geschäfts- führers wurde ein Personalberatungsunternehmen beauftragt. Eine Ausschreibung der Position in geeigneten Medien wird in Kürze erfolgen. Im Zuge des Gründungsprozesses werden mögliche Probleme und Risiken, die sich durch die Grün- dung der Gesellschaft und deren Vorbereitung ergeben könnten, möglichst frühzeitig identifiziert und 2 beleuchtet. Hierzu gehört unter anderem die veränderte steuerliche Situation. Die Frage der steuerli- chen Mehrbelastung wird abschließend mit einem Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt geklärt, der dem Finanzamt in einer Entwurfsfassung vorliegt. Die Finanzierung der GmbH soll durch einen städtischen Betriebskostenzuschuss sichergestellt wer- den. Die beihilferechtlichen Grundlagen werden derzeit geprüft, sodass voraussichtlich im Sommer ein Betrauungsakt vorbereitet werden kann. Der Rat befürwortete eine deutliche Stärkung der Gesellschaft mit aufgabenangemessenen Budgets. Der zukünftige Betriebskostenzuschuss soll somit über dem derzeitigen Budget liegen, um eine bes- sere Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Die vorliegende finanzielle Planung wird in den nächs- ten Wochen konkretisiert. Ziel der Arbeiten ist es, dem Rat ein Konzept zur Neuausrichtung der Kölner Wirtschaftsförderung mit dem Ziel der Gründung einer städtischen Wirtschaftsförderungs-GmbH, in dem u.a. die Personalaus- stattung, die Leitung und das erforderliche Budget der zu gründenden Gesellschaft sowie die geplan- te Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle geregelt werden sollen, vorzulegen. Unter Be- rücksichtigung von Gesellschaftsvertrag sowie Wirtschaftsplan und mittelfristiger Finanzplanung wird der Rat dann final über die Gründung der Gesellschaft entscheiden können. Nach derzeitigem Stand wird eine Befassung des Rates in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause angestrebt. Über den weiteren Fortschritt wird der Finanzausschuss regelmäßig unterrichtet werden. Gez. Klug
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1605/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.05.2018
- Erstellt
- 14.05.2018 18:36