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2478/2022

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Silbermöwenweg von Seeadlerweg bis Kolkrabenweg in Köln-Vogelsang

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 16.1

Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

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Anlage 4 - Satzungstext

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Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

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Anlage 1 - Übersichtslageplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

144 Zeichen

Mittelpunkt: 350880, 5648185
1:3000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 08.08.2022Seite 1 / 1
Anlage 3
Flurstück
1349

Anlage 4 - Satzungstext

1145 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Silbermö- 
wenweg von Seeadlerweg bis Kolkrabenweg in Köln-Vogelsang 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 des 
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntm achung vom 03.11.2017 
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77  Absatz 1 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der  Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Sat- 
zung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Silbermöwenweg 
 von Seeadlerweg  bis Kolkrabenweg in 
Köln-Vogelsang  ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt 
Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages  – Erschließungsbeitragssat- 
zung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbstständiger Straßenlandparzellen 
endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

129 Zeichen

Mittelpunkt: 350922, 5648229
1:2500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 09.08.2022Seite 1 / 1
Anlage 2

Anlage 1 - Übersichtslageplan

129 Zeichen

Mittelpunkt: 350800, 5648226
1:7500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 08.08.2022Seite 1 / 1
Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

3570 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2478/2022 
Freigabedatum 
 29.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Silbermöwenweg von 
Seeadlerweg bis Kolkrabenweg in Köln-Vogelsang 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan-
lage Silbermöwenweg von Seeadlerweg bis Kolkrabenweg in Köln-Vogelsang in der als Anlage 4 
beigefügten Fassung. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 
Verkehrsausschuss 22.11.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Begründung 
 
Die auf dem Lageplan (Anlage 1) in der Übersicht dargestellte Erschließungsanlage Silbermöwenweg 
von Kolkrabenweg bis Seeadlerweg in Köln-Vogelsang unterliegt noch in vollem Umfang der Er-
schließungsbeitragspflicht.  
Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan Erschließungsanlage (Anlage 2) dar-
gestellt. 
Die Erschließungsanlage ist technisch fertiggestellt. 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann 
endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein-
schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra-
ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen 
werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü-
cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
Derartige Verhältnisse sind bei der Erschließungsanlage Silbermöwenweg gegeben. Die Grundstü-
cke, auf denen sich die Erschließungsanlage befindet, umfassen neben dem Straßenland weiträumig 
auch anders genutzte Flächen. Dies betrifft unter anderem Grünflächen und Sportplätze. Die örtlichen 
Verhältnisse sind beispielhaft für das Grundstück Gemarkung Müngersdorf, Flur 83, Flurstück 1349 
auf dem Lageplan Ausparzellierungserfordernis (Anlage 3) dargestellt. Um das Herstellungsmerkmal 
„Grunderwerb“ zu erfüllen, wären daher zeit- und kostenaufwändige Vermessungsarbeiten sowie eine 
Ausparzellierung der einzelnen Erschließungsanlagen erforderlich. 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 
Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen herbeizuführen 
und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine Abweichungssatzung zu erlassen. 
Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 4). 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie-
benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen 
sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) 
der EBS 2001 bleiben damit für die Herstellung der betroffenen Erschließungsanlagen unverändert 
erhalten.  
Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit ledig-
lich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage getroffen 
werden. 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Lageplan 
- Anlage 2: Lageplan Erschließungsanlage 
- Anlage 3: Lageplan Ausparzellierungserfordernis 
- Anlage 4: Satzungstext

Beratungsverlauf (3)

07.11.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
22.11.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kolkrabenweg
  • Seeadlerweg
  • Silbermöwenweg

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Details

Aktenzeichen
2478/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.08.2022
Erstellt
09.08.2022 10:05