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V/0252/2022/1

Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße

Vorlagen 18.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 23.08.2022, TOP 6.2

Anlage 2_Prüfauftrag zur Vorlage V/0252-2022

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Ansehen

0252_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss (1)

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Anlage A

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Anlage 3_Beantwortung des Prüfauftrag zur V-0252-2022

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Anlage 1_Warendorfer Straße_DEK Brücke

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Anlage 2_Prüfauftrag zur Vorlage V/0252-2022

1851 Zeichen

Münster, 01.06.2022 
 
Prüfauftrag zur Vorlage 0252/2022 
Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der 
Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße 
 
Die Verwaltung möge folgende Änderungen in der Planung prüfen und dem AVM in 
der kommenden Sitzung zur Beschlussfassung vorlegen: 
 
Radverkehr 
 Der gegenläufige Radweg ist durch den 0,75 m schmalen Schutzstreifen nicht 
ausreichend vor dem motorisierten Verkehr geschützt, insbesondere nicht 
ausreichend gegen Blendung (im Gegenverkehr) und Spritzwasser geschützt.  
Hier muss für einen stärkeren Schutz und mehr Sicherheit des Radverkehrs 
gesorgt werden. 
 
 Der einseitige Zweirichtungsradweg mit 1,5m pro Richtung ist für die 
bedeutsame Strecke Telgte – Münster knapp bemessen und ermöglicht kein 
sicheres Überholen oder Entgegenkommen von Lastenrädern oder Rädern mit 
Anhängern. Die Möglichkeit einer Verbreitung auf 2m pro Richtung sollte 
geprüft werden.  
 
 Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkehrs an der LSA 
Emsstraße ist zu eng geplant und insbesondere im Begegnungsverkehr, mit 
Lastenrädern oder Anhängern nicht zu befahren.  
Die Querung muss stärker abgerundet sein und mit mehr Raum schräg über 
die Warendorfer Straße geführt werden, um eine komfortable Querung und 
Begegnungsverkehr möglich zu machen. 
 
ÖPNV 
 Zur Bevorrechtigung des Busverkehrs soll jeweils eine Spur auf der 
Warendorfer Straße als Busspur ausgewiesen werden. 
 
 Die WLE-Brücke sollte gegenüber dem Ausbau der Brücke an der 
Warendorfer Straße in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt 
priorisiert werden. Die WLE-Brücke ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme

der WLE/ S8, hier sollten vermeidbare Verzögerungen ausgeschlossen 
werden. 
 
gez.     gez.  
 
Andrea Blome   Martin Grewer 
Jule Heinz-Fischer   und Gruppe 
Carsten Peters 
und Fraktion

0252_Folgelastenberechnung

2332 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0252/2022 Aufgestellt am:
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4101
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.500.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.500.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.500.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.500.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 15.000 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 15.000 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 37.500 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 22.500 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 22.500 € p.a.
+ Tilgung 45.000 € p.a.
= Schuldendienst 67.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 75.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 75.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Anpassung Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau der Warendorfer Straßenbrücke 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Straßenbau beim Ausbau DEK
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Ergänzungsvorlage Beschluss (1)

9066 Zeichen

V/0252/2022/1
V/0252/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke
über den DEK ab Emsstraße
Beratungsfolge
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
31.08.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1.1 Der aufgestellten Planung (Lageplan Warendorfer Straße-DEK Brücke, Anlage 1) und der
baulichen Ausführung wird zugestimmt.
1.2 Dem eingebrachten Prüfauftrag (Anlage 2) wird im Umfang einer breiteren und
attraktiveren Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich der Emsstraße gefolgt. Die
weiteren Prüfergebnisse zum Prüfauftrag (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.
Der eingebrachte Prüfauftrag gilt damit als erledigt
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine als Vorhabenträger,
diese Planung als verbindliche Grundlage zur Ausschreibung der Brückenbauwerke zu
übermitteln.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.500.000 €
entstehen. Die Anmeldung von Fördermitteln wird aktuell geprüft. Eine genaue Höhe der
Fördermittel ist aktuell noch nicht darstellbar.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und anlagen
Amt für Mobilität und Tiefbau
16.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Drubel
T elefon:492-6593
Drubel@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0252/2022/1
Investitionsmaßnahm
e
4101 Straßenbau beim Ausbau DEK
Auszahlungen Spätere
Jahre
1.500.000
Summe aller Auszahlungen 1.500.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Planung verdeutlicht die durch das Ing.-Büro nts ausgearbeitete und abgestimmte fuß- und
radverkehrsfreundliche Gestaltung der stadtseitigen Rampe der Warendorfer Straße zwischen
Emsstraße und der neugestalteten Verkehrsführung des Knotens der B51 / 481n mit einseitigem
Zweirichtungsradweg, der über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) fortgeführt werden soll. Hier
dargestellt in Anlage 1 bzw. den Abbildungen 3 und 4.
Als Ergebnis des Prüfauftrages vom 01.06.2022 (Anlage 2) wird die Radverkehrsführung über
die Warendorfer Straße in Höhe der Emsstraße großzügiger und fahrdynamisch attraktiver
gestaltet.
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hatte der Vorlage V/0252/2022 in der Sitzung am 02.06.2022
bereits einstimmig zugestimmt. Die Änderungen in dieser Ergänzungsvorlage beziehen sich
ausschließlich auf Änderungen im Stadtbezirk Mitte.
Mit Beschluss der Planung wird dem Wasserschifffahrtsamt die neue Grundlage, inkl. der Änderung
nach Anlage 1, der weiteren Planung der neuen WAF- Straßenbrücke über den DEK übermittelt, um
darauf aufbauend die Aufteilung des Straßenquerschnittes auf den beiden Brückenüberbauten
endgültig konzipieren zu können. Die grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungen wurde im
gegenseitigen Einvernehmen mit der Verwaltung der Stadt Münster und dem Wasser- und
Schifffahrtsamt Rheine bereits erzielt.
Die folgende Abbildung zeigt die sich daraus ergebenden Änderungen.

- 3 -
V/0252/2022/1
Abb. 1: Gegenüberstellung der planfestgestellten (rot) und geplanten Brückenquerschnitte (schwarz)
Hintergrund / Anlass
Ausgehend von der Stellungnahme der Stadt Münster zum Planfeststellungsverfahren zu den neu zu
errichtenden Brücken über den DEK im Stadtgebiet (V/01038/2005) wurde die Anregung der Stadt
Münster von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Münster übernommen, die
Radverkehrsführung von der Stadt kommend über den DEK als einseitigen Zweirichtungsradweg
auszubilden (V/0789/2006, Anlage Seite 4, Nr. 7). Dieser stellt die logische Fortführung und
Anbindung an den laufenden Ausbau des Landesbetrieb Straßenbau NRW des Knotens B51/481n
dar und begründet zugleich die Aufgabe des unattraktiven und kaum genutzten südlichen Gehweges
über den Kanal, zwischen Straßen- und Eisenbahnbrücke, sowie der nicht unkritischen Situation der
Mittelinsel auf Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer, die zuletzt gemäß Antrag Nr. 0001/2022 der
BV-Ost in der Kritik stand.

- 4 -
V/0252/2022/1
Abb. 2: Planung der B51 / 481n auf stadtauswärtiger Seite des Dortmund-Ems-Kanals
Anstelle der heutigen Mittelinsel in Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer (siehe Bild oben links in
Abb. 2), ist beabsichtigt, den stadtauswärtigen Radverkehr bereits ab der Querung der parallel
verlaufenden Schienenstrecke über die bestehende Lichtsignalanlage in Höhe der Emsstraße auf die
nördliche Seite zu verlegen. Gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr wird der Radverkehr
ausschließlich auf der Nordseite der Rampe über das künftige Brückenbauwerk geführt, um direkt an
die neu-hergestellte Fuß-/Radwegführung des Knotens B51 / 481n anzuschießen.
Erläuterung
Von den im Verfahren erarbeiteten Varianten fand die hier vorgestellte Variante die endgültige
Zustimmung im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Ausschlaggebend sind insbesondere
der Erhalt der prägenden drei Straßenbäume auf Höhe der zu erhaltenden und barrierefrei
auszubauenden Bushaltestelle, als auch die schlüssige Wegeführung im Zuge der gesamten
Erschließungsfunktionen im direkten und indirekten Umfeld.
Insbesondere die Entzerrung der Wohnstraßeneinmündung Emsstraße zur parallel verlaufenden
Warendorfer Straße, direkt hinter der Zufahrt in die Emsstraße, ist nicht nur dem notwendigen
Flächenbedarf, sondern primär der erforderlichen Steigerung der Verkehrssicherheit durch Entzerrung
der Verkehrsbeziehungen geschuldet: Die Zufahrt in die parallel zur Landesstraße verlaufenden
Wohnstraße der Warendorfer Straße ist auch künftig aus allen Richtungen möglich. Lediglich die
Ausfahrt erfolgt künftig über die rückwärtigen Erschließungsstraßen, Mosel- und Rheinstraße, die
direkt mit der Emsstraße verbunden sind. Für den Fuß- und Radverkehr sind auch aus dem
Wohngebiet des Flussviertels gesicherte attraktive Wegebeziehungen, insbesondere im
Einmündungsbereich der Emsstraße, berücksichtigt worden.

- 5 -
V/0252/2022/1
Abb. 3: Anbindung im Einmündungsbereich der Emsstraße
Die Hauptachse der Warendorfer Straße bleibt in ihren Grundzügen mit je zwei Kfz-Fahrstreifen in
stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Richtung bestehen. Hierzu zählt die erforderliche Vier–
Streifigkeit auf der Hauptfahrbahn (L 843; DTVw von 19.500 Kfz/Werktag) mit jeweils auf 3,25 m
reduzierten Fahrstreifen. Ferner der Erhalt und Ausbau der Fahrbahnrandhaltestelle, sowie die
verkehrssichere und nutzerfreundliche Anbindung für den Fuß- und Radverkehr. Darüber hinaus wird
auch der Grünraum für die auf der Nordseite befindlichen prägenden Straßenbäume zwischen Haupt-
und Nebenfahrbahn durch den vorliegenden Entwurf nicht beeinträchtigt, bzw. im westlichen Bereich
gesichert und erweitert.
Aufgrund der erforderlichen Höhenanpassungen des künftig ca. 1 m höheren Rampenkörpers kann
jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die östlich gelegenen Bestandsbäume neu angepflanzt
werden müssen. Dieses Detail ist vorhabenbedingt im Zuge der weiteren Ausführungsplanungen des
Vorhabenträgers ebenso noch abschließend zu klären, wie die Auswirkungen der südlich
angrenzenden angehobenen Gleislage.
Abb. 4: geplante Straßenanbindung an die künftigen Brückenbauwerke im Zuge des DEK-Ausbaus
Kostenteilung
Analog zu den bisher abgestimmten und realisierten neuen Stadtbrücken über den DEK, ist auch
beim Neubau der Warendorfer Straßenbrücken die Stadt Münster zur Kostenbeteiligung gemäß §
41 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) verpflichtet. Die genauen Kosten können sowohl
aufgrund der nicht absehbaren Preisentwicklung, als auch dem genauen Realisierungsumfang und –
zeitpunkt aktuell nicht ermittelt werden. Es wird in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen,
dass sich durch die reduzierten Fahrbahnbreiten auch eine reduzierte Breite des Gesamtbauwerkes
der Warendorfer Straßenbrücken ergibt. Inwieweit diese sich in den endgültigen Kosten als
Einsparpotential niederschlägt, ist im Vorwege monetär nicht zu beziffern.

- 6 -
V/0252/2022/1
Die hier aufgeführte Kostenschätzung umfasst den T eilbereich außerhalb des im
Planfeststellungsverfahren festgelegten Rampenfußes bis zur Einmündung in Höhe der Emsstraße.
Aufgrund des ursächlichen Zusammenhanges mit der Neuerrichtung des Überführungsbauwerkes
wird von einer Kostenübernahme durch das WSV, unter Beteiligung der Stadt Münster, ausgegangen.
Mit der städtischen Zustimmung zur Planung wird gegenüber dem Vorhabenträger die erforderliche
verbindliche Grundlage der weiteren Planung übermittelt. Diese bildet insbesondere die Grundlage für
die aktuell anstehende Ausschreibung der Brückenbauwerke des Wasser- und Schifffahrtsamtes
Rheine und den damit zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen im Interesse der Stadt Münster.
In Vertretung
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Folgelastenberechnung
Anlage 1: Lageplan Warendorfer Straße-DEK Brücke
Anlage 2: Prüfauftrag zur V/0252/2022
Anlage 3: Beantwortung des Prüfauftrags

Anlage A

1715 Zeichen

Anlage A zur V/0252/2022 
Kurzüberblick 
Optimierte Anbindung für den Fuß- und Radverkehr auf der stadteinwärtigen Rampe der Waren-
dorfer Straßenbrücke im Zuge des Kanalausbaus. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zeitgemäße Sicherung der verkehrlichen Anforderungen beim Neubau der Warendorfer Straßen-
brücke durch einseitige Bündelung der Geh- und Radwegführung ab der Einmündung Emsstraße 
bis zum Anschluss des neugestalteten Knotens der B 51 / 481n.  
Erhalt der Hauptverkehrsstraße unter Reduzierung der Fahrbahnbreiten.  
Inbetriebnahme nach Fertigstellung der Brückenbauwerke Warendorfer Straße über den DEK im 
Zuge des laufenden Kanalausbaus der Stadtstrecke Münster. Sicherung der Verkehrsachse in 
östlicher Richtung zur dauerhaften Stärkung der Bedeutung Münsters als Oberzentrum. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 3_Beantwortung des Prüfauftrag zur V-0252-2022

9470 Zeichen

Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
 
 
 
- Vorlage V/0252/2022 – Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des 
Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße 
 
hier: Beantwortung der dargelegten Rückfragen und Anregungen des Ausschuss 
für Verkehr und Mobilität im Bereich der stadteinwärtige Rampe der Warendorfer 
Straßenbrücke 
 
 
 
Generell: 
Die Vorlage dient der Vorstellung der künftigen Wes trampe der neuen Warendorfer Stra- 
ßenbrücke in ihren Grundzügen zur Sicherstellung de r eingeforderten Breiten, die insbe- 
sondere durch die aktuell beauftragte Dimensionieru ng und Flächenaufteilung der neuen 
Straßenbrücken über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) be gründet werden. Die hier darge- 
legten Breiten, Maße und Aufteilungen basieren auf dem rechtskräftigen Planfeststel- 
lungsbeschuss zum DEK-Ausbau im Stadtstreckenbereic h aus dem Jahr 2008. Die erfor- 
derlichen Verkehrsräume für den Fuß-, Rad und Kfz-V erkehr, inkl. der Anforderungen an 
neuzugestaltende Bushaltestellen, wurden zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem Vorha- 
benträge formuliert und eingebracht. Sie basieren im Grundsatz auf den Ausführungen der 
immer noch geltenden Richtlinien für die Anlage von  Stadtstraßen aus dem Jahr 2006 
(RASt06). 
Diese werden und wurden in dem dargelegten verkehrs technischen Entwurf (VE) des be- 
auftragten Ingenieurbüros berücksichtigt. Die folge nden Stellungnahmen basieren auf die- 
sen Richtlinienwerten. 
 
Grundsätzlich wird von der Fachverwaltung gegenüber  dem Vorhabenträger dafür ein- 
dringlich geworben, auf einen stadtauswärtigen baul ichen Gehweg auf den Rampen und 
insbesondere über die stadtauswärtige Brücke, die a uch künftig direkt an die neue Eisen- 
bahnbrücke grenzen wird, zu verzichten und diesen n ur als notw. Betriebsweg zur Unter- 
haltung des Brückenbauwerkes bereitzustellen. Hiera us resultiert auch eine bedeutende 
Flächen- und somit Kosteneinsparung bei den künftig en beiden Straßenbrückenbauwer- 
ken.  
Mit der Bündelung des Fuß- und Radverkehrs auf der Nordseite wird nicht nur eine attrak- 
tivere Führung, insbesondere mit Sicht auf die Schl euse, sondern auch auf die konflikt- 
trächtige Querung des Fuß- und Radverkehrs in Höhe der Einmündung Wilhelmshaven- 
ufer verzichtet und der nahtlose Übergang zum einse itigen Fußweg- und Zweirichtungs- 
radweg der Neuplanung des Landesbetriebes Straßenba u NRW auf stadtauswärtiger Sei- 
te sichergestellt.

Zum Thema Radverkehr 
 
ANREGUNG:  
• Der gegenläufige Radweg ist durch den 0,75 m schm alen Schutzstreifen nicht aus- 
reichend vor dem motorisierten Verkehr geschützt, i nsbesondere nicht ausreichend 
gegen Blendung (im Gegenverkehr) und Spritzwasser geschützt.  
Hier muss für einen stärkeren Schutz und mehr Sicherheit des Radverkehrs gesorgt 
werden. 
 
STELLUNGNAHME:  
• Der 0,75 m breite Schutzstreifen auf der Rampe en tspricht dem erforderlichen Ab- 
standsmaß zur Gegenfahrbahn. Dieses Regelmaß entspr icht der Fortführung des 
Zweirichtungsradweges im Ausbaubereich der Neuplanu ng des Landesbetriebes 
Straßenbau NRW, dessen Funktionalität im stadteinwä rtigen Bereich bis zur Ein- 
mündung in die Emsstraße fortgeführt wird.  
• Da der gegenläufige Radverkehr auf dem höher gele genen baulichen Radweg ver- 
läuft, ist von keiner maßgeblichen Blendung durch d en Kfz-Verkehr auszugehen. 
Für eine bauliche Trennung und / oder einen größere n Abstand zur Fahrbahn ste- 
hen keine bzw. nur eingeschränkt Flächen zur Verfügung, die erheblich in das nörd- 
lich-angrenzende urbane Wohnumfeld eingreifen. 
• Ein zusätzlicher Spritzschutz bedürfte ebenfalls Flächen, für die nachhaltig in den 
angrenzenden Bestand eingegriffen werden müsste. Zu dem besteht hierzu funktio- 
nal kein Erfordernis. 
 
FAZIT: Der zugrunde gelegte 0,75 m Abstand zur Fahr bahn genügt dem Schutz 
und der Sicherheit des Radverkehrs in ausreichendem  Maße. Der Abstand ent- 
spricht dem Regelwerk. Zusätzliche Breiten würden m assiv in den angrenzenden 
Straßenraum eingreifen und insbesondere die weitgeh end geschützten, prägenden 
Alleebäume der Parallelstraße (Wohnstraße Warendorf er Str., parallel zur Landes- 
straße) nicht erhalten können. 
 
 
 
ANREGUNG:  
• Der einseitige Zweirichtungsradweg mit 1,5m pro R ichtung ist für die bedeutsame 
Strecke Telgte – Münster knapp bemessen und ermögli cht kein sicheres Überholen 
oder Entgegenkommen von Lastenrädern oder Rädern mi t Anhängern. Die Mög- 
lichkeit einer Verbreitung auf 2m pro Richtung sollte geprüft werden.  
 
STELLUNGNAHME:  
• Der einseitige Zweirichtungsradweg ist mit 1,5 m pro Richtung ist richtlinienkonform 
dimensioniert. Er entspricht der im Planfeststellun gsverfahren festgelegten und von 
der Stadt Münster ursprünglich eingeforderten Breit e von verkehrssicheren gegen- 
läufigen Zweirichtungsradwegen. Flächen für Verbrei terungen stehen, insbesonde- 
re im Bereich des Brückenbauwerkes, nicht zur Verfügung.

ANREGUNG:  
• Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkeh rs an der LSA Emsstraße ist 
zu eng geplant und insbesondere im Begegnungsverkeh r, mit Lastenrädern oder 
Anhängern nicht zu befahren.  
Die Querung muss stärker abgerundet sein und mit me hr Raum schräg über die 
Warendorfer Straße geführt werden, um eine komforta ble Querung und Begeg- 
nungsverkehr möglich zu machen. 
 
STELLUNGNAHME:  
• Die rechtwinklige Führung des querenden Radverkeh rs ist durch die Vorfahrtsrege- 
lung und der Einfahrt auf den Zweirichtungsverkehr geschuldet. Diese setzt unter 
Verkehrssicherheitsaspekten die erhöhte Aufmerksamk eit und Rücksichtnahme mit 
kreuzenden Fußgängern, i. V. m. der unmittelbaren L age der Einmündung der 
Emsstraße, voraus. Zur Förderung des Radverkehrs wu rde auf eine gemeinsame 
Führung mit dem Fußverkehr über die Warendorfer Str . verzichtet und separate 
Aufstellbereiche geschaffen, die den Begegnungsfall  für den Radverkehr gewähr- 
leisten. 
Lediglich im abknickenden Verlauf müssen sich Radfa hrende, insbesondere mit 
Lastenrädern oder Anhängern, mit dem Gegenverkehr, als auch dem kreuzenden 
Fußgängerverkehr, arrangieren. Das Gebot der gegens eitigen Rücksichtnahme ist 
an diesem Einmündungspunkt, wo die straßenbegleiten de Radverkehrsführung auf 
die einseitige Führung im Zweirichtungsverkehr trif ft, besonders hoch zu gewichten. 
Dieser Aspekt wurde im Zuge der stattgefundenen Ämt erabstimmung im dargeleg- 
ten Entwurf besonders beachtet. 
Eine stärkere Abrundung wird geprüft und kann vorau ssichtlich durch den mittigen 
Versatz der LSA-Standorte im Zuge der Ausführungspl anung in Aussicht gestellt 
werden. 
Eine schrägere Radverkehrsführung über die Warendor fer Straße bedingt grund- 
sätzlich verlängerte Räumzeiten, schnellere Geschwi ndigkeiten des ein- und abbie- 
genden Radverkehrs und damit erfahrungsgemäß ein rü cksichtsloseres Verhalten 
gegenüber dem parallelverlaufenden Fußverkehr, beim  Ansteuern bzw. Verlassen 
der Querung. Beim Verlegen der Querung auf der nörd lichen Seite müsste eine 
räumlich ungünstigere Verlagerung der Bushaltestell e – mit 16er Hochbord – be- 
rücksichtigt und neu geplant werde. Diese würde zud em einen größeren Eingriff in 
den bestehenden Baumbestand auslösen. Erfahrungsgem äß muss grundsätzlich 
davon ausgegangen werden, dass im Zuge der noch aus stehenden Detail- und 
Ausführungsplanung die Gleisführung über den DEK, d ie Rahmenbedingungen zur 
hier vorgestellten Planung noch im Detail angepasst  werden müssen. Die hier vor- 
gestellte Planung geht zunächst von der Bestandssit uation der Gleisführung aus 
und formuliert und sichert entsprechende Rahmenbedi ngungen zur verkehrssiche- 
ren Anbindung und Querung des Fuß- und Radverkehrs.

Zum Thema ÖPNV 
 
ANREGUNG:  
• Zur Bevorrechtigung des Busverkehrs soll jeweils eine Spur auf der Warendorfer 
Straße als Busspur ausgewiesen werden. 
 
STELLUNGNAHME: 
• Die Aufteilung und Nutzung der Fahrstreifen ist i m Zuge der hier erforderlichen Zu- 
stimmung zur Planung gegenüber dem Vorhabenträger n icht relevant. Eine ent- 
sprechende Zielsetzung kann politisch jederzeit nac hträglich erfolgen und veran- 
lasst werden. Die Ausweisung eines Bussonderfahrstr eifens erfordert zudem die 
nachzuweisende Schlüssigkeit im Gesamtzusammenhang,  sowohl mit der ÖPNV-
Beschleunigung als auch mit der Bewältigung des Kfz -Aufkommens auf der Waren- 
dorfer Straße im Übergangsbereich zwischen den inne r- und außerörtlichen Ver- 
kehren. Hierzu liegen bislang keine verbindlich zu berücksichtigenden Rahmenbe- 
dingungen vor. 
 
 
 
ANREGUNG:  
• Die WLE-Brücke sollte gegenüber dem Ausbau der Br ücke an der Warendorfer 
Straße in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahr tsamt priorisiert werden. Die 
WLE-Brücke ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme  der WLE/S8, hier sollten 
vermeidbare Verzögerungen ausgeschlossen werden. 
 
STELLUNGNAHME: 
• Eine evtl. erforderliche Priorisierung obliegt de m Vorhabenträger. Die neu zu errich- 
tende WLE-Brücke wurde seit Jahren bereits mehrfach  vom Vorhabenträger in der 
Zeitkette verschoben. Beide Brücken sind die beiden letzten im Zuge des Stadtstre- 
ckenausbaus Münsters und werden unabhängig voneinan der bearbeitet. Die 
Vergabe der Ausführungsplanung der WAF-Straßenbrück en ist beim Vorhabenträ- 
ger bereits durchgeführt. Dieser wartet im Zuge die ses Grundsatzbeschlusses auf 
die Zustimmung zur dargelegten Grundsatzplanung, un abhängig der noch gering- 
fügig anzupassenden genannten Punkte, im Sommer 202 2 von Seiten der Stadt 
Münster.

Anlage 1_Warendorfer Straße_DEK Brücke

2184 Zeichen

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6 Gi 6 9 DI] Gemeinsamer Geh-/Radweg 2
usbau nach YA _ -
Anlage IV 2.8 Ausbau nach Ausbau nach LL und E-Seooter mm T treif, 1 | geänderte Querung Warendorfer Straße- Variante 1 Dr/Rev 07.07.22
Anlage IV 2.4 zAnlage IV 1.4 vz3sog l rennstreifen Nr. Art der Änderung Name Datum
Vz 267 Y rm — —— 7357-50 op FR
J F Vz 1008-34 L DI] Grünfläche
vz 1000.32 > Litfaßsäule || ala r F Wurzelbrück Name Datum
Vz 207 = ® versetzen Warendorfer Straße urzelbrucke bearbeitet | Borcherding | 03.12.2018
x | \ gezeichnet | Borcherding | 03.12.2018
| == 7 =— < Fahrgastunterstand —
— . t geprüft: O. Timm 03.12.2018
— mh — & Bestandsbäume MIS
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3.25 m == = NEN, = N WS Lichtsignalanlage Ingenieurgesellschaft
Fahrbahn l /
R-) Hi — | Verkehrszeichen Projekt Nr.: | =
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an — | : I | | Vz 357-50 Vz 237 Pin STADT ||| MÜNSTER
vorh. Schrankenanlage| HL — | Vz267 Vz224-51 Vz 1008-34 Vz 357 Vz 1000-32 Blatt Nr.: 2.(3)
\ | an 920 Str. Schlüssel: Amt für Mobilität
Anlage IV 26 = —_Grunderwerbnotwendg — - =| Ass ON) Anlage Nr.: und Tiefbau
_ ——“ I — Sgf: Konstruktive Absicherung der Bahntrasse - -
9780700 m . ——— m. I 777 |
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m _ Ey war — | Lageplan
7 m | 437 — / . N ya N = T \ -_—
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- Maßstab
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. - \ IN 5 nn = . P . Neuanbindung der Nebenanlagen
u Admiral-Spee-Str aße ] \_ Längen 1: 7 Höhen: im Zuge des DEK-Ausbaus / Neubau L843n
_ 2 6 ra Datum Name - Westseite Warendorfer Straßenbrücke -
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GGb L, Gi GG 3 TG TL, 8 genehmigt :
2 Münster, den... 2016
S/ , S/ &/ $/ 576045 A.
S/ S/ S/ S/ ee Tiefbauamt
Y 3407940611 | / / 5; / [ Y 3408269.512
X 5760051.410 \ | 48 o X 5760146.967
V!\VERDATEN_SEVEN\Münster_Warendorfer-Straßenbrücke_Westseite\P PLOTM 6HZH12 Blatt: 03 M 1:500 22.03.2017 10:16

Beratungsverlauf (2)

23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (4)

  • Emsstraße
  • Warendorfer Straße
  • Rheinstraße
  • Wilhelmshavenufer

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0252/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2022
Erstellt
15.06.2022 11:00