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V/0281/2007

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 512: Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp

Vorlagen 05.04.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2007, TOP 18.1.2

Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

144 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 281/2007 
Bebauungsplan Nr. 512 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

4888 Zeichen

V/0281/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 512: Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / 
Pottkamp  
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
10.05.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp ist gemäß § 
2 (1) i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des 
§ 30 BauGB u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 19, Flurstück 237, Teil des Flurstücks 205, 
Flur 37, Teil des Flurstücks 582. 
 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren 
nach den Regelungen des § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) 
BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und der 
zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht an-
zuwenden. 
 
Die entgegenstehenden Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster 
werden gemäß § 13a (2) BauGB nach der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
im Wege der Berichtigung angepasst. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des vorhabenbezogenen  Bebauungs-
planverfahrens der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0281/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6121 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0281/2007 
Begründung: 
Ein privater Investor beabsichtigt auf dem unbebauten Grundstück zwischen Kardinal-von-Galen-
Ring, Robert-Koch-Straße und der Straße Pottkamp in Ergänzung der südlich gelegenen Senio-
renwohnanlage „Domicil Aaseehof“ zeitnah ein teilweise bis zu 36 m hohes Gebäude mit ca. 165 
Wohneinheiten für Jung und Alt zu errichten. 
 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 
147: II.-Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße). Der Bebauungsplan Nr. 147 
setzte zum Ausbau der II.-Westtangente lediglich Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen 
fest. Für das Baugrundstück trifft dieser Bebauungs plan keine Festsetzungen. Somit sind Bauvor-
haben in diesem Bereich nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen. Allerdings wurde in den 
1990er Jahren ein Bauleitplanverfahren für diesen Bereich eingeleitet. In der zweiten Offenlegung 
des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 398 im Jahr 1995 (Geltungsbereich zwischen Robert-
Koch-Straße / Pottkamp / Vesaliusweg / Kardinal-v on-Galen-Ring) wurde bereits die städtebauli-
che Struktur vorgegeben, die nunmehr nahezu unverändert umgesetzt werden soll.  
 
Die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des Neubauvorhabens südlich der Robert-
Koch-Straße wird durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit seiner Rechtskraft an die Stelle des bisherigen 
Planungsrechtes treten. 
 
Nach dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte 
vom 21.12.2006 kann ein entsprechender Bebauungsplan (u.a zur Wiedernutzbarmachung von 
Flächen und zur Nachverdichtung)  im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt 
werden. Bei diesen beschleunigten Verfahren entfällt die Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB ein-
schließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung als Teil der Begründung zum Be-
bauungsplan.  
 
Von dem Recht, auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, wird bei dem vorlie-
genden Bebauungsplanverfahren kein Gebrauch gemacht. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadt-
planung, Verkehrsplanung und das vom Vorhabenträger beauftragte Architekturbüro Gruppe MDK, 
Münster haben am 27.03.2007 die wichtigsten Inhalte der Planung gegenüber Bürgerinnen und 
Bürgern umfassend erläutert und über deren voraussichtlichen Auswirkungen informiert.  
 
Der wirksame Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a BauGB für den Geltungsbereich des vorlie-
genden Bebauungsplanes nachträglich berichtigt, so dass die geänderte Darstellung als ‚Gemisch-
te Baufläche’ statt ‚Sondergebiet Hochschule’ erfolgt. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können der Vorlage Nr. 285/2007 (Kenntnisnahme des Bebau-
ungsplanentwurfes) entnommen werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2007 Hauptausschuss
TOP 18.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.05.2007 Rat
TOP 18.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 512 (amtlicher Umring) amtlich
  • Robert-Koch-Straße
  • Roxeler Straße
  • Pottkamp
  • Vesaliusweg
  • Kardinal-von-Galen-Ring

Bebauungsplan Nr. 512

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kardinal-von-Galen-Ring / Robert-Koch-Straße / Pottkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0281/2007
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37