3393/2021
Beantwortung einer mündlichen Anfrage betreffend Gästeanzahl bei Trauungen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3720 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/344 Vorlagen-Nummer 29.09.2021 3393/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage betreffend Gästeanzahl bei Trauungen Im Rahmen einer mündlichen Anfrage in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 06.09.2021 hat MdR Korinek in Bezug auf stan- desamtliche Trauungen in Köln um die Beantwortung folgender Frage gebeten: Wie ist die einheitliche Gästezahl von 20 Personen zu begründen, da bei unterschiedlichen Räumen unterschiedlicher Größe die Gästezahl gleich bleibt. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Seit Beginn der Pandemie wurde die Personenzahl in den städtischen Trauzimmern in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Rechts- und Versicherungsamt unter Einhal- tung der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung NRW und Beachtung des jeweiligen Inzidenz- wertes stetig an die Gegebenheiten angepasst. Diese Entscheidung gewährleistete zum einen, dass die Trauungen weiterhin zuverlässig entspre- chend den Vorschriften des Personenstandsgesetzes durchgeführt werden konnten, zum anderen wurde der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und des Standesbeamten/der Standesbeamtin gemäß der Corona Schutzverordnung sichergestellt. Zuletzt konnte im Juli die Gästezahl wieder schrittweise erhöht werden. Bei der zugelassenen Gästezahl in den städtischen Trauzimmern sind diverse, auf die jeweiligen Räumlichkeiten bezogene Indikatoren zu berücksichtigen. Das sind neben der geltenden Corona Schutzverordnung und der Größe des jeweiligen Trauzimmers auch die Zu- und Abwege im engen historischen Rathaus, die jeweiligen Wartebereiche, die Gästesteuerung und die Gewährleistung der besonderen Hygieneanforderungen. Für Innenräume, die für Kunden- und Besucherverkehre geöffnet sind, ist der Zugang so zu begren- zen, dass die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen fremden Personen regelmä- ßig sichergestellt ist. Zur Vermeidung von über Aerosole vermittelten Infektionen ist eine dauerhafte oder mindestens re- gelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen sicherzustellen. Die Intensität der Lüftung ist der Anzahl der regelmäßig im Raum anwesenden Personen anzupas- sen. Zudem spielen bei Trauungen im Rathaus auch die Belange anderer Personen eine Rolle. Dem Schutz der Bürger*innen, die das Rathaus besuchen und dem Schutz der Mitarbeiter*innen muss ebenfalls Rechnung getragen werden. Die Veranstalter der Ambientetrauorte verfügen über individuelle Hygienekonzepte mit unterschiedli- cher Gästezahl, abgestimmt auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. 2 Im Rathaus finden Eheschließungen parallel in bis zu drei Trauräumen gleichzeitig statt, pro Trau- zimmer sind das vormittags durchschnittlich zehn Trauungen in Folge. Bei der Vielzahl dieser auch parallel stattfindenden Trauungen stellen sich bereits jetzt schnell hohe Teilnehmerzahlen ein, diese machen eine Abgrenzung der verschiedenen Traugesellschaften insbesondere im engen historischen Gebäude schwer möglich. Eine Einhaltung des Mindestabstands zwischen den jeweiligen Traugesellschaften ist bei einer höhe- ren Gästezahl nicht mehr sichergestellt. Im spanischen Bau ist das Trauzimmer kleiner, jedoch sind die Wartebereiche und Zugänge großzügiger, die Taktung der Trauungen länger. Daher entspricht auch dort eine Gästezahl von 20 Personen den derzeitigen Erfordernissen. Die derzeitige Regelung wird daher zunächst fortgeführt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3393/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 23.09.2021 11:50