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AN/1638/2023

Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Gem. Anfrage nach § 4 (Volt) 11.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.11.2023, TOP 10.1.5

Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)

4155 Zeichen

CDU Fraktion im Kölner Rat  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Soziales, Senioren und Seniorinnen  
Herrn  
Daniel Bauer-Dahm   
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.09.2023 
 
AN/1638/2023 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
 
Übersetzungen von Inhalten der Informationsseiten der Stadt Köln in die Deutsche 
Gebärdensprache (DGS) 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die BITV 2.0 ( https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html ) sieht vor, 
dass Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung 
gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Ver-
waltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen 
Vorgangsbearbeitung, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar gemacht wer-
den müssen. 
Für gehörlose Menschen müssen diese Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) 
bereitgestellt werden (§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache) 
Die Webseite der Stadt Köln enthält aktuell ein einziges Video in DGS mit Hinweisen zur 
Navigation. Das entspricht nicht den gese tzlichen Vorgaben bzw. Bedarfen der Ziel-
gruppe und sollte dringend geändert werden. 
Gehörlosen Menschen, die gesprochene Deutsche Lautsprache (DLS) nicht hören können, ist 
ein einfacher Zugang zur Alphabetschrift verwehrt. Hörende Kinder lernen das Schreiben in 
unserem Kulturraum über das Hören. Sie ordnen den gehörten Phonemen die einzelnen Gra-
pheme des Alphabets zu. Die richtige Grammatik ist bei einem Kind in der Lautsprache spä-
testens mit dem Eintritt in die Schule voll entwickelt und kann für das Schreiben genutzt wer-
den. Auch eine richtige Syntax leitet sich für Schulkinder zu Beginn des Schreiblernprozesses 
aus der gehörten Lautsprache ab. Später werden Grammatik, Syntax und Wortschatz über 
das Lesen von Büchern erweitert. 
Für gehörlose Kinder stellt die Deutsche Lautsprache (DLS) und Schriftsprache (DSS) 
immer eine Fremdsprache dar. Sie wachsen mit der Deutschen Gebärdensprache auf, die

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als gestisch-visuelle Sprache eine komplett andere Grammatik, einen anderen Wortschatz und 
andere Syntax aufweist und keine Schriftform kennt. DGS entfaltet sich dreidimensional im 
Raum und ist wesentlich schwerer in die Deutsche Laut- oder Schriftsprache zu übertragen 
als beispielsweise eine andere Lautsprache wie Englisch oder Französisch. Für taube Men-
schen bleibt demnach der Zugang zum verschriftlichten Deutsch immer mit großen Hürden 
verbunden und das Lesen erfordert entsprechend große Ressourcen. 
Deshalb ist es wichtig für die Gruppe der gehörlosen Menschen, dass die Inhalte auf den 
Webseiten der Stadt Köln in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzt werden. 
Vor dem Hintergrund stellt die Volt Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Welches nachhaltige Konzept verfolgt die Stadt Köln, um gehörlosen Menschen ei-
nen barrierefreien Zugang zu wichtigen Informationen der Stadt Köln langfristig zur Verfü-
gung zu stellen und stellt damit den barrierefreien Informationsfluss für gehörlose Menschen 
in DGS sicher? 
2. In welchem Zeitraum sollen die wichtigsten Informationen in welchem Umfang für ge-
hörlose Menschen in DGS zur Verfügung stehen? 
3. Plant die Stadt Köln ein Gebärdentelefon (beispielsweise nach Vorbild des BMAS 
(https://www.gebaerdentelefon.de/bmas/ ) für gehörlose BürgerInnen einzurichten? 
4. Welche Kosten kommen dadurch auf die Stadt Köln zu und wie verteilt es sich auf die 
einzelnen Bereiche, bzw. wie viel Budget muss für die Umsetzung insgesamt bereitgestellt 
werden? 
5. Hat die Stadt Köln ihr Webangebot gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 prüfen lassen, bei-
spielsweise mit dem BIK BITV-Test (Web), um ein Prüfsiegel zu erlangen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Lucas Sickmöller     
Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1638/2023
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)
Datum
11.09.2023
Erstellt
11.09.2023 11:33