3484/2025
Gemeinnützigkeitssatzung für das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln
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Anlage: Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln
3705 Zeichen
Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln
vom
Aufgrund der § 7 Absatz 1 und § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) SGV. NRW. 2023, zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung k ommunalrechtlicher und weiterer
Vorschriften vom 10.7.2025 (GV. NRW. S. 618), hat die Stadt Köln am (Datum)
folgende Satzung für den steuerlichen Betrieb gewerblicher Art des NS -
Dokumentationszentrums Köln der Stadt Köln beschlossen:
§ 1
Das NS -Dokumentationszentrum Köln der Stadt Köln verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft (steuerlicher Betrieb gewerblicher Art) ist die
Förderung von Wissenschaft und Forschung;
Förderung von Kunst und Kultur;
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
Förderung der Erziehung, Volks - und Berufsbildung einschließlich der
Studierendenhilfe;
Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Menschen mit
Behinderung sowie
Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs - und
Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für
Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen
Orientierung diskriminiert werden;
allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, im Geltungsbereich der
Abgabenordnung, hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
die Durchführung von Dauer- und Sonderausstellungen, Führungen und Workshops;
die Unterhaltung einer Präsenzbibliothek und eines Archivs mit Lesesaal;
die Erforschung der Kölner NS-Geschichte;
die Unterhaltung von Datenbanken;
die Unterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes und Errichtung von Denkmälern
im Stadtraum;
die Durchführung von Projekten und Unterhaltung von Räumlichkeiten zur Kinder-,
die Jugendlichen- und Erwachsenenbildung;
die Durchführung von Projekten zur Berufsbildung;
Veranstaltungen zu historischen und politischen Themen mit dem Schwerpunkt
Geschichte des Nationalsozialismus;
die Erhaltung des denkmalgeschützten Bereichs
§ 2
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
§ 3
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Stadt Köln erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
Die Stadt Köln erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Bei Auslösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Köln, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 6
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
1371 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/4520
Vorlagen-Nummer
3484/2025
Freigabedatum
20.04.2026
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Gemeinnützigkeitssatzung für das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt die beigefügte Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszent-
rums der Stadt Köln.
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026
Finanzausschuss 11.05.2026
Rat 12.05.2026
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Stadt Köln ist als juristische Person des öffentlichen Rechts zurzeit nur im Rahmen ihrer
Betriebe gewerblicher Art (BgA) unternehmerisch tätig. In Absprache mit der Finanzverwal-
tung ist ab 01.01.2026 für den Bereich des NS-Dokumentationszentrums ein BgA einzurich-
ten.
Das NS-Dokumentationszentrum verfolgt mit seinen Tätigkeiten gemeinnützige Zwecke. Die
hierfür zu erlassende Satzung wurde vorab mit der Finanzverwaltung abgestimmt und wird
hiermit gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW dem Rat zur Zustimmung vorge-
legt.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Entwurf „Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt
Köln“
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
1319 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Stadt Köln ist als juristische Person des öffentlichen Rechts zurzeit nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) unternehmerisch tätig. In Absprache mit der Finanzverwaltung ist ab 01.01.2026 für den Bereich des NS-Dokumentationszentrums ein BgA einzurichten. In der Gemeinnützigkeitssatzung werden lediglich die bestehenden Zwecke der Arbeit des NS- Dokumentationszentrums aufgeführt. Es besteht deshalb an dieser Stelle kein Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Veränderung dieser Zwecke oder der konkreten Art und Weise, auf die sie verfolgt werden. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3484/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 05.12.2025 11:32