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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Gemeinnützigkeitssatzung für das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3484/2025 vom 20.04.2026

Stand: Am 12.05.2026 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle VII/4520 Vorlagen-Nummer 3484/2025 Freigabedatum 20.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gemeinnützigkeitssatzung für das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die beigefügte Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszent- rums der Stadt Köln. Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist als juristische Person des öffentlichen Rechts zurzeit nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) unternehmerisch tätig. In Absprache mit der Finanzverwal- tung ist ab 01.01.2026 für den Bereich des NS-Dokumentationszentrums ein BgA einzurich- ten. Das NS-Dokumentationszentrum verfolgt mit seinen Tätigkeiten gemeinnützige Zwecke. Die hierfür zu erlassende Satzung wurde vorab mit der Finanzverwaltung abgestimmt und wird hiermit gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW dem Rat zur Zustimmung vorge- legt. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Entwurf „Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln“
  • Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Stadt Köln ist als juristische Person des öffentlichen Rechts zurzeit nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) unternehmerisch tätig. In Absprache mit der Finanzverwaltung ist ab 01.01.2026 für den Bereich des NS-Dokumentationszentrums ein BgA einzurichten. In der Gemeinnützigkeitssatzung werden lediglich die bestehenden Zwecke der Arbeit des NS- Dokumentationszentrums aufgeführt. Es besteht deshalb an dieser Stelle kein Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Veränderung dieser Zwecke oder der konkreten Art und Weise, auf die sie verfolgt werden. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage: Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln

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    Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln vom Aufgrund der § 7 Absatz 1 und § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) SGV. NRW. 2023, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung k ommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften vom 10.7.2025 (GV. NRW. S. 618), hat die Stadt Köln am (Datum) folgende Satzung für den steuerlichen Betrieb gewerblicher Art des NS - Dokumentationszentrums Köln der Stadt Köln beschlossen: § 1 Das NS -Dokumentationszentrum Köln der Stadt Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft (steuerlicher Betrieb gewerblicher Art) ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung; Förderung von Kunst und Kultur; Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; Förderung der Erziehung, Volks - und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe; Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Menschen mit Behinderung sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs - und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, im Geltungsbereich der Abgabenordnung, hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Durchführung von Dauer- und Sonderausstellungen, Führungen und Workshops; die Unterhaltung einer Präsenzbibliothek und eines Archivs mit Lesesaal; die Erforschung der Kölner NS-Geschichte; die Unterhaltung von Datenbanken; die Unterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes und Errichtung von Denkmälern im Stadtraum; die Durchführung von Projekten und Unterhaltung von Räumlichkeiten zur Kinder-, die Jugendlichen- und Erwachsenenbildung; die Durchführung von Projekten zur Berufsbildung; Veranstaltungen zu historischen und politischen Themen mit dem Schwerpunkt Geschichte des Nationalsozialismus; die Erhaltung des denkmalgeschützten Bereichs § 2 Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 3 Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Köln erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Stadt Köln erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 5 Bei Auslösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Köln, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. § 6 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2026

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 11.05.2026

    Finanzausschuss

    TOP 10.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 12.05.2026 zuletzt

    Rat

    TOP 6.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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