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3484/2025

Gemeinnützigkeitssatzung für das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.04.2026

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Anlage: Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage: Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln

3705 Zeichen

Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln  
        vom  
  
Aufgrund der § 7 Absatz 1 und § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f. der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) SGV. NRW. 2023, zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung k ommunalrechtlicher und weiterer 
Vorschriften vom 10.7.2025 (GV. NRW. S. 618), hat die Stadt Köln am (Datum) 
folgende Satzung für den steuerlichen Betrieb gewerblicher Art des NS -
Dokumentationszentrums Köln der Stadt Köln beschlossen:  
  
  
         § 1  
Das NS -Dokumentationszentrum Köln der Stadt Köln verfolgt ausschließlich und 
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte 
Zwecke“ der Abgabenordnung.   
Zweck der Körperschaft (steuerlicher Betrieb gewerblicher Art) ist die 
Förderung von Wissenschaft und Forschung; 
Förderung von Kunst und Kultur; 
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 
Förderung der Erziehung, Volks - und Berufsbildung einschließlich der 
Studierendenhilfe; 
Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, 
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,  
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Menschen mit 
Behinderung sowie  
Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs - und 
Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für 
Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen 
Orientierung diskriminiert werden; 
allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, im Geltungsbereich der 
Abgabenordnung, hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte 
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den 
kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind. 
  
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 
die Durchführung von Dauer- und Sonderausstellungen, Führungen und Workshops; 
die Unterhaltung einer Präsenzbibliothek und eines Archivs mit Lesesaal; 
die Erforschung der Kölner NS-Geschichte; 
die Unterhaltung von Datenbanken;

die Unterhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes und Errichtung von Denkmälern 
im Stadtraum; 
die Durchführung von Projekten und Unterhaltung von Räumlichkeiten zur Kinder-, 
die Jugendlichen- und Erwachsenenbildung; 
die Durchführung von Projekten zur Berufsbildung; 
Veranstaltungen zu historischen und politischen Themen mit dem Schwerpunkt 
Geschichte des Nationalsozialismus; 
die Erhaltung des denkmalgeschützten Bereichs 
  
  
           § 2  
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche 
Zwecke.  
  
  
          § 3  
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet 
werden. Die Stadt Köln erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.  
  
Die Stadt Köln erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall 
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den 
gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.  
  
  
          § 4  
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, 
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.  
  
  
          § 5  
Bei Auslösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter 
Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Köln, die es unmittelbar und 
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.  
  
          § 6  
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

1371 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3484/2025 
Freigabedatum 
 20.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gemeinnützigkeitssatzung für das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die beigefügte Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszent-
rums der Stadt Köln. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln ist als juristische Person des öffentlichen Rechts zurzeit nur im Rahmen ihrer 
Betriebe gewerblicher Art (BgA) unternehmerisch tätig. In Absprache mit der Finanzverwal-
tung ist ab 01.01.2026 für den Bereich des NS-Dokumentationszentrums ein BgA einzurich-
ten. 
Das NS-Dokumentationszentrum verfolgt mit seinen Tätigkeiten gemeinnützige Zwecke. Die 
hierfür zu erlassende Satzung wurde vorab mit der Finanzverwaltung abgestimmt und wird 
hiermit gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW dem Rat zur Zustimmung vorge-
legt. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Entwurf „Gemeinnützigkeitssatzung des NS-Dokumentationszentrums der Stadt 
      Köln“

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung

1319 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Stadt Köln ist als juristische Person des öffentlichen Rechts zurzeit nur im Rahmen ihrer Betriebe 
gewerblicher Art (BgA) unternehmerisch tätig. In Absprache mit der Finanzverwaltung ist ab 01.01.2026 
für den Bereich des NS-Dokumentationszentrums ein BgA einzurichten. In der 
Gemeinnützigkeitssatzung werden lediglich die bestehenden Zwecke der Arbeit des NS-
Dokumentationszentrums aufgeführt. Es besteht deshalb an dieser Stelle kein Gestaltungsspielraum 
hinsichtlich der Veränderung dieser Zwecke oder der konkreten Art und Weise, auf die sie verfolgt 
werden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (3)

07.05.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3484/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.04.2026
Erstellt
05.12.2025 11:32