3077/2017
Annahme einer Schenkung von Fotografien verschiedener Künstler für das Museum Ludwig
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4511 Vorlagen-Nummer 3077/2017 Freigabedatum 20.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer Schenkung von Fotografien verschiedener Künstler für das Museum Ludwig Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Schenkung von rd. 300 Fotografien der Künstler Hugo und Karl- Hugo Schmölz sowie Walde Huth, Fritz Kempe und Hugo Erfurth an das Museum Ludwig mit großem Dank an. Ausschuss Kunst und Kultur 05.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Eine Fotosammlung mit über 300 Werken von Hugo und Karl-Hugo Schmölz sowie Walde Huth, Fritz Kempe und Hugo Erfurth wird dem Museum Ludwig bzw. der Stadt Köln zur Schenkung angeboten. Das Museum Ludwig hat in den letzten Jahren durch Schenkungen und Ankäufe begonnen, seinen Bestand an Fotografien von Hugo Schmölz (1879–1938) und seinem Sohn Karl Hugo Schmölz (1917–1986) zu erweitern, um so der Bedeutung dieser beiden Kölner Fotografen innerhalb der Sammlung gerecht zu werden. Hugo und Karl Hugo Schmölz sind als Architekturfotografen internati- onal bekannt. In ihrer Nüchternheit zeugen ihre Aufnahmen von der Geschichte Kölns wie zugleich der Moderne in der Fotografie. Bekannt sind Aufnahmen des WDR-Gebäudes oder von Kinointerieur des 1950er-Jahre. Im Kontext der Messe „Paris Photo“ wird in diesem Jahr auch eine Karl Hugo Schmölz Ausstellung im Pariser Grand Palais zu sehen sein, was zur weiteren internationalen Aner- kennung beitragen wird. Auch das Museum Ludwig wurde 1985/86 – noch ohne Kunst an den Wän- den – von Karl Hugo Schmölz fotografiert. Bekannte wie auch unbekanntere Motive aus dem Nach- lass von Walde Huth, Karl Hugo Schmölz‘ Frau, sind in dieser umfangreichen Privatsammlung vereint und ermöglichen, Schmölz Vater und Sohn differenzierter kennenzulernen und vertieft zu erforschen. Die Fotografien haben ausweislich eines externen Gutachtens einen Gesamtwert von insgesamt 43.630,00 EUR. Die Schenkerin möchte auf ausdrücklichen Wunsch öffentlich nicht genannt werden. Mit der Annah- me hat die Schenkerin Anspruch auf Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung in Höhe des Wer- tes der Schenkung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3077/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2017
- Erstellt
- 05.10.2017 09:49