V/0248/2009
Hüfferstraße - Haltestelle "Jungeblodtplatz" (beide Fahrtrichtungen)
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Beschlussvorlage
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V/0248/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Hüfferstraße - Haltestellen "Jungeblodtplatz" (beide Fahrtrichtungen) Gerichtsstraße - Haltestellen "Landgericht" (beide Fahrtrichtungen) - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Haltestellen „Jungeblodtplatz“ auf der Hüfferstraße und die Haltestellen „Landgericht“ (jeweils beide Fahrtrichtungen) auf der Gerichtsstraße werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanungen (Lageplan Nr. 4051 Blatt 1(2) und Lage- plan Nr. 4052 Blatt 1(2)) ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Neubau der Haltestellen „Jun- geblodtplatz“ Baukosten in Höhe von ca. 42.000 € und für die Haltestellen „Gerichtsstraße“ Bau- kosten in Höhe von ca. 62.000 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran- schlagt: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Teilergebnisplan (Zei- le) 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2009 24.345.260 Benötigt wer- den hier 104.000 € Insgesamt: 24.345.260 Vorlagen-Nr.: V/0248/2009 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 30.03.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0248/2009 Mit der Einnahme der Fördermittel (für diese Maßnahmen etwa 78.000 €) wird in 2009 gerechnet. Begründung: 1. Voraussetzungen: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 03.12.2008 wurde unter Punkt 3 der Vorlage V/0792/2008 das Zusatzprogramm „Barrie- refreie Bushaltestellen 2010“ durch Amt 61 vorgestellt und durch den Ausschuss beschlos- sen. Unter den Punkten 8 und 9 der in der o. g. Vorlage beigefügten Tabelle wurden die Hal- testellen „Gerichtsstraße“ aufgeführt. Die Anregung für den Umbau der Haltestellen „Jun- geblodtplatz“ kam direkt aus der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) und wurde mit in die Prioritätenliste für das Jahr 2010 aufgenom- men. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: 2.1 Haltestelle „Jungeblodtplatz“ FR stadteinwärts Bei der Haltestelle handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle. Diese Haltestelle wird vor das Haus Nr. 65 gelegt, um wartenden Fahrgästen mehr Aufstellfläche zu bie- ten und um dort eine Wartehalle der WALL-AG aufstellen zu lassen. Die vorhandene Werbe-Buswartehalle wird demontiert. Auf einer Länge von 18 m wird ein Niederflur- busbordstein eingebaut, der es allen Fahrgästen ermöglicht, nahezu barrierefrei den Bus zu betreten. In Höhe des Bushalteschildes wird erstmalig ein Aufmerksamkeitsfeld für Blinde und Sehbehinderte eingebaut. Hier sollen 15 Fahrradständer installiert wer- den. Zeitgleich mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle wird das Tiefbauamt auch die Erneuerung der Geh- und Radwege vornehmen. 2.2 Haltestelle „Jungeblodtplatz“ FR stadtauswärts Bei der Haltestelle handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle, an der bereits ei- ne Wartehalle vorhanden ist, die durch eine neue WALL-Wartehalle ausgetauscht wird. Auf einer Länge von 18 m wird ein Niederflurbusbordstein eingebaut. In Höhe des Bushalteschildes wird erstmalig ein Aufmerksamkeitsfeld für Blinde und Sehbehinderte eingebaut. Der Umbau dieser Bushaltestelle geschieht in Abstimmung mit dem Hochbau des neu- en Universitätsgebäudes. 2.3 Haltestelle „Landgericht“ FR stadteinwärts Bei dieser Haltestelle handelt es sich um eine Busbucht, die erhalten bleiben wird. Durch den Einbau eines Niederflurbusbordsteines ist der weitestgehend barrierefreie Einstieg in den Bus möglich. Die vorhandene Fahrgastinformation wird in das neue Aufmerksamkeitsfeld am Buseinstieg gesetzt. Die vorhandene Werbewartehalle wird durch ein neues Modell ersetzt. 2.4 Haltestelle „Landgericht“ FR stadtauswärts Bei der Haltestelle handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle. Auf einer Länge von 18 m wird ein Niederflurbusbordstein eingebaut. Da die neue Werbewartehalle in ihren Abmessungen größer ist als die ursprüngliche Halle, muss aus Platzgründen ein - 3 - V/0248/2009 Baum entfallen. Hier ist bereits ein Fahrgastinformationssystem der Stadtwerke vor- handen. Zeitgleich mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle wird das Tiefbauamt auch die Instandsetzung der Gehwege vornehmen. 3. Ausschreibung und Bau: Mit der Ausschreibung der Maßnahme wird direkt nach dem Baubeschluss begonnen, die Umsetzung ist im 3. Quartal 2009 geplant, da die Fördermittel durch das Land zeitnah be- reitgestellt werden. Die Verkehrsführung wird auf die aktuelle Situation abgestimmt. 4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Fördermaßnahme nach dem ÖPNVG NRW (§ 12). 75 % der Baukosten sind förderfähig. Der geplante verbesserte Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Häuser Hüfferstraße 77 – 65 ist grundsätzlich beitragspflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Eine Abrechnung mit den Eigentümern kann erst erfolgen, wenn ein abrechnungsfähiger Ab- schnitt der Hüfferstraße (= ein festgelegtes Bauprogramm) neu ausgebaut worden ist. Zurzeit ist die Hüfferstraße in diesem Bereich beitragsrechtlich als „Beobachtungsfall“ anzusehen. Eine Angabe zu den beitragsfähigen Kosten kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfol- gen. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hüfferstraße 77
- Gerichtsstraße
- Jungeblodtplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0248/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37