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V/0248/2009

Hüfferstraße - Haltestelle "Jungeblodtplatz" (beide Fahrtrichtungen)

Vorlagen 30.03.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.05.2009, TOP 5.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6149 Zeichen

V/0248/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hüfferstraße - Haltestellen "Jungeblodtplatz" (beide Fahrtrichtungen) 
Gerichtsstraße - Haltestellen "Landgericht" (beide Fahrtrichtungen) 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Haltestellen „Jungeblodtplatz“ auf der Hüfferstraße und die Haltestellen „Landgericht“ (jeweils 
beide Fahrtrichtungen) auf der Gerichtsstraße werden auf der Grundlage der vom  Tiefbauamt  der 
 Stadt  Münster  aufgestellten  Ausführungsplanungen  (Lageplan  Nr. 4051 Blatt 1(2) und Lage-
plan Nr. 4052 Blatt 1(2)) ausgebaut. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Neubau der Haltestellen „Jun-
geblodtplatz“ Baukosten in Höhe von ca. 42.000 € und für die Haltestellen „Gerichtsstraße“ Bau-
kosten in Höhe von ca. 62.000 € entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran-
schlagt: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
 
2009 
 
 
24.345.260 
 
Benötigt wer-
den hier 
104.000 € 
 
Insgesamt: 24.345.260  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0248/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0248/2009 
Mit der Einnahme der Fördermittel (für diese Maßnahmen etwa 78.000 €) wird in 2009 gerechnet. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
am 03.12.2008 wurde unter Punkt 3 der Vorlage V/0792/2008 das  Zusatzprogramm „Barrie-
refreie Bushaltestellen 2010“ durch Amt 61 vorgestellt und durch den Ausschuss beschlos-
sen. Unter den Punkten 8 und 9 der in der o. g. Vorlage beigefügten Tabelle wurden die Hal-
testellen „Gerichtsstraße“ aufgeführt. Die Anregung für den Umbau der Haltestellen „Jun-
geblodtplatz“ kam direkt aus der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
mit Behinderungen (KIB) und wurde mit in die Prioritätenliste für das Jahr 2010 aufgenom-
men. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
2.1 Haltestelle „Jungeblodtplatz“ FR stadteinwärts 
 
Bei der Haltestelle handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle. Diese Haltestelle 
wird vor das Haus Nr. 65 gelegt, um wartenden Fahrgästen mehr Aufstellfläche zu bie-
ten und um dort eine Wartehalle der WALL-AG aufstellen zu lassen. Die vorhandene 
Werbe-Buswartehalle wird demontiert. Auf einer Länge von 18 m wird ein Niederflur-
busbordstein eingebaut, der es allen Fahrgästen ermöglicht, nahezu barrierefrei den 
Bus zu betreten. In Höhe des Bushalteschildes wird erstmalig ein Aufmerksamkeitsfeld 
für Blinde und  Sehbehinderte eingebaut. Hier sollen 15 Fahrradständer installiert wer-
den. 
 
Zeitgleich mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle wird das Tiefbauamt auch 
die Erneuerung der Geh- und Radwege vornehmen. 
 
2.2 Haltestelle „Jungeblodtplatz“ FR stadtauswärts 
 
Bei der  Haltestelle handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle, an der bereits ei-
ne Wartehalle vorhanden ist, die durch eine neue WALL-Wartehalle ausgetauscht wird. 
Auf einer Länge von 18 m wird ein Niederflurbusbordstein eingebaut. In Höhe des 
Bushalteschildes wird erstmalig ein Aufmerksamkeitsfeld für Blinde und Sehbehinderte 
eingebaut. 
 
Der Umbau dieser Bushaltestelle geschieht in Abstimmung mit dem Hochbau des neu-
en Universitätsgebäudes. 
 
2.3 Haltestelle „Landgericht“ FR stadteinwärts 
 
Bei dieser Haltestelle handelt es sich um eine Busbucht, die erhalten bleiben wird.  
Durch den Einbau eines Niederflurbusbordsteines ist der weitestgehend barrierefreie 
Einstieg in den Bus möglich. Die vorhandene Fahrgastinformation wird in das neue 
Aufmerksamkeitsfeld am Buseinstieg gesetzt. Die vorhandene Werbewartehalle wird 
durch ein neues Modell ersetzt. 
 
2.4 Haltestelle „Landgericht“ FR stadtauswärts 
 
Bei der Haltestelle handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle. Auf einer Länge 
von 18 m wird ein Niederflurbusbordstein eingebaut. Da die neue Werbewartehalle in 
ihren Abmessungen größer ist als die ursprüngliche  Halle, muss aus Platzgründen ein

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V/0248/2009 
Baum entfallen. Hier ist bereits ein Fahrgastinformationssystem der Stadtwerke vor-
handen. 
 
  Zeitgleich mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle wird das Tiefbauamt auch 
die Instandsetzung der Gehwege vornehmen. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
 Mit der Ausschreibung der Maßnahme wird direkt nach dem Baubeschluss begonnen, die 
Umsetzung ist im 3. Quartal 2009 geplant, da die Fördermittel durch das Land zeitnah be-
reitgestellt werden. Die Verkehrsführung wird auf die aktuelle Situation abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
 Bei dieser Maßnahme handelt es sich um  eine Fördermaßnahme nach dem ÖPNVG NRW 
(§ 12). 75 % der Baukosten sind förderfähig. 
 
 Der geplante verbesserte Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Häuser Hüfferstraße 
77 – 65 ist grundsätzlich beitragspflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Eine 
Abrechnung mit den Eigentümern kann erst erfolgen, wenn ein abrechnungsfähiger Ab-
schnitt der Hüfferstraße (= ein festgelegtes Bauprogramm) neu ausgebaut worden ist. Zurzeit 
ist die Hüfferstraße in diesem Bereich beitragsrechtlich als „Beobachtungsfall“ anzusehen. 
Eine Angabe zu den beitragsfähigen Kosten kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfol-
gen. 
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
 Für die Maßnahme sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
 Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hüfferstraße 77
  • Gerichtsstraße
  • Jungeblodtplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0248/2009
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37