2260/2025
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion der BV 9 vom 26.06.2025 betr. Vermüllung am Alten Deutzer Postweg
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Mitteilung BV
2552 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2260/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion der BV 8 vom 26.06.2025 betr. Vermüllung am Alten Deutzer Postweg zwischen Ostheim und Rath/Heumar Die SPD-Fraktion stellt in der Sitzung der BV 8 vom 26.06.2025 betr. Vermüllung am Alten Deutzer Postweg zwischen Ostheim und Rath/Heumar folgende Fragen: Entlang der Fahrbahn des Alten Deutzer Postweges, insbesondere im Abschnitt zwischen der Frankfurter Straße in Ostheim und der Straße Im Lüsch in Rath-Heumar, ist vermehrt wilder Müll zu beobachten. Besonders betroffen sind die Seitenstreifen sowie die Bereiche unterhalb der Autobahnbrücken. 1. Kennt die Verwaltung die aktuelle Müllsituation in diesem Bereich? Falls ja, wie wird sie bewertet? 2. Werden in diesem Abschnitt regelmäßige Kontrollen oder Reinigungsmaßnahmen durchgeführt? Falls ja, in welchem Rhythmus und durch welche Stellen? 3. Gibt es Erkenntnisse über die Verursacherinnen und Verursacher des wilden Mülls? Falls ja, liegen Maßnahmen zur Identifikation oder Ahndung vor? 4. Können anliegende Betriebe in die Präventionsmaßnahmen eingebunden werden? Welche Möglichkeiten gibt es, sie aktiv in die Müllvermeidung einzubeziehen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1: Die benannten Umstände sind bekannt. Die Situation wird leider als unbefriedigend bewertet, da der Bereich als Ablagefläche für wilden Müll genutzt wird. Es handelt sich nicht um punktu- ellen Schmutz, sondern um ein wiederkehrendes Abstellen von Sperrmüll und Unrat. Zu Frage 2: Die Fahrbahnen in den betroffenen Bereichen werden einmal wöchentlich durch der AWB Ab- fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) mit einer großen Kehrmaschine gesäubert. Grobe Verschmutzungen werden mehrmals pro Woche bedarfsorientiert durch den sogenannten Lit- tering-Trupp der AWB beseitigt. Zudem wird der Bereich täglich durch den zuständigen Grup- penleiter kontrolliert, um kurzfristig auf wilden Müll reagieren zu können. Zu Frage 3: Es liegen keine Erkenntnisse über die Verursachenden vor. Zu Frage 4: 2 Es gibt keine rechtlichen Möglichkeiten, die anliegenden Betriebe zur Entsorgung oder Unter- bindung von wilden Müllablagerungen mit einzubeziehen, da die Verursachenden nicht ermit- telt werden können. Mögliche Maßnahmen sind der Einwurf von Informationsmaterial zur kor- rekten Mülltrennung sowie eine Abfallberatung. Beide Möglichkeiten werden derzeit geprüft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2260/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.07.2025
- Erstellt
- 10.07.2025 11:55