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V/0901/2010

Erneuerung der Warendorfer Straße nach Kanalbau zwischen Kaiser-Wilhelm-Ring und Danziger Freiheit

Vorlagen 02.12.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.01.2011, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8519 Zeichen

V/0901/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erneuerung der Warendorfer Straße nach Kanalbau zwischen Kaiser-Wilhelm-Ring und Danziger 
Freiheit 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Warendorfer Straße zwischen Kaiser-Wilhelm-Ring und Danziger Freiheit wird auf der Grund-
lage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9944 
Blatt 1(4) vom November 2010) ausgebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Gesamtkosten, einschließlich Planungs-
kosten und Kosten für das Versetzen der Straßenbeleuchtung, in Höhe von 2,97 Mio € entstehen. 
Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 1,975 Mio € gegenüber. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4021 Warendorfer Straße, Ring bis 
Danziger Freiheit 
   
Auszahlungen   2010 
2011 
2012 
2013 
200.000 
500.000 
1.135.000 
1.135.000 
 
Einzahlungen   2011 
2012 
230.000 
380.000 
. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0901/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.12.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0901/2010 
2013 
2014 
390.000 
200.000 
Investitionsmaßnahme 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG    
Einzahlungen   2015 775.000  
Summe aller Auszahlungen/ Saldo 995.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
 Grundlage ist der am 23.09.2010 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft gefasste Planungsbeschluss für die Warendorfer Straße - überarbeitete Pla-
nung zur Wiederherstellung nach Kanalbau zwischen Ring und Danziger, Vorlagen-Nr. 
V/0620/2010. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
       
 Bestand:
 
 Die gesamte Warendorfer Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Fahr-
bahndecke ist in vielen Bereichen schadhaft. Aufgrund des schlechten Zustandes, wurde 
daher bereits in diesem Abschnitt die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.  
 
 Die Nebenanlagen weisen einen schlechten Zustand auf. Die Befestigungen der Rad- und 
Gehwege sowie der Parkstreifen werden durch ausragende Wurzeln des Baumbestandes 
angehoben und der Verkehrsraum eingeschränkt. Ferner sind die Radwege für das vorhan-
dene Radverkehrsaufkommen zu schmal dimensioniert. 
 
 Planung:
 
 Der Charakter und der Querschnitt des Straßenraums sollen im Wesentlichen erhalten blei-
ben. So werden die vorhandenen Kleinpflasterflächen in den Parkstreifen wiederhergestellt. 
Durch die Vergrößerung der Baumscheiben und durch schonende Bauweise wird der Eingriff 
in den prägenden Baumbestand minimiert. Lediglich drei Bäume müssen auf der gesamten 
Baustrecke planungsbedingt gefällt werden, diese werden aber durch vier Neuanpflanzun-
gen auf der Warendorfer Straße wieder kompensiert.  
 
 Die Fahrbahn bleibt in der vorhandenen Breite erhalten. Damit kann ein durchgehender Ver-
kehrsfluss sichergestellt werden, auch wenn sich wartende Linksabbieger an den Einmün-
dungen aufstellen. Der Gesamtaufbau der Hauptverkehrsstraße wird mit einer Dicke von ca. 
66 cm hergestellt. 
 
 Die Radwege werden, zu Lasten der Gehwegbreite, weitgehend auf 2,00 m, mindestens 
aber auf 1,60 m verbreitert, lediglich bei der Hs.-Nr. 148 wird der Radweg auf einer Länge 
von ca. 20,00 m auf eine Breite von ca. 1,20 m eingeengt.  
 
 Der südliche Gehweg wird in einer Breite von ca. 2,00 m bis 3,50 m, an einigen Engstellen in 
1,60 m ausgebaut. Die Breite des nördlichen Gehweges beträgt 2,00 m bis 4,70 m.

- 3 - 
V/0901/2010 
 Weiterhin werden die Lage und die Ausbildung der Haltestellen für mobilitätseingeschränkte 
Menschen optimiert. Alle Haltestellen erhalten einen 16 cm Niederflurbus-Bordstein und ein 
Aufmerksamkeitsfeld.  
 
 Die Bürger und Bürgerinnen wurden in einer Informationsveranstaltung am 14.07.2010 über 
den geplanten Straßenausbau informiert. Die Anregungen aus dieser Veranstaltung wurden 
in die Straßenplanung eingearbeitet. 
 
 Im Zuge der geplanten Straßenbauarbeiten sind auch umfangreiche Erneuerungsarbeiten an 
den vorhandenen Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser, Strom von den Stadtwerken 
Münster geplant. Teilweise sind auch Neuverlegungen von Fernwärmeleitungen und Leer-
rohre für Lichtwellenleiterkabel vorgesehen. Vorab wird die Kanalisation einschließlich der 
Grundstücksentwässerungsleitungen erneuert (s. Vorlage Nr. V/0193/2010). 
 
 Die jetzige Ausbauplanung einschließlich der geplanten Verlegung der zu erneuernden Ver-
sorgungsleitungen und der Kanalisation wurden in einer 2. Bürgerinformations- veranstaltung 
am 17.11.2010 der Bürgerschaft vorgestellt.  
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
 In Abhängigkeit von der Fertigstellung der Kanalbauarbeiten in den Teilabschnitten ist ge-
plant, dass die Stadtwerke ab Herbst 2011 mit dem Verlegen der Versorgungsleitungen be-
ginnen. Der Straßenbau wird anschließend ab 2012 folgen.   
 
 Für die Konzeptionierung der Verkehrsführung und des Bauablaufes werden die Interessen 
der Anwohner und der Gewerbe- und der Geschäftsbetriebe soweit wie möglich berücksich-
tigt. Die Anregungen aus den vorherigen Informationsveranstaltungen werden in diese Kon-
zeptionierung einfließen. 
 
 Die genauen Bauzeiten für den Straßenausbau der Warendorfer Straße mit den einzelnen 
Bauabschnitten werden zurzeit noch mit den Stadtwerken erarbeitet.  
 
 Die Ergebnisse, werden dann in einer 3. Bürgerinformationsveranstaltung im Sommer 2011 
den Anwohnern und den Gewerbe- und Geschäftsbetreibenden vorgestellt. 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
       
 Förderung:
 
 Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2010, Vorlagen-Nr. V/0315/2010/1, die 
Prioritäten für die als nächstes zu realisierenden Straßenbauprojekte festgelegt. 
 
 Die Warendorfer Straße wurde an zweiter Stelle in der städtischen Prioritätenliste zur Bean-
tragung von Zuschussmaßnahmen (FöRi-kom-Stra) ab 2011 gesetzt.  
 
 Diese Prioritätenliste bildet die Grundlage für das Einplanungsgespräch mit den Vertretern 
des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksregierung Müns-
ter. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fließen dann in das Lan-
desprogramm ein.  
 
 Die Maßnahme Erneuerung der Warendorfer Straße zwischen Kaiser–Wilhelm–Ring und 
Danziger Freiheit ist nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-kom-Stra 
zuwendungsfähig. Die Gesamtkosten der Zuwendungsanmeldung betragen ca. 2,97 Mio €. 
Davon sind Kosten in Höhe von ca. 2,0 Mio € zuwendungsfähig und sie werden voraussicht-
lich mit 60 % gefördert (= 1,2 Mio €). 
 
 Beiträge Dritter:

- 4 - 
V/0901/2010 
 Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist die Warendorfer Straße älter als 50 Jahre. Dem 
erstellten Bodengutachten ist zu entnehmen, dass der jetzige Ausbau der Fahrbahn sowie 
der Nebenanlagen den geforderten Ansprüchen an die Frostsicherheit in wesentlichen Teilen 
nicht genügt. Die Wiederherstellung der Anlage stellt daher eine wesentliche Verbesserung 
dar, die beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts ist (§ 8 KAG NRW). 
 
 Bei der Warendorfer Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße nach § 3 Abs 3c 
der Straßenbaubeitragssatzung. Die Anlieger beteiligen sich mit 40 – 80 % (je nach Teilein-
richtung) an den beitragsfähigen Kosten. 
  
 Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. 
Erbbauberechtigten voraussichtlich einen Betrag von rd. 775.000,00 €. Dies entspricht einem 
Verteilerwert/m² vervielfältigter Grundstücksfläche von ca. 6,74 €.  
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0193/2010, und wurde in der Bezirksver-
tretung Mitte am 29.06.2010 und im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen am 06.07.2010 
einstimmig beschlossen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

18.01.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Warendorfer Straße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0901/2010
Typ
Vorlagen
Datum
02.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37