Mandari Insight

1614/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße Höhe Finkens Garten (Az.: 02-1600-243/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 2.1

Anlage- Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage- Eingabe

1462 Zeichen

Anlage 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich möchte gerne folgende Vorschläge/ Anträge in die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen einbringen: 
 
I. Ich habe der Stadt am 29. März geschrieben, um zu überprüfen ob man die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 KM/H auf 30 Km/h reduziert, weil 1. viele 
Kindergartenkinder den Park regelmäßig besuchen, 2. Radfahrer aufgrund des 
Radweges die Straßenseite wechseln müssen (was teilweise unmöglich ist). 3. Der 
Verkehr sehr laut ist, was Anwohner und die Besucher des Parks stört und weil 
Fußgänger ebenfalls den Bürgersteig wechseln müssen, weil er dort endet. Dieser 
Abschnitt von 30 wäre auch nur relativ kurz denn er müsste nur zwischen Gartenstr 
und Ortsschild sein.Dies würde den Verkehr der immens ist, auch nicht 
behindern.Die Stadt hat mir auch nach mehreren Aufforderungen (auch via der 
Bürgerbeschwerde) nicht geschrieben. 
 
II. Ein Vorschlag für einen Zebrastreifen wurde abgelehnt, weil der Bürgersteig nicht 
„vor“ dem Finkens Garten endet (nämlich 2-4 m vorher). Dieser wäre aber für eine 
gefahrlosen Übergang nötig. 
 
III. Auch habe ich der Stadt um regelmäßige Überprüfungen der Geschwindigkeit 
gebeten. Bisher wurden auch so 2x Kontrollen mit der Anlage durchgeführt. Weil die 
Verstosszahlen aber auf dem Papier sehr niedrig liegen,möchte die Stadt keine 
regelmäßigen Kontrollen durchführen. 
An dieser Stelle sind leider auch keine Radarkontrollen möglich. 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4249 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1614/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße Höhe Finkens 
Garten (Az.: 02-1600-243/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für seine Anregungen, sieht jedoch von ei-
ner Änderung der Verkehrssituation ab.  
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt einige verkehrslenkende Maßnahmen (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Grundsätzlich sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Maßgabe der Straßenverkehrs-
Ordnung nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. 
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, 
wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine 
Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Im Bereich Friedrich-Ebert-Str. (Höhe Finkens 
Garten) liegen entsprechende Erkenntnisse zur Unfallsituation nicht vor. Auch befinden sich hier kei-
ne sog. schützenswerten Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schu-
len, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser), die eine Beschränkung der zuläs-
sigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würden. Die gewünschte Beschränkung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit ist folglich nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung 
unbegründet.  
 
Derzeit wird für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Örtlichkeit nach den Richtlinien für 
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und

3 
Wohnungswesen in Verbindung mit den geänderten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung keine 
Möglichkeit gesehen, da u. a. augenscheinlich die erforderlichen Verkehrsstärken von Fußgänger pro 
Stunde nicht erreicht werden. 
 
Nach einer Überprüfung vor Ort wurden in dem benannten Bereich Messstellen für mobile Geschwin-
digkeitskontrollen eingerichtet.  
Vom 18.07. bis 24.07.2019 war dort eine semistationäre Anlage („Anhänger“) eingesetzt. Die semista-
tionäre Anlage kann in beide Fahrtrichtungen messen.  
 
Ergebnisse: 
 
In Fahrtrichtung Römerstraße:  
20.945 Durchfahrten, hiervon 171 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das entspricht einer Quote von 
0,8 %. 
In Fahrtrichtung Zum Forstbotanischen Garten:  
18.013 Durchfahren, hiervon 44 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das entspricht einer Quote von 
0,3 %. 
 
Eine Verstoßquote von unter 1 % ist sehr geringfügig und rechtfertigt keine weiteren Maßnahmen, da 
keine Gefahr der Verkehrssicherheit vorliegt und bisher ist nicht bekannt, dass sich die Situation vor 
Ort verschärft haben könnte.  
 
Der technische Außendienst ist über die Eingabe informiert, wobei kurzfristige weitere Kontrollen nicht 
möglich sind, da eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Eingaben/Anfragen/Beschwerden wegen 
Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet vorliegt. Da es sehr viele Straßen im Stadtge-
biet gibt, in denen andere Verkehrsteilnehmende einer ständigen akuten Gefährdung ausgesetzt sind, 
müssen insbesondere diese Berücksichtigung finden.  
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Zum Forstbotanischen Garten
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Römerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1614/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.06.2020
Erstellt
28.05.2020 09:23