1614/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße Höhe Finkens Garten (Az.: 02-1600-243/19)
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Anlage- Eingabe
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Anlage Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne folgende Vorschläge/ Anträge in die Bezirksvertretung Rodenkirchen einbringen: I. Ich habe der Stadt am 29. März geschrieben, um zu überprüfen ob man die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 KM/H auf 30 Km/h reduziert, weil 1. viele Kindergartenkinder den Park regelmäßig besuchen, 2. Radfahrer aufgrund des Radweges die Straßenseite wechseln müssen (was teilweise unmöglich ist). 3. Der Verkehr sehr laut ist, was Anwohner und die Besucher des Parks stört und weil Fußgänger ebenfalls den Bürgersteig wechseln müssen, weil er dort endet. Dieser Abschnitt von 30 wäre auch nur relativ kurz denn er müsste nur zwischen Gartenstr und Ortsschild sein.Dies würde den Verkehr der immens ist, auch nicht behindern.Die Stadt hat mir auch nach mehreren Aufforderungen (auch via der Bürgerbeschwerde) nicht geschrieben. II. Ein Vorschlag für einen Zebrastreifen wurde abgelehnt, weil der Bürgersteig nicht „vor“ dem Finkens Garten endet (nämlich 2-4 m vorher). Dieser wäre aber für eine gefahrlosen Übergang nötig. III. Auch habe ich der Stadt um regelmäßige Überprüfungen der Geschwindigkeit gebeten. Bisher wurden auch so 2x Kontrollen mit der Anlage durchgeführt. Weil die Verstosszahlen aber auf dem Papier sehr niedrig liegen,möchte die Stadt keine regelmäßigen Kontrollen durchführen. An dieser Stelle sind leider auch keine Radarkontrollen möglich. Mit freundlichen Grüßen,
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1614/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Straße Höhe Finkens Garten (Az.: 02-1600-243/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für seine Anregungen, sieht jedoch von ei- ner Änderung der Verkehrssituation ab. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt einige verkehrslenkende Maßnahmen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Maßgabe der Straßenverkehrs- Ordnung nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Im Bereich Friedrich-Ebert-Str. (Höhe Finkens Garten) liegen entsprechende Erkenntnisse zur Unfallsituation nicht vor. Auch befinden sich hier kei- ne sog. schützenswerten Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schu- len, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser), die eine Beschränkung der zuläs- sigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würden. Die gewünschte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist folglich nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung unbegründet. Derzeit wird für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Örtlichkeit nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und 3 Wohnungswesen in Verbindung mit den geänderten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung keine Möglichkeit gesehen, da u. a. augenscheinlich die erforderlichen Verkehrsstärken von Fußgänger pro Stunde nicht erreicht werden. Nach einer Überprüfung vor Ort wurden in dem benannten Bereich Messstellen für mobile Geschwin- digkeitskontrollen eingerichtet. Vom 18.07. bis 24.07.2019 war dort eine semistationäre Anlage („Anhänger“) eingesetzt. Die semista- tionäre Anlage kann in beide Fahrtrichtungen messen. Ergebnisse: In Fahrtrichtung Römerstraße: 20.945 Durchfahrten, hiervon 171 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das entspricht einer Quote von 0,8 %. In Fahrtrichtung Zum Forstbotanischen Garten: 18.013 Durchfahren, hiervon 44 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das entspricht einer Quote von 0,3 %. Eine Verstoßquote von unter 1 % ist sehr geringfügig und rechtfertigt keine weiteren Maßnahmen, da keine Gefahr der Verkehrssicherheit vorliegt und bisher ist nicht bekannt, dass sich die Situation vor Ort verschärft haben könnte. Der technische Außendienst ist über die Eingabe informiert, wobei kurzfristige weitere Kontrollen nicht möglich sind, da eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Eingaben/Anfragen/Beschwerden wegen Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet vorliegt. Da es sehr viele Straßen im Stadtge- biet gibt, in denen andere Verkehrsteilnehmende einer ständigen akuten Gefährdung ausgesetzt sind, müssen insbesondere diese Berücksichtigung finden. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Zum Forstbotanischen Garten
- Friedrich-Ebert-Straße
- Römerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1614/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.06.2020
- Erstellt
- 28.05.2020 09:23