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V/0263/2006

Mondstraße

Vorlage 07.04.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.05.2006, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11447 Zeichen

V/0263/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mondstraße K 33 
1.Beitragsrechtliche Einstufung der Mondstraße und Offenlegung für 
   a) die erstmalige Anlegung von Geh- und Radwegen und eines Parkstreifens auf der  
        westlichen Straßenseite der Mondstraße einschließlich Erneuerung der Straßenbeleuchtung;
   b) die Erneuerung der Fahrbahn und 
   c) die Erneuerung der östlichen Nebenanlagen im Bestand 
2. Bericht zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgaben-
gesetz NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils 
geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe c) die Mondstraße als Hauptver-
kehrsstraße eingestuft. Die Anlage erstreckt sich in beitragsrechtlicher Hinsicht von der 
Wolbecker Straße bis zur Warendorfer Straße (=Gesamtlänge). 
 
2. Der Ausbauplan Nr. 9366 Bl. 1 – 7 (/) wird in der Zeit vom 15.05.2006  bis 16.06.2006 offen 
gelegt. 
 
3. Der Bericht der Verwaltung über die geplante Abrechnung der Nebenanlagen in der Mond-
straße nach den Vorschriften des BauGB wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Begründung: 
zu 1 + 2:
 
Die Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadtwerke Münster müssen auf der gesamten Länge der 
Mondstraße erneuert werden. Die Kanalleitungen der Stadt Münster im Bereich zwischen 
Pleistermühlenweg und Graelbach sowie in der Kreuzung Theodor-Fontane-Straße sind ebenfalls 
zu erneuern.  Die Verwaltung beabsichtigt, im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen, die ab-
gängige Fahrbahn der Mondstraße und die sich zu einem überwiegenden Teil in schlechtem Zu-
stand befindlichen östlichen Nebenanlagen neu auszubauen. Auf der westlichen Straßenseite sol-
len die Nebenanlagen endgültig ausgebaut worden. Die Straßenbeleuchtung auf dieser Seite muss 
wegen Abgängigkeit ebenfalls erneuert werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0263/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0263/2006 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-O st am 15.01.2004 und im Ausschuss für Stadtpla-
nung, Wohnen und Verkehr am 29.01.2004 wurde die Vorplanung zum Ausbau der westlichen 
Nebenanlagen der Mondstraße K 33 beschlossen. 
 
F a h r b a h n 
Die Fahrbahn der Mon
dstraße ist aufgrund ihres Alters von über 40 Jahren und der starken ver-
kehrlichen Belastung insgesamt abgängig und dringend erneuerungsbedürftig. Der vorhandene 
Oberbau entspricht nicht annähernd dem heutigen technischen Standard für derartige Anlagen. Es 
ist daher beabsichtigt, die Fahrbahn der Mondstraße nach Abschluss der Tiefbauarbeiten insge-
samt neu auszubauen. 
 
Der Ausbau der Fahrbahn ist beitragsrechtlich uner heblich, weil es sich bei der Mondstraße um 
eine klassifizierte Straße handelt (K 33). Nach der Satzungsregelung der Straßenbaubeitragssat-
zung (§ 2, Abs. 2) sind die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Land- und Kreisstraßen 
nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter sind, als die anschließenden freien Strecken. Das ist hier 
nicht der Fall. Die Anlieger beteiligen sich daher nicht  an den Kosten der Fahrbahn. 
 
N e b e n a n l a g e n    a u f    d e r    ö s t l i c h e n    S t r a ß e n s e i t e 
Die vorhandenen östlich
en Nebenanlagen sind altersbedingt in weiten Teilen erneuerungsbedürf-
tig. Die von den Bauarbeiten betroffenen Geh- und Radwegflächen werden nach den Tiefbauarbei-
ten dem heutigen Standard entsprechend verbessert ausgebaut. Erstmalig werden durchgängig 
Schottertragschichten in die Geh- und Radwege eingebaut, und die Oberfläche wird mit verstärk-
tem Pflastermaterial wiederhergestellt. 
 
Bereits in den Jahren 1997 bis 2003 sind an den östlichen Nebenanlagen beitragsfähige Kosten 
angefallen. Die bereits sanierten Flächen bleiben soweit wie möglich erhalten und werden nicht 
überplant. Die beitragsfähigen Kosten  für die Verbesserung der östlichen Nebenanlagen betra-
gen voraussichtlich: 
 
1. Gehweg     = 220.250,00 € 
2. Radweg     = 352.500,00 € 
3. gem. Geh- und Radweg   =   15.800,00 € 
zusammen:                                 588.550,00 € 
 
N e b e n a n l a g e n    a u f    d e r    w e s t l i c h e n   S t r a ß e n s e i t e 
Die Ausbauplanung sie
ht vor, auf der westlichen Straßenseite erstmalig durchgängige Geh- und 
Radwege im Separationsprinzip auszubauen. Davon mu ss stellenweise zugunsten eines gemein-
samen Geh- und Radweges abgewichen werden. 
 
Neben dem Ausbau der Geh- und Radwege ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgese-
hen. Sie ist aufgrund ihres Alters abgängig und dringend sanierungsbedürftig. Nur einzelne Be-
leuchtungsmasten sind bereits verzinkt und können erhalten bleiben 
 
Daraus ergeben sich folgende beitragsfähige Kosten: 
 
1. Gehweg     = 148.750,00 € 
2. Radweg     = 162.500,00 € 
3. gem. Geh- und Radweg   = 233.350,00 € 
4. Straßenbeleuchtung   = 140.000,00 € 
zusammen        684.600,00 €

- 3 - 
V/0263/2006 
Die Erneuerungen und Verbesserungen an den vorhandenen Teileinrichtungen bzw. der verbes-
serte Ausbau von bisher nach heutigem Standard nicht hergestellten Nebenanlagen sind bei-
tragsauslösend i. S. des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-
Westfalen). Entsprechend der zurzeit gültigen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster betei-
ligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 40 – 80 % an den beitragsfähi-
gen Kosten der einzelnen Teileinrichtungen. 
 
Der ebenfalls anzulegende Parkstreifen ist beitragsrechtlich nicht relevant. Seine Kosten trägt al-
lein die Stadt Münster. 
 
Ermittlung der Anliegerbeteiligung: 
Beitragsfähige Kosten (beidseitig) je Teileinrichtung:         Beiträge:  
1. Gehwege:    369.000,00 € X 80 v. H.   = 295.200,00 € 
2. Radwege:    515.000,00 € X 40 v. H.  = 206.000,00 € 
3. gemeinsame Geh- und Radwege: 249.150,00 € X 60 v. H.  = 149.500,00 € 
4. Beleuchtung:    140.000,00 € X 60 v. H.  =   84.000,00 €
 
Anliegerbeiträge insgesamt:       = 734.700,00 € 
 
Der Verteilerwert je 
m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt nach der vorläufigen Beitragsbe-
rechnung 3,30 €. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit 500 m 2, zweigeschossig bebaut, wird zu Stra-
ßenbaubeiträgen in Höhe von ca. 2.150,00 € herangezogen. 
 
Die Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten werden im Rahmen des Offenlegungsverfahrens 
persönlich angeschrieben und über die geplanten Maßnahmen und die zu erwartenden grund-
stücksbezogenen Anliegerbeiträge informiert. Es besteht für sie die Möglichkeit, Bedenken und 
Anregungen zu der Ausbauplanung vorzubringen. Die Ausbaupläne liegen für die Dauer eines 
Monats im Kundenzentrum Planen Bauen Umwelt des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, öffent-
lich aus. 
Der Offenlegungszeitraum mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 12.05.2006 ist für den 15.05. – 
16.06.2006 geplant. 
 
zu 3: 
Die Mondstraße muss zudem noch als Erschließungsanlage nach den Bestimmungen des BauGB 
abgerechnet werden. Der Sachverhalt ist wie folgt zu erläutern: 
H e r s t e l l u n g   d e r    S t r a ß e 
Die Mondstraße erstreckt sich au
f einer Länge von ca. 2,4 km von der Wolbecker Straße bis zur 
Warendorfer Straße. Sie ist beitragsrechtlich gesehen eine Erschließungsanlage mit der Bezeich-
nung Kreisstraße K 33, die auf der gesamten Länge innerhalb der Ortsdurchfahrt liegt. Sie stand 
bis zur Kommunalreform in der rechtlichen Trägerschaft der Gemeinde St. Mauritz (östliche Seite) 
und der Provinzialhauptstadt Münster (westliche Seite). Die Grenze verlief im Wesentlichen ent-
lang der westlichen Fahrbahn.  
 
Die erstmalige Herstellung der Fahrbahn (Ausbaubreite 5,60 m) erfolgte bis Mitte der fünfziger 
Jahre. Ausbaustandard war eine gepflasterte Fahrbahn mit einer Bordsteineinfassung besonders 
im bewohnten Bereich. Die Straßenentwässerung erfolgte über Straßenseitengräben, die zum Teil 
bereits verrohrt waren. Geh- und Radwege waren nicht oder nur in kürzeren Abschnitten vorhan-
den.  
In 1960 wurde von der Gemeinde St. Mauritz der vollständige und durchgängige Ausbau der Geh-
wege sowohl auf der westlichen wie östlichen Seite und die Verbreiterung der Fahrbahn initiiert. 
Die Stadt Münster beteiligte sich finanziell an diesem Ausbau.

- 4 - 
V/0263/2006 
Die Schlussrechnung für diesen Ausbau der Fahrbahn und der beidseitigen Gehwege ist datiert 
auf den. 21.12.1961.  
Die vorhandene elektrische Beleuchtung wurde auf der östlichen Seite im September 1965 und auf 
der Westseite in 1967 abschließend erstmalig erstellt. 
 
Weiter beschloss die Gemeinde St. Mauritz am 11.03.1969 aufgrund des erhöhten Verkehrsauf-
kommens den "endgültigen Ausbau der Geh- und Radwege auf der Ostseite". Deren Ausbau er-
folgte dann in den Jahren 1969 bis 1972 ohne eine finanzielle Beteiligung der Stadt Münster. 
Die westliche Seite wurde in den Folgejahren offensichtlich auf weiten Strecken nicht ausgebaut 
und der gemeinsame Geh- und Radweg präsentiert heute im Wesentlichen den Umfang der erst-
maligen Herstellung. 
 
Erst mit der Eingemeindung in 1975 war die Stadt Münster im Eigentum der Grundstücke, die bis 
dahin im Eigentum der Gemeinde St. Mauritz lagen. Der letzte Grunderwerb für die erstmalige 
Herstellung wurde am 29.10.1985 getätigt.  
W i d m u n g  -  E n t s t e h u n g   d e r   B e i t r a g s p f l i c h t  
Die Widmun
g der Mondstraße einschließlich der vorhandenen Nebenanlagen erfolgte im Amtsblatt 
Nr. 8 vom 19.05.2004. Dies ist auch der Zeitpunkt für die  Entstehung der Beitragspflicht (§ 9 Er-
schließungsbeitragssatzung der Stadt Münster). 
B e i t r a g s b e r e c h n u n g 
Für die erstmalige Erstellung der Mondstraße sind damals durch beide Ge
meinden Vorausleistun-
gen auf den Erschließungsbeitrag nach den Vorschriften des BBauG erhoben worden. Es sind 
Vorausleistungen in Höhe von 62.377€ aktenkundig. 
Der gesamte aktenkundige Erschließungsaufwand beläuft sich auf 98.344,29 €. Die Differenz in 
Höhe von 35.967,29 € soll jetzt veranlagt werden. Für die Veranlagung hat die Stadt eine Frist von 
vier Jahren ab der Entstehung der Beitragspflicht. Die Anlieger haben aufgrund der von ihnen in 
früheren Jahren gezahlten Vorausleistungen einen Rechtsanspruch auf Erlass eines endgülti-
gen Beitragsbescheides. Bei dieser Sachlage ist bislang in vergleichbaren Fällen auch immer so 
verfahren worden. Hieran sollte auch in Zukunft festgehalten werden. 
 
Es ist beabsichtigt, im Mai 2006 die Eigentümerinnen und Eigentümer der durch die Mondstraße 
erschlossenen Grundstückstücke über die Heranziehung und die damit verbundene Zahlung von 
Erschließungsbeiträgen zu informieren. Die Heranziehung soll nach dem 3. Quartal 2006 erfolgen. 
Veranlagt werden ca. 180 Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückeigentümer. Der bislang 
überschlägig ermittelte Erschließungsbeitrag beträgt ca. 1 €/m². Die ggf. vorhandenen Voraus-
leistungen reduzieren diesen Betrag.  
 
Durch die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen ist die erstmalige Herstellung der Mondstraße 
erschließungsbeitragsrechtlich abgeschlossen und alle weiteren vorgesehen Ausbau- und Erneue-
rungsmaßnahmen werden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes refinanziert. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mondstraße
  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Pleistermühlenweg
  • Albersloher Weg 33
  • Theodor-Fontane-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0263/2006
Typ
Vorlage
Datum
07.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37