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0870/2022

Neues Gartenlabor am Merheimer Platz | Ehemaliges Appelmann-Gelände

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022, TOP 9.1.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Konzeptioneller Vorentwurf Gartenlabor am Merheimer Platz

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5717 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 0870/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neues Gartenlabor am Merheimer Platz | Ehemaliges Appelmann-Gelände 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes befürwortet, das nach Rückbau und Entsiegelung der Aufbauten auf 
dem ehemaligen Appelmann-Gelände am Merheimer Platz die Fläche in die bestehende Kleingarten-
anlage integriert wird. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird beauftragt, in enger Ab-
stimmung mit dem Kleingartenverein Flora e.V. und dem Gemeinschaftsgarten „Garten am Mer“ e.V., 
ein Konzept zur gärtnerischen Nutzung der Fläche entsprechend dem Ansatz Gartenlabore zu erar-
beiten. 
 
Alternative 
Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der gärtnerischen Nutzung der Fläche und der Integration in den 
Kleingartenverein Flora e.V. nicht zu. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022

2 
Begründung: 
 
Die Nachfrage nach Möglichkeiten sich innerhalb der Stadt – ob in Gemeinschaft oder allein – im 
Freien gärtnerisch zu betätigen steigt seit geraumer Zeit konsequent an und hat während der Pande-
mie noch erheblich zugenommen. Allerdings fehlt es an Flächen um die klassischen Kleingärten zu 
erweitern. 
Aus diesem Grund hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen neue Formen des urbanen 
Gärtnerns gesucht und in Zusammenarbeit mit Expert*innen und Gärtner*innen das Prinzip der Gar-
tenlabore entwickelt. Dieser Ansatz verbindet unterschiedliche Zielsetzungen der Stadtverwaltung. 
Zum einen unterstützt er auf mehreren Ebenen die Umsetzung des Beschlusses Essbare Stadt: 
durch die Pflanzung von essbaren Gehölzen und einer Ausweitung der Biodiversität. Zum anderen 
leistet er eine Verbesserung der innerstädtischen Klimaresilienz und erweitert das Angebot der sozia-
len Teilhabe für alle Anwohner*innen und Besucher*innen. 
Die ersten mit EFRE-Mitteln erfolgreich umgesetzten Gartenlabore, das erste entstand 2019 an der 
Olpener Straße in Höhenberg, das zweite im Folgejahr am Schlagbaumsweg in Holweide, stellen ein 
mittlerweile bewährtes niederschwelliges Angebot zum urbanen Gärtnern dar. Auf den zwei insge-
samt ca. 3 Hektar großen ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen, können interessierte An-
wohner*innen, auch ohne gärtnerische Vorerfahrung, unterschiedlich große Parzellen pachten und 
diese gegen ein geringes jährlich zu entrichtende Aufwandsentschädigung bewirtschaften.  
Die Fläche wird unterteilt in 3 Gartentypen: den Krautgarten, den Stadtgarten und den Gemein-
schaftsgarten. Um den Einstieg auch für unerfahrene Gärtnerinnen und Gärtner zu erleichtern, wird 
beim Krautgarten das Prinzip verfolgt, dass durch einen lokalen ökologisch arbeitenden Landwirt die 
Nutzpflanzen voreingesät werden und die Pächter*innen diese im Laufe des Jahres pflegen, nach 
eigenem Ermessen ergänzen und schließlich ernten können. Das Modell Stadtgarten richtet sich an 
Einzelpersonen oder Haushalte, die eine mittelgroße Parzelle (75 qm oder 100 qm) nach ganz eige-
nen Vorstellungen bewirtschaften können, ähnlich wie beim Gemeinschaftsgarten – der größten Par-
zellenart – der sich an private Gruppen, aber auch an Schulen, Kitas und Vereine richtet. 
Angesiedelt wurden die ersten Gartenlabore bewusst nahe der im Zuge von Starke Veedel – Starkes 
Köln definierten Sozialräume, denn das Angebot soll gerade den Menschen das Gärtnern ermögli-
chen, die dazu sonst auf Grund ihrer Wohnsituation und/ oder ihrer strukturell benachteiligten Lage 
nicht die Möglichkeit haben. Zudem fördert das gemeinsame Gärtnern auch das soziale Vernetzen 
der Nutzer*innen untereinander. Weitere entscheidende Vorzüge des Prinzips sind die Entwicklung 
von mehr Biodiversität, denn neben den entstehenden Gartenparzellen gibt es auch einen öffentli-
chen Bereich, in dem Obstgehölze gepflanzt und Wildwiese angesät wird. Zudem kann durch ent-
sprechende Nutzung des öffentlichen Bereichs das Angebot an Umweltbildung erweitert werden und 
damit einhergehend auch die verstärkte Schaffung von Bewusstsein für die eigene Ernährung und die 
Entstehung und Herkunft von Lebensmitteln. 
Das Konzept Gartenlabor soll nun auf weitere Stadtbezirke  ausgeweitet werden. 
Das Amt für Landschaftspflege beabsichtigt das Gelände des in der Anlage dargestellten früheren 
Getränkegroßhandels einer gärtnerischen Nutzung zuzuführen und dies in die Kleingartenanlage Flo-
ra e.V. zu integrieren. 
Dazu wird das Gelände entsiegelt, der vorhandene Boden wird vorbereitet, um das Areal ebenfalls in 
verschieden große Parzellen aufzuteilen und an interessierte Bürger*innen zum selbständigen Gärt-
nern oder zur Bearbeitung in Gruppen zu verpachten. Der an dieser Stelle bereits angesiedelte Ge-
meinschaftsgarten „Garten am Mer“ e.V., mit dem die Stadt ein Pachtverhältnis unterhält, wird an der 
Konzeptentwicklung beteiligt und integriert. Somit bietet dieses Vorhaben eine optimale Ergänzung 
des städtischen Angebots an Anwohner*innen sich gärtnerisch zu betätigen. 
Für die kommenden Jahre sind Haushaltsmittel für die Neueinrichtung zusätzlicher Gartenlabore ein-
geplant worden, so dass die Finanzierung damit sichergestellt ist. 
 
Weitere Informationen zum Konzept und den bereits umgesetzten Gartenlaboren finden sich im Inter-
net auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-
sport/projekte/gruene-infrastruktur-koeln-vielfalt-vernetzen) sowie auf der Seite des Kreisverbandes 
Kölner Gartenfreunde e.V. (https://www.kgv-koeln.de/dokumente/#gartenlabore).

3 
Anlage 
 
Konzeptioneller Vorentwurf Gartenlabor am Merheimer Platz

Konzeptioneller Vorentwurf Gartenlabor am Merheimer Platz

380 Zeichen

Bereich "Gartenlabor", Einteilung in verschiedeneParzellengrößenBereich GemeinschaftsgartenGarten am Mer e.V.
Bereich "Gartenlabor", Einteilung in verschiedeneParzellengrößenDurchwegungPlatz
PROJEKTDATUMMAßSTABBEARBEITUNGPLANNUMMERAmt für Landschaftspflege und GrünflächenPLANGRÖßE
Neues Gartenlabor für Nippes- konzeptioneller Vorentwurf-RademacherDIN A31:40024.02.2022Meter20100

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1757 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
■ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
■ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Da eine Integration der Gartenlabore in 
vorhandene Kleingartenvereine 
vorgesehen ist, ist der Spielraum für eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung zu gering. Die 
Kleingartenvereine werden in die Planung 
intensiv eingebunden. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbet eiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0870/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.03.2022
Erstellt
10.03.2022 12:40