0870/2022
Neues Gartenlabor am Merheimer Platz | Ehemaliges Appelmann-Gelände
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/671/46 Vorlagen-Nummer 0870/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neues Gartenlabor am Merheimer Platz | Ehemaliges Appelmann-Gelände Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes befürwortet, das nach Rückbau und Entsiegelung der Aufbauten auf dem ehemaligen Appelmann-Gelände am Merheimer Platz die Fläche in die bestehende Kleingarten- anlage integriert wird. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird beauftragt, in enger Ab- stimmung mit dem Kleingartenverein Flora e.V. und dem Gemeinschaftsgarten „Garten am Mer“ e.V., ein Konzept zur gärtnerischen Nutzung der Fläche entsprechend dem Ansatz Gartenlabore zu erar- beiten. Alternative Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der gärtnerischen Nutzung der Fläche und der Integration in den Kleingartenverein Flora e.V. nicht zu. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 2 Begründung: Die Nachfrage nach Möglichkeiten sich innerhalb der Stadt – ob in Gemeinschaft oder allein – im Freien gärtnerisch zu betätigen steigt seit geraumer Zeit konsequent an und hat während der Pande- mie noch erheblich zugenommen. Allerdings fehlt es an Flächen um die klassischen Kleingärten zu erweitern. Aus diesem Grund hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen neue Formen des urbanen Gärtnerns gesucht und in Zusammenarbeit mit Expert*innen und Gärtner*innen das Prinzip der Gar- tenlabore entwickelt. Dieser Ansatz verbindet unterschiedliche Zielsetzungen der Stadtverwaltung. Zum einen unterstützt er auf mehreren Ebenen die Umsetzung des Beschlusses Essbare Stadt: durch die Pflanzung von essbaren Gehölzen und einer Ausweitung der Biodiversität. Zum anderen leistet er eine Verbesserung der innerstädtischen Klimaresilienz und erweitert das Angebot der sozia- len Teilhabe für alle Anwohner*innen und Besucher*innen. Die ersten mit EFRE-Mitteln erfolgreich umgesetzten Gartenlabore, das erste entstand 2019 an der Olpener Straße in Höhenberg, das zweite im Folgejahr am Schlagbaumsweg in Holweide, stellen ein mittlerweile bewährtes niederschwelliges Angebot zum urbanen Gärtnern dar. Auf den zwei insge- samt ca. 3 Hektar großen ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen, können interessierte An- wohner*innen, auch ohne gärtnerische Vorerfahrung, unterschiedlich große Parzellen pachten und diese gegen ein geringes jährlich zu entrichtende Aufwandsentschädigung bewirtschaften. Die Fläche wird unterteilt in 3 Gartentypen: den Krautgarten, den Stadtgarten und den Gemein- schaftsgarten. Um den Einstieg auch für unerfahrene Gärtnerinnen und Gärtner zu erleichtern, wird beim Krautgarten das Prinzip verfolgt, dass durch einen lokalen ökologisch arbeitenden Landwirt die Nutzpflanzen voreingesät werden und die Pächter*innen diese im Laufe des Jahres pflegen, nach eigenem Ermessen ergänzen und schließlich ernten können. Das Modell Stadtgarten richtet sich an Einzelpersonen oder Haushalte, die eine mittelgroße Parzelle (75 qm oder 100 qm) nach ganz eige- nen Vorstellungen bewirtschaften können, ähnlich wie beim Gemeinschaftsgarten – der größten Par- zellenart – der sich an private Gruppen, aber auch an Schulen, Kitas und Vereine richtet. Angesiedelt wurden die ersten Gartenlabore bewusst nahe der im Zuge von Starke Veedel – Starkes Köln definierten Sozialräume, denn das Angebot soll gerade den Menschen das Gärtnern ermögli- chen, die dazu sonst auf Grund ihrer Wohnsituation und/ oder ihrer strukturell benachteiligten Lage nicht die Möglichkeit haben. Zudem fördert das gemeinsame Gärtnern auch das soziale Vernetzen der Nutzer*innen untereinander. Weitere entscheidende Vorzüge des Prinzips sind die Entwicklung von mehr Biodiversität, denn neben den entstehenden Gartenparzellen gibt es auch einen öffentli- chen Bereich, in dem Obstgehölze gepflanzt und Wildwiese angesät wird. Zudem kann durch ent- sprechende Nutzung des öffentlichen Bereichs das Angebot an Umweltbildung erweitert werden und damit einhergehend auch die verstärkte Schaffung von Bewusstsein für die eigene Ernährung und die Entstehung und Herkunft von Lebensmitteln. Das Konzept Gartenlabor soll nun auf weitere Stadtbezirke ausgeweitet werden. Das Amt für Landschaftspflege beabsichtigt das Gelände des in der Anlage dargestellten früheren Getränkegroßhandels einer gärtnerischen Nutzung zuzuführen und dies in die Kleingartenanlage Flo- ra e.V. zu integrieren. Dazu wird das Gelände entsiegelt, der vorhandene Boden wird vorbereitet, um das Areal ebenfalls in verschieden große Parzellen aufzuteilen und an interessierte Bürger*innen zum selbständigen Gärt- nern oder zur Bearbeitung in Gruppen zu verpachten. Der an dieser Stelle bereits angesiedelte Ge- meinschaftsgarten „Garten am Mer“ e.V., mit dem die Stadt ein Pachtverhältnis unterhält, wird an der Konzeptentwicklung beteiligt und integriert. Somit bietet dieses Vorhaben eine optimale Ergänzung des städtischen Angebots an Anwohner*innen sich gärtnerisch zu betätigen. Für die kommenden Jahre sind Haushaltsmittel für die Neueinrichtung zusätzlicher Gartenlabore ein- geplant worden, so dass die Finanzierung damit sichergestellt ist. Weitere Informationen zum Konzept und den bereits umgesetzten Gartenlaboren finden sich im Inter- net auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur- sport/projekte/gruene-infrastruktur-koeln-vielfalt-vernetzen) sowie auf der Seite des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V. (https://www.kgv-koeln.de/dokumente/#gartenlabore). 3 Anlage Konzeptioneller Vorentwurf Gartenlabor am Merheimer Platz
Konzeptioneller Vorentwurf Gartenlabor am Merheimer Platz
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Bereich "Gartenlabor", Einteilung in verschiedeneParzellengrößenBereich GemeinschaftsgartenGarten am Mer e.V. Bereich "Gartenlabor", Einteilung in verschiedeneParzellengrößenDurchwegungPlatz PROJEKTDATUMMAßSTABBEARBEITUNGPLANNUMMERAmt für Landschaftspflege und GrünflächenPLANGRÖßE Neues Gartenlabor für Nippes- konzeptioneller Vorentwurf-RademacherDIN A31:40024.02.2022Meter20100
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ■ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ■ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Da eine Integration der Gartenlabore in vorhandene Kleingartenvereine vorgesehen ist, ist der Spielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu gering. Die Kleingartenvereine werden in die Planung intensiv eingebunden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbet eiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0870/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 12:40