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1923/2022

Die Situation Geflüchteter aus der Ukraine

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3113 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
AN/1148/2022 
Vorlagen-Nummer 
 1923/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 
 
Die Situation Geflüchteter aus der Ukraine 
Im Stadtbezirk Nippes gibt es Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflo-
hen sind. Daher bitte ich die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. Erhielten die Menschen aus der Ukraine bis Ende Mai Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz (AsylbLG)? Und wenn ja, wie viele im Stadtbezirk? 
 
Mit Stand Mail 2022 erhielten insgesamt 10.547 aus der Ukraine geflohene Personen Leistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) in Köln. Davon haben 1404 Personen 
eine angegebene Adresse im Stadtbezirk Nippes. 
Aufgrund des gesetzlich festgelegten Übergangszeitraums werden die Leistungen aus dem 
AsylblG fortgeführt, bis die Überleitung in die Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) vollzogen 
ist, längstens jedoch bis zum 31.08.2022. 
 
2. Für den Erhalt von Leistungen nach SGB II und SGB XII muss eine Bescheinigung über einen 
Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung vorliegen. Wie viele Menschen aus der Ukraine, 
die hier im Stadtbezirk leben, haben eine solche Bescheinigung? 
 
Stadtweit wurden bereits für rund 8500 aus der Ukraine geflohene Personen die Vorausset-
zungen für einen Rechtskreiswechsel geschaffen und erforderliche Bescheinigungen erstellt 
bzw. ausgehändigt oder versandt. Von den in Frage 1. aufgeführten Personen im Stadtbezirk 
Nippes haben schon rund 900 Personen eine entsprechende Bescheinigung erhalten. 
 
3. Ist der Verwaltung bekannt, dass viele Ukainer*innen sich darüber beklagen dass es keine Termi-
ne beim Ausländeramt zur Vergabe eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG aufgrund  des EU 
Schutzstatus gibt und die Wartezeiten extrem lang sind? 
 
Vereinzelte Beschwerden von Ukrainer*innen sind der Verwaltung bekannt. Das Terminbu-
chungssystem des Ausländeramtes hat sich jedoch bewährt, um für alle Beteiligten im Rah-
men der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten einen zuverlässigen und geordneten 
Vorspracheablauf zu gewährleisen. Die unter 1. und 2. genannten Zahlen belegen dies ein-
drucksvoll. Für vulnerable Gruppen wurde darüber hinaus zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, -
mit Mail an das Ausländeramt- außerhalb des Buchungssystems Termine zu erhalten.  
 
4. Wie schätzt die Verwaltung die Fähigkeit der Bundesdruckerei ein, zeitnah die Aufenthaltstitel zu 
drucken? 
 
Beantragte elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise werden grundsätzlich im Rah-
men der bekannten Zeitläufe durch die Bundesdruckerei erstellt.

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5. Ist das Ausländeramt personell so gut ausgestattet, dass es die vielen Aufenthaltstitel ausstellen 
kann? 
 
Die in der Fragestellung angesprochene Aufgabenerledigung genießt im Ausländeramt höchs-
te Priorität. Diesbezüglich wurden eigene Personalkapazitäten gebündelt und studentische 
Hilfskräfte unterstützen das Stammpersonal bei der Bewältigung des Arbeitsaufkommens.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1923/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.06.2022
Erstellt
03.06.2022 14:27