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0148/2019

Straßenreinigung und Kontrollen des Ordnungsamtes im Umfeld LANXESSarena

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 24.01.2019, TOP 6.1.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2611 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0148/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 
 
Straßenreinigung und Kontrollen des Ordnungsamtes im Umfeld LANXESSarena 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 
06.12.2018, TOP 7.1 
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung nachstehender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Welche turnusmäßige und auf die LANXESSarena veranstaltungsbezogene Straßen- und Gehweg-
reinigung gibt es auf der Justinian-, Constantin-, Kasemattenstraße bis Von-Sandt-Platz und auf der 
Deutzer Freiheit bzw. welche finden unmittelbar zu und nach Veranstaltungen in der LANXESSarena 
statt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auf den Straßen rund um die LANXESSarena erfolgt folgende anliegerfinanzierte Reinigung (jeweils 
Gehweg und Fahrbahn in gleicher Frequenz): 
 
Olpener Straße u. Justinianstraße     5-mal pro Woche 
Constantinstraße, Kasemattenstraße u. Von-Sandt-Platz  3-mal pro Woche 
Deutzer Freiheit       8-mal pro Woche 
 
Frage 2: 
 
„Welche Kontrollen erfolgen durch das Ordnungsamt wegen regelmäßig zu und nach Arena-
Veranstaltungen stattfindender Wildpinkelei, Ruhestörung und Vandalismus auf der Justinian-, 
Constantin-, Kasemattenstraße bis Von-Sandt-Platz und auf der Deutzer Freiheit?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln begleitet regelmäßig die Veranstaltungen der LANXESSarena. 
Aus Kapazitätsgründen kann aber nicht bei jeder Veranstaltung das gesamte Umfeld der Arena best-
reift werden. Im Rahmen eines Sonderdienstes werden solche Veranstaltungen und Ereignisse vor-
rangig begleitet, die erfahrungsgemäß ein größeres Publikum anziehen. Dabei konzentrieren sich die 
Mitarbeitenden zunächst auf die Aufgaben in Arenanähe. Dabei zählen Wildpinkeln, gewerbliche Ver-
stöße wie z. B. Schwarzmarkthandel oder unerlaubte Beschallung des öffentlichen Straßenlandes zu 
den häufigsten Feststellungen. Für Anzeigen wegen Vandalismus liegt die Zuständigkeit bei der Poli-
zei Köln, da es sich hierbei um eine Straftat handelt. 
 
Die angrenzende Umgebung wird nur bei akuten Beschwerden bestreift. Im Bereich des Spielplatzes

2 
 
Von-Sandt-Platz werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, da dort die gehäufte Beschwerdelage 
bekannt ist. Die Erfahrungen aus den vergangenen Veranstaltungen zeigen dennoch, dass in erster 
Linie die Präsenz in unmittelbarem Arenaumfeld für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ord-
nung unerlässlich war.

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kasemattenstraße
  • Olpener Straße
  • Justinianstraße 5
  • Von-Sandt-Platz 3
  • Deutzer Freiheit 8

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Details

Aktenzeichen
0148/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.01.2019
Erstellt
14.01.2019 13:24