0148/2019
Straßenreinigung und Kontrollen des Ordnungsamtes im Umfeld LANXESSarena
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2611 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665/2 Vorlagen-Nummer 0148/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 Straßenreinigung und Kontrollen des Ordnungsamtes im Umfeld LANXESSarena hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 06.12.2018, TOP 7.1 Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung nachstehender Fragen: Frage 1: „Welche turnusmäßige und auf die LANXESSarena veranstaltungsbezogene Straßen- und Gehweg- reinigung gibt es auf der Justinian-, Constantin-, Kasemattenstraße bis Von-Sandt-Platz und auf der Deutzer Freiheit bzw. welche finden unmittelbar zu und nach Veranstaltungen in der LANXESSarena statt?“ Antwort der Verwaltung: Auf den Straßen rund um die LANXESSarena erfolgt folgende anliegerfinanzierte Reinigung (jeweils Gehweg und Fahrbahn in gleicher Frequenz): Olpener Straße u. Justinianstraße 5-mal pro Woche Constantinstraße, Kasemattenstraße u. Von-Sandt-Platz 3-mal pro Woche Deutzer Freiheit 8-mal pro Woche Frage 2: „Welche Kontrollen erfolgen durch das Ordnungsamt wegen regelmäßig zu und nach Arena- Veranstaltungen stattfindender Wildpinkelei, Ruhestörung und Vandalismus auf der Justinian-, Constantin-, Kasemattenstraße bis Von-Sandt-Platz und auf der Deutzer Freiheit?“ Antwort der Verwaltung: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln begleitet regelmäßig die Veranstaltungen der LANXESSarena. Aus Kapazitätsgründen kann aber nicht bei jeder Veranstaltung das gesamte Umfeld der Arena best- reift werden. Im Rahmen eines Sonderdienstes werden solche Veranstaltungen und Ereignisse vor- rangig begleitet, die erfahrungsgemäß ein größeres Publikum anziehen. Dabei konzentrieren sich die Mitarbeitenden zunächst auf die Aufgaben in Arenanähe. Dabei zählen Wildpinkeln, gewerbliche Ver- stöße wie z. B. Schwarzmarkthandel oder unerlaubte Beschallung des öffentlichen Straßenlandes zu den häufigsten Feststellungen. Für Anzeigen wegen Vandalismus liegt die Zuständigkeit bei der Poli- zei Köln, da es sich hierbei um eine Straftat handelt. Die angrenzende Umgebung wird nur bei akuten Beschwerden bestreift. Im Bereich des Spielplatzes 2 Von-Sandt-Platz werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, da dort die gehäufte Beschwerdelage bekannt ist. Die Erfahrungen aus den vergangenen Veranstaltungen zeigen dennoch, dass in erster Linie die Präsenz in unmittelbarem Arenaumfeld für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung unerlässlich war.
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Kasemattenstraße
- Olpener Straße
- Justinianstraße 5
- Von-Sandt-Platz 3
- Deutzer Freiheit 8
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Details
- Aktenzeichen
- 0148/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 14.01.2019 13:24