0460/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion betreffend: "Verbesserung der Verkehrssicherheit am Giershausener Weg" (AN/0933/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4472 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 0460/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion betreffend: "Verbesserung der Verkehrssicherheit am Giershausener Weg" (AN/0933/2025) Mit Anfrage AN/0933/2025 bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler um Be- antwortung von Fragen betreffend der Verkehrssicherheit am Giershausener Weg. 1. Welche kurzfristigen Maßnahmen können ergriffen werden, um die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge dauerhaft freizuhalten (z. B. durch Halteverbotsschilder, Poller oder verstärkte Kontrollen)? Antwort der Verwaltung: Hinsichtlich einer möglichen Beschilderung oder Installation von Pollern wurden seitens der Verwaltung bereits umfassende Prüfungen vor Ort vorgenommen. Das Ergebnis ist, dass die bestehenden Verkehrsregelungen nach StVO bereits normgerecht und eindeutig sind. Es gibt vorliegend keine Veranlassung, für diesen Bereich Änderungen o- der Ergänzungen vorzunehmen. Eine Überplanung der Straßenquerschnitte oder eine Anpas- sung der Zuordnung der Verkehrsflächen ist aus straßenbautechnischer Sicht nicht notwendig und entsprechend nicht vorgesehen. Nach Eingang der vorliegenden Anfrage wurde zur Beurteilung der Verkehrssituation am Giershausener Weg erneut ein Ortstermin durch die Berufsfeuerwehr Köln durchgeführt. Die Zufahrt zum Altenheim und zur Schule über den Giershausener Weg ist grundsätzlich sowohl mit Rettungsdienstfahrzeugen als auch mit Großfahrzeugen der Feuerwehr möglich. Auf dem Giershausener Weg sind Privatfahrzeuge am Straßenrand abgestellt, die teilweise auch die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst zum Altenheim und zur Schule insgesamt erschweren. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst zu allen Objekten im betreffenden Bereich muss jederzeit gewährleistet sein. Die Bewirtschaftung des Parkplatzes des Altenheimes so- wie die Anlieferung für das Altenheim dürfen nicht zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeu- gen führen. In diesem Zusammenhang werden durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln bereits verstärkte Kontrollen im Hinblick auf Falschparken und die erhöhte Geschwindigkeit umgesetzt. Die Straße ist sehr eng und die Parkmöglichkeiten, z.B. für das Personal oder Besucher*innen der dortigen Senioreneinrichtung, sind begrenzt. Dennoch werden konsequent Maßnahmen ge- gen parkende Fahrzeuge, die eine Behinderung des Straßenverkehrs verursachen, durch die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes durchgeführt, um die Rettungswege freizuhalten. Zur Feststellung, ob eine Straße durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig ist, führt der technische Außendienst eine Seitenradarmessung durch. Die nicht direkt sichtbare Anlage 2 wird für mehrere Tage installiert, zeichnet 24 Std./Tag die Durchfahrten sowie Geschwindig- keiten auf, jedoch werden Überschreitungen nicht geahndet, da keine Kennzeichen erfasst werden und es der reinen Datenerfassung dient. Die Mitarbeitenden des TAD haben vom 29.09.2025 bis 06.10.2025 entsprechende Messungen in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. In Fahrtrichtung Kiefernpfad wurde eine Verstoßquote von 0,3% gemessen, in Fahrtrichtung Freusburgweg lag die Quote bei 0,1%. Die Anzahl der Durchfahrten lag Richtung Kiefernpfad bei 2.204 innerhalb von 7 Tagen, in Richtung Freusburgweg wurden 2.028 Fahrzeuge in 7 Ta- gen gezählt. 2. Wäre eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamts zu Stoßzeiten denkbar, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu kontrollieren? Antwort der Verwaltung: Die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes sind regelmäßig vor Ort und ahnden festgestellte Parkverstöße konsequent. Eine flächendeckende, tägliche Kontrolle zu unterschiedlichen Zei- ten kann aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht immer sichergestellt werden, da der Kontroll- bedarf im gesamten Bezirk sehr hoch ist. Es besteht für die Bürger*innen die Möglichkeit, sich bei konkreten Parkverstößen, die eine akute Behinderung hervorrufen, an die Einsatzleitzentrale des Verkehrsdienstes zu wenden. Die Meldungen werden dort zunächst nach der Gefahrenlage priorisiert und anschließend an die Kolleg*innen im Außendienst weitergeleitet und vor Ort überprüft. 3. Gibt es bereits geplante Maßnahmen oder Prüfungen seitens der Stadt Köln für die- sen Bereich? Siehe Antwort Frage 1 und 2.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0460/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.03.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 14:15