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0460/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion betreffend: "Verbesserung der Verkehrssicherheit am Giershausener Weg" (AN/0933/2025)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 12.03.2026, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4472 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0460/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion betreffend: "Verbesserung 
der Verkehrssicherheit am Giershausener Weg" (AN/0933/2025) 
Mit Anfrage AN/0933/2025 bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler um Be-
antwortung von Fragen betreffend der Verkehrssicherheit am Giershausener Weg. 
 
1. Welche kurzfristigen Maßnahmen können ergriffen werden, um die Zufahrt für 
Rettungsfahrzeuge dauerhaft freizuhalten (z. B. durch Halteverbotsschilder, Poller oder 
verstärkte Kontrollen)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Hinsichtlich einer möglichen Beschilderung oder Installation von Pollern wurden seitens der 
Verwaltung bereits umfassende Prüfungen vor Ort vorgenommen. 
Das Ergebnis ist, dass die bestehenden Verkehrsregelungen nach StVO bereits normgerecht 
und eindeutig sind. Es gibt vorliegend keine Veranlassung, für diesen Bereich Änderungen o-
der Ergänzungen vorzunehmen. Eine Überplanung der Straßenquerschnitte oder eine Anpas-
sung der Zuordnung der Verkehrsflächen ist aus straßenbautechnischer Sicht nicht notwendig 
und entsprechend nicht vorgesehen. 
 
Nach Eingang der vorliegenden Anfrage wurde zur Beurteilung der Verkehrssituation am 
Giershausener Weg erneut ein Ortstermin durch die Berufsfeuerwehr Köln durchgeführt. Die 
Zufahrt zum Altenheim und zur Schule über den Giershausener Weg ist grundsätzlich sowohl 
mit Rettungsdienstfahrzeugen als auch mit Großfahrzeugen der Feuerwehr möglich. Auf dem 
Giershausener Weg sind Privatfahrzeuge am Straßenrand abgestellt, die teilweise auch die 
Zufahrt für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst zum Altenheim und zur 
Schule insgesamt erschweren.  
Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst zu allen Objekten im betreffenden Bereich 
muss jederzeit gewährleistet sein. Die Bewirtschaftung des Parkplatzes des Altenheimes so-
wie die Anlieferung für das Altenheim dürfen nicht zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeu-
gen führen. 
 
In diesem Zusammenhang werden durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln bereits verstärkte 
Kontrollen im Hinblick auf Falschparken und die erhöhte Geschwindigkeit umgesetzt. Die 
Straße ist sehr eng und die Parkmöglichkeiten, z.B. für das Personal oder Besucher*innen der 
dortigen Senioreneinrichtung, sind begrenzt. Dennoch werden konsequent Maßnahmen ge-
gen parkende Fahrzeuge, die eine Behinderung des Straßenverkehrs verursachen, durch die 
Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes durchgeführt, um die Rettungswege freizuhalten. 
 
Zur Feststellung, ob eine Straße durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig ist, führt 
der technische Außendienst eine Seitenradarmessung durch. Die nicht direkt sichtbare Anlage

2 
 
wird für mehrere Tage installiert, zeichnet 24 Std./Tag die Durchfahrten sowie Geschwindig-
keiten auf, jedoch werden Überschreitungen nicht geahndet, da keine Kennzeichen erfasst 
werden und es der reinen Datenerfassung dient. Die Mitarbeitenden des TAD haben vom 
29.09.2025 bis 06.10.2025 entsprechende Messungen in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. 
In Fahrtrichtung Kiefernpfad wurde eine Verstoßquote von 0,3% gemessen, in Fahrtrichtung 
Freusburgweg lag die Quote bei 0,1%. Die Anzahl der Durchfahrten lag Richtung Kiefernpfad 
bei 2.204 innerhalb von 7 Tagen, in Richtung Freusburgweg wurden 2.028 Fahrzeuge in 7 Ta-
gen gezählt.  
 
2. Wäre eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamts zu Stoßzeiten denkbar, um die 
Einhaltung der Verkehrsregeln zu kontrollieren?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes sind regelmäßig vor Ort und ahnden festgestellte 
Parkverstöße konsequent. Eine flächendeckende, tägliche Kontrolle zu unterschiedlichen Zei-
ten kann aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht immer sichergestellt werden, da der Kontroll-
bedarf im gesamten Bezirk sehr hoch ist. 
 
Es besteht für die Bürger*innen die Möglichkeit, sich bei konkreten Parkverstößen, die eine 
akute Behinderung hervorrufen, an die Einsatzleitzentrale des Verkehrsdienstes zu wenden. 
Die Meldungen werden dort zunächst nach der Gefahrenlage priorisiert und anschließend an 
die Kolleg*innen im Außendienst weitergeleitet und vor Ort überprüft.  
 
 
3. Gibt es bereits geplante Maßnahmen oder Prüfungen seitens der Stadt Köln für die-
sen Bereich? 
 
 
Siehe Antwort Frage 1 und 2.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0460/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.03.2026
Erstellt
17.02.2026 14:15