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V/0783/2013

3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan

Vorlagen 03.12.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 19.03.2014, TOP 17

Umschlag_Kinder-und-Jugendfoerderplan-2015-2019_5mm-Ruecken_Druck

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Beschlussvorlage

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Kinder-und Jugendförderplan 2015-2019 Stand 2014-01-17

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375 Zeichen

ST ADT MUNSTER
begleiten,
fördern,
schützen
Kinder und Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
3. Münsteraner
Kinder- und Jugendförderplan
2015 -2019
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hafenstraße 30
48153 Münster
T el. (02 51) 4 92-51 01
Fax (02 51) 4 92-77 30
jugendamt@stadt-muenster .de
www.muenster .de/stadt/jugendamt

Beschlussvorlage

5143 Zeichen

V/0783/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 
25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
                     mit Behinderungen Vorberatung 
12.03.2014 Integrationsrat Vorberatung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
18.03.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt den Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan 2015-2019  zu Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wir beauftragt,  die formulierten Handlungsempfehlungen für die Hand-
lungsfelder „ offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit“, „ Jugendverbandsarbeit“, „Ju-
gendsozialarbeit“ und „ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ umzusetzen. 
 
3. Die Umsetzung der Kinder- und Jugendförderplans 2015-2019 wir in enger Abstimmung 
mit den in den Handlungsfeldern tätigen freien Trägern,  den Ämtern der Stadt Münster, 
den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII und unter Beteiligung des Jugendrates 
vorgenommen. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0783/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Thesing 
Herr Paschert 
Ruf: 
492-5525 
492-5890 
E-Mail: 
ThesingS@stadt-muenster.de  
Paschert@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0783/2013 
 
Das Amt für Kinder,  Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage inzwischen den dri tten 
Kinder- und Jugendförderplan vor. Der Förderplan erfüllt umfassend  die Vorgaben des Jugend-
fördergesetzes NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen und Zielsetzungen für die 
Handlungsfelder „Kinder - und Jugendarbeit“, Jugendsozialarbeit und „Erzieherischer Kinder - 
und Jugendschutz.“  
Intensiv beteiligt waren an der Erstellung des Kinder - und Jugendförderplans die Arbeitsg e-
meinschaften nach § 78 SGB VIII (offene Kinder - und Jugendarbeit  / Jugendverbandsarbeit, 
Jugendsozialarbeit, Gender), die Stadtteilarbeitskreise, der Jugendrat sowie die Ämter der Stadt 
Münster. 
Die fachliche Weiterentwicklung und Wegbereitung für Qualitätsentwicklung lässt sich beispie l-
haft an der Realisierung eines Fachcontrolling -Konzeptes „Jugendhilfe an Schulen“ und den 
Abschluss von Leistungsvereinbarungen für die Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugend-
arbeit darstellen. Damit sind bereits Grundlagen zur Qualitätsentwicklung, wie sie das Bunde s-
kinderschutzgesetz gem. §§ 79,79 a SGB VIII vorschreibt, geschaffen.  
Die Schnittstelle Jugendhilfe und Schule zieht sich wie ein roter Faden durch den Kinder - und 
Jugendförderplan. Die Vielfalt an Leistungen in Schule und auch das neue Instrument der Fö r-
derinseln sind gelingende Unterstützungsformen in Schule. Dies wird auch dadurch positiv b e-
fördert, dass der offene Ganztag an Grundschulen in der fachlichen Verantwortung der Abte i-
lung Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit liegt.   
Die Erkenntnis, dass Bild ung außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt, stützt den Ansatz 
der sozialräumlichen Perspektive. Das „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ als Prävent i-
onsstrategie der frühen Kindheit ist auch über die ersten Lebensjahre hinaus eine fachliche Ma-
xime. In diesem Sinne ist die Bildung von Präventionsketten für 6 -20 jährige im Fokus der fach-
lichen Ausrichtung.  
Mit den Inhalten des Kinder- und Jugendförderplans werden wesentliche Ziele  des Handlung s-
konzeptes demographischer Wandel  („Demographie Check“)  unterstützt.  Die Handlungsem p-
fehlungen tragen dazu bei, eine nachfrageorientierte und bedarfsgerechte Weiterentwicklung 
der kommunalen Wohnfolgeinfrastruktur in den Stadtteilen zu fördern und unterstützen somit 
eine Kinder- und Familienfreundliche Stadtentwicklung. Die Angebote der Kinder - und Jugend-
arbeit und Jugendsozialarbeit sind in besonderer Weise dazu geeignet, unterschiedliche Milieus 
und Ethnien anzusprechen  und das gesellschaftliche Miteinander sowie gesellschaftliche Tei l-
habe zu stärken. Wicht ige Querschnittsbereiche wie geschlechtersensible Konzepte und Ma ß-
nahmen, Barrierefreiheit und Inklusion sind fester Bestandteil der Konzepte und Angebote. 
Die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der erzieher ische Kinder- und 
Jugendschutz haben sich zum Ziel gesetzt, auch in Zukunft in Koproduktion mit einer Vielzahl 
von freien Trägern einen wichtigen Beitrag zu leisten, dass Kinder und Jugendliche Chancen 
erhalten und Risiken minimiert werden. Selbstverständlich lässt sich dies nur in gemeinsamer 
Verantwortung mit Schule und Schulverwaltung bewirken.   
In Vertretung 
gez. Dr. Hanke

Kinder-und Jugendförderplan 2015-2019 Stand 2014-01-17

182337 Zeichen

1 
Inhalt 
1 Einleitung ..................................................................................................... 3 
2 Ziele und Leitprinzipien ................................................................................ 5 
2.1 Strategische Ziele .................................................................................. 5 
2.2 Leitprinzipien .......................................................................................... 5 
2.3 Leitziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit ..................................... 6 
2.4 Leitziele der Jugendsozialarbeit ............................................................. 7 
2.5 Leitziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes .................... 8 
2.6 Wesentliche Zielsetzungen des Kinder- und Jugendfördergesetzes...... 9 
3 Leistungsfelder ............................................................................................ 9 
3.1 Kinder- und Jugendarbeit ....................................................................... 9 
3.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit .................................................... 9 
3.1.2 Jugendverbandsarbeit ................................................................... 12 
3.1.3 Jugendrat der Stadt Münster ......................................................... 15 
3.2 Jugendsozialarbeit ............................................................................... 17 
3.3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ........................................... 20 
4 Bestandsdaten ........................................................................................... 22 
4.1 Sozialstrukturdaten .............................................................................. 22 
4.2 Bevölkerungsstruktur ........................................................................... 23 
4.3 Bestandsdaten der Kinder- und Jugendarbeit ...................................... 24 
4.4 Bestandsdaten der Jugendsozialarbeit ................................................ 28 
4.5 Finanzierungen .................................................................................... 29 
4.6 Analysen .............................................................................................. 31 
4.7 Handlungsempfehlungen (Maßnahmeplanung) ................................... 41 
5 Bezirkliche Leistungsstrukturen und Ziele .................................................. 49 
5.1 Bezirk Mitte .......................................................................................... 49 
5.1.1 Bevölkerungsstruktur ..................................................................... 49 
5.1.2 Bestandsdaten .............................................................................. 49

2 
5.1.3 Analysen ....................................................................................... 53 
5.1.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 54 
5.2 Bezirk West.......................................................................................... 58 
5.2.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 58 
5.2.2 Bestandsdaten .............................................................................. 58 
5.2.3 Analysen ....................................................................................... 61 
5.2.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 63 
5.3 Bezirk Nord .......................................................................................... 66 
5.3.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 66 
5.3.2 Bestandsdaten .............................................................................. 66 
5.3.3 Analysen ....................................................................................... 69 
5.3.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 71 
5.4 Bezirk Ost ............................................................................................ 74 
5.4.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 74 
5.4.2 Bestandsdaten .............................................................................. 74 
5.4.3 Analysen ....................................................................................... 77 
5.4.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 78 
5.5 Bezirk Süd-Ost ..................................................................................... 80 
5.5.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 80 
5.5.2 Bestandsdaten .............................................................................. 80 
5.5.3 Analysen ....................................................................................... 83 
5.5.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 84 
5.6 Bezirk Hiltrup ....................................................................................... 86 
5.6.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 86 
5.6.2 Bestandsdaten .............................................................................. 86 
5.6.3 Analysen ....................................................................................... 89 
5.6.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 91

3 
1 Einleitung 
Schon der erste und zweite Kinder - und Jugendförderplan haben die gesetzlichen E r-
wartungen und Ansprüche als neues Förderinstrument der k ommunalen Jugendhilfe 
umfassend erfüllt. Auf der Basis der ersten beiden Förderpläne und unter Berücksicht i-
gung des sich vollziehenden Wandels auf unterschiedlichen Ebenen liegt nun der dritte 
Kinder- und Jugendförderplan vor. 
Die fachliche Weiterentwicklung und Wegbereitung für Qualitätsentwicklung lässt sich 
beispielhaft an der Realisierung eines Fachcontrolling -Konzeptes „Jugendhilfe an 
Schulen“ und den Abschlu ss von Leistungsvereinbarungen für die Einrichtungen der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit darstellen. Damit sind bereits Grundlagen zur Qual i-
tätsentwicklung, wie sie das B undeskinderschutzgesetz gemäß §§ 79,79 a SGB VIII 
vorschreibt, geschaffen.  
Auch die Erstellung des dritten Kinder - und Jugendförderplans war ein komplexer Pl a-
nungs-, Gestaltungs- und Förderauftrag auf örtlicher Ebene. Schließlich stellt der Ki n-
der- und Jugendförderplan für eine Legislaturperiode eine zukunftsweisende Gesta l-
tung in den Handlungsfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzi e-
herischer Kinder - und Jugendschutz dar. Die intensive Einbindung der freien Träger 
hat den fachlichen Diskurs positiv befördert und gemeinsame Zielsetzungen ermö g-
licht. 
Als Neuerung im Kinder- und Jugendförderplan sind die stadtweiten Handlungsem p-
fehlungen über alle drei Handlungsfelder definiert. Folglich sind auch gemeinsame 
Zielsetzungen für die Kinder- und Jugendarbeit,  die Jugendsozialarbeit und den erzi e-
herischen Kinder- und Jugendschutz formuliert. 
Darüber hinaus werden die Sozialräume stärker in den Blick genommen. Nicht die 
Handlungsfelder in ihrer Versäulung, sondern die verschiedenen Leistungen vor Ort 
dienen deutlicher als Ausgangspunkt für das eigene Handeln und den damit verbu nde-
nen Zielsetzungen. Dabei wird angestrebt, die Synergieeffekte zwischen den Han d-
lungsfeldern stärker zu nutzten und eine effektivere Steuerung der Leistungen zu erzie-
len.  
Die Schnittstelle Schule und Jugendhilfe zieht sich wie ein roter Faden durch den Kin-
der- und Jugendförderplan. Die Vielfalt an Leistungen in Schule und auch das neue 
Instrument der Förderinseln sind gelingende Unterstützungsformen in Schule. Dies 
wird auch dadurch positiv befördert, dass Betrieb und Durchführung des offenen Ganz-
tags in der Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien liegt. 
 
3

4 
Auch weitere städtische Ämter bieten wichtige Unterstützungsleistungen für Schüleri n-
nern und Schüler an, zu denen Querbezüge bestehen. Vom Gesetzgeber wird auf eine 
qualitative Weite rentwicklung der Zusammenarbeit der Tandems Schule – Amt für 
Schule und Weiterbildung und Jugendhilfe – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
hingewiesen (vgl. § 7 KJFöG, § 5 SchulG). Vor diesem Hintergrund existieren in Müns-
ter zahlreiche Kooperationsstrukturen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung. Di e-
ses hält zum Beispiel die Bildungsberatung, die schulpsychologische Beratungsstelle 
und vielfältige Angebote im Bereich Schule und Beruf vor.  
Für Kinder und Jugendliche zählt, was bei ihnen ankommt und wie sie in ihren Lebens-
biographien konkrete Unterstützung erfahren , aber auch selbstbildend tätig werden 
können. Die Erkenntnis, dass Bildung außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt, 
stützt den Ansatz der sozialräumlichen Perspektive. Das „Aufwachsen i n öffentlicher 
Verantwortung“ als Präventionsstrategie der frühen Kindheit ist auch über die ersten 
Lebensjahre hinaus eine fachliche Maxime. In diesem Sinne ist die Bildung von Pr ä-
ventionsketten für 6-20 Jährige im Fokus der fachlichen Ausrichtung.  
Die o ffene Kinder - und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der erzieherische 
Kinder- und Jugendschutz haben sich zum Ziel gesetzt , auch in Zukunft in Koprodukt i-
on mit einer Vielzahl von freien Trägern einen wichtigen Beitrag zu leisten, um Kindern 
und Jugendlichen gerechte und bedarfsorientierte Teilhabechancen zu bieten und Risi-
ken des Aufwachsens zu minimieren. 
Intensiv beteiligt waren an der Erstellung des Kinder - und Jugendförderplans die A r-
beitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (offene Kinder - und Juge ndar-
beit/Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Gender), die Stadtteilarbeitskreise, der 
Jugendrat sowie die Ämter der Stadt Münster. 
Ebenso wie bei den bisherigen Kinder - und Jugendförderplänen ist der vorliegende 
Kinder- und Jugendförderplan kein stat isches Instrument sondern Grundlage und Or i-
entierung für die nächsten fünf Jahre. Aktuelle Veränderungen und Herausforderungen 
werden flexibel und bedarfsgerecht aufgegriffen.   
 
 
4

5 
2 Ziele und Leitprinzipien 
Im Folgenden werden die gemeinsamen Zielsetzungen für die Kinder - und Jugendar-
beit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder - und Jugend schutz b e-
schrieben.  
 
2.1 Strategische Ziele 
Die hier aufgeführten Ziele für alle Handlungsfelder bilden für Münster die Grundlage 
und sind für die Fortschreibung und Entwicklung der Leistungen in den kommenden 
Jahren. 
 Schaffung einer langfristigen Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die J u-
gendhilfeträger 
 Absicherung der Kinder - und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieher i-
schen Kinder- und Jugendschutzes in Münster als dauerhaftes Angebot 
 Absicherung der pluralen Trägerangebote 
 Entwicklung eines Steuerungsinstruments für eine gezielte Bedarfs - und Maßnah-
menplanung als Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen. Im Hinblick auf aktuel-
le Entwicklungen u nd Bedarfe ist dies für die Leistungsvereinbarungen mit den 
freien Trägern der Jugendhilfe besonders bedeutsam 
2.2 Leitprinzipien 
Die folgenden Leitprinzipien des Kinder - und Jugendförderplans 2015 -2019 greifen 
unter anderem die im Jugendförderungsgesetz benan nten Querschnittsaufgaben auf. 
Sie gelten für alle Handlungsfelder und sind bei jeder Konzeptfortschreibung und A n-
gebotsentwicklung mit einzubeziehen.  
 Berücksichtigung der Querschnittsaufgaben in den Bereichen des Abbaus von B e-
nachteiligungen (§ 3), Gende r Mainstreaming (§ 4), Interkulturelle Bildung (§ 5), 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6) 
 Einbindung anderer kommunaler Handlungsfelder im Rahmen der Stadtentwic k-
lung (vgl. § 6 KJFöG) 
 Systematische Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Juge ndhilfe und Schule 
(vgl. § 7 KJFöG, § 5 SchulG) 
5

6 
 Umsetzung einer inklusiven1Jugendhilfe 
 Sicherung der stadtweiten und sozialräumlichen Präventionsketten 
 Umsetzung des Bildungsauftrages in der Jugendhilfe 
 Regelmäßige stadtweite und sozialräumliche Abstimmung der Jugendhilfeangebote  
 Dynamische Anpassung de s Förderplans bei aktuellen Entwicklungen und Beda r-
fen (vgl. §§ 1, 16 KJFöG) 
2.3 Leitziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Die offene Kinder - und Jugendarbeit in Münster konzentriert sich auf die nachfolge n-
den neun Leitziele, an denen sich die Angebote und ihre Weiterentwicklung auszuric h-
ten haben. 
Wohnortnah 
Angebote der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit werden in jedem Sozia l-
raum in Münster vorgehalten. 
Erreichbarkeit 
Angebote der offenen und mo bilen Kinder- und Jugendarbeit sind in Münster zeitlich 
breit vorhanden. Dies bezieht sich auf  die Sozialräume abgestimmte ganzjährige Öff-
nung, Öffnung an den Wochenenden und Angebote zu Tages- und Abendzeiten. 
Offenheit der Angebote 
Ein zentrales Aufgaben gebiet der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit ist 
das Angebotsfeld „Kommunikation und Begegnung“: Die Struktur der Offenheit der 
Angebote garantiert Kindern und Jugendlichen einen niedrigschwelligen Zugang zu 
Kreativ- und Bildungsangeboten sowie professionell begleiteter eigenständiger Teilh a-
be- und Gestaltungsmöglichkeiten, die für die Entwicklung von Kindern und Jugendl i-
chen grundlegend sind. 
Bedarfsorientierte Ausrichtung der Angebotsstruktur 
Der Umfang der einzelnen Kernaufgaben wird nach den Erfordernissen der potentiellen 
Zielgruppe ausgerichtet. Dies schl ießt eine mögliche Profilierung/ Spezialisierung von 
Einrichtungen ein. Ziel ist es, unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Schwe r-
punkte anzubieten und dadurch die Möglichkeit zu schaffen, viele Kinder und Jugendli-
che zu erreichen.  
                                                
1 Berücksichtigung des Aktionsplan Münster  „ Münster auf dem Weg zu inklusiven Stadtgesellschaft“   
(V/0125/2013). 
6

7 
Verantwortung für den Sozialraum 
Im Rahmen der sozialraum - und einrichtungsspezifischen Angebote nehmen die Ei n-
richtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit Mitverantwortung für den 
jeweiligen Sozialraum wahr. Die Angebote werden in den Sozialräumen mit den ei n-
zelnen Einrichtungen in Ausprägung und Umfang abgestimmt. 
Selbstorganisation 
In den Jugendverbänden in Münster werden Kinder und Jugendliche befähigt, Selbs t-
organisation zu lernen, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. 
Vielfalt der kinder- und jugendspezifischen Aktivitäten 
In der Stadt Münster gibt es eine Vielzahl von Jugendverbänden unterschiedlicher 
Ausprägung, die einer großen Anzahl von Kindern und Jugendlichen z ur Verfügung 
stehen. 
Unterstützung des Ehrenamtes und Anerkennung 
In den Jugendverbänden tätige Ehrenamtliche werden in ihrer Tätigkeit unterstützt und 
erfahren Anerkennung für ihr Engagement. Die Jugendverbände werden in ihrer Arbeit 
mit Ehrenamtlichen, in der Qualifizierung dieser und bei deren Anerkennung gefördert. 
Mitbestimmung 
Die Jugendverbände und ihre Mitglieder tragen dazu bei, dass demokratische Teilhabe 
von Kindern und Jugendlichen in Münster durch vielfältige Lern - und Erfahrungsräume 
möglich ist. Die verbandliche Arbeit wird in die vorhandenen kommunalen Mitbesti m-
mungsstrukturen eingebunden. Die Organisations - und Aktionsstruktur der Münster a-
ner Jugendverbände trägt in hohem Maß dazu bei, dass die Stadt über ein breites A n-
gebot im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit verfügt.  
2.4 Leitziele der Jugendsozialarbeit 
Im Folgenden werden die drei Leitziele der Jugendsozialarbeit aufgezeigt. 
Bedarfsgerecht 
Hilfen zum Ausgleich individueller Beeinträchtigungen oder gesellschaftlicher Benac h-
teiligungen werden bedarfsgerecht vorgehalten , um auf gesellschaftliche Veränderu n-
gen frühzeitig flexibel zu reagieren. 
 
7

8 
Prävention im Vorfeld erzieherischer Hilfen 
Frühzeitige niederschwellige Förderung zu unterschiedlichen Angeboten ermöglicht die 
Überwindung in dividueller oder gesellschaftliche r Benachteiligung, um so die Ina n-
spruchnahme von „Hilfen zur Erziehung“ zu vermeiden.  
Jugendhilfe ist für alle Schulformen präsent 
Die Jugendhilfebedarfe werden mit differenzierten Beratungsangeboten an allen Schul-
formen vorgehalten. 
2.5 Leitziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 
Die nachkommenden drei Leitziele beziehen sich auf den erzieherischen Kinder - und 
Jugendschutz in Münster. 
Frühzeitige Aufklärung 
Die Information und Beratung zu kinder- und jugendschutzrelevanten Themen für junge 
Menschen, Erziehungsberechtigte, Multiplikatoren und pädagogische Fachkräfte sowie 
Handel- und Gewerbetreibende erfolgt systematisch und bedarfsgerecht. 
Qualifizierung 
Erzieherischer Kinder - und Jugendschutz befähigt  Fachkräfte a us Jugendhilfe und 
Schule mit bestehenden Risiken umzugehen, vorhandene Missstände zu erkennen 
und gemeinsam und (eigen-)verantwortlich zu ihrer Veränderung beizutragen.  
Koordination 
Die Fachkräfte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes stimmen die Aktivitä-
ten gemeinsam mit den unterschiedlichen lokalen Akteuren ab. So werden die Projekte 
und Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes gesteuert, weiterentwi-
ckelt und zusammengeführt. 
 
 
 
8

9 
2.6 Wesentliche Zielsetzungen des Kinder- und Jugendförder-
gesetzes 
Mit der Verpflichtung für die örtlichen Träger der Jugendhilfe, einen Kinder - und J u-
gendförderplan aufzustellen, werden folgende Ziele festgelegt: 
 
 Berücksichtigung der Querschnittsaufgaben  
 Abbau von Benachteiligungen (§ 3) 
 Gender Mainstreaming (§ 4) 
 Interkulturelle Bildung (§ 5) 
 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6) 
 Qualitative Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Tandems: Jugendhilfe - 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Schule - Amt für Schule und We i-
terbildung  (vgl. § 7 KJFöG, § 5 SchulG) 
 Sozialräumliche Orientierung 
 Besondere Berücksichtigung der Belange und Interessen von Kindern und Jugen d-
lichen in weiteren  kommunalen Handlungsfeldern, wie z.B. Stadtentwicklung, Ve r-
kehrspolitik, Bildungs- und Schulpolitik (vgl. § 6 KJFöG) 
Der Jugendförderplan soll grundsätzlich nicht statisch festgeschrieben sein, sondern 
aktuelle Entwicklungen und Bedarfe dynamisch aufgreifen (vgl. §§ 1, 16 KJFöG). 
3 Leistungsfelder 
Nachfolgend werden die drei Leistungsfelder: „Kinder - und Jugendarbeit“, „Jugendso-
zialarbeit“ und „ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ ausführlich dargestellt. B e-
sondere Bedeutung kommt den allgemeinen Rahmenbedingungen, den Beschreibu n-
gen der Angebotsfelder und den Schwerpunkten der Leistungsfelder zu. 
3.1 Kinder- und Jugendarbeit 
3.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Offene und mobile Kinde r- und Jugendarbeit umfasst Angebote außerschulischer i n-
formeller Bildungsanlässe, kulturelle, kreative, sowie sport - und spielbezogene Ang e-
bote, der Jugendberatung, der Organisation und Durchführung von Kinder- und Jugen-
derholung sowie kinder- und jugendgerechte Angebote in den Ferien . Mitbestimmung 
9

10 
an der Planung und Ausgestaltung der Angebote, die Selbstbestimmtheit der Kinder 
und Jugendlichen sowie das Erlernen des demokratischen Miteinander s ist hierbei 
Prämisse der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit. 
Gesetzlicher Auftrag  
§ 11 SGB VIII Jugendarbeit 
(1)  Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der 
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie solle n an den Interessen junger Menschen a n-
knüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung be-
fähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen 
und hinführen. 
(2)  Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von a n-
deren Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst 
für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte 
Angebote. 
(3)  Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:  
1. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, 
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 
4. internationale Jugendarbeit, 
5. Kinder- und Jugenderholung, 
6. Jugendberatung. 
(4)  Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet h a-
ben, in angemessenem Umfang einbeziehen. 
Zielgruppe 
Die Angebote finden in de n Einrichtungen und außerhalb der Einrichtungen aufs u-
chend statt und richten sich an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren, in 
speziellen Angeboten auch bis 27 Jahre.  
Angebotsfelder  
Im Rahmen eines  Entwicklungsprozesses sind die Angebote der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit in 15 Angebotsfelder untergliedert worden, sie teilen sich in die Bereiche 
„Kernaufgaben“ sowie „einrichtungs- und sozialraumspezifische Angebote“ auf. 
Diese Grundlage hat nach wie vor Bestand. 
10

11 
Unter Kernaufgaben sind dabei diejenigen Aufgaben zusammengefasst, die eine so 
genannte Grundversorgung darstellen und somit in allen Ein richtungen anzubieten 
sind. Demgegenüber ergibt sich aus der sozialraumbezogenen Betrachtung bestim m-
ter Sozialstrukturdaten sowie aus der Einschätzu ng der Fachkräfte der Kinder - und 
Jugendarbeit die Notwendigkeit, einrichtungs- und sozialraumspezifische Angebo-
te vorzuhalten.  
Die genaue Zuordnung der einzelnen Angebotsfelder kann der nachfolgenden Grafik 
entnommen werden.  
Offene Kinder- und 
Jugendarbeit
Sozialraum- und Einrichtungs-
spezifische Angebote
 Interkulturelle Angebote
 Integrative Angebote für Kinder 
und Jugendliche mit Behinderung
 Arbeitsweltbezogene Angebote
 Schulbezogene Angebote
 Mobile Angebote
Kernaufgaben
 Begegnung und 
Kommunikation
 Kulturelle Angebote
 Angebote in den 
Schulferien/in der Freizeit
 Angebote in Sport und 
Spiel
 Kreative Angebote
 Medienpädagogische 
Angebote
 Beratungsangebote
 Angebote der Kinder- und 
Jugendbildung
 Geschlechtsspezifische 
Angebote
 
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder 
Neben den genannten Kernaufgaben konnte in der vergangenen Förderplanperiode 
eine erhebliche Weiterentwicklung im Angebotssegment der ganztägigen Ferienb e-
treuung verzeichnet werden, so dass dieses Feld neben  den beschriebenen Kernau f-
gaben der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit im aktuellen Förderplan eine 
entsprechende Berücksichtigung findet. 
Durch den Ausbau des  offenen Ganztags an Grundschulen hat das Angebotsfeld der 
ganztägigen Ferienbetreuung aller kinderpädagogischen Einrichtungen im gesamten 
Stadtgebiet neben der qualitativen Weiterentwicklung in den letzten Jahren auch quan-
titativ einen hohen Stellenwert erhalten. Mit dem „Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung 
11

12 
von Grundschulkindern in Münster“ (V/0815/2006) wurden für die bedarfsgerechte Pla-
nung und Durchführung der Angebote bereits zentrale Rahmenbedingungen gescha f-
fen.  
In diesem Konzept haben Eltern, deren Kinder in der Nachmittagsbetreuung einer offe-
nen Ganztagsschule untergebracht sind, eine n fixierten Anspruch auf ganztägige Fer i-
enbetreuungsangebote, um den Anforderungen der Vereinbarkeit von Familie und B e-
ruf gerecht zu werden.   
Dieses Angebotsfeld der ganztägigen Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird nicht 
über die Strukturförderung d er Träger und Einrichtungen gespeist, sondern über die 
Richtlinienförderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit. So sind in di e-
sem Segment auch weitere Einrichtungen und Initiativen tätig, um einerseits dem 
wachsenden Bedarf gerecht zu werden, un d andererseits die Vielfalt der stadtweiten 
Angebote zu erhalten. Mit dem Beschluss der Vorlage V/0917/2011 hat der Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien die Förderrichtlinien für die Träger und Initiativen 
entsprechend aktualisiert.   
3.1.2 Jugendverbandsarbeit 
In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, ge-
meinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Sie stellen eine wichtige Lern- und Le-
benshilfe, indem sie vielfältige Ferien-, Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder 
und Jugendliche anbieten. Aufgrund vielfältiger Verbandsprofile bieten sie spezifische 
Identifikationsmöglichkeiten für diese Zielgruppe. Besondere Strukturmerkmale von 
Jugendverbänden sind Freiwilligkeit, Ehrenamtlichkeit, Selbstorganisation, Parteilich-
keit für Kinder und Jugendliche sowie Werteorientierung.  
Gesetzlicher Auftrag  
§ 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände 
(1)  Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wa h-
rung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. 
(2)  In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst 
organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer ang e-
legt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgeri chtet, sie kann sich aber auch an 
junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Z u-
sammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck g e-
bracht und vertreten. 
12

13 
Jugendverbandsarbeit wird in Münster durch insgesamt 22 Verbände geleistet, die im  
Folgenden aufgelistet sind. Die Kinder- und Jugendgruppenarbeit ist insgesamt durch  
einer sehr pluralen Angebotslandschaft gekennzeichnet. 
 Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) 
 Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend/Ev. Jugendreferat 
 Bund der katholischen Jugend 
 Bund für Umweltschutz und Naturschutz (BUND) 
 Christlicher Verein junger Menschen e.V. (CVJM) 
 Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) 
 Deutscher Gewerkschaftsbund Jugend (DGB-Jugend) 
 Deutsche Marinejugend 
 Johanniterjugend 
 Jugendfeuerwehr 
 Jugendrotkreuz 
 Katholische Landjugendbewegung (KLJB) 
 Katholische junge Gemeinde (KJG) 
 Katholische studierende Jugend (KSJ) 
 Kolpingjugend 
 Malteserjugend 
 Naturschutzjugend (NAJU) 
 Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt 
 Sängerjugend im Sängerbund 
 Sportjugend im Stadtsportbund Münster 
 Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) 
 Verein für Aquarien- und Terrarienfreunde – Jugend 
 
 
 
 
 
13

14 
Angebotsfelder der Jugendverbandsarbeit 
Richtlinienförderung
Personalkosten für Angebote/
Einrichtungen
 Ferienprogramme
 Ganztagsbetreuung
Betrieb und Verwaltung
Investive Förderung
Angebote in den Ferien
 Ferienhilfswerk
 Freizeit außerhalb der Ferien
 Herbstferienzeit
 Internationale Jugendbegegnung
 Kurzfreizeit
 Osternferienfreizeit
 Pfingstfreizeit
 Sommerferienfreizeit
 Weihnachtsferienfreizeit
Freizeiten und Begegnungen
 Kurse und Workshops
 Jugendveranstaltungen
 Offene Kinder- und 
Jugendveranstaltungen
Offene und mobile Angebote
 Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern
 Jugendbildung
Qualifizierung und Bildung
 
14

15 
Verteilung der Teilnehmenden auf die geförderten Angebote in den Stadtbezirken 
(Ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten) 
Stadtbezirk Angebote Teilnehmende 
    abs. in % 
Mitte 
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten 
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote, 
Qualifizierung und Bildung 1.364 19,38% 
West 
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten 
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote, 
Qualifizierung und Bildung 1.544 21,94% 
Nord 
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten 
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote, 
Qualifizierung und Bildung 338 4,80% 
Ost 
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten 
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote, 
Qualifizierung und Bildung 550 7,81% 
Süd-Ost 
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Fre izeiten 
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote, 
Qualifizierung und Bildung 826 11,74% 
Hiltrup 
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten 
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote, 
Qualifizierung und Bildung 1.059 15,05% 
stadtweit 
Angebote in de n Ferien (ohne OGS), Freizeiten 
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote, 
Qualifizierung und Bildung 1.357 19,28% 
    
 Stadtweit abs. in % 7.038 100,00% 
 
3.1.3 Jugendrat der Stadt Münster 
Nach einer Modellphase hat der Rat der Stadt Münster am 18.06.2008 b eschlossen, 
dauerhaft einen Jugendrat in der Stadt Münster zur Mitwirkung von Kindern und J u-
gendlichen an kommunalen Willensbildungsprozessen zu realisieren. Die im Rah men 
der Vorlage V/0445/2010  erfolgte Weiterentwicklung und Profilschärfung des Jugen d-
rates im Jahr 2010 hat sich bewährt und bietet dem Partizipationsmodell einen ko n-
struktiven Rahmen.  
In einer Wahlperiode von zwei Jahren besteht der Jugendrat der Stadt Münster de m-
nach nach Satzung aus höchstens 30 Mitgliedern, die in einer stadtweiten Direk twahl 
gewählt werden. Jeder Stadtbezirk stellt dabei maximal 5 Mitglieder.  
15

16 
Die pädagogische Begleitung des Jugendrates erfolgte bis April 2013 durch eine Fach-
kraft mit einem Stundenanteil von 19,5 Stunden/Woche durch die Fachstelle Kinder - 
und Jugendförde rung/Offene Ganztagsschulen im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien.  Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Personalstelle der päda-
gogischen Begleitung im Umfang von 19,5 Stunden/Woche eingespart, so dass die 
Betreuung des Jugendrates inhaltl ich umgestellt werden musste. Die Optionen einer 
konstruktiven Weiterarbeit des Jugendrates wurden in einem gemeinsamen Prozess 
mit den Kindern und Jugendlichen des Jugendrates und dem Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien sowie in einem Fachkräfteausta usch von Mitgliedern der AG nach § 
78 SGB VIII „Kinder- und Jugendarbeit“ erörtert. In einer zweitägigen Zukunftswerkstatt 
haben sich die Jugendli chen mit  den Herausforderungen  und Chancen der neuen S i-
tuation auseinandergesetzt. Die Fachstelle Kinder - und Jugendförderung begleitet den 
Jugendrat reduziert bei den Jugendratssitzungen . Die unabdingbare pädagogische  
Begleitung wird durch Jugendeinrichtungen in den Stadtteilen wahrgenommen. Die 
gewählten Delegierten des Jugendrates erhalten in ihren Bezirken Un terstützung von 
folgenden „Jugendrat Kontaktstellen“: 
Kontaktstelle  Einrichtung 
Bezirk Mitte Jugendzentrum Paul Gerhardt-Haus 
Bezirk West Fachwerk Gievenbeck 
Bezirk Nord Jugendzentrum Sprakel 
Bezirk Ost Jugendzentrum „drei Eichen“ 
Bezirk Süd-Ost Jugendzentrum „Bahnhof Wolbeck“ 
Kontaktstelle Bezirk Hiltrup 37º Kinder-, Jugend- und Begegnungshaus Hiltrup 
 
Die Jugendlichen des Jugendrates arbeiten mit den Fachkräften vor Ort. Die Einric h-
tungen und d eren Besucherinnen und Besucher  profitieren von den Mö glichkeiten ei-
ner direkten Beteiligung in jugendpo litischen Prozessen. Die Arbeit mit und die Erge b-
nisse von Arbeitsgruppen und Jugendkonferenzen können positive Synergieeffekte für 
eine Einrichtung haben. In diesem Kontext können weiterhin interessierte J ugendliche 
für die Kandidatur zur Wahl des Jugendrates gewonnen werden.   
16

17 
Durch eine breitere Beteiligung von Jugendlichen außerhalb des Gremiums  trägt der 
Jugendrat  dazu bei Partizipationsmöglichkeiten für einen größeren Kreis von Jugendli-
chen  zu eröffnen. 
3.2 Jugendsozialarbeit 
Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei Schul - und Lernschwierigkeiten, 
unzureichender Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit auch im Kontext mit schwierigen 
familiären Situationen. Durch Angebote der Lernförder ung, Migra tions- und Wohnhi l-
fen, der aufsuchenden Arbeit/Streetwork sowie der Drogenhilfe  werden junge Me n-
schen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung angesprochen, gestärkt und befähigt, eige n-
ständig und eigenverantwortlich zu leben. 
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angebo-
ten zur Beratung, Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern.  
Dazu gehören Jugendhilfeangebote an 
 Hauptschulen 
 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 
 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung  
 Angebote bei Schulverweigerung an allen Schulen 
Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des Schulbetrieb es, somit 
kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden. 
Alle weiter en Angebote der Jugendberufshilfe liegen in der fachlichen Zuständigkeit 
des Amtes für Schule und Weiterbildung.  
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen:  
 Suchtvorbeugung 
 Niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen für Drogengebraucher/-innen 
 Ausstiegsorientierte Hilfen 
 Nachsorge 
 Beratung, Begleitung und Unterstützung von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen 
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugend-
liche und junge Erwachsene. 
17

18 
Gesetzlicher Auftrag  
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit 
(1)  Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung 
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sol-
len im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre 
schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale I n-
tegration fördern. 
(2)  Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme 
anderer Träger und Organisationen sichergestellt  wird, können geeignete sozialpädag o-
gisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den 
Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. 
(3)  Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen  oder beruflichen Bildungs-
maßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch beglei-
teten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unte r-
halt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet 
werden. 
(4)  Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für A r-
beit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von B e-
schäftigungsangeboten abgestimmt werden. 
Zielgruppe 
Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind sozial benachteiligte und individuell beeinträc h-
tigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Sozial benachteiligte Jugendliche sind 
Jugendliche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnisch en oder 
kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren 
haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule 
in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind hingegen Jugendliche, di e bei-
spielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder 
physische Beeinträchtigungen haben, d ie drogenabhängig geworden oder bereits 
durch Straftaten in Erscheinung getreten sind.  
Grundsätzliche Zielrichtung der Jugendhil fe an Schulen ist die frühzeitige Unterstü t-
zung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früherkennung von schulvermeide n-
den Tendenzen.  
Zielgruppe der Drogenhilfe sind suchtgefäh rdete, drogenkonsumierende und abhängi-
ge Menschen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikator/-innen in 
Münster. 
18

19 
Angebotsfelder 
Jugendsozialarbeit
Jugendhilfe an Schulen
 Förderinseln an Grundschulen
 Jugendhilfe an Grundschulen
 Jugendhilfe an Förderschulen
 Jugendhilfe an Hauptschulen
 Fachberatung Schulverweigerung 
 Jugendhilfe in der Villa Interim
 Sozialpädagogische Lernhilfen
 Motopädische Förderung/ therapeutisches 
Reiten
 Schulsozialarbeit BuT Bundesprogramm 
Bildung und Teilhabe, Förderzeitraum in 
Münster 2012-2014
Integrations- und 
Migrationshilfen
 Sozialpädagogische Angebote für Kinder 
und Jugendliche in städtischen Flüchtlings-
unterkünften
Streetwork/Aufsuchende 
Jugendsozialarbeit
 Streetwork
 Aufsuchende Cliquenarbeit
Soziale Gruppenarbeit  Angebote für straffällige oder 
gefährdete Jugendliche
Wohnhilfen  Sozialpädagogische begleitete Wohnform 
für junge Menschen in Schulausbildung, 
Berufsvorbereitung, Berufsausbildung oder 
beruflicher Eingliederung
Jugendberufshilfe*
 Jugendwerkstatt im Jib
 Jugendhilfe direkt 
Drogenhilfe
 Beratung Jugendlicher zu Alkohol und 
illegalen Drogen
 Gruppenagebote für 
suchtmittelkonsumierende Jugendliche
 
 
Im Leistungssegment Jugendsozialarbeit wird intensiv mit dem Amt für Schule und 
Weiterbildung kooperiert. Dazu gehören u.a. die Bildungsberatung, die Schulso zialpä-
dagogik sowie die schulpsychologische Beratungsstelle. 
 
*Alle weiteren Angebote der Jugendberufshilfe liegen in der fachlichen Zuständigkeit des Amtes für Schu-
le und Weiterbildung. 
 
19

20 
3.3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
Gesetzlicher Auftrag 
§ 14 SGB VIII 
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- 
und Jugendschutzes gemacht werden.   
(2) Die Maßnahmen sollen jungen Menschen be fähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu 
schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entsc heidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie 
zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, Eltern und andere Erziehungsbe-
rechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schü t-
zen.  
Zielgruppe 
Der erzieherische Kin der- und Jugendschutz richtet sich in erster Linie an junge Me n-
schen im Alter von 6 bis max. 27 Jahren (§ 1  Abs. 3 SGB VIII). Eltern und andere E r-
ziehungsberechtigte sollen ebenso befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor g e-
fährdenden Einflüssen zu schüt zen und über mögliche Gefahren aufzuklären ( § 14  
Abs. 2 SGB VIII).   
Angebotsfelder 
Die Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind: 
 Information und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Multipl i-
katoren aus Schule und Ju gendhilfe zum Jugendschutz allgemein, Jugendmedien-
schutz und Jugendarbeitsschutz, Suchprävention 
 Bearbeitung von Hinweisen zur Jugendgefährdung von Dritten; ggf. Zusammena r-
beit mit dem Ordnungsamt, dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz und der Polizei 
 Stellungnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen mit Auftritten von Kindern 
 Antragstellung zur Indizierung von Schriften, Ton - und Bildträgern, Abbildungen 
und anderen Darstellungen 
 Fachliche Begleitung freier und öffentlicher Träger bei Konzeptentwicklungen zu m 
Kinder- und Jugendschutz 
 Fachliche und ggf. finanzielle Unterstützung von freien und öffentlichen Trägern 
der Jugendhilfe bei der Durchführung von präventiven Maßnahmen 
 Aufgreifen aktueller Themen und Präventionsangebote 
In Münster konzentrieren sich die  Schwerpunkte des erzieherischen Kinder - und J u-
gendschutz auf folgende Angebotsfelder: 
20

21 
(1)  Die Angebote der Suchtprävention richten sich sowohl unmittelbar an junge Me n-
schen als auch an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch Information, 
Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendl i-
cher qualifiziert, Suchtprävention in den Erziehungs - und Lehralltag zu integrieren 
und strukturelle Rahmenbedingungen zu fördern, durch die Suchtrisiken minimiert 
werden. 
(2)  Zur Gewaltprävention zählen sowohl das Erkennen und das Benennen von Ko n-
flikt-, Bedrohungs- und Gewaltsituationen als auch die Qualifizierung von Multiplika-
toren. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung und  die Förderung konstrukt i-
ver Konfliktbearbeitung. 
(3)  Jugendmedienschutz beinhaltet die Entwicklung und die Förderung von Medie n-
kompetenz, die Auseinandersetzung mit verschiedensten Medien und deren mögl i-
chen Gefährdungen (Print, Fernsehen, Computerspiele, Internet, Radio, Film), die 
Information und die Aufklärung von K indern, Jugendlichen, Erziehungsberechti g-
ten, Multiplikatoren, pädagogischen Fachkräften und Handel - und Gewerbetreiben-
den. 
Weitere Themenfelder des erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes werden in Ko-
operation mit öffentlichen und freien Trägern bearbeitet.  
Erzieherischer Kinder- und 
Jugendschutz
Suchtprävention
Gewaltprävention
 Gewalt und Extremismus von Jugendlichen
 Gewalt und Extremismus an Jugendlichen
Jugendmedienschutz
 Kommerzielle Print- und Bildwerbung
 Computerspiele und Internet
Jugendarbeitsschutz
 Arbeitserlaubnis
 Arbeitsbedingungen
Sekten
 Okultismus
 Spiritismus
Gesundheitsprävention
 Sexualität
 Infektionsgefährdung
 Stoffunspezifische Prävention
 Legale Drogen
 Illegale Drogen
 
21

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Kinder- und Jugendeinrichtungen und Schulen in Münster
    Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit                          
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand:   01.01.2014
West
Ost
Nord
Mitte
Südost
Hiltrup

22 
4 Bestandsdaten2 
4.1 Sozialstrukturdaten 
Eine Grundlage für die perspektivische Ausrichtung der Handlungs - und Angebotsfel-
der im Rahmen des Kinder - und Jugendförderplans sind Bevölkerungs - und Sozia l-
strukturdaten. Diese dienen als Basis für eine infrastrukturelle Jugendhilfeplanung als 
auch eine planvoll inhaltlich Ausrichtung der Kinder - und Jugendarbeit, Jugendsozia l-
arbeit und des erzieherischen Kinder und Jugendschutzes. Eine Sozialstrukturanalyse 
erlaubt die Beschreibung soz ialer Strukturen und Prozesse und die Erklärung von s o-
zialstrukturellen Zusammenhängen sowie der unterschiedlichen Lebenslagen von Ki n-
der und Jugendlichen.  
Für den vorliegenden Kinder - und Jugendförderplan in Münster wurden folgende D a-
ten, die Aufschluss über die Lebenssituation von Kinder, Jugendlichen und Familien 
liefern können, zugrunde gelegt und kleinräumig analysiert: 
 Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk mit Migrationsvorgeschichte 
 Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk in Haushalten Alleinerziehender 
 Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk in Ha ushalten von SGB II Empfä n-
gern 
Zudem wurden die Ergebnisse, die für die Mittelvergabe des Förderbudgets im offenen 
Ganztag erhoben werden, zugrunde gelegt und einbezogen. Diese beinhalten D aten 
der Schuleingangsuntersuchung, die Elternbeiträge, die Einschätzung der schulpsy-
chologischen Beratungsstelle und des kommunalen Sozialdienstes. 
Die Daten sind , neben den Einschätzungen und Erfahrungen der Fachkräfte, eine 
wichtige Grundlage um auf obj ektives Datenmaterial zurückgreifen zu können und li e-
fern wichtige Hinweise für die zukünftige Angebotsgestaltung aller Handlungsfelder. 
Hierdurch werden - unabhängig von Sonderinteressen - Anhaltspunkte für eine mö g-
lichst gerechte Verteilung von Ressourcen gewonnen.  
Um mögliche  Stigmatisierungen vor zubeugen werden diese Sozialstrukturdaten hier 
nicht abgebildet und kommentiert. Gleichwohl sind sie für die Kinder - und Jugendhilfe 
richtungweisend und zeigen auf, in welchen Stadtteilen Kinde r und Jugendliche  und 
ihre Eltern bereits frühzeitig eine Stabilisierung ihrer sozialen Milieus benötigen.  
Im Abgleich mit bereits bestehenden Infrastruktureinrichtungen und Angeboten vor  Ort 
können so gezielte Schwerpunkte und Maßnahmen gesetzt werden.  
                                                
2 Die Erstellung des Förderplans erfolgt auf Datenbasis 2012. 
22

23 
Im Kontext der De batte zu Migration und Integration stellt das Amt für Stadtentwic k-
lung, Stadtplanung und Verkehrsplanung seit Juni 2011 im Rahmen der Statistik für 
Münsters Stadtteile3 (SMS) auch Daten zur Migration zur Verfügung. Im aktuellen Ki n-
der- und Jugendförderplan finden diese Daten ihre Verwendung. 
4.2 Bevölkerungsstruktur 
Im Folgenden werden Bevölkerungszahlen stadtweit und bezirksbezogen dargestellt. 
 
  
                                                
3www.muenster.de/stadt/stadtplanung/zahlen. 
4Stand: 31.12.2012 – 
Bei Erstellung des Jugendförderplans lagen Bevölkerungsdaten aus 2013 noch nicht vor. 
5Die Bevölkerungszahlen von 2008 waren die Basis für den zweiten Kinder- und Jugendförderplan. Der 3. 
Kinder- und Jugendförderplan arbeitet mit den Bevölkerungszahlen aus 2012.  
6Anteil der Ausländer/innen im Bezirk an den 6 – 20 jährigen stadtweit  Ausländer/innen. 
Insgesamt4 
6-20 Jährige 
insgesamt 
6-20 Jährige 
männlich 
6-20 Jährige 
weiblich 
6-20 Jährige 
ausländisch 
6-20 Jährige 
Migration 
2012 296.536 
40.941 20.235 20.706 3.091 10.843 
13,81 % 49,42 % 50,58 % 7,55 % 26,48 % 
20085 281.050 
40.195 19.772 20.423 3.131 k. A.  
14,30 % 49,19 % 50,80 % 7,78 % k. A. 
Bevölkerung 
insgesamt 
 
Anteil 6-20 J. 
insges. in % 
6-20 J. 
männlich 
6-20 J. 
weiblich 
6-20 J. 
ausländisch 
6-20 J. 
Migration 
Mitte 122.004 
12.174 5.680 6.494 710 2.325 
29,74 % 46,66 % 53,34 % 22,97 %6 21,44 % 
West  58.669 
9.997 5.006 4.991 669 2.637 
24,42 % 50,08 % 49,92 % 21,64 % 24,32 % 
Nord 28.971 
4.849 2.448 2.401 731 2.229 
11,84 % 50,48 % 49,52 % 23,56 % 20,56 % 
Ost 21.834 
3.319 1.685 1.634 148 560 
8,11 % 50,77 % 49,23 % 4,79 % 5,16 % 
Südost 27.573 
4.594 2.376 2.218 285 1.147 
11,22 % 51,72 % 48,28 % 9,22 % 10,58 % 
Hiltrup 37.485 
6.008 3.040 2.968 548 1.945 
14,67 % 50,60 % 49,40 % 17,73 % 17,94 % 
23

24 
4.3 Bestandsdaten der Kinder- und Jugendarbeit 
Eine wesentliche Zielsetzung des Kinder - und Jugendförderungsgesetzes ist es, Ste u-
erungsinstrumente zu entwickeln, die eine gezielte Bedarfs - und Maßnahmenplanung 
ermöglichen und Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen sind. Um dieses Ziel zu 
erreichen, muss eine „steuerbare Angebotspalette“ definiert werden. Zu unterscheiden 
ist zwischen Angebotsstunden, die im Rahmen der Leistungsvereinbarung zu erbri n-
gen sind, Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (mobile Angebote), Angebo-
te die über Projektmittel finanziert werden und eigenfinanzierte Angebote (z.B. Cafébe-
triebe).   
Auf der Grundlage der Vorlage V/0797/1999 hat der Rat die Förderung von Einrichtu n-
gen der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit freier Träger beschlossen. Es 
handelt sich um eine finanzielle Zuwendung (§ 74 SGB VIII). Diese sieht vor, an die 
Förderung von Personalkosten, Betriebskosten, des allgemeinen offenen Programms 
und inhaltlicher Schwerpunkte bestimmte Leistungen in Form von Mindeststandards zu 
knüpfen und dies in einzelne Leistungsvereinbarungen aufzunehmen.  
Die in der Förderstruktur befindlichen Einrichtungen sind demnach verpflichtet, ein b e-
stimmtes Maß an Wochenöffnungss tunden, Wochenangebotsstunden und Jahresöf f-
nungswochen zu erbringen (siehe Tabelle „Zu erbringende Mindestangebote in A b-
hängigkeit von der Zahl der geförderten Personalstellen“). Der genaue Umfang ist d a-
bei abhängig von der Anzahl der durch die Stadt Münst er mindestens zu 80% fina n-
zierten Stellen hauptamtlichen Personals (V/1041/2006).  
Zu erbringende Mindestangebote in Abhängigkeit von der Zahl der geförderten Pers o-
nalstellen 
Zahl geförderter 
Personalstellen 
Zu erbringende Angebote 
Öffnungsstunden 
pro Woche 
Angebotsstunden 
pro Woche 
Öffnungswochen 
pro Jahr 
Angebotsstunden 
pro Jahr 
0 6 9 40 360 
½ 10 15 44 660 
¾ 12,5 18,75 44 825 
1 15 22,5 44 990 
1 ½ 20 30 44 1.320 
2 25 37,5 44 1.650 
2 ½ 30 45 46 2.070 
3 35 52,5 48 2.520 
3 ½ 40 60 48 2.955 
4 45 67,5 48 3.390 
Erläuterung: Eine Einrichtung mit 1 Vollzeitstelle muss jährlich mindestens 990 Angebotsstunden erbri n-
gen. Eine Einrichtung mit 2 Vollzeitstellen muss jährlich mindestens 1.650 Angebotsstunden erbringen. 
24

25 
Im Ergebnis handelt es sich, um eine „s teuerbare Angebotspalette“, weil sie überwi e-
gend über städtische Haushaltsmittel finanziert wird und somit Einfluss sowohl auf den 
Angebotsumfang als auch auf die Angebotsstruktur genommen werden kann.  
Die nachfolgende Tabelle „Auf einen Blick“ stellt die  Verteilung von Angebotsstunden 
auf Sozialraumebene dar, setzt diese ins Verhältnis zu Bevölkerungsdaten (6 -20 Jähri-
ge) und eröffnet ein erkennbares Steuerungspotential für die Kinder- und Jugendarbeit. 
Dieses Steuerungspotential wird im Kapitel 4.7 Handlu ngsempfehlungen (Maßnahme-
planung) unter „Infrastrukturentwicklung/wohno rtnahe Versorgung“ aufgegriffen.
25

26 
 
Auf einen Blick             
             
 
  
6-20 Jährige 
(31.12.2012) 
6-20 Jährige 
Migration   
Angebots-
stunden-Soll 
der OKJA 
(Grund-
versorgung) 
Angebotsstunden in der 
OKJA  
aktuell 
Differenz 
Angebots-
stunden für die 
aufsuchende 
Jugendsozial-
arbeit 
Gewichtung 79,00% 21,00% Gewichtungen         
  abs. in % gew. abs. in % gew. insg. abs. abs. in % abs.   
stadtweit abs. / in % 40.941 100,00% 79,00% 10.843 100,00% 21,00% 100,00% 42.138,00 47.725,00 100,00% 5.587,00 8.970,00 
 
              
Altstadt (11-15) 653 1,59% 1,26% 99 0,91% 0,19% 1,45% 611,75 1.710,00 3,58% 1.098,25    
Innenstadtring (21-29) 4.265 10,42% 8,23% 775 7,15% 1,50% 9,73% 4.100,34 6.030,00 12,63% 1.929,66  1.650,00 
Mitte-Süd (31-34) 3.293 8,04% 6,35% 716 6,60% 1,39% 7,74% 3.261,86 3.165,00 6,63% -96,86  990,00 
Mitte-Nordost (43-47) 3.963 9,68% 7,65% 735 6,78% 1,42% 9,07% 3.822,14 2.535,00 5,31% -1.287,14  660,00 
Stadtbezirk Mitte 12.174 29,74% 23,49% 2.325 21,44% 4,50% 27,99% 11.796,08 13.440,00 28,16% 1.643,92  3.300,00 
Gievenbeck/Sentrup (51-52) 5.038 12,31% 9,72% 1.415 13,05% 2,74% 12,46% 5.251,17 4.530,00 9,49% -721,17  660,00 
Mecklenbeck (54) 1.440 3,52% 2,78% 291 2,68% 0,56% 3,34% 1.408,35 1.510,00 3,16% 101,65    
Albachten (56) 1.146 2,80% 2,21% 368 3,39% 0,71% 2,92% 1.232,13 990,00 2,07% -242,13  360,00 
Roxel (57) 1.398 3,41% 2,70% 391 3,61% 0,76% 3,45% 1.455,81 990,00 2,07% -465,81    
Nienberge (58) 975 2,38% 1,88% 172 1,59% 0,33% 2,21% 933,14 990,00 2,07% 56,86    
West 9.997 24,42% 19,29% 2.637 24,32% 5,11% 24,40% 10.280,59 9.010,00 18,88% -1.270,59  1.020,00 
Coerde (61) 1.875 4,58% 3,62% 1.084 10,00% 2,10% 5,72% 2.409,21 3.615,00 7,57% 1.205,79  825,00 
Kinderhaus (62-63) 2.456 6,00% 4,74% 1.035 9,55% 2,00% 6,74% 2.841,63 4.425,00 9,27% 1.583,37  660,00 
Sprakel (68) 518 1,27% 1,00% 110 1,01% 0,21% 1,21% 510,96 990,00 2,07% 479,04  360,00 
26

27 
Nord 4.849 11,84% 9,36% 2.229 20,56% 4,32% 13,67% 5.761,80 9.030,00 18,92% 3.268,20  1.845,00 
Mauritz-Ost (71) 1.367 3,34% 2,64% 190 1,75% 0,37% 3,01% 1.266,56 1.650,00 3,46% 383,44    
Gelmer-Dyckburg (76) 594 1,45% 1,15% 125 1,15% 0,24% 1,39% 584,99 660,00 1,38% 75,01    
Handorf (77) 1.358 3,32% 2,62% 245 2,26% 0,47% 3,09% 1.304,13 1.350,00 2,83% 45,87    
Ost 3.319 8,11% 6,40% 560 5,16% 1,08% 7,49% 3.155,69 3.660,00 7,67% 504,31  0,00 
Gremmendorf (81-82) 1.993 4,87% 3,85% 429 3,96% 0,83% 4,68% 1.970,61 990,00 2,07% -980,61    
Angelmodde (86) 1.214 2,97% 2,34% 453 4,18% 0,88% 3,22% 1.356,79 1.485,00 3,11% 128,21  825,00 
Wolbeck (87) 1.387 3,39% 2,68% 265 2,44% 0,51% 3,19% 1.344,03 2.310,00 4,84% 965,97  990,00 
Südost 4.594 11,22% 8,86% 1.147 10,58% 2,22% 11,09% 4.671,44 4.785,00 10,03% 113,56  1.815,00 
Berg Fidel (91) 962 2,35% 1,86% 570 5,26% 1,10% 2,96% 1.247,38 2.520,00 5,28% 1.272,62    
Hiltrup (95-97) 3.914 9,56% 7,55% 1.036 9,55% 2,01% 9,56% 4.027,94 3.960,00 8,30% -67,94  990,00 
Amelsbüren (98) 1.132 2,76% 2,18% 339 3,13% 0,66% 2,84% 1.197,08 1.320,00 2,77% 122,92    
Hiltrup 6.008 14,67% 11,59% 1.945 17,94% 3,77% 15,36% 6.472,40 7.800,00 16,34% 1.327,60  990,00 
stadtweit abs. / in % 40.941 100,00% 79,00% 10.843 100,00% 21,00% 100,00% 42.138,00 47.725,00 100,00% 5.587,00 8.970,00 
27

28 
4.4 Bestandsdaten der Jugendsozialarbeit 
Die Angebote der Jugendsozialarbeit die stadtweit erbracht werden, sind der folgenden 
Tabelle zu entnehmen. Die Angebote werden sowohl von freien Trägern der Jugendhil-
fe als auch vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vorgehalten. Alle stadtteilbe-
zogenen Angebote sind dem Kapitel 5 zu entnehmen. 
Maßnahme Träger Umfang 
Fachberatung 
Schulverweigerung 
Stadt Münster, Amt 51 1,0 Stelle 
Förderung bei  
Teilleistungsschwächen 
SeHT Münster e.V. 1,0 Stelle  
Sozialpädagogisch  
begleitete Wohnform 
Bischof-Hermann-Stiftung, Jugendwohnen 
im Kettlerhaus 
50 Plätze 
Motopädagogische 
Förderung 
Verein für Mototherapie und Psychomotori-
sche Entwicklungsförderung e.V. 
45 Plätze 
Pädagogische 
Lernhilfen 
Projekt Lernhilfe e.V. bis zu 50 Plätzen 
Sozialpädagogisch  
begleitete Wohnform 
Diakonissenmutterhaus Münster 6 Plätze 
Sozialpädagogisch 
begleitete Wohnform 
Caritasverband für die Stadt Münster – JAZg 
GmbH 
5 Plätze  
Therapeutisches Reiten Vinzenzwerk Handorf 15 Kleingruppen 
Villa Interim Stadt Münster  Ämter 40 + 51 + Schulamt für 
die Stadt Münster 
1,0 Stelle 
Drogenhilfe Jugendberatung 1,75 Stelle 
Drogenhilfe Gruppenangebote 50 Plätze pro Jahr 
 
 
 
28

29 
4.5 Finanzierungen 
Verteilung der Zuschussbeträge 
 
Verteilung der Zuschussbeträge auf die Produkte 
 
Die Finanzdaten der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit und  
Jugendverbandsarbeit 2012 
Folgende Mittel standen im Jahr 2012 für die Angebote der offenen und mobilen  
Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit tatsächlich zur Verfügung: 
Offene Kinder- 
und Jugendarbeit 
50% Jugend-
verbandsarbeit 
3% 
Jugendsozial-
arbeit 
14% 
Jugendhilfe an 
den Schulen 
21% 
Drogenhilfe 
10% 
Verteilung der Zuschussbeträge lt. Geschäftsbericht 2012 auf die 
Produkte des Haushaltsplanes (in %) 
4,4 
0,4 
1,2 
1,8 
0,9 
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
Offene Kinder- und
Jugendarbeit
Jugendverbands-
arbeit
Jugendsozial-arbeit Jugendhilfe an den
Schulen
Drogenhilfe
Verteilung der Zuschussbeträge 2012 auf die Produkte (in Mio. €) 
 
29

30 
 
I. Freie Träger - Institutionelle Förderung  
der offenen Kinder- und Jugendarbeit (2012)  
 
Erträge 
Landesförderung 169.300,24 € 
Sonstige ordentliche Erträge 199,11 € 
Summe 169.499,35 € 
  
Aufwendungen 
Institutionelle Förderung von Einrichtungen freier Träger 2.312.141,56 € 
Mobile Kinder- und Jugendarbeit (nur projektgeförderte Angebote) 43.452,30 € 
Summe 2.355.593,86 € 
  
Städtischer Zuschuss 2.186.094,51 € 
  
 
II. Richtlinienförderung Jugendverbandsarbeit (2012) 
 
Erträge 
Sonstige ordentliche Erträge (Debitorengutschrift) - 54,00 € 
Summe - 54,00 € 
  
Aufwendungen 
Qualifizierung und Bildung 21.607,32 € 
Angebote in den Ferien 70.512,77 € 
Reisen und Begegnungen 145.534,59 € 
Betrieb und Verwaltung 50.943,07 € 
Offene und mobile Angebote 6.580,00 € 
Modellprojekte und Sondermaßnahmen 8.897,08 € 
Pauschalförderung von Jugendverbänden 18.530,00 € 
Summe 322.604,83 € 
  
Städtischer Zuschuss 322.658,83 € 
  
 
III. Öffentlicher Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
2012 (ohne Cafébetriebe) 
 
Erträge 
Bundes- / Landesförderung 170.668,16 € 
Sponsoring, Spenden 4.538,60 € 
Entgelte, sonstige ordentliche Erträge 161.605,55 € 
Summe 336.812,31 € 
  
Aufwendungen 
Personalaufwendungen 2.105.969,39 € 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 44.007,39 € 
Transferaufwendungen 500,00 € 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 371.805,85 € 
Summe 2.522.282,63 € 
  
Städtischer Zuschuss 2.185.470,32 € 
 
30

31 
4.6 Analysen 
Unter Bezugnahme des zweiten Kinder - und Jugendförderplans und der darin vera n-
kerten Handlungsempfehlungen werden im Folgenden wesentliche, fachliche Neu e-
rungen und Herausforderungen für die Handlungsfelder, Kinder - und Jugendarbeit, 
Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder und Jugendschutz dargestellt. Die Hand-
lungsempfehlungen des zweiten Kinder - und Jugendförderplanes sind abschließend 
bearbeitet worden. Fortlaufende Handlungsempfehlungen sind erneut aufgegriffen, und 
falls notwendig, fortgeschrieben bzw. fachlich überarbeitet worden. 
Der Rückblick auf die letzten Jahre und eine Analyse bilden die Grundlage für die 
Maßnahmeplanung. Entsprechende Maßnahmen und Zielsetzungen sind den stadtwei-
ten Handlungsempfehlungen unter 4.7 zu entnehmen. 
Offene Kinder- und Jugendarbeit/aufsuchende Jugendsozialarbeit 
Neuausrichtung der Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern 
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Kinder - und Jugendarbeit wurden die best e-
henden Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern insbesondere in den Feldern 
„Leistungs- und Qualitätsbeschreibung“ neu ausgerichtet. Die Leistungs vereinbarun-
gen umfassen neben den gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die 
Struktur- und Leitprinzipien der Trä ger und Einrichtungen. Sie sind bedarfsor ientiert 
sowie einrichtungsbezogen profilscharf ausgerichtet. Dieser Prozess erfolgte in einem 
bilateralen Dialog mit den freien Trägern und deren Einrichtungen. Darüber hinaus läuft 
auch der Prozess zur Erarbeitung  von Leistungsverei nbarungen für den Bereich der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit.  
Weiterentwicklung der Instrumente des Wirksamkeitsdialogs 
Im Sinne der Planungsoptimierung wurde in einem dialogischen Prozess mit den freien 
Trägern und den Einrichtungen das Berichtswesen der Kinder- und Jugendarbeit sowie 
insbesondere der aufsuchenden Jugendsozialarbeit einer Bestands - und Bedarfsana-
lyse unterzogen. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan fasst die Ergebnisse in der 
Handlungsempfehlung zur zeitnahen Umse tzung eines aktualisierten und spezif ischen 
Berichtswesens zusammen. Mit den Jugendverbänden wurde in der vergangenen Fö r-
derplanperiode ein entsprechender Prozess initiiert. 
Der Qualitätszirkel als Teil des Wirk samkeitsdialogs bearbeitet im regelmäßigen  Tur-
nus in Form von Fachveranstaltungen Themen und Fragestellungen, die sich aus der 
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit ergeben. Die intensivierte sozialräum-
31

32 
liche und fachliche Vernetzung der Kinder - und Jugendarbeit mit der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit mündet in einer Neustrukturierung des Qualitätszirkels, in dessen 
Fachveranstaltungen nunmehr die aufsuchende Jugendsozialarbeit, neben den Ei n-
richtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit, ebenfalls verbindlich eingebunden 
ist. 
Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
Aufgrund von Anpassungen an gesetzliche Regelungen, insbesondere zum Kinder - 
und Jugendschutz, sowie veränderten Anforderungen in der Kinder - und Jugendarbeit 
(z.B. im Rahmen von Ferien betreuungsmaßnahmen für Grundschulkinder) wurden die 
Förderrichtlinien zum 01.03.2012 entsprechend modifiziert (V 0817/2011). 
Kooperationsstrukturen der Kinder- und Jugendarbeit mit Schulen 
Im Zuge der weiteren Vernetzung der offenen Kinder - und Jugendarbeit mit Schulen 
wurden im Jahr 2013 in Form von zwei Fachveranstaltungen aktuelle Trends im K o-
operationsfeld der kinderpädagogischen Einrichtungen mit den offenen Ganztag s-
grundschulen zusammengetragen. Neben der Vorstellung von „Best Practice – Projek-
ten“ wurde die fachliche Anforderung der Verzahnung informeller Bildungsanlässe und 
-erfordernisse mit dem schulischen Bildungsauftrag aktualisiert und dokumentiert.  
Der „Fachdienst OGS“ der Fachstelle Kinder - und Jugendförderung/offene Ganztag s-
schulen begleitet die strukturellen Rahmenbedingungen dieses Kooperationsprozesses 
ergebnisorientiert. 
In diesem Themenfeld ist ebenfalls die Weiterentwicklung der Verfahren zur ganztä gi-
gen Ferienbetreuung für Grundschulkinder und einzuschulende „Kitakinder“ zu nennen. 
Prozessbegleitung und Implementierung des Themas "Inklusion" im Bereich der Ei n-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
In den AGs „Kinder- und Jugendarbeit“  und „Jugendsozialarbeit“ nach § 78 SGB VIII 
wurden in der vergangenen Förderplanperiode beda rfsbezogene Fragestellungen zur 
Umsetzung der Inklusion in der offenen Kinder - und Jugendarbeit  bearbeitet. Dazu 
wurden Unterarbeitsgruppen „Inklusion“ ins Leben gerufen. Sie befass en sich intensiv 
mit dem Thema Inklusion und ihrer Umsetzung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
und entwickeln entsprechende  Handlungsempfehlungen und Strategien. Die Einric h-
tungen der Kinder - und Jugendarbeit setzen spezifische und gemeinsame Bemühu n-
gen auf dem Weg zur Inklusion um und sind dem Aktionsplan Münster7 verpflichtet. 
 
                                                
7Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadtgesellschaft (V/0125/2013). 
32

33 
Vereinbarungen gemäß § 72a SGB VIII mit den freien Trägern 
Das neu gefasste Bundeskinderschutzgesetz ist seit dem 01.01.2012 in Kraft.  
Der § 72a SGB VIII verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wah r-
nehmung von Aufgaben in der K inder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit pr ä-
ventiv auf Kindeswohlgefährdungen zu wirken. Die Vorschrift regelt ebenso die en t-
sprechende Vereinbarungspflicht der öffentlichen Träger mit den freien Trägern der 
Jugendhilfe (Beschluss der Vorlage V/0442 /2013, Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien, Sitzung vom 03.07.2013). Die Verein barung wurde in einem konstrukt i-
ven Prozess unter Einbindung der Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen 
Lippe und Rheinland, kommunaler Spitzenverbände und land eszentraler Arbeitskreise 
entwickelt, und wird aktuell mit den freien Trägern Münsters abgeschlossen. 
Jugendsozialarbeit 
Qualitätsentwicklung und fachliches Controlling 
Eine Weiterentwicklung im Bereich der Jugendsozialarbeit ist das Fachcontrolling -
Konzept Jugendhilfe an Schule. Das Konzept umfasst die Bereiche  
 Jugendhilfe an der Hauptschule 
 Jugendhilfe an der Förderschulen 
 Jugendhilfe in der Villa Interim 
 Fachberatung Schulverweigerung 
Das Fachcontrolling -Konzept wurde gemeinsam mit den vor Ort tätigen Fachkräften 
entwickelt. Im Rahmen dieses Prozesses wurden die wesentlichen Ziele des Angeb o-
tes Jugendhilfe an Schule benannt, Arbeitsschritte und Methoden zur Zielerreichung 
beschrieben und festgelegt, Indikatoren zur Überprüfung der Ziele erarbeitet, Zielk enn-
zahlen bestimmt sowie die Art der Arbeits- und Zieldokumentation vereinbart. Auch das 
Thema der Wirksamkeitsmessung findet angemessene Berücksichtigung. Die Gewich-
tung und der Umfang der jeweiligen Punkte sind vom Konzept der einzelnen Arbeitsbe-
reiche abhängig. Neben der Qualitätsentwicklung diente die Entwicklung des Fachco n-
trolling-Konzeptes auch einer Reflexion und einer Selbstvergewisserung in den jeweil i-
gen Teams.  
Exemplarisch für den Bereich Jugendhilfe an Hauptschule sind die Aspekte des fachl i-
chen Controllings, die Teilnahme am Unterricht nach Schulverweigerung, die Verbes-
serung der psychosozialen Kompe tenz und die Stärkung der Konfliktfähigkeit von 
Schülerinnen und Schü lern. Auch die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsver-
antwortung durch die Elternberatung wird untersucht. Die Dokumentation der Fachkräf-
te erfolgt für den Einzelfall und die Dauer eines Schuljahres.  
33

34 
In den nächsten Jahren werden Daten erhoben und ausgewertet, sowie mit den Fac h-
kräften interpretiert. D ie Wirkungsziele  werden fortlaufend überprüft und das Contro l-
lingverfahren entsprechend weiterentwickelt.  
Fachliches Controlling für motopädische Förderung und pädagogische Lernhilfen      
Pädagogische Lernhilfen und motopädische Förderung sind Hilfen für Kinder und J u-
gendliche, die sich im Leistungsangebot langjährig etabliert haben. Beide Hilfearten 
werden von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten und durchgeführt.  
In Abstimmung zwischen den Anbietern dieser Hilfe und dem Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien wird ei n fachliches Controlling aufgebaut. Es besteht das Interesse, 
die Wirkung sowohl der motopädischen Förderung als auch der pädagogischen Ler n-
hilfen genauer zu beschreiben. Ziel ist es, eine bessere Planung und Durchführung der 
Hilfen, eine größere Zufrieden heit bei Hilfeempfängern und eine engere K ooperation 
zwischen freien Trägern und dem Amt für Kinder, Jugendliche und den Familien  zu 
erreichen.    
Migrationshilfen 
Zum Bereich der Jugendsozialarbeit in Münster gehört ebenfalls der Bereich der Migra-
tionshilfen. Dabei handelt es sich um sozialpädagogische Angebote für Kinder und 
Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften. Diese haben oftmals stark  belastende und 
auch traumatische Erfahrungen in ihren Heimatländern erlebt. Der Zuzug von Flüch t-
lingsfamilien ist an haltend stark. Eine Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist nicht v o-
raussehbar.  
Dies stellt auch das sozialpädagogische Angebot der Migrationshilfen vor neue He r-
ausforderungen. Eine qualitative und quantitative Auswertung der bestehenden Ang e-
bote im Berei ch der Migrationshilfen ist erforderlich, um entsprechende Anpassungen 
vorzunehmen. E ine engere Abstimmung und Koordination mit den bestehenden J u-
gendhilfeangeboten, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugends o-
zialarbeit ist geboten, um Synergieeffekte zu erzielen. 
Jugendhilfe an Schule im Bereich der Sekundarstufe I  
Die Schullandschaft befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Dies erfordert die 
Weiterentwicklung der bestehenden sozialpädagogischen Konzepte für die Jugendhilfe 
an Schule. Damit ist Jugendhilfe gehalten, flexibel ihre sozialpädagogischen Angebote 
an die jeweilige Schullandschaft und die jeweiligen Bedarfe von Schülerin nen und 
Schülern anzupassen und aktiv Veränderungsprozesse in die Schulentwicklungspl a-
nung einzubringen und mit dieser abzustimmen.  
34

35 
Die Weiterentwicklung im Bereich der schulbezogenen Jugendsozialarbeit durch eine 
engere Verzahnung mit der Kinder - und Jugendarbe it und mit der Schule dient Ki n-
dern, Jugendlichen und ihren Eltern. E ine sozia lräumliche Fokussierung  über das 
Handlungsfeld der schulbezogenen Jugendsozialarbeit hinaus, soll dafür Sorge tragen, 
möglichst vielen Kindern und Jugendli chen bessere Bildungschancen zu ermöglichen. 
Dieser Weg soll über systematische Zugänge abgesichert werden. 
Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben im Hinblick auf gesellschaftliche Anford e-
rungen ein sehr individuelles Handlungs - und Bewältigungsvermögen. Gerade die Bi l-
dungsbiografie von Kindern und Jugendlichen hängt wesentlich davon ab, welche Res-
sourcen das Familiensyste m hat. Dies wird auch durch den wissenschaftlich erwies e-
nen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg bestätigt. Familien 
mit besonderen Belastungsfaktoren benötigen folglich mehr Unterstützung und Begle i-
tung, um die Anforderungen, die an sie gestellt werden, zu bewältigen. In diesem Zu-
sammenhang sind hier insbesondere die originären Leistungen der offenen Kinder - 
und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit und die Angebote der schulbezogenen 
Angebote der Jugendhilfe zu bündeln. Eine sozial räumliche Fokussierung s oll dafür 
Sorge tragen, gezielt  Kindern und Jugendlichen einen besseren Bildungsverlauf zu 
ermöglichen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dies setzt den Einbezug aller 
Akteure vor Ort voraus. 
Für die Dauer des  Kinder- und Jugendförderplanes ist geplant, im Rahmen eines M o-
dellstandortes in Kinderhaus, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und umzuset-
zen. Dies setzt noch weitere Abstimmungsprozesse mit den beteiligten Akteuren (z.B. 
Schulen, Bezirksregierung, Schulträger) vo raus. Maßgebliches Ziel ist es, durch eine 
engere Verschränkung der Beteiligten den wissenschaftlich erwiesenen Zusamme n-
hang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg abzumildern. 
Einrichtung und Ausbau von Förderinseln 
Im Rahmen der OGS wird seit dem Schuljahr 2011/12 an sieben Grundschulen ein 
zusätzliches heilpädagogisches Förderangebot installiert, um eine qualitative Weiterbe-
treuung für Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf sicherzuste llen. Das Konzept der 
Förderinseln wurde in Federführung des Am tes für Kinder, J ugendliche und Familien 
mit den offenen Ganztagsschulen entwickelt und mit den beteiligten Institutionen fac h-
lich gesichert. Das Angebot wurde von allen Beteiligten als positiv erac htet. Darüber 
hinaus hat das fachliche Controlling ergeben , dass die Ziele des Angeb otes sehr gut 
35

36 
erreicht wurden. Somit folgt eine Ausweitung des Angebotes zum Schuljahr 
2014/20158. 
Die Auswahl der weiteren sieben Förderinselstandorte erfolgte über definierte Sozia l-
kriterien, die sich auch im Rahmen des OGS Förderbudgets bewährt haben. Diese sind 
Daten der Schuleingangsuntersuchung, die Freistellung von OGS -Gebühren, die fach-
liche Einschätzung der schulpsychologischen Beratungsstelle sowie die fachliche Ei n-
schätzung des kommunalen Sozialdienstes. Darüber hinaus w urde geprüft und b e-
rücksichtigt, welche Schulen bereits durch andere Förderangebote versorgt sind. 
Villa Interim 
Die Villa Interim ist ein gemeinsamer schulischer Lernort der Schulen der Sekundarstu-
fe 1 und wird als ein Kooperationsprojekt von Schule und J ugendhilfe geführt. Die Villa 
Interim wurde Anfang 2012 gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster, dem Schu l-
amt für die Stadt Münster, dem Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien, dem Amt für 
Schule und Weiterbildung und dem Gesundheitsamt konzipiert und  eröffnet. Sie stellt 
ein besonderes Förderangebot mit 12 Plätzen für max. 1 Jahr Beschulung sdauer für 
vorübergehend trotz sonderpädagogischer Unterstützung nicht beschulbarer Schül e-
rinnen und Schüler dar. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogisch em För-
derbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung bleiben im Sinne einer inkl u-
siven Beschulung weiterhin Schülerinnen und Schüler ihrer allgemeinen Schule. Nach 
höchstens 6-monatiger Förderung in der Villa Interim  kehren sie zur zunächst teilwe i-
sen, später gänzlichen Beschulung an ihre Schule zurück, so dass der ang estrebte 
Bildungsabschluss so ermöglicht werden kann. Die Rückschulung wird durch Lehr- und 
Fachkräfte der Villa Interim begleitet. Grundprinzip ist Einbeziehung der E ltern und 
Stärkung familiärer Ressourcen in Bezug auf die schulische Entwicklung ihrer Kinder. 
Der Zugang zum Projekt wird über die Fallclearingstelle geregelt. Die Fallclearingstelle 
hat sich seit drei Jahren als zuverlässige Einricht ung zur Koordination schwieriger Ein-
zelsituationen von Kindern und Jugendlichen bewährt. Sie ist ein multiprofessione lles, 
einzelfallorientiertes Fach - und Beratungsgrem ium an der Schnittstelle Sch u-
le/Jugendhilfe/Gesundheitshilfe. Die Fallclearingstelle ist zuständig für Schülerinnen 
und Schü ler, bei denen Schule an die Grenzen ihrer Fördermöglichkeiten stößt und 
denen aus verschiedenen Gründen (z.B. schweres, wiederholtes Fehlverhalten, 
Krankheit oder ausgesprochene Ordnungsmaßnahmen) ein zeitweiliger oder länger 
dauernder Schulausschluss dro ht. Die  Fallclearingstelle entscheidet  darüber hinaus 
unter Berücksichtigung  festgelegter Aufnahmekriterien , welche Schülerinnen und 
Schüler in die Maßnahme aufgenommen werden können. 
                                                
8Vorlage V/0443/2013 Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im 
offenen Ganztag – Förderinseln. 
36

37 
Der Unterricht sowie die Förderung von sozialen und emotionalen Kompeten zen im 
Projekt werden von einem multiprofessionellen Team, bestehend aus Förderschul -, 
Realschul- und Gymnasial - und Hauptschullehrkräften, einer sozialpädagogischen 
Fachkraft (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) und einer Schulpsychologin, g e-
leistet.  
Ziel ist es, das die Schüler innen und Schüler  trotz ihres hohen Förderbedarfs wieder 
erfolgreich am Unterricht im gemeinsamen Lernen teilnehmen und den angestrebten 
Bildungsabschluss erreichen. Positive Effekte sind die Beibehaltung des Sozialraums 
der Schülerinnen und Schüler und die weiter bestehende enge Anbindung an die bi s-
herige Schule während ihres Aufenthalts in der Villa Interim.  
Jugendsuchtberatung 
Die Jugendberatung der Drogenhilfe unterscheidet sich hinsichtlich konsumierter Dr o-
gen, Abhängigkeitsgrad und Motivationslage grundlegend von der Erwachsenenber a-
tung. Die Erfahrungen in Münster zeigen, dass diese  Zielgruppe oft auch ohne ther a-
peutische Maßnahme zu Verhaltensänderungen zu motivieren ist. Je früher in der 
Konsumphase eine Intervention b zw. Verhaltensänderung stattfindet, desto größer die 
Wahrscheinlichkeit dauerhaft „drogenfrei“ zu bleiben bzw. die Entwicklung einer Such t 
zu verhindern. Um diese junge  Menschen möglichst frühzeitig zu erreichen, wurde der 
Arbeitsbereich „Jugendberatung“ in der städtischen Drogenhilfe bereits in den verga n-
genen Jahren zunehmend ausdifferenziert. Die Entwicklung der Fallzahlen und Erfolge 
der vergangenen Jahre bestätigen den Bedarf einer weiteren Profilierung der Jugen d-
beratung, zielgruppenspezifischer Angebote und intensiver Bewerbung derselben. 
Aktuell ist zunehmend ein Konsum illegaler Drogen in Kombination mit exzessivem 
Medienkonsum (Spiel- und „Internetsucht“) zu beobachten. Dieses Verhalten bedingt 
die Gefahr sich gegenseitig verschärfender Wechselbezi ehungen oder auch Prozesse 
der Suchtverlageru ng bei Konsumreduzierung bzw. -einstellung. Diese gilt es in der 
Beratung zu identifizieren und entsprechend zu berücksichtigen. Die Fachkräfte der 
Jugendberatung werden sich zu dieser Thematik kontinuierlich fortbilden. 
Der Umgang des Elternhauses mit dem Drogenkonsum des Kindes hat in der Jugen d-
beratung einen großen Einfluss auf die weitere Entwicklung. Erfolge mit der system i-
schen wie auch der Einzelberatung von Eltern unterstreichen die Effektivität eines sy s-
temischen Ansatzes in der Beratung Jugendlicher. Elternberatung als integraler B e-
standteil in der Drogenhilfe ist ein erfolgversprechender Ansatz, der konzeptionell ve r-
ankert und auf Elternabenden in den weiterführenden Schu len der Stadt Münster o f-
fensiv beworben werden soll. 
37

38 
In der Beratung missbräuchlich bzw. abhängig Suchtmittel konsumierender junger 
Menschen ist der Anteil benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener im Ve r-
gleich zur der übrigen Gleichaltrigengruppe deutlich erhöht. Diese jungen Menschen 
sind Hauptzielgruppe von aufsuchender Jugendsozialarbeit in Münster. Um die Zugän-
ge zu dieser Zielgruppe effizient für die Suchtprävention zu nutzen, müssen die Fac h-
kräfte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in den Stadtteilen für den Konsum legal er 
wie illegaler Drogen ihrer Zielgruppe sensibilisiert und für die Arbeit zum Thema „Dr o-
gen und Sucht“ qualifiziert sein, um Bedarfe adäquat einschätzen und ggf. die Vermit t-
lung in die Drogenhilfe frühzeitig zu forcieren. Um Hemmschwellen abz ubauen und 
Übergänge in die Jugendsuchtberatung möglichst ohne Reibungsverluste zu gestalten, 
muss die Vernetzung mit den Streetworkern verbessert und regelmäßig Qualifizi e-
rungsmaßnahmen angeboten werden. 
Kinder drogenabhängiger Eltern sind einem erhöhten Gefährdungspo tenzial ausg e-
setzt und haben häufig besonderen Förderbedarf; drogenabhängige Eltern benötigen 
vielfältige Hilfen und Unterstützung in der Erziehung ihrer Kinder. Diesen Anforderu n-
gen hat sich die Drogenhilfe  durch Schulung der Beratungsfachkräfte und Entwi cklung 
von Arbeitshilfen, Standards und Prozessbeschreibungen gestellt. Um Hilfeangebote in 
Münster zugänglich zu mac hen und den Kinderschutz sicherzu stellen, aber auch die 
Kooperation aller beteiligten Akteure des Hilfesystems in Münster zu verbessern, wu r-
den unter Federführun g der Drogenhilfe bereits 2010 Handlungsempfehlungen zum 
Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwo r-
tung in Münster entwickelt. Für die Optimierung der Kooperationen und die Absti m-
mung und Weiterentw icklung der Angebote sind regelmäßige Abstimmungsgespräche 
der Akteure aus Jugend -, Sucht- u. Gesundheitshilfe in den kom menden Jahren no t-
wendig.  
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
Medienschutz 
Medien wirken schon früh in den Sozialisationsprozess vo n Kindern und Jugendlichen 
ein. Die Welt der Medien gehört zum Alltag. In der Folge haben sich die Kindheit und 
die kindliche Lebenswelt, und damit auch die Freizeitgestaltung der Kinder und J u-
gendlichen, enorm gewandelt. Für den erzieherischen Kinder - und Jugendschutz in 
Münster hat sich daraus ein Arbeitsfeld mit besonderen Schwerpunkten herausgebi l-
det. D as Aufwachsen in einer Mediengesellschaft eröffnet Chancen und Risiken , a n 
dieser Schnittstelle setzt der erzieheri sche Kinder- und Jugendschutz an, um z u infor-
mieren, die Möglichkeiten positiv zu nutzen aber auch die Gefahren zu benennen.  
38

39 
Der Informationsaustausch sowie die Organisation von Vorträgen und Fachveransta l-
tungen ist ein wichtiges Instrument um diese Problematik in Münster entsprechend 
aufzugreifen. Die AG Medien9 arbeitet fortlaufend zum übergreifenden Thema „probl e-
matischer Medienkonsum“ und stellt wichtige Informationen10 und Beratungsangebote 
für Erziehungsberechtigte, Fachkräfte und Interessierte zur Verfügung. 
Der Medienschutz wird auch in  Zukunft ein wichtiges Aufgabenfeld des erzieherischen 
Kinder- und Jugendschutzes bleiben. Insbesondere Eltern sind bei der Erziehung ihrer 
Kinder verunsichert und auf Beratungshilfen angewiesen. Ebenso benötigen pädagogi-
sche Fachkräfte Informationen, Schu lungen und Handlungskonzepte in ihrem pädag o-
gischen Alltag. 
Gewaltprävention 
Maßnahmen zum Thema „ Zivilcourage“ oder „Extremismus“ erfordern zeitgemäße 
Antworten und kreative Ideen. Die Erkenntnis, dass sozialraumorientierte Maßnahmen 
und lokale Vernetzungen nachhaltiger wirken, wird auch die nächsten Jahre die Ang e-
botsstruktur in Münster prägen. Gleiches gilt für mehrtägige Fortbildungen und  Bera-
tungen als Inhouse – Veranstaltungen oder in Stadtteilnetzwerken. D as Netzwerk Ge-
waltprävention und Konfliktregelung Münster mit insgesamt 19 Münsteraner Instituti o-
nen aus Vereinen, Institutionen, Ämtern und Initiativen gibt fortlaufend einen Übe r-
blick11 über lokale Notwendigkeiten, welche in thematische Projekte münden. 
Das Jugendinformations- und -bildungszentrum des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien hat 10 Erzieherinnen im OGS als Sozialtrainerinnen über einen Zeitraum von 
1½ Jahren mit insgesamt 160 Unterrichtseinheiten speziell für die Münsteraner Sch u-
len ausgebildet und zertifiziert. Die Trainerinnen we rden in Schulklassen und in der 
Elternarbeit eingesetzt. Ziel ist es das Sozialverhalten der Kinder dauerhaft zu verbe s-
sern. Diese Weiterbildungsmaßnahme hat sich als ein wichtiges zusätzliches Instr u-
ment erwiesen, um frühzeitig, präventiv und nachhaltig soziales Miteinander zu fördern.   
Geprüft werden soll, ob das Konzept auf weitere Handlungsfeldern der Jugendhilfe 
übertragen werden kann. 
 
 
 
 
                                                
9Vertreterinnen und Vertreter zehn verschiedener Bildungs- und Beratungseinrichtungen Münsters. 
10http://www.muenster.de/stadt/jib/ag-medien.html. 
11http://www.gewaltpraevention-muenster.de/. 
39

40 
Suchtprävention 
Die Entwicklung einer kritischen Haltung zu Drogen und das Erlernen eines verantwo r-
tungsvollen Umgangs mit legalen Suchtmitteln gehört zu den Entwicklungsaufgaben in 
der Adoleszenz, die jeder Jugendliche zu bewältigen hat. Schule und Jugendarbeit 
bieten ideale Voraussetzungen, Jugendliche flächendeckend zu erreichen. Im Han d-
lungsfeld Schule gibt es in  Münster bereits seit vielen Jahren gute Strukturen für ve r-
haltenspräventive Maßnahmen. Um insbesondere im Handlungsfeld Jugendarbeit/ 
Jugendsozialarbeit die Nachhaltigkeit zu erhöhen, gilt es neben dem regelmäßigen 
Angebot von Qualifizierungs - und Fortbil dungsmaßnahmen, eine verbindliche Such t-
prävention für junge Menschen auch konzeptionell in der offen en Kinder- und Jugend-
arbeit zu verankern.  
Aktuelle Entwicklungen und Trends, wie Medikamentenmissbrauch oder neue syntheti-
sche Drogen, wie auch der in Schu le häufig benannte Bedarf nach Maßnahmen  zur 
Förderung des Nichtrauchens, werden als neue Schwerpunkte in den Schulungen und 
Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Sch u-
le, Jugend- und der Elternarbeit in Münster aufgegriffen. 
Junge Menschen mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Hören und Kommunikation, 
Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache haben sich in den ve r-
gangenen Jahren sowohl in Prävention wie auch Beratung der städtischen Drogenhilfe 
als b esonders bedürftige Zielgruppe erwiesen. In enger Kooperation mit den LWL -
Förderschulen wurden hier bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen der schul i-
schen Suchtprävention durchgeführt. Für diese Zielgruppe und deren Bezugspersonen 
werden in den kommen den Jahren verstärkt zielgruppenspezifische methodisch -
didaktische Materialien und Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt und angeboten. 
„Voll ist out", die münster -spezifische Alkoholpräventionskampagne des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien wurde vo n Beginn an kontinuierlich weiterentwickelt. 
Inzwischen im zehnten Jahr richtet sich  „Voll ist out“ neben den 12 -16 jährigen „Ein-
steigern“ verstärkt auch an die Zielgruppe der bereits trinkerfahrenen jungen Erwac h-
senen (17-20 Jahre). Der ehemals vorrangig adressatenunspezifische Ansatz für alle 
jungen Menschen wurde durch Bausteine für junge Menschen erweitert, die bereits 
riskant bzw. missbräuchlich Alkohol konsumieren. Die dreiteilige Evaluation der WWU 
Münster (2012 und 2013) liefert wertvolle Hinweise u .a. darauf, welche Form der A n-
sprache besonders effektiv ist, wie die jährlichen Schwerpunkte zu kommunizieren und 
welche methodisch-didaktischen Materialien für welche Zielgruppe geeignet sind. Di e-
sen erfolgreichen ganzheitlichen Ansatz gilt es auch in de n kommenden Jahren, unter 
Berücksichtigung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation der WWU, Fac h-
bereich Psychologie, fortzuschreiben und zu verstetigen. 
40

41

41 
4.7 Handlungsempfehlungen (Maßnahmeplanung)  
 
Themenfeld – Beschreibung der Maßnahmen 
und der Handlungsziele  
 
Arbeitsschritte/Kennzahlen 
I. Handlungsfeld Finanzen 
Sicherung der Finanzen für die offene Kinder- und Jugendar-
beit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und den er-
zieherischen Kinder- und Jugendschutz. 
 
Bedarfsbezogene Flexibilisierungen im Finanzbudget sind 
kostenneutral vorzunehmen. Hierzu ergehen jeweils geson-
derte politische Beschlüsse.  
 Die Finanzierung eines evtl. Mehrbe-
darfs(Infrastruktur/Ausbau pädagogischer 
Angebote) wird durch gesonderte politische 
Beschlüsse erwirkt 
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und Ju-
gendverbandsarbeit  
 
Vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse des Rates werden 
bestehende Finanzmittel für die Angebote der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit und für die Jugendverbandsarbeit in Höhe 
von mind. 4,8 Mio. € zur Verfügung gestellt. 
 OKJA 4,4 Mio. € 
 Jugendverbandsarbeit 0,4 Mio. € 
 
Jugendsozialarbeit (JSA) und erzieherischer Kin-
der- und Jugendschutz (KJS) 
 
 
Für die Laufzeit des Förderplans werden vorbehaltlich der 
Haushaltsbeschlüsse des Rates für die Jugendsozialarbeit 
(incl. JH an Schulen + Drogenhilfe) mind. 3,9 Mio. € u. für 
den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz mind. 57.000 € 
zur Verfügung gestellt. 
 Jugendsozialarbeit 3,9 Mio. € 
 Erzieherischer Kinder- und  Jugendschutz 
57.000 € 
II. Handlungsfeld Allgemeine strategische Ziele  
Netzwerkarbeit  
Optimierung der Netzwerkstrukturen in den Stadtteilen. 
Intensivierung der Vernetzung der Einrichtungen im Stadtteil 
durch die Fachberatung des öffentlichen Trägers. 
 
 Bestandserhebung 
 Prüfung auf verbindliche Mindeststandard 
(Regularien, Geschäftsordnung, Sprecher-
funktion, Themenstruktur) 
 Abstimmung in den Stadtteilen und ggf. 
Neuausrichtung und Koordination der 
Stadtteilarbeitskreise zum Thema Kinder- 
und Jugendliche 
Intensivierung der Kooperationsstrukturen mit den Schulen.  Durchführung von jährlichen Gesprächen 
mit Schulen, Schulaufsicht und Schultr ä-
gern 
 Jahresgesprächen mit Schulen und Tr ä-
gern der Jugendhilfe im Rahmen des Off e-
nen Ganztags an Grundschulen 
Aufbau/Sicherung der Präventionsketten in den Stadtteilen für 
Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Ju-
gendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und 
dem OGS – Bereich. 
 siehe Handlungsempfehlungen Nord 
 Prüfung der Übertragbarkeit auf weitere 
Stadtteile 
4241

42 
Frühes Erreichen und Fördern mit dem Ziel, die Bildungsbio-
graphie benachteiligter Kinder und Jugendlicher durch Ange-
bote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu 
verbessern. 
 siehe Handlungsempfehlungen Nord 
 Prüfung der Übertra gbarkeit auf weitere 
Stadtteile 
Inklusion 
 
Mitwirkung bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs im 
Rahmen der Vorlage „Münster auf dem Weg zur inklusiven 
Stadtgesellschaft“.  
 
 Konzeptentwicklung und Durchführung 
eines Inklusionschecks in den Einrichtun-
gen in Kooperation mit der AG 2 nach § 78 
SGB VIII 
 Erfassung der Angebote in der Komm-
Datenbank (Kommunikations- und Orientie-
rungshilfen für mobilitätsbehinderte Men-
schen in Münster) 
 Bestandsaufnahme der räumlichen barrie-
refreien Voraussetzungen der Einrichtun-
gen 
Konzeptionelle Klärung über Inhalt, Umfang und Möglichkei-
ten der inklusiven Arbeit. 
 Schwerpunktsetzung bei den Jahresge-
sprächen mit den Trägern zum Thema In-
klusion 
 Durchführung von zwei Fachveranstaltun-
gen zum Thema Inklusion im Rahmen des 
Wirksamkeitsdialogs 
Weiterentwicklung, Etablierung und Sensibilisierung der pä-
dagogischen Fachkräfte der Jugendhilfe zum Thema Inklusi-
on. 
 
 
Qualitätsentwicklung/Fachliches Controlling  
Qualitätsentwicklung gem. § 79a SGB VIII.   siehe Kinder- und Jugendarbeit, Jugend-
verbandsarbeit, Jugendrat; Jugendsozial-
arbeit; Erzieherischer Kinder- und Jugend-
schutz 
Erarbeitung von Qualitätskriterien und Definition „Grundsätze 
und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“. 
 
Entwicklung von Verfahren der Qualitätsentwicklung.  
Genderempfehlungen (AG nach § 78 SGB VIII 
„Gender“) 
 
Durch gezielte Ansprachen von Mädchen bzw. Jungen wird 
der jeweilige Anteil der Angebote in der offenen Kinder und 
Jugendarbeit sichergestellt.  
 Mind. 5 % der Angebote der OKJA 
 Für die jeweiligen Bezirke wird dieses Ziel 
konkretisiert 
Paritätische Besetzung des pädagogischen Personals 
(hauptamtlich Beschäftigte inklusiv geringfügig Beschäftigter) 
in den Einrichtungen.   
   Selbstverpflichtung der Träger 
Das Verhältnis von mädchen- und jungenspezifischen Ange-
boten in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
wird im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung geprüft und 
ggfs. angepasst. 
 Auswertung der Verwendungsnachweise 
und Abstimmung mit den Trägern 
Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen geschlechtergerech-
ter Angebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrich-
tungen.   
 Fachveranstaltung/Genderforum 
 
Fortführung/fachliche Weiterentwicklung des Girls Days/Boys 
Days, sowie des Mädchen- und Jungentag in Abstimmung mit 
dem Frauenbüro. 
 
Verstetigung des internationalen Mädchentages in Münster.    
4342

43 
Auswertung der Sinusstudie im Rahmen der Jungenarbeit in 
Kooperation mit dem Arbeitskreis Jungen und Männer Müns-
ter (JUMM). 
 Fachtag “Sinusstudie“ 
 
III. Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendrat 
Qualitätsentwicklung/Fachliches Controlling  
Entwicklung eines Controlling-Systems für die offene Kinder- 
und Jugendarbeit. 
 Konzepterstellung in  Kooperation mit der 
AG 2 nach § 78 SGB VIII bis 2015 
 Durchführung des Controllings 
Weiterentwicklung des „Wirksamkeitsdialogs“ der OKJA.  
Analyse der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in 
den Stadtteilen  (Diversity). 
 
 
Erhöhung der Beratungskompetenz (insbesondere in Krisen-
situationen) von pädagogischen Fachkräften.  
 Konzepterstellung und Durchfüh-
rung/Arbeitshilfen und Methodensammlung 
 Erstellung einer Arbeitshilfe und Fachta-
gung zur Beratungskompetenz 
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkin-
der 
 
 
Sicherstellung verlässlicher stadtteilorientierter Angebote für 
Grundschulkinder. 
 Umsetzung des vertraglichen Anspruchs im 
Rahmen der OGS Ferienbetreuung 
 Hierfür sind jährliche Sitzungen anberaumt 
Qualitative Weiterentwicklung der Ferienbetreuung unter Be-
teiligung aller Akteure.    
 Vertreterinnen und Vertretern der Einrich-
tungen städtischer und freier Träger sowie 
der Jugendförderung/offene Ganztagsschu-
len überprüfen jährlich die Rahmenbedin-
gungen und Standards 
Ferienangebote für Kinder bis zum 13. Lebensjahr.  Bedarfsgerechte stadtteilbezogene Abfrage 
und Umsetzung in den Einrichtungen der 
OKJA 
Ferienangebote für Kinder mit Behinderungen.  Bedarfsprüfung 
Ausbau der OGS-Ferienbetreuung in Kooperation mit den 
Jugendverbänden. 
 Akquise Gespräche mit den Jugendverbän-
den 
Kooperation Kinder- u. Jugendarbeit und Schule  
Verzahnung und Vernetzung von Jugendhilfeangeboten an 
Schulen. 
 Erhöhung der Kooperationsvereinbarungen 
im Rahmen der OGS mit Einrichtungen der 
Jugendhilfe  2015–2019 von 15 auf 25 
Abschluss der LV mit den OGS–Jugendhilfeträgern.   Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit 
OGS-Trägern der Jugendhilfe 
Weiterentwicklung/Ausbau der Förderinseln.   Abstimmung mit dem Konzept eine „inklusi-
ven Schullandschaft“ mit der Schulau fsicht 
und dem Amt für Schule und Weiterbildung 
 Durchführung von QZ mit den Schulen und 
freien Trägern der JH 
Sicherstellung regelmäßiger Öffnungszeiten am Wochenende 
in den Stadtbezirken. 
 Mindestens eine Einrichtung im Sozialraum 
ist am WE geöffnet 
 Prüfung der Bedarfe in Kooperation mit 
dem Jugendrat 
Berichtswesen   
4443

44 
Umstellung des Berichtswesens in der OKJA aufgrund von 
Landesvorgaben, veränderter Nutzerstrukturen und besserer 
Erfassung/Darstellung stadtweiter Angebote. 
 Anpassung der  Datenbank 
 Umstellung der Verwendungsnachweise 
Berichtswesen Jugendverbandsarbeit 
 
Bestands- und Bedarfserhebung zur Arbeit der Jugendver-
bände zur Positionierung und Absicherung der ehrenamtli-
chen Engagements. 
 Durchführung einer Abfrage bei den J u-
gendverbänden 
 Auswertung und Konzeptentwicklung 
 Entwicklung eines Berichtswesens 
Jugendverbandsarbeit  
Durchführung von Schulungen zur Qualifizierung der Ehren-
amtlichen als Voraussetzung für die Juleica Card. 
 Freie Träger führen fortlaufend Maßnah-
men zur Qualifizierung durch 
Qualifizierung und Beratung der ehrenamtlichen Mitarbeiter.  Fortbildungen in Kooperation mit den ev. 
und kath. Verbänden 
Intensivierung der Kooperation zwischen den (OGS)-Schulen 
und Jugendverbänden. 
 Kooperationsgespräche mit Jugendverbän-
den und Grundschulen in den Stadtteilen 
Infrastrukturentwicklung/wohnortnahe Versor-
gung 
 
Mitwirkung im Rahmen der Infrastrukturentwicklung stadtweit 
zwecks Prüfung der wohnortnahen Versorgung. 
 Prüfung der vorhandenen Angebote und 
ggf. Umsteuerung/Aufstockung der Ange-
bote 
Versorgungsstruktur im Rahmen der stadtweiten Angebots-
verteilung wird bewertet und entsprechend bedarfsgerecht 
eingesetzt. 
 Bedarfsprüfung zu einer neuen Kinder- und 
Jugendeinrichtung in Gremmendorf 
In den Neubaugebieten sollen Kinder und Jugendlichen  über 
die sozialen, kulturellen, schulischen und sportlichen Angebo-
te im Stadtteil informiert werden. 
 Informationsveranstaltungen in Neubauge-
bieten 
Besuchsstruktur in der OKJA  
Analyse des Nutzungsverhaltens von Kindern und Jugendli-
chen aufgrund geänderter schulischer Rahmenbedingungen.  
 Ziel: 13 % aller Kinder und Jugendlichen im 
Alter von 6–20 Jahren nutzen die Einrich-
tungen der KJA 
Differenziertere Erfassung der Besuchszahlen (offener Treff, 
Angebote, Kurse, Veranstaltungen). 
 Erstellung einer Arbeitshilfe zur differenzier-
ten Erfassung der Besucherinnen und B e-
sucher 
Anpassung und Abstimmung der Angebote aufgrund der 
wachsenden Mobilität von Jugendlichen. 
 Systematische Abst immung der Angebote 
in den Stadtteilen und der AG nach § 78 
SGB VIII 
Jugendrat/Beteiligung von Kindern und Jugendli-
chen 
 
Stärkung des Jugendrates als Plattform für Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen.  
 Auswertung der Arbeit der Jugendratskon-
taktstellen in den Stadtteilen 
Anpassung der Beteiligungsformen an die Alltagssituation der 
Jugendlichen unter stärkerer Einbeziehung der Schulen. 
 
 Entwicklung von Partizipationsmöglichkei-
ten für Maßnahmen der JSA 
 Durchführung von jährlichen Stadtteilge-
sprächen für Kinder und Jugendliche in je-
dem Stadtbezirk 
Bedarfsermittlung im Freizeitbereich (Öffnungszeiten, Ange-
bote, etc.). 
 Befragung der Kinder- und Jugendlichen 
unter enger Beteiligung des Jugendrates 
4544

45 
Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche mit Behin-
derung (JIPA). 
 
IV. Handlungsfeld Jugendsozialarbeit 
Qualitätsentwicklung/Fachliches Controlling  
Anwendung und Auswertung der Controlling-Verfahren für die 
Leistungsbereiche Jugendhilfe an Schulen: 
 JH an Hauptschule 
 JH an Förderschulen 
 Fachberatung Schulverweigerung 
 Förderinseln 
 Das Controlling-Verfahren wird in allen 
Bereichen angewandt 
 Wirkungsziele und Zielkennzahlen in den 
vier Bereichen fortlaufend überprüfen. Ak-
tuelle Unterstützungs- oder Förderbedarfe 
aufgreifen und Konzepte aktualisieren 
Mototherapie + Lernhilfe  
Aufbau eines fachlichen Controllings für den Bereich Moto-
therapie und der Lernhilfe. 
 Aufbau des fachlichen Controllings 
 Anpassung von Wirkungszielen und Zie l-
kennzahlen an aktuelle Hilfebedarfe 
Migrationshilfen  
Qualitative und quantitative Auswertung der bestehenden An-
gebote im Bereich Migrationshilfen.   
 Qualitative und quantitative Auswertung der 
bestehenden Angebote im Bereich Migrat i-
onshilfen 
Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Migrationsleitbil-
des. 
 Kooperation mit der Koordinierungsstelle im 
Dezernat für Migration und interkulturelle 
Angelegenheiten 
 Mitwirkung bei der Erstellung und Weiter-
entwicklung des städtischen Leitbildes 
Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum 
(Kiz). 
 regelmäßige Abstimmung mit der öffentl i-
chen Jugendhilfe 
Bedarfsgerechter Ausbau der Angebote für Kinder und Ju-
gendliche aufgrund steigender Flüchtlingszahlen an neuen 
Standorten bzw. Ausbau der bestehenden Angebote.  
 Bedarfsprüfung, ggf. politischer Beschluss 
Integration der Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen in die Ein-
richtungen der KJA und JSA. 
 Kooperationskonzept erarbeiten 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit (AJSA)/Soziale 
Gruppenarbeit/JGH 
 
Weiterentwicklung der fachlichen Standards in der aufsu-
chenden JSA/Soz. Gruppenarbeit. 
 Abschluss der Leistungsvereinbarungen für 
die AJSA 
 Durchführung eines QZ 
Bezirksbezogene Bestandsaufnahme der informellen Jugend-
treffpunkte. 
 Bestandsaufnahme, Auswertung und Kon-
zeptentwicklung informeller Jugendtreff-
punkte 
Flexibilisierung der aufsuchenden Hilfen bei Bedarf.  
Die fachliche Leitlinie der paritätischen Besetzung sowie der 
Besetzung von Personalstellen durch Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern mit Migrationsvorgeschichte wird angestrebt und 
umgesetzt. 
 
Sicherstellung der Präsenz im öffentlichen Raum durch Ein-
richtungen der OKJA (Verantwortung für den Sozialraum). 
 2 Wochenstunden je Einrichtung 
Entwicklung verbindlicher Kooperationsstrukturen und Ver-
zahnung im Rahmen der aufsuchenden JSA, sozialen Grup-
 Erstellung Controlling-Bericht 
4645

46 
penarbeit, Jugendhilfe an Schulen und Erziehungsbeistand-
schaften gem. § 30 SGB VIII. 
Jugendhilfe/Grundschulen  
Auf der Basis der stadtweiten Fallclearingstelle wird mit dem 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Schulaufsicht, 
dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Gesund-
heitsamt eine sozialräumliche arbeitende Fallclearingstelle für 
Grundschulen in Nord aufgebaut. 
 Konzeptentwicklung Modellstandort Nord 
mit den Kooperationspartnern 
 Ggf. Übertragung auf weitere Stadtteile 
Absicherung der Jugendhilfeangebote für Schülerinnen und 
Schüler mit Förderbedarf Lernen und emotionaler und sozia-
ler Entwicklung.  
 Flexibilisierung der Hilfen, Anpassung der 
Hilfen an die Standorte 
Weiterentwicklung der Konzepte der Jugendhilfe an den 
Schulen, an die sich verändernde Schullandschaft (Auswir-
kungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes 
NW).  
 Konzeptionierung und Abstimmung der 
Angebote 
 Abstimmung der Angebote im Rahmen der 
Schulentwicklungsplanung mit den beteilig-
ten Akteuren 
Abschluss der LV mit den OGS–Jugendhilfeträgern.  Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit 
OGS-Trägern der Jugendhilfe 
Weiterentwicklung/Ausbau der Förderinseln. 
 
 
 Ausbau der Förderinseln an vier weiteren 
Grundschulen/Förderschulen 
 Umsetzung der Lernhilfeangebo-
te/Sprachförderung an den Förderinseln 
 Abstimmung der Förderangebote mit den 
Akteuren 
Entwicklung von Rückkehrkonzepten in die OGS im Rahmen 
der Hilfen der heilpädagogischen Horte sowie Tagesgruppen 
im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung der Jugendhilfe. 
 Konzeptentwicklung und Abstimmung mit 
den HzE-Trägern und Schulen 
Jugendhilfe/Sek. I  
Evaluation der Jugendhilfe in der Villa Interim und ggf. dauer-
hafte Absicherung.  
 Evaluationsbericht/Beschlussvorlage 
Absicherung der Jugendhilfeangebote für Schülerinnen und 
Schüler mit Förderbedarf Lernen und emotionaler und sozia-
ler Entwicklung. 
 Flexibilisierung der Hilfen, Anpassung der 
Hilfen an die Standorte 
Weiterentwicklung der  Konzepte der Jugendhilfe an den 
Schulen, an die sich verändernde Schullandschaft. 
 Flexibilisierung der Jugendhilfeangebote an 
den Sek. 1 Schulen 
 Abstimmung der Angebote im Rahmen der 
Schulentwicklungsplanung des Amtes für 
Schule und Weiterbildung 
 Qualitätsdialog 1x jährlich 
 Entwicklung verbindlicher Kooperations-
strukturen mit der Bezirksregierung und 
Abschluss der Kooperationsvereinbarung 
 Runder Tisch „Bestands- und Bedarfsklä-
rung“ 
Zielgruppenspezifische Abstimmung der Angebote für schul-
müde oder schulverweigernde Kinder und Jugendliche mit 
den relevanten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. 
 
Konzeptionierung und Weiterentwicklung von Angeboten für 
von Straffälligkeit bedrohte Kinder. 
 
Übergang Schule/Beruf   
Abstimmung der Angebote der Jugendsozialarbeit mit den 
städtischen Fachämtern (Amt für Schule und Weiterbildung, 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und Jobcenter) und 
 Jährlicher Abstimmungstermin 
4746

47 
den kommunal geförderten Trägern der Jugendberufshilfe.  
Jugendsuchtberatung  
Profilierung und Ausdifferenzierung der Jugendsuchtbera-
tung. 
 
 Information und Bewerbung in den Gremien 
der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 
 Schulung der Beratungsfachkräfte zum 
Thema „Social Media“ 
 Mindestens ein Kursangebot für jugendli-
che „Komatrinker“ jährlich. 
Beratung von Eltern- und Familiensystemen wird integraler 
Bestandteil der Jugendsuchtberatung. 
 Gezielte Werbung in den Materialien zur 
Öffentlichkeitsarbeit 
 4 Elternabende jährlich 
Ausbau der Vernetzung der Jugendsuchtberatung mit der 
aufsuchenden JSA. 
 Mindestens eine Schulungs- und Fortbil-
dungsangebote für Fachkräfte in den Stadt-
teilender aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
jährlich  
Sicherstellung des Kinderschutzes im Rahmen der Suchtbe-
ratung junger Eltern mit Erziehungsverantwortung. 
 Jährliches Abstimmungsgespräch mit den 
Akteuren aus Jugend-, Sucht- u. Gesund-
heitshilfe 
V. Handlungsfeld Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
Gewaltprävention  
Das Netzwerk „Gewaltprävention“ führt  Fachtagungen  
durch. 
 Drei Fachtagungen für je 100 Personen 
werden durch das „Netzwerk Gewaltprä-
vention“ durchgeführt 
      Aktionswochen in Münsteraner Stadtteilen in Kooperation mit 
dem Netzwerk Gewaltprävention. 
 Aktive Teilnahme an mindestens drei 
Netzwerktreffen (unterjährig) 
 Aktionswoche mit jeweils mindestens fünf 
Angeboten 
Fortsetzung von Schulungen zur Zivilcourage im Rahmen der 
Aktion Noteingang. 
 Zwei Schulungen jährlich 
In Zusammenarbeit mit „mobim“ Münster (Mobile Beratung im 
Regierungsbezirk Münster. Gegen Rechtsextremismus, für 
Demokratie) werden die Bürgerschaft und/oder  Multiplikato-
ren zum Extremismus informiert. 
 Informationen, Vorträge, Veranstaltungen 
 Schriftliche Informationen und/oder Veran-
staltung zum Extremismus 
Beratung in Fragen der Gewaltprävention für Mitarbeitende in 
der Jugendhilfe. 
 Fachberatungen in speziellen Fragen der 
Gewaltprävention 
Initiierung, Durchführung, Evaluation und Fortschreibung von 
Bildungsbausteinen zwecks Erhöhung der Handlungskompe-
tenz von Mitarbeitenden vorrangig der Jugendhilfe im Bereich 
der Gewaltprävention (bspw. OGS). 
 Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung und 
Beratung für die Jugendhilfe 
Kinderschutz  
Information und Beratung der Träger der Jugendhilfe in den 
Bereichen §§ 8a, 72 SGB VIII. 
 Fortbildungsveranstaltung mit den Trägern 
der Jugendhilfe und dem KSD 
Medienkompetenz  
Problematischer Medienkonsum im Rahmen der Suchtbera-
tung wird als Angebotsbaustein entwickelt.  
 Konzeptentwicklung 
 Qualifizierung der  Beratungskräfte 
Ausbildung von Medienscouts  durch das Amt für Schule und 
Weiterbildung in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Ju-
 Ausbildung von Medienscouts 
 Nachhaltige Begleitung durch die AG Medi-
4847

48 
gendliche und Familien  im Rahmen des Projektes „Medien-
scouts NRW“ unter der Projektleitung der Landesanstalt für 
Medien. 
en 
 Für die nachhaltige Begleitung sollen Mittel 
aus dem Landesprogramm NRW akquiriert 
werden 
Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule und Eltern werden über 
verschiedene Gefahren des Medienkonsums informiert. 
 Vier Veranstaltungen jährlich mit  mindes-
tens 500 TN gesamt 
Aktualisierung der vorhandenen Informationsmaterialien 
2015ff. 
 Fortschreibung der Broschüre „alles klar“ 
Suchtprävention  
Weiterentwicklung der Kampagne „Voll ist out“ unter  Berück-
sichtigung der Evaluationsergebnisse der WWU.  
 Analyse der Evaluation der WWU Münster 
und konzeptionelle Berücksichtigung 
Verankerung der Suchtprävention und adäquater Umgang mit 
suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen als Querschnitts-
aufgabe in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit  
und Jugendsozialarbeit. 
 Verbindlicher Bestandteil in den Jahresge-
sprächen mit den Trägern der Kinder- und 
Jugendarbeit 
 Mindestens zwei Schulungen für die Ju-
gendarbeit jährlich 
Aufgreifen aktueller Entwicklungen und Trends zum Suchtmit-
telkonsum junger Menschen. 
 Pilotschulung für Kita-Fachkräfte zum 
Thema Medikamentenmissbrauch; in der 
Folge mindestens zwei Elternveranstaltun-
gen  jährlich 
 Initiierung von Maßnahmen zur Förderung 
des Nichtrauchens 
Konzipierung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen 
zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem 
Förderbedarf. 
 Jährlich mindestens eine Fortbildung für die 
suchtpräventive Arbeit mit Kindern und Ju-
gendlichen mit erhöhtem Förderbedarf 
 
4948

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SeHT e. V.
Geistschule
Hermannschule
Jugendwerkstatt
Fürstenbergschule
JAZ-Jugendwohnprojekt
Ev. Jugendwohnprojekt
Motopädische Förderung
Projekt Lernhilfe e. V.
Matthias-Claudius-Schule
Förderinsel Johannisschule
Förderinsel Overbergschule
Jugendwohnen im Kettelerhaus
Fachberatung Schulverweigerung
Förderinsel Bodelschwinghschule
Förderinsel Dreifaltigkeitsschule
Förderinsel Gottfried-von-Cappenberg-Schule
JE Jib
KuJ Janosch
KuJ St.Mauritz
KE ABI Südpark
KuJ AWO-Nienkamp
KuJ Heilig Kreuz
Schülercafé Lenz
JE Paul-Gerhardt-Haus
KE Kindertreff am Pötterhoek
KuJ Dietrich-Bonhoeffer-Haus
KuJ Teo St. Joseph Münster-Süd
Lebenshilfe e. V. Freizeitbereich
    Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit                          
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand:   01.01.2014
Mitte

49 
5 Bezirkliche Leistungsstrukturen und Ziele 
In den folgenden Kapiteln werden die offe ne Kinder - und Jugendarbeit und  die J u-
gendsozialarbeit dargestellt. Der erzieherische Kinder - und Jugendschutz wird übe r-
wiegend bezirksübergreifend angeboten und richtet sich mit Informationsveranstaltun-
gen, Aufklärungsarbeit und Präventionsprojekte an alle Stadtteile.     
 
5.1 Bezirk Mitte 
5.1.1 Bevölkerungsstruktur 
Bevölkerung 
insgesamt 
Bezirk Mitte 
6-20 Jährige 
insgesamt 
6-20 J. 
männlich 
6-20 J. 
weiblich 
6-20 J. 
ausländisch 
6-20 J. 
Migration 
122.004 
12.174 5.680 6.494 710 2.325 
29,74 % 46,66 % 53,34 % 22,97 %12 21,44 %13 
Stand: 31.12.2012 - Bei Erstellung des Jugendförderplans lagen Bevölkerungsdaten 2013 noch nicht vor . 
5.1.2 Bestandsdaten 
Übersicht der Einrichtungen 
Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Altstadt (11-15): 1.710 Angebotsstunden14 
 Dietrich-Bonhoeffer-Haus: „Bonni“ 
 KSJ Schülercafé Lenz 
Innenstadtring (21-29): 6.030 Angebotsstunden 
 Jib (stadtweit) 
 Jugendzentrum im Paul-Gerhardt-Haus (stadtweit) 
 Kinder- und Jugendtreff Heilig Kreuz 
Mitte-Süd (31-34): 3.165 Angebotsstunden 
 Janosch Jugendcafé 
 Kinder- und Jugendtreff TEO (Kath. KG St. Joseph Münster-Süd) 
 ABI Südpark 
 
                                                
12 Anteil der Ausländer in Mitte an den 6-20 jährigen stadtweit (abs./ in %). 
13 Anteil Migration in Mitte an den 6-20 jährigen stadtweit (abs./ in %). 
14 Vergleiche Tabelle 4.3 „Auf einen Blick“. 
49

50 
Mitte-Nordost (43-47): 2.535 Angebotsstunden 
 Kinder- und Jugendtreff K.o.T. St. Mauritz 
 Kindertreff am Pötterhoek 
 AWO Jugendtreff Nienkamp 
 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit 
Innenstadtring (21-29): 1.650 Angebotsstunden 
 Streetwork – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Mitte-Süd (31-34): 990 Angebotsstunden 
 Streetwork im Südviertel – Diakonisches Werk e.V. 
Mitte-Nordost (43-47): 660 Angebotsstunden 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit Mitte Nordost  - Caritasverband für die Stadt Münster 
Angebote der Jugendsozialarbeit 
Maßnahme 
 
 Standort/Träger Umfang 
Förderinsel Overbergschule Overbergschule    0,5 Stelle 
Förderinseln Johannisschule  Johannisschule   0,5 Stelle 
Förderinsel Dreifaltigkeitsschule15 Dreifaltigkeitsschule   0,5 Stelle 
Förderinseln Gottfried-v.-Cappenberg-Schule16 G.v.C. Schule   0,5 Stelle 
Jugendhilfe an  der Geistschule Geistschule   0,5 Stelle 
Jugendhilfe an der Albert-Schweitzer-Schule AS-Schule  0,5 Stelle 
Jugendhilfe an Grundschulen Matthias-
Claudius-Schule, Hermann-Schule 
EB Süd e.V. 0,5 Stelle 
Jugendhilfe an der Fürstenbergschule Fürstenbergschule  0,5 Stelle 
Jugendwerkstatt im Jib Caritasverband für die Stadt 
Münster –JAZg gmbH  
2,75 Stellen 
Migrationshilfen Theißingstr, Fr.-Ebert.-Str., 
Hafenstr., Dammstr. 
Stadt Münster 13,5 h/Woche 
Migrationshilfen Hoppengarten Bunter Kinder Verein e.V. 8h/Woche 
Pro-B-Klasse der Geistschule EB Süd e.V. 0,75 Stelle 
Soziale Gruppenarbeit  Streetwork – Stadt MS 3 h/Woche 
UVAS-Projekt in der Geistschule Diakonisches Werk 0,5 Stelle 
Seht Münster E.V. Alte Dechanei  
Lebenshilfe Münster e.V. - Freizeitbereich  Alte Dechanei  
 
                                                
15ab Schuljahr 2014/15. 
16ab Schuljahr 2014/15. 
50

51 
Angebote der Jugendverbandsarbeit 
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk Mitte. 
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten - 
 
Angebote Teilnehmende 
  abs. in % 
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 143 2,03% 
Freizeiten und Begegnungen 1.134 16,11% 
Offene und mobile Angebote 0 0,00% 
Qualifizierung und Bildung 87 1,24% 
Mitte 1.364 19,38% 
 
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Angebotsfeld Verteilung 
Begegnung und Kommunikation 29,73% 
Kreative Angebote 19,36% 
Kulturelle Angebote 15,41% 
Medienpädagogische Angebote 7,69% 
Beratungsangebote 6,54% 
Geschlechtsspezifische Angebote 3,88% 
Angebote in Sport und Spiel 3,45% 
Interkulturelle Angebote 3,27% 
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 2,87% 
Partizipative Angebote 1,77% 
Mobile Angebote 1,69% 
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 1,52% 
Arbeitsweltbezogene Angebote 1,11% 
Schulbezogene Angebote 0,89% 
Verantwortung für den Sozialraum 0,54% 
Integrative Angebote  0,28% 
Gesamt 100,00% 
 
 
 
 
 
51

52 
Besucherdaten 
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
  insgesamt weiblich männlich 
abs. % abs. % abs. % 
06 – 11 Jahre 246 20,64% 138 56,10% 108 43,90% 
12 – 14 Jahre 195 16,36% 102 52,31% 93 47,69% 
15 – 17 Jahre 248 20,81% 116 46,77% 132 53,23% 
18 – 20 Jahre 503 42,20% 275 54,67% 228 45,33% 
Summe 1.192 100,00% 631 52,94% 561 47,06% 
 
 
Verteilung der Angebotsstunden Mitte 
Statistischer 
Bezirk 
Angebotssoll der 
OKJA  
(Grundversorgung) 
Angebotsstunden 
in der OKJA  
aktuell 
Differenz 
Angebotsstunden 
für die aufsu-
chende Arbeit 
abs. abs. in % abs. abs. 
Altstadt 611,75 1.710,00 3,58% 1.098,25    
Innenstadtring 4.100,34 6.030,00 12,63% 1.929,66 1.650,00 
Mitte-Süd 3.261,86 3.165,00 6,63% -96,86  990,00 
Mitte-Nordost 3.822,14 2.535,00 5,31% -1.287,14  660,00 
Mitte 11.796,08 13.440,00 28,16% 1.643,92  3.300,00 
 
 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
100
200
300
400
500
600
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich 
männlich
52

53 
5.1.3 Analysen 
Der Stadtbezirk Mitte weist einen Überhang an Angebotsstunden in Höhe von insg e-
samt 1.643,92 Stunden auf. Nac h wie vor sind die Stadtgebiete  „Altstadt“ und der I n-
nenstadtring insgesamt gut ver sorgt. I m Innenstadtring sprechen die Einrichtungen 
„Jugendzentrum im Paul -Gerhardt-Haus“ sowie das „Jugendinformations - und Bil-
dungszentrum“ (Jib), bedingt durch ihre zentrale Lage und ihre besonderen zielgru p-
penspezifischen Angebote, Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet an – die An-
gebotsstunden werden allerdings standortbezogen zugeordnet. Durch eine Neuorgani-
sation der Kinder - und Jugendarbeit der katholisch en Kirchengemeinde Liebfrauen -
Überwasser wird der bisherige Angebotsstundenüberhang in diesem Stadtgebiet z u-
künftig reduziert. D ie Kirchengemeinde führt allerdings weiterhin über die Richtlinie n-
förderung ein bedarfsgerechtes offenes Angebot für Kinder und Jugendliche durch. 
Im Gebiet Mitte -Süd und Mitte -Nordost konnten die Defizite an Angebotsstund en auf-
gearbeitet werden. D ie Personalstunden der hauptamtlichen Kraft in der Kinder - und 
Jugendeinrichtung “TEO“ (kath. Kirchengemeinde St. Joseph -Münster-Süd) im Bezirk 
Mitte Süd wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen  2012 auf 29,5 Stunden 
erhöht. Die wöchentliche Öffnungs- und Angebotszeit der Einrichtung konnte hierdurch 
erhöht werden. Zusätzlich konnte das Angebot der ganztägigen Ferienbetreuungsa n-
gebote in den Sommerferien erweitert  werden. So konnt e das Angebotsstundendefizit 
im Bezirk Mitte -Süd neben der bereits vorhandenen K ompensation durch die aufsu-
chende Jugendsozialarbeit der Diakonie sowie der Angebotsstruktur der kinderpäd a-
gogischen Einrichtung ABI Südpark bedarfsgerecht aufgearbeitet werden. 
Das Stadtgebiet Mitte -Nordost wies in den verg angenen Jahren ein Defizit innerhalb 
der Angebote der Kinder - und Jugendarbeit auf. Die eingesetzte ½ Personalstelle für 
die aufsuchende Jugend sozialarbeit hat sich bewährt.  Im November 2011 wurde die 
neue kinderpädagogische Einrichtung auf dem Gelände der  Pötterhoek- und Erich -
Kästner-Schule eröffnet. Der „Kindertreff am Pötterhoek“ ist seit Beginn von den Ki n-
dern des Stadtteils sehr gut frequentiert . Die Öffnungszeiten der Einrichtung sind auf 
die Öffnungszeiten der Grundschulen abgestimmt – die Einrichtu ngsräume werden 
regelmäßig auch für Angebot e der Pötterhoekschule und des offenen Ganztags g e-
nutzt. Die Einrichtung ist ein sehr gutes Beispiel für die enge Verzahnung der offenen 
kinderpädagogischen Angebote mit dem OGS - Angebot der Grundschule. 
Im Stadtgebiet Mitte leben nach wie vor überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendli-
che in Haushalten Alleinerziehender – hier soll weiterhin mit einer gut ausgebauten 
Angebotsstruktur den entsprechenden Bedarfslagen der Kinder, Jugendlichen und ju n-
gen Erwachsenen im Bezirk Rechnung getragen werden. 
53

54 
5.1.4 Handlungsempfehlungen 
Bezirk Mitte – Handlungsziele und Maß-
nahmeplanung 
Arbeitsschritte/Kennzahlen 
Treffpunkte von Jugendlichen   
Bestandsaufnahme von öffentlichen Treffpunkten von 
Jugendlichen und Anpassung der Angebote im Rah-
men der AJSA und OJKA. 
 Die Einrichtungen der OKJA und AJSA des Be-
zirks Mitte führen im Jahr 2015 ff unter Beteiligung 
von Jugendlichen der Stadtteile (sowie der Kon-
taktstelle des Jugendrats des Bezirks Mitte) eine 
Bestandserhebung öffentlicher Plätze unter ju-
gendspezifischen Aspekten durch 
Überprüfung der jugendgerechten Ausgestaltung öf-
fentlicher Plätze und der Notwendigkeit einer fachli-
chen Begleitung der Treffpunkte. 
 Im Anschluss an die Bestandserhebung (2015 ff) 
werden bereits bestehende Standards zur jugend-
spezifischen Ausgestaltung öffentlicher Plätze und 
Treffpunkte überprüft, und aus pädagogisch-
fachlicher sowie jugendspezifischer Sicht entspre-
chend weiterentwickelt 
 In drei Sitzungen der beteiligten Einrichtungen 
werden die Ergebnisse zusammengetragen und in 
einer Bezirkssitzung allen Einrichtungen der OKJA 
und AJSA des Bezirks Mitte vorgestellt 
 Die Ergebnisse werden dem Amt für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung und Verkehrsplanung sowie 
dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz der 
Stadt Münster zur Verfügung gestellt 
Qualitätsmanagement  
Weiterführung der Qualitätssicherung der Angebote im 
Rahmen des Wirksamkeitsdialogs.  
Weiterentwicklung und Aktualisierung der Datenerhe-
bung und des Berichtswesens. 
 In 2x jährlich stattfindenden Bezirkssitzungen der 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ge-
meinsam mit der aufsuchenden Jugendsozialar-
beit werden verschiedene Segmente des Wirk-
samkeitsdialogs überprüft – die Arbeitsergebnisse 
werden an die Fachstelle Kinder- und Jugendför-
derung/Offene Ganztagsschulen zur weiteren Be-
arbeitung vermittelt 
Flexibilisierung der Einrichtungen der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit sowie der Aufsuchenden Jugendso-
zialarbeit in Bezug auf die Zielgruppe der Jugendli-
chen. 
 Die Einrichtungen der OKJA und AJSA des B e-
zirks Mitte Nordost führen eine Analyse der alters-
spezifischen Inanspruchnahme der Angebote von 
Kindern und Jugendlichen durch 
 Auf dieser Grundlage überprüfen die Einrichtu n-
gen der OKJA und AJSA des Gesamtbezirks die 
Weiterentwicklung flexibler und bedarfsgerec hter 
Angebote insbesondere für Jugendliche. Bei di e-
sem Prozess wird die Mobilität dieser Alterszie l-
gruppe fachlich intensiver fokussiert.  In den B e-
zirkssitzungen werden die Ergebnisse ausgewe r-
tet und bedarfsorientiert umgesetzt. Hierbei we r-
den Einrichtungen des Bezirks Mitte, die jugen d-
spezifische bzw. angebotsspezifische Leistungen 
mit stadtweitem Einzug vorhalten, fortlaufend ei n-
bezogen 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit: Weiterführung der 
Qualitätssicherung der Angebote.  
 Das mobile Angebot für Jugendliche des Stadtteils 
wird auf Wunsch der Jugendlichen im Winter ein-
mal wöchentlich in (wechselnden) kooperierenden 
Einrichtungen der OKJA im Gebiet Mitte Nordost 
54

55 
durchgeführt 
Stadtweit agierende Einrichtungen im Bezirk Mitte: 
Umstellung des Berichtswesens (auch des Förder-
plans) hinsichtlich der OKJA – Einrichtungen mit 
stadtweitem Einzug: zukünftige Zuordnung: „Stadtweite 
Einrichtungen“ installieren, um Angebotsstundenmin-
deststandards in Stadtteilen realistischer analysieren 
und planerisch verarbeiten zu können. 
 Die Einrichtungen des Bezirks Mitte (OKJA und 
AJSA) erstellen   mit der Jugendförderung einen 
Entwurf zur Umstellung des Berichtswesens und 
entsprechend der Datenlage 
Ferienangebote für Kinder und Jugend-
liche 
 
Bedarfsgerechter stadtteilbezogener Ausbau der Feri-
enbetreuungsangebote: Ganztägige Ferienbetreuung 
für Grundschulkinder, Betreuungsangebote für Kinder 
der 5. und 6. Klassen, Ferienprogramme, Offene Fer i-
enangebote für Jugendliche. 
 
Kinder- und Jugendinformationsveran-
staltungen („Jugendmesse“) 
 
Nach erfolgreicher Initiierung einer Jugendinformati-
onsveranstaltung in einer weiterführenden Schule des 
Stadtteils Mitte-Süd (Pilotveranstaltung „Jugendinfor-
mationsmesse“ in der Karl-Wagenfeld-Realschule):  
Im Bezirk Mitte-Nordost werden ähnliche Veranstaltun-
gen durchgeführt. Ziel ist die Information von Kindern 
und Jugendlichen zu den Themenfeldern außerschuli-
sche Freizeit, Bildung und Beratungsangebote. 
 Die Einrichtungen der OKJA und der AJSA  sowie 
die Sport- und weitere Vereine und weitere Verei-
ne führen eine Jugendinformationsveranstaltung 
an einer weiterführenden Schule im Bezirk Mitte 
Nordost durch  
 Die Einrichtungen der OKJA mit kinderpädagogi-
schen Angebotsschwerpunkten führen eine ent-
sprechende Veranstaltung an einer Grundschule 
im Bezirk Mitte Nordost durch 
Kooperation Kinder- und Jugendarbeit 
und Schule 
 
Umsetzung der stadtteilorientierten Kooperationsve r-
einbarung im Südviertel (mit Schulen und der Ber a-
tungsstelle im Südviertel). 
 Die beteiligten Einrichtungen führen einmal jähr-
lich eine Auswertung der Kooperationsprojekte im 
Sinne der Qualitätsentwicklung durch 
Die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuche n-
den Jugendsozialarbeit und den Grundschulen sowie 
den weiterführenden Schulen wird weiter ausgebaut. 
 siehe „Kinder- und Jugendinformationsveranstal-
tungen“ 
Partizipation  
Überprüfung der bisherigen Beteiligungsformen in der 
Kinder- und Jugendarbeit und Anpassung an die All-
tagsbelange der Kinder und Jugendlichen.  
 Die Einrichtungen der OKJA und AJSA untersu-
chen Formen der ehrenamtlichen Beteiligung und 
personellen Unterstützung ihrer  Angebote und 
Projekte und passen die Akquise und Beteiligung 
ehrenamtlich tätiger Jugendlicher und junger Er-
wachsener alltagsbezogen an. Die Bearbeitung 
erfolgt in den Einrichtungen – die Ergebnisse wer-
den in einer Bezirkssitzung  zusammen getragen   
Die Einrichtungen des Bezirks Mitte werden eine Be-
standsaufnahme der Beteiligungsformen und -themen 
sowie eine Überprüfung der Beteiligungsinstrumente 
vornehmen: Einheitliche Analyse, gemeinsame Metho-
denentwicklung. 
 Die Einrichtungen der OKJA und AJSA führen 
eine Bestandsaufnahme der Beteiligung von Kin-
dern und Jugendlichen an der Gestaltung der ein-
richtungsbezogenen Angebotsstruktur durch. Best 
practice – Formen der Beteiligung  in den Bezirks-
treffen vorgestellt, und eine entsprechende Me-
thodenentwicklung dokumentiert 
55

56 
Jugendrat  
Die Jugendrat -Kontaktstelle wird vom Jugendrat bei 
der Initiierung von Bedarfsabfragen zu Angeboten der 
Kinder- und Jugendarbeit unterstützt.  
 Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährli-
chen Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und 
Vertreter des Jugendrates ein 
Für bezirksbezogene Angelegenheiten des Jugendr a-
tes wird die Bereitstellung eines finanziellen Budgets 
geprüft, das in der Kontaktstelle zur Verfügung steht. 
 
Inklusion  
 
Schulung der  Fachkräfte in der OKJA und JSA.     Im Zeitraum von 2015 bis 2019 werden für die 
Einrichtungen der OKJA und AJSA des Bezirks 
Mitte 3 Fortbildungsveranstaltungen mit folgenden 
Inhalten durchgeführt: 
 Pädagogische Anforderungen verschiedener 
Förderbedarfe 
 Versicherungsrechtlichen Aspekte, insbesondere 
in offenen Angeboten 
 Personelle und einrichtungsbezogene Ressour-
cen: Überprüfung einrichtungsspezifischer Rah-
menbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen in 
der Umsetzung inklusiver Kinder- und Jugendar-
beit 
 Finanzielle Fördermöglichkeiten: Einzelfall- und 
einrichtungsbezogen 
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Ausstattung 
der Ferienbetreuungsangebote der OKJA – insbeson-
dere der OGS-Angebote. Die Lebenshilfe Münster e.V. 
ist in die Federführung der Planungen einbezogen 
(Projektförderung durch Aktion Mensch). 
 
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientierter 
Ferienbetreuungsangebote. 
Die Lebenshilfe Münster e.V. ist in die Federführung 
der Planungen einbezogen (Projektförderung durch 
Aktion Mensch). 
 
Erstellung eines (Bedarfs-)Berichtes aus Sicht der OK-
JA zur Umsetzung inklusiver Angebote in den Einrich-
tungen (Erhebung inklusiver Angebote – Bestandsauf-
nahme). 
 Konzeptionsentwicklung: Die Einrichtungen der 
OKJA und AJSA des Bezirks Mitte überprüfen in 
diesem Themenfeld die einrichtungsspezifischen 
Konzepte im Segment: „Offenheit der Angebote“. 
Die Konzeptionsentwicklung wird von den Fach-
beratungskräften begleitet, und in einer Sitzung 
der AG „Inklusion“ der AG 78 thematisch aufge-
griffen. 2015 ff 
 Durchführung einer Bezirkssitzung zum Thema: 
„Inklusion“ in Anknüpfung an den Münsteraner Ak-
tionsplan in den Angebotsschwerpunkten „Kinder-
pädagogik“ sowie „(aufsuchende) Ju-
gend(sozial)arbeit“ (2015 ff) 
 In den Einrichtungen des Bezirks Mitte werden mit 
den kooperierenden Initiativen Inklusionschecks 
der räumlichen und materiellen Ressourcen 
durchgeführt– Überprüfung der Aufnahme der Ein-
richtungen in die „Komm-Datenbank Münster“ 
Weiterentwicklung der Vernetzung und Kooperation mit 
Einrichtungen und Institutionen an der Schnittstelle: 
Eingliederungs- und Behindertenhilfe. 
 Siehe Netzwerkarbeit 
Netzwerkarbeit 
 
56

57 
Weiterentwicklung der Vernetzung mit den Einrichtun-
gen der OKJA sowie weiterer Akteure der Stadtteile. 
 Die Netzwerkarbeit der OKJA und AJSA im Bezirk 
Mitte wird im Sinne der Präventionskette:“ Kein 
Kind zurücklassen“ qualitativ verstetigt 
 Im Themenfeld „Inklusion“ wird einmal jährlich ein 
Bezirkstreffen mit kooperierenden Institutionen 
durchgeführt (z.B. Lebenshilfe Münster e.V., SeHt 
Münster e.V.) 
 Im Themenfeld „Gender“ wird „Track e.V. – Ju-
gendtreff für LSBTI – Jugendliche“ in die beste-
henden Gremien eingebunden (Vorstellung des 
Konzepts in allen jugendrelevanten Arbeitskreisen 
des Bezirks) 
57

²³
²³
²³
²³
²³
²³
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KuJ Schule, Jugend, Kids & Co e. V.
Villa Interim
Droste-Hauptschule
Förderinsel Michaelschule
Förderinsel Peter-Wust-Schule
JE Top
KuJ La Vie
JT St. Theresia
KuJ St. Sebastian
KuJ AWO - Albatros
KuJ Anne-Jakobi-Haus
KuJ Fachwerk Gievenbeck
KuJ Paulushof - St. Anna
Außenstelle KuJ St. Sebastian
    Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit                         
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand:   01.01.2014
West

58 
5.2 Bezirk West 
5.2.1 Bevölkerungsstruktur 
Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 
insgesamt 
6-20 Jährige 
männlich 
6-20 Jährige 
weiblich 
6-20 Jährige 
ausländisch 
6-20 Jährige 
Migration 
58.669 
9.997 5.006 4.991 669 2.637 
24,42 % 50,08 % 49,92 % 21,64 % 24,32 % 
Stand: 31.12.2012 - Bei Erstellung des Jugendförderplans lagen Bevölkerungsdaten 2013 noch nicht vor. 
5.2.2 Bestandsdaten 
Übersicht der Einrichtungen 
Offene Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit 
Gievenbeck/Sentrup (51-52): 4.530 Angebotsstunden 
 Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck 
Top - Gescherweg 
 La Vie - Treffpunkt Gievenbeck 
 Kinder- und Jugendzentrum St. Theresia 
Mecklenbeck (54): 1.510 Angebotsstunden 
 Kinder- und Jugendzentrum Paulushof, St. Anna 
 Jugendtreff am Skaterpark/Spielmobil 
Albachten (56): 990 Angebotsstunden 
 Kinder- und Jugendeinrichtung Albatros 
Roxel (57): 990 Angebotsstunden 
 Jugendzentrum im Anne-Jakobi-Haus   
Nienberge (58): 990 Angebotsstunden 
 Kinder- und Jugendzentrum St. Sebastian, „Jugi“ 
Gievenbeck/Sentrup (51-52): 660 Angebotsstunden 
Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW e.V.  
West (VSE) in Gievenbeck 
Mecklenbeck (54) und Albachten (56): 360 Angebotsstunden 
 Verein sozialintegrativer Projekte e.V. Münster (Albachten und Mecklenbeck) 
58

59 
Angebote der Jugendsozialarbeit 
Maßnahme Standort/Träger Umfang 
Soziale Gruppenarbeit Verbund Sozialtherapeutischer Einrich-
tungen NRW e.V.  
3 Std./Woche 
Jugendhilfe Augustin-Wibbelt-
Schule 
Augustin-Wibbelt-Schule   0,5 Stelle 
Jugendhilfe Droste-Hauptschule Droste-Hauptschule   0,5 Stelle 
Förderinsel Michaelschule17 Michaelschule 0,5 Stelle 
Förderinsel Peter-Wust-Schule Peter-Wust-Schule/  
Verein Schule, Jugend, Kids & C. e.V. 
0,5 Stelle 
MigrationshilfenDülmener Str.  8 h/Woche 
 
Angebote der Jugendverbandsarbeit 
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk West. 
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten - 
Angebote Teilnehmende 
  abs. in % 
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 359 5,10% 
Freizeiten und Begegnungen 1.132 16,08% 
Offene und mobile Angebote 0 0,00% 
Qualifizierung und Bildung 53 0,75% 
West 1.544 21,94% 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
17ab Schuljahr 2014/15. 
59

60 
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Angebotsfeld Verteilung 
Begegnung und Kommunikation 42,93% 
Geschlechtsspezifische Angebote 11,13% 
Kreative Angebote  10,25% 
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 7,89% 
Angebote in Sport und Spiel 5,85% 
Medienpädagogische Angebote 4,38% 
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 4,18% 
Kulturelle Angebote 3,86% 
Verantwortung für den Sozialraum 2,82% 
Arbeitsweltbezogene Angebote  2,16% 
Mobile Angebote 1,77% 
Partizipative Angebote 1,63% 
Beratungsangebote  0,74% 
Interkulturelle Angebote  0,41% 
Gesamt 100,00% 
 
Besucherdaten 
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
  insgesamt weiblich Männlich 
abs. % abs. % abs. % 
06 – 11 Jahre 450 54,95% 192 42,67% 258 57,33% 
12 – 14 Jahre 248 30,28% 80 32,26% 168 67,74% 
15 – 17 Jahre 92 11,23% 34 36,96% 58 63,04% 
18 – 20 Jahre 29 3,54% 10 34,48% 19 65,52% 
Summe 819 100,00% 316 38,58% 503 61,42% 
60

61 
 
 
Verteilung der Angebotsstunden 
Statistischer 
Bezirk 
Angebotssoll der 
OKJA (Grundver-
sorgung) 
Angebotsstunden in 
der OKJA  
aktuell 
Differenz 
Angebotsstunden 
für die aufsu-
chende Arbeit 
 abs. abs. in % abs. abs. 
Gievenbeck/ 
Sentrup 5.251,17 4.530,00 9,49% -721,17  660,00 
Mecklenbeck 1.408,35 1.510,00 3,16% 101,65    
Albachten 1.232,13 990,00 2,07% -242,13  360,00 
Roxel 1.455,81 990,00 2,07% -465,81    
Nienberge 933,14 990,00 2,07% 56,86    
West 10.280,59 9.010,00 18,88% -1.270,59  1.020,00 
 
5.2.3 Analysen 
Gievenbeck/Sentrup 
Im Rahmen der Handlungsempfehlung für Gievenbeck wird seit 2010 die aufsuchende 
Jugendsozialarbeit mit 19,5 Stunden durchgeführt. Das rechnerische Defizit der Ange-
botsstunden in Gievenbeck ist somit ausgeglichen. Allerdings sind die Planu ngen im 
Rahmen des Konversionsprozesses der militärischen Nutzungsflächen für Gievenbeck 
noch nicht abgeschlossen und müssen bei den Planungen in den nächsten Jahren 
berücksichtigt werden.  
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich 
männlich
61

62 
Roxel  
In Roxel ist eine rechnerische Unterversorgung mit 465,81 Angebotsstunden zu ve r-
zeichnen. Hinzu kommt eine leichte Zunahme der Bevölkerung bei den 0 -18 Jährigen. 
Diese Entwicklung erfordert eine Prüfung und ggf. Anpassung der Angebotsstunden.  
Geplant ist der Neubau einer Flüchtlingseinrichtung für 2014 mit ca. 50  Plätzen. Auch 
hier ist eine Prüfung der Angebote für Kinder und Jugendliche notwendig. 
Mecklenbeck 
Trotz der zukünftigen Baugebiete am Brockmannweg und auf dem Areal zwischen 
Weseler Straße und „Schwarzer Kamp“ wird sich die Bevölkerungsentwicklung wegen 
der sinkenden Geburt enrate nur wenig ändern. Geplant ist, die Wohnungen am 
„Schwarzen Kamp“ abzureißen und Ersatzwohnraum zu errichten. Im Sinne der b e-
zirksbezogenen Handlungsempfehlung en muss auch hier die Entwicklung  entspre-
chend begleitet werden. 
Eine auf vier Jahre befristete Modellstelle zur Vernetzung von Schulen und Angeboten 
der offenen Kinder - und Jugendarbeit des Vereins „Schule , Jugend, Kids & Co. e.V. “ 
wurde 2013 neu geschaffen . Aufgabe dieser Stelle ist es, die Kooperation Schule und 
Jugendhilfe im Stadtteil aufzubauen/ weiterzuentwickeln und insbesondere die Übe r-
gänge von der Grundschule zu weiterführenden Schulen zu begleiten.    
Die Angebotsstunden für Jugendliche wurden durch die aufsu chende Jugendsozialar-
beit für Mecklenbeck und Albachten zusätzlich erweitert.  
Für die Kinder- und Jugendarbeit der Kinder- und Jugendeinrichtung Paulushof wird es 
durch den geplanten Abriss und Neubau zwischenzeitlich eine Übergangslösung g e-
ben müssen. Für die Bauphase ist sicherges tellt, dass Angebote für Kinde r und J u-
gendliche weiterhin stattfinden. 
Albachten und Nienberge  
In Albachten und Nienberge sind Entwicklungen aufgrund der bestehenden bzw. neu 
zu bauenden Flüchtlingseinrichtung zu berücksichtigen und entsprechend zu begleiten.
62

63 
5.2.4 Handlungsempfehlungen 
Bezirk West – Handlungsziele und Ma ß-
nahmeplanung  
Arbeitsschritte/Kennzahl 
Migrationshilfen  
Initiierung von Projekten zur Integration von Kindern und 
Jugendlichen aus Flüchtlingseinrichtungen, um den Kindern 
und Jugendlichen einen leichteren Zugang zu den Angebo-
ten der OKJA ermöglichen. 
 Die Kinder- und Jugendeinrichtung St. Sebastian 
führt ein Fotoprojekt  für Jugendliche in Nienberge 
durch  
 Gemeinsam mit der aufsuchenden Jugendsozialar-
beit sowie der OKJA wird der Aufbau einer multikul-
turellen Fußballgruppe angestrebt 
 Die Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit führen 
einen „Tag der offenen Tür“ für alle Stadtteilbewoh-
nerinnen und -bewohner durch (2015 ff) 
Kontaktaufnahme zu den Flüchtlingseinrichtungen bzw. der 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte im Stadtteil. 
 Handbuch der Kulturen (durch AK), Thema in den 
AKs aufgreifen 
Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern.  Zur Alltags- und Freizeitunterstützung von Kindern 
und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien werden eh-
renamtliche Jugendliche mobilisiert und geschult  - 
entsprechend des klassischen „Patenmodells“ in der 
ehrenamtlichen Arbeit 
Entwicklung von Projekten unter Berücksichtigung der ku l-
turellen Hintergründe. 
 
Kinder und Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte sollen 
bei der Entwicklung ihre r Freizeitmöglichkeiten und Z u-
kunftsperspektiven in Albachten einbezogen werden, um 
frühzeitig und aktiv die eigene Integration zu gestalten und 
somit Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. 
 
Projekte initiieren zur Unterstützung des Migrationsleitbildes 
der Stadt Münster. 
 Akquise von Paten / Brückenperson für den Dialog 
von  Flüchtlingseinrichtung und Einrichtungen der 
OKJA und weiteren Einrichtungen 
Zusammenarbeit mit den Flüchtlingseinrichtungen vor Ort; 
Kooperation mit dem kommunalen Integrationszentrum. 
 Die stadtteilorientierten sowie jugendspezifischen 
Arbeitskreise informieren sich im Sinne der Netz-
werkarbeit über die Aufgaben des kommunalen In-
tegrationszentrums sowie weiterer Kooperations-
partner im Themenfeld “Migration“ und speziell über 
die Aufenthaltsbedingungen  von Flüchtlingen 
Ferienangebote für Kinder und Jugendliche  
Bedarfsgerechter stadtteilbezogener Ausbau der Ferienb e-
treuungsangebote: 
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder, Betreu-
ungsangebote für Kinder der 5. und 6. Klassen, Ferienpro-
gramme, Offene Ferienangebote für Jugendliche. 
 Verlässliche Ferienbetreuung für Kinder ab der 5. 
Klasse 
Erstellung stadtteilbezogener Bedarfe auf der Grundlage 
von Anmeldelisten. 
 
Evaluierung der Angebotsstruktur der O K-
JA 
 
63

64 
Weiterentwicklung von werkstattähnlichen Projekten –  
selbst organisiert, zeitlich begrenzt, zielorientiert, freiwillig. 
 
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte auf ande-
re Stadtteile übertragbar sind. 
 In mindestens einem  Bezirkstreffen wird ein fachli-
cher Austausch über „Best-Practice“ – Projekte für 
Kinder und Jugendliche durchgeführt – ebenso wird 
die Übertragbarkeit auf jeweils andere Stadtgebiete 
des Bezirks West geprüft 
Entwicklung von Angeboten, die auf die schnelle und viel-
fältige mediale Veränderung bezogen sind (Kinder, Jugend-
liche, Eltern). 
 Nutzung verschiedener Medienplattformen in Gi e-
venbeck 
 Fortbildungen für Mitarbeiter/innen 
OKJA - Mecklenbeck  
Entwicklung von Beteiligungsprojekten und Aktionen zur 
Gestaltung der neuen Einrichtung und des Überganges. 
 kulturpädagogische Projekte zum Übergang 
Überplanung der Einrichtung Paulushof (Neuausrichtung, 
Begleitung und Anpassung des Konzeptes). 
 
OKJA - Albachten  
Reaktion auf große Anzahl sozial benachteiligter und auffäl-
liger Kinder. 
 Durchführung von Sozialen Kompetenztrainings 
Infrastruktur Gievenbeck  
Überprüfung der Angebote und Anpassung der Angebote 
im Rahmen der Konversionsflächenentwicklung. 
 
Jugendhilfe und Schule  
Die OKJA reagiert auf die sich ändernden Rahmenbedi n-
gungen durch die Ganztagsschule.  
 Bedarfsanalyse in den Einrichtungen 
Ausbau der Kooperationsvereinbarungen mit Grundsch u-
len. 
 
Die bestehenden Schnittpunkte in der Zusammenarbeit 
zwischen Schule und Jugendhilfe werden überprüft. 
 
Entwicklung von verlässlichen Angeboten in den Schulferi-
en ab der 5. Klasse in Mecklenbeck. 
 Offene Treffangebote in den Ferien 
 Ferienbetreuung im Jugendtreff (ab 5. Klasse) 
Gestaltung des Überganges zur weiterführenden Schule mit 
dem Blick darauf, die Kinder in den Freizeitangeboten vor 
Ort (Mecklenbeck) zu halten. 
 Kooperation mit weiterführenden Schulen, die von 
Kinder und Jugendlichen  aus Mecklenbeck besucht 
werden 
Partizipation  
Kinder und Jugendliche für die Mitgestaltung und Mitve r-
antwortung im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit gewinnen und aktiv beteiligen. 
 Zusammenarbeit/Beteiligung mit dem Sachau s-
schuss Jugend 
 Minirat im Treff Albachten 
Angebote und Unterstützung, um Treffbesucher  für das 
Ehrenamt zu motivieren und zu gewinnen. 
 Planungsteam der OKJA in Mecklenbeck, Ziel ist die 
Gewinnung von Ehrenamtlichen 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit  
Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen, Ausgren-
zungen, Konflikten im Stadtteil; junge Menschen befähigen, 
ihre persönlichen und kollektiven Lebenssituationen insbe-
sondere im Konfliktfall, selbst bewältigen zu können.  
 Ad-Hoc-Projekte: schnelle Hilfen initiieren 
Informelle Jugendtreffpunkte im Stadtteil sind bekannt und  Treffpunktstadtplan entwickeln und ständig aktual i-
64

65 
werden fortlaufend aufgesucht. sieren 
Die aufsuchende Jugendarbeit wird an der Persönlichkeits-
entfaltung von Jugendlichen arbeiten und Prozesse in den 
Blick nehmen, die die Entwicklung junger Menschen ge-
fährden. 
 konkrete Einzelfallhilfen einrichten und ggfs. Weite r-
leiten 
Enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen vor Ort und 
Abstimmung von Präsenszeiten. 
 Die Präsenszeit der aufsuchenden Jugendsoziala r-
beit in den Ferien wird mit der OKJA abgestimmt 
Netzwerkstruktur  
Überprüfung der Vernetzung und Unterstützung der institu-
tionellen Zusammenarbeit aller sozialen Einrichtungen vor 
Ort.  
 je nach Stadtteil 4 bis 8 mal pro Jahr 
 neue Träger/Einrichtungen stellen sich vor 
Inklusion  
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OKJA. 
Fortbildungen zu Behinderungsformen und dem prakti-
schen Umgang mit diesen. 
 Planung und Durchführun g von Fortbildungsvera n-
staltungen 
 Durchführung eines  Inklusionschecks  in den Ei n-
richtungen 
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtungen für 
das Thema sensibilisiert. 
 Informationsgespräche in den Einrichtungen mit 
einem qualifizierten Personalpools  (durch die Tr ä-
ger/Vereine/Institutionen der Behindertenhilfe) 
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Ausstattung der 
Ferienbetreuungsangebote der OKJA – insbesondere der 
OGS - Angebote. 
 Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientier-
ter Ferienbetreuungsangebote 
Jugendrat  
Die Jugendrat-Kontaktstelle wird vom Jugendrat bei der Ini-
tiierung von Bedarfsabfragen zu Angeboten der Kinder- und 
Jugendarbeit unterstützt. Für bezirksbezogene Angelegen-
heiten des Jugendrates wird die Bereitstellung eines finan-
ziellen Budgets geprüft, das in der Kontaktstelle zur Verfü-
gung steht. 
 Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährlichen 
Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und Vertreter 
des Jugendrates ein 
 Die Jugendarbeiter stellen sich dem Jugendrat in der 
Jugendrat-Kontaktstelle vor 
 Die Bereitstellung eines bezirksbezogenen finanziel-
len Budgets wird geprüft 
 
 
65

²³
²³
²³
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²³
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Hauptschule Coerde
Waldschule Kinderhaus
Förderinsel Norbertschule
Förderinsel Melanchthonschule
Förderinsel Paul-Schneider-Schule
Aufsuchende Jugendsozialarbeit Waldspielplatz
KE Feez
KuJ Wuddi
KuJ Sprakel
KuJ DRK Coerde
JT "Die Hütte"
JE Jugendsalon
KuJ HOT Coerde
    Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit                          
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand:   01.01.2014
Nord

66 
5.3 Bezirk Nord 
5.3.1 Bevölkerungsstruktur 
Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 
insgesamt 
6-20 Jährige 
männlich 
6-20 Jährige 
weiblich 
6-20 Jährige 
ausländisch 
6-20 Jährige 
Migration 
28.971 4.849 2.448 2.401 731 2.229 
11,84 % 50,48 % 49,52 % 23,56 % 20,56 % 
Stand: 31.12.2012 - Bei Erstellung des Jugendförderplans lagen Bevölkerungsdaten 2013 noch nicht vor . 
 
5.3.2 Bestandsdaten 
Übersicht der Einrichtungen 
Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Coerde (61): 3.165 Angebotsstunden 
 DRK-Jugendtreff Coerde 
 Kinder- und Jugendzentrum „Haus der offenen Tür“ (HoT) Coerde 
Kinderhaus (62-63): 4.425 Angebotsstunden 
 Jugendheim „Die Hütte“ 
 Städtischer Bauspielplatz „Feez“ 
 Jugendzentrum „Jugendsalon“ 
 Städtisches Kinder- und Jugendzentrum „Wuddi“ 
Sprakel (68): 990 Angebotsstunden 
 Jugendzentrum Sprakel 
 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit 
Coerde (61): 825 Angebotsstunden 
 Aufsuchende Jugendsozialarbeit, HoT Coerde 
             VSE NRW e.V., Jugendhilfeeinheit Nord 
Kinderhaus (62-63): 660 Angebotsstunden 
 Städtisches Kinder- und Jugendzentrum Wuddi 
Sprakel (68): 360 Angebotsstunden 
 DRK-Jugendtreff Coerde 
 
 
66

67 
Angebote der Jugendsozialarbeit 
Maßnahme Standort/ Träger Umfang  
Soziale Gruppenarbeit in Kinderhaus Caritasverband Münster 3 h/Woche 
Soziale Gruppenarbeit in Coerde VSE NRW e.V. Jugendhilfeeinheit 
Nord 
3 h/Woche 
Jugendhilfe an Förderschulen Uppenbergschule 0,5 Stelle 
Jugendhilfe Waldschule Waldschule Kinderhaus 0,5 Stelle 
Jugendhilfe HS Coerde Hauptschule Coerde 0,5 Stelle 
Förderinsel Paul-Schneider-Schule Paul-Schneider-Schule18 0,5 Stelle 
 Förderinsel Melanchthonschule Melanchthonschule 0,5 Stelle 
 Förderinsel Norbertschule Norbertschule 0,5 Stelle 
 
Angebote der Jugendverbandsarbeit 
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk Nord. 
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten - 
Angebote Teilnehmende 
  abs. in % 
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 15 0,21% 
Freizeiten und Begegnungen 283 4,02% 
Offene und mobile Angebote 0 0,00% 
Qualifizierung und Bildung 40 0,57% 
Nord 338 4,80% 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
18ab Schuljahr 2014/15. 
67

68 
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Angebotsfeld Verteilung 
Begegnung und Kommunikation 44,10% 
Angebote in den S chulferien/in der Fre i-
zeit 12,65% 
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 7,43% 
Angebote in Sport und Spiel  7,15% 
Beratungsangebote 4,88% 
Interkulturelle Angebote 4,83% 
Kreative Angebote 3,98% 
Mobile Angebote 3,56% 
Schulbezogene Angebote 3,18% 
Geschlechtsspezifische Angebote 2,95% 
Verantwortung für den Sozialraum 2,39% 
Kulturelle Angebote 1,20% 
Medienpädagogische Angebote  0,93% 
Arbeitsweltbezogene Angebote 0,77% 
Gesamt  100,00% 
Besucherdaten 
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
  insgesamt weiblich männlich 
abs. % abs. % abs. % 
06 – 11 Jahre 312 25,96% 144 46,15% 168 53,85% 
12 – 14 Jahre 405 33,69% 177 43,70% 228 56,30% 
15 – 17 Jahre 351 29,20% 97 27,64% 254 72,36% 
18 – 20 Jahre 134 11,15% 44 32,84% 90 67,16% 
Summe 1.202 100,00% 462 38,44% 740 61,56% 
 
68

69 
 
Verteilung der Angebotsstunden 
Statistischer Be-
zirk 
Angebotsstunden-
Soll der OKJA 
(Grundversorgung) 
Angebotsstunden 
in der OKJA  
aktuell 
Differenz 
Angebotsstunden 
für die aufsu-
chende Arbeit 
abs. abs. in % abs. abs. 
Coerde 2.409,21 3.615,00 7,57% 1.205,79  825,00 
Kinderhaus 2.841,63 4.425,00 9,27% 1.583,37 660,00 
Sprakel 510,96 990,00 2,07% 479,04  360,00 
Nord 5.761,80 9.030,00 18,92% 3.268,20  1.845,00 
 
5.3.3 Analysen 
Insgesamt hat der Stadtbezirk Nord einen Überhang von insg esamt 3.268,20 Stunden 
an Angebotsstunden. Dies ergibt rein rechnerisch 1,5 Vollzeitstellen. 
Coerde und Kinderhaus 
In diesem Zusammenhang muss aber auf die besondere Sozialstruktur im Bezirk Nord 
in Coerde und Kinderhaus verwiesen werden. Die Stadtteileinrichtung Wuddi  in Ki n-
derhaus hat über die offene Kinder - und Jugendarbeit hinaus eine Stadtteilzentren -
Funktion. Zu nennen sind hier besondere Ferien - und Freizeitangebote sowie Projekte 
und Maßnahmen im Rahmen Programms  „Soziale Stadt Kinderhaus“. 
 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich 
männlich
69

70 
Die Sozialstrukturdaten für Kinderhaus zeigen auf, dass überproportional viele Kinder 
und Jugendliche im Stadtteil unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Insbesonde-
re die Kinder - und Jugendhilfe steht deshalb vor der Herausforderung , in diesem 
Wohngebiet so fr üh wie möglich entwicklungsfördernde und präventive Angebote für 
die Kinder vorzuhalten.  Ziel aller Bemühungen der Träger vor Ort muss es sein, die 
bestehenden Angebote deutlicher auf die besondere Situation der Kinder und Jugen d-
lichen zu fokussieren, früh zeitiger auf ihre Problemlagen einzugehen und präventive 
und fördernde Unterstützungs angebote auszubauen bzw. weiterzu entwickeln und J u-
gendliche bei Bedarf zielgerichtet weiterzuvermitteln. In diesem Zusammenhang sind 
insbesondere die originären Leistungen der offenen Jugendarbeit und der Jugendsoz i-
alarbeit und hier insbesondere die Angebote der schulbezogenen Angebote zu bündeln 
und Übergänge systematisch zu begleiten. 
Den unterschiedlichen heterogenen Sozialstrukturen in den Quartieren wird auch durch 
entsprechende Angebote Rechnung getragen. In Kinderhaus wird durch das „Verstet i-
gungsprogramm Soziale Stadt Kinderha us“ eine halbe Stelle für die „a ufsuchende Ju-
gendsozialarbeit“ gefördert. 
Sprakel 
Das Jugendzentrum Sprakel wird von den Kindern und Jugendlich en des Stadtteils 
sehr gut frequentiert. Die Zusammenarbeit zwischen der Grundschule Sprakel und 
dem Jugendzentrum Sprakel bezieht sich vor allem auf die Angebote des offenen 
Ganztags und der Ganztagsbetreuung in den Ferien. Der Arbeitskreis Sprakel stellt die 
Vernetzung der bestehenden Organisationen und Vereine sicher. 
 
70

71 
5.3.4 Handlungsempfehlungen 
Bezirk Nord – Handlungsziele und 
Maßnahmeplanung 
Arbeitsschritte/Kennzahl 
Prävention  
Aufbau/Sicherung der Präventionsketten im Stadt-
teil für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Ju-
gendhilfe an Schulen und dem OGS – Bereich. 
Frühes Erreichen und Fördern mit dem Ziel, die 
Bildungsbiographie benachteiligter Kinder und Ju-
gendlicher durch Angebote der Kinder- und Ju-
gendarbeit und Jugendsozialarbeit zu verbessern. 
 Fachlich verstärkte Auseinandersetzung mit den 
Themenkomplexen: Prekäre Lebenslagen, Zusam-
menhang von Bildung und Herkunft, Diversity-
Management 
 Entwicklung der Projektstruktur zum Modellvorhaben 
 Fachliches Controlling für das Modellvorhaben auf-
bauen 
Netzwerkstruktur 
 
 
Die bestehenden Netzwerkstrukturen in Kinder-
haus werden unter besonderer Berücksichtigung 
des Wohngebietes Brüningheide (631) überprüft. 
Das Strukturmodell soll als mögliches methodi-
sches Konzept anderen Stadtteilen zur Verfügung 
gestellt werden. 
 Es wird ein Strukturmodell entwickelt mit dem die 
bestehenden Netzwerke und  Arbeitskreisstrukturen 
erfasst werden 
 Mit Hilfe des Strukturmodells wird eine mit allen Betei-
ligten optimierte Netzwerkstruktur entwickelt 
Übersicht für Angebote der stadtweiten und stadt-
teilorientierten Jugendsozialarbeit. 
 Der AK Jugend Kinderhaus erarbeitet  eine Übersicht 
bestehender Bedarfe 
 Der AK Jugend Kinderhaus entwickelt ein Profil für die 
Angebote der Jugendsozialarbeit in Kinderhaus 
Einbindung des  kommunalen Sozialdienstes  in 
den Arbeitskreis „Kriminalprävention Coerde“ .  
 Der KSD in Coerde wird  zum AK „Kriminalprävention“ 
eingeladen 
 Das Präventionsprojekt „Coenige“ des AK „Kriminal-
prävention“, wird in Kooperation mit dem LWL als 
Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit angeboten 
Jugendrat  
Am Carlo-Schmidt Weg in Kinderhaus wird ein 
Bolzplatz auf einer bestehenden Freifläche instal-
liert: 
Die Umwandlung der bestehenden Freifläche am 
Carlo-Schmidt Weg in einen Bolzplatz wird geprüft. 
 Im Wohngebet Brüningheide wird auf einem städti-
schen Grundstück ein Bolzplatz eingerichtet 
Vor der Brücke auf der Straße „Brüningheide“, von 
der Richtung „Schulzentrum“ her kommend, wird 
ein „Danke-30-Schild“ installiert: 
Die Installierung eines „Danke-Schildes“ wird ge-
prüft. 
 Der Jugendrat formuliert eine Anregung an die BV 
Nord gemäß§ 24 GO NW 
Zur stadtweiten Jugendparty „Partyalarm“ für 13-16 
jährige in der Jovel-Music-Hall wird ein Shuttle-
Service von und nach Sprakel  organisiert: 
Die Möglichkeit der Einrichtung eines Busshuttles 
vom ländlich gelegenen Sprakel zur stadtweiten 
Jugendparty für 13-16 jährige wird geprüft. 
In die Prüfung werden weitere ländlich gelegene 
 Das Jugendzentrum Sprakel unterstützt den Jugend-
rat bei der Umsetzung 
71

72 
Stadtteile mit einbezogen. 
Die Betonfläche des Schulhofs der Grundschule 
Sprakel wird teilweise aufgebrochen und durch 
neue Spielgeräte, vor allem mit einer großen Klet-
terspinne, kindgerecht gestaltet: 
Die kindgerechte Umgestaltung des Schulhofes 
der Grundschule Sprakel wird geprüft. 
 
Auf der Straße Am Nienkamp in Höhe Nr. 25, wird 
ein „Danke-30-Schild“ installiert: 
Die Installierung eines „Danke-Schildes“ wird ge-
prüft. 
  Der Jugendrat formuliert eine Anregung an die BV 
Nord gemäß § 24 GO NW 
Die Jugendrat -Kontaktstelle wird vom Jugendrat 
bei der Initiierung von Bedarfsabfragen zu Angebo-
ten der Kinder - und Jugendarbeit unterstützt. Für 
bezirksbezogene Angelegenheiten des Jugendr a-
tes wird die Bereitstellung ei nes finanziellen Bu d-
gets geprüft, das in der Kontaktstelle zur Verf ü-
gung steht. 
 Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährlichen 
Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und Vertreter 
des Jugendrates ein 
 Die Bereitstellung eines bezirksbezogenen finanziel-
len Budgets wird geprüft 
Jugendhilfe und Schule  
Die OKJA reagiert auf die sich ändernden Rah-
menbedingungen durch die Ganztagsschule.  
 Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erstellt 
eine jährliche Statistik der bestehenden OGS-
Angebote 
Die bestehenden Schnittpunkte in der Zusammen-
arbeit zwischen Schule und Jugendhilfe werden 
überprüft. 
 
Ferienangebote für Kinder und Ju-
gendliche 
 
Bedarfsgerechter stadtteilbezogener Ausbau der 
Ferienbetreuungsangebote: 
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder, 
Betreuungsangebote für Kinder der 5. und 6. Klas-
sen, Ferienprogramme, offene Ferienangebote für 
Jugendliche. 
 Es wird eine Bedarfsabfrage in den relevanten Schu-
len initiiert und Prüfbericht erstellt 
Die Angebote der GTB- Ferienbetreuung in Spra-
kel soll auch in kleineren Gruppen erfolgen kön-
nen. 
 Die bestehende Finanzierung der GTB Ferienbetreu-
ung in Stadtteilen mit „Randlage“ wird überprüft 
Migrationshilfen  
Initiierung von Projekten zur Integration von Kin-
dern und Jugendlichen aus  Flüchtlingseinrichtun-
gen. 
 
In Kinderhaus und Coerde werden Kinder und Ju-
gendliche mit Migrationsvorgeschichte bei der 
Entwicklung ihrer Freizeitmöglichkeiten und Zu-
kunftsperspektiven einbezogen, um frühzeitig und 
aktiv die eigene Integration zu gestalten und somit 
Verantwortung für sich und andere zu überneh-
men. 
 Der AK Jugend-Kinderhaus und der AK „gefährdete 
Kinder und Jugendliche in Kinderhaus“ wird bei Zuzug 
von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingseinrich-
tungen aktiv 
 Der AK Jugend Coerde und der AK „Kriminalpräventi-
on“ in Coerde wird bei Zuzug von Kindern und Ju-
gendlichen aus Flüchtlingseinrichtungen aktiv 
Neubaugebiet  
Für Familien bzw. Neubürgerinnen und Neubürger 
neuer Baugebiete in Sprakel wird eine Begrü-
 Der AK Sprakel organisiert eine Informationsveran-
staltung für Familien und Neubürgerinnen und Neu-
72

73 
ßungsveranstaltung organisiert. und die Angebote 
der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialar-
beit und der Jugendverbandsarbeit vorgestellt. 
bürger der neuen Baugebiete 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit  
Abstimmung der Angebote der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit in Sprakel mit der OKJA. 
 Die Begleitung des Angebotes „aufsuchende Jugend-
sozialarbeit in Sprakel“ durch eine weibliche Honorar-
kraft wird dem vor Ort festgestellten Bedarf angepasst 
 Es finden regelmäßige Abstimmungsgespräche mit 
dem Jugendzentrum Sprakel statt 
Inklusion  
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
OKJA  unter Einbindung stadtweiter Träger.    
 Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu 
Behinderungsformen und notwendigen Handlungs-
kompetenzen 
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtun-
gen  für das Thema Inklusion sensibilisiert. 
 Entwickelung eines Leitfadens für  Einrichtungen der 
offenen Kinder und Jugendarbeit 
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Aussta t-
tung der Ferienbetreu ungsangebote der OKJA – 
insbesondere der OGS-Angebote. 
 Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientierter 
Ferienbetreuungsangebote 
 Bildung eines qualifizierten Personalpools (durch die 
Träger/Vereine/Institutionen der Behindertenhilfe) 
 
 
73

²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
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ý'
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#*!(!(!(!(
¿À
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#*
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¿À
Förderinsel Matthias-Claudius-Schule Handorf
Therapeutisches Reiten im Vinzenzwerk Handorf
JE Gelmer
KuJ Cross Over
KuJ Drei Eichen
JT St. Petronilla
KuJ Johannes-Busch-Haus
    Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit                          
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand:   01.01.2014
Ost

74 
5.4 Bezirk Ost 
5.4.1 Bevölkerungsstruktur 
Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 
insgesamt 
6-20 Jährige 
männlich 
6-20 Jährige 
weiblich 
6-20 Jährige 
ausländisch 
6-20 Jährige 
Migration 
21.834 3.319 1.685 1.634 148 560 
8,11 % 50,77 % 49,23 % 4,79 % 5,16 % 
 
5.4.2 Bestandsdaten 
Übersicht der Einrichtungen 
Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Mauritz-Ost (71): 1.650 Angebotsstunden 
 Jugendzentrum Johannes-Busch-Haus 
 Kinder- und Jugendtreff St. Margareta „Crossover“  
Gelmer-Dyckburg (76): 660 Angebotsstunden 
 Jugendtreff Gelmer 
Handorf (77): 1.350 Angebotsstunden 
 Kinder- und Jugendarbeit St. Petronilla 
 Jugendzentrum „Drei Eichen“ 
Angebote der Jugendsozialarbeit 
Maßnahme Standort/Träger  Umfang 
Förderinseln MC-Schule Handorf19 Matthias Claudius Schule Handorf 0,5 Stelle 
Migrationshilfen Im Sundern Bunter Kinder Verein e.V. 8h/Woche 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
19ab Schuljahr 2014/15. 
74

75 
Angebote der Jugendverbandsarbeit 
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk Ost. 
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten - 
Angebote Teilnehmende 
  abs. in % 
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 97 1,38% 
Freizeiten und Begegnungen 444 6,31% 
Offene und mobile Angebote 0 0,00% 
Qualifizierung und Bildung 9 0,13% 
Ost 550 7,81% 
 
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Angebotsfeld Verteilung 
Begegnung und Kommunikation 53,54% 
Angebote in Sport und Spiel 8,42% 
Geschlechtsspezifische Angebote 6,39% 
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 5,37% 
Kreative Angebote 5,08% 
Medienpädagogische Angebote 4,87% 
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 4,28% 
Verantwortung für den Sozialraum 4,15% 
Partizipative Angebote 2,51% 
Kulturelle Angebote 2,22% 
Beratungsangebote 1,71% 
Mobile Angebote 0,64% 
Schulbezogene Angebote 0,42% 
Interkulturelle Angebote 0,22% 
Arbeitsweltbezogene Angebote 0,18% 
Gesamt 100,00% 
 
 
 
 
 
 
 
75

76 
Besucherdaten 
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
  insgesamt weiblich männlich 
abs. % abs. % abs. % 
06 – 11 Jahre 172 48,59% 89 51,74% 83 48,26% 
12 – 14 Jahre 74 20,90% 23 31,08% 51 68,92% 
15 – 17 Jahre 77 21,75% 17 22,08% 60 77,92% 
18 – 20 Jahre 31 8,76% 9 29,03% 22 70,97% 
Summe 354 100,00% 138 38,98% 216 61,02% 
 
 
Verteilung der Angebotsstunden 
 
Statistischer 
Bezirk 
Angebotsstunden-
Soll der OKJA 
(Grundversorgung) 
Angebotsstunden in 
der OKJA  
aktuell 
Differenz 
Angebots-
stunden für die 
aufsuchende 
Arbeit 
abs. abs. in % abs. abs. 
Mauritz-Ost 1.266,56 1.650,00 3,46% 383,44    
Gelmer-
Dyckburg 584,99 660,00 1,38% 75,01    
Handorf 1.304,13 1.350,00 2,83% 45,87   
Ost 3.155,69 3.660,00 7,67% 504,31  0,00 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich 
männlich
76

77 
5.4.3 Analysen 
Durch die beide n neuen Einrichtungen in Gelmer -Dyckburg und Handorf ist für den 
gesamten Stadtbezirk Ost grundsätzlich eine gute Versorgung mit Angeboten für Ki n-
der und Jugendliche erreicht worden. 
Im Detail sollen Angebots - und Vernetzungsstru kturen verbessert werden. In allen 
Stadtteilen besteht nach wie vor ein Bedarf an einem weiteren Ausbau der wohnortn a-
hen ganztägigen Ferienbetreuung. 
Im Stadtteil Gelmer-Dyckburg gibt es bisher keinen Stadtteilarbeitskreis in dem die 
Angebote vor Ort abgestimmt und koordiniert werden.
77

78 
5.4.4 Handlungsempfehlungen 
Bezirk Ost – Handlungsziele und Maß-
nahmeplanung  
Arbeitsschritte/Kennzahl 
Netzwerkstruktur  
Vernetzung und Unterstützung der institutionellen Zu-
sammenarbeit aller sozialen Einrichtungen in Gelmer. 
 Einladung aller Akteure der Bereiche Jugendhil-
fe, Schule, KSD, Sport, JGH etc. 
Jugendrat  
Zur stadtweiten Jugendparty „Partyalarm“ für 13 – 16 
jährige in der Jovel-Music-Hall wird ein Shuttle-Service 
von und nach Gelmer organisiert: 
Die Möglichkeit der Einrichtung eines Busshuttles vom 
ländlich gelegenen Gelmer zur stadtweiten Jugendparty 
für 13-16 jährige wird geprüft. 
In die Prüfung werden weitere ländlich gelegene Stadt-
teile mit einbezogen. 
 Die Jugendeinrichtungen in Gelmer und Handorf 
unterstützen den Jugendrat bei der Umsetzung 
Die Jugendrat-Kontaktstelle wird vom Jugendrat bei der 
Initiierung von Bedarfsabfragen zu Angeboten der Kin-
der- und Jugendarbeit unterstützt. Für bezirksbezogene 
Angelegenheiten des Jugendrates wird die Bereitstellung 
eines finanziellen Budgets geprüft, das in der Kontakt-
stelle zur Verfügung steht. 
 Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährli-
chen Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und 
Vertreter des Jugendrates ein 
Offene Kinder- und Jugendarbeit  
Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk 
Mauritz-Ost durch den Standortwechsel von der Konrad-
kirche zur Margarethengemeinde. 
 Das Kinder- und Jugendzentrum Crossover 
entwickelt eine Bedarfsanalyse unter Einbezie-
hung der Sozialindikatoren und statistischer Er-
hebungen für die Kinder und Jugendlichen am 
neuen Standort Margaretenkirche 
 Unter Einbeziehung der Bedarfsanalyse wird 
eine neue Konzeption entwickelt 
Jugendhilfe und Schule  
Die OKJA reagiert auf die sich ändernden Rahmenbe-
dingungen durch die Ganztagsschule.  
 
Die bestehenden Schnittpunkte in der Zusammenarbeit 
zwischen Schule und Jugendhilfe werden überprüft. 
 Eine Stadtteilkonferenz greift die Zusammenar-
beit von Schule und Jugendhilfe thematisch auf 
und prüft bestehende Ressourcen 
Die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit und den Grundschulen 
wird weiter ausgebaut. 
 Zweimal jährlich finden verbindliche  Abstim-
mungsgespräche zwischen Schulen und Ein-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
statt 
 Jugendliche werden im Rahmen eines Work-
shops in weitergehende Planungen eingebun-
den 
Inklusion  
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OKJA  Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
78

79 
. Fortbildungen zu Behinderungsformen und dem prakti-
schen Umgang mit diesen.  
stellt Ressourcen zur Verfügung alle Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit fortzubil-
den 
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtungen für 
das Thema sensibilisiert. 
 Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
entwickelt mit Trägern, die inklusive Angebote 
vorhalten, einen Leitfaden für Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter von Einrichtungen der offenen 
Kinder und Jugendarbeit 
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Ausstattung der 
Ferienbetreuungsangebote der OKJA – insbesondere 
der OGS-Angebote. 
 Zweimal jährlich finden Treffen mit Schulleitun-
gen und Koordinatoren der offenen Ganztags-
schule statt 
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientierter 
Ferienbetreuungsangebote. 
 
Bildung eines qualifizierten Personalpools (durch die 
Träger/Vereine/Institutionen der Behindertenhilfe. 
 
Ferienangebote für Kinder und Jugendli-
che 
 
Die Ferienbetreuungsangebote werden bedarfsgerecht 
stadtteilbezogen ausgebaut. 
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder, Be-
treuungsangebote für Kinder der 5. und 6. Klassen, Feri-
enprogramme, Offene Ferienangebote für Jugendliche. 
 Die Träger der offenen Kinder- und Jugendar-
beit  stimmen sich jährlich über die offenen Feri-
enangebote ab 
 Es wird eine Bedarfsabfrage in den relevanten 
Schulen initiiert und Prüfbericht erstellt 
 
 
79

²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
ý'
ý'
ý'
ý'
ý'
GF
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GF
GF
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¾À
¾À
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!( #*
#*
#*
!(!(!(!(
¿À
!(
!( !(
!(
!(
#*
¿À
¿À
Johannesschule
Uppenbergschule
Hauptschule Wolbeck
Augustin-Wibbelt-Schule
Förderinsel Nikolaischule
Albert-Schweitzer-Schule
KuJ Mobile
KuJ St. Ida
JE Bahnhof Wolbeck
KE Bauspieltreff Holtrode
Aufsuchende Jugendsozialarbeit Südost VSE e. V. - Aufsuchende Jugendsozialarbeit Wolbeck
    Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit                          
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand:   01.01.2014
Südost

80 
5.5 Bezirk Süd-Ost 
5.5.1 Bevölkerungsstruktur 
Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 
insgesamt 
6-20 Jährige 
männlich 
6-20 Jährige 
weiblich 
6-20 Jährige 
ausländisch 
6-20 Jährige 
Migration 
27.573 4.594 2.376 2.218 285 1.147 
11,22 % 51,72 % 48,28 % 9,22 % 10,58 % 
 
5.5.2 Bestandsdaten 
Übersicht der Einrichtungen 
Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Gremmendorf (81-82): 990 Angebotsstunden 
 Kinder- und Jugendtreff St. Ida 
Angelmodde (86): 1.485 Angebotsstunden 
 Jugendzentrum „Mobile“ – Diakonisches Werk e.V. 
Wolbeck (87): 2.310 Angebotsstunden 
 Bahnhof Wolbeck –Trägerverein Bahnhof Wolbeck e.V. 
 BauSpielTreff Holtrode – Outlaw gGmbH 
 
Mobile und aufsuchende Angebote 
Angelmodde (86): 825 Angebotsstunden 
 Jugendzentrum „Mobile“ aufsuchende Jugendsozialarbeit –  
            Diakonisches Werk e.V. 
Wolbeck (87): 990 Angebotsstunden 
 Aufsuchende Jugendsozialarbeit - VSE NRW e.V. Jugendhilfeeinheit Kompass   
 
Angebote der Jugendsozialarbeit 
Maßnahme Standort/Träger Umfang 
Soziale Gruppenarbeit ViP e.V.  3 h/Woche 
Jugendhilfe HS Wolbeck Hauptschule Wolbeck 0,5 Stelle 
Förderinsel Nikolaischule20 Nikolaischule 0,5 Stelle 
                                                
20Schuljahr 2014/15 
80

81 
Angebote der Jugendverbandsarbeit 
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförde rten Angebote - Bezirk Süd-
Ost.  
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten - 
Angebote Teilnehmende 
  abs. in % 
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 223 3,17% 
Freizeiten und Begegnungen 548 7,79% 
Offene und mobile Angebote 0 0,00% 
Qualifizierung und Bildung 55 0,78% 
Süd-Ost 826 11,74% 
 
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Angebotsfeld Verteilung 
Begegnung und Kommunikation 33,40% 
Schulbezogene Angebote 14,12% 
Geschlechtsspezifische Angebote 9,19% 
Kulturelle Angebote 8,64% 
Kreative Angebote 7,80% 
Angebote in Sport und Spiel 7,11% 
Medienpädagogische Angebote 5,25% 
Verantwortung für den Sozialraum 4,09% 
Mobile Angebote 3,53% 
Partizipative Angebote 2,78% 
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 1,56% 
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 1,00% 
Arbeitsweltbezogene Angebote 0,84% 
Beratungsangebote 0,40% 
Interkulturelle Angebote 0,29% 
Gesamt 100,00% 
 
 
 
 
 
 
81

82 
Besucherdaten 
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
 
  insgesamt weiblich männlich 
abs. % abs. % abs. % 
06 – 11 Jahre 176 46,44% 97 55,11% 79 44,89% 
12 – 14 Jahre 101 26,65% 55 54,46% 46 45,54% 
15 – 17 Jahre 58 15,30% 33 56,90% 25 43,10% 
18 – 20 Jahre 44 11,61% 28 63,64% 16 36,36% 
Summe 379 100,00% 213 56,20% 166 43,80% 
 
 
 
Verteilung der Angebotsstunden 
Statistischer Be-
zirk 
Angebotssoll der 
OKJA (Grundver-
sorgung) 
Angebotsstunden 
in der OKJA  
aktuell 
Differenz 
Angebotsstunden 
für die aufsu-
chende Arbeit 
abs. abs. in % abs. abs. 
Gremmendorf 1.970,61 990,00 2,07% -980,61    
Angelmodde 1.356,79 1.485,00 3,11% 128,21  825,00 
Wolbeck 1.344,03 2.310,00 4,84% 965,97  990,00 
Südost 4.671,44 4.785,00 10,03% 113,56  1.815,00 
 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich 
männlich
82

83 
5.5.3 Analysen 
In der Gesamtheit betrachtet verfügt der Stadtbezirk Südost aktuell über eine ang e-
messene Versorgung mit Angeboten. Eine rechnerische Unterdeckung in Höhe von 
980,61 Angebotsstunden weist lediglich der Stadtteil Gremmendorf auf.  
Wolbeck 
In den anderen Stadtteilen sind die Überhänge geringfügig . Aufgrund der kommenden  
Bevölkerungszuwächse in Wolbeck ist der Überhang an Angebotsstunden zu  relativie-
ren. Der BauSpielTreff Holtrode leistet im Zuge dieser Entwicklung seit 2011 insgesamt 
990 Angebotsstunden in der Förderstruktur und wird diesen Zuwächsen und den B e-
dürfnissen der Familien gerecht. 
Durch die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 50 Personen in Wolbeck ist für die 
Zukunft ein Bedarfsanstieg für die kinderpädagogischen Angebote der Migrationshilfen 
zu erwarten. Im Stadtteil Wolbeck gibt es ergänzend zur offenen Kinder - und Jugend-
arbeit eine aufsuchende Jugendsozialarbeit. In diesem Kontext besteht eine enge Ver-
zahnung von Jugendhilfe und Schule, dabei ist die Suche nach akzeptierten Plätzen für 
Jugendlichen im Sozialraum ein vorrangiges Thema.  
Gremmendorf 
Durch die Umnutzung ehemals militärisch genutzter  Liegenschaften in Grem mendorf 
ist hier mit einem weiteren Anstieg der rechnerischen Unterdeckung von Angebot s-
stunden auszugehen. Für die Kinder - und Jugendarbeit ergeben sich im Zuge dessen 
voraussichtlich konkrete Bedarfe, die mit der städtebaulichen Entwicklung und der B e-
völkerungsprognose zusammenhängen. Der Neubau einer Jugendhilfe - und Kinderta-
geseinrichtung wird mit dem zu erwartenden Anstieg der Bevölkerung wahrscheinlich 
notwendig sein.  
Angelmodde West 
Neben den institutionalisierten Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit bildet 
die aufsuchende Jugendsozialarbeit im Stadtteil Angelmodde -West weiterhin einen 
wichtigen Baustein der pädagogischen Arbeit. Hierbei können auch Bereiche des 
Stadtteils bedarfsgerecht und spezifiziert erreicht und den Kindern und Jugendlichen in 
ihrer Lebenswelt begegnet werden. Auch Angebotszeiten im Bereich des Norma nnen-
weges haben sich hier etabliert.  
83

84 
5.5.4 Handlungsempfehlungen 
Bezirk Süd-Ost – Handlungsziele und 
Maßnahmeplanung 
Arbeitsschritte/Kennzahl 
Partizipation  
Die OKJA in Wolbeck entwickelt mit der Jugendförde-
rung und ggf. weiteren Institutionen ein Konzept und 
ggf. Fachgremium, dass mediativ an der Akzeptanz für 
jugendliche Bedürfnisse im Stadtteil arbeitet. Es sollen 
Möglichkeiten aber auch Grenzen aufgezeigt werden. 
Die Arbeitsgruppe aus Fachkräften soll anlassbezogen 
aktiv sein aber auch präventiv arbeiten. 
 Die Konzeptentwicklung wird im Jahr 2015 
abgeschlossen 
 Es finden mindestens 4 jährliche Treffen der 
Arbeitsgruppe statt 
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte auf 
andere Stadtteile übertragbar sind werden. 
 
Der Bedarf für akzeptierte Plätze für Jugendliche fließt 
insbesondere in die Planung der Konversionsflächen in 
Gremmendorf und allgemein in städteplanerische Pro-
zesse im Stadtbezirk ein. 
 Einbindung von AJSA in städte- und 
jugendhilfeplanerische Prozesse 
Um Partizipationsmöglichkeiten von Kinder und Jugend-
lichen im Stadtbezirk zu stärken und zu unterstützen, 
wird in Süd-Ost zwischen Kindern, Jugendlichen, Fach-
kräften aus Schule und Jugendhilfe, dem Jugendrat, der 
Politik und Bürgerinnen und Bürgern ein Arbeitstreffen 
initiiert. 
 4-mal jährlich Arbeitstreffen 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit 
 
 
Das mobile Angebot in Angelmodde – West am Nor-
mannenweg wird verstetigt und ausgebaut. 
 jährlicher Sachstandsbericht im AK Waldsied-
lung 
 1 mobiles Angebot pro Woche findet mindes-
tens statt 
Suchtprävention 
 
 
Suchtpräventive Angebote und Projekte für Kinder und 
Jugendliche sowie Fachkräfte werden im Stadtteil An-
gelmodde – West.   
 Schulung der Fachkräfte durch die entspre-
chenden Fachdienste in der Stadt Münster 
 Die Einrichtungen im Stadtteil führen mindes-
tens 2 suchtpräventive Projekte für Kinder und 
Jugendliche in Kooperation mit den entspre-
chenden Fachdiensten durch 
Infrastrukturentwicklung  
Überprüfung der Angebote und Anpassung der Angebo-
te im Rahmen der Konversionsflächenentwicklung. 
 konzeptionelle Weiterentwicklung und Diffe-
renzierung der kinderpädagogischen Angebo-
te in Gremmendorf im Rahmen der Bedarfs-
prüfung einer neuen Kinder- und Jugendein-
richtung in Gremmendorf 
Bedarfsprüfung einer neuen Kinder- und Jugendeinrich-
tung in Gremmendorf. 
 
Inklusion  
84

85 
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OKJA 
. Fortbildungen zum Thema Inklusion in Theorie und 
Praxis.  
 Bereitstellung von Ressourcen für die ent-
sprechenden Fachdienste 
 Schulungen in allen Einrichtungen und für die 
Arbeitskreise der OKJA 
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtungen 
spielerisch für das Thema sensibilisiert. 
 
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Ausstattung der 
Ferienbetreuungsangebote der OKJA – insbesondere 
der OGS-Angebote. 
 
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientierter 
Ferienbetreuungsangebote. 
 
Bildung eines qualifizierten Personalpools (durch die 
Träger/Vereine/Institutionen der Behindertenhilfe). 
 
Ferienangebote 
 
 
Die kinderpädagogischen Angebote in den Ferien wer-
den bedarfsgerecht und sozialraumorientiert im Stadt-
bezirk Südost gestaltet: Offene Angebote werden mit 
Angeboten der ganztägigen Ferienbetreuung stadtteil-
orientiert vernetzt und kombiniert. 
 mindestens 1 Vernetzungstreffen der Anbieter 
von ganztägigen Ferienbetreuungsmaßnah-
men pro Jahr (jeweils in Gremmen-
dorf/Angelmodde und in Wolbeck) 
 mindestens 1 Abstimmunggespräch der 
offenen Ferienangebote mit den Angeboten 
der ganztäglichen Ferienbetreuung in 
Wolbeckn pro Jahr 
 gemeinschaftlicher, stadtteilbezogener 
Übersichtsflyer zu Ferienangeboten der OKJA 
pro Schuljahr 
Jugendrat 
 
Die Jugendrat-Kontaktstelle wird vom Jugendrat bei der 
Initiierung von Bedarfsabfragen zu Angeboten der Kin-
der- und Jugendarbeit unterstützt. 
 Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem 
jährlichen Treffen die bezirklichen Vertreterin-
nen und Vertreter des Jugendrates ein 
Netzwerkarbeit 
 
Erhalt und Ausbau der Netzwerkarbeit in Wolbeck.  jährliche Evaluation im Arbeitskreis Wolbeck 
Kooperation Kinder- und Jugendarbeit 
und Schule 
 
Erhalt und Ausbau der Kooperation mit den vier Schulen 
in Wolbeck. 
 Anbieter der OKJA und AJSA halten mindes-
tens ein Kooperationsprojekt pro Monat mit 
den Schulen des Stadtteils vor 
Migrationshilfen  
Initiierung von Projekten zur Integration von Kinder und 
Jugendlichen aus Flüchtlingseinrichtungen, um den Kin-
dern und Jugendlichen einen leichteren Zugang zu den 
Angeboten der OKJA zu ermöglichen. 
 Vernetzung aller Akteure in diesem Themen-
feld 
 Schulung zum Thema in den pädagogischen 
Arbeitskreisen des Stadtbezirks 
 Schaffung bedarfsgerechter Angebote 
85

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Hauptschule Hiltrup
Jugendhilfe Direkt e. V.
Förderinsel Clemensschule
Förderinsel Ludgerusschule
Therapeutisches Reiten im Alexianer Münster GmbH
KuJ 37°
KuJ Black Bull
KuJ Lorenz-Süd
KuJ St. Clemens
KuJ Anne-Jakobi-Haus
KuJ Evangelisches Jugendzentrum Hiltrup
    Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit                          
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand:   01.01.2014
Hiltrup

86 
5.6 Bezirk Hiltrup 
5.6.1 Bevölkerungsstruktur 
Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 
insgesamt 
6-20 Jährige 
männlich 
6-20 Jährige 
weiblich 
6-20 Jährige 
ausländisch 
6-20 Jährige 
Migration 
37.485 
6.008 3.040 2.968 548 1.945 
14,67 % 50,60 % 49,40 % 17,73 % 17,94 % 
 
5.6.2 Bestandsdaten 
Übersicht der Einrichtungen 
Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Berg Fidel (91): 2.520 Angebotsstunden 
 Stadtteilhaus Lorenz-Süd 
Hiltrup (95-97): 3.960 Angebotsstunden 
 Ev. Jugendzentrum Hiltrup 
 Jugendheim St. Clemens 
 37 Grad Begegnungshaus 
Amelsbüren (98): 1.320 Angebotsstunden 
 Jugendzentrum Black Bull –Trägerverein Black Bull e.V. 
 
Mobile und aufsuchende Angebote 
Hiltrup (95-97): 990 Angebotsstunden 
  Aufsuchende Arbeit - VSE NRW e.V. Jugendhilfeeinheit Hiltrup 
 
 
 
 
 
 
86

87 
Angebote der Jugendsozialarbeit 
Maßnahme Standort/Träger Umfang 
Soziale Gruppenarbeit  VSE NRW e.V. Jugendhilfeei n-
heit Hiltrup 
3 h/Woche 
Jugendhilfe Johannesschule Johannesschule 0,5 Stelle 
Pro-B-Klasse im Lorenz-Süd EB Süd e.V. Geistschule 0,75 Stelle 
Jugendhilfe HS Hiltrup Hauptschule Hiltrup 0,25 Stelle 
Therapeutisches Reiten Alexianer Münster GmbH 1 Kleingruppe 
Jugendhilfe Direkt Hauptschule Hiltrup 1,0 Stelle 
Förderinsel Clemensschule21 Clemensschule       0,5 Stelle 
Bestehende Förderinseln Ludgerusschule 0,5 Stelle 
Migrationshilfen Unterkunft Böttcherstr. CVJM  6 h/Woche 
Migrationshilfen Unterkunft Trauttmansdorffstr.  
BKV u. städtisch 
15 h/Woche 
Migrationshilfen Unterkunft Nordkirchenweg 10 h/Woche 
 
Angebote der Jugendverbandsarbeit 
Verteilung der Teilnehmenden/ Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk 
Hiltrup. 
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten - 
Angebote Teilnehmende 
  abs. in % 
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 137 1,95% 
Freizeiten und Begegnungen 820 11,65% 
Offene und mobile Angebote 0 0,00% 
Qualifizierung und Bildung 102 1,45% 
Hiltrup 1.059 15,05% 
 
 
                                                
21ab Schuljahr 2014/15. 
87

88 
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Angebotsfeld Verteilung 
Begegnung und Kommunikation 43,53% 
Medienpädagogische Angebote 11,75% 
Angebote in Sport und Spiel 8,23% 
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 6,42% 
Beratungsangebote 4,96% 
Geschlechtsspezifische Angebote 4,31% 
Mobile Angebote 3,49% 
Kreative Angebote 3,25% 
Verantwortung für den Sozialraum 2,81% 
Partizipative Angebote 2,59% 
Kulturelle Angebote 2,35% 
Arbeitsweltbezogene Angebote 2,15% 
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 1,58% 
Schulbezogene Angebote  1,04% 
Interkulturelle Angebote 0,91% 
Integrative Angebote  0,63% 
Gesamt 100,00% 
Besucherdaten 
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
 
  insgesamt weiblich männlich 
abs. % abs. % abs. % 
06 – 11 Jahre 313 29,87% 165 52,72% 148 47,28% 
12 – 14 Jahre 310 29,58% 140 45,16% 170 54,84% 
15 – 17 Jahre 256 24,43% 98 38,28% 158 61,72% 
18 – 20 Jahre 169 16,13% 65 38,46% 104 61,54% 
Summe 1.048 100,00% 468 44,66% 580 55,34% 
88

89 
 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
50
100
150
200
250
300
350
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich 
männlich
 
 
Verteilung der Angebotsstunden 
Statistischer  
Bezirk 
Angebotsstunden-
Soll der OKJA 
(Grundversorgung) 
Angebotsstunden 
in der OKJA  
aktuell 
Differenz 
Angebotsstunden 
für die aufsu-
chende Arbeit 
abs. abs. in % abs. abs. 
Berg Fidel 1.247,38 2.520,00 5,28% 1.272,62    
Hiltrup 4.027,94 3.960,00 8,30% -67,94  990,00 
Amelsbüren 1.197,08 1.320,00 2,77% 122,92    
Hiltrup 6.472,40 7.800,00 16,34% 1.327,60  990,00 
 
5.6.3 Analysen 
Hiltrup 
Der Stadtbezirk Hiltrup verfügt über einen rechnerischen Überhang an Angebotsstu n-
den in Höhe von 1.327,60 Stunden verfügt und  ist somit gut versorgt. In diesem Zu-
sammenhang muss auf die besondere Sozialstruktu r in Berg Fidel hingewiesen we r-
den. Die Sozialstrukturdaten für Berg Fidel zeigen auf, dass überproportional viele Kin-
der und Jugendliche im Stadtteil unter schwierigen Bedingungen aufwachsen.  Die 
Quote der Woh nbevölkerung mit Migrationsvorgeschichte ist e benfalls überdurch-
schnittlich hoch. Das Über gangswohnheim an der Trauttmansdorffstraße, in der 250 
überwiegende Roma-Familien leben, benötigt  zusätzliche Angebote der Kinder - und 
89

90 
Jugendarbeit in Berg Fidel, um die Förderung und Integration der Kinder und J ugendli-
chen sicherzustellen. 
Amelsbüren 
In Amelsbüren ist ein leicht er Überhang an Angebotsstunden. Die zu erwartenden a n-
steigenden Bevölkerungszahlen relativieren den Überhang. Die enge Verzahnung zw i-
schen der Kinder- und Jugendarbeit mit der Grundschule und dem Familienzentrum St. 
Sebastian besteht weiterhin und ist insbesondere vor dem wachsenden Bedarf an F e-
rienbetreuung weiter zu intensivieren. 
Stadtbezirksübergreifend werden Angebote aller Einrichtung vernetzt und gebündelt, 
so dass sich u.a. die Part yreihe „Abfahrt Süd“ für bis 13 J ährige etablieren konnte, die 
von allen Einrichtungen des Stadtbezirks realisiert wird. 
 
90

91 
5.6.4 Handlungsempfehlungen 
Bezirk Hiltrup – Handlungsziele und 
Maßnahmeplanung 
Arbeitsschritte/Kennzahl 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit  
Erfassung informeller Treffpunkte Jugendlicher im 
Stadtbezirk Hiltrup. Prüfung der  fachlichen Beglei-
tung durch die Aufsuchende Jugendsozialarbeit. 
 ständige Feld- und Bedarfsanlayse 
 järlicher Sachstandsbericht zur Feld- und 
Bedarfsanalyse in den pädagogischen Arbeitskreisen 
des Stadtbezirks 
Realisierung eines zielgruppengerechten Jugend-
platzes in Hiltrup-Mitte. 
 Einbeziehung des Jugendrates (mindestens 4 Ar-
beitstreffen pro Jahr) 
 Bulliprojekt am Jugendplatz an der Meesenstiege im 
Frühjahr (je 1-mal pro Woche vor Ort) 
 Sicherung des Jugendplatzes an der Meesenstiege 
 jährliche Planungstreffen aller Beteiligten zu Beginn 
des Jahres 
Die Angebotszeiten der aufsuchenden Jugendsozi-
alarbeit in Kooperation mit dem JZ Black Bull wer-
den aufgestockt und verstetigt. 
 Entwicklung eines Meldesystems für Amelsbüren 
 
Ferienangebote für Kinder und Ju-
gendliche 
 
 
Überprüfung, Weiterentwicklung und Flexibilisie-
rung der bisherigen Betreuungsangebote im Sinne 
einer stadtteilorientierten und bedarfsgerechten 
Angebotspalette. 
 3-mal pro Jahr Überprüfung der Bedarfe, Auswertung 
der Anmeldesituation und Erarbeitung von Hand-
lungsempfehlungen in Kooperation mit der Schulso-
zialarbeit 
Ausgewogenheit der Angebote: Ausbaubedarf der 
ganztägigen Ferienbetreuung für Grundschulkinder. 
 
Überprüfung zur Erweiterung der Richtlinie zur 
ganztägigen Ferienbetreuung auf die Schülerinnen 
und Schüler der 5. und 6. Klassen. 
 
Verzahnung des Hiltruper Ferienspaßes in den 
Sommerferien mit den verbindlichen Ganztagsan-
geboten. 
 
Auswertung der ganztäglichen Ferienbetreuungs-
maßnahmen  mit den beteiligten Schulen und den 
Trägern. 
 
Flexibilisierung der offenen und verbindlichen Be-
treuungsangebote in den Ferien im Stadtteilhaus 
Lorenz Süd. 
 Start ab Sommer 2015 
 mindestens 2 Planungstreffen mit der Grundschule 
Berg Fidel pro Jahr 
Kooperation mit Sportvereinen  
 
Eine enge Kooperation zwischen Breitensportan-
geboten des Stadtteils und der OKJA wird ange-
strebt. Auf diesem Weg können Kinder und Jugend-
liche auch abseits eines Leistungsbezuges, der für 
einige Kinder und Jugendliche eine zu große Her-
ausforderung darstellt, die Angebote der Sportver-
eine wahrnehmen. 
 Auftaktgespräch mit den Sportvereinen und der OK-
JA/AJSA des Stadtbezirks im Frühjahr 2015 
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte  
91

92 
auf andere Stadtteile übertragbar sind. 
Jugendrat  
Die Verortung einer Jugendrat-Kontaktstelle in 
Hiltrup (im Begegnungshaus 37 Grad) wird verste-
tigt und intensiviert. Hier werden die Anliegen und 
Themen mit den Einrichtungen des Stadtbezirks 
vernetzt. Für bezirksbezogene Angelegenheiten 
des Jugendrates wird die Bereitstellung eines fi-
nanziellen Budgets geprüft, das in der Kontaktstelle 
zur Verfügung steht. 
 Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährlichen 
Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und Vertreter 
des Jugendrates ein 
Gemeinsam mit dem Jugendrat führen die Einrich-
tungen der OKJA jährlich Zukunftswerkstätten für 
Kinder- und Jugendliche im Bezirk Hiltrup durch. 
 Es findet jährlich eine Zukunftswerkstatt für Kinder 
und Jugendliche in Hiltrup statt 
Kooperation Kinder- und Jugendarbeit 
und Schule 
 
Erweiterung des Bildungsbegriffes.   Der Bildungsbegriff der OKJA wird im Kontext des 
„sozialen Lernens“ profiliert 
Medien  
Schwerpunktthema „ Medien“ als Jahresthema des 
pädagogischen Arbeitskreises „Kinder und Jugend-
liche in Hiltrup“.   
 jährliches Schwerpunktthema einer Sitzung des Ar-
beitskreises Kinder und Jugendliche Hiltrup mit fach-
lichem Input (durch externen Experten) 
Vernetzung  
 
Um die Übergänge zwischen Kindertageseinrich-
tungen und Primarschulen, zwischen Primar- und 
weiterführenden Schulen sowie Schule und Beruf – 
auch im Kontext der OKJA/OGS - möglichst rei-
bungslos zu gestalten, werden verbindliche Koope-
rationsgemeinschaften zu diesen Übergängen ge-
bildet, die sich diesen Themen annehmen. Termine 
und Teilnehmerkreise sind durch die entsprechen-
den Modalitäten der jeweiligen Übergänge bedingt. 
 Unter Federführung des Jugendreferenten in der 
Fachstelle Kinder- und Jugendförderung werden ab 
2015 Arbeitstreffen initiiert. Diese finden mindestens 
2-mal pro Jahr statt 
 Evaluation des Modells im Jahr 2018 
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte 
auf andere Stadtteile übertragbar sind. 
 
Netzwerkarbeit  
Um die Übergänge zwischen Kindertageseinrich-
tungen und Primarschulen, zwischen Primar- und 
weiterführenden Schulen sowie Schule und Beruf – 
auch im Kontext der OKJA/OGS - möglichst rei-
bungslos zu gestalten, werden verbindliche Koope-
rationsgemeinschaften zu diesen Übergängen ge-
bildet, die sich diesen Themen annehmen. Termine 
und Teilnehmerkreise sind durch die entsprechen-
den Modalitäten der jeweiligen Übergänge bedingt. 
 Unter Federführung des Jugendreferenten in der 
Fachstelle Kinder- und Jugendförderung werden ab 
2015 Arbeitstreffen initiiert. Diese finden mindestens 
2-mal pro Jahr statt 
 Evaluation des Modells im Jahr 2018 
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte 
auf andere Stadtteile übertragbar sind. 
 
Inklusion  
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
OKJA. 
 Durchführungen von Schulungen 
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtu n-
gen spielerisch für das Thema sensibilisiert. 
 
92

93 
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Aussta t-
tung der Ferienbetreuungsangebote der OKJA – 
insbesondere der OGS-Angebote. 
 
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientier-
ter Ferienbetreuungsangebote. 
 
Bildung eines qualifizierten Personalpools (durch 
die Träger/Vereine/Institutionen der Behindertenhil-
fe). 
 
 
 
93

Beratungsverlauf (12)

05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2014 Integrationsrat
TOP 2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2014 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Hafenstraße 30
  • Dammstraße
  • Weseler Straße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Nienkamp
  • Gescherweg
  • Schwarzer Kamp
  • Böttcherstraße
  • Nordkirchenweg 10h
  • Hoppengarten
  • Brüningheide
  • Meesenstiege
  • Drei Eichen
  • Kinderhaus 0
  • Pötterhoek
  • Im Sundern
  • Holtrode

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0783/2013
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37