V/0783/2013
3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan
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375 Zeichen
ST ADT MUNSTER begleiten, fördern, schützen Kinder und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2015 -2019 Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Hafenstraße 30 48153 Münster T el. (02 51) 4 92-51 01 Fax (02 51) 4 92-77 30 jugendamt@stadt-muenster .de www.muenster .de/stadt/jugendamt
Beschlussvorlage
5143 Zeichen
V/0783/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan
Beratungsfolge
05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung
25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen Vorberatung
12.03.2014 Integrationsrat Vorberatung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
18.03.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt den Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplan 2015-2019 zu Kenntnis.
2. Die Verwaltung wir beauftragt, die formulierten Handlungsempfehlungen für die Hand-
lungsfelder „ offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit“, „ Jugendverbandsarbeit“, „Ju-
gendsozialarbeit“ und „ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ umzusetzen.
3. Die Umsetzung der Kinder- und Jugendförderplans 2015-2019 wir in enger Abstimmung
mit den in den Handlungsfeldern tätigen freien Trägern, den Ämtern der Stadt Münster,
den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII und unter Beteiligung des Jugendrates
vorgenommen.
Vorlagen-Nr.:
V/0783/2013
Auskunft erteilt:
Frau Thesing
Herr Paschert
Ruf:
492-5525
492-5890
E-Mail:
ThesingS@stadt-muenster.de
Paschert@stadt-muenster.de
Datum:
04.12.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0783/2013
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage inzwischen den dri tten
Kinder- und Jugendförderplan vor. Der Förderplan erfüllt umfassend die Vorgaben des Jugend-
fördergesetzes NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen und Zielsetzungen für die
Handlungsfelder „Kinder - und Jugendarbeit“, Jugendsozialarbeit und „Erzieherischer Kinder -
und Jugendschutz.“
Intensiv beteiligt waren an der Erstellung des Kinder - und Jugendförderplans die Arbeitsg e-
meinschaften nach § 78 SGB VIII (offene Kinder - und Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit,
Jugendsozialarbeit, Gender), die Stadtteilarbeitskreise, der Jugendrat sowie die Ämter der Stadt
Münster.
Die fachliche Weiterentwicklung und Wegbereitung für Qualitätsentwicklung lässt sich beispie l-
haft an der Realisierung eines Fachcontrolling -Konzeptes „Jugendhilfe an Schulen“ und den
Abschluss von Leistungsvereinbarungen für die Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugend-
arbeit darstellen. Damit sind bereits Grundlagen zur Qualitätsentwicklung, wie sie das Bunde s-
kinderschutzgesetz gem. §§ 79,79 a SGB VIII vorschreibt, geschaffen.
Die Schnittstelle Jugendhilfe und Schule zieht sich wie ein roter Faden durch den Kinder - und
Jugendförderplan. Die Vielfalt an Leistungen in Schule und auch das neue Instrument der Fö r-
derinseln sind gelingende Unterstützungsformen in Schule. Dies wird auch dadurch positiv b e-
fördert, dass der offene Ganztag an Grundschulen in der fachlichen Verantwortung der Abte i-
lung Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit liegt.
Die Erkenntnis, dass Bild ung außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt, stützt den Ansatz
der sozialräumlichen Perspektive. Das „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ als Prävent i-
onsstrategie der frühen Kindheit ist auch über die ersten Lebensjahre hinaus eine fachliche Ma-
xime. In diesem Sinne ist die Bildung von Präventionsketten für 6 -20 jährige im Fokus der fach-
lichen Ausrichtung.
Mit den Inhalten des Kinder- und Jugendförderplans werden wesentliche Ziele des Handlung s-
konzeptes demographischer Wandel („Demographie Check“) unterstützt. Die Handlungsem p-
fehlungen tragen dazu bei, eine nachfrageorientierte und bedarfsgerechte Weiterentwicklung
der kommunalen Wohnfolgeinfrastruktur in den Stadtteilen zu fördern und unterstützen somit
eine Kinder- und Familienfreundliche Stadtentwicklung. Die Angebote der Kinder - und Jugend-
arbeit und Jugendsozialarbeit sind in besonderer Weise dazu geeignet, unterschiedliche Milieus
und Ethnien anzusprechen und das gesellschaftliche Miteinander sowie gesellschaftliche Tei l-
habe zu stärken. Wicht ige Querschnittsbereiche wie geschlechtersensible Konzepte und Ma ß-
nahmen, Barrierefreiheit und Inklusion sind fester Bestandteil der Konzepte und Angebote.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der erzieher ische Kinder- und
Jugendschutz haben sich zum Ziel gesetzt, auch in Zukunft in Koproduktion mit einer Vielzahl
von freien Trägern einen wichtigen Beitrag zu leisten, dass Kinder und Jugendliche Chancen
erhalten und Risiken minimiert werden. Selbstverständlich lässt sich dies nur in gemeinsamer
Verantwortung mit Schule und Schulverwaltung bewirken.
In Vertretung
gez. Dr. Hanke
Kinder-und Jugendförderplan 2015-2019 Stand 2014-01-17
182337 Zeichen
1
Inhalt
1 Einleitung ..................................................................................................... 3
2 Ziele und Leitprinzipien ................................................................................ 5
2.1 Strategische Ziele .................................................................................. 5
2.2 Leitprinzipien .......................................................................................... 5
2.3 Leitziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit ..................................... 6
2.4 Leitziele der Jugendsozialarbeit ............................................................. 7
2.5 Leitziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes .................... 8
2.6 Wesentliche Zielsetzungen des Kinder- und Jugendfördergesetzes...... 9
3 Leistungsfelder ............................................................................................ 9
3.1 Kinder- und Jugendarbeit ....................................................................... 9
3.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit .................................................... 9
3.1.2 Jugendverbandsarbeit ................................................................... 12
3.1.3 Jugendrat der Stadt Münster ......................................................... 15
3.2 Jugendsozialarbeit ............................................................................... 17
3.3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ........................................... 20
4 Bestandsdaten ........................................................................................... 22
4.1 Sozialstrukturdaten .............................................................................. 22
4.2 Bevölkerungsstruktur ........................................................................... 23
4.3 Bestandsdaten der Kinder- und Jugendarbeit ...................................... 24
4.4 Bestandsdaten der Jugendsozialarbeit ................................................ 28
4.5 Finanzierungen .................................................................................... 29
4.6 Analysen .............................................................................................. 31
4.7 Handlungsempfehlungen (Maßnahmeplanung) ................................... 41
5 Bezirkliche Leistungsstrukturen und Ziele .................................................. 49
5.1 Bezirk Mitte .......................................................................................... 49
5.1.1 Bevölkerungsstruktur ..................................................................... 49
5.1.2 Bestandsdaten .............................................................................. 49
2
5.1.3 Analysen ....................................................................................... 53
5.1.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 54
5.2 Bezirk West.......................................................................................... 58
5.2.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 58
5.2.2 Bestandsdaten .............................................................................. 58
5.2.3 Analysen ....................................................................................... 61
5.2.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 63
5.3 Bezirk Nord .......................................................................................... 66
5.3.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 66
5.3.2 Bestandsdaten .............................................................................. 66
5.3.3 Analysen ....................................................................................... 69
5.3.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 71
5.4 Bezirk Ost ............................................................................................ 74
5.4.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 74
5.4.2 Bestandsdaten .............................................................................. 74
5.4.3 Analysen ....................................................................................... 77
5.4.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 78
5.5 Bezirk Süd-Ost ..................................................................................... 80
5.5.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 80
5.5.2 Bestandsdaten .............................................................................. 80
5.5.3 Analysen ....................................................................................... 83
5.5.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 84
5.6 Bezirk Hiltrup ....................................................................................... 86
5.6.1 Bevölkerungsstruktur .................................................................... 86
5.6.2 Bestandsdaten .............................................................................. 86
5.6.3 Analysen ....................................................................................... 89
5.6.4 Handlungsempfehlungen .............................................................. 91
3
1 Einleitung
Schon der erste und zweite Kinder - und Jugendförderplan haben die gesetzlichen E r-
wartungen und Ansprüche als neues Förderinstrument der k ommunalen Jugendhilfe
umfassend erfüllt. Auf der Basis der ersten beiden Förderpläne und unter Berücksicht i-
gung des sich vollziehenden Wandels auf unterschiedlichen Ebenen liegt nun der dritte
Kinder- und Jugendförderplan vor.
Die fachliche Weiterentwicklung und Wegbereitung für Qualitätsentwicklung lässt sich
beispielhaft an der Realisierung eines Fachcontrolling -Konzeptes „Jugendhilfe an
Schulen“ und den Abschlu ss von Leistungsvereinbarungen für die Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit darstellen. Damit sind bereits Grundlagen zur Qual i-
tätsentwicklung, wie sie das B undeskinderschutzgesetz gemäß §§ 79,79 a SGB VIII
vorschreibt, geschaffen.
Auch die Erstellung des dritten Kinder - und Jugendförderplans war ein komplexer Pl a-
nungs-, Gestaltungs- und Förderauftrag auf örtlicher Ebene. Schließlich stellt der Ki n-
der- und Jugendförderplan für eine Legislaturperiode eine zukunftsweisende Gesta l-
tung in den Handlungsfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzi e-
herischer Kinder - und Jugendschutz dar. Die intensive Einbindung der freien Träger
hat den fachlichen Diskurs positiv befördert und gemeinsame Zielsetzungen ermö g-
licht.
Als Neuerung im Kinder- und Jugendförderplan sind die stadtweiten Handlungsem p-
fehlungen über alle drei Handlungsfelder definiert. Folglich sind auch gemeinsame
Zielsetzungen für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzi e-
herischen Kinder- und Jugendschutz formuliert.
Darüber hinaus werden die Sozialräume stärker in den Blick genommen. Nicht die
Handlungsfelder in ihrer Versäulung, sondern die verschiedenen Leistungen vor Ort
dienen deutlicher als Ausgangspunkt für das eigene Handeln und den damit verbu nde-
nen Zielsetzungen. Dabei wird angestrebt, die Synergieeffekte zwischen den Han d-
lungsfeldern stärker zu nutzten und eine effektivere Steuerung der Leistungen zu erzie-
len.
Die Schnittstelle Schule und Jugendhilfe zieht sich wie ein roter Faden durch den Kin-
der- und Jugendförderplan. Die Vielfalt an Leistungen in Schule und auch das neue
Instrument der Förderinseln sind gelingende Unterstützungsformen in Schule. Dies
wird auch dadurch positiv befördert, dass Betrieb und Durchführung des offenen Ganz-
tags in der Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien liegt.
3
4
Auch weitere städtische Ämter bieten wichtige Unterstützungsleistungen für Schüleri n-
nern und Schüler an, zu denen Querbezüge bestehen. Vom Gesetzgeber wird auf eine
qualitative Weite rentwicklung der Zusammenarbeit der Tandems Schule – Amt für
Schule und Weiterbildung und Jugendhilfe – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
hingewiesen (vgl. § 7 KJFöG, § 5 SchulG). Vor diesem Hintergrund existieren in Müns-
ter zahlreiche Kooperationsstrukturen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung. Di e-
ses hält zum Beispiel die Bildungsberatung, die schulpsychologische Beratungsstelle
und vielfältige Angebote im Bereich Schule und Beruf vor.
Für Kinder und Jugendliche zählt, was bei ihnen ankommt und wie sie in ihren Lebens-
biographien konkrete Unterstützung erfahren , aber auch selbstbildend tätig werden
können. Die Erkenntnis, dass Bildung außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt,
stützt den Ansatz der sozialräumlichen Perspektive. Das „Aufwachsen i n öffentlicher
Verantwortung“ als Präventionsstrategie der frühen Kindheit ist auch über die ersten
Lebensjahre hinaus eine fachliche Maxime. In diesem Sinne ist die Bildung von Pr ä-
ventionsketten für 6-20 Jährige im Fokus der fachlichen Ausrichtung.
Die o ffene Kinder - und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der erzieherische
Kinder- und Jugendschutz haben sich zum Ziel gesetzt , auch in Zukunft in Koprodukt i-
on mit einer Vielzahl von freien Trägern einen wichtigen Beitrag zu leisten, um Kindern
und Jugendlichen gerechte und bedarfsorientierte Teilhabechancen zu bieten und Risi-
ken des Aufwachsens zu minimieren.
Intensiv beteiligt waren an der Erstellung des Kinder - und Jugendförderplans die A r-
beitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (offene Kinder - und Juge ndar-
beit/Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Gender), die Stadtteilarbeitskreise, der
Jugendrat sowie die Ämter der Stadt Münster.
Ebenso wie bei den bisherigen Kinder - und Jugendförderplänen ist der vorliegende
Kinder- und Jugendförderplan kein stat isches Instrument sondern Grundlage und Or i-
entierung für die nächsten fünf Jahre. Aktuelle Veränderungen und Herausforderungen
werden flexibel und bedarfsgerecht aufgegriffen.
4
5
2 Ziele und Leitprinzipien
Im Folgenden werden die gemeinsamen Zielsetzungen für die Kinder - und Jugendar-
beit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder - und Jugend schutz b e-
schrieben.
2.1 Strategische Ziele
Die hier aufgeführten Ziele für alle Handlungsfelder bilden für Münster die Grundlage
und sind für die Fortschreibung und Entwicklung der Leistungen in den kommenden
Jahren.
Schaffung einer langfristigen Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die J u-
gendhilfeträger
Absicherung der Kinder - und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieher i-
schen Kinder- und Jugendschutzes in Münster als dauerhaftes Angebot
Absicherung der pluralen Trägerangebote
Entwicklung eines Steuerungsinstruments für eine gezielte Bedarfs - und Maßnah-
menplanung als Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen. Im Hinblick auf aktuel-
le Entwicklungen u nd Bedarfe ist dies für die Leistungsvereinbarungen mit den
freien Trägern der Jugendhilfe besonders bedeutsam
2.2 Leitprinzipien
Die folgenden Leitprinzipien des Kinder - und Jugendförderplans 2015 -2019 greifen
unter anderem die im Jugendförderungsgesetz benan nten Querschnittsaufgaben auf.
Sie gelten für alle Handlungsfelder und sind bei jeder Konzeptfortschreibung und A n-
gebotsentwicklung mit einzubeziehen.
Berücksichtigung der Querschnittsaufgaben in den Bereichen des Abbaus von B e-
nachteiligungen (§ 3), Gende r Mainstreaming (§ 4), Interkulturelle Bildung (§ 5),
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6)
Einbindung anderer kommunaler Handlungsfelder im Rahmen der Stadtentwic k-
lung (vgl. § 6 KJFöG)
Systematische Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Juge ndhilfe und Schule
(vgl. § 7 KJFöG, § 5 SchulG)
5
6
Umsetzung einer inklusiven1Jugendhilfe
Sicherung der stadtweiten und sozialräumlichen Präventionsketten
Umsetzung des Bildungsauftrages in der Jugendhilfe
Regelmäßige stadtweite und sozialräumliche Abstimmung der Jugendhilfeangebote
Dynamische Anpassung de s Förderplans bei aktuellen Entwicklungen und Beda r-
fen (vgl. §§ 1, 16 KJFöG)
2.3 Leitziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die offene Kinder - und Jugendarbeit in Münster konzentriert sich auf die nachfolge n-
den neun Leitziele, an denen sich die Angebote und ihre Weiterentwicklung auszuric h-
ten haben.
Wohnortnah
Angebote der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit werden in jedem Sozia l-
raum in Münster vorgehalten.
Erreichbarkeit
Angebote der offenen und mo bilen Kinder- und Jugendarbeit sind in Münster zeitlich
breit vorhanden. Dies bezieht sich auf die Sozialräume abgestimmte ganzjährige Öff-
nung, Öffnung an den Wochenenden und Angebote zu Tages- und Abendzeiten.
Offenheit der Angebote
Ein zentrales Aufgaben gebiet der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit ist
das Angebotsfeld „Kommunikation und Begegnung“: Die Struktur der Offenheit der
Angebote garantiert Kindern und Jugendlichen einen niedrigschwelligen Zugang zu
Kreativ- und Bildungsangeboten sowie professionell begleiteter eigenständiger Teilh a-
be- und Gestaltungsmöglichkeiten, die für die Entwicklung von Kindern und Jugendl i-
chen grundlegend sind.
Bedarfsorientierte Ausrichtung der Angebotsstruktur
Der Umfang der einzelnen Kernaufgaben wird nach den Erfordernissen der potentiellen
Zielgruppe ausgerichtet. Dies schl ießt eine mögliche Profilierung/ Spezialisierung von
Einrichtungen ein. Ziel ist es, unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Schwe r-
punkte anzubieten und dadurch die Möglichkeit zu schaffen, viele Kinder und Jugendli-
che zu erreichen.
1 Berücksichtigung des Aktionsplan Münster „ Münster auf dem Weg zu inklusiven Stadtgesellschaft“
(V/0125/2013).
6
7
Verantwortung für den Sozialraum
Im Rahmen der sozialraum - und einrichtungsspezifischen Angebote nehmen die Ei n-
richtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit Mitverantwortung für den
jeweiligen Sozialraum wahr. Die Angebote werden in den Sozialräumen mit den ei n-
zelnen Einrichtungen in Ausprägung und Umfang abgestimmt.
Selbstorganisation
In den Jugendverbänden in Münster werden Kinder und Jugendliche befähigt, Selbs t-
organisation zu lernen, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen.
Vielfalt der kinder- und jugendspezifischen Aktivitäten
In der Stadt Münster gibt es eine Vielzahl von Jugendverbänden unterschiedlicher
Ausprägung, die einer großen Anzahl von Kindern und Jugendlichen z ur Verfügung
stehen.
Unterstützung des Ehrenamtes und Anerkennung
In den Jugendverbänden tätige Ehrenamtliche werden in ihrer Tätigkeit unterstützt und
erfahren Anerkennung für ihr Engagement. Die Jugendverbände werden in ihrer Arbeit
mit Ehrenamtlichen, in der Qualifizierung dieser und bei deren Anerkennung gefördert.
Mitbestimmung
Die Jugendverbände und ihre Mitglieder tragen dazu bei, dass demokratische Teilhabe
von Kindern und Jugendlichen in Münster durch vielfältige Lern - und Erfahrungsräume
möglich ist. Die verbandliche Arbeit wird in die vorhandenen kommunalen Mitbesti m-
mungsstrukturen eingebunden. Die Organisations - und Aktionsstruktur der Münster a-
ner Jugendverbände trägt in hohem Maß dazu bei, dass die Stadt über ein breites A n-
gebot im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit verfügt.
2.4 Leitziele der Jugendsozialarbeit
Im Folgenden werden die drei Leitziele der Jugendsozialarbeit aufgezeigt.
Bedarfsgerecht
Hilfen zum Ausgleich individueller Beeinträchtigungen oder gesellschaftlicher Benac h-
teiligungen werden bedarfsgerecht vorgehalten , um auf gesellschaftliche Veränderu n-
gen frühzeitig flexibel zu reagieren.
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Prävention im Vorfeld erzieherischer Hilfen
Frühzeitige niederschwellige Förderung zu unterschiedlichen Angeboten ermöglicht die
Überwindung in dividueller oder gesellschaftliche r Benachteiligung, um so die Ina n-
spruchnahme von „Hilfen zur Erziehung“ zu vermeiden.
Jugendhilfe ist für alle Schulformen präsent
Die Jugendhilfebedarfe werden mit differenzierten Beratungsangeboten an allen Schul-
formen vorgehalten.
2.5 Leitziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Die nachkommenden drei Leitziele beziehen sich auf den erzieherischen Kinder - und
Jugendschutz in Münster.
Frühzeitige Aufklärung
Die Information und Beratung zu kinder- und jugendschutzrelevanten Themen für junge
Menschen, Erziehungsberechtigte, Multiplikatoren und pädagogische Fachkräfte sowie
Handel- und Gewerbetreibende erfolgt systematisch und bedarfsgerecht.
Qualifizierung
Erzieherischer Kinder - und Jugendschutz befähigt Fachkräfte a us Jugendhilfe und
Schule mit bestehenden Risiken umzugehen, vorhandene Missstände zu erkennen
und gemeinsam und (eigen-)verantwortlich zu ihrer Veränderung beizutragen.
Koordination
Die Fachkräfte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes stimmen die Aktivitä-
ten gemeinsam mit den unterschiedlichen lokalen Akteuren ab. So werden die Projekte
und Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes gesteuert, weiterentwi-
ckelt und zusammengeführt.
8
9
2.6 Wesentliche Zielsetzungen des Kinder- und Jugendförder-
gesetzes
Mit der Verpflichtung für die örtlichen Träger der Jugendhilfe, einen Kinder - und J u-
gendförderplan aufzustellen, werden folgende Ziele festgelegt:
Berücksichtigung der Querschnittsaufgaben
Abbau von Benachteiligungen (§ 3)
Gender Mainstreaming (§ 4)
Interkulturelle Bildung (§ 5)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6)
Qualitative Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Tandems: Jugendhilfe -
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Schule - Amt für Schule und We i-
terbildung (vgl. § 7 KJFöG, § 5 SchulG)
Sozialräumliche Orientierung
Besondere Berücksichtigung der Belange und Interessen von Kindern und Jugen d-
lichen in weiteren kommunalen Handlungsfeldern, wie z.B. Stadtentwicklung, Ve r-
kehrspolitik, Bildungs- und Schulpolitik (vgl. § 6 KJFöG)
Der Jugendförderplan soll grundsätzlich nicht statisch festgeschrieben sein, sondern
aktuelle Entwicklungen und Bedarfe dynamisch aufgreifen (vgl. §§ 1, 16 KJFöG).
3 Leistungsfelder
Nachfolgend werden die drei Leistungsfelder: „Kinder - und Jugendarbeit“, „Jugendso-
zialarbeit“ und „ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ ausführlich dargestellt. B e-
sondere Bedeutung kommt den allgemeinen Rahmenbedingungen, den Beschreibu n-
gen der Angebotsfelder und den Schwerpunkten der Leistungsfelder zu.
3.1 Kinder- und Jugendarbeit
3.1.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit
Offene und mobile Kinde r- und Jugendarbeit umfasst Angebote außerschulischer i n-
formeller Bildungsanlässe, kulturelle, kreative, sowie sport - und spielbezogene Ang e-
bote, der Jugendberatung, der Organisation und Durchführung von Kinder- und Jugen-
derholung sowie kinder- und jugendgerechte Angebote in den Ferien . Mitbestimmung
9
10
an der Planung und Ausgestaltung der Angebote, die Selbstbestimmtheit der Kinder
und Jugendlichen sowie das Erlernen des demokratischen Miteinander s ist hierbei
Prämisse der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit.
Gesetzlicher Auftrag
§ 11 SGB VIII Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie solle n an den Interessen junger Menschen a n-
knüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung be-
fähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen
und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von a n-
deren Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst
für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte
Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet h a-
ben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
Zielgruppe
Die Angebote finden in de n Einrichtungen und außerhalb der Einrichtungen aufs u-
chend statt und richten sich an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren, in
speziellen Angeboten auch bis 27 Jahre.
Angebotsfelder
Im Rahmen eines Entwicklungsprozesses sind die Angebote der offenen Kinder- und
Jugendarbeit in 15 Angebotsfelder untergliedert worden, sie teilen sich in die Bereiche
„Kernaufgaben“ sowie „einrichtungs- und sozialraumspezifische Angebote“ auf.
Diese Grundlage hat nach wie vor Bestand.
10
11
Unter Kernaufgaben sind dabei diejenigen Aufgaben zusammengefasst, die eine so
genannte Grundversorgung darstellen und somit in allen Ein richtungen anzubieten
sind. Demgegenüber ergibt sich aus der sozialraumbezogenen Betrachtung bestim m-
ter Sozialstrukturdaten sowie aus der Einschätzu ng der Fachkräfte der Kinder - und
Jugendarbeit die Notwendigkeit, einrichtungs- und sozialraumspezifische Angebo-
te vorzuhalten.
Die genaue Zuordnung der einzelnen Angebotsfelder kann der nachfolgenden Grafik
entnommen werden.
Offene Kinder- und
Jugendarbeit
Sozialraum- und Einrichtungs-
spezifische Angebote
Interkulturelle Angebote
Integrative Angebote für Kinder
und Jugendliche mit Behinderung
Arbeitsweltbezogene Angebote
Schulbezogene Angebote
Mobile Angebote
Kernaufgaben
Begegnung und
Kommunikation
Kulturelle Angebote
Angebote in den
Schulferien/in der Freizeit
Angebote in Sport und
Spiel
Kreative Angebote
Medienpädagogische
Angebote
Beratungsangebote
Angebote der Kinder- und
Jugendbildung
Geschlechtsspezifische
Angebote
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Neben den genannten Kernaufgaben konnte in der vergangenen Förderplanperiode
eine erhebliche Weiterentwicklung im Angebotssegment der ganztägigen Ferienb e-
treuung verzeichnet werden, so dass dieses Feld neben den beschriebenen Kernau f-
gaben der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit im aktuellen Förderplan eine
entsprechende Berücksichtigung findet.
Durch den Ausbau des offenen Ganztags an Grundschulen hat das Angebotsfeld der
ganztägigen Ferienbetreuung aller kinderpädagogischen Einrichtungen im gesamten
Stadtgebiet neben der qualitativen Weiterentwicklung in den letzten Jahren auch quan-
titativ einen hohen Stellenwert erhalten. Mit dem „Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung
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12
von Grundschulkindern in Münster“ (V/0815/2006) wurden für die bedarfsgerechte Pla-
nung und Durchführung der Angebote bereits zentrale Rahmenbedingungen gescha f-
fen.
In diesem Konzept haben Eltern, deren Kinder in der Nachmittagsbetreuung einer offe-
nen Ganztagsschule untergebracht sind, eine n fixierten Anspruch auf ganztägige Fer i-
enbetreuungsangebote, um den Anforderungen der Vereinbarkeit von Familie und B e-
ruf gerecht zu werden.
Dieses Angebotsfeld der ganztägigen Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird nicht
über die Strukturförderung d er Träger und Einrichtungen gespeist, sondern über die
Richtlinienförderung der außerschulischen Kinder - und Jugendarbeit. So sind in di e-
sem Segment auch weitere Einrichtungen und Initiativen tätig, um einerseits dem
wachsenden Bedarf gerecht zu werden, un d andererseits die Vielfalt der stadtweiten
Angebote zu erhalten. Mit dem Beschluss der Vorlage V/0917/2011 hat der Ausschuss
für Kinder, Jugendliche und Familien die Förderrichtlinien für die Träger und Initiativen
entsprechend aktualisiert.
3.1.2 Jugendverbandsarbeit
In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, ge-
meinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Sie stellen eine wichtige Lern- und Le-
benshilfe, indem sie vielfältige Ferien-, Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder
und Jugendliche anbieten. Aufgrund vielfältiger Verbandsprofile bieten sie spezifische
Identifikationsmöglichkeiten für diese Zielgruppe. Besondere Strukturmerkmale von
Jugendverbänden sind Freiwilligkeit, Ehrenamtlichkeit, Selbstorganisation, Parteilich-
keit für Kinder und Jugendliche sowie Werteorientierung.
Gesetzlicher Auftrag
§ 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wa h-
rung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst
organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer ang e-
legt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgeri chtet, sie kann sich aber auch an
junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Z u-
sammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck g e-
bracht und vertreten.
12
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Jugendverbandsarbeit wird in Münster durch insgesamt 22 Verbände geleistet, die im
Folgenden aufgelistet sind. Die Kinder- und Jugendgruppenarbeit ist insgesamt durch
einer sehr pluralen Angebotslandschaft gekennzeichnet.
Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ)
Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend/Ev. Jugendreferat
Bund der katholischen Jugend
Bund für Umweltschutz und Naturschutz (BUND)
Christlicher Verein junger Menschen e.V. (CVJM)
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG)
Deutscher Gewerkschaftsbund Jugend (DGB-Jugend)
Deutsche Marinejugend
Johanniterjugend
Jugendfeuerwehr
Jugendrotkreuz
Katholische Landjugendbewegung (KLJB)
Katholische junge Gemeinde (KJG)
Katholische studierende Jugend (KSJ)
Kolpingjugend
Malteserjugend
Naturschutzjugend (NAJU)
Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt
Sängerjugend im Sängerbund
Sportjugend im Stadtsportbund Münster
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)
Verein für Aquarien- und Terrarienfreunde – Jugend
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Angebotsfelder der Jugendverbandsarbeit
Richtlinienförderung
Personalkosten für Angebote/
Einrichtungen
Ferienprogramme
Ganztagsbetreuung
Betrieb und Verwaltung
Investive Förderung
Angebote in den Ferien
Ferienhilfswerk
Freizeit außerhalb der Ferien
Herbstferienzeit
Internationale Jugendbegegnung
Kurzfreizeit
Osternferienfreizeit
Pfingstfreizeit
Sommerferienfreizeit
Weihnachtsferienfreizeit
Freizeiten und Begegnungen
Kurse und Workshops
Jugendveranstaltungen
Offene Kinder- und
Jugendveranstaltungen
Offene und mobile Angebote
Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern
Jugendbildung
Qualifizierung und Bildung
14
15
Verteilung der Teilnehmenden auf die geförderten Angebote in den Stadtbezirken
(Ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten)
Stadtbezirk Angebote Teilnehmende
abs. in %
Mitte
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote,
Qualifizierung und Bildung 1.364 19,38%
West
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote,
Qualifizierung und Bildung 1.544 21,94%
Nord
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote,
Qualifizierung und Bildung 338 4,80%
Ost
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote,
Qualifizierung und Bildung 550 7,81%
Süd-Ost
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Fre izeiten
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote,
Qualifizierung und Bildung 826 11,74%
Hiltrup
Angebote in den Ferien (ohne OGS), Freizeiten
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote,
Qualifizierung und Bildung 1.059 15,05%
stadtweit
Angebote in de n Ferien (ohne OGS), Freizeiten
und Begegnungen, Offene und mobile Angebote,
Qualifizierung und Bildung 1.357 19,28%
Stadtweit abs. in % 7.038 100,00%
3.1.3 Jugendrat der Stadt Münster
Nach einer Modellphase hat der Rat der Stadt Münster am 18.06.2008 b eschlossen,
dauerhaft einen Jugendrat in der Stadt Münster zur Mitwirkung von Kindern und J u-
gendlichen an kommunalen Willensbildungsprozessen zu realisieren. Die im Rah men
der Vorlage V/0445/2010 erfolgte Weiterentwicklung und Profilschärfung des Jugen d-
rates im Jahr 2010 hat sich bewährt und bietet dem Partizipationsmodell einen ko n-
struktiven Rahmen.
In einer Wahlperiode von zwei Jahren besteht der Jugendrat der Stadt Münster de m-
nach nach Satzung aus höchstens 30 Mitgliedern, die in einer stadtweiten Direk twahl
gewählt werden. Jeder Stadtbezirk stellt dabei maximal 5 Mitglieder.
15
16
Die pädagogische Begleitung des Jugendrates erfolgte bis April 2013 durch eine Fach-
kraft mit einem Stundenanteil von 19,5 Stunden/Woche durch die Fachstelle Kinder -
und Jugendförde rung/Offene Ganztagsschulen im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Personalstelle der päda-
gogischen Begleitung im Umfang von 19,5 Stunden/Woche eingespart, so dass die
Betreuung des Jugendrates inhaltl ich umgestellt werden musste. Die Optionen einer
konstruktiven Weiterarbeit des Jugendrates wurden in einem gemeinsamen Prozess
mit den Kindern und Jugendlichen des Jugendrates und dem Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien sowie in einem Fachkräfteausta usch von Mitgliedern der AG nach §
78 SGB VIII „Kinder- und Jugendarbeit“ erörtert. In einer zweitägigen Zukunftswerkstatt
haben sich die Jugendli chen mit den Herausforderungen und Chancen der neuen S i-
tuation auseinandergesetzt. Die Fachstelle Kinder - und Jugendförderung begleitet den
Jugendrat reduziert bei den Jugendratssitzungen . Die unabdingbare pädagogische
Begleitung wird durch Jugendeinrichtungen in den Stadtteilen wahrgenommen. Die
gewählten Delegierten des Jugendrates erhalten in ihren Bezirken Un terstützung von
folgenden „Jugendrat Kontaktstellen“:
Kontaktstelle Einrichtung
Bezirk Mitte Jugendzentrum Paul Gerhardt-Haus
Bezirk West Fachwerk Gievenbeck
Bezirk Nord Jugendzentrum Sprakel
Bezirk Ost Jugendzentrum „drei Eichen“
Bezirk Süd-Ost Jugendzentrum „Bahnhof Wolbeck“
Kontaktstelle Bezirk Hiltrup 37º Kinder-, Jugend- und Begegnungshaus Hiltrup
Die Jugendlichen des Jugendrates arbeiten mit den Fachkräften vor Ort. Die Einric h-
tungen und d eren Besucherinnen und Besucher profitieren von den Mö glichkeiten ei-
ner direkten Beteiligung in jugendpo litischen Prozessen. Die Arbeit mit und die Erge b-
nisse von Arbeitsgruppen und Jugendkonferenzen können positive Synergieeffekte für
eine Einrichtung haben. In diesem Kontext können weiterhin interessierte J ugendliche
für die Kandidatur zur Wahl des Jugendrates gewonnen werden.
16
17
Durch eine breitere Beteiligung von Jugendlichen außerhalb des Gremiums trägt der
Jugendrat dazu bei Partizipationsmöglichkeiten für einen größeren Kreis von Jugendli-
chen zu eröffnen.
3.2 Jugendsozialarbeit
Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei Schul - und Lernschwierigkeiten,
unzureichender Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit auch im Kontext mit schwierigen
familiären Situationen. Durch Angebote der Lernförder ung, Migra tions- und Wohnhi l-
fen, der aufsuchenden Arbeit/Streetwork sowie der Drogenhilfe werden junge Me n-
schen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung angesprochen, gestärkt und befähigt, eige n-
ständig und eigenverantwortlich zu leben.
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angebo-
ten zur Beratung, Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Dazu gehören Jugendhilfeangebote an
Hauptschulen
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Angebote bei Schulverweigerung an allen Schulen
Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des Schulbetrieb es, somit
kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden.
Alle weiter en Angebote der Jugendberufshilfe liegen in der fachlichen Zuständigkeit
des Amtes für Schule und Weiterbildung.
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen:
Suchtvorbeugung
Niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen für Drogengebraucher/-innen
Ausstiegsorientierte Hilfen
Nachsorge
Beratung, Begleitung und Unterstützung von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugend-
liche und junge Erwachsene.
17
18
Gesetzlicher Auftrag
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sol-
len im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre
schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale I n-
tegration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme
anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädag o-
gisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den
Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungs-
maßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch beglei-
teten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unte r-
halt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet
werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für A r-
beit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von B e-
schäftigungsangeboten abgestimmt werden.
Zielgruppe
Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind sozial benachteiligte und individuell beeinträc h-
tigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Sozial benachteiligte Jugendliche sind
Jugendliche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnisch en oder
kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren
haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule
in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind hingegen Jugendliche, di e bei-
spielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder
physische Beeinträchtigungen haben, d ie drogenabhängig geworden oder bereits
durch Straftaten in Erscheinung getreten sind.
Grundsätzliche Zielrichtung der Jugendhil fe an Schulen ist die frühzeitige Unterstü t-
zung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früherkennung von schulvermeide n-
den Tendenzen.
Zielgruppe der Drogenhilfe sind suchtgefäh rdete, drogenkonsumierende und abhängi-
ge Menschen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikator/-innen in
Münster.
18
19
Angebotsfelder
Jugendsozialarbeit
Jugendhilfe an Schulen
Förderinseln an Grundschulen
Jugendhilfe an Grundschulen
Jugendhilfe an Förderschulen
Jugendhilfe an Hauptschulen
Fachberatung Schulverweigerung
Jugendhilfe in der Villa Interim
Sozialpädagogische Lernhilfen
Motopädische Förderung/ therapeutisches
Reiten
Schulsozialarbeit BuT Bundesprogramm
Bildung und Teilhabe, Förderzeitraum in
Münster 2012-2014
Integrations- und
Migrationshilfen
Sozialpädagogische Angebote für Kinder
und Jugendliche in städtischen Flüchtlings-
unterkünften
Streetwork/Aufsuchende
Jugendsozialarbeit
Streetwork
Aufsuchende Cliquenarbeit
Soziale Gruppenarbeit Angebote für straffällige oder
gefährdete Jugendliche
Wohnhilfen Sozialpädagogische begleitete Wohnform
für junge Menschen in Schulausbildung,
Berufsvorbereitung, Berufsausbildung oder
beruflicher Eingliederung
Jugendberufshilfe*
Jugendwerkstatt im Jib
Jugendhilfe direkt
Drogenhilfe
Beratung Jugendlicher zu Alkohol und
illegalen Drogen
Gruppenagebote für
suchtmittelkonsumierende Jugendliche
Im Leistungssegment Jugendsozialarbeit wird intensiv mit dem Amt für Schule und
Weiterbildung kooperiert. Dazu gehören u.a. die Bildungsberatung, die Schulso zialpä-
dagogik sowie die schulpsychologische Beratungsstelle.
*Alle weiteren Angebote der Jugendberufshilfe liegen in der fachlichen Zuständigkeit des Amtes für Schu-
le und Weiterbildung.
19
20
3.3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Gesetzlicher Auftrag
§ 14 SGB VIII
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder-
und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen jungen Menschen be fähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu
schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entsc heidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie
zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, Eltern und andere Erziehungsbe-
rechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schü t-
zen.
Zielgruppe
Der erzieherische Kin der- und Jugendschutz richtet sich in erster Linie an junge Me n-
schen im Alter von 6 bis max. 27 Jahren (§ 1 Abs. 3 SGB VIII). Eltern und andere E r-
ziehungsberechtigte sollen ebenso befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor g e-
fährdenden Einflüssen zu schüt zen und über mögliche Gefahren aufzuklären ( § 14
Abs. 2 SGB VIII).
Angebotsfelder
Die Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind:
Information und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Multipl i-
katoren aus Schule und Ju gendhilfe zum Jugendschutz allgemein, Jugendmedien-
schutz und Jugendarbeitsschutz, Suchprävention
Bearbeitung von Hinweisen zur Jugendgefährdung von Dritten; ggf. Zusammena r-
beit mit dem Ordnungsamt, dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz und der Polizei
Stellungnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen mit Auftritten von Kindern
Antragstellung zur Indizierung von Schriften, Ton - und Bildträgern, Abbildungen
und anderen Darstellungen
Fachliche Begleitung freier und öffentlicher Träger bei Konzeptentwicklungen zu m
Kinder- und Jugendschutz
Fachliche und ggf. finanzielle Unterstützung von freien und öffentlichen Trägern
der Jugendhilfe bei der Durchführung von präventiven Maßnahmen
Aufgreifen aktueller Themen und Präventionsangebote
In Münster konzentrieren sich die Schwerpunkte des erzieherischen Kinder - und J u-
gendschutz auf folgende Angebotsfelder:
20
21
(1) Die Angebote der Suchtprävention richten sich sowohl unmittelbar an junge Me n-
schen als auch an Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe. Durch Information,
Beratung, Fachtagungen und Fortbildungen werden die Bezugspersonen Jugendl i-
cher qualifiziert, Suchtprävention in den Erziehungs - und Lehralltag zu integrieren
und strukturelle Rahmenbedingungen zu fördern, durch die Suchtrisiken minimiert
werden.
(2) Zur Gewaltprävention zählen sowohl das Erkennen und das Benennen von Ko n-
flikt-, Bedrohungs- und Gewaltsituationen als auch die Qualifizierung von Multiplika-
toren. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung und die Förderung konstrukt i-
ver Konfliktbearbeitung.
(3) Jugendmedienschutz beinhaltet die Entwicklung und die Förderung von Medie n-
kompetenz, die Auseinandersetzung mit verschiedensten Medien und deren mögl i-
chen Gefährdungen (Print, Fernsehen, Computerspiele, Internet, Radio, Film), die
Information und die Aufklärung von K indern, Jugendlichen, Erziehungsberechti g-
ten, Multiplikatoren, pädagogischen Fachkräften und Handel - und Gewerbetreiben-
den.
Weitere Themenfelder des erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes werden in Ko-
operation mit öffentlichen und freien Trägern bearbeitet.
Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz
Suchtprävention
Gewaltprävention
Gewalt und Extremismus von Jugendlichen
Gewalt und Extremismus an Jugendlichen
Jugendmedienschutz
Kommerzielle Print- und Bildwerbung
Computerspiele und Internet
Jugendarbeitsschutz
Arbeitserlaubnis
Arbeitsbedingungen
Sekten
Okultismus
Spiritismus
Gesundheitsprävention
Sexualität
Infektionsgefährdung
Stoffunspezifische Prävention
Legale Drogen
Illegale Drogen
21
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Kinder- und Jugendeinrichtungen und Schulen in Münster
Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand: 01.01.2014
West
Ost
Nord
Mitte
Südost
Hiltrup
22
4 Bestandsdaten2
4.1 Sozialstrukturdaten
Eine Grundlage für die perspektivische Ausrichtung der Handlungs - und Angebotsfel-
der im Rahmen des Kinder - und Jugendförderplans sind Bevölkerungs - und Sozia l-
strukturdaten. Diese dienen als Basis für eine infrastrukturelle Jugendhilfeplanung als
auch eine planvoll inhaltlich Ausrichtung der Kinder - und Jugendarbeit, Jugendsozia l-
arbeit und des erzieherischen Kinder und Jugendschutzes. Eine Sozialstrukturanalyse
erlaubt die Beschreibung soz ialer Strukturen und Prozesse und die Erklärung von s o-
zialstrukturellen Zusammenhängen sowie der unterschiedlichen Lebenslagen von Ki n-
der und Jugendlichen.
Für den vorliegenden Kinder - und Jugendförderplan in Münster wurden folgende D a-
ten, die Aufschluss über die Lebenssituation von Kinder, Jugendlichen und Familien
liefern können, zugrunde gelegt und kleinräumig analysiert:
Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk mit Migrationsvorgeschichte
Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk in Haushalten Alleinerziehender
Anteil der Kinder und Jugendlichen im Bezirk in Ha ushalten von SGB II Empfä n-
gern
Zudem wurden die Ergebnisse, die für die Mittelvergabe des Förderbudgets im offenen
Ganztag erhoben werden, zugrunde gelegt und einbezogen. Diese beinhalten D aten
der Schuleingangsuntersuchung, die Elternbeiträge, die Einschätzung der schulpsy-
chologischen Beratungsstelle und des kommunalen Sozialdienstes.
Die Daten sind , neben den Einschätzungen und Erfahrungen der Fachkräfte, eine
wichtige Grundlage um auf obj ektives Datenmaterial zurückgreifen zu können und li e-
fern wichtige Hinweise für die zukünftige Angebotsgestaltung aller Handlungsfelder.
Hierdurch werden - unabhängig von Sonderinteressen - Anhaltspunkte für eine mö g-
lichst gerechte Verteilung von Ressourcen gewonnen.
Um mögliche Stigmatisierungen vor zubeugen werden diese Sozialstrukturdaten hier
nicht abgebildet und kommentiert. Gleichwohl sind sie für die Kinder - und Jugendhilfe
richtungweisend und zeigen auf, in welchen Stadtteilen Kinde r und Jugendliche und
ihre Eltern bereits frühzeitig eine Stabilisierung ihrer sozialen Milieus benötigen.
Im Abgleich mit bereits bestehenden Infrastruktureinrichtungen und Angeboten vor Ort
können so gezielte Schwerpunkte und Maßnahmen gesetzt werden.
2 Die Erstellung des Förderplans erfolgt auf Datenbasis 2012.
22
23
Im Kontext der De batte zu Migration und Integration stellt das Amt für Stadtentwic k-
lung, Stadtplanung und Verkehrsplanung seit Juni 2011 im Rahmen der Statistik für
Münsters Stadtteile3 (SMS) auch Daten zur Migration zur Verfügung. Im aktuellen Ki n-
der- und Jugendförderplan finden diese Daten ihre Verwendung.
4.2 Bevölkerungsstruktur
Im Folgenden werden Bevölkerungszahlen stadtweit und bezirksbezogen dargestellt.
3www.muenster.de/stadt/stadtplanung/zahlen.
4Stand: 31.12.2012 –
Bei Erstellung des Jugendförderplans lagen Bevölkerungsdaten aus 2013 noch nicht vor.
5Die Bevölkerungszahlen von 2008 waren die Basis für den zweiten Kinder- und Jugendförderplan. Der 3.
Kinder- und Jugendförderplan arbeitet mit den Bevölkerungszahlen aus 2012.
6Anteil der Ausländer/innen im Bezirk an den 6 – 20 jährigen stadtweit Ausländer/innen.
Insgesamt4
6-20 Jährige
insgesamt
6-20 Jährige
männlich
6-20 Jährige
weiblich
6-20 Jährige
ausländisch
6-20 Jährige
Migration
2012 296.536
40.941 20.235 20.706 3.091 10.843
13,81 % 49,42 % 50,58 % 7,55 % 26,48 %
20085 281.050
40.195 19.772 20.423 3.131 k. A.
14,30 % 49,19 % 50,80 % 7,78 % k. A.
Bevölkerung
insgesamt
Anteil 6-20 J.
insges. in %
6-20 J.
männlich
6-20 J.
weiblich
6-20 J.
ausländisch
6-20 J.
Migration
Mitte 122.004
12.174 5.680 6.494 710 2.325
29,74 % 46,66 % 53,34 % 22,97 %6 21,44 %
West 58.669
9.997 5.006 4.991 669 2.637
24,42 % 50,08 % 49,92 % 21,64 % 24,32 %
Nord 28.971
4.849 2.448 2.401 731 2.229
11,84 % 50,48 % 49,52 % 23,56 % 20,56 %
Ost 21.834
3.319 1.685 1.634 148 560
8,11 % 50,77 % 49,23 % 4,79 % 5,16 %
Südost 27.573
4.594 2.376 2.218 285 1.147
11,22 % 51,72 % 48,28 % 9,22 % 10,58 %
Hiltrup 37.485
6.008 3.040 2.968 548 1.945
14,67 % 50,60 % 49,40 % 17,73 % 17,94 %
23
24
4.3 Bestandsdaten der Kinder- und Jugendarbeit
Eine wesentliche Zielsetzung des Kinder - und Jugendförderungsgesetzes ist es, Ste u-
erungsinstrumente zu entwickeln, die eine gezielte Bedarfs - und Maßnahmenplanung
ermöglichen und Grundlage für konkrete Zielvereinbarungen sind. Um dieses Ziel zu
erreichen, muss eine „steuerbare Angebotspalette“ definiert werden. Zu unterscheiden
ist zwischen Angebotsstunden, die im Rahmen der Leistungsvereinbarung zu erbri n-
gen sind, Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (mobile Angebote), Angebo-
te die über Projektmittel finanziert werden und eigenfinanzierte Angebote (z.B. Cafébe-
triebe).
Auf der Grundlage der Vorlage V/0797/1999 hat der Rat die Förderung von Einrichtu n-
gen der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit freier Träger beschlossen. Es
handelt sich um eine finanzielle Zuwendung (§ 74 SGB VIII). Diese sieht vor, an die
Förderung von Personalkosten, Betriebskosten, des allgemeinen offenen Programms
und inhaltlicher Schwerpunkte bestimmte Leistungen in Form von Mindeststandards zu
knüpfen und dies in einzelne Leistungsvereinbarungen aufzunehmen.
Die in der Förderstruktur befindlichen Einrichtungen sind demnach verpflichtet, ein b e-
stimmtes Maß an Wochenöffnungss tunden, Wochenangebotsstunden und Jahresöf f-
nungswochen zu erbringen (siehe Tabelle „Zu erbringende Mindestangebote in A b-
hängigkeit von der Zahl der geförderten Personalstellen“). Der genaue Umfang ist d a-
bei abhängig von der Anzahl der durch die Stadt Münst er mindestens zu 80% fina n-
zierten Stellen hauptamtlichen Personals (V/1041/2006).
Zu erbringende Mindestangebote in Abhängigkeit von der Zahl der geförderten Pers o-
nalstellen
Zahl geförderter
Personalstellen
Zu erbringende Angebote
Öffnungsstunden
pro Woche
Angebotsstunden
pro Woche
Öffnungswochen
pro Jahr
Angebotsstunden
pro Jahr
0 6 9 40 360
½ 10 15 44 660
¾ 12,5 18,75 44 825
1 15 22,5 44 990
1 ½ 20 30 44 1.320
2 25 37,5 44 1.650
2 ½ 30 45 46 2.070
3 35 52,5 48 2.520
3 ½ 40 60 48 2.955
4 45 67,5 48 3.390
Erläuterung: Eine Einrichtung mit 1 Vollzeitstelle muss jährlich mindestens 990 Angebotsstunden erbri n-
gen. Eine Einrichtung mit 2 Vollzeitstellen muss jährlich mindestens 1.650 Angebotsstunden erbringen.
24
25
Im Ergebnis handelt es sich, um eine „s teuerbare Angebotspalette“, weil sie überwi e-
gend über städtische Haushaltsmittel finanziert wird und somit Einfluss sowohl auf den
Angebotsumfang als auch auf die Angebotsstruktur genommen werden kann.
Die nachfolgende Tabelle „Auf einen Blick“ stellt die Verteilung von Angebotsstunden
auf Sozialraumebene dar, setzt diese ins Verhältnis zu Bevölkerungsdaten (6 -20 Jähri-
ge) und eröffnet ein erkennbares Steuerungspotential für die Kinder- und Jugendarbeit.
Dieses Steuerungspotential wird im Kapitel 4.7 Handlu ngsempfehlungen (Maßnahme-
planung) unter „Infrastrukturentwicklung/wohno rtnahe Versorgung“ aufgegriffen.
25
26
Auf einen Blick
6-20 Jährige
(31.12.2012)
6-20 Jährige
Migration
Angebots-
stunden-Soll
der OKJA
(Grund-
versorgung)
Angebotsstunden in der
OKJA
aktuell
Differenz
Angebots-
stunden für die
aufsuchende
Jugendsozial-
arbeit
Gewichtung 79,00% 21,00% Gewichtungen
abs. in % gew. abs. in % gew. insg. abs. abs. in % abs.
stadtweit abs. / in % 40.941 100,00% 79,00% 10.843 100,00% 21,00% 100,00% 42.138,00 47.725,00 100,00% 5.587,00 8.970,00
Altstadt (11-15) 653 1,59% 1,26% 99 0,91% 0,19% 1,45% 611,75 1.710,00 3,58% 1.098,25
Innenstadtring (21-29) 4.265 10,42% 8,23% 775 7,15% 1,50% 9,73% 4.100,34 6.030,00 12,63% 1.929,66 1.650,00
Mitte-Süd (31-34) 3.293 8,04% 6,35% 716 6,60% 1,39% 7,74% 3.261,86 3.165,00 6,63% -96,86 990,00
Mitte-Nordost (43-47) 3.963 9,68% 7,65% 735 6,78% 1,42% 9,07% 3.822,14 2.535,00 5,31% -1.287,14 660,00
Stadtbezirk Mitte 12.174 29,74% 23,49% 2.325 21,44% 4,50% 27,99% 11.796,08 13.440,00 28,16% 1.643,92 3.300,00
Gievenbeck/Sentrup (51-52) 5.038 12,31% 9,72% 1.415 13,05% 2,74% 12,46% 5.251,17 4.530,00 9,49% -721,17 660,00
Mecklenbeck (54) 1.440 3,52% 2,78% 291 2,68% 0,56% 3,34% 1.408,35 1.510,00 3,16% 101,65
Albachten (56) 1.146 2,80% 2,21% 368 3,39% 0,71% 2,92% 1.232,13 990,00 2,07% -242,13 360,00
Roxel (57) 1.398 3,41% 2,70% 391 3,61% 0,76% 3,45% 1.455,81 990,00 2,07% -465,81
Nienberge (58) 975 2,38% 1,88% 172 1,59% 0,33% 2,21% 933,14 990,00 2,07% 56,86
West 9.997 24,42% 19,29% 2.637 24,32% 5,11% 24,40% 10.280,59 9.010,00 18,88% -1.270,59 1.020,00
Coerde (61) 1.875 4,58% 3,62% 1.084 10,00% 2,10% 5,72% 2.409,21 3.615,00 7,57% 1.205,79 825,00
Kinderhaus (62-63) 2.456 6,00% 4,74% 1.035 9,55% 2,00% 6,74% 2.841,63 4.425,00 9,27% 1.583,37 660,00
Sprakel (68) 518 1,27% 1,00% 110 1,01% 0,21% 1,21% 510,96 990,00 2,07% 479,04 360,00
26
27
Nord 4.849 11,84% 9,36% 2.229 20,56% 4,32% 13,67% 5.761,80 9.030,00 18,92% 3.268,20 1.845,00
Mauritz-Ost (71) 1.367 3,34% 2,64% 190 1,75% 0,37% 3,01% 1.266,56 1.650,00 3,46% 383,44
Gelmer-Dyckburg (76) 594 1,45% 1,15% 125 1,15% 0,24% 1,39% 584,99 660,00 1,38% 75,01
Handorf (77) 1.358 3,32% 2,62% 245 2,26% 0,47% 3,09% 1.304,13 1.350,00 2,83% 45,87
Ost 3.319 8,11% 6,40% 560 5,16% 1,08% 7,49% 3.155,69 3.660,00 7,67% 504,31 0,00
Gremmendorf (81-82) 1.993 4,87% 3,85% 429 3,96% 0,83% 4,68% 1.970,61 990,00 2,07% -980,61
Angelmodde (86) 1.214 2,97% 2,34% 453 4,18% 0,88% 3,22% 1.356,79 1.485,00 3,11% 128,21 825,00
Wolbeck (87) 1.387 3,39% 2,68% 265 2,44% 0,51% 3,19% 1.344,03 2.310,00 4,84% 965,97 990,00
Südost 4.594 11,22% 8,86% 1.147 10,58% 2,22% 11,09% 4.671,44 4.785,00 10,03% 113,56 1.815,00
Berg Fidel (91) 962 2,35% 1,86% 570 5,26% 1,10% 2,96% 1.247,38 2.520,00 5,28% 1.272,62
Hiltrup (95-97) 3.914 9,56% 7,55% 1.036 9,55% 2,01% 9,56% 4.027,94 3.960,00 8,30% -67,94 990,00
Amelsbüren (98) 1.132 2,76% 2,18% 339 3,13% 0,66% 2,84% 1.197,08 1.320,00 2,77% 122,92
Hiltrup 6.008 14,67% 11,59% 1.945 17,94% 3,77% 15,36% 6.472,40 7.800,00 16,34% 1.327,60 990,00
stadtweit abs. / in % 40.941 100,00% 79,00% 10.843 100,00% 21,00% 100,00% 42.138,00 47.725,00 100,00% 5.587,00 8.970,00
27
28
4.4 Bestandsdaten der Jugendsozialarbeit
Die Angebote der Jugendsozialarbeit die stadtweit erbracht werden, sind der folgenden
Tabelle zu entnehmen. Die Angebote werden sowohl von freien Trägern der Jugendhil-
fe als auch vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vorgehalten. Alle stadtteilbe-
zogenen Angebote sind dem Kapitel 5 zu entnehmen.
Maßnahme Träger Umfang
Fachberatung
Schulverweigerung
Stadt Münster, Amt 51 1,0 Stelle
Förderung bei
Teilleistungsschwächen
SeHT Münster e.V. 1,0 Stelle
Sozialpädagogisch
begleitete Wohnform
Bischof-Hermann-Stiftung, Jugendwohnen
im Kettlerhaus
50 Plätze
Motopädagogische
Förderung
Verein für Mototherapie und Psychomotori-
sche Entwicklungsförderung e.V.
45 Plätze
Pädagogische
Lernhilfen
Projekt Lernhilfe e.V. bis zu 50 Plätzen
Sozialpädagogisch
begleitete Wohnform
Diakonissenmutterhaus Münster 6 Plätze
Sozialpädagogisch
begleitete Wohnform
Caritasverband für die Stadt Münster – JAZg
GmbH
5 Plätze
Therapeutisches Reiten Vinzenzwerk Handorf 15 Kleingruppen
Villa Interim Stadt Münster Ämter 40 + 51 + Schulamt für
die Stadt Münster
1,0 Stelle
Drogenhilfe Jugendberatung 1,75 Stelle
Drogenhilfe Gruppenangebote 50 Plätze pro Jahr
28
29
4.5 Finanzierungen
Verteilung der Zuschussbeträge
Verteilung der Zuschussbeträge auf die Produkte
Die Finanzdaten der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit 2012
Folgende Mittel standen im Jahr 2012 für die Angebote der offenen und mobilen
Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit tatsächlich zur Verfügung:
Offene Kinder-
und Jugendarbeit
50% Jugend-
verbandsarbeit
3%
Jugendsozial-
arbeit
14%
Jugendhilfe an
den Schulen
21%
Drogenhilfe
10%
Verteilung der Zuschussbeträge lt. Geschäftsbericht 2012 auf die
Produkte des Haushaltsplanes (in %)
4,4
0,4
1,2
1,8
0,9
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
Offene Kinder- und
Jugendarbeit
Jugendverbands-
arbeit
Jugendsozial-arbeit Jugendhilfe an den
Schulen
Drogenhilfe
Verteilung der Zuschussbeträge 2012 auf die Produkte (in Mio. €)
29
30
I. Freie Träger - Institutionelle Förderung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit (2012)
Erträge
Landesförderung 169.300,24 €
Sonstige ordentliche Erträge 199,11 €
Summe 169.499,35 €
Aufwendungen
Institutionelle Förderung von Einrichtungen freier Träger 2.312.141,56 €
Mobile Kinder- und Jugendarbeit (nur projektgeförderte Angebote) 43.452,30 €
Summe 2.355.593,86 €
Städtischer Zuschuss 2.186.094,51 €
II. Richtlinienförderung Jugendverbandsarbeit (2012)
Erträge
Sonstige ordentliche Erträge (Debitorengutschrift) - 54,00 €
Summe - 54,00 €
Aufwendungen
Qualifizierung und Bildung 21.607,32 €
Angebote in den Ferien 70.512,77 €
Reisen und Begegnungen 145.534,59 €
Betrieb und Verwaltung 50.943,07 €
Offene und mobile Angebote 6.580,00 €
Modellprojekte und Sondermaßnahmen 8.897,08 €
Pauschalförderung von Jugendverbänden 18.530,00 €
Summe 322.604,83 €
Städtischer Zuschuss 322.658,83 €
III. Öffentlicher Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit
2012 (ohne Cafébetriebe)
Erträge
Bundes- / Landesförderung 170.668,16 €
Sponsoring, Spenden 4.538,60 €
Entgelte, sonstige ordentliche Erträge 161.605,55 €
Summe 336.812,31 €
Aufwendungen
Personalaufwendungen 2.105.969,39 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 44.007,39 €
Transferaufwendungen 500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 371.805,85 €
Summe 2.522.282,63 €
Städtischer Zuschuss 2.185.470,32 €
30
31
4.6 Analysen
Unter Bezugnahme des zweiten Kinder - und Jugendförderplans und der darin vera n-
kerten Handlungsempfehlungen werden im Folgenden wesentliche, fachliche Neu e-
rungen und Herausforderungen für die Handlungsfelder, Kinder - und Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder und Jugendschutz dargestellt. Die Hand-
lungsempfehlungen des zweiten Kinder - und Jugendförderplanes sind abschließend
bearbeitet worden. Fortlaufende Handlungsempfehlungen sind erneut aufgegriffen, und
falls notwendig, fortgeschrieben bzw. fachlich überarbeitet worden.
Der Rückblick auf die letzten Jahre und eine Analyse bilden die Grundlage für die
Maßnahmeplanung. Entsprechende Maßnahmen und Zielsetzungen sind den stadtwei-
ten Handlungsempfehlungen unter 4.7 zu entnehmen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit/aufsuchende Jugendsozialarbeit
Neuausrichtung der Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Kinder - und Jugendarbeit wurden die best e-
henden Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern insbesondere in den Feldern
„Leistungs- und Qualitätsbeschreibung“ neu ausgerichtet. Die Leistungs vereinbarun-
gen umfassen neben den gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die
Struktur- und Leitprinzipien der Trä ger und Einrichtungen. Sie sind bedarfsor ientiert
sowie einrichtungsbezogen profilscharf ausgerichtet. Dieser Prozess erfolgte in einem
bilateralen Dialog mit den freien Trägern und deren Einrichtungen. Darüber hinaus läuft
auch der Prozess zur Erarbeitung von Leistungsverei nbarungen für den Bereich der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit.
Weiterentwicklung der Instrumente des Wirksamkeitsdialogs
Im Sinne der Planungsoptimierung wurde in einem dialogischen Prozess mit den freien
Trägern und den Einrichtungen das Berichtswesen der Kinder- und Jugendarbeit sowie
insbesondere der aufsuchenden Jugendsozialarbeit einer Bestands - und Bedarfsana-
lyse unterzogen. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan fasst die Ergebnisse in der
Handlungsempfehlung zur zeitnahen Umse tzung eines aktualisierten und spezif ischen
Berichtswesens zusammen. Mit den Jugendverbänden wurde in der vergangenen Fö r-
derplanperiode ein entsprechender Prozess initiiert.
Der Qualitätszirkel als Teil des Wirk samkeitsdialogs bearbeitet im regelmäßigen Tur-
nus in Form von Fachveranstaltungen Themen und Fragestellungen, die sich aus der
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit ergeben. Die intensivierte sozialräum-
31
32
liche und fachliche Vernetzung der Kinder - und Jugendarbeit mit der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit mündet in einer Neustrukturierung des Qualitätszirkels, in dessen
Fachveranstaltungen nunmehr die aufsuchende Jugendsozialarbeit, neben den Ei n-
richtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit, ebenfalls verbindlich eingebunden
ist.
Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
Aufgrund von Anpassungen an gesetzliche Regelungen, insbesondere zum Kinder -
und Jugendschutz, sowie veränderten Anforderungen in der Kinder - und Jugendarbeit
(z.B. im Rahmen von Ferien betreuungsmaßnahmen für Grundschulkinder) wurden die
Förderrichtlinien zum 01.03.2012 entsprechend modifiziert (V 0817/2011).
Kooperationsstrukturen der Kinder- und Jugendarbeit mit Schulen
Im Zuge der weiteren Vernetzung der offenen Kinder - und Jugendarbeit mit Schulen
wurden im Jahr 2013 in Form von zwei Fachveranstaltungen aktuelle Trends im K o-
operationsfeld der kinderpädagogischen Einrichtungen mit den offenen Ganztag s-
grundschulen zusammengetragen. Neben der Vorstellung von „Best Practice – Projek-
ten“ wurde die fachliche Anforderung der Verzahnung informeller Bildungsanlässe und
-erfordernisse mit dem schulischen Bildungsauftrag aktualisiert und dokumentiert.
Der „Fachdienst OGS“ der Fachstelle Kinder - und Jugendförderung/offene Ganztag s-
schulen begleitet die strukturellen Rahmenbedingungen dieses Kooperationsprozesses
ergebnisorientiert.
In diesem Themenfeld ist ebenfalls die Weiterentwicklung der Verfahren zur ganztä gi-
gen Ferienbetreuung für Grundschulkinder und einzuschulende „Kitakinder“ zu nennen.
Prozessbegleitung und Implementierung des Themas "Inklusion" im Bereich der Ei n-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
In den AGs „Kinder- und Jugendarbeit“ und „Jugendsozialarbeit“ nach § 78 SGB VIII
wurden in der vergangenen Förderplanperiode beda rfsbezogene Fragestellungen zur
Umsetzung der Inklusion in der offenen Kinder - und Jugendarbeit bearbeitet. Dazu
wurden Unterarbeitsgruppen „Inklusion“ ins Leben gerufen. Sie befass en sich intensiv
mit dem Thema Inklusion und ihrer Umsetzung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
und entwickeln entsprechende Handlungsempfehlungen und Strategien. Die Einric h-
tungen der Kinder - und Jugendarbeit setzen spezifische und gemeinsame Bemühu n-
gen auf dem Weg zur Inklusion um und sind dem Aktionsplan Münster7 verpflichtet.
7Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadtgesellschaft (V/0125/2013).
32
33
Vereinbarungen gemäß § 72a SGB VIII mit den freien Trägern
Das neu gefasste Bundeskinderschutzgesetz ist seit dem 01.01.2012 in Kraft.
Der § 72a SGB VIII verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wah r-
nehmung von Aufgaben in der K inder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit pr ä-
ventiv auf Kindeswohlgefährdungen zu wirken. Die Vorschrift regelt ebenso die en t-
sprechende Vereinbarungspflicht der öffentlichen Träger mit den freien Trägern der
Jugendhilfe (Beschluss der Vorlage V/0442 /2013, Ausschuss für Kinder, Jugendliche
und Familien, Sitzung vom 03.07.2013). Die Verein barung wurde in einem konstrukt i-
ven Prozess unter Einbindung der Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen
Lippe und Rheinland, kommunaler Spitzenverbände und land eszentraler Arbeitskreise
entwickelt, und wird aktuell mit den freien Trägern Münsters abgeschlossen.
Jugendsozialarbeit
Qualitätsentwicklung und fachliches Controlling
Eine Weiterentwicklung im Bereich der Jugendsozialarbeit ist das Fachcontrolling -
Konzept Jugendhilfe an Schule. Das Konzept umfasst die Bereiche
Jugendhilfe an der Hauptschule
Jugendhilfe an der Förderschulen
Jugendhilfe in der Villa Interim
Fachberatung Schulverweigerung
Das Fachcontrolling -Konzept wurde gemeinsam mit den vor Ort tätigen Fachkräften
entwickelt. Im Rahmen dieses Prozesses wurden die wesentlichen Ziele des Angeb o-
tes Jugendhilfe an Schule benannt, Arbeitsschritte und Methoden zur Zielerreichung
beschrieben und festgelegt, Indikatoren zur Überprüfung der Ziele erarbeitet, Zielk enn-
zahlen bestimmt sowie die Art der Arbeits- und Zieldokumentation vereinbart. Auch das
Thema der Wirksamkeitsmessung findet angemessene Berücksichtigung. Die Gewich-
tung und der Umfang der jeweiligen Punkte sind vom Konzept der einzelnen Arbeitsbe-
reiche abhängig. Neben der Qualitätsentwicklung diente die Entwicklung des Fachco n-
trolling-Konzeptes auch einer Reflexion und einer Selbstvergewisserung in den jeweil i-
gen Teams.
Exemplarisch für den Bereich Jugendhilfe an Hauptschule sind die Aspekte des fachl i-
chen Controllings, die Teilnahme am Unterricht nach Schulverweigerung, die Verbes-
serung der psychosozialen Kompe tenz und die Stärkung der Konfliktfähigkeit von
Schülerinnen und Schü lern. Auch die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsver-
antwortung durch die Elternberatung wird untersucht. Die Dokumentation der Fachkräf-
te erfolgt für den Einzelfall und die Dauer eines Schuljahres.
33
34
In den nächsten Jahren werden Daten erhoben und ausgewertet, sowie mit den Fac h-
kräften interpretiert. D ie Wirkungsziele werden fortlaufend überprüft und das Contro l-
lingverfahren entsprechend weiterentwickelt.
Fachliches Controlling für motopädische Förderung und pädagogische Lernhilfen
Pädagogische Lernhilfen und motopädische Förderung sind Hilfen für Kinder und J u-
gendliche, die sich im Leistungsangebot langjährig etabliert haben. Beide Hilfearten
werden von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten und durchgeführt.
In Abstimmung zwischen den Anbietern dieser Hilfe und dem Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien wird ei n fachliches Controlling aufgebaut. Es besteht das Interesse,
die Wirkung sowohl der motopädischen Förderung als auch der pädagogischen Ler n-
hilfen genauer zu beschreiben. Ziel ist es, eine bessere Planung und Durchführung der
Hilfen, eine größere Zufrieden heit bei Hilfeempfängern und eine engere K ooperation
zwischen freien Trägern und dem Amt für Kinder, Jugendliche und den Familien zu
erreichen.
Migrationshilfen
Zum Bereich der Jugendsozialarbeit in Münster gehört ebenfalls der Bereich der Migra-
tionshilfen. Dabei handelt es sich um sozialpädagogische Angebote für Kinder und
Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften. Diese haben oftmals stark belastende und
auch traumatische Erfahrungen in ihren Heimatländern erlebt. Der Zuzug von Flüch t-
lingsfamilien ist an haltend stark. Eine Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist nicht v o-
raussehbar.
Dies stellt auch das sozialpädagogische Angebot der Migrationshilfen vor neue He r-
ausforderungen. Eine qualitative und quantitative Auswertung der bestehenden Ang e-
bote im Berei ch der Migrationshilfen ist erforderlich, um entsprechende Anpassungen
vorzunehmen. E ine engere Abstimmung und Koordination mit den bestehenden J u-
gendhilfeangeboten, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugends o-
zialarbeit ist geboten, um Synergieeffekte zu erzielen.
Jugendhilfe an Schule im Bereich der Sekundarstufe I
Die Schullandschaft befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Dies erfordert die
Weiterentwicklung der bestehenden sozialpädagogischen Konzepte für die Jugendhilfe
an Schule. Damit ist Jugendhilfe gehalten, flexibel ihre sozialpädagogischen Angebote
an die jeweilige Schullandschaft und die jeweiligen Bedarfe von Schülerin nen und
Schülern anzupassen und aktiv Veränderungsprozesse in die Schulentwicklungspl a-
nung einzubringen und mit dieser abzustimmen.
34
35
Die Weiterentwicklung im Bereich der schulbezogenen Jugendsozialarbeit durch eine
engere Verzahnung mit der Kinder - und Jugendarbe it und mit der Schule dient Ki n-
dern, Jugendlichen und ihren Eltern. E ine sozia lräumliche Fokussierung über das
Handlungsfeld der schulbezogenen Jugendsozialarbeit hinaus, soll dafür Sorge tragen,
möglichst vielen Kindern und Jugendli chen bessere Bildungschancen zu ermöglichen.
Dieser Weg soll über systematische Zugänge abgesichert werden.
Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben im Hinblick auf gesellschaftliche Anford e-
rungen ein sehr individuelles Handlungs - und Bewältigungsvermögen. Gerade die Bi l-
dungsbiografie von Kindern und Jugendlichen hängt wesentlich davon ab, welche Res-
sourcen das Familiensyste m hat. Dies wird auch durch den wissenschaftlich erwies e-
nen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg bestätigt. Familien
mit besonderen Belastungsfaktoren benötigen folglich mehr Unterstützung und Begle i-
tung, um die Anforderungen, die an sie gestellt werden, zu bewältigen. In diesem Zu-
sammenhang sind hier insbesondere die originären Leistungen der offenen Kinder -
und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit und die Angebote der schulbezogenen
Angebote der Jugendhilfe zu bündeln. Eine sozial räumliche Fokussierung s oll dafür
Sorge tragen, gezielt Kindern und Jugendlichen einen besseren Bildungsverlauf zu
ermöglichen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dies setzt den Einbezug aller
Akteure vor Ort voraus.
Für die Dauer des Kinder- und Jugendförderplanes ist geplant, im Rahmen eines M o-
dellstandortes in Kinderhaus, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und umzuset-
zen. Dies setzt noch weitere Abstimmungsprozesse mit den beteiligten Akteuren (z.B.
Schulen, Bezirksregierung, Schulträger) vo raus. Maßgebliches Ziel ist es, durch eine
engere Verschränkung der Beteiligten den wissenschaftlich erwiesenen Zusamme n-
hang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg abzumildern.
Einrichtung und Ausbau von Förderinseln
Im Rahmen der OGS wird seit dem Schuljahr 2011/12 an sieben Grundschulen ein
zusätzliches heilpädagogisches Förderangebot installiert, um eine qualitative Weiterbe-
treuung für Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf sicherzuste llen. Das Konzept der
Förderinseln wurde in Federführung des Am tes für Kinder, J ugendliche und Familien
mit den offenen Ganztagsschulen entwickelt und mit den beteiligten Institutionen fac h-
lich gesichert. Das Angebot wurde von allen Beteiligten als positiv erac htet. Darüber
hinaus hat das fachliche Controlling ergeben , dass die Ziele des Angeb otes sehr gut
35
36
erreicht wurden. Somit folgt eine Ausweitung des Angebotes zum Schuljahr
2014/20158.
Die Auswahl der weiteren sieben Förderinselstandorte erfolgte über definierte Sozia l-
kriterien, die sich auch im Rahmen des OGS Förderbudgets bewährt haben. Diese sind
Daten der Schuleingangsuntersuchung, die Freistellung von OGS -Gebühren, die fach-
liche Einschätzung der schulpsychologischen Beratungsstelle sowie die fachliche Ei n-
schätzung des kommunalen Sozialdienstes. Darüber hinaus w urde geprüft und b e-
rücksichtigt, welche Schulen bereits durch andere Förderangebote versorgt sind.
Villa Interim
Die Villa Interim ist ein gemeinsamer schulischer Lernort der Schulen der Sekundarstu-
fe 1 und wird als ein Kooperationsprojekt von Schule und J ugendhilfe geführt. Die Villa
Interim wurde Anfang 2012 gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster, dem Schu l-
amt für die Stadt Münster, dem Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien, dem Amt für
Schule und Weiterbildung und dem Gesundheitsamt konzipiert und eröffnet. Sie stellt
ein besonderes Förderangebot mit 12 Plätzen für max. 1 Jahr Beschulung sdauer für
vorübergehend trotz sonderpädagogischer Unterstützung nicht beschulbarer Schül e-
rinnen und Schüler dar. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogisch em För-
derbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung bleiben im Sinne einer inkl u-
siven Beschulung weiterhin Schülerinnen und Schüler ihrer allgemeinen Schule. Nach
höchstens 6-monatiger Förderung in der Villa Interim kehren sie zur zunächst teilwe i-
sen, später gänzlichen Beschulung an ihre Schule zurück, so dass der ang estrebte
Bildungsabschluss so ermöglicht werden kann. Die Rückschulung wird durch Lehr- und
Fachkräfte der Villa Interim begleitet. Grundprinzip ist Einbeziehung der E ltern und
Stärkung familiärer Ressourcen in Bezug auf die schulische Entwicklung ihrer Kinder.
Der Zugang zum Projekt wird über die Fallclearingstelle geregelt. Die Fallclearingstelle
hat sich seit drei Jahren als zuverlässige Einricht ung zur Koordination schwieriger Ein-
zelsituationen von Kindern und Jugendlichen bewährt. Sie ist ein multiprofessione lles,
einzelfallorientiertes Fach - und Beratungsgrem ium an der Schnittstelle Sch u-
le/Jugendhilfe/Gesundheitshilfe. Die Fallclearingstelle ist zuständig für Schülerinnen
und Schü ler, bei denen Schule an die Grenzen ihrer Fördermöglichkeiten stößt und
denen aus verschiedenen Gründen (z.B. schweres, wiederholtes Fehlverhalten,
Krankheit oder ausgesprochene Ordnungsmaßnahmen) ein zeitweiliger oder länger
dauernder Schulausschluss dro ht. Die Fallclearingstelle entscheidet darüber hinaus
unter Berücksichtigung festgelegter Aufnahmekriterien , welche Schülerinnen und
Schüler in die Maßnahme aufgenommen werden können.
8Vorlage V/0443/2013 Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im
offenen Ganztag – Förderinseln.
36
37
Der Unterricht sowie die Förderung von sozialen und emotionalen Kompeten zen im
Projekt werden von einem multiprofessionellen Team, bestehend aus Förderschul -,
Realschul- und Gymnasial - und Hauptschullehrkräften, einer sozialpädagogischen
Fachkraft (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) und einer Schulpsychologin, g e-
leistet.
Ziel ist es, das die Schüler innen und Schüler trotz ihres hohen Förderbedarfs wieder
erfolgreich am Unterricht im gemeinsamen Lernen teilnehmen und den angestrebten
Bildungsabschluss erreichen. Positive Effekte sind die Beibehaltung des Sozialraums
der Schülerinnen und Schüler und die weiter bestehende enge Anbindung an die bi s-
herige Schule während ihres Aufenthalts in der Villa Interim.
Jugendsuchtberatung
Die Jugendberatung der Drogenhilfe unterscheidet sich hinsichtlich konsumierter Dr o-
gen, Abhängigkeitsgrad und Motivationslage grundlegend von der Erwachsenenber a-
tung. Die Erfahrungen in Münster zeigen, dass diese Zielgruppe oft auch ohne ther a-
peutische Maßnahme zu Verhaltensänderungen zu motivieren ist. Je früher in der
Konsumphase eine Intervention b zw. Verhaltensänderung stattfindet, desto größer die
Wahrscheinlichkeit dauerhaft „drogenfrei“ zu bleiben bzw. die Entwicklung einer Such t
zu verhindern. Um diese junge Menschen möglichst frühzeitig zu erreichen, wurde der
Arbeitsbereich „Jugendberatung“ in der städtischen Drogenhilfe bereits in den verga n-
genen Jahren zunehmend ausdifferenziert. Die Entwicklung der Fallzahlen und Erfolge
der vergangenen Jahre bestätigen den Bedarf einer weiteren Profilierung der Jugen d-
beratung, zielgruppenspezifischer Angebote und intensiver Bewerbung derselben.
Aktuell ist zunehmend ein Konsum illegaler Drogen in Kombination mit exzessivem
Medienkonsum (Spiel- und „Internetsucht“) zu beobachten. Dieses Verhalten bedingt
die Gefahr sich gegenseitig verschärfender Wechselbezi ehungen oder auch Prozesse
der Suchtverlageru ng bei Konsumreduzierung bzw. -einstellung. Diese gilt es in der
Beratung zu identifizieren und entsprechend zu berücksichtigen. Die Fachkräfte der
Jugendberatung werden sich zu dieser Thematik kontinuierlich fortbilden.
Der Umgang des Elternhauses mit dem Drogenkonsum des Kindes hat in der Jugen d-
beratung einen großen Einfluss auf die weitere Entwicklung. Erfolge mit der system i-
schen wie auch der Einzelberatung von Eltern unterstreichen die Effektivität eines sy s-
temischen Ansatzes in der Beratung Jugendlicher. Elternberatung als integraler B e-
standteil in der Drogenhilfe ist ein erfolgversprechender Ansatz, der konzeptionell ve r-
ankert und auf Elternabenden in den weiterführenden Schu len der Stadt Münster o f-
fensiv beworben werden soll.
37
38
In der Beratung missbräuchlich bzw. abhängig Suchtmittel konsumierender junger
Menschen ist der Anteil benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener im Ve r-
gleich zur der übrigen Gleichaltrigengruppe deutlich erhöht. Diese jungen Menschen
sind Hauptzielgruppe von aufsuchender Jugendsozialarbeit in Münster. Um die Zugän-
ge zu dieser Zielgruppe effizient für die Suchtprävention zu nutzen, müssen die Fac h-
kräfte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in den Stadtteilen für den Konsum legal er
wie illegaler Drogen ihrer Zielgruppe sensibilisiert und für die Arbeit zum Thema „Dr o-
gen und Sucht“ qualifiziert sein, um Bedarfe adäquat einschätzen und ggf. die Vermit t-
lung in die Drogenhilfe frühzeitig zu forcieren. Um Hemmschwellen abz ubauen und
Übergänge in die Jugendsuchtberatung möglichst ohne Reibungsverluste zu gestalten,
muss die Vernetzung mit den Streetworkern verbessert und regelmäßig Qualifizi e-
rungsmaßnahmen angeboten werden.
Kinder drogenabhängiger Eltern sind einem erhöhten Gefährdungspo tenzial ausg e-
setzt und haben häufig besonderen Förderbedarf; drogenabhängige Eltern benötigen
vielfältige Hilfen und Unterstützung in der Erziehung ihrer Kinder. Diesen Anforderu n-
gen hat sich die Drogenhilfe durch Schulung der Beratungsfachkräfte und Entwi cklung
von Arbeitshilfen, Standards und Prozessbeschreibungen gestellt. Um Hilfeangebote in
Münster zugänglich zu mac hen und den Kinderschutz sicherzu stellen, aber auch die
Kooperation aller beteiligten Akteure des Hilfesystems in Münster zu verbessern, wu r-
den unter Federführun g der Drogenhilfe bereits 2010 Handlungsempfehlungen zum
Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwo r-
tung in Münster entwickelt. Für die Optimierung der Kooperationen und die Absti m-
mung und Weiterentw icklung der Angebote sind regelmäßige Abstimmungsgespräche
der Akteure aus Jugend -, Sucht- u. Gesundheitshilfe in den kom menden Jahren no t-
wendig.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Medienschutz
Medien wirken schon früh in den Sozialisationsprozess vo n Kindern und Jugendlichen
ein. Die Welt der Medien gehört zum Alltag. In der Folge haben sich die Kindheit und
die kindliche Lebenswelt, und damit auch die Freizeitgestaltung der Kinder und J u-
gendlichen, enorm gewandelt. Für den erzieherischen Kinder - und Jugendschutz in
Münster hat sich daraus ein Arbeitsfeld mit besonderen Schwerpunkten herausgebi l-
det. D as Aufwachsen in einer Mediengesellschaft eröffnet Chancen und Risiken , a n
dieser Schnittstelle setzt der erzieheri sche Kinder- und Jugendschutz an, um z u infor-
mieren, die Möglichkeiten positiv zu nutzen aber auch die Gefahren zu benennen.
38
39
Der Informationsaustausch sowie die Organisation von Vorträgen und Fachveransta l-
tungen ist ein wichtiges Instrument um diese Problematik in Münster entsprechend
aufzugreifen. Die AG Medien9 arbeitet fortlaufend zum übergreifenden Thema „probl e-
matischer Medienkonsum“ und stellt wichtige Informationen10 und Beratungsangebote
für Erziehungsberechtigte, Fachkräfte und Interessierte zur Verfügung.
Der Medienschutz wird auch in Zukunft ein wichtiges Aufgabenfeld des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes bleiben. Insbesondere Eltern sind bei der Erziehung ihrer
Kinder verunsichert und auf Beratungshilfen angewiesen. Ebenso benötigen pädagogi-
sche Fachkräfte Informationen, Schu lungen und Handlungskonzepte in ihrem pädag o-
gischen Alltag.
Gewaltprävention
Maßnahmen zum Thema „ Zivilcourage“ oder „Extremismus“ erfordern zeitgemäße
Antworten und kreative Ideen. Die Erkenntnis, dass sozialraumorientierte Maßnahmen
und lokale Vernetzungen nachhaltiger wirken, wird auch die nächsten Jahre die Ang e-
botsstruktur in Münster prägen. Gleiches gilt für mehrtägige Fortbildungen und Bera-
tungen als Inhouse – Veranstaltungen oder in Stadtteilnetzwerken. D as Netzwerk Ge-
waltprävention und Konfliktregelung Münster mit insgesamt 19 Münsteraner Instituti o-
nen aus Vereinen, Institutionen, Ämtern und Initiativen gibt fortlaufend einen Übe r-
blick11 über lokale Notwendigkeiten, welche in thematische Projekte münden.
Das Jugendinformations- und -bildungszentrum des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien hat 10 Erzieherinnen im OGS als Sozialtrainerinnen über einen Zeitraum von
1½ Jahren mit insgesamt 160 Unterrichtseinheiten speziell für die Münsteraner Sch u-
len ausgebildet und zertifiziert. Die Trainerinnen we rden in Schulklassen und in der
Elternarbeit eingesetzt. Ziel ist es das Sozialverhalten der Kinder dauerhaft zu verbe s-
sern. Diese Weiterbildungsmaßnahme hat sich als ein wichtiges zusätzliches Instr u-
ment erwiesen, um frühzeitig, präventiv und nachhaltig soziales Miteinander zu fördern.
Geprüft werden soll, ob das Konzept auf weitere Handlungsfeldern der Jugendhilfe
übertragen werden kann.
9Vertreterinnen und Vertreter zehn verschiedener Bildungs- und Beratungseinrichtungen Münsters.
10http://www.muenster.de/stadt/jib/ag-medien.html.
11http://www.gewaltpraevention-muenster.de/.
39
40
Suchtprävention
Die Entwicklung einer kritischen Haltung zu Drogen und das Erlernen eines verantwo r-
tungsvollen Umgangs mit legalen Suchtmitteln gehört zu den Entwicklungsaufgaben in
der Adoleszenz, die jeder Jugendliche zu bewältigen hat. Schule und Jugendarbeit
bieten ideale Voraussetzungen, Jugendliche flächendeckend zu erreichen. Im Han d-
lungsfeld Schule gibt es in Münster bereits seit vielen Jahren gute Strukturen für ve r-
haltenspräventive Maßnahmen. Um insbesondere im Handlungsfeld Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit die Nachhaltigkeit zu erhöhen, gilt es neben dem regelmäßigen
Angebot von Qualifizierungs - und Fortbil dungsmaßnahmen, eine verbindliche Such t-
prävention für junge Menschen auch konzeptionell in der offen en Kinder- und Jugend-
arbeit zu verankern.
Aktuelle Entwicklungen und Trends, wie Medikamentenmissbrauch oder neue syntheti-
sche Drogen, wie auch der in Schu le häufig benannte Bedarf nach Maßnahmen zur
Förderung des Nichtrauchens, werden als neue Schwerpunkte in den Schulungen und
Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Sch u-
le, Jugend- und der Elternarbeit in Münster aufgegriffen.
Junge Menschen mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Hören und Kommunikation,
Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache haben sich in den ve r-
gangenen Jahren sowohl in Prävention wie auch Beratung der städtischen Drogenhilfe
als b esonders bedürftige Zielgruppe erwiesen. In enger Kooperation mit den LWL -
Förderschulen wurden hier bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen der schul i-
schen Suchtprävention durchgeführt. Für diese Zielgruppe und deren Bezugspersonen
werden in den kommen den Jahren verstärkt zielgruppenspezifische methodisch -
didaktische Materialien und Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt und angeboten.
„Voll ist out", die münster -spezifische Alkoholpräventionskampagne des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien wurde vo n Beginn an kontinuierlich weiterentwickelt.
Inzwischen im zehnten Jahr richtet sich „Voll ist out“ neben den 12 -16 jährigen „Ein-
steigern“ verstärkt auch an die Zielgruppe der bereits trinkerfahrenen jungen Erwac h-
senen (17-20 Jahre). Der ehemals vorrangig adressatenunspezifische Ansatz für alle
jungen Menschen wurde durch Bausteine für junge Menschen erweitert, die bereits
riskant bzw. missbräuchlich Alkohol konsumieren. Die dreiteilige Evaluation der WWU
Münster (2012 und 2013) liefert wertvolle Hinweise u .a. darauf, welche Form der A n-
sprache besonders effektiv ist, wie die jährlichen Schwerpunkte zu kommunizieren und
welche methodisch-didaktischen Materialien für welche Zielgruppe geeignet sind. Di e-
sen erfolgreichen ganzheitlichen Ansatz gilt es auch in de n kommenden Jahren, unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation der WWU, Fac h-
bereich Psychologie, fortzuschreiben und zu verstetigen.
40
41
41
4.7 Handlungsempfehlungen (Maßnahmeplanung)
Themenfeld – Beschreibung der Maßnahmen
und der Handlungsziele
Arbeitsschritte/Kennzahlen
I. Handlungsfeld Finanzen
Sicherung der Finanzen für die offene Kinder- und Jugendar-
beit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und den er-
zieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Bedarfsbezogene Flexibilisierungen im Finanzbudget sind
kostenneutral vorzunehmen. Hierzu ergehen jeweils geson-
derte politische Beschlüsse.
Die Finanzierung eines evtl. Mehrbe-
darfs(Infrastruktur/Ausbau pädagogischer
Angebote) wird durch gesonderte politische
Beschlüsse erwirkt
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und Ju-
gendverbandsarbeit
Vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse des Rates werden
bestehende Finanzmittel für die Angebote der offenen Kinder-
und Jugendarbeit und für die Jugendverbandsarbeit in Höhe
von mind. 4,8 Mio. € zur Verfügung gestellt.
OKJA 4,4 Mio. €
Jugendverbandsarbeit 0,4 Mio. €
Jugendsozialarbeit (JSA) und erzieherischer Kin-
der- und Jugendschutz (KJS)
Für die Laufzeit des Förderplans werden vorbehaltlich der
Haushaltsbeschlüsse des Rates für die Jugendsozialarbeit
(incl. JH an Schulen + Drogenhilfe) mind. 3,9 Mio. € u. für
den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz mind. 57.000 €
zur Verfügung gestellt.
Jugendsozialarbeit 3,9 Mio. €
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
57.000 €
II. Handlungsfeld Allgemeine strategische Ziele
Netzwerkarbeit
Optimierung der Netzwerkstrukturen in den Stadtteilen.
Intensivierung der Vernetzung der Einrichtungen im Stadtteil
durch die Fachberatung des öffentlichen Trägers.
Bestandserhebung
Prüfung auf verbindliche Mindeststandard
(Regularien, Geschäftsordnung, Sprecher-
funktion, Themenstruktur)
Abstimmung in den Stadtteilen und ggf.
Neuausrichtung und Koordination der
Stadtteilarbeitskreise zum Thema Kinder-
und Jugendliche
Intensivierung der Kooperationsstrukturen mit den Schulen. Durchführung von jährlichen Gesprächen
mit Schulen, Schulaufsicht und Schultr ä-
gern
Jahresgesprächen mit Schulen und Tr ä-
gern der Jugendhilfe im Rahmen des Off e-
nen Ganztags an Grundschulen
Aufbau/Sicherung der Präventionsketten in den Stadtteilen für
Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Ju-
gendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen und
dem OGS – Bereich.
siehe Handlungsempfehlungen Nord
Prüfung der Übertragbarkeit auf weitere
Stadtteile
4241
42
Frühes Erreichen und Fördern mit dem Ziel, die Bildungsbio-
graphie benachteiligter Kinder und Jugendlicher durch Ange-
bote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu
verbessern.
siehe Handlungsempfehlungen Nord
Prüfung der Übertra gbarkeit auf weitere
Stadtteile
Inklusion
Mitwirkung bei der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs im
Rahmen der Vorlage „Münster auf dem Weg zur inklusiven
Stadtgesellschaft“.
Konzeptentwicklung und Durchführung
eines Inklusionschecks in den Einrichtun-
gen in Kooperation mit der AG 2 nach § 78
SGB VIII
Erfassung der Angebote in der Komm-
Datenbank (Kommunikations- und Orientie-
rungshilfen für mobilitätsbehinderte Men-
schen in Münster)
Bestandsaufnahme der räumlichen barrie-
refreien Voraussetzungen der Einrichtun-
gen
Konzeptionelle Klärung über Inhalt, Umfang und Möglichkei-
ten der inklusiven Arbeit.
Schwerpunktsetzung bei den Jahresge-
sprächen mit den Trägern zum Thema In-
klusion
Durchführung von zwei Fachveranstaltun-
gen zum Thema Inklusion im Rahmen des
Wirksamkeitsdialogs
Weiterentwicklung, Etablierung und Sensibilisierung der pä-
dagogischen Fachkräfte der Jugendhilfe zum Thema Inklusi-
on.
Qualitätsentwicklung/Fachliches Controlling
Qualitätsentwicklung gem. § 79a SGB VIII. siehe Kinder- und Jugendarbeit, Jugend-
verbandsarbeit, Jugendrat; Jugendsozial-
arbeit; Erzieherischer Kinder- und Jugend-
schutz
Erarbeitung von Qualitätskriterien und Definition „Grundsätze
und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“.
Entwicklung von Verfahren der Qualitätsentwicklung.
Genderempfehlungen (AG nach § 78 SGB VIII
„Gender“)
Durch gezielte Ansprachen von Mädchen bzw. Jungen wird
der jeweilige Anteil der Angebote in der offenen Kinder und
Jugendarbeit sichergestellt.
Mind. 5 % der Angebote der OKJA
Für die jeweiligen Bezirke wird dieses Ziel
konkretisiert
Paritätische Besetzung des pädagogischen Personals
(hauptamtlich Beschäftigte inklusiv geringfügig Beschäftigter)
in den Einrichtungen.
Selbstverpflichtung der Träger
Das Verhältnis von mädchen- und jungenspezifischen Ange-
boten in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
wird im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung geprüft und
ggfs. angepasst.
Auswertung der Verwendungsnachweise
und Abstimmung mit den Trägern
Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen geschlechtergerech-
ter Angebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrich-
tungen.
Fachveranstaltung/Genderforum
Fortführung/fachliche Weiterentwicklung des Girls Days/Boys
Days, sowie des Mädchen- und Jungentag in Abstimmung mit
dem Frauenbüro.
Verstetigung des internationalen Mädchentages in Münster.
4342
43
Auswertung der Sinusstudie im Rahmen der Jungenarbeit in
Kooperation mit dem Arbeitskreis Jungen und Männer Müns-
ter (JUMM).
Fachtag “Sinusstudie“
III. Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendrat
Qualitätsentwicklung/Fachliches Controlling
Entwicklung eines Controlling-Systems für die offene Kinder-
und Jugendarbeit.
Konzepterstellung in Kooperation mit der
AG 2 nach § 78 SGB VIII bis 2015
Durchführung des Controllings
Weiterentwicklung des „Wirksamkeitsdialogs“ der OKJA.
Analyse der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in
den Stadtteilen (Diversity).
Erhöhung der Beratungskompetenz (insbesondere in Krisen-
situationen) von pädagogischen Fachkräften.
Konzepterstellung und Durchfüh-
rung/Arbeitshilfen und Methodensammlung
Erstellung einer Arbeitshilfe und Fachta-
gung zur Beratungskompetenz
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkin-
der
Sicherstellung verlässlicher stadtteilorientierter Angebote für
Grundschulkinder.
Umsetzung des vertraglichen Anspruchs im
Rahmen der OGS Ferienbetreuung
Hierfür sind jährliche Sitzungen anberaumt
Qualitative Weiterentwicklung der Ferienbetreuung unter Be-
teiligung aller Akteure.
Vertreterinnen und Vertretern der Einrich-
tungen städtischer und freier Träger sowie
der Jugendförderung/offene Ganztagsschu-
len überprüfen jährlich die Rahmenbedin-
gungen und Standards
Ferienangebote für Kinder bis zum 13. Lebensjahr. Bedarfsgerechte stadtteilbezogene Abfrage
und Umsetzung in den Einrichtungen der
OKJA
Ferienangebote für Kinder mit Behinderungen. Bedarfsprüfung
Ausbau der OGS-Ferienbetreuung in Kooperation mit den
Jugendverbänden.
Akquise Gespräche mit den Jugendverbän-
den
Kooperation Kinder- u. Jugendarbeit und Schule
Verzahnung und Vernetzung von Jugendhilfeangeboten an
Schulen.
Erhöhung der Kooperationsvereinbarungen
im Rahmen der OGS mit Einrichtungen der
Jugendhilfe 2015–2019 von 15 auf 25
Abschluss der LV mit den OGS–Jugendhilfeträgern. Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit
OGS-Trägern der Jugendhilfe
Weiterentwicklung/Ausbau der Förderinseln. Abstimmung mit dem Konzept eine „inklusi-
ven Schullandschaft“ mit der Schulau fsicht
und dem Amt für Schule und Weiterbildung
Durchführung von QZ mit den Schulen und
freien Trägern der JH
Sicherstellung regelmäßiger Öffnungszeiten am Wochenende
in den Stadtbezirken.
Mindestens eine Einrichtung im Sozialraum
ist am WE geöffnet
Prüfung der Bedarfe in Kooperation mit
dem Jugendrat
Berichtswesen
4443
44
Umstellung des Berichtswesens in der OKJA aufgrund von
Landesvorgaben, veränderter Nutzerstrukturen und besserer
Erfassung/Darstellung stadtweiter Angebote.
Anpassung der Datenbank
Umstellung der Verwendungsnachweise
Berichtswesen Jugendverbandsarbeit
Bestands- und Bedarfserhebung zur Arbeit der Jugendver-
bände zur Positionierung und Absicherung der ehrenamtli-
chen Engagements.
Durchführung einer Abfrage bei den J u-
gendverbänden
Auswertung und Konzeptentwicklung
Entwicklung eines Berichtswesens
Jugendverbandsarbeit
Durchführung von Schulungen zur Qualifizierung der Ehren-
amtlichen als Voraussetzung für die Juleica Card.
Freie Träger führen fortlaufend Maßnah-
men zur Qualifizierung durch
Qualifizierung und Beratung der ehrenamtlichen Mitarbeiter. Fortbildungen in Kooperation mit den ev.
und kath. Verbänden
Intensivierung der Kooperation zwischen den (OGS)-Schulen
und Jugendverbänden.
Kooperationsgespräche mit Jugendverbän-
den und Grundschulen in den Stadtteilen
Infrastrukturentwicklung/wohnortnahe Versor-
gung
Mitwirkung im Rahmen der Infrastrukturentwicklung stadtweit
zwecks Prüfung der wohnortnahen Versorgung.
Prüfung der vorhandenen Angebote und
ggf. Umsteuerung/Aufstockung der Ange-
bote
Versorgungsstruktur im Rahmen der stadtweiten Angebots-
verteilung wird bewertet und entsprechend bedarfsgerecht
eingesetzt.
Bedarfsprüfung zu einer neuen Kinder- und
Jugendeinrichtung in Gremmendorf
In den Neubaugebieten sollen Kinder und Jugendlichen über
die sozialen, kulturellen, schulischen und sportlichen Angebo-
te im Stadtteil informiert werden.
Informationsveranstaltungen in Neubauge-
bieten
Besuchsstruktur in der OKJA
Analyse des Nutzungsverhaltens von Kindern und Jugendli-
chen aufgrund geänderter schulischer Rahmenbedingungen.
Ziel: 13 % aller Kinder und Jugendlichen im
Alter von 6–20 Jahren nutzen die Einrich-
tungen der KJA
Differenziertere Erfassung der Besuchszahlen (offener Treff,
Angebote, Kurse, Veranstaltungen).
Erstellung einer Arbeitshilfe zur differenzier-
ten Erfassung der Besucherinnen und B e-
sucher
Anpassung und Abstimmung der Angebote aufgrund der
wachsenden Mobilität von Jugendlichen.
Systematische Abst immung der Angebote
in den Stadtteilen und der AG nach § 78
SGB VIII
Jugendrat/Beteiligung von Kindern und Jugendli-
chen
Stärkung des Jugendrates als Plattform für Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen.
Auswertung der Arbeit der Jugendratskon-
taktstellen in den Stadtteilen
Anpassung der Beteiligungsformen an die Alltagssituation der
Jugendlichen unter stärkerer Einbeziehung der Schulen.
Entwicklung von Partizipationsmöglichkei-
ten für Maßnahmen der JSA
Durchführung von jährlichen Stadtteilge-
sprächen für Kinder und Jugendliche in je-
dem Stadtbezirk
Bedarfsermittlung im Freizeitbereich (Öffnungszeiten, Ange-
bote, etc.).
Befragung der Kinder- und Jugendlichen
unter enger Beteiligung des Jugendrates
4544
45
Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche mit Behin-
derung (JIPA).
IV. Handlungsfeld Jugendsozialarbeit
Qualitätsentwicklung/Fachliches Controlling
Anwendung und Auswertung der Controlling-Verfahren für die
Leistungsbereiche Jugendhilfe an Schulen:
JH an Hauptschule
JH an Förderschulen
Fachberatung Schulverweigerung
Förderinseln
Das Controlling-Verfahren wird in allen
Bereichen angewandt
Wirkungsziele und Zielkennzahlen in den
vier Bereichen fortlaufend überprüfen. Ak-
tuelle Unterstützungs- oder Förderbedarfe
aufgreifen und Konzepte aktualisieren
Mototherapie + Lernhilfe
Aufbau eines fachlichen Controllings für den Bereich Moto-
therapie und der Lernhilfe.
Aufbau des fachlichen Controllings
Anpassung von Wirkungszielen und Zie l-
kennzahlen an aktuelle Hilfebedarfe
Migrationshilfen
Qualitative und quantitative Auswertung der bestehenden An-
gebote im Bereich Migrationshilfen.
Qualitative und quantitative Auswertung der
bestehenden Angebote im Bereich Migrat i-
onshilfen
Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Migrationsleitbil-
des.
Kooperation mit der Koordinierungsstelle im
Dezernat für Migration und interkulturelle
Angelegenheiten
Mitwirkung bei der Erstellung und Weiter-
entwicklung des städtischen Leitbildes
Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum
(Kiz).
regelmäßige Abstimmung mit der öffentl i-
chen Jugendhilfe
Bedarfsgerechter Ausbau der Angebote für Kinder und Ju-
gendliche aufgrund steigender Flüchtlingszahlen an neuen
Standorten bzw. Ausbau der bestehenden Angebote.
Bedarfsprüfung, ggf. politischer Beschluss
Integration der Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen in die Ein-
richtungen der KJA und JSA.
Kooperationskonzept erarbeiten
Aufsuchende Jugendsozialarbeit (AJSA)/Soziale
Gruppenarbeit/JGH
Weiterentwicklung der fachlichen Standards in der aufsu-
chenden JSA/Soz. Gruppenarbeit.
Abschluss der Leistungsvereinbarungen für
die AJSA
Durchführung eines QZ
Bezirksbezogene Bestandsaufnahme der informellen Jugend-
treffpunkte.
Bestandsaufnahme, Auswertung und Kon-
zeptentwicklung informeller Jugendtreff-
punkte
Flexibilisierung der aufsuchenden Hilfen bei Bedarf.
Die fachliche Leitlinie der paritätischen Besetzung sowie der
Besetzung von Personalstellen durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern mit Migrationsvorgeschichte wird angestrebt und
umgesetzt.
Sicherstellung der Präsenz im öffentlichen Raum durch Ein-
richtungen der OKJA (Verantwortung für den Sozialraum).
2 Wochenstunden je Einrichtung
Entwicklung verbindlicher Kooperationsstrukturen und Ver-
zahnung im Rahmen der aufsuchenden JSA, sozialen Grup-
Erstellung Controlling-Bericht
4645
46
penarbeit, Jugendhilfe an Schulen und Erziehungsbeistand-
schaften gem. § 30 SGB VIII.
Jugendhilfe/Grundschulen
Auf der Basis der stadtweiten Fallclearingstelle wird mit dem
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Schulaufsicht,
dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Gesund-
heitsamt eine sozialräumliche arbeitende Fallclearingstelle für
Grundschulen in Nord aufgebaut.
Konzeptentwicklung Modellstandort Nord
mit den Kooperationspartnern
Ggf. Übertragung auf weitere Stadtteile
Absicherung der Jugendhilfeangebote für Schülerinnen und
Schüler mit Förderbedarf Lernen und emotionaler und sozia-
ler Entwicklung.
Flexibilisierung der Hilfen, Anpassung der
Hilfen an die Standorte
Weiterentwicklung der Konzepte der Jugendhilfe an den
Schulen, an die sich verändernde Schullandschaft (Auswir-
kungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes
NW).
Konzeptionierung und Abstimmung der
Angebote
Abstimmung der Angebote im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung mit den beteilig-
ten Akteuren
Abschluss der LV mit den OGS–Jugendhilfeträgern. Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit
OGS-Trägern der Jugendhilfe
Weiterentwicklung/Ausbau der Förderinseln.
Ausbau der Förderinseln an vier weiteren
Grundschulen/Förderschulen
Umsetzung der Lernhilfeangebo-
te/Sprachförderung an den Förderinseln
Abstimmung der Förderangebote mit den
Akteuren
Entwicklung von Rückkehrkonzepten in die OGS im Rahmen
der Hilfen der heilpädagogischen Horte sowie Tagesgruppen
im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung der Jugendhilfe.
Konzeptentwicklung und Abstimmung mit
den HzE-Trägern und Schulen
Jugendhilfe/Sek. I
Evaluation der Jugendhilfe in der Villa Interim und ggf. dauer-
hafte Absicherung.
Evaluationsbericht/Beschlussvorlage
Absicherung der Jugendhilfeangebote für Schülerinnen und
Schüler mit Förderbedarf Lernen und emotionaler und sozia-
ler Entwicklung.
Flexibilisierung der Hilfen, Anpassung der
Hilfen an die Standorte
Weiterentwicklung der Konzepte der Jugendhilfe an den
Schulen, an die sich verändernde Schullandschaft.
Flexibilisierung der Jugendhilfeangebote an
den Sek. 1 Schulen
Abstimmung der Angebote im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung des Amtes für
Schule und Weiterbildung
Qualitätsdialog 1x jährlich
Entwicklung verbindlicher Kooperations-
strukturen mit der Bezirksregierung und
Abschluss der Kooperationsvereinbarung
Runder Tisch „Bestands- und Bedarfsklä-
rung“
Zielgruppenspezifische Abstimmung der Angebote für schul-
müde oder schulverweigernde Kinder und Jugendliche mit
den relevanten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Konzeptionierung und Weiterentwicklung von Angeboten für
von Straffälligkeit bedrohte Kinder.
Übergang Schule/Beruf
Abstimmung der Angebote der Jugendsozialarbeit mit den
städtischen Fachämtern (Amt für Schule und Weiterbildung,
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und Jobcenter) und
Jährlicher Abstimmungstermin
4746
47
den kommunal geförderten Trägern der Jugendberufshilfe.
Jugendsuchtberatung
Profilierung und Ausdifferenzierung der Jugendsuchtbera-
tung.
Information und Bewerbung in den Gremien
der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Schulung der Beratungsfachkräfte zum
Thema „Social Media“
Mindestens ein Kursangebot für jugendli-
che „Komatrinker“ jährlich.
Beratung von Eltern- und Familiensystemen wird integraler
Bestandteil der Jugendsuchtberatung.
Gezielte Werbung in den Materialien zur
Öffentlichkeitsarbeit
4 Elternabende jährlich
Ausbau der Vernetzung der Jugendsuchtberatung mit der
aufsuchenden JSA.
Mindestens eine Schulungs- und Fortbil-
dungsangebote für Fachkräfte in den Stadt-
teilender aufsuchenden Jugendsozialarbeit
jährlich
Sicherstellung des Kinderschutzes im Rahmen der Suchtbe-
ratung junger Eltern mit Erziehungsverantwortung.
Jährliches Abstimmungsgespräch mit den
Akteuren aus Jugend-, Sucht- u. Gesund-
heitshilfe
V. Handlungsfeld Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Gewaltprävention
Das Netzwerk „Gewaltprävention“ führt Fachtagungen
durch.
Drei Fachtagungen für je 100 Personen
werden durch das „Netzwerk Gewaltprä-
vention“ durchgeführt
Aktionswochen in Münsteraner Stadtteilen in Kooperation mit
dem Netzwerk Gewaltprävention.
Aktive Teilnahme an mindestens drei
Netzwerktreffen (unterjährig)
Aktionswoche mit jeweils mindestens fünf
Angeboten
Fortsetzung von Schulungen zur Zivilcourage im Rahmen der
Aktion Noteingang.
Zwei Schulungen jährlich
In Zusammenarbeit mit „mobim“ Münster (Mobile Beratung im
Regierungsbezirk Münster. Gegen Rechtsextremismus, für
Demokratie) werden die Bürgerschaft und/oder Multiplikato-
ren zum Extremismus informiert.
Informationen, Vorträge, Veranstaltungen
Schriftliche Informationen und/oder Veran-
staltung zum Extremismus
Beratung in Fragen der Gewaltprävention für Mitarbeitende in
der Jugendhilfe.
Fachberatungen in speziellen Fragen der
Gewaltprävention
Initiierung, Durchführung, Evaluation und Fortschreibung von
Bildungsbausteinen zwecks Erhöhung der Handlungskompe-
tenz von Mitarbeitenden vorrangig der Jugendhilfe im Bereich
der Gewaltprävention (bspw. OGS).
Bedarfsgerechte Angebotsentwicklung und
Beratung für die Jugendhilfe
Kinderschutz
Information und Beratung der Träger der Jugendhilfe in den
Bereichen §§ 8a, 72 SGB VIII.
Fortbildungsveranstaltung mit den Trägern
der Jugendhilfe und dem KSD
Medienkompetenz
Problematischer Medienkonsum im Rahmen der Suchtbera-
tung wird als Angebotsbaustein entwickelt.
Konzeptentwicklung
Qualifizierung der Beratungskräfte
Ausbildung von Medienscouts durch das Amt für Schule und
Weiterbildung in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Ju-
Ausbildung von Medienscouts
Nachhaltige Begleitung durch die AG Medi-
4847
48
gendliche und Familien im Rahmen des Projektes „Medien-
scouts NRW“ unter der Projektleitung der Landesanstalt für
Medien.
en
Für die nachhaltige Begleitung sollen Mittel
aus dem Landesprogramm NRW akquiriert
werden
Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule und Eltern werden über
verschiedene Gefahren des Medienkonsums informiert.
Vier Veranstaltungen jährlich mit mindes-
tens 500 TN gesamt
Aktualisierung der vorhandenen Informationsmaterialien
2015ff.
Fortschreibung der Broschüre „alles klar“
Suchtprävention
Weiterentwicklung der Kampagne „Voll ist out“ unter Berück-
sichtigung der Evaluationsergebnisse der WWU.
Analyse der Evaluation der WWU Münster
und konzeptionelle Berücksichtigung
Verankerung der Suchtprävention und adäquater Umgang mit
suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen als Querschnitts-
aufgabe in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit.
Verbindlicher Bestandteil in den Jahresge-
sprächen mit den Trägern der Kinder- und
Jugendarbeit
Mindestens zwei Schulungen für die Ju-
gendarbeit jährlich
Aufgreifen aktueller Entwicklungen und Trends zum Suchtmit-
telkonsum junger Menschen.
Pilotschulung für Kita-Fachkräfte zum
Thema Medikamentenmissbrauch; in der
Folge mindestens zwei Elternveranstaltun-
gen jährlich
Initiierung von Maßnahmen zur Förderung
des Nichtrauchens
Konzipierung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen
zur Suchtprävention für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem
Förderbedarf.
Jährlich mindestens eine Fortbildung für die
suchtpräventive Arbeit mit Kindern und Ju-
gendlichen mit erhöhtem Förderbedarf
4948
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SeHT e. V.
Geistschule
Hermannschule
Jugendwerkstatt
Fürstenbergschule
JAZ-Jugendwohnprojekt
Ev. Jugendwohnprojekt
Motopädische Förderung
Projekt Lernhilfe e. V.
Matthias-Claudius-Schule
Förderinsel Johannisschule
Förderinsel Overbergschule
Jugendwohnen im Kettelerhaus
Fachberatung Schulverweigerung
Förderinsel Bodelschwinghschule
Förderinsel Dreifaltigkeitsschule
Förderinsel Gottfried-von-Cappenberg-Schule
JE Jib
KuJ Janosch
KuJ St.Mauritz
KE ABI Südpark
KuJ AWO-Nienkamp
KuJ Heilig Kreuz
Schülercafé Lenz
JE Paul-Gerhardt-Haus
KE Kindertreff am Pötterhoek
KuJ Dietrich-Bonhoeffer-Haus
KuJ Teo St. Joseph Münster-Süd
Lebenshilfe e. V. Freizeitbereich
Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand: 01.01.2014
Mitte
49
5 Bezirkliche Leistungsstrukturen und Ziele
In den folgenden Kapiteln werden die offe ne Kinder - und Jugendarbeit und die J u-
gendsozialarbeit dargestellt. Der erzieherische Kinder - und Jugendschutz wird übe r-
wiegend bezirksübergreifend angeboten und richtet sich mit Informationsveranstaltun-
gen, Aufklärungsarbeit und Präventionsprojekte an alle Stadtteile.
5.1 Bezirk Mitte
5.1.1 Bevölkerungsstruktur
Bevölkerung
insgesamt
Bezirk Mitte
6-20 Jährige
insgesamt
6-20 J.
männlich
6-20 J.
weiblich
6-20 J.
ausländisch
6-20 J.
Migration
122.004
12.174 5.680 6.494 710 2.325
29,74 % 46,66 % 53,34 % 22,97 %12 21,44 %13
Stand: 31.12.2012 - Bei Erstellung des Jugendförderplans lagen Bevölkerungsdaten 2013 noch nicht vor .
5.1.2 Bestandsdaten
Übersicht der Einrichtungen
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Altstadt (11-15): 1.710 Angebotsstunden14
Dietrich-Bonhoeffer-Haus: „Bonni“
KSJ Schülercafé Lenz
Innenstadtring (21-29): 6.030 Angebotsstunden
Jib (stadtweit)
Jugendzentrum im Paul-Gerhardt-Haus (stadtweit)
Kinder- und Jugendtreff Heilig Kreuz
Mitte-Süd (31-34): 3.165 Angebotsstunden
Janosch Jugendcafé
Kinder- und Jugendtreff TEO (Kath. KG St. Joseph Münster-Süd)
ABI Südpark
12 Anteil der Ausländer in Mitte an den 6-20 jährigen stadtweit (abs./ in %).
13 Anteil Migration in Mitte an den 6-20 jährigen stadtweit (abs./ in %).
14 Vergleiche Tabelle 4.3 „Auf einen Blick“.
49
50
Mitte-Nordost (43-47): 2.535 Angebotsstunden
Kinder- und Jugendtreff K.o.T. St. Mauritz
Kindertreff am Pötterhoek
AWO Jugendtreff Nienkamp
Aufsuchende Jugendsozialarbeit
Innenstadtring (21-29): 1.650 Angebotsstunden
Streetwork – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Mitte-Süd (31-34): 990 Angebotsstunden
Streetwork im Südviertel – Diakonisches Werk e.V.
Mitte-Nordost (43-47): 660 Angebotsstunden
Aufsuchende Jugendsozialarbeit Mitte Nordost - Caritasverband für die Stadt Münster
Angebote der Jugendsozialarbeit
Maßnahme
Standort/Träger Umfang
Förderinsel Overbergschule Overbergschule 0,5 Stelle
Förderinseln Johannisschule Johannisschule 0,5 Stelle
Förderinsel Dreifaltigkeitsschule15 Dreifaltigkeitsschule 0,5 Stelle
Förderinseln Gottfried-v.-Cappenberg-Schule16 G.v.C. Schule 0,5 Stelle
Jugendhilfe an der Geistschule Geistschule 0,5 Stelle
Jugendhilfe an der Albert-Schweitzer-Schule AS-Schule 0,5 Stelle
Jugendhilfe an Grundschulen Matthias-
Claudius-Schule, Hermann-Schule
EB Süd e.V. 0,5 Stelle
Jugendhilfe an der Fürstenbergschule Fürstenbergschule 0,5 Stelle
Jugendwerkstatt im Jib Caritasverband für die Stadt
Münster –JAZg gmbH
2,75 Stellen
Migrationshilfen Theißingstr, Fr.-Ebert.-Str.,
Hafenstr., Dammstr.
Stadt Münster 13,5 h/Woche
Migrationshilfen Hoppengarten Bunter Kinder Verein e.V. 8h/Woche
Pro-B-Klasse der Geistschule EB Süd e.V. 0,75 Stelle
Soziale Gruppenarbeit Streetwork – Stadt MS 3 h/Woche
UVAS-Projekt in der Geistschule Diakonisches Werk 0,5 Stelle
Seht Münster E.V. Alte Dechanei
Lebenshilfe Münster e.V. - Freizeitbereich Alte Dechanei
15ab Schuljahr 2014/15.
16ab Schuljahr 2014/15.
50
51
Angebote der Jugendverbandsarbeit
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk Mitte.
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten -
Angebote Teilnehmende
abs. in %
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 143 2,03%
Freizeiten und Begegnungen 1.134 16,11%
Offene und mobile Angebote 0 0,00%
Qualifizierung und Bildung 87 1,24%
Mitte 1.364 19,38%
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsfeld Verteilung
Begegnung und Kommunikation 29,73%
Kreative Angebote 19,36%
Kulturelle Angebote 15,41%
Medienpädagogische Angebote 7,69%
Beratungsangebote 6,54%
Geschlechtsspezifische Angebote 3,88%
Angebote in Sport und Spiel 3,45%
Interkulturelle Angebote 3,27%
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 2,87%
Partizipative Angebote 1,77%
Mobile Angebote 1,69%
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 1,52%
Arbeitsweltbezogene Angebote 1,11%
Schulbezogene Angebote 0,89%
Verantwortung für den Sozialraum 0,54%
Integrative Angebote 0,28%
Gesamt 100,00%
51
52
Besucherdaten
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
insgesamt weiblich männlich
abs. % abs. % abs. %
06 – 11 Jahre 246 20,64% 138 56,10% 108 43,90%
12 – 14 Jahre 195 16,36% 102 52,31% 93 47,69%
15 – 17 Jahre 248 20,81% 116 46,77% 132 53,23%
18 – 20 Jahre 503 42,20% 275 54,67% 228 45,33%
Summe 1.192 100,00% 631 52,94% 561 47,06%
Verteilung der Angebotsstunden Mitte
Statistischer
Bezirk
Angebotssoll der
OKJA
(Grundversorgung)
Angebotsstunden
in der OKJA
aktuell
Differenz
Angebotsstunden
für die aufsu-
chende Arbeit
abs. abs. in % abs. abs.
Altstadt 611,75 1.710,00 3,58% 1.098,25
Innenstadtring 4.100,34 6.030,00 12,63% 1.929,66 1.650,00
Mitte-Süd 3.261,86 3.165,00 6,63% -96,86 990,00
Mitte-Nordost 3.822,14 2.535,00 5,31% -1.287,14 660,00
Mitte 11.796,08 13.440,00 28,16% 1.643,92 3.300,00
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
100
200
300
400
500
600
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich
männlich
52
53
5.1.3 Analysen
Der Stadtbezirk Mitte weist einen Überhang an Angebotsstunden in Höhe von insg e-
samt 1.643,92 Stunden auf. Nac h wie vor sind die Stadtgebiete „Altstadt“ und der I n-
nenstadtring insgesamt gut ver sorgt. I m Innenstadtring sprechen die Einrichtungen
„Jugendzentrum im Paul -Gerhardt-Haus“ sowie das „Jugendinformations - und Bil-
dungszentrum“ (Jib), bedingt durch ihre zentrale Lage und ihre besonderen zielgru p-
penspezifischen Angebote, Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet an – die An-
gebotsstunden werden allerdings standortbezogen zugeordnet. Durch eine Neuorgani-
sation der Kinder - und Jugendarbeit der katholisch en Kirchengemeinde Liebfrauen -
Überwasser wird der bisherige Angebotsstundenüberhang in diesem Stadtgebiet z u-
künftig reduziert. D ie Kirchengemeinde führt allerdings weiterhin über die Richtlinie n-
förderung ein bedarfsgerechtes offenes Angebot für Kinder und Jugendliche durch.
Im Gebiet Mitte -Süd und Mitte -Nordost konnten die Defizite an Angebotsstund en auf-
gearbeitet werden. D ie Personalstunden der hauptamtlichen Kraft in der Kinder - und
Jugendeinrichtung “TEO“ (kath. Kirchengemeinde St. Joseph -Münster-Süd) im Bezirk
Mitte Süd wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012 auf 29,5 Stunden
erhöht. Die wöchentliche Öffnungs- und Angebotszeit der Einrichtung konnte hierdurch
erhöht werden. Zusätzlich konnte das Angebot der ganztägigen Ferienbetreuungsa n-
gebote in den Sommerferien erweitert werden. So konnt e das Angebotsstundendefizit
im Bezirk Mitte -Süd neben der bereits vorhandenen K ompensation durch die aufsu-
chende Jugendsozialarbeit der Diakonie sowie der Angebotsstruktur der kinderpäd a-
gogischen Einrichtung ABI Südpark bedarfsgerecht aufgearbeitet werden.
Das Stadtgebiet Mitte -Nordost wies in den verg angenen Jahren ein Defizit innerhalb
der Angebote der Kinder - und Jugendarbeit auf. Die eingesetzte ½ Personalstelle für
die aufsuchende Jugend sozialarbeit hat sich bewährt. Im November 2011 wurde die
neue kinderpädagogische Einrichtung auf dem Gelände der Pötterhoek- und Erich -
Kästner-Schule eröffnet. Der „Kindertreff am Pötterhoek“ ist seit Beginn von den Ki n-
dern des Stadtteils sehr gut frequentiert . Die Öffnungszeiten der Einrichtung sind auf
die Öffnungszeiten der Grundschulen abgestimmt – die Einrichtu ngsräume werden
regelmäßig auch für Angebot e der Pötterhoekschule und des offenen Ganztags g e-
nutzt. Die Einrichtung ist ein sehr gutes Beispiel für die enge Verzahnung der offenen
kinderpädagogischen Angebote mit dem OGS - Angebot der Grundschule.
Im Stadtgebiet Mitte leben nach wie vor überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendli-
che in Haushalten Alleinerziehender – hier soll weiterhin mit einer gut ausgebauten
Angebotsstruktur den entsprechenden Bedarfslagen der Kinder, Jugendlichen und ju n-
gen Erwachsenen im Bezirk Rechnung getragen werden.
53
54
5.1.4 Handlungsempfehlungen
Bezirk Mitte – Handlungsziele und Maß-
nahmeplanung
Arbeitsschritte/Kennzahlen
Treffpunkte von Jugendlichen
Bestandsaufnahme von öffentlichen Treffpunkten von
Jugendlichen und Anpassung der Angebote im Rah-
men der AJSA und OJKA.
Die Einrichtungen der OKJA und AJSA des Be-
zirks Mitte führen im Jahr 2015 ff unter Beteiligung
von Jugendlichen der Stadtteile (sowie der Kon-
taktstelle des Jugendrats des Bezirks Mitte) eine
Bestandserhebung öffentlicher Plätze unter ju-
gendspezifischen Aspekten durch
Überprüfung der jugendgerechten Ausgestaltung öf-
fentlicher Plätze und der Notwendigkeit einer fachli-
chen Begleitung der Treffpunkte.
Im Anschluss an die Bestandserhebung (2015 ff)
werden bereits bestehende Standards zur jugend-
spezifischen Ausgestaltung öffentlicher Plätze und
Treffpunkte überprüft, und aus pädagogisch-
fachlicher sowie jugendspezifischer Sicht entspre-
chend weiterentwickelt
In drei Sitzungen der beteiligten Einrichtungen
werden die Ergebnisse zusammengetragen und in
einer Bezirkssitzung allen Einrichtungen der OKJA
und AJSA des Bezirks Mitte vorgestellt
Die Ergebnisse werden dem Amt für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung und Verkehrsplanung sowie
dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz der
Stadt Münster zur Verfügung gestellt
Qualitätsmanagement
Weiterführung der Qualitätssicherung der Angebote im
Rahmen des Wirksamkeitsdialogs.
Weiterentwicklung und Aktualisierung der Datenerhe-
bung und des Berichtswesens.
In 2x jährlich stattfindenden Bezirkssitzungen der
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ge-
meinsam mit der aufsuchenden Jugendsozialar-
beit werden verschiedene Segmente des Wirk-
samkeitsdialogs überprüft – die Arbeitsergebnisse
werden an die Fachstelle Kinder- und Jugendför-
derung/Offene Ganztagsschulen zur weiteren Be-
arbeitung vermittelt
Flexibilisierung der Einrichtungen der offenen Kinder-
und Jugendarbeit sowie der Aufsuchenden Jugendso-
zialarbeit in Bezug auf die Zielgruppe der Jugendli-
chen.
Die Einrichtungen der OKJA und AJSA des B e-
zirks Mitte Nordost führen eine Analyse der alters-
spezifischen Inanspruchnahme der Angebote von
Kindern und Jugendlichen durch
Auf dieser Grundlage überprüfen die Einrichtu n-
gen der OKJA und AJSA des Gesamtbezirks die
Weiterentwicklung flexibler und bedarfsgerec hter
Angebote insbesondere für Jugendliche. Bei di e-
sem Prozess wird die Mobilität dieser Alterszie l-
gruppe fachlich intensiver fokussiert. In den B e-
zirkssitzungen werden die Ergebnisse ausgewe r-
tet und bedarfsorientiert umgesetzt. Hierbei we r-
den Einrichtungen des Bezirks Mitte, die jugen d-
spezifische bzw. angebotsspezifische Leistungen
mit stadtweitem Einzug vorhalten, fortlaufend ei n-
bezogen
Aufsuchende Jugendsozialarbeit: Weiterführung der
Qualitätssicherung der Angebote.
Das mobile Angebot für Jugendliche des Stadtteils
wird auf Wunsch der Jugendlichen im Winter ein-
mal wöchentlich in (wechselnden) kooperierenden
Einrichtungen der OKJA im Gebiet Mitte Nordost
54
55
durchgeführt
Stadtweit agierende Einrichtungen im Bezirk Mitte:
Umstellung des Berichtswesens (auch des Förder-
plans) hinsichtlich der OKJA – Einrichtungen mit
stadtweitem Einzug: zukünftige Zuordnung: „Stadtweite
Einrichtungen“ installieren, um Angebotsstundenmin-
deststandards in Stadtteilen realistischer analysieren
und planerisch verarbeiten zu können.
Die Einrichtungen des Bezirks Mitte (OKJA und
AJSA) erstellen mit der Jugendförderung einen
Entwurf zur Umstellung des Berichtswesens und
entsprechend der Datenlage
Ferienangebote für Kinder und Jugend-
liche
Bedarfsgerechter stadtteilbezogener Ausbau der Feri-
enbetreuungsangebote: Ganztägige Ferienbetreuung
für Grundschulkinder, Betreuungsangebote für Kinder
der 5. und 6. Klassen, Ferienprogramme, Offene Fer i-
enangebote für Jugendliche.
Kinder- und Jugendinformationsveran-
staltungen („Jugendmesse“)
Nach erfolgreicher Initiierung einer Jugendinformati-
onsveranstaltung in einer weiterführenden Schule des
Stadtteils Mitte-Süd (Pilotveranstaltung „Jugendinfor-
mationsmesse“ in der Karl-Wagenfeld-Realschule):
Im Bezirk Mitte-Nordost werden ähnliche Veranstaltun-
gen durchgeführt. Ziel ist die Information von Kindern
und Jugendlichen zu den Themenfeldern außerschuli-
sche Freizeit, Bildung und Beratungsangebote.
Die Einrichtungen der OKJA und der AJSA sowie
die Sport- und weitere Vereine und weitere Verei-
ne führen eine Jugendinformationsveranstaltung
an einer weiterführenden Schule im Bezirk Mitte
Nordost durch
Die Einrichtungen der OKJA mit kinderpädagogi-
schen Angebotsschwerpunkten führen eine ent-
sprechende Veranstaltung an einer Grundschule
im Bezirk Mitte Nordost durch
Kooperation Kinder- und Jugendarbeit
und Schule
Umsetzung der stadtteilorientierten Kooperationsve r-
einbarung im Südviertel (mit Schulen und der Ber a-
tungsstelle im Südviertel).
Die beteiligten Einrichtungen führen einmal jähr-
lich eine Auswertung der Kooperationsprojekte im
Sinne der Qualitätsentwicklung durch
Die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuche n-
den Jugendsozialarbeit und den Grundschulen sowie
den weiterführenden Schulen wird weiter ausgebaut.
siehe „Kinder- und Jugendinformationsveranstal-
tungen“
Partizipation
Überprüfung der bisherigen Beteiligungsformen in der
Kinder- und Jugendarbeit und Anpassung an die All-
tagsbelange der Kinder und Jugendlichen.
Die Einrichtungen der OKJA und AJSA untersu-
chen Formen der ehrenamtlichen Beteiligung und
personellen Unterstützung ihrer Angebote und
Projekte und passen die Akquise und Beteiligung
ehrenamtlich tätiger Jugendlicher und junger Er-
wachsener alltagsbezogen an. Die Bearbeitung
erfolgt in den Einrichtungen – die Ergebnisse wer-
den in einer Bezirkssitzung zusammen getragen
Die Einrichtungen des Bezirks Mitte werden eine Be-
standsaufnahme der Beteiligungsformen und -themen
sowie eine Überprüfung der Beteiligungsinstrumente
vornehmen: Einheitliche Analyse, gemeinsame Metho-
denentwicklung.
Die Einrichtungen der OKJA und AJSA führen
eine Bestandsaufnahme der Beteiligung von Kin-
dern und Jugendlichen an der Gestaltung der ein-
richtungsbezogenen Angebotsstruktur durch. Best
practice – Formen der Beteiligung in den Bezirks-
treffen vorgestellt, und eine entsprechende Me-
thodenentwicklung dokumentiert
55
56
Jugendrat
Die Jugendrat -Kontaktstelle wird vom Jugendrat bei
der Initiierung von Bedarfsabfragen zu Angeboten der
Kinder- und Jugendarbeit unterstützt.
Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährli-
chen Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und
Vertreter des Jugendrates ein
Für bezirksbezogene Angelegenheiten des Jugendr a-
tes wird die Bereitstellung eines finanziellen Budgets
geprüft, das in der Kontaktstelle zur Verfügung steht.
Inklusion
Schulung der Fachkräfte in der OKJA und JSA. Im Zeitraum von 2015 bis 2019 werden für die
Einrichtungen der OKJA und AJSA des Bezirks
Mitte 3 Fortbildungsveranstaltungen mit folgenden
Inhalten durchgeführt:
Pädagogische Anforderungen verschiedener
Förderbedarfe
Versicherungsrechtlichen Aspekte, insbesondere
in offenen Angeboten
Personelle und einrichtungsbezogene Ressour-
cen: Überprüfung einrichtungsspezifischer Rah-
menbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen in
der Umsetzung inklusiver Kinder- und Jugendar-
beit
Finanzielle Fördermöglichkeiten: Einzelfall- und
einrichtungsbezogen
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Ausstattung
der Ferienbetreuungsangebote der OKJA – insbeson-
dere der OGS-Angebote. Die Lebenshilfe Münster e.V.
ist in die Federführung der Planungen einbezogen
(Projektförderung durch Aktion Mensch).
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientierter
Ferienbetreuungsangebote.
Die Lebenshilfe Münster e.V. ist in die Federführung
der Planungen einbezogen (Projektförderung durch
Aktion Mensch).
Erstellung eines (Bedarfs-)Berichtes aus Sicht der OK-
JA zur Umsetzung inklusiver Angebote in den Einrich-
tungen (Erhebung inklusiver Angebote – Bestandsauf-
nahme).
Konzeptionsentwicklung: Die Einrichtungen der
OKJA und AJSA des Bezirks Mitte überprüfen in
diesem Themenfeld die einrichtungsspezifischen
Konzepte im Segment: „Offenheit der Angebote“.
Die Konzeptionsentwicklung wird von den Fach-
beratungskräften begleitet, und in einer Sitzung
der AG „Inklusion“ der AG 78 thematisch aufge-
griffen. 2015 ff
Durchführung einer Bezirkssitzung zum Thema:
„Inklusion“ in Anknüpfung an den Münsteraner Ak-
tionsplan in den Angebotsschwerpunkten „Kinder-
pädagogik“ sowie „(aufsuchende) Ju-
gend(sozial)arbeit“ (2015 ff)
In den Einrichtungen des Bezirks Mitte werden mit
den kooperierenden Initiativen Inklusionschecks
der räumlichen und materiellen Ressourcen
durchgeführt– Überprüfung der Aufnahme der Ein-
richtungen in die „Komm-Datenbank Münster“
Weiterentwicklung der Vernetzung und Kooperation mit
Einrichtungen und Institutionen an der Schnittstelle:
Eingliederungs- und Behindertenhilfe.
Siehe Netzwerkarbeit
Netzwerkarbeit
56
57
Weiterentwicklung der Vernetzung mit den Einrichtun-
gen der OKJA sowie weiterer Akteure der Stadtteile.
Die Netzwerkarbeit der OKJA und AJSA im Bezirk
Mitte wird im Sinne der Präventionskette:“ Kein
Kind zurücklassen“ qualitativ verstetigt
Im Themenfeld „Inklusion“ wird einmal jährlich ein
Bezirkstreffen mit kooperierenden Institutionen
durchgeführt (z.B. Lebenshilfe Münster e.V., SeHt
Münster e.V.)
Im Themenfeld „Gender“ wird „Track e.V. – Ju-
gendtreff für LSBTI – Jugendliche“ in die beste-
henden Gremien eingebunden (Vorstellung des
Konzepts in allen jugendrelevanten Arbeitskreisen
des Bezirks)
57
²³
²³
²³
²³
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KuJ Schule, Jugend, Kids & Co e. V.
Villa Interim
Droste-Hauptschule
Förderinsel Michaelschule
Förderinsel Peter-Wust-Schule
JE Top
KuJ La Vie
JT St. Theresia
KuJ St. Sebastian
KuJ AWO - Albatros
KuJ Anne-Jakobi-Haus
KuJ Fachwerk Gievenbeck
KuJ Paulushof - St. Anna
Außenstelle KuJ St. Sebastian
Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand: 01.01.2014
West
58
5.2 Bezirk West
5.2.1 Bevölkerungsstruktur
Bevölkerung
insgesamt
6-20 Jährige
insgesamt
6-20 Jährige
männlich
6-20 Jährige
weiblich
6-20 Jährige
ausländisch
6-20 Jährige
Migration
58.669
9.997 5.006 4.991 669 2.637
24,42 % 50,08 % 49,92 % 21,64 % 24,32 %
Stand: 31.12.2012 - Bei Erstellung des Jugendförderplans lagen Bevölkerungsdaten 2013 noch nicht vor.
5.2.2 Bestandsdaten
Übersicht der Einrichtungen
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Aufsuchende Jugendsozialarbeit
Gievenbeck/Sentrup (51-52): 4.530 Angebotsstunden
Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck
Top - Gescherweg
La Vie - Treffpunkt Gievenbeck
Kinder- und Jugendzentrum St. Theresia
Mecklenbeck (54): 1.510 Angebotsstunden
Kinder- und Jugendzentrum Paulushof, St. Anna
Jugendtreff am Skaterpark/Spielmobil
Albachten (56): 990 Angebotsstunden
Kinder- und Jugendeinrichtung Albatros
Roxel (57): 990 Angebotsstunden
Jugendzentrum im Anne-Jakobi-Haus
Nienberge (58): 990 Angebotsstunden
Kinder- und Jugendzentrum St. Sebastian, „Jugi“
Gievenbeck/Sentrup (51-52): 660 Angebotsstunden
Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW e.V.
West (VSE) in Gievenbeck
Mecklenbeck (54) und Albachten (56): 360 Angebotsstunden
Verein sozialintegrativer Projekte e.V. Münster (Albachten und Mecklenbeck)
58
59
Angebote der Jugendsozialarbeit
Maßnahme Standort/Träger Umfang
Soziale Gruppenarbeit Verbund Sozialtherapeutischer Einrich-
tungen NRW e.V.
3 Std./Woche
Jugendhilfe Augustin-Wibbelt-
Schule
Augustin-Wibbelt-Schule 0,5 Stelle
Jugendhilfe Droste-Hauptschule Droste-Hauptschule 0,5 Stelle
Förderinsel Michaelschule17 Michaelschule 0,5 Stelle
Förderinsel Peter-Wust-Schule Peter-Wust-Schule/
Verein Schule, Jugend, Kids & C. e.V.
0,5 Stelle
MigrationshilfenDülmener Str. 8 h/Woche
Angebote der Jugendverbandsarbeit
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk West.
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten -
Angebote Teilnehmende
abs. in %
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 359 5,10%
Freizeiten und Begegnungen 1.132 16,08%
Offene und mobile Angebote 0 0,00%
Qualifizierung und Bildung 53 0,75%
West 1.544 21,94%
17ab Schuljahr 2014/15.
59
60
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsfeld Verteilung
Begegnung und Kommunikation 42,93%
Geschlechtsspezifische Angebote 11,13%
Kreative Angebote 10,25%
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 7,89%
Angebote in Sport und Spiel 5,85%
Medienpädagogische Angebote 4,38%
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 4,18%
Kulturelle Angebote 3,86%
Verantwortung für den Sozialraum 2,82%
Arbeitsweltbezogene Angebote 2,16%
Mobile Angebote 1,77%
Partizipative Angebote 1,63%
Beratungsangebote 0,74%
Interkulturelle Angebote 0,41%
Gesamt 100,00%
Besucherdaten
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
insgesamt weiblich Männlich
abs. % abs. % abs. %
06 – 11 Jahre 450 54,95% 192 42,67% 258 57,33%
12 – 14 Jahre 248 30,28% 80 32,26% 168 67,74%
15 – 17 Jahre 92 11,23% 34 36,96% 58 63,04%
18 – 20 Jahre 29 3,54% 10 34,48% 19 65,52%
Summe 819 100,00% 316 38,58% 503 61,42%
60
61
Verteilung der Angebotsstunden
Statistischer
Bezirk
Angebotssoll der
OKJA (Grundver-
sorgung)
Angebotsstunden in
der OKJA
aktuell
Differenz
Angebotsstunden
für die aufsu-
chende Arbeit
abs. abs. in % abs. abs.
Gievenbeck/
Sentrup 5.251,17 4.530,00 9,49% -721,17 660,00
Mecklenbeck 1.408,35 1.510,00 3,16% 101,65
Albachten 1.232,13 990,00 2,07% -242,13 360,00
Roxel 1.455,81 990,00 2,07% -465,81
Nienberge 933,14 990,00 2,07% 56,86
West 10.280,59 9.010,00 18,88% -1.270,59 1.020,00
5.2.3 Analysen
Gievenbeck/Sentrup
Im Rahmen der Handlungsempfehlung für Gievenbeck wird seit 2010 die aufsuchende
Jugendsozialarbeit mit 19,5 Stunden durchgeführt. Das rechnerische Defizit der Ange-
botsstunden in Gievenbeck ist somit ausgeglichen. Allerdings sind die Planu ngen im
Rahmen des Konversionsprozesses der militärischen Nutzungsflächen für Gievenbeck
noch nicht abgeschlossen und müssen bei den Planungen in den nächsten Jahren
berücksichtigt werden.
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich
männlich
61
62
Roxel
In Roxel ist eine rechnerische Unterversorgung mit 465,81 Angebotsstunden zu ve r-
zeichnen. Hinzu kommt eine leichte Zunahme der Bevölkerung bei den 0 -18 Jährigen.
Diese Entwicklung erfordert eine Prüfung und ggf. Anpassung der Angebotsstunden.
Geplant ist der Neubau einer Flüchtlingseinrichtung für 2014 mit ca. 50 Plätzen. Auch
hier ist eine Prüfung der Angebote für Kinder und Jugendliche notwendig.
Mecklenbeck
Trotz der zukünftigen Baugebiete am Brockmannweg und auf dem Areal zwischen
Weseler Straße und „Schwarzer Kamp“ wird sich die Bevölkerungsentwicklung wegen
der sinkenden Geburt enrate nur wenig ändern. Geplant ist, die Wohnungen am
„Schwarzen Kamp“ abzureißen und Ersatzwohnraum zu errichten. Im Sinne der b e-
zirksbezogenen Handlungsempfehlung en muss auch hier die Entwicklung entspre-
chend begleitet werden.
Eine auf vier Jahre befristete Modellstelle zur Vernetzung von Schulen und Angeboten
der offenen Kinder - und Jugendarbeit des Vereins „Schule , Jugend, Kids & Co. e.V. “
wurde 2013 neu geschaffen . Aufgabe dieser Stelle ist es, die Kooperation Schule und
Jugendhilfe im Stadtteil aufzubauen/ weiterzuentwickeln und insbesondere die Übe r-
gänge von der Grundschule zu weiterführenden Schulen zu begleiten.
Die Angebotsstunden für Jugendliche wurden durch die aufsu chende Jugendsozialar-
beit für Mecklenbeck und Albachten zusätzlich erweitert.
Für die Kinder- und Jugendarbeit der Kinder- und Jugendeinrichtung Paulushof wird es
durch den geplanten Abriss und Neubau zwischenzeitlich eine Übergangslösung g e-
ben müssen. Für die Bauphase ist sicherges tellt, dass Angebote für Kinde r und J u-
gendliche weiterhin stattfinden.
Albachten und Nienberge
In Albachten und Nienberge sind Entwicklungen aufgrund der bestehenden bzw. neu
zu bauenden Flüchtlingseinrichtung zu berücksichtigen und entsprechend zu begleiten.
62
63
5.2.4 Handlungsempfehlungen
Bezirk West – Handlungsziele und Ma ß-
nahmeplanung
Arbeitsschritte/Kennzahl
Migrationshilfen
Initiierung von Projekten zur Integration von Kindern und
Jugendlichen aus Flüchtlingseinrichtungen, um den Kindern
und Jugendlichen einen leichteren Zugang zu den Angebo-
ten der OKJA ermöglichen.
Die Kinder- und Jugendeinrichtung St. Sebastian
führt ein Fotoprojekt für Jugendliche in Nienberge
durch
Gemeinsam mit der aufsuchenden Jugendsozialar-
beit sowie der OKJA wird der Aufbau einer multikul-
turellen Fußballgruppe angestrebt
Die Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit führen
einen „Tag der offenen Tür“ für alle Stadtteilbewoh-
nerinnen und -bewohner durch (2015 ff)
Kontaktaufnahme zu den Flüchtlingseinrichtungen bzw. der
Menschen mit Migrationsvorgeschichte im Stadtteil.
Handbuch der Kulturen (durch AK), Thema in den
AKs aufgreifen
Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern. Zur Alltags- und Freizeitunterstützung von Kindern
und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien werden eh-
renamtliche Jugendliche mobilisiert und geschult -
entsprechend des klassischen „Patenmodells“ in der
ehrenamtlichen Arbeit
Entwicklung von Projekten unter Berücksichtigung der ku l-
turellen Hintergründe.
Kinder und Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte sollen
bei der Entwicklung ihre r Freizeitmöglichkeiten und Z u-
kunftsperspektiven in Albachten einbezogen werden, um
frühzeitig und aktiv die eigene Integration zu gestalten und
somit Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Projekte initiieren zur Unterstützung des Migrationsleitbildes
der Stadt Münster.
Akquise von Paten / Brückenperson für den Dialog
von Flüchtlingseinrichtung und Einrichtungen der
OKJA und weiteren Einrichtungen
Zusammenarbeit mit den Flüchtlingseinrichtungen vor Ort;
Kooperation mit dem kommunalen Integrationszentrum.
Die stadtteilorientierten sowie jugendspezifischen
Arbeitskreise informieren sich im Sinne der Netz-
werkarbeit über die Aufgaben des kommunalen In-
tegrationszentrums sowie weiterer Kooperations-
partner im Themenfeld “Migration“ und speziell über
die Aufenthaltsbedingungen von Flüchtlingen
Ferienangebote für Kinder und Jugendliche
Bedarfsgerechter stadtteilbezogener Ausbau der Ferienb e-
treuungsangebote:
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder, Betreu-
ungsangebote für Kinder der 5. und 6. Klassen, Ferienpro-
gramme, Offene Ferienangebote für Jugendliche.
Verlässliche Ferienbetreuung für Kinder ab der 5.
Klasse
Erstellung stadtteilbezogener Bedarfe auf der Grundlage
von Anmeldelisten.
Evaluierung der Angebotsstruktur der O K-
JA
63
64
Weiterentwicklung von werkstattähnlichen Projekten –
selbst organisiert, zeitlich begrenzt, zielorientiert, freiwillig.
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte auf ande-
re Stadtteile übertragbar sind.
In mindestens einem Bezirkstreffen wird ein fachli-
cher Austausch über „Best-Practice“ – Projekte für
Kinder und Jugendliche durchgeführt – ebenso wird
die Übertragbarkeit auf jeweils andere Stadtgebiete
des Bezirks West geprüft
Entwicklung von Angeboten, die auf die schnelle und viel-
fältige mediale Veränderung bezogen sind (Kinder, Jugend-
liche, Eltern).
Nutzung verschiedener Medienplattformen in Gi e-
venbeck
Fortbildungen für Mitarbeiter/innen
OKJA - Mecklenbeck
Entwicklung von Beteiligungsprojekten und Aktionen zur
Gestaltung der neuen Einrichtung und des Überganges.
kulturpädagogische Projekte zum Übergang
Überplanung der Einrichtung Paulushof (Neuausrichtung,
Begleitung und Anpassung des Konzeptes).
OKJA - Albachten
Reaktion auf große Anzahl sozial benachteiligter und auffäl-
liger Kinder.
Durchführung von Sozialen Kompetenztrainings
Infrastruktur Gievenbeck
Überprüfung der Angebote und Anpassung der Angebote
im Rahmen der Konversionsflächenentwicklung.
Jugendhilfe und Schule
Die OKJA reagiert auf die sich ändernden Rahmenbedi n-
gungen durch die Ganztagsschule.
Bedarfsanalyse in den Einrichtungen
Ausbau der Kooperationsvereinbarungen mit Grundsch u-
len.
Die bestehenden Schnittpunkte in der Zusammenarbeit
zwischen Schule und Jugendhilfe werden überprüft.
Entwicklung von verlässlichen Angeboten in den Schulferi-
en ab der 5. Klasse in Mecklenbeck.
Offene Treffangebote in den Ferien
Ferienbetreuung im Jugendtreff (ab 5. Klasse)
Gestaltung des Überganges zur weiterführenden Schule mit
dem Blick darauf, die Kinder in den Freizeitangeboten vor
Ort (Mecklenbeck) zu halten.
Kooperation mit weiterführenden Schulen, die von
Kinder und Jugendlichen aus Mecklenbeck besucht
werden
Partizipation
Kinder und Jugendliche für die Mitgestaltung und Mitve r-
antwortung im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit gewinnen und aktiv beteiligen.
Zusammenarbeit/Beteiligung mit dem Sachau s-
schuss Jugend
Minirat im Treff Albachten
Angebote und Unterstützung, um Treffbesucher für das
Ehrenamt zu motivieren und zu gewinnen.
Planungsteam der OKJA in Mecklenbeck, Ziel ist die
Gewinnung von Ehrenamtlichen
Aufsuchende Jugendsozialarbeit
Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen, Ausgren-
zungen, Konflikten im Stadtteil; junge Menschen befähigen,
ihre persönlichen und kollektiven Lebenssituationen insbe-
sondere im Konfliktfall, selbst bewältigen zu können.
Ad-Hoc-Projekte: schnelle Hilfen initiieren
Informelle Jugendtreffpunkte im Stadtteil sind bekannt und Treffpunktstadtplan entwickeln und ständig aktual i-
64
65
werden fortlaufend aufgesucht. sieren
Die aufsuchende Jugendarbeit wird an der Persönlichkeits-
entfaltung von Jugendlichen arbeiten und Prozesse in den
Blick nehmen, die die Entwicklung junger Menschen ge-
fährden.
konkrete Einzelfallhilfen einrichten und ggfs. Weite r-
leiten
Enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen vor Ort und
Abstimmung von Präsenszeiten.
Die Präsenszeit der aufsuchenden Jugendsoziala r-
beit in den Ferien wird mit der OKJA abgestimmt
Netzwerkstruktur
Überprüfung der Vernetzung und Unterstützung der institu-
tionellen Zusammenarbeit aller sozialen Einrichtungen vor
Ort.
je nach Stadtteil 4 bis 8 mal pro Jahr
neue Träger/Einrichtungen stellen sich vor
Inklusion
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OKJA.
Fortbildungen zu Behinderungsformen und dem prakti-
schen Umgang mit diesen.
Planung und Durchführun g von Fortbildungsvera n-
staltungen
Durchführung eines Inklusionschecks in den Ei n-
richtungen
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtungen für
das Thema sensibilisiert.
Informationsgespräche in den Einrichtungen mit
einem qualifizierten Personalpools (durch die Tr ä-
ger/Vereine/Institutionen der Behindertenhilfe)
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Ausstattung der
Ferienbetreuungsangebote der OKJA – insbesondere der
OGS - Angebote.
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientier-
ter Ferienbetreuungsangebote
Jugendrat
Die Jugendrat-Kontaktstelle wird vom Jugendrat bei der Ini-
tiierung von Bedarfsabfragen zu Angeboten der Kinder- und
Jugendarbeit unterstützt. Für bezirksbezogene Angelegen-
heiten des Jugendrates wird die Bereitstellung eines finan-
ziellen Budgets geprüft, das in der Kontaktstelle zur Verfü-
gung steht.
Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährlichen
Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und Vertreter
des Jugendrates ein
Die Jugendarbeiter stellen sich dem Jugendrat in der
Jugendrat-Kontaktstelle vor
Die Bereitstellung eines bezirksbezogenen finanziel-
len Budgets wird geprüft
65
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
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Hauptschule Coerde
Waldschule Kinderhaus
Förderinsel Norbertschule
Förderinsel Melanchthonschule
Förderinsel Paul-Schneider-Schule
Aufsuchende Jugendsozialarbeit Waldspielplatz
KE Feez
KuJ Wuddi
KuJ Sprakel
KuJ DRK Coerde
JT "Die Hütte"
JE Jugendsalon
KuJ HOT Coerde
Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand: 01.01.2014
Nord
66
5.3 Bezirk Nord
5.3.1 Bevölkerungsstruktur
Bevölkerung
insgesamt
6-20 Jährige
insgesamt
6-20 Jährige
männlich
6-20 Jährige
weiblich
6-20 Jährige
ausländisch
6-20 Jährige
Migration
28.971 4.849 2.448 2.401 731 2.229
11,84 % 50,48 % 49,52 % 23,56 % 20,56 %
Stand: 31.12.2012 - Bei Erstellung des Jugendförderplans lagen Bevölkerungsdaten 2013 noch nicht vor .
5.3.2 Bestandsdaten
Übersicht der Einrichtungen
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Coerde (61): 3.165 Angebotsstunden
DRK-Jugendtreff Coerde
Kinder- und Jugendzentrum „Haus der offenen Tür“ (HoT) Coerde
Kinderhaus (62-63): 4.425 Angebotsstunden
Jugendheim „Die Hütte“
Städtischer Bauspielplatz „Feez“
Jugendzentrum „Jugendsalon“
Städtisches Kinder- und Jugendzentrum „Wuddi“
Sprakel (68): 990 Angebotsstunden
Jugendzentrum Sprakel
Aufsuchende Jugendsozialarbeit
Coerde (61): 825 Angebotsstunden
Aufsuchende Jugendsozialarbeit, HoT Coerde
VSE NRW e.V., Jugendhilfeeinheit Nord
Kinderhaus (62-63): 660 Angebotsstunden
Städtisches Kinder- und Jugendzentrum Wuddi
Sprakel (68): 360 Angebotsstunden
DRK-Jugendtreff Coerde
66
67
Angebote der Jugendsozialarbeit
Maßnahme Standort/ Träger Umfang
Soziale Gruppenarbeit in Kinderhaus Caritasverband Münster 3 h/Woche
Soziale Gruppenarbeit in Coerde VSE NRW e.V. Jugendhilfeeinheit
Nord
3 h/Woche
Jugendhilfe an Förderschulen Uppenbergschule 0,5 Stelle
Jugendhilfe Waldschule Waldschule Kinderhaus 0,5 Stelle
Jugendhilfe HS Coerde Hauptschule Coerde 0,5 Stelle
Förderinsel Paul-Schneider-Schule Paul-Schneider-Schule18 0,5 Stelle
Förderinsel Melanchthonschule Melanchthonschule 0,5 Stelle
Förderinsel Norbertschule Norbertschule 0,5 Stelle
Angebote der Jugendverbandsarbeit
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk Nord.
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten -
Angebote Teilnehmende
abs. in %
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 15 0,21%
Freizeiten und Begegnungen 283 4,02%
Offene und mobile Angebote 0 0,00%
Qualifizierung und Bildung 40 0,57%
Nord 338 4,80%
18ab Schuljahr 2014/15.
67
68
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsfeld Verteilung
Begegnung und Kommunikation 44,10%
Angebote in den S chulferien/in der Fre i-
zeit 12,65%
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 7,43%
Angebote in Sport und Spiel 7,15%
Beratungsangebote 4,88%
Interkulturelle Angebote 4,83%
Kreative Angebote 3,98%
Mobile Angebote 3,56%
Schulbezogene Angebote 3,18%
Geschlechtsspezifische Angebote 2,95%
Verantwortung für den Sozialraum 2,39%
Kulturelle Angebote 1,20%
Medienpädagogische Angebote 0,93%
Arbeitsweltbezogene Angebote 0,77%
Gesamt 100,00%
Besucherdaten
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
insgesamt weiblich männlich
abs. % abs. % abs. %
06 – 11 Jahre 312 25,96% 144 46,15% 168 53,85%
12 – 14 Jahre 405 33,69% 177 43,70% 228 56,30%
15 – 17 Jahre 351 29,20% 97 27,64% 254 72,36%
18 – 20 Jahre 134 11,15% 44 32,84% 90 67,16%
Summe 1.202 100,00% 462 38,44% 740 61,56%
68
69
Verteilung der Angebotsstunden
Statistischer Be-
zirk
Angebotsstunden-
Soll der OKJA
(Grundversorgung)
Angebotsstunden
in der OKJA
aktuell
Differenz
Angebotsstunden
für die aufsu-
chende Arbeit
abs. abs. in % abs. abs.
Coerde 2.409,21 3.615,00 7,57% 1.205,79 825,00
Kinderhaus 2.841,63 4.425,00 9,27% 1.583,37 660,00
Sprakel 510,96 990,00 2,07% 479,04 360,00
Nord 5.761,80 9.030,00 18,92% 3.268,20 1.845,00
5.3.3 Analysen
Insgesamt hat der Stadtbezirk Nord einen Überhang von insg esamt 3.268,20 Stunden
an Angebotsstunden. Dies ergibt rein rechnerisch 1,5 Vollzeitstellen.
Coerde und Kinderhaus
In diesem Zusammenhang muss aber auf die besondere Sozialstruktur im Bezirk Nord
in Coerde und Kinderhaus verwiesen werden. Die Stadtteileinrichtung Wuddi in Ki n-
derhaus hat über die offene Kinder - und Jugendarbeit hinaus eine Stadtteilzentren -
Funktion. Zu nennen sind hier besondere Ferien - und Freizeitangebote sowie Projekte
und Maßnahmen im Rahmen Programms „Soziale Stadt Kinderhaus“.
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich
männlich
69
70
Die Sozialstrukturdaten für Kinderhaus zeigen auf, dass überproportional viele Kinder
und Jugendliche im Stadtteil unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Insbesonde-
re die Kinder - und Jugendhilfe steht deshalb vor der Herausforderung , in diesem
Wohngebiet so fr üh wie möglich entwicklungsfördernde und präventive Angebote für
die Kinder vorzuhalten. Ziel aller Bemühungen der Träger vor Ort muss es sein, die
bestehenden Angebote deutlicher auf die besondere Situation der Kinder und Jugen d-
lichen zu fokussieren, früh zeitiger auf ihre Problemlagen einzugehen und präventive
und fördernde Unterstützungs angebote auszubauen bzw. weiterzu entwickeln und J u-
gendliche bei Bedarf zielgerichtet weiterzuvermitteln. In diesem Zusammenhang sind
insbesondere die originären Leistungen der offenen Jugendarbeit und der Jugendsoz i-
alarbeit und hier insbesondere die Angebote der schulbezogenen Angebote zu bündeln
und Übergänge systematisch zu begleiten.
Den unterschiedlichen heterogenen Sozialstrukturen in den Quartieren wird auch durch
entsprechende Angebote Rechnung getragen. In Kinderhaus wird durch das „Verstet i-
gungsprogramm Soziale Stadt Kinderha us“ eine halbe Stelle für die „a ufsuchende Ju-
gendsozialarbeit“ gefördert.
Sprakel
Das Jugendzentrum Sprakel wird von den Kindern und Jugendlich en des Stadtteils
sehr gut frequentiert. Die Zusammenarbeit zwischen der Grundschule Sprakel und
dem Jugendzentrum Sprakel bezieht sich vor allem auf die Angebote des offenen
Ganztags und der Ganztagsbetreuung in den Ferien. Der Arbeitskreis Sprakel stellt die
Vernetzung der bestehenden Organisationen und Vereine sicher.
70
71
5.3.4 Handlungsempfehlungen
Bezirk Nord – Handlungsziele und
Maßnahmeplanung
Arbeitsschritte/Kennzahl
Prävention
Aufbau/Sicherung der Präventionsketten im Stadt-
teil für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Ju-
gendhilfe an Schulen und dem OGS – Bereich.
Frühes Erreichen und Fördern mit dem Ziel, die
Bildungsbiographie benachteiligter Kinder und Ju-
gendlicher durch Angebote der Kinder- und Ju-
gendarbeit und Jugendsozialarbeit zu verbessern.
Fachlich verstärkte Auseinandersetzung mit den
Themenkomplexen: Prekäre Lebenslagen, Zusam-
menhang von Bildung und Herkunft, Diversity-
Management
Entwicklung der Projektstruktur zum Modellvorhaben
Fachliches Controlling für das Modellvorhaben auf-
bauen
Netzwerkstruktur
Die bestehenden Netzwerkstrukturen in Kinder-
haus werden unter besonderer Berücksichtigung
des Wohngebietes Brüningheide (631) überprüft.
Das Strukturmodell soll als mögliches methodi-
sches Konzept anderen Stadtteilen zur Verfügung
gestellt werden.
Es wird ein Strukturmodell entwickelt mit dem die
bestehenden Netzwerke und Arbeitskreisstrukturen
erfasst werden
Mit Hilfe des Strukturmodells wird eine mit allen Betei-
ligten optimierte Netzwerkstruktur entwickelt
Übersicht für Angebote der stadtweiten und stadt-
teilorientierten Jugendsozialarbeit.
Der AK Jugend Kinderhaus erarbeitet eine Übersicht
bestehender Bedarfe
Der AK Jugend Kinderhaus entwickelt ein Profil für die
Angebote der Jugendsozialarbeit in Kinderhaus
Einbindung des kommunalen Sozialdienstes in
den Arbeitskreis „Kriminalprävention Coerde“ .
Der KSD in Coerde wird zum AK „Kriminalprävention“
eingeladen
Das Präventionsprojekt „Coenige“ des AK „Kriminal-
prävention“, wird in Kooperation mit dem LWL als
Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit angeboten
Jugendrat
Am Carlo-Schmidt Weg in Kinderhaus wird ein
Bolzplatz auf einer bestehenden Freifläche instal-
liert:
Die Umwandlung der bestehenden Freifläche am
Carlo-Schmidt Weg in einen Bolzplatz wird geprüft.
Im Wohngebet Brüningheide wird auf einem städti-
schen Grundstück ein Bolzplatz eingerichtet
Vor der Brücke auf der Straße „Brüningheide“, von
der Richtung „Schulzentrum“ her kommend, wird
ein „Danke-30-Schild“ installiert:
Die Installierung eines „Danke-Schildes“ wird ge-
prüft.
Der Jugendrat formuliert eine Anregung an die BV
Nord gemäß§ 24 GO NW
Zur stadtweiten Jugendparty „Partyalarm“ für 13-16
jährige in der Jovel-Music-Hall wird ein Shuttle-
Service von und nach Sprakel organisiert:
Die Möglichkeit der Einrichtung eines Busshuttles
vom ländlich gelegenen Sprakel zur stadtweiten
Jugendparty für 13-16 jährige wird geprüft.
In die Prüfung werden weitere ländlich gelegene
Das Jugendzentrum Sprakel unterstützt den Jugend-
rat bei der Umsetzung
71
72
Stadtteile mit einbezogen.
Die Betonfläche des Schulhofs der Grundschule
Sprakel wird teilweise aufgebrochen und durch
neue Spielgeräte, vor allem mit einer großen Klet-
terspinne, kindgerecht gestaltet:
Die kindgerechte Umgestaltung des Schulhofes
der Grundschule Sprakel wird geprüft.
Auf der Straße Am Nienkamp in Höhe Nr. 25, wird
ein „Danke-30-Schild“ installiert:
Die Installierung eines „Danke-Schildes“ wird ge-
prüft.
Der Jugendrat formuliert eine Anregung an die BV
Nord gemäß § 24 GO NW
Die Jugendrat -Kontaktstelle wird vom Jugendrat
bei der Initiierung von Bedarfsabfragen zu Angebo-
ten der Kinder - und Jugendarbeit unterstützt. Für
bezirksbezogene Angelegenheiten des Jugendr a-
tes wird die Bereitstellung ei nes finanziellen Bu d-
gets geprüft, das in der Kontaktstelle zur Verf ü-
gung steht.
Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährlichen
Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und Vertreter
des Jugendrates ein
Die Bereitstellung eines bezirksbezogenen finanziel-
len Budgets wird geprüft
Jugendhilfe und Schule
Die OKJA reagiert auf die sich ändernden Rah-
menbedingungen durch die Ganztagsschule.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erstellt
eine jährliche Statistik der bestehenden OGS-
Angebote
Die bestehenden Schnittpunkte in der Zusammen-
arbeit zwischen Schule und Jugendhilfe werden
überprüft.
Ferienangebote für Kinder und Ju-
gendliche
Bedarfsgerechter stadtteilbezogener Ausbau der
Ferienbetreuungsangebote:
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder,
Betreuungsangebote für Kinder der 5. und 6. Klas-
sen, Ferienprogramme, offene Ferienangebote für
Jugendliche.
Es wird eine Bedarfsabfrage in den relevanten Schu-
len initiiert und Prüfbericht erstellt
Die Angebote der GTB- Ferienbetreuung in Spra-
kel soll auch in kleineren Gruppen erfolgen kön-
nen.
Die bestehende Finanzierung der GTB Ferienbetreu-
ung in Stadtteilen mit „Randlage“ wird überprüft
Migrationshilfen
Initiierung von Projekten zur Integration von Kin-
dern und Jugendlichen aus Flüchtlingseinrichtun-
gen.
In Kinderhaus und Coerde werden Kinder und Ju-
gendliche mit Migrationsvorgeschichte bei der
Entwicklung ihrer Freizeitmöglichkeiten und Zu-
kunftsperspektiven einbezogen, um frühzeitig und
aktiv die eigene Integration zu gestalten und somit
Verantwortung für sich und andere zu überneh-
men.
Der AK Jugend-Kinderhaus und der AK „gefährdete
Kinder und Jugendliche in Kinderhaus“ wird bei Zuzug
von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingseinrich-
tungen aktiv
Der AK Jugend Coerde und der AK „Kriminalpräventi-
on“ in Coerde wird bei Zuzug von Kindern und Ju-
gendlichen aus Flüchtlingseinrichtungen aktiv
Neubaugebiet
Für Familien bzw. Neubürgerinnen und Neubürger
neuer Baugebiete in Sprakel wird eine Begrü-
Der AK Sprakel organisiert eine Informationsveran-
staltung für Familien und Neubürgerinnen und Neu-
72
73
ßungsveranstaltung organisiert. und die Angebote
der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialar-
beit und der Jugendverbandsarbeit vorgestellt.
bürger der neuen Baugebiete
Aufsuchende Jugendsozialarbeit
Abstimmung der Angebote der aufsuchenden Ju-
gendsozialarbeit in Sprakel mit der OKJA.
Die Begleitung des Angebotes „aufsuchende Jugend-
sozialarbeit in Sprakel“ durch eine weibliche Honorar-
kraft wird dem vor Ort festgestellten Bedarf angepasst
Es finden regelmäßige Abstimmungsgespräche mit
dem Jugendzentrum Sprakel statt
Inklusion
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
OKJA unter Einbindung stadtweiter Träger.
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu
Behinderungsformen und notwendigen Handlungs-
kompetenzen
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtun-
gen für das Thema Inklusion sensibilisiert.
Entwickelung eines Leitfadens für Einrichtungen der
offenen Kinder und Jugendarbeit
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Aussta t-
tung der Ferienbetreu ungsangebote der OKJA –
insbesondere der OGS-Angebote.
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientierter
Ferienbetreuungsangebote
Bildung eines qualifizierten Personalpools (durch die
Träger/Vereine/Institutionen der Behindertenhilfe)
73
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
²³
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Förderinsel Matthias-Claudius-Schule Handorf
Therapeutisches Reiten im Vinzenzwerk Handorf
JE Gelmer
KuJ Cross Over
KuJ Drei Eichen
JT St. Petronilla
KuJ Johannes-Busch-Haus
Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand: 01.01.2014
Ost
74
5.4 Bezirk Ost
5.4.1 Bevölkerungsstruktur
Bevölkerung
insgesamt
6-20 Jährige
insgesamt
6-20 Jährige
männlich
6-20 Jährige
weiblich
6-20 Jährige
ausländisch
6-20 Jährige
Migration
21.834 3.319 1.685 1.634 148 560
8,11 % 50,77 % 49,23 % 4,79 % 5,16 %
5.4.2 Bestandsdaten
Übersicht der Einrichtungen
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Mauritz-Ost (71): 1.650 Angebotsstunden
Jugendzentrum Johannes-Busch-Haus
Kinder- und Jugendtreff St. Margareta „Crossover“
Gelmer-Dyckburg (76): 660 Angebotsstunden
Jugendtreff Gelmer
Handorf (77): 1.350 Angebotsstunden
Kinder- und Jugendarbeit St. Petronilla
Jugendzentrum „Drei Eichen“
Angebote der Jugendsozialarbeit
Maßnahme Standort/Träger Umfang
Förderinseln MC-Schule Handorf19 Matthias Claudius Schule Handorf 0,5 Stelle
Migrationshilfen Im Sundern Bunter Kinder Verein e.V. 8h/Woche
19ab Schuljahr 2014/15.
74
75
Angebote der Jugendverbandsarbeit
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk Ost.
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten -
Angebote Teilnehmende
abs. in %
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 97 1,38%
Freizeiten und Begegnungen 444 6,31%
Offene und mobile Angebote 0 0,00%
Qualifizierung und Bildung 9 0,13%
Ost 550 7,81%
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsfeld Verteilung
Begegnung und Kommunikation 53,54%
Angebote in Sport und Spiel 8,42%
Geschlechtsspezifische Angebote 6,39%
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 5,37%
Kreative Angebote 5,08%
Medienpädagogische Angebote 4,87%
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 4,28%
Verantwortung für den Sozialraum 4,15%
Partizipative Angebote 2,51%
Kulturelle Angebote 2,22%
Beratungsangebote 1,71%
Mobile Angebote 0,64%
Schulbezogene Angebote 0,42%
Interkulturelle Angebote 0,22%
Arbeitsweltbezogene Angebote 0,18%
Gesamt 100,00%
75
76
Besucherdaten
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
insgesamt weiblich männlich
abs. % abs. % abs. %
06 – 11 Jahre 172 48,59% 89 51,74% 83 48,26%
12 – 14 Jahre 74 20,90% 23 31,08% 51 68,92%
15 – 17 Jahre 77 21,75% 17 22,08% 60 77,92%
18 – 20 Jahre 31 8,76% 9 29,03% 22 70,97%
Summe 354 100,00% 138 38,98% 216 61,02%
Verteilung der Angebotsstunden
Statistischer
Bezirk
Angebotsstunden-
Soll der OKJA
(Grundversorgung)
Angebotsstunden in
der OKJA
aktuell
Differenz
Angebots-
stunden für die
aufsuchende
Arbeit
abs. abs. in % abs. abs.
Mauritz-Ost 1.266,56 1.650,00 3,46% 383,44
Gelmer-
Dyckburg 584,99 660,00 1,38% 75,01
Handorf 1.304,13 1.350,00 2,83% 45,87
Ost 3.155,69 3.660,00 7,67% 504,31 0,00
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich
männlich
76
77
5.4.3 Analysen
Durch die beide n neuen Einrichtungen in Gelmer -Dyckburg und Handorf ist für den
gesamten Stadtbezirk Ost grundsätzlich eine gute Versorgung mit Angeboten für Ki n-
der und Jugendliche erreicht worden.
Im Detail sollen Angebots - und Vernetzungsstru kturen verbessert werden. In allen
Stadtteilen besteht nach wie vor ein Bedarf an einem weiteren Ausbau der wohnortn a-
hen ganztägigen Ferienbetreuung.
Im Stadtteil Gelmer-Dyckburg gibt es bisher keinen Stadtteilarbeitskreis in dem die
Angebote vor Ort abgestimmt und koordiniert werden.
77
78
5.4.4 Handlungsempfehlungen
Bezirk Ost – Handlungsziele und Maß-
nahmeplanung
Arbeitsschritte/Kennzahl
Netzwerkstruktur
Vernetzung und Unterstützung der institutionellen Zu-
sammenarbeit aller sozialen Einrichtungen in Gelmer.
Einladung aller Akteure der Bereiche Jugendhil-
fe, Schule, KSD, Sport, JGH etc.
Jugendrat
Zur stadtweiten Jugendparty „Partyalarm“ für 13 – 16
jährige in der Jovel-Music-Hall wird ein Shuttle-Service
von und nach Gelmer organisiert:
Die Möglichkeit der Einrichtung eines Busshuttles vom
ländlich gelegenen Gelmer zur stadtweiten Jugendparty
für 13-16 jährige wird geprüft.
In die Prüfung werden weitere ländlich gelegene Stadt-
teile mit einbezogen.
Die Jugendeinrichtungen in Gelmer und Handorf
unterstützen den Jugendrat bei der Umsetzung
Die Jugendrat-Kontaktstelle wird vom Jugendrat bei der
Initiierung von Bedarfsabfragen zu Angeboten der Kin-
der- und Jugendarbeit unterstützt. Für bezirksbezogene
Angelegenheiten des Jugendrates wird die Bereitstellung
eines finanziellen Budgets geprüft, das in der Kontakt-
stelle zur Verfügung steht.
Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährli-
chen Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und
Vertreter des Jugendrates ein
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk
Mauritz-Ost durch den Standortwechsel von der Konrad-
kirche zur Margarethengemeinde.
Das Kinder- und Jugendzentrum Crossover
entwickelt eine Bedarfsanalyse unter Einbezie-
hung der Sozialindikatoren und statistischer Er-
hebungen für die Kinder und Jugendlichen am
neuen Standort Margaretenkirche
Unter Einbeziehung der Bedarfsanalyse wird
eine neue Konzeption entwickelt
Jugendhilfe und Schule
Die OKJA reagiert auf die sich ändernden Rahmenbe-
dingungen durch die Ganztagsschule.
Die bestehenden Schnittpunkte in der Zusammenarbeit
zwischen Schule und Jugendhilfe werden überprüft.
Eine Stadtteilkonferenz greift die Zusammenar-
beit von Schule und Jugendhilfe thematisch auf
und prüft bestehende Ressourcen
Die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit und den Grundschulen
wird weiter ausgebaut.
Zweimal jährlich finden verbindliche Abstim-
mungsgespräche zwischen Schulen und Ein-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
statt
Jugendliche werden im Rahmen eines Work-
shops in weitergehende Planungen eingebun-
den
Inklusion
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OKJA Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
78
79
. Fortbildungen zu Behinderungsformen und dem prakti-
schen Umgang mit diesen.
stellt Ressourcen zur Verfügung alle Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit fortzubil-
den
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtungen für
das Thema sensibilisiert.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
entwickelt mit Trägern, die inklusive Angebote
vorhalten, einen Leitfaden für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Einrichtungen der offenen
Kinder und Jugendarbeit
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Ausstattung der
Ferienbetreuungsangebote der OKJA – insbesondere
der OGS-Angebote.
Zweimal jährlich finden Treffen mit Schulleitun-
gen und Koordinatoren der offenen Ganztags-
schule statt
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientierter
Ferienbetreuungsangebote.
Bildung eines qualifizierten Personalpools (durch die
Träger/Vereine/Institutionen der Behindertenhilfe.
Ferienangebote für Kinder und Jugendli-
che
Die Ferienbetreuungsangebote werden bedarfsgerecht
stadtteilbezogen ausgebaut.
Ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder, Be-
treuungsangebote für Kinder der 5. und 6. Klassen, Feri-
enprogramme, Offene Ferienangebote für Jugendliche.
Die Träger der offenen Kinder- und Jugendar-
beit stimmen sich jährlich über die offenen Feri-
enangebote ab
Es wird eine Bedarfsabfrage in den relevanten
Schulen initiiert und Prüfbericht erstellt
79
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²³
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²³
²³
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Johannesschule
Uppenbergschule
Hauptschule Wolbeck
Augustin-Wibbelt-Schule
Förderinsel Nikolaischule
Albert-Schweitzer-Schule
KuJ Mobile
KuJ St. Ida
JE Bahnhof Wolbeck
KE Bauspieltreff Holtrode
Aufsuchende Jugendsozialarbeit Südost VSE e. V. - Aufsuchende Jugendsozialarbeit Wolbeck
Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand: 01.01.2014
Südost
80
5.5 Bezirk Süd-Ost
5.5.1 Bevölkerungsstruktur
Bevölkerung
insgesamt
6-20 Jährige
insgesamt
6-20 Jährige
männlich
6-20 Jährige
weiblich
6-20 Jährige
ausländisch
6-20 Jährige
Migration
27.573 4.594 2.376 2.218 285 1.147
11,22 % 51,72 % 48,28 % 9,22 % 10,58 %
5.5.2 Bestandsdaten
Übersicht der Einrichtungen
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Gremmendorf (81-82): 990 Angebotsstunden
Kinder- und Jugendtreff St. Ida
Angelmodde (86): 1.485 Angebotsstunden
Jugendzentrum „Mobile“ – Diakonisches Werk e.V.
Wolbeck (87): 2.310 Angebotsstunden
Bahnhof Wolbeck –Trägerverein Bahnhof Wolbeck e.V.
BauSpielTreff Holtrode – Outlaw gGmbH
Mobile und aufsuchende Angebote
Angelmodde (86): 825 Angebotsstunden
Jugendzentrum „Mobile“ aufsuchende Jugendsozialarbeit –
Diakonisches Werk e.V.
Wolbeck (87): 990 Angebotsstunden
Aufsuchende Jugendsozialarbeit - VSE NRW e.V. Jugendhilfeeinheit Kompass
Angebote der Jugendsozialarbeit
Maßnahme Standort/Träger Umfang
Soziale Gruppenarbeit ViP e.V. 3 h/Woche
Jugendhilfe HS Wolbeck Hauptschule Wolbeck 0,5 Stelle
Förderinsel Nikolaischule20 Nikolaischule 0,5 Stelle
20Schuljahr 2014/15
80
81
Angebote der Jugendverbandsarbeit
Verteilung der Teilnehmenden/Zuschüsse auf die geförde rten Angebote - Bezirk Süd-
Ost.
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten -
Angebote Teilnehmende
abs. in %
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 223 3,17%
Freizeiten und Begegnungen 548 7,79%
Offene und mobile Angebote 0 0,00%
Qualifizierung und Bildung 55 0,78%
Süd-Ost 826 11,74%
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsfeld Verteilung
Begegnung und Kommunikation 33,40%
Schulbezogene Angebote 14,12%
Geschlechtsspezifische Angebote 9,19%
Kulturelle Angebote 8,64%
Kreative Angebote 7,80%
Angebote in Sport und Spiel 7,11%
Medienpädagogische Angebote 5,25%
Verantwortung für den Sozialraum 4,09%
Mobile Angebote 3,53%
Partizipative Angebote 2,78%
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 1,56%
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 1,00%
Arbeitsweltbezogene Angebote 0,84%
Beratungsangebote 0,40%
Interkulturelle Angebote 0,29%
Gesamt 100,00%
81
82
Besucherdaten
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
insgesamt weiblich männlich
abs. % abs. % abs. %
06 – 11 Jahre 176 46,44% 97 55,11% 79 44,89%
12 – 14 Jahre 101 26,65% 55 54,46% 46 45,54%
15 – 17 Jahre 58 15,30% 33 56,90% 25 43,10%
18 – 20 Jahre 44 11,61% 28 63,64% 16 36,36%
Summe 379 100,00% 213 56,20% 166 43,80%
Verteilung der Angebotsstunden
Statistischer Be-
zirk
Angebotssoll der
OKJA (Grundver-
sorgung)
Angebotsstunden
in der OKJA
aktuell
Differenz
Angebotsstunden
für die aufsu-
chende Arbeit
abs. abs. in % abs. abs.
Gremmendorf 1.970,61 990,00 2,07% -980,61
Angelmodde 1.356,79 1.485,00 3,11% 128,21 825,00
Wolbeck 1.344,03 2.310,00 4,84% 965,97 990,00
Südost 4.671,44 4.785,00 10,03% 113,56 1.815,00
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich
männlich
82
83
5.5.3 Analysen
In der Gesamtheit betrachtet verfügt der Stadtbezirk Südost aktuell über eine ang e-
messene Versorgung mit Angeboten. Eine rechnerische Unterdeckung in Höhe von
980,61 Angebotsstunden weist lediglich der Stadtteil Gremmendorf auf.
Wolbeck
In den anderen Stadtteilen sind die Überhänge geringfügig . Aufgrund der kommenden
Bevölkerungszuwächse in Wolbeck ist der Überhang an Angebotsstunden zu relativie-
ren. Der BauSpielTreff Holtrode leistet im Zuge dieser Entwicklung seit 2011 insgesamt
990 Angebotsstunden in der Förderstruktur und wird diesen Zuwächsen und den B e-
dürfnissen der Familien gerecht.
Durch die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 50 Personen in Wolbeck ist für die
Zukunft ein Bedarfsanstieg für die kinderpädagogischen Angebote der Migrationshilfen
zu erwarten. Im Stadtteil Wolbeck gibt es ergänzend zur offenen Kinder - und Jugend-
arbeit eine aufsuchende Jugendsozialarbeit. In diesem Kontext besteht eine enge Ver-
zahnung von Jugendhilfe und Schule, dabei ist die Suche nach akzeptierten Plätzen für
Jugendlichen im Sozialraum ein vorrangiges Thema.
Gremmendorf
Durch die Umnutzung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften in Grem mendorf
ist hier mit einem weiteren Anstieg der rechnerischen Unterdeckung von Angebot s-
stunden auszugehen. Für die Kinder - und Jugendarbeit ergeben sich im Zuge dessen
voraussichtlich konkrete Bedarfe, die mit der städtebaulichen Entwicklung und der B e-
völkerungsprognose zusammenhängen. Der Neubau einer Jugendhilfe - und Kinderta-
geseinrichtung wird mit dem zu erwartenden Anstieg der Bevölkerung wahrscheinlich
notwendig sein.
Angelmodde West
Neben den institutionalisierten Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit bildet
die aufsuchende Jugendsozialarbeit im Stadtteil Angelmodde -West weiterhin einen
wichtigen Baustein der pädagogischen Arbeit. Hierbei können auch Bereiche des
Stadtteils bedarfsgerecht und spezifiziert erreicht und den Kindern und Jugendlichen in
ihrer Lebenswelt begegnet werden. Auch Angebotszeiten im Bereich des Norma nnen-
weges haben sich hier etabliert.
83
84
5.5.4 Handlungsempfehlungen
Bezirk Süd-Ost – Handlungsziele und
Maßnahmeplanung
Arbeitsschritte/Kennzahl
Partizipation
Die OKJA in Wolbeck entwickelt mit der Jugendförde-
rung und ggf. weiteren Institutionen ein Konzept und
ggf. Fachgremium, dass mediativ an der Akzeptanz für
jugendliche Bedürfnisse im Stadtteil arbeitet. Es sollen
Möglichkeiten aber auch Grenzen aufgezeigt werden.
Die Arbeitsgruppe aus Fachkräften soll anlassbezogen
aktiv sein aber auch präventiv arbeiten.
Die Konzeptentwicklung wird im Jahr 2015
abgeschlossen
Es finden mindestens 4 jährliche Treffen der
Arbeitsgruppe statt
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte auf
andere Stadtteile übertragbar sind werden.
Der Bedarf für akzeptierte Plätze für Jugendliche fließt
insbesondere in die Planung der Konversionsflächen in
Gremmendorf und allgemein in städteplanerische Pro-
zesse im Stadtbezirk ein.
Einbindung von AJSA in städte- und
jugendhilfeplanerische Prozesse
Um Partizipationsmöglichkeiten von Kinder und Jugend-
lichen im Stadtbezirk zu stärken und zu unterstützen,
wird in Süd-Ost zwischen Kindern, Jugendlichen, Fach-
kräften aus Schule und Jugendhilfe, dem Jugendrat, der
Politik und Bürgerinnen und Bürgern ein Arbeitstreffen
initiiert.
4-mal jährlich Arbeitstreffen
Aufsuchende Jugendsozialarbeit
Das mobile Angebot in Angelmodde – West am Nor-
mannenweg wird verstetigt und ausgebaut.
jährlicher Sachstandsbericht im AK Waldsied-
lung
1 mobiles Angebot pro Woche findet mindes-
tens statt
Suchtprävention
Suchtpräventive Angebote und Projekte für Kinder und
Jugendliche sowie Fachkräfte werden im Stadtteil An-
gelmodde – West.
Schulung der Fachkräfte durch die entspre-
chenden Fachdienste in der Stadt Münster
Die Einrichtungen im Stadtteil führen mindes-
tens 2 suchtpräventive Projekte für Kinder und
Jugendliche in Kooperation mit den entspre-
chenden Fachdiensten durch
Infrastrukturentwicklung
Überprüfung der Angebote und Anpassung der Angebo-
te im Rahmen der Konversionsflächenentwicklung.
konzeptionelle Weiterentwicklung und Diffe-
renzierung der kinderpädagogischen Angebo-
te in Gremmendorf im Rahmen der Bedarfs-
prüfung einer neuen Kinder- und Jugendein-
richtung in Gremmendorf
Bedarfsprüfung einer neuen Kinder- und Jugendeinrich-
tung in Gremmendorf.
Inklusion
84
85
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OKJA
. Fortbildungen zum Thema Inklusion in Theorie und
Praxis.
Bereitstellung von Ressourcen für die ent-
sprechenden Fachdienste
Schulungen in allen Einrichtungen und für die
Arbeitskreise der OKJA
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtungen
spielerisch für das Thema sensibilisiert.
Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Ausstattung der
Ferienbetreuungsangebote der OKJA – insbesondere
der OGS-Angebote.
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientierter
Ferienbetreuungsangebote.
Bildung eines qualifizierten Personalpools (durch die
Träger/Vereine/Institutionen der Behindertenhilfe).
Ferienangebote
Die kinderpädagogischen Angebote in den Ferien wer-
den bedarfsgerecht und sozialraumorientiert im Stadt-
bezirk Südost gestaltet: Offene Angebote werden mit
Angeboten der ganztägigen Ferienbetreuung stadtteil-
orientiert vernetzt und kombiniert.
mindestens 1 Vernetzungstreffen der Anbieter
von ganztägigen Ferienbetreuungsmaßnah-
men pro Jahr (jeweils in Gremmen-
dorf/Angelmodde und in Wolbeck)
mindestens 1 Abstimmunggespräch der
offenen Ferienangebote mit den Angeboten
der ganztäglichen Ferienbetreuung in
Wolbeckn pro Jahr
gemeinschaftlicher, stadtteilbezogener
Übersichtsflyer zu Ferienangeboten der OKJA
pro Schuljahr
Jugendrat
Die Jugendrat-Kontaktstelle wird vom Jugendrat bei der
Initiierung von Bedarfsabfragen zu Angeboten der Kin-
der- und Jugendarbeit unterstützt.
Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem
jährlichen Treffen die bezirklichen Vertreterin-
nen und Vertreter des Jugendrates ein
Netzwerkarbeit
Erhalt und Ausbau der Netzwerkarbeit in Wolbeck. jährliche Evaluation im Arbeitskreis Wolbeck
Kooperation Kinder- und Jugendarbeit
und Schule
Erhalt und Ausbau der Kooperation mit den vier Schulen
in Wolbeck.
Anbieter der OKJA und AJSA halten mindes-
tens ein Kooperationsprojekt pro Monat mit
den Schulen des Stadtteils vor
Migrationshilfen
Initiierung von Projekten zur Integration von Kinder und
Jugendlichen aus Flüchtlingseinrichtungen, um den Kin-
dern und Jugendlichen einen leichteren Zugang zu den
Angeboten der OKJA zu ermöglichen.
Vernetzung aller Akteure in diesem Themen-
feld
Schulung zum Thema in den pädagogischen
Arbeitskreisen des Stadtbezirks
Schaffung bedarfsgerechter Angebote
85
²³
²³
²³
²³
²³
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²³
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²³
²³
²³
²³
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Hauptschule Hiltrup
Jugendhilfe Direkt e. V.
Förderinsel Clemensschule
Förderinsel Ludgerusschule
Therapeutisches Reiten im Alexianer Münster GmbH
KuJ 37°
KuJ Black Bull
KuJ Lorenz-Süd
KuJ St. Clemens
KuJ Anne-Jakobi-Haus
KuJ Evangelisches Jugendzentrum Hiltrup
Legende
²³ Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
ý' aufsuchende Arbeit
¿À Förderinsel an Grundschulen
#* Jugendhilfe an Hauptschule
!( Jugendsozialarbeit
¾À Grundschule
") Realschule
!( Gymnasium
!( Gesamtschule
GF Förderschule
^_ Waldorfschule, Montessorischule Stand: 01.01.2014
Hiltrup
86
5.6 Bezirk Hiltrup
5.6.1 Bevölkerungsstruktur
Bevölkerung
insgesamt
6-20 Jährige
insgesamt
6-20 Jährige
männlich
6-20 Jährige
weiblich
6-20 Jährige
ausländisch
6-20 Jährige
Migration
37.485
6.008 3.040 2.968 548 1.945
14,67 % 50,60 % 49,40 % 17,73 % 17,94 %
5.6.2 Bestandsdaten
Übersicht der Einrichtungen
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Berg Fidel (91): 2.520 Angebotsstunden
Stadtteilhaus Lorenz-Süd
Hiltrup (95-97): 3.960 Angebotsstunden
Ev. Jugendzentrum Hiltrup
Jugendheim St. Clemens
37 Grad Begegnungshaus
Amelsbüren (98): 1.320 Angebotsstunden
Jugendzentrum Black Bull –Trägerverein Black Bull e.V.
Mobile und aufsuchende Angebote
Hiltrup (95-97): 990 Angebotsstunden
Aufsuchende Arbeit - VSE NRW e.V. Jugendhilfeeinheit Hiltrup
86
87
Angebote der Jugendsozialarbeit
Maßnahme Standort/Träger Umfang
Soziale Gruppenarbeit VSE NRW e.V. Jugendhilfeei n-
heit Hiltrup
3 h/Woche
Jugendhilfe Johannesschule Johannesschule 0,5 Stelle
Pro-B-Klasse im Lorenz-Süd EB Süd e.V. Geistschule 0,75 Stelle
Jugendhilfe HS Hiltrup Hauptschule Hiltrup 0,25 Stelle
Therapeutisches Reiten Alexianer Münster GmbH 1 Kleingruppe
Jugendhilfe Direkt Hauptschule Hiltrup 1,0 Stelle
Förderinsel Clemensschule21 Clemensschule 0,5 Stelle
Bestehende Förderinseln Ludgerusschule 0,5 Stelle
Migrationshilfen Unterkunft Böttcherstr. CVJM 6 h/Woche
Migrationshilfen Unterkunft Trauttmansdorffstr.
BKV u. städtisch
15 h/Woche
Migrationshilfen Unterkunft Nordkirchenweg 10 h/Woche
Angebote der Jugendverbandsarbeit
Verteilung der Teilnehmenden/ Zuschüsse auf die geförderten Angebote - Bezirk
Hiltrup.
- ohne Förderung von Personal-, Betriebs- und Investitionskosten -
Angebote Teilnehmende
abs. in %
Angebote in den Ferien (ohne OGS) 137 1,95%
Freizeiten und Begegnungen 820 11,65%
Offene und mobile Angebote 0 0,00%
Qualifizierung und Bildung 102 1,45%
Hiltrup 1.059 15,05%
21ab Schuljahr 2014/15.
87
88
Angebotsschwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsfeld Verteilung
Begegnung und Kommunikation 43,53%
Medienpädagogische Angebote 11,75%
Angebote in Sport und Spiel 8,23%
Angebote der Kinder- und Jugendbildung 6,42%
Beratungsangebote 4,96%
Geschlechtsspezifische Angebote 4,31%
Mobile Angebote 3,49%
Kreative Angebote 3,25%
Verantwortung für den Sozialraum 2,81%
Partizipative Angebote 2,59%
Kulturelle Angebote 2,35%
Arbeitsweltbezogene Angebote 2,15%
Angebote in den Schulferien/in der Freizeit 1,58%
Schulbezogene Angebote 1,04%
Interkulturelle Angebote 0,91%
Integrative Angebote 0,63%
Gesamt 100,00%
Besucherdaten
Tabelle: Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
insgesamt weiblich männlich
abs. % abs. % abs. %
06 – 11 Jahre 313 29,87% 165 52,72% 148 47,28%
12 – 14 Jahre 310 29,58% 140 45,16% 170 54,84%
15 – 17 Jahre 256 24,43% 98 38,28% 158 61,72%
18 – 20 Jahre 169 16,13% 65 38,46% 104 61,54%
Summe 1.048 100,00% 468 44,66% 580 55,34%
88
89
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht
0
50
100
150
200
250
300
350
06 - 11 Jahre 12 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre
insgesamt
weiblich
männlich
Verteilung der Angebotsstunden
Statistischer
Bezirk
Angebotsstunden-
Soll der OKJA
(Grundversorgung)
Angebotsstunden
in der OKJA
aktuell
Differenz
Angebotsstunden
für die aufsu-
chende Arbeit
abs. abs. in % abs. abs.
Berg Fidel 1.247,38 2.520,00 5,28% 1.272,62
Hiltrup 4.027,94 3.960,00 8,30% -67,94 990,00
Amelsbüren 1.197,08 1.320,00 2,77% 122,92
Hiltrup 6.472,40 7.800,00 16,34% 1.327,60 990,00
5.6.3 Analysen
Hiltrup
Der Stadtbezirk Hiltrup verfügt über einen rechnerischen Überhang an Angebotsstu n-
den in Höhe von 1.327,60 Stunden verfügt und ist somit gut versorgt. In diesem Zu-
sammenhang muss auf die besondere Sozialstruktu r in Berg Fidel hingewiesen we r-
den. Die Sozialstrukturdaten für Berg Fidel zeigen auf, dass überproportional viele Kin-
der und Jugendliche im Stadtteil unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Die
Quote der Woh nbevölkerung mit Migrationsvorgeschichte ist e benfalls überdurch-
schnittlich hoch. Das Über gangswohnheim an der Trauttmansdorffstraße, in der 250
überwiegende Roma-Familien leben, benötigt zusätzliche Angebote der Kinder - und
89
90
Jugendarbeit in Berg Fidel, um die Förderung und Integration der Kinder und J ugendli-
chen sicherzustellen.
Amelsbüren
In Amelsbüren ist ein leicht er Überhang an Angebotsstunden. Die zu erwartenden a n-
steigenden Bevölkerungszahlen relativieren den Überhang. Die enge Verzahnung zw i-
schen der Kinder- und Jugendarbeit mit der Grundschule und dem Familienzentrum St.
Sebastian besteht weiterhin und ist insbesondere vor dem wachsenden Bedarf an F e-
rienbetreuung weiter zu intensivieren.
Stadtbezirksübergreifend werden Angebote aller Einrichtung vernetzt und gebündelt,
so dass sich u.a. die Part yreihe „Abfahrt Süd“ für bis 13 J ährige etablieren konnte, die
von allen Einrichtungen des Stadtbezirks realisiert wird.
90
91
5.6.4 Handlungsempfehlungen
Bezirk Hiltrup – Handlungsziele und
Maßnahmeplanung
Arbeitsschritte/Kennzahl
Aufsuchende Jugendsozialarbeit
Erfassung informeller Treffpunkte Jugendlicher im
Stadtbezirk Hiltrup. Prüfung der fachlichen Beglei-
tung durch die Aufsuchende Jugendsozialarbeit.
ständige Feld- und Bedarfsanlayse
järlicher Sachstandsbericht zur Feld- und
Bedarfsanalyse in den pädagogischen Arbeitskreisen
des Stadtbezirks
Realisierung eines zielgruppengerechten Jugend-
platzes in Hiltrup-Mitte.
Einbeziehung des Jugendrates (mindestens 4 Ar-
beitstreffen pro Jahr)
Bulliprojekt am Jugendplatz an der Meesenstiege im
Frühjahr (je 1-mal pro Woche vor Ort)
Sicherung des Jugendplatzes an der Meesenstiege
jährliche Planungstreffen aller Beteiligten zu Beginn
des Jahres
Die Angebotszeiten der aufsuchenden Jugendsozi-
alarbeit in Kooperation mit dem JZ Black Bull wer-
den aufgestockt und verstetigt.
Entwicklung eines Meldesystems für Amelsbüren
Ferienangebote für Kinder und Ju-
gendliche
Überprüfung, Weiterentwicklung und Flexibilisie-
rung der bisherigen Betreuungsangebote im Sinne
einer stadtteilorientierten und bedarfsgerechten
Angebotspalette.
3-mal pro Jahr Überprüfung der Bedarfe, Auswertung
der Anmeldesituation und Erarbeitung von Hand-
lungsempfehlungen in Kooperation mit der Schulso-
zialarbeit
Ausgewogenheit der Angebote: Ausbaubedarf der
ganztägigen Ferienbetreuung für Grundschulkinder.
Überprüfung zur Erweiterung der Richtlinie zur
ganztägigen Ferienbetreuung auf die Schülerinnen
und Schüler der 5. und 6. Klassen.
Verzahnung des Hiltruper Ferienspaßes in den
Sommerferien mit den verbindlichen Ganztagsan-
geboten.
Auswertung der ganztäglichen Ferienbetreuungs-
maßnahmen mit den beteiligten Schulen und den
Trägern.
Flexibilisierung der offenen und verbindlichen Be-
treuungsangebote in den Ferien im Stadtteilhaus
Lorenz Süd.
Start ab Sommer 2015
mindestens 2 Planungstreffen mit der Grundschule
Berg Fidel pro Jahr
Kooperation mit Sportvereinen
Eine enge Kooperation zwischen Breitensportan-
geboten des Stadtteils und der OKJA wird ange-
strebt. Auf diesem Weg können Kinder und Jugend-
liche auch abseits eines Leistungsbezuges, der für
einige Kinder und Jugendliche eine zu große Her-
ausforderung darstellt, die Angebote der Sportver-
eine wahrnehmen.
Auftaktgespräch mit den Sportvereinen und der OK-
JA/AJSA des Stadtbezirks im Frühjahr 2015
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte
91
92
auf andere Stadtteile übertragbar sind.
Jugendrat
Die Verortung einer Jugendrat-Kontaktstelle in
Hiltrup (im Begegnungshaus 37 Grad) wird verste-
tigt und intensiviert. Hier werden die Anliegen und
Themen mit den Einrichtungen des Stadtbezirks
vernetzt. Für bezirksbezogene Angelegenheiten
des Jugendrates wird die Bereitstellung eines fi-
nanziellen Budgets geprüft, das in der Kontaktstelle
zur Verfügung steht.
Die Jugendrat-Kontaktstelle lädt zu einem jährlichen
Treffen die bezirklichen Vertreterinnen und Vertreter
des Jugendrates ein
Gemeinsam mit dem Jugendrat führen die Einrich-
tungen der OKJA jährlich Zukunftswerkstätten für
Kinder- und Jugendliche im Bezirk Hiltrup durch.
Es findet jährlich eine Zukunftswerkstatt für Kinder
und Jugendliche in Hiltrup statt
Kooperation Kinder- und Jugendarbeit
und Schule
Erweiterung des Bildungsbegriffes. Der Bildungsbegriff der OKJA wird im Kontext des
„sozialen Lernens“ profiliert
Medien
Schwerpunktthema „ Medien“ als Jahresthema des
pädagogischen Arbeitskreises „Kinder und Jugend-
liche in Hiltrup“.
jährliches Schwerpunktthema einer Sitzung des Ar-
beitskreises Kinder und Jugendliche Hiltrup mit fach-
lichem Input (durch externen Experten)
Vernetzung
Um die Übergänge zwischen Kindertageseinrich-
tungen und Primarschulen, zwischen Primar- und
weiterführenden Schulen sowie Schule und Beruf –
auch im Kontext der OKJA/OGS - möglichst rei-
bungslos zu gestalten, werden verbindliche Koope-
rationsgemeinschaften zu diesen Übergängen ge-
bildet, die sich diesen Themen annehmen. Termine
und Teilnehmerkreise sind durch die entsprechen-
den Modalitäten der jeweiligen Übergänge bedingt.
Unter Federführung des Jugendreferenten in der
Fachstelle Kinder- und Jugendförderung werden ab
2015 Arbeitstreffen initiiert. Diese finden mindestens
2-mal pro Jahr statt
Evaluation des Modells im Jahr 2018
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte
auf andere Stadtteile übertragbar sind.
Netzwerkarbeit
Um die Übergänge zwischen Kindertageseinrich-
tungen und Primarschulen, zwischen Primar- und
weiterführenden Schulen sowie Schule und Beruf –
auch im Kontext der OKJA/OGS - möglichst rei-
bungslos zu gestalten, werden verbindliche Koope-
rationsgemeinschaften zu diesen Übergängen ge-
bildet, die sich diesen Themen annehmen. Termine
und Teilnehmerkreise sind durch die entsprechen-
den Modalitäten der jeweiligen Übergänge bedingt.
Unter Federführung des Jugendreferenten in der
Fachstelle Kinder- und Jugendförderung werden ab
2015 Arbeitstreffen initiiert. Diese finden mindestens
2-mal pro Jahr statt
Evaluation des Modells im Jahr 2018
Evaluation & Überprüfung, ob die Modellprojekte
auf andere Stadtteile übertragbar sind.
Inklusion
Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
OKJA.
Durchführungen von Schulungen
Kinder und Jugendliche werden in den Einrichtu n-
gen spielerisch für das Thema sensibilisiert.
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Bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Aussta t-
tung der Ferienbetreuungsangebote der OKJA –
insbesondere der OGS-Angebote.
Prüfung/Aufbau wohnortnaher und stadtteilorientier-
ter Ferienbetreuungsangebote.
Bildung eines qualifizierten Personalpools (durch
die Träger/Vereine/Institutionen der Behindertenhil-
fe).
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Beratungsverlauf (12)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Hafenstraße 30
- Dammstraße
- Weseler Straße
- Trauttmansdorffstraße
- Nienkamp
- Gescherweg
- Schwarzer Kamp
- Böttcherstraße
- Nordkirchenweg 10h
- Hoppengarten
- Brüningheide
- Meesenstiege
- Drei Eichen
- Kinderhaus 0
- Pötterhoek
- Im Sundern
- Holtrode
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0783/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37