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BAU/010/2025

Photovoltaik auf repräsentativen städtischen Gebäuden, vorzugsweise auf dem Düsseldorfer Rathauskomplex am Marktplatz - Information -

Informationsvorlage 03.06.2025

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 25.11.2025, TOP 7

Informationsvorlage

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Informationsvorlage

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BAU/010/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Photovoltaik auf repräsentativen städtischen Gebäuden, vorzugsweise auf dem 
Düsseldorfer Rathauskomplex am Marktplatz 
Fachbereich: 
23 - Amt für Gebäudemanagement   
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin Dorothée Schneider   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bauausschuss 25.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Mit Beschluss des Antrages BAU/012/2023 der Ratsfraktionen von CDU und 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Photovoltaik auf repräsentativen städtischen Gebäuden, 
vorzugsweise auf dem Düsseldorfer Rathauskomplex am Marktplatz“ hat der 
Bauausschuss der Stadt am 02.05.2023 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, 
welche der laut Solarpotenzialkataster geeigneten Dachflächen des Düsseldorfer 
Rathauskomplexes am Marktplatz, Burgplatz, Rathausufer oder Dachflächen 
gleichermaßen repräsentativer städtischer Gebäude mit Photovoltaik (PV)-Anlagen zu 
bestücken wären. Bei nicht einsehbaren Dachflächen sollte die PV-Nutzung mit dem 
Denkmalschutz in Einklang zu bringen sein.  
 
Aus dem Solarpotentialkataster aus dem Jahr 2022 geht ein theoretisches 
Solarpotenzial von fast 500 Kilowattpeak (kWp) am Standort hervor. Allerdings sind 
einige Dächer nicht für die Installation einer PV-Anlage geeignet. 
 
Im Folgenden wird daher auf die Ausprägung der Dächer, deren Bausubstanz und 
insbesondere auf den denkmalrechtlichen Kontext näher eingegangen.

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schematische Aufsicht historischer Rathauskomplex  
        (Quelle: Düsseldorf Maps) 
 
 
Die Errichtung von PV-Anlagen auf dem teilweise denkmalgeschützten Rathaus 
erfordert eine sorgfältige, aufwändige Planung und hierin inkludiert auch eine 
besondere Rücksichtnahme auf die historischen Gebäude mit folgender 
Entstehungsgeschichte: 
 
Der Marktplatz 1 wurde zwischen 1570 bis 1573 errichtet und die Gebäude 
Marktplatz 2 und 3 datieren auf das Jahr 1884. Der Burgplatz 1 wiederum wurde 
1899 erbaut und die Gebäude Burgplatz 2 und 3 stammen aus dem Jahr 1921. Die 
Gebäude Burgplatz 5 und 6 datieren auf den Zeitraum um 1870. Die Zollstraße 4 und 
8 wurden zwischen dem 17. und 18. Jahrhundert errichtet und lediglich das Gebäude 
Rathausufer 8 ist mit dem Baujahr 1982 neueren Datums.  
Der Marktplatz 1, der Burgplatz 1, 5 und 6 sowie die Gebäude Zollstraße 4 und 8 
sind eingetragene Baudenkmäler. Die weiteren angrenzenden Gebäude gehören zum 
so genannten Umgebungsschutzbereich.  
 
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) 
Münster am 27.11.2024 zwei wegweisende Grundsatzurteile gefällt hat, die den Weg 
für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erheblich erleichtern. Das 
Gericht entschied, dass das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien 
Burgplatz 1 
Rathausufer 8 
Zollstraße 8 
Burgplatz 5 
Burgplatz 6 
Marktplatz 1 
Marktplatz 2 
Marktplatz 3 
Burgplatz 3 
Burgplatz 2 
Zollstraße 4

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in der Regel die Belange des Denkmalschutzes überwiegt. Diese Entscheidung stellt 
einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung von Klimaschutz und Denkmalschutz 
dar und eröffnet neue Möglichkeiten für die Installation von PV-Anlagen auf 
historischen Gebäuden. 
Auch mit dieser positiven Entwicklung bleiben die sorgfältige Planung und 
Abstimmung mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege unerlässlich. 
Denn für alle oben genannten Standorte gilt, dass die Installation einer PV-Anlage 
denkmalrechtlich erlaubnispflichtig ist. Für das Objekt Burgplatz 1 gilt ferner eine 
Erlaubnispflicht für die angedachte Sanierung des Dachtragwerks. 
 
Üblicherweise ist bei denkmalgeschützten und somit anspruchsvollen Vorhaben ein 
längerer Planungsprozess vorgegeben, um allen Anforderungen an die Bausubstanz 
(beispielsweise: Natursteine, Ziegel, alte Mörtelsorten, Holz und Bauteile aus Eisen, 
Blech und ggf. Blei), die Tragwerksplanung und die Statik sowie den historischen 
Entwürfen gerecht zu werden. 
 
Zur Umsetzung des beschlossenen Antrags BAU/012/2023 wurde in einem ersten 
Schritt die bestehende Solarpotenzialanalyse für alle Dächer des Rathauskomplexes 
durch das Energiemanagement des Amtes für Gebäudemanagement auf Basis des 
Solarkatasters ausgewertet.  
Im zweiten Schritt wurden die einzelnen Gebäude des Standortes baulich untersucht, 
Bauakten analysiert, Vor-Ort-Begehungen durch das Energiemanagement und 
externe Fachingenieure vorgenommen sowie ein Statiker mit der Prüfung der 
Dachlastreserven beauftragt.  
 
Die Dachflächen und deren baulicher Zustand, im Kontext zur theoretischen 
Leistung, sind nachstehend gelistet: 
 
Objekt baulicher Zustand* Eignung Leistung** 
Burgplatz 1 Dacheindeckung und 
Dachstuhl umfassend zu 
sanieren 
gut 168  
Burgplatz 2  Dacheindeckung 
umfassend zu sanieren 
gut 53  
 Burgplatz 3  Dacheindeckung 
umfassend zu sanieren 
gut  
Burgplatz 5 Dachform zu kleinteilig schlecht  15 
Burgplatz 6 Dachform zu kleinteilig schlecht  0 
Marktplatz 1 materiell und historisch 
wertvolle Dacheindeckung 
schlecht  50 
Marktplatz 2 im Rahmen der Sanierung 
Plenarsaal Status offen 
gut 53  
Marktplatz 3 im Rahmen der Sanierung 
Plenarsaal Status offen 
gut 73  
Rathausufer 8 Dacheindeckung und 
Dachstuhl umfassend zu 
sanieren 
gut 49  
Zollstraße 4 Dachform zu kleinteilig schlecht  20 
Zollstraße 8 Dachform zu kleinteilig schlecht  16 
 
gut 396  
schlecht  101 
   *Sanierung auch ohne PV-Anlagen perspektivisch erforderlich     
                       **theoretische Leistung in Kilowatt-Peak (kWp) 
 
 
Summe

Seite 4 
Insbesondere die Dachflächen am Burgplatz 1, 2 und 3 weisen, aufgrund ihrer 
Fläche, Neigung, (Himmels-) Ausrichtung und freien Lage (keine Beschattung) eine 
gute solare Eignung auf. Die Dächer müssten aber, bevor eine mögliche Installation 
von PV-Anlagen erfolgen kann, vollständig saniert werden. Darüber hinaus besteht 
der Vorbehalt, dass sich das Dachwerk des Baudenkmals Burgplatz 1 
denkmalpflegerisch verträglich ertüchtigen beziehungsweise sanieren lässt. Dies 
muss abschließend vom Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege bewertet 
werden. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg des Planungsaufwandes und der 
Sanierungskosten, kommt aber der Substanzerhaltung des Daches und somit des 
gesamten Bauwerks zu Gute und wertet den repräsentativen Charakter der Gebäude 
auf. 
Das Amt für Gebäudemanagement beabsichtigt nach genaueren Betrachtungen, die 
Gebäude Marktplatz 1, Burgplatz 5 und 6 sowie Zollstraße 4 und 8 aufgrund ihrer 
geometrisch kleinen Dachflächen (Kleinteiligkeit) und zusätzlich wertvollen 
Schiefereindeckung für die Installation einer PV-Anlage nicht weiter zu 
berücksichtigen. Zudem besteht bei diesen Flächen eine zumindest partiell 
auftretende Beschattung durch zum Beispiel angrenzenden Baumbewuchs.  
Insbesondere die vorliegende Kleinteiligkeit und das zur Dacheindeckung verwendete 
Schiefermaterial führt auch beim Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu 
dem vorläufigen Ergebnis, dass die Erhaltung der gestalterischen Qualität Vorzug vor 
der Belegung der Dachflächen mit PV-Modulen hat.  
 
Fazit: 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Mehrzahl der Dachflächen 
am Rathaus unter den genannten Randbedingungen des Denkmalschutzes gut für die 
Belegung mit PV-Anlagen eignen. In Summe ergeben die geeigneten Dachflächen ein 
theoretisches Potenzial von 396 kWp: 
 
o Für den Burgplatz 1 wird eine vollständige Sanierung des gesamten Daches 
und die Errichtung einer PV-Anlage mit einer Leistung von circa 168 kWp 
vorgeschlagen. Dabei müssen im obersten Geschoss die Nutzerflächen 
freigezogen und Interimsmaßnahmen vorgesehen werden. Dies erfordert eine 
entsprechende Planung mit Beteiligung des Instituts für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege sowie einer entsprechenden Anmeldung der Mittel für den 
nächsten Haushalt. Die Umsetzung könnte mittelfristig erfolgen. 
 
o Bei den Gebäuden Burgplatz 2 und 3 ist eine Sanierung der Dacheindeckung 
erforderlich bevor eine PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von circa 53 kWp 
aufgebracht werden kann. Im Vorfeld muss dazu eine detaillierte Planung mit 
Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung erstellt werden. Das Projekt kann 
mittelfristig geplant und umgesetzt werden.  
 
o Die Umsetzbarkeit von PV-Anlagen auf den Dächern Marktplatz 2 und 3 ist im 
Weiteren näher zu überprüfen, da nach aktuellen Erkenntnissen die 
Gebäudelastreserven an der Grenze sind. Der Umgang hier bedarf der 
näheren planerischen Betrachtung und ergibt sich aus der weiteren 
Vorgehensweise zur Sanierung Plenarsaal. Theoretisch sind PV-Anlagen mit 
einer Gesamtleistung von circa 126 kWp denkbar. 
 
o Auf dem Dach des Rathausufer 8 wird die Errichtung einer PV-Anlage mit einer 
Leistung von circa 49 kWp vorgeschlagen. Diese soll im Rahmen einer 
zukünftigen Dachsanierung mit geplant werden. Diese erfordert einen 
eigenen, separaten Planungsprozess, der mittelfristig umgesetzt werden 
könnte und einer entsprechenden Anmeldung zur Haushaltsplanung. 
 
Das Amt für Gebäudemanagement sieht im Ergebnis des Prüfauftrags die Chance, 
auf den repräsentativen Flächen des Rathauskomplexes sichtbar zur Zielerreichung

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„klimaneutrales Düsseldorf“ beizutragen und gleichzeitig die historische 
Gebäudesubstanz zu erhalten und aufzuwerten. 
 
Die Erstellung der hierfür erforderlichen Kostenermittlungen ist nicht Bestandteil 
dieser Informationsvorlage. Das Amt für Gebäudemanagement wird im Rahmen der 
personellen Kapazitäten sowie der Mittelbewilligung über die Haushaltsplanung sowie 
Fördergelder die weiteren Planungen aufnehmen.

Beratungsverlauf (1)

25.11.2025 Bauausschuss
TOP 7 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BAU/010/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
03.06.2025
Erstellt
27.05.2025 15:06