BAU/010/2025
Photovoltaik auf repräsentativen städtischen Gebäuden, vorzugsweise auf dem Düsseldorfer Rathauskomplex am Marktplatz - Information -
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Informationsvorlage
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BAU/010/2025
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Informationsvorlage
Betrifft:
Photovoltaik auf repräsentativen städtischen Gebäuden, vorzugsweise auf dem
Düsseldorfer Rathauskomplex am Marktplatz
Fachbereich:
23 - Amt für Gebäudemanagement
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 25.11.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Antrages BAU/012/2023 der Ratsfraktionen von CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Photovoltaik auf repräsentativen städtischen Gebäuden,
vorzugsweise auf dem Düsseldorfer Rathauskomplex am Marktplatz“ hat der
Bauausschuss der Stadt am 02.05.2023 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen,
welche der laut Solarpotenzialkataster geeigneten Dachflächen des Düsseldorfer
Rathauskomplexes am Marktplatz, Burgplatz, Rathausufer oder Dachflächen
gleichermaßen repräsentativer städtischer Gebäude mit Photovoltaik (PV)-Anlagen zu
bestücken wären. Bei nicht einsehbaren Dachflächen sollte die PV-Nutzung mit dem
Denkmalschutz in Einklang zu bringen sein.
Aus dem Solarpotentialkataster aus dem Jahr 2022 geht ein theoretisches
Solarpotenzial von fast 500 Kilowattpeak (kWp) am Standort hervor. Allerdings sind
einige Dächer nicht für die Installation einer PV-Anlage geeignet.
Im Folgenden wird daher auf die Ausprägung der Dächer, deren Bausubstanz und
insbesondere auf den denkmalrechtlichen Kontext näher eingegangen.
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schematische Aufsicht historischer Rathauskomplex
(Quelle: Düsseldorf Maps)
Die Errichtung von PV-Anlagen auf dem teilweise denkmalgeschützten Rathaus
erfordert eine sorgfältige, aufwändige Planung und hierin inkludiert auch eine
besondere Rücksichtnahme auf die historischen Gebäude mit folgender
Entstehungsgeschichte:
Der Marktplatz 1 wurde zwischen 1570 bis 1573 errichtet und die Gebäude
Marktplatz 2 und 3 datieren auf das Jahr 1884. Der Burgplatz 1 wiederum wurde
1899 erbaut und die Gebäude Burgplatz 2 und 3 stammen aus dem Jahr 1921. Die
Gebäude Burgplatz 5 und 6 datieren auf den Zeitraum um 1870. Die Zollstraße 4 und
8 wurden zwischen dem 17. und 18. Jahrhundert errichtet und lediglich das Gebäude
Rathausufer 8 ist mit dem Baujahr 1982 neueren Datums.
Der Marktplatz 1, der Burgplatz 1, 5 und 6 sowie die Gebäude Zollstraße 4 und 8
sind eingetragene Baudenkmäler. Die weiteren angrenzenden Gebäude gehören zum
so genannten Umgebungsschutzbereich.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster am 27.11.2024 zwei wegweisende Grundsatzurteile gefällt hat, die den Weg
für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erheblich erleichtern. Das
Gericht entschied, dass das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien
Burgplatz 1
Rathausufer 8
Zollstraße 8
Burgplatz 5
Burgplatz 6
Marktplatz 1
Marktplatz 2
Marktplatz 3
Burgplatz 3
Burgplatz 2
Zollstraße 4
Seite 3
in der Regel die Belange des Denkmalschutzes überwiegt. Diese Entscheidung stellt
einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung von Klimaschutz und Denkmalschutz
dar und eröffnet neue Möglichkeiten für die Installation von PV-Anlagen auf
historischen Gebäuden.
Auch mit dieser positiven Entwicklung bleiben die sorgfältige Planung und
Abstimmung mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege unerlässlich.
Denn für alle oben genannten Standorte gilt, dass die Installation einer PV-Anlage
denkmalrechtlich erlaubnispflichtig ist. Für das Objekt Burgplatz 1 gilt ferner eine
Erlaubnispflicht für die angedachte Sanierung des Dachtragwerks.
Üblicherweise ist bei denkmalgeschützten und somit anspruchsvollen Vorhaben ein
längerer Planungsprozess vorgegeben, um allen Anforderungen an die Bausubstanz
(beispielsweise: Natursteine, Ziegel, alte Mörtelsorten, Holz und Bauteile aus Eisen,
Blech und ggf. Blei), die Tragwerksplanung und die Statik sowie den historischen
Entwürfen gerecht zu werden.
Zur Umsetzung des beschlossenen Antrags BAU/012/2023 wurde in einem ersten
Schritt die bestehende Solarpotenzialanalyse für alle Dächer des Rathauskomplexes
durch das Energiemanagement des Amtes für Gebäudemanagement auf Basis des
Solarkatasters ausgewertet.
Im zweiten Schritt wurden die einzelnen Gebäude des Standortes baulich untersucht,
Bauakten analysiert, Vor-Ort-Begehungen durch das Energiemanagement und
externe Fachingenieure vorgenommen sowie ein Statiker mit der Prüfung der
Dachlastreserven beauftragt.
Die Dachflächen und deren baulicher Zustand, im Kontext zur theoretischen
Leistung, sind nachstehend gelistet:
Objekt baulicher Zustand* Eignung Leistung**
Burgplatz 1 Dacheindeckung und
Dachstuhl umfassend zu
sanieren
gut 168
Burgplatz 2 Dacheindeckung
umfassend zu sanieren
gut 53
Burgplatz 3 Dacheindeckung
umfassend zu sanieren
gut
Burgplatz 5 Dachform zu kleinteilig schlecht 15
Burgplatz 6 Dachform zu kleinteilig schlecht 0
Marktplatz 1 materiell und historisch
wertvolle Dacheindeckung
schlecht 50
Marktplatz 2 im Rahmen der Sanierung
Plenarsaal Status offen
gut 53
Marktplatz 3 im Rahmen der Sanierung
Plenarsaal Status offen
gut 73
Rathausufer 8 Dacheindeckung und
Dachstuhl umfassend zu
sanieren
gut 49
Zollstraße 4 Dachform zu kleinteilig schlecht 20
Zollstraße 8 Dachform zu kleinteilig schlecht 16
gut 396
schlecht 101
*Sanierung auch ohne PV-Anlagen perspektivisch erforderlich
**theoretische Leistung in Kilowatt-Peak (kWp)
Summe
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Insbesondere die Dachflächen am Burgplatz 1, 2 und 3 weisen, aufgrund ihrer
Fläche, Neigung, (Himmels-) Ausrichtung und freien Lage (keine Beschattung) eine
gute solare Eignung auf. Die Dächer müssten aber, bevor eine mögliche Installation
von PV-Anlagen erfolgen kann, vollständig saniert werden. Darüber hinaus besteht
der Vorbehalt, dass sich das Dachwerk des Baudenkmals Burgplatz 1
denkmalpflegerisch verträglich ertüchtigen beziehungsweise sanieren lässt. Dies
muss abschließend vom Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege bewertet
werden. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg des Planungsaufwandes und der
Sanierungskosten, kommt aber der Substanzerhaltung des Daches und somit des
gesamten Bauwerks zu Gute und wertet den repräsentativen Charakter der Gebäude
auf.
Das Amt für Gebäudemanagement beabsichtigt nach genaueren Betrachtungen, die
Gebäude Marktplatz 1, Burgplatz 5 und 6 sowie Zollstraße 4 und 8 aufgrund ihrer
geometrisch kleinen Dachflächen (Kleinteiligkeit) und zusätzlich wertvollen
Schiefereindeckung für die Installation einer PV-Anlage nicht weiter zu
berücksichtigen. Zudem besteht bei diesen Flächen eine zumindest partiell
auftretende Beschattung durch zum Beispiel angrenzenden Baumbewuchs.
Insbesondere die vorliegende Kleinteiligkeit und das zur Dacheindeckung verwendete
Schiefermaterial führt auch beim Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu
dem vorläufigen Ergebnis, dass die Erhaltung der gestalterischen Qualität Vorzug vor
der Belegung der Dachflächen mit PV-Modulen hat.
Fazit:
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Mehrzahl der Dachflächen
am Rathaus unter den genannten Randbedingungen des Denkmalschutzes gut für die
Belegung mit PV-Anlagen eignen. In Summe ergeben die geeigneten Dachflächen ein
theoretisches Potenzial von 396 kWp:
o Für den Burgplatz 1 wird eine vollständige Sanierung des gesamten Daches
und die Errichtung einer PV-Anlage mit einer Leistung von circa 168 kWp
vorgeschlagen. Dabei müssen im obersten Geschoss die Nutzerflächen
freigezogen und Interimsmaßnahmen vorgesehen werden. Dies erfordert eine
entsprechende Planung mit Beteiligung des Instituts für Denkmalschutz und
Denkmalpflege sowie einer entsprechenden Anmeldung der Mittel für den
nächsten Haushalt. Die Umsetzung könnte mittelfristig erfolgen.
o Bei den Gebäuden Burgplatz 2 und 3 ist eine Sanierung der Dacheindeckung
erforderlich bevor eine PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von circa 53 kWp
aufgebracht werden kann. Im Vorfeld muss dazu eine detaillierte Planung mit
Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung erstellt werden. Das Projekt kann
mittelfristig geplant und umgesetzt werden.
o Die Umsetzbarkeit von PV-Anlagen auf den Dächern Marktplatz 2 und 3 ist im
Weiteren näher zu überprüfen, da nach aktuellen Erkenntnissen die
Gebäudelastreserven an der Grenze sind. Der Umgang hier bedarf der
näheren planerischen Betrachtung und ergibt sich aus der weiteren
Vorgehensweise zur Sanierung Plenarsaal. Theoretisch sind PV-Anlagen mit
einer Gesamtleistung von circa 126 kWp denkbar.
o Auf dem Dach des Rathausufer 8 wird die Errichtung einer PV-Anlage mit einer
Leistung von circa 49 kWp vorgeschlagen. Diese soll im Rahmen einer
zukünftigen Dachsanierung mit geplant werden. Diese erfordert einen
eigenen, separaten Planungsprozess, der mittelfristig umgesetzt werden
könnte und einer entsprechenden Anmeldung zur Haushaltsplanung.
Das Amt für Gebäudemanagement sieht im Ergebnis des Prüfauftrags die Chance,
auf den repräsentativen Flächen des Rathauskomplexes sichtbar zur Zielerreichung
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„klimaneutrales Düsseldorf“ beizutragen und gleichzeitig die historische
Gebäudesubstanz zu erhalten und aufzuwerten.
Die Erstellung der hierfür erforderlichen Kostenermittlungen ist nicht Bestandteil
dieser Informationsvorlage. Das Amt für Gebäudemanagement wird im Rahmen der
personellen Kapazitäten sowie der Mittelbewilligung über die Haushaltsplanung sowie
Fördergelder die weiteren Planungen aufnehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BAU/010/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 03.06.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 15:06